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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Neuburg an der Donau
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Straßentransport/-beförderung
Dokument Nr...: 570349-2019 (ID: 2019120209370404131)
Veröffentlicht: 02.12.2019
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DE-Neuburg an der Donau: Öffentlicher Verkehr (Straße)
2019/S 232/2019 570349
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Abschnitt I: Zuständige Behörde
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Große Kreisstadt Neuburg a. d. Donau
Postanschrift: Karlsplatz A 12
Ort: Neuburg an der Donau
Postleitzahl: 86633
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Rechtsanwältin Freya Schwering
E-Mail: [5]freya.schwering@roedl.com
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [6]www.neuburg-donau.de
I.2)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art der zuständigen Behörde
Andere: Körperschaft des öffentlichen Rechts
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über
Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr gemäß Art.
5 Abs. 4 lit. b) VO 1370/2007 i.W.e. wettbewerblichen Verfahrens.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60112000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte Bereiche:
Busverkehr (innerstädtisch/regional)
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60100000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21I
Hauptort der Ausführung:
Große Kreisstadt Neuburg a. d. Donau
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Große Kreisstadt Neuburg a. d. Donau ist abgeleiteter
Aufgabenträger für den allgemeinen ÖPNV nach Art. 9 Abs. 1 Bay ÖPNVG.
Sie ist gemäß Art. 8 Abs. 2 Bay ÖPNVG zugleich zuständige Behörde für
die Vereinbarung oder Auferlegung gemeinwirtschaftlicher
Verkehrsleistungen i.S.v. Art. 2 lit. b) und c) Verordnung (EG) Nr.
1370/2007.
Sie beabsichtigt eine Direktvergabe eines öffentlichen
Dienstleistungsauftrages für die Erbringung von öffentlichen
Personennahverkehrsleistungen nach § 8a Abs. 3 PBefG i.V.m. Art. 5 Abs.
4 lit. b) Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und
des Rates.
Die Große Kreisstadt Neuburg a. d. Donau als zuständige Behörde kommt
mit dieser Information ihrer Veröffentlichungspflicht nach Art. 7 Abs.
2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 sowie nach § 8a Abs. 2
Personenbeförderungsgesetz nach.
Die von dem beabsichtigten öDA erfassten Verkehrsleistungen sind
Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards gemäß §
8a Abs. 2 Satz 3 PBefG.
Diese Anforderungen dienen der Sicherstellung der ausreichenden
Verkehrsbedienung nach § 8 Abs. 3 PBefG.
Sie ergeben sich aus einem ergänzenden Dokument nach § 8a Abs. 2 S. 5
a.E. PBefG, das wesentliche Anforderungen im Sinne von § 13 Abs. 2a S.
3 bis 5 PBefG enthält. Dieses kann bei der unter Ziffer I.1) genannten
Stelle erfragt werden.
In der Summe beläuft sich die zu vergebende Verkehrsleistung nach
derzeitigem Stand (Stand 2018) auf rund 265.115-Fahrplankilometer im
Jahr. Die konkreten Fahrpläne sind zugänglich als Anlage zu dem
Ergänzungsdokument. Dieses kann bei der unter Ziffer I.1) genannten
Stelle erfragt werden.
Die Vergabe der beschriebenen Verkehrsleistungen ist als Gesamtleistung
nach § 8a Abs. 2 S. 4 PBefG beabsichtigt. Eigenwirtschaftliche Anträge,
die sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind gemäß § 13 Abs. 2a S. 2
PBefG zu versagen.
Die Laufwege der Linien sowie deren Bezeichnung können vor und während
der Laufzeit durch die Große Kreisstadt Neuburg a. d. Donau als
zuständige Behörde geändert werden. Dazu sind übliche Zu- und
Abbestellregelungen vorzusehen. Mit diesen wird sichergestellt, dass
das Leistungsangebot auf zukünftige Entwicklungen und veränderter
Rahmenbedingungen (z. B. zur Sicherstellung der Schülerbeförderung, zur
Verbesserung von Anschlüssen Bus-Bahn bzw. Bus-Bus und zur Erschließung
neuer Baugebiete) hin angepasst werden kann. Dies kann auch zusätzliche
Fahrten oder Verstärkerfahrten beinhalten.
Änderungen vor Vergabe werden durch eine Berichtung nach Art. 7 Abs. 2
UAbs. 3 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 veröffentlicht.
(Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und
Anforderungen)
II.2.7)Voraussichtlicher Vertragsbeginn und Laufzeit des Vertrags
Beginn: 01/01/2021
Laufzeit in Monaten: 60
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
Direkte Vergabe eines kleinen Auftrags (Art. 5.4 von 1370/2007)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Zusätzliche Angaben:
Hinweispflicht nach § 8a Abs. 2 S. 2 2. HS a. E. PBefG
Gemäß § 8 a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 S. 1 PBefG ist ein
Antrag auf die Erteilung einer Genehmigung für einen
eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr für
die Gesamtleistung spätestens 3 Monate (28.2.2020) nach dieser
Vorabbekanntmachung bei der Regierung von Oberbayern als der für den
öffentlichen Personennahverkehr in der Großen Kreisstadt Neuburg a. d.
Donau zuständigen Genehmigungsbehörde zu stellen.
Regierung von Oberbayern
Sachgebiet 23
Postfach 80534 München
Die Große Kreisstadt Neuburg a. d. Donau führt vor der Direktvergabe
eine Preisabfrage durch.
Preisangebote können frühestens 3 Monate nach Bekanntmachung dieser
Vorabbekanntmachung und spätestens bis 31.3.2020 bei der unter Ziffer
I.1) benannten zuständigen Behörde gestellt werden.
Einzelheiten sind dem ergänzenden Dokument
[[7]https://tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_D
etails&TenderOID=54321-Tender-16eb1740b6a-52251450487ecd20] zu
entnehmen.
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/11/2019
References
5. mailto:freya.schwering@roedl.com?subject=TED
6. http://www.neuburg-donau.de/
7. https://tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-16eb1740b6a-52251450487ecd20
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