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Ausschreibung: Spracherkennungssoftwarepaket - DE-Altenholz
Spracherkennungssoftwarepaket
Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Dokument Nr...: 570898-2019 (ID: 2019120309092604722)
Veröffentlicht: 03.12.2019
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DE-Altenholz: Spracherkennungssoftwarepaket
2019/S 233/2019 570898
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Dataport AöR
Postanschrift: Altenholzer Straße 10-14
Ort: Altenholz
NUTS-Code: DEF0
Postleitzahl: 24161
Land: Deutschland
E-Mail: [6]dataportvergabe12848@dataport.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.dataport.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.Bieter/DownloadTenderF
iles.ashx?subProjectId=gjECcsRYj%252bE%253d
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierp
ortal/dataport
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Informations- und Kommunikationstechnik
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Automatische Spracherkennung
Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2019000054
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48314000
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die zeitlich befristete
Überlassung einer Standardsoftware zur automatischen Spracherkennung
und Sprachausgabe (ASR) und deren anwendungsspezifischer Anpassung.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72260000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF02
Hauptort der Ausführung:
Altenholz/Kiel
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Dataport beabsichtigt einen Standard-Dienst (Service) zur automatischen
Spracherkennung und Sprachausgabe (ASR) zu beschaffen und zu betreiben.
Dies soll in Form eines Vertrages auf Grundlage der EVB-IT
Softwareüberlassung Typ B (zeitlich befristete Überlassung) umgesetzt
werden. Für die weiteren damit verbundenen Leistungen sollen auf
Grundlage der EVB-IT Dienstleistung sowie ggf. EVB-IT Pflege S
beauftragt werden.
Dieser Service soll als sogenannte Middleware die Funktionalität in
Form von Web-services bereitstellen und im Dataport Rechenzentrum (on
premise) zur Ausführung kommen.
Der Service soll in Form von Containern (z. B. Docker) zur Verfügung
gestellt werden, so dass eine einfache Ausführung in verschiedene Zonen
des Dataport Rechenzentrums möglich ist und der Service auch einfach an
Änderungen der Nutzungslast angepasst werden kann (load based
autoscaling).
Der Service soll grundsätzlich für alle bei Dataport vorkommenden
Anwendungsfälle (use cases) geeignet sein oder mit überschaubarem
Aufwand dafür angepasst werden können.
Im Rahmen dieser Beschaffung soll die Evaluierung der Performance und
Qualität des Services an den folgenden 3 Pilot uses cases (jeweils als
Minimum Viable Product (MVP) implementiert) durchgeführt werden:
Unterstützung der mobilen Datenerfassung bei der Polizei (@rtus
Mobile) durch Spracheingabe (S2T),
Automatische Transkription (Protokollerstellung) von audiovisueller
Aufnahmen von Vernehmungen bei der Polizei und Justiz (S2T),
Implementierung eines Sprach-Frontends für Chatbots (S2T und T2S).
Sofern der ASR-Service nicht bereits in seiner Grundform ohne
Anpassungen für darüberhinausgehende Anwendungsfälle einsetzbar ist,
ist ein Dienstleistungspaket zur Anpassung des Services an weitere
Anwendungsfälle Bestandteil des Beschaffungsgegenstandes.
Die zeitlich befristete Softwareüberlassung soll nutzungsbasierend
(pay-per-use) in Form von Minuten-Paketen lizenziert und abgerechnet
werden.
Weitere Informationen können dem als Anlage zur Teilnahmeunterlage
beigefügten Dokument Entwurf Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass es sich bei dem Dokument um den
vorläufigen Bearbeitungsstand zum Zeitpunkt der Versendung der
Auftragsbekanntmachung handelt. Insofern können sich bis zur
Aufforderung zu Vertragsverhandlungen an die gem. Ziffer 5.5.
ausgewählten Unternehmen noch Änderungen und Ergänzungen an Inhalt und
Umfang der Dokumente ergeben.
Im Rahmen der Angebotsbewertung hat der Auftraggeber eine fachliche
Prüfung und Bewertung der angebotenen Lösungen vorgesehen (nähere
Einzelheiten siehe Entwurf der Leistungsbeschreibung). Bieter haben
dazu dem Auftraggeber ihre Lösungen mit der Einreichung eines
Erstangebotes unentgeltlich zur zeitlich befristeten Nutzung zu
überlassen. Der Auftraggeber sichert zu, dass sich die Nutzung
ausschließlich auf dieses Vergabeverfahren beschränkt. Nach Abschluss
werden alle überlassenen Softwareprodukte deinstalliert und damit
verbundene Daten vom Auftraggeber gelöscht.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistung / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Es werden 6 geeignete Bewerber mit der höchsten Punktzahl in einer
Nutzwertanalyse auf Grundlage der in III.1.2) (Wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit) und III.1.3) (Technische und berufliche
Leistungsfähigkeit) beschriebenen Bewertungskriterien ausgewählt. Die
in den Bewertungskriterien der Abschnitte III.1.2) und III.1.3) jeweils
erzielten Punkte werden dabei im Verhältnis von 50 %: 50 % gewichtet.
Die so ermittelte Punktzahl stellt die für die Rangfolge maßgebliche
Gesamtpunktzahl dar. Bei Punktgleichheit wird der Bewerber vorrangig
berücksichtigt, der im Kriterium Erfahrung mit einem vergleichbaren
Beschaffungsgegenstand (im Abschnitt III.1.3) im Bereich der
Anforderungsblöcke die höchste Punktzahl erzielt hat. Sofern auch dann
noch eine Punktgleichheit besteht, entscheidet das Los.
Folgende, in den Abschnitten III.1.2) und III.1.3) näher beschriebene
Bewertungskriterien kommen dabei zur Anwendung:
Abschnitt III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags
Abschnitt III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand (Gewichtung
70 %), Qualitätsmanagement (Gewichtung 30 %)
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Ergänzend zu II.2.5) weist der Auftraggeber darauf hin, dass in der
vierten Stufe (Wirtschaftlichkeitsprüfung) der Wertung der endgültigen
Angebote nur diejenigen Angebote berücksichtigt werden können, die im
Zuschlagskriterium Leistung" mindestens 85 % der erreichbaren
Maximalpunktzahl erzielt haben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Bewertungskriterium:
Jahresumsatz einschließlich Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des
Auftrags:
Im Kriterium Jahresumsatz hat der Bewerber Angaben über den
Jahresumsatz einschließlich Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des
Auftrags in den letzten 3 Geschäftsjahren zu machen. Zum
Tätigkeitsbereich des Auftrags zählen Umsätze in den Bereichen Software
und Services. Das Kriterium wird mit 5 Punkten bewertet, sofern der
Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags mindestens 5 000 000 EUR
beträgt. Dabei müssen die Angaben aller 3 Geschäftsjahre jeweils für
sich genommen mindestens den geforderten Wert erreichen.
Die Angaben zum Kriterium Jahresumsatz sind im Falle von
Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für
jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt zu machen. Die
Umsatzkennzahlen von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten
Unterauftragnehmern werden bei der Bewertung addiert.
Informationskriterien:
Der Auftraggeber bittet mit dem Teilnahmeantrag ergänzend um
Informationen zu folgenden Kriterien:
a) Unternehmensbeschreibung (kurze, stichwortartige Darstellung der
Unternehmensentwicklung und -geschichte);
b) Informationen zu Anteilseignern (Anteilseigner mit einem Anteil von
mindestens 25 % sowie sonstige wichtige Anteilseigner, Benennung der
Muttergesellschaft sofern vorhanden, Angabe zu ggf. bestehenden UN/EU
Sanktionen gegen Anteilseigner).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Eigenerklärung zur Verfügbarkeit der erforderlichen wirtschaftlichen
und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
a) Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand
Für das Kriterium Erfahrung mit einem vergleichbaren
Beschaffungsgegenstand erhält der Bewerber einen Punktwert von 0 bis 5
gemäß nachfolgenden Bewertungsregeln.
Der Bewerber benennt in der Anlage Referenzbeschreibung vergleichbare
Referenzprojekte, die er erfolgreich abgeschlossen hat (hinsichtlich
Vergleichbarkeit und der Definition erfolgreich abgeschlossen" gelten
dieselben Anforderungen wie nachfolgend unter Mindeststandards
beschrieben).
Hinsichtlich der Wertung gelten darüber hinaus folgende zeitliche
Vorgaben:
Für die Wertung hinsichtlich der aufgeführten Anforderungsblöcke
werden ausschließlich Referenzprojekte berücksichtigt, die nach dem
31.12.2016 erfolgreich abgeschlossen wurden.
Für die beiden weiteren Unterkriterien Zeitpunkt des erfolgreichen
Abschlusses/Beginn produktiver Echtbetrieb und Anzahl vergleichbarer
Referenzprojekte bestehen keine zeitlichen Beschränkungen.
Bei der Bewertung des Kriteriums Erfahrung mit einem vergleichbaren
Beschaffungsgegenstand werden die Referenzen zunächst anhand der im
Folgenden aufgelisteten sogenannten Anforderungsblöcke bewertet. Die
Bewertung erfolgt je Anforderungsblock mit der Maßgabe, wie gut der
jeweils zu bewertende Anforderungsblock in der eingereichten Referenz
abgedeckt bzw. dargestellt wird. Dabei werden die Anforderungsblöcke
gemäß der unten angegebenen Punktwerte für jedes eingereichte
Referenzprojekt gewertet und aufaddiert, so dass maximal 6 Punkte je
Referenz erzielt werden können. Dieser Wert füllt die Anforderung
vergleichbar mit dem Beschaffungsgegenstand aus. Bei der Wertung des
Kriteriums werden maximal 5 Referenzprojekte berücksichtigt, so dass
insgesamt bis zu 30 Punkte erreicht werden können.
Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine
Beschränkung vor. Sofern mehr als 5 Referenzen eingereicht werden,
berücksichtigt der Auftraggeber diejenigen mit den höchsten
Punktwerten.
Bei der Bewertung kann nur das berücksichtigt werden, was auch
ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde.
Anforderungsblöcke: Öffentlicher Auftraggeber 1 Punkt, Referenzprojekt
im Bereich der inneren Sicherheit 1 Punkt, mind. 50 aktive Nutzer 1
Punkt, Indoor-Use-Case 1 Punkt, Outdoor-Use-Case 1 Punkt,
Spracherkennung in deutscher Sprache 1 Punkt (Details s.
Teilnahmeunterlage).
Darüber hinaus bewertet der Auftraggeber sämtliche eingereichte und
vergleichbare Referenzprojekte in einer Gesamtbetrachtung hinsichtlich
des Zeitpunkts des erfolgreichen Abschlusses des Referenzprojektes,
d.h. Beginn des produktiven Echtbetriebs sowie der Anzahl der
Referenzprojekte. Die nach folgenden Regeln erzielten Punkte werden den
im Bereich der Anforderungsblöcke erzielten Punkten hinzuaddiert.
Es können für das Referenzprojekt mit dem zeitlich entferntesten Beginn
des produktiven Echtbetriebs bis zu 5 Punkte erzielt werden (Beginn
2019 0 Punkte, Beginn 2018 1 Punkt, Beginn 2017 2 Punkte, Beginn 2016 3
Punkte, Beginn 2015 4 Punkte, Beginn vor 2015 5 Punkte).
Hinsichtlich der Anzahl eingereichter vergleichbarer Referenzprojekte
können ebenfalls bis zu 5 Punkte erzielt werden (bis zu 3
Referenzprojekte 0 Punkte, 4-5 Referenzprojekte 1 Punkt, 6-7
Referenzprojekte 2 Punkte, 8-9 Referenzprojekte 3 Punkte, 10 oder mehr
Referenzprojekte 5 Punkte).
Die Summe der in den Anforderungsblöcken sowie den beiden vorstehenden
Kriterien erzielten Punkte (0 bis 40) wird durch den Wert 8 dividiert
und auf zwei Nachkommastellen gerundet. Der sich auf diese Weise
ergebende Punktwert zwischen 0 und 5 ist der bewertungsrelevante
Punktwert für das Kriterium Erfahrung mit einem vergleichbaren
Beschaffungsgegenstand.
b) Maßnahmen zum Qualitätsmanagement
Für das Kriterium Maßnahmen zum Qualitätsmanagement erhält der
Bewerber einen Punktwert von 1 bis 5. Eine detaillierte Beschreibung
der Bewertung kann Abschnitt VI. 3) "Zusätzliche Angaben" sowie der
Teilnahmeunterlage entnommen werden.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
a) Erfahrungen mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand:
Der Bewerber benennt in der ANLAGE Referenzbeschreibung (für jedes
Referenzprojekt ist eine Anlage einzureichen) mindestens 3
vergleichbare Referenzprojekte, die er nach dem 31.12.2016 erfolgreich
abgeschlossen hat. Als erfolgreich abgeschlossen gilt ein
Referenzprojekt, sofern es in dem genannten Zeitraum in den produktiven
Echtbetrieb gegangen ist. Eine Referenz ist dann mit dem
Auftragsgegenstand vergleichbar,
wenn sie den sich aus der Beschreibung des Beschaffungsgegenstandes
(Ziff. 3.1. der Teilnahmeunterlage) ergebenden Rahmenbedingungen
(Service zur automatischen Spracherkennung und Sprachausgabe) im
Wesentlichen entspricht.
Insbesondere wird im Rahmen der Vergleichbarkeit berücksichtigt, in
wieweit die Referenzprojekte ein vergleichbares Auftragsvolumen
beschreiben. Als vergleichbar gilt ein Auftragsvolumen von mindestens
250 000 EUR je Referenzprojekt.
Sofern vom Bewerber nicht mindestens 3 vergleichbare Referenzprojekte
nachgewiesen werden können, wird die Leistungsfähigkeit verneint und
der Antrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
b) Qualifikation des Personals:
Das Kriterium Qualifikation des Personals gilt als erfüllt, wenn der
Bewerber mindestens 10 qualifizierte Personen nachweisen kann. Als
qualifiziert im Sinne der Bewerbungsbedingungen gelten Personen, die
über ein abgeschlossenes Hochschulstudium sowie
mindestens 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung im Bereich
Entwicklung und Betrieb von Software zu Spracherkennung/Machine
Learning/Künstliche Intelligenz verfügen.
Dazu ist vom Bewerber im Teilnahmeantrag die Anzahl entsprechend
qualifizierter Personen im Unternehmen anzugeben. Der Bewerber erklärt
sich mit Abgabe des Teilnahmeantrags bereit, nach Aufforderung durch
den Auftraggeber die angebene Personenzahl durch Einreichung
entsprechender Personalprofile zu belegen.
Sofern vom Bewerber nicht mindestens 10 qualifizierte Personen
nachgewiesen werden können, wird die Leistungsfähigkeit verneint und
der Antrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Bei Bewerbergemeinschaften oder privilegierten
Unterauftragnehmerschaften im Sinne von Ziffer 4.2.1. und 4.2.2. gilt
der schwächste Einzelnachweis eines an der Bewerbergemeinschaft
beteiligten Unternehmens bzw. eines Unterauftragnehmers im Sinne von
Ziffer 4.2.1. und 4.2.2. für die Beurteilung des Antrags in dieser
Hinsicht.
Die Angaben zum Kriterium Qualifikation des Personals sind im Falle
von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für
jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt zu machen.
c) Maßnahmen zum Qualitätsmanagement:
Das Kriterium Qualitätsmanagement wird vom Bewerber erfüllt, wenn das
Unternehmen ein Qualitätsmanagementsystem eingeführt hat. Dazu wertet
der Auftraggeber die Erklärung zum Qualitätsmanagement aus. Bewerber
müssen die Erklärung auf Anforderung mit entsprechenden Nachweisen bzw.
Unterlagen belegen können.
Sofern vom Bewerber kein Qualitätsmanagementsystem nachgewiesen werden
kann, wird die Leistungsfähigkeit verneint und der Antrag von der
weiteren Wertung ausgeschlossen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,
keine Anwendung der Technologie von L. Ron Hubbard bei der
Auftragsdurchführung,
Erklärungen zur Zahlung eines Mindestlohns gemäß Vergabegesetz
Schleswig-Holstein (VGSH),
Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung,
Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 17/01/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Vergabestelle stellt die Teilnahmeunterlagen auf ihrer Portalseite
([10]https://vergabeverfahren.dataport.de/evergabe.bieter/eva/#/supplie
rportal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen
sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich
dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern
für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort
eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der
Teilnahmeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die
Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Teilnahmeantrags möglich und
sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw.
Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können.
Erkennt ein Bewerber Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den
Teilnahmeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der
Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von
Bewerberfragen hinzuweisen.Tut er dies trotz Erkennens oder
Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu
seinen Lasten.
Bewerberfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu
dem in der Information zum Teilnahmewettbewerb (siehe
Teilnahmeunterlagen) als Schluss Frageforum bezeichneten Termin im
Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die
Senden Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage
eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf
welchen Teil der Teilnahmeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil
A Allgemeiner Teil).
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen
teilnehmenden Bewerbern unaufgefordert an dem in der Information zum
Teilnahmewettbewerb genannten Termin Fragen und Antworten an alle
Bewerber (10.1.2020) über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis
gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle
Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die
Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bewerber betreffen, nur
diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bewerber
nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bewerbers
verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte
schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des
Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei
Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3
Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall,
ob sie Antworten versendet.
Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende
Bewerberfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter
Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des
Zeitplanes möglich und geboten ist.
Ergänzend zu III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bewertungsregel des Kriteriums Maßnahmen zum Qualitätsmanagement"
Für das Kriterium Maßnahmen zum Qualitätsmanagement erhält der
Bewerber 1 bis 5 Punkte unter Berücksichtigung folgender
Bewertungsregeln:
Das Qualitätsmanagementsystem ist nach der Normengruppe ISO 9001:2015
(oder aktueller) aufgebaut und es wird ein gültiges Zertifikat
nachgewiesen. 5 Punkte
Das Qualitätsmanagementsystem ist nach der Normengruppe ISO 9001:2015
(oder aktueller) aufgebaut. Es wird kein gültiges Zertifikat
nachgewiesen, aber die Zertifizierung wurde beantragt. 3 Punkte
Das Qualitätsmanagementsystem ist nach der Normengruppe ISO 9001:2015
(oder aktueller) aufgebaut. Es wird kein gültiges Zertifikat
nachgewiesen und keine Zertifizierung beantragt. 1 Punkt
Der Auftraggeber wertet dazu die Angaben/eingereichten Unterlagen des
Bewerbers zum Kriterium Maßnahmen zum Qualitätsmanagement aus. Bei
Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmerschaften
i. S. v. Ziff. 4.2.1./4.2.2. der Teilnahmeunterlage ist der schwächste
Einzelnachweis für die Beurteilung des Antrags in dieser Hinsicht
maßgeblich.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [11]vergabekammer@wimi.landsh.de
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
Internet-Adresse:
[12]http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den
Bieterassistenten zu senden.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/11/2019
References
6. mailto:dataportvergabe12848@dataport.de?subject=TED
7. http://www.dataport.de/
8. https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.Bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=gjECcsRYj%252bE%253d
9. https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport
10. https://vergabeverfahren.dataport.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport
11. mailto:vergabekammer@wimi.landsh.de?subject=TED
12. http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
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