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Ausschreibung: Dienstleistungen in Verbindung mit Software - DE-Recklinghausen
Dienstleistungen in Verbindung mit Software
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Softwareprogrammierung und -beratung
Programmierung von System- und Anwendersoftware
Programmierung von Anwendersoftware
Entwicklung von branchenspezifischer Software
Entwicklung von IT-Software
Diverse Software-Entwicklungen und Computersysteme
Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
Software-Unterstützung
Software-Entwicklung
Software-Implementierung
Software-Konfiguration
Software-Beratung
Software-Wartung und -Reparatur
Diverse Dienstleistungen
Dokument Nr...: 571598-2019 (ID: 2019120309213405415)
Veröffentlicht: 03.12.2019
*
DE-Recklinghausen: Dienstleistungen in Verbindung mit Software
2019/S 233/2019 571598
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz NRW
Postanschrift: Leibnizstraße 10
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA
Postleitzahl: 45659
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle FB 15
E-Mail: [6]vergabestelle@lanuv.nrw.de
Telefon: +49 2361 / 305-0
Fax: +49 2361/305-3268
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.lanuv.nrw.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YDPE/document
s
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YDPE
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
IT-Unterstützungsleistungen für Fachinformationssysteme
Referenznummer der Bekanntmachung: Abt. 2 und 3;1000351192;EU
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72260000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Das LANUV NRW betreibt Fachinformationssysteme, für welche
IT-Unterstützungsleistungen benötigt werden.
Der Auftragnehmer soll im Sinne von strategischem Consulting der
LANUV-Fachadministration zuarbeiten können, um die FIS Naturschutz im
Sinne eines OpenGovernment weiterzuentwickeln und mit den
datenhaltenden Primärsystemen (v. a. OSIRIS 2.0) zu verknüpfen.
Die IT-Unterstützungsleistungen sind vorrangig als Hilfe zur
Selbsthilfe vorzusehen, d. h. es ist den fachlich Verantwortlichen im
LANUV zu ermöglichen, im Rahmen ihrer Wünsche und Möglichkeiten
möglichst eigenständig die Inhalte von FIS zu aktualisieren.
Im gleichen Maße muss der Auftragnehmer jedoch auch technisch
aufwändigere Umstrukturierungen, Ergänzungen von neuen
Inhaltsbereichen, Anpassungen von Layouts, Einbinden von Webdiensten
etc. einschließlich des Einpflegens von Fachinhalten selbst
durchführen.
Hierzu wird eine Rahmenvereinbarung europaweit ausgeschrieben.
Im Übrigen wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72000000
72200000
72211000
72212000
72212100
72212517
72212900
72250000
72261000
72262000
72263000
72265000
72266000
72267000
98300000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA36
Hauptort der Ausführung:
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, Leibnizstraße
10, 45659 Recklinghausen,
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, Wallneyer Str.
6, 45133 Essen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Vertrag beginnt am 1.3.2020 und läuft längstens auch ohne Kündigung
bis zum 29.2.2024 und enthält gem. Leistungsbeschreibung unter anderem
Leistungen wie Systempflege, Systemwartung, Wartung und Pflege der CMS
der Abteilung 2 und FB 37, Entwicklung/Weiterentwicklung der
FIS-Angebote der Abteilung 2 und des Fachbereichs 37 und Consulting
(IT-Technische Unterstützung der Systemplanung; IT-technische
Consulting).
Zurzeit werden 37 z.T. umfängliche FIS betrieben.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/03/2020
Ende: 29/02/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
In seltenen, unvorhersehbaren Einzelfällen kann, die Erbringung der
Leistung Fachinformatik / Programmierung / Systemwartung (gem.
Leistungsverzeichnis) auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten
(Mo-Fr 8:00-18:00 Uhr) erforderlich werden. Aus diesem Grund werden im
Leistungsverzeichnis verschiedene Stundensätze für die Zeit von
6:00-8:00 Uhr (Mo-Fr), 18:00-22:00 Uhr (Mo-Fr), 22:00-6:00 Uhr (Mo-Fr),
für samstags (ganztägig 8:00-18:00 Uhr) und sonntags (ganztägig
8:00-18:00 Uhr) abgefragt (Pos. 5.1 bis 5.5). Diese Stundensätze werden
in der Wertung berücksichtigt (s.a. Nr. 13.5 der
Ausschreibungsbestimmungen).
Die Optionalen Leistungen werden nur für die Leistungen gem. Nr. 3.1,
3.2 und 3.5 der Leistungsbeschreibung (Leistungen des EVB-IT
Dienstvertrages) erforderlich.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zur Eintragung in Berufs-
und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der
Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen
sind, in dem es ansässig ist sowie zur Mitgliedschaft in einer
Berufsgenossenschaft;
b) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den
anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen;
c) soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531_EU);
d) soweit zutreffend: Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe (Formular
532__EU / Formular 533_EU).
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zur Eintragung in
Berufshaftpflichtversicherung.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs für die Erklärung, dass
ausreichend personelle, finanzielle und technischen Kapazitäten zur
Verfügung stehen;
2) Formblatt Referenzen mit mind. jeweils einer Referenz zu den Nummern
(1) bis (3) gem. Nr. 13.2. Buchst. c. der Ausschreibungsbestimmungen;
3) Der Projektmanager, der leitende Entwickler sowie deren
Stellevertreter, die später auch die Auftragsabwicklung übernehmen
werden, sind aussagekräftig darzustellen. Außerdem sind Nachweise über
die geforderten Qualifikationen einzureichen (s. hierzu Nr. 13.2
Buchst. d. der Ausschreibungsbestimmungen;
4) Der Bieter hat in den nachfolgend aufgeführten 7
Kompetenzbereichen zu jedem einzelnen Spiegelstrich seine
detaillierten Fachkenntnisse/Erfahrungen ausführlich darzulegen /
nachzuweisen:
1) Allgemein:
Konzeption und Entwicklung von webbasierten Geo-Anwendungen,
Modellierung und Implementierung von Geodatenbanken (basierend auf
der POSTGRESQL 9.2 oder höheren Version Datenbank),
Realisierung von Lösungen auf Basis der Open Source-WebGIS
Frameworks.
2) Programmieren, Web-Entwicklung:
Erstellung von Webdiensten die auf das Basis PostgreSQL 9.2 basieren,
Erstellung APIs oder Webanwendungen mit der Verwendung von .NET Core
1.1.0 oder höhere Version,
Nachweis der Erstellung eines Produktes, das eine der folgenden
Technologien, alle 4 oder deren Kombinationen, verwendet:
HTML 5, JavaScript und CSS verwendet,
REST API,
TypeScript 2.6.x oder höhere Versionen,
Angular 5.2.x oder höhere Versionen,
Anbindung von JSON bzw. GeoJSON und von XML Schnittstellen.
3) Nachweis der Erstellung eines Produktes, in dessen Entwicklung die
in Punkt 2 beschriebene Technologien verwendet wurden:
Nachweis der client- und serverseitigen Implementierung eines
Produktes.
Welches ein komplexes, naturschutz- oder artenschutzfachliches
Fachverfahren EDV-technisch unterstützt,
Nachweis einer Web-Gis-Anwendung, wo die Karten ohne Verwendung von
bekannten Kartenservern veröffentlicht werden und die Anwendung der
REST-Schnittstelle für Datenaustausch nutzt.
4) Webmapping:
Nachweis zur Erstellung von WebGis-Anwendungen mit der Verwendung von
Leaflet.js, die für die Öffentliche Verwaltung entwickelt wurden,
Nachweis der Urheberschaft mindestens 1 Klient-Server Webanwendungen
im HTML5-Format, die sich auf der REST-API basiert und für die
Öffentliche Verwaltung entwickelt geworden ist.
5) Consultant:
Nachgewiesene Kenntnisse von Geschäftsprozessen der
naturschutzfachlichen Datenverarbeitung und der Konzeption von
anspruchsvollen Webapplikationen,
UML-Modellierung (vorzüglich mit Enterprise Architect).
6) Natur- und Umweltschutz-Fachkenntnisse:
Nachgewiesene Kenntnisse von Arbeitsabläufen und fachspezifischer
Inhalte von Natur, Natur- und Umweltschutz; idealerweise nachgewiesen
durch entsprechende inhaltliche Arbeit an Fachdatenbanken oder
Realisierung entsprechender FIS.
7) Unterstützungsleistungen in der System- und
Middlewareadministration:
Betriebssysteme Linux (Anwendungen) und Microsoft (Clients/Server),
Umgang mit Infrastrukturadministration unter Cloudbasierte
Plattformen insbesondere unter MS AZURE.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten
IT-Unterstützungsleistungen werden im Rahmen eines EVB-IT Dienst- und
Erstellungsvertrages, einschließlich der dazu gehörigen Anlagen,
vergeben.
Nach Zuschlagserteilung wird zwischen dem Auftraggeber und dem
Auftragnehmer ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung geschlossen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 15/01/2020
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 21/02/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 15/01/2020
Ortszeit: 10:05
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten
IT-Unterstützungsleistungen werden im Rahmen eines EVB-IT Dienst- und
Erstellungsvertrages, einschließlich der dazu gehörigen Anlagen,
vergeben.
Nach Zuschlagserteilung wird zwischen dem Auftraggeber und dem
Auftragnehmer ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung geschlossen.
Für diese Rahmenvereinbarung wird eine Höchstgrenze von 800 000 EUR
brutto vereinbart. Wird diese Höchstgrenze erreicht oder überschritten
endet die Rahmenvereinbarung auch vor Ablauf des 29.2.2024. Der
Auftragnehmer hat den Auftraggeber schriftlich zu informieren, wenn 70
% des Gesamtvolumens, also 560 000 EUR brutto, erreicht sind.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY7YDPE
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Telefon: +49 251-411-1691
Fax: +49 251-411-2165
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder
sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber
beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder
den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die
Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse,
insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft,
berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den
lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 135 GWB Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... /
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §
97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu
entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken;
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat
sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch
Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in
sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines
Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz
1 gilt in diesem Fall nicht.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/11/2019
References
6. mailto:vergabestelle@lanuv.nrw.de?subject=TED
7. https://www.lanuv.nrw.de/
8. https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YDPE/documents
9. https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YDPE
10. mailto:vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de?subject=TED
--------------------------------------------------------------------------------
Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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