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Ausschreibung: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen - DE-Augsburg
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Dokument Nr...: 571630-2019 (ID: 2019120309214805441)
Veröffentlicht: 03.12.2019
*
  DE-Augsburg: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
   2019/S 233/2019 571630
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stadt Augsburg
   Postanschrift: Rathausplatz 1
   Ort: Augsburg
   NUTS-Code: DE271
   Postleitzahl: 86150
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]vergabe.baureferat@augsburg.de
   Telefon: +49 8213244605
   Fax: +49 8213243084
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://my.vergabe.bayern.de
   Adresse des Beschafferprofils: [8]https://my.vergabe.bayern.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [9]https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId
   /platformId/1/tenderId/185364
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [10]https://my.vergabe.bayern.de
   Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von
   Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein
   verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang
   zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich
   unter: [11]https://my.vergabe.bayern.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Umwelt
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Sammelsystem der Stadt
   Augsburg ab 1.3.2020
   Referenznummer der Bekanntmachung: 700 19 21
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   90500000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Leistungsgegenstand ist die Übernahme und Vermarktung zur
   ordnungsgemäßen Verwertung von jährlich ca. 21 000 Mg PPK (Papier,
   Pappe und Kartonagen; AVV 15 01 01, AVV 20 01 01) aus den
   Sammelsystemen der Stadt Augsburg ab dem 1.3.2020
    Stellung eines Umschlagsplatzes,
    Übernahme der Altpapiermengen,
    Vermarktung / Verwertung der Altpapiermengen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE271
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Leistungsgegenstand ist die Übernahme und Vermarktung zur
   ordnungsgemäßen Verwertung von jährlich ca. 21 000 Mg PPK (Papier,
   Pappe und Kartonagen; AVV 15 01 01, AVV 20 01 01) aus den
   Sammelsystemen der Stadt Augsburg ab dem 1.3.2020.
   Die Sammlung der PPK-Fraktionen und die Beförderung zur Übergabestelle
   sind nicht Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung. Gegebenenfalls ist
   die Bereitstellung des sog. Systembetreiberanteils (soweit die
   Systembetreiber mit dem Auftraggeber eine Herausgabe zur eigenen
   Verwertung vereinbart haben) vom Auftragnehmer auf seiner Umladestation
   durchzuführen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/03/2020
   Ende: 31/12/2022
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1) Mit dem Angebot sind vorzulegen:
    Übersicht und Angaben zum Bieter,
    Angaben zur Unternehmensstruktur einschließlich Darstellung
   bestehender gesellschaftsrechtlicher Verbindungen und
   Beteiligungsverhältnisse mit Angabe des Anteilsverhältnisses,
    ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft,
    Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der zwingenden und
   fakultativen Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB sowie
   Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach
   Arbeitnehmer-Entsendegesetz  AEntG sowie nach Mindestlohngesetz
   (MiLoG),
    Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von
   Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
   erfüllt hat,
    Eigenerklärung des Bieters, dass er die gewerberechtlichen
   Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt,
    Erklärung des Bieters, dass er im Verfahren nicht vorsätzlich
   unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde,
   Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat,
    Eigenerklärung des Bieters zur Einhaltung der öffentlich-rechtlichen
   Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegalen Arbeitnehmerüberlassung und
   gegen Leistungsmissbrauch (insbes. SGB III;
   Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Gesetz zur Bekämpfung der
   Schwarzarbeit, in der jeweils geltenden Fassung) zu bezahlen,
    es wird auf die Eignungsvermutung gem. § 48 Abs. 8 VgV hingewiesen,
   sofern der Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder
   über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des
   Art. 64der Richtlinie 2014/24/EU genügt. Hierfür hat der Bieter die
   Zertifikatsnummer und den Zugangscode beim Amtlichen Verzeichnis
   präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) anzugeben. Ein Verweis auf die
   Präqualifikation
   Ist nur insoweit ausreichend, als die geforderten Angaben und Nachweise
   sowohl formell als auch inhaltlich Gegenstand des
   Präqualifikationsverfahrens waren,
    des Weiteren akzeptiert die Vergabestelle als vorläufigen Beleg der
   Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer
   Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 50
   VgV (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Diese ist ggf. dem Angebotsschreiben
   beizulegen,
    für den Fall, dass sich der Bieter  ggf. auch als Mitglied einer
   Bietergemeinschaft  zum Beleg seiner Eignung auf dritte Unternehmen
   bezieht, ist ein Nachweis im Sinne von § 47 VgV zu führen (zum Beispiel
   Verpflichtungserklärung, siehe Formular Verpflichtungserklärung in
   Anlage zum Angebotsschreiben).
   2) Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:
    Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
   und Abgaben,
    Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von
   Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der
   die meisten Arbeitnehmer versichert sind - nicht älter als sechs
   Monate),
    aktueller (d. h. bei Vorlage noch gültiger) Nachweis der
   Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft,
    aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate)
   und Vorlage eines aktuellen Gewerberegisterauszugs gem. § 150 GewO,
    Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen
   auch vom Unterauftragnehmer.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1) Mit dem Angebot sind vorzulegen:
    Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie die Umsätze betreffend die
   Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind,
   jeweils in den letzten 3 Geschäftsjahren. Dabei sind auch Umsätze des
   Bieters für Leistungen zu berücksichtigen, die von dem Bieter in
   Bietergemeinschaft mit einem anderen Unternehmen bzw. als
   Unterauftragnehmer für ein anderes Unternehmen erbracht worden sind,
   jedoch nur in Höhe des Umsatzanteils des Bieters,
    Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung zur Deckung etwaiger
   Ansprüche aus diesem Vertrag über mind. 5 Mio. EUR für
   Personen-/Sachschäden und mind. 1 Mio. EUR für Vermögensschäden. Die
   genannten Mindestversicherungssummen müssen zumindest für 2
   Schadensfälle pro Jahr (also 2-fach maximiert) zur Verfügung stehen und
   nachgewiesen werden. Die Betriebshaftpflichtversicherung hat beim
   Einsatz von Unterauftragnehmern auch Ansprüche aus Auswahlverschulden
   zu decken. Der Nachweis kann etwa durch Bestätigung einer Versicherung
   oder Scan des Versicherungsscheins erbracht werden. Gleichwertig ist
   die Vorlage einer Bereitschaftserklärung einer Versicherung zum
   Abschluss einer solchen Versicherung. Der Abschluss der Versicherung
   ist zum Leistungsbeginn unaufgefordert nachzuweisen.
   2) Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:
    Nachweis einer der gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden
   Umwelthaftpflichtversicherung. Statt einer
   Umwelthaftpflichtversicherung kann auch eine nach § 19 Abs. 2 UmweltHG
   zulässige Deckungsvorsorge nachgewiesen werden,
    Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen i.S.v. § 45 Abs. 1 Nr. 2
   VgV.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1) Mit dem Angebot sind vorzulegen:
    Eigenerklärung des Bieters, dass er während der gesamten
   Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten zur Erbringung der in
   der Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis beschriebenen
   Leistungen verfügen wird,
    Auflistung von Referenzaufträgen der letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahre zu Leistungen, die nach Art und Menge mit der zu
   erbringenden Leistung vergleichbar sind, nach Maßgabe von § 46 Abs.
   3Nr. 1 VgV, mit Benennung von Auftraggeber und des Ansprechpartners
   (mit Telefon-Nr.), Beschreibung des Leistungsumfanges, Auftragssumme
   (netto) und Ausführungszeitraum,
    Vorlage der Zertifizierung gem. § 56 KrWG (Entsorgungsfachbetrieb)
   oder Einzelnachweis der Zertifizierungsvoraussetzung/Fachkunde jeweils
   für die einzelnen zu erbringenden Leistungen in Register 7 (Formular
   F6). Ein evtl. ausgestelltes Zertifikat kann als Scan eingereicht
   werden. Alternativ kann die Vorlage der Zertifikation nach DIN ISO
   9000, DIN ISO 14000 oder EMAS oder gleichwertiger Nachweis zuständiger
   Qualitätskontrollinstitute oder stellen erfolgen, ferner auch ein
   Auszug aus dem Genehmigungsbescheid der Verwertungsanlage vorgelegt
   werden, aus dem die genehmigte Kapazität, der Genehmigungsstatus, der
   Genehmigungszeitraum sowie die anzunehmenden PPK-Fraktionen
   hervorgehen,
    Angaben zum Entsorgungskonzept einschl..
    dem Gesamtkonzept der Leitungserbringung (mit Erklärung zur
   Gewährleistung der Entsorgungssicherheit),
    der technischen Ausrüstung des Unternehmens,
    den Maßnahmen des Unternehmers zur Qualitätssicherung,
    freiwillige Angaben zum Verwertungsweg,
    Für die vom Bieter benannte Übergabestelle ist eine detaillierte
   Beschreibung (einschließlich Anschrift, Name des Betreibers, Darlegung
   der Eignung als Übergabestelle gem. Leistungsbeschreibung) und ein
   Ausdruck des Routenplaners (Google Maps;
   [12]https://www.google.de/maps) vorzulegen für die einfache Wegstrecke
   ab dem Hauptdepot des Auftraggebers in der Riedingerstraße 40, 86153
   Augsburg, aus der (einfache) Entfernung und Dauer der Wegstrecke zu
   entnehmen sind. Erklärung des Bieters zum Einsatz von
   Unterauftragnehmern.
   2) Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:
    Vorlage von Auftraggeberbestätigungen zu den im Angebot angegebenen
   Referenzen,
    Auszug aus dem Genehmigungsbescheid der
   Verwertungsanlage/Übergabestelle, aus dem die genehmigte Kapazität, der
   Genehmigungsstatus, der Genehmigungszeitraum sowie die anzunehmenden
   PPK-Fraktionen hervorgehen,
    Benennung von Unterauftragnehmern, sofern zwar im Angebot angegeben
   wurde, dass Leistungen an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen,
   diese aber nicht konkret benannt wurden,
    Verbindliche Erklärung des Verwertungsbetriebs oder der
   Verwertungsbetriebe zur Annahme oder Verwertung der jeweils zur
   Verwertung anfallenden PPK-Fraktionen für den gesamten
   Leistungszeitraum. Die Erklärung hat An-gaben über die zu verwertende
   Menge, die einzuhaltenden Annahmekriterien sowie eine Absichtserklärung
   über den Abschluss eines entsprechenden Verwertungsvertrages bei
   Zuschlagserteilung an den Bieter zu enthalten,
    Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen
   zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auch vom
   Unterauftragnehmer
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 14/01/2020
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 10/03/2020
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 14/01/2020
   Ortszeit: 10:01
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Mit dem Angebot sind neben den Unterlagen zur Eignung folgende
   Unterlagen einzureichen:
    Angebotsschreiben samt Angaben zur PPK-Vergütung und Anlagen sowie
   die Urkalkulation (als Datei nach näherer Maßgabe der
   Vergabeunterlagen),
    ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft,
    die Vorlage der Nachweise als Scan ist ausreichend, die Vergabestelle
   behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu
   fordern,
    bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und
   Nachweise nach folgender Maßgabe vorzulegen: Das Nichtvorliegen von
   Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB muss für jedes Mitglied
   der Bietergemeinschaft vollständig belegt sein. Die Leistungsfähigkeit
   und Fachkunde muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen
   werden, d. h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen
   Mitglieder in der Summe bewertet,
    für die Unterauftragnehmer gelten hinsichtlich der Eignung dieselben
   Anforderungen wie für den Bieter selbst. Unterauftragnehmer müssen über
   die erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit verfügen und dürfen
   nicht nach den §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen worden sein.
   Transporteure und Papierfabriken, die Teilleistungen erbringen, ohne
   selbst Bieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft zu sein, sind
   Unterauftragnehmer,
    Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils
   vergleichbare Nachweise und
   Bescheinigungennach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie
   ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung
   beifügen. Hinweise zum Erhalt der Vergabeunterlagen und etwaiger
   Bieterinformationen:
   Die Vergabeunterlagen können nur online über die unter I.3) genannte
   Internetadresse abgefordert werden. Die Unterlagen stehen nur unter
   dieser Adresse zum Download bereit und werden nicht postalisch
   zugeschickt. Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem
   Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform an die
   unter I.3) genannten Kontaktstelle zu stellen. Die Antworten der
   Vergabestelle auf Bieteranfragen werden  soweit zweckdienlich  allen
   Bietern in Form von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die
   unter der in I. 3) genannten elektronischen Adresse abgerufen werden
   können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist
   darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber über die vorstehend
   genannte elektronische Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf
   bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer
   Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen
   abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu
   werden, liegt allein bei dem Betreffenden Bieter.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer
   Südbayern
   Postanschrift: Maximilanstraße 39
   Ort: München
   Postleitzahl: 80438
   Land: Deutschland
   Fax: +49 8921762847
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Der Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den
   frühesten Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform
   informieren. 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an
   unterlegene Bieter ist der Vertragsschluss möglich. Wird die
   Vorabinformation nach § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege
   versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2
   Satz 2 GWB). Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information
   durch den Auftraggeber. Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz
   gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom
   26.6.2013 (BGBl I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch Art. 10 des
   Gesetzes vom 12.7.2018 (BGBl. I, S. 1151) geändert worden ist,
   Anwendung.
   § 160 GWB lautet auszugsweise:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   [] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den
   geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
   Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
   innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
   Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
   nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrages nach § 135 Abs. 1Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt
   unberührt. Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle
   (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen
   Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
   Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB)
   und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung
   der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein
   Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Wir
   weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller
   Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit
   rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der
   Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse,
   schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs.
   2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene
   Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere
   Fabrikations-,
   Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte
   muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden. Wir weisen
   schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für
   die unterlegene Parteikostenpflichtig ist.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Stadt Augsburg
   Postanschrift: Rathausplatz 1
   Ort: Augsburg
   Postleitzahl: 86150
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 8213244605
   Fax: +49 8213243084
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   28/11/2019
References
   6. mailto:vergabe.baureferat@augsburg.de?subject=TED
   7. https://my.vergabe.bayern.de/
   8. https://my.vergabe.bayern.de/
   9. https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/185364
  10. https://my.vergabe.bayern.de/
  11. https://my.vergabe.bayern.de/
  12. https://www.google.de/maps
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       The Office for Official Publications of the European Communities
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