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Ausschreibung: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung - DE-Bergisch Gladbach
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Dokument Nr...: 571617-2019 (ID: 2019120309213705420)
Veröffentlicht: 03.12.2019
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DE-Bergisch Gladbach: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
2019/S 233/2019 571617
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z5
Postanschrift: Brüderstraße 53
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [6]forschungsvergabe@bast.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.bast.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=297696
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=297696
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
FE 02.0433/2019/EGB Wirkung von Fahrstreifenbegrenzungen an
Einfahrten von Autobahnen auf das Fahrverhalten und auf die
Verkehrssicherheit
Referenznummer der Bekanntmachung: Z5mü - FE 02.0433/2019/EGB
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
73000000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
FE 02.0433/2019/EGB Wirkung von Fahrstreifenbegrenzungen an
Einfahrten von Autobahnen auf das Fahrverhalten und auf die
Verkehrssicherheit.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 210 084.03 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2B
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
FE 02.0433/2019/EGB
Wirkung von Fahrstreifenbegrenzungen an Einfahrten von Autobahnen auf
das Fahrverhalten und auf die Verkehrssicherheit
Einfädelungsvorgänge an Einfahrten von Autobahnen stellen einen
komplexen Vorgang dar. Auf der begrenzten Länge des
Einfädelungsfahrstreifens muss der bevorrechtigte Verkehr erkannt,
dessen Geschwindigkeit korrekt eingeschätzt und das eigene
Fahrverhalten entsprechend angepasst werden, um ohne Behinderung des
bevorrechtigten Verkehrs einen Einfädelungsvorgang in den
Hauptfahrstreifen durchzuführen. Diese Situationen stellen besondere
Herausforderungen für den Verkehrsteilnehmer dar. Insbesondere vor dem
Hintergrund der prognostizierten Zunahme des Güterverkehrs sowie des
demografischen Wandels ist davon auszugehen, dass das Einfädeln auf den
vorrangig vom Güterverkehr benutzen rechten Hauptfahrstreifen zukünftig
erhöhte Anforderungen an die Fahrzeugführenden stellt.
Bisher durchgeführte Untersuchungen zu diesem Thema zeigen, dass sich
im Bereich von einzelnen Einfahrten an Autobahnen vermehrt Unfälle
ereignen. Verkehrsregelnde Maßnahmen durch Markierung könnten ein
Mittel sein, um Konfliktsituationen im Bereich von Einfahrten zu
verhindern. So lassen sich bereits heute Fahrstreifenbegrenzungen
(Z295) oder einseitige Fahrstreifenbegrenzungen (Z296) zwischen dem
Hauptfahrstreifen und dem ersten Überholfahrstreifen in
Einfahrtbereichen an Autobahnen feststellen. Deren Wirkung auf die
Verkehrssicherheit und auf das Fahrverhalten im Bereich von Einfahrten
ist bisher jedoch nicht umfassend untersucht worden.
Ziel des Forschungsvorhabens ist es, bereits realisierte Lösungen von
Fahrstreifenbegrenzungen im Bereich von Einfahrten an Autobahnen
hinsichtlich deren Wirkung auf das Fahrverhalten, die
Verkehrssicherheit und den Verkehrsablauf zu untersuchen. Im Ergebnis
sollen Empfehlungen abgeleitet werden, unter welchen infrastrukturellen
und verkehrlichen Randbedingungen diese Arten der Markierung im Bereich
von Einfahrten auf Autobahnen einen positiven Effekt auf die
Verkehrssicherheit und den Verkehrsablauf haben.
Die erarbeiteten Empfehlungen dienen der Aktualisierung der RAA und der
RMS im Sinne einer verkehrssicheren und leistungsfähigen Infrastruktur.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 999
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als 3 Monate nach
Ausstellungsdatum), Körperschaften des öffentlichen Rechts können die
finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen und
ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw.
Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und
Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens
Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter
bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu
verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o.
g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch
eine Eigenerklärung nachweisen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Anforderungen nachzuweisen durch Referenzliste bzw. Eigenerklärung:
1) Kenntnisse und Erfahrungen bei der Durchführung von
wissenschaftlichen Analysen zur Verkehrssicherheit in
wissenschaftlichen Untersuchungen nachzuweisen durch mindestens 1
Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren. (Referenzliste 1);
2) Kenntnisse und Erfahrungen bei der Durchführung von
wissenschaftlichen Analysen zum Verkehrsablauf auf BAB in
wissenschaftlichen Untersuchungen nachzuweisen durch mindestens 1
Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren. (Referenzliste 2);
3) Erfahrungen bei der Anwendung deutscher Regelwerke für den
Autobahnentwurf (RAA oder deren Vorgängerrichtlinien) in der Praxis
oder im Rahmen wissenschaftlicher Untersuchungen nachzuweisen durch
mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren. (Referenzliste
3);
4) Kenntnisse und Erfahrungen bei der Durchführung von empirischen
Fahrverhaltensanalysen nachzuweisen durch mindestens 1
Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren. (Referenzliste 4);
5) Vorhandensein von Fachpersonal für die Projektdurchführung
nachzuweisen durch Eigenerklärung über die Qualifikation der
Mitarbeiter, mit namentlicher Nennung des Projektleiters und der
Hauptbearbeiter (Eigenerklärung 1).
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige
(geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124
GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 21/01/2020
Ortszeit: 15:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/04/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 21/01/2020
Ortszeit: 15:15
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden
Teilnahmebedingungen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: [11]http://www.bundeskartellamt.bund.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, §
160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen
des Vergabeverstoßes,
Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen
Auftraggeber.
Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss
des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/11/2019
References
6. mailto:forschungsvergabe@bast.de?subject=TED
7. http://www.bast.de/
8. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=297696
9. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=297696
10. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
11. http://www.bundeskartellamt.bund.de/
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