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Ausschreibung: Fernwärme - DE-Pinneberg
Fernwärme
Dokument Nr...: 570344-2019 (ID: 2019120209365504117)
Veröffentlicht: 02.12.2019
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DE-Pinneberg: Fernwärme
2019/S 232/2019 570344
Zuschlagsbekanntmachung Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Pinneberg
Postanschrift: Bismarckstraße 8
Ort: Pinneberg
NUTS-Code: DEF09
Postleitzahl: 25421
Land: Deutschland
E-Mail: [6]sekretariat.schellenberg@heuking.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.pinneberg.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Vergabe der Konzession zur Fernwärmeversorgung der Stadt Pinneberg
betreffend das Wegenutzungsrecht zum Betrieb v. Versorgungsanlagen, zum
Anschluss und zur Belieferung der Stadt/Dritter im Netzgebiet
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
09323000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Stadt Pinneberg mit ca. 44 000 Einwohnern und einer Gesamtfläche
von ca. 22 km^2 liegt in Schleswig-Holstein. Die Absatzmenge betrug zum
31.12.2017: 58 841 MWh.
Aktuell existieren ca. 636 Entnahmestellen bei ca. 465 Hausanschlüssen.
Der mit der Stadtwerke Pinneberg GmbH für das Fernwärmenetz der
allgemeinen Versorgung für das gesamte Gemeindegebiet geschlossene
Konzessionsvertrag (Vertrag) endet zum 22.8.2020.
Die Stadt Pinneberg schreibt mit diesem Verfahren einen Vertrag für die
ausschließliche Verlegung und den Betrieb von Leitungen für die
öffentliche Fernwärmeversorgung von Letztverbrauchern im Stadtgebiet ab
dem 23.8.2020 aus.
Eine Konzessionsabgabe ist an die Stadt Pinneberg nicht zu entrichten.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF09
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Ziel dieses Wettbewerbsverfahrens ist es, durch die Bereitstellung und
den Betrieb des Versorgungsnetzes eine möglichst sichere,
preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und
umweltverträgliche Versorgung der Einwohner und Gewerbetreibenden der
Stadt Pinneberg zu gewährleisten.
Mit Vertragsschluss ist die Aufgabe des Konzessionsvertragspartners
verbunden, das bestehende Fernwärmenetz im Stadtgebiet während der
Vertragslaufzeit zu betreiben und die Letztverbraucher im Stadtgebiet
mit Fernwärme zu versorgen.
Die Konzession umfasst das Wegenutzungsrecht für die Stadt Pinneberg
zum Betrieb von Fernwärmeversorgungsanlagen im vorhandenen Netzgebiet,
verbunden mit der Verpflichtung zum Betrieb der Versorgungsanlagen
sowie zum Anschluss und zur Belieferung der Stadt und Dritter mit
Fernwärme. Dabei soll der Konzessionsnehmer im eigenen Namen und auf
eigene Rechnung gegenüber den Kunden, jedoch nach Weisungen der Stadt
Pinneberg und näheren vertraglichen Vorgaben tätig werden und das
Betriebsrisiko tragen. Dafür wird ihm die Nutzung von Wegerechten der
öff. Verkehrsräume eingeräumt. Die erforderlichen Anlagen hat er vom
bisherigen Konzessionsnehmer zu erwerben und die entsprechenden
Versorgungsanlagen zu betreiben, zu unterhalten, ggf. auszuwechseln,
neu zu errichten sowie dauernd zu überwachen.
Nach aktuellen Planungen beabsichtigt die Stadt Pinneberg ein neues
Wohngebiet an das Fernwärmenetz neu anzuschließen (ungefähr 360
Wohnungen). Ansonsten wird davon ausgegangen, dass sich die Absatzmenge
an Fernwärme nicht gravierend ändern wird.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden
Kriterien:
* Kriterium: Versorgungssicherheit: 25 % (Technische Ausstattung,
Personal- und Finanzausstattung/Maßnahmen zur Netzpflege und
-modernisierung (Wartungs- und Instandhaltungsstragie)/zum
störungsfreien Netzbetrieb)
* Kriterium: Preisgünstigkeit: 15 % (Prognose der Netzentgelte und
Beiträge/Zuschüsse)
* Kriterium: Verbraucherfreundlichkeit: 12,5 % (Netzkundenservice vor
Ort/Qualität der Umsetzung der verbraucherschützenden rechtlichen
Pflichten)
* Kriterium: Effizienz: 10 % (Effiziente Ressourcennutzung im Bereich
Beschaffung, Betrieb und Verwaltung/Maßnahmen zur Minderung der
Verlustenergie/Pläne zur Verwirklichung eines Konzepts zur
Netzeffizienz)
* Kriterium: Umweltverträglichkeit: 12,5 % (Umweltverträglicher
Netzbetrieb/Beseitigung stillgelegter
Verteilungsanlagen/Beratungsleistungen sowie Öffentlichkeitsarbeit
zur umweltverträglichen Energieversorgung)
* Kriterium: Konzessionsvertrag: 25 %
(Endschaftsregelungen/Auskunftsansprüche spätestens 3 Jahre vor
Vertragsende/Change-of-Control-Klausel/Informationspflicht ggü der
Stadt bei wesentlichen/besonderen Vorfällen)
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Beginn: 23/08/2020
Ende: 22/08/2040
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Der Bieter muss mit dem Angebot ein Netzbewirtschaftungskonzept (NBK)
einreichen, in dem er schriftlich darlegt, wie die einzelnen
Auswahlkriterien bezogen auf das Konzessionsgebiet jeweils erfüllt
werden. Die Vergabestelle behält sich vor, die Auswahlkriterien
soweit sinnvoll und rechtlich zulässig zu präzisieren.
Der Vertrag sieht eine einmalige Verlängerungsoption um 10 Jahre vor.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer
Konzessionsbekanntmachung
IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [8]2019/S 157-389480
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Bezeichnung des Auftrags:
Vergabe der Konzession zur Fernwärmeversorgung der Stadt Pinneberg
betreffend das Wegenutzungsrecht zum Betrieb v. Versorgungsanlagen, zum
Anschluss und zur Belieferung der Stadt/Dritter im Netzgebiet
Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Die Konzession/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden
alle abgelehnt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Das Ausschreibungsverfahren erfolgt zweistufig als
Verhandlungsverfahren mit vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb nach der
KonzVgV, des GWB sowie den entsprechenden vergaberechtlichen EU- und
EG-Richtlinien,
Im Rahmen des vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs bekunden
Unternehmen ihr Interesse am Vertragsabschluss. Hier wird die Eignung
der Bewerber hinsichtlich Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung,
wirtschaftlicher/finanzieller sowie technischer/beruflicher
Leistungsfähigkeit überprüft. Auf der Grundlage der vorgelegten
Nachweise/Erklärungen wird beurteilt, ob die wirtschaftliche,
technische und personelle Leistungsfähigkeit bei Netzbetriebsaufnahme
ausreichen wird, um das Fernwärmeversorgungsnetz entsprechend den
gesetzlichen Vorgaben zu betreiben,
Die Bieter füllen die zur Verfügung gestellten Formulare entsprechend
den Vorgaben aus und reichen diese elektronisch ein. Hierzu ist es
erforderlich, dass die Bieter den Teilnahmeantrag bzw. ihr Angebot als
pdf-Dokument auf die eVergabe hochladen. Die Dokumente dürfen nicht als
Anhang einer Nachricht übermittelt werden. Die Versendung in Papierform
ist unzulässig,
Nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge werden
diese geprüft und bewertet,
Die Unternehmen, die nach Auswertung der Teilnahmeanträge ausgewählt
wurden, werden im Anschluss aufgefordert, ein erstes Angebot abzugeben.
Hat der Bieter die Eignungsnachweise innerhalb der vorgesehenen Frist
für den Teilnahmewettbewerb nicht vollständig eingereicht, wird er aus
dem Verfahren ausgeschlossen,
Das Angebot ist noch nicht mit dem Teilnahmeantrag einzureichen,
Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs beginnt mit der Abgabe des
Angebots das eigentliche Verhandlungsverfahren,
Nebenangebote sind nicht zugelassen,
Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft ist unzulässig,
Das Angebot für den Vertrag muss den geltenden hier geforderten und
gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Es sind insbesondere die
übermittelten Netzdaten zu berücksichtigen und dem Angebot zugrunde
legen,
Die Angebotsfrist läuft am 28.10.2019, 12:00 Uhr, ab. Mit den
Angebotsunterlagen hat der Bieter ein NBK bezogen auf das
Konzessionsgebiet einzureichen,
Die Aufforderung zur Einreichung des Angebotes wird über die eVergabe
zur Verfügung gestellt. Die ausgewählten Bieter erhalten eine
Benachrichtigung von der eVergabe hierzu per E-Mail. Weitere
Informationen zur Einreichung der Angebote werden mit dem
Aufforderungsschreiben bekannt gegeben,
Die erste Verhandlungsrunde ist für den 12 und 13.11.2019 vorgesehen.
Die genauen Verhandlungstermine werden den Bietern rechtzeitig
mitgeteilt. Der Auftraggeber behält sich vor, im Anschluss an die
Verhandlungen überarbeitete Angebote von den Bietern anzufordern oder
direkt den Zuschlag zu erteilen,
Bewerber-/Bieterfragen sind ausschließlich über das Nachrichtenmodul
der eVergabe zu stellen. Wettbewerbsrelevante Fragen der Bieter und die
Auskünfte des Auftraggebers dazu werden allen Bietern neutralisiert/in
anonymisierter Form im Nachrichtenmodul zur Verfügung gestellt. Die
Antworten auf Bieterfragen sind bei der Erstellung der Angebote zu
beachten und werden Bestandteil der Vergabeunterlagen. Nur in Textform
erteilte Antworten sind verbindlich,
Unter Zugrundelegung einer relativen Bewertungsmethode werden die
Angebote auf Grundlage der Auswahlkriterien wie folgt bewertet:
Die pro Qualitätskriterium angegebenen Prozentzahlen entsprechen den
jeweils maximal zu erreichenden Punktzahlen pro Kriteriengruppe,
Bei der Auswertung der Kriterien bekommt dasjenige Angebot die volle
Punktzahl, das im Vergleich zu den anderen Angeboten das jeweilige
Kriterium am besten erfüllt. Die anderen Angebote erhalten eine dem
jeweiligen Erfüllungsgrad gegenüber dem Angebot des besten Bieters
entsprechende niedrigere Punktzahl. Entsprechend erhält das Angebot den
Zuschlag, welches die höchste Punktzahl aus der Summe der vergebenen
Prozentpunktzahlen pro Kriteriengruppen erreicht.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [9]vergabekammer@wimi.landsh.de
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
Internet-Adresse: [10]www.schleswig-holstein.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Verfahren unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammer.
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag bei der
Vergabekammer jedoch unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber hier: der Konzessionsgeberin nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf
der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber hier: der Konzessionsgeberin gerügt
werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
hier: der Konzessionsgeberin gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers hier: der Konzessionsgeberin , einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Konzessionsgeber ist zur Absendung einer Bieterinformation
spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet, auf den Tag des
Zugangs kommt es nicht an (§ 154 Nr. 4 i. V. m. § 134 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [11]vergabekammer@wimi.landsh.de
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
Internet-Adresse: [12]www.schleswig-holstein.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/11/2019
References
6. mailto:sekretariat.schellenberg@heuking.de?subject=TED
7. https://www.pinneberg.de/
8. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:389480-2019:TEXT:DE:HTML
9. mailto:vergabekammer@wimi.landsh.de?subject=TED
10. http://www.schleswig-holstein.de/
11. mailto:vergabekammer@wimi.landsh.de?subject=TED
12. http://www.schleswig-holstein.de/
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