Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
Am Stockborn 16, 60439 Frankfurt/M, FRG
Tel.: +49 6082-910101 Fax.: +49 6082-910200
E-Mail: info@icc-hofmann.net
Öffentliche Ausschreibungen

(1) Searching for "2019120209345704001" in Archived Documents Library (TED-ADL)


Ausschreibung: Busse für den öffentlichen Verkehr - DE-Münster
Busse für den öffentlichen Verkehr
Dokument Nr...: 570235-2019 (ID: 2019120209345704001)
Veröffentlicht: 02.12.2019
*
  DE-Münster: Busse für den öffentlichen Verkehr
   2019/S 232/2019 570235
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: RVM Regionalverkehr Münsterland GmbH
   Nationale Identifikationsnummer: Einfügen
   Postanschrift: Krögerweg 11
   Ort: Münster
   NUTS-Code: DEA33
   Postleitzahl: 48155
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): RVM Regionalverkehr Münsterland GmbH
   E-Mail: [6]info@rvm-online.de
   Telefon: +49 25919390
   Fax: +49 25919390
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.rvm-online.de/
   Adresse des Beschafferprofils: [8]https://www.rvm-online.de/
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Herstellung und Lieferung von 4 Omnibussen
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   34121100
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die RVM Regionalverkehr Münsterland betreibt Buslinien für Schüler und
   Gelegenheits- aber auch Güterverkehr auf der Schiene in den Kreisen
   Borken, Steinfurt, Coesfeld und Warendorf. Die Vergabe bezieht sich auf
   die Beschaffung von 4 Linienbussen in Niederflur- und
   Schnellbusausführung.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE
   NUTS-Code: DEA33
   Hauptort der Ausführung:
   Münster
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die RVM Regionalverkehr Münsterland betreibt Buslinien für Schüler und
   Gelegenheits- aber auch Güterverkehr auf der Schiene in den Kreisen
   Borken, Steinfurt, Coesfeld und Warendorf. Die Vergabe bezieht sich auf
   die Beschaffung von 4 Linienbussen in Niederflur- und
   Schnellbusausführung.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb
     * Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den Auftraggeber
       unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der
       Richtlinie genügen
   Erläuterung:
   Äußerst dringliche, zwingende Gründe im Zusammenhang mit Ereignissen,
   die der Auftraggeber nicht voraussehen konnte, lassen es nicht zu, die
   Mindestfristen einzuhalten, die für das offene und das nicht offene
   Verfahren sowie für das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
   vorgeschriebenen sind. Die Umstände zur Begründung der äußersten
   Dringlichkeit sind dem Auftraggeber nicht zuzurechnen (§ 13 Abs. 2 Nr.
   4 SektVO).Vorliegend war eine besondere Dringlichkeit i. S. v. § 13
   Abs. 2 Nr. 4 SektVO gegeben, da die Busse auf Anforderung des
   Auftraggebers zum 1.8.2020 zum Einsatz kommen sollen mit der Folge,
   dass andere Ausschreibungsverfahren aus terminlichen Gründen nicht zum
   Tragen kommen können.Dieser Umstand war durch den Auftraggeber nicht
   vorhersehbar und ist dem Auftraggeber auch nicht zuzurechnen. Aus
   diesen Gründen war es dem Auftraggeber nicht möglich, die
   Mindestfristen eines offenen oder nicht offenen Verfahrens oder eines
   Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb einzuhalten. Der
   Auftraggeber hat trotz der genannten Gründe einen Mini-Wettbewerb mit
   der Vergabenummer (X-WVG-2019-0006) unter geeigneten Lieferanten, die
   sowohl die wirtschaftliche und finanzielle als auch die technische und
   berufliche Leistungsfähigkeit erfüllen, durchgeführt.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: X-WVG-2019-0006
   Bezeichnung des Auftrags:
   Herstellung und Lieferung von 4 Omnibussen
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   24/11/2019
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: EvoBus GmbH
   Postanschrift: Carl-Zeiß-Str. 2
   Ort: Neu-Ulm
   NUTS-Code: DE279
   Postleitzahl: 89231
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1) Äußerst dringliche, zwingende Gründe im Zusammenhang mit
   Ereignissen, die der Auftraggeber nicht voraussehen konnte, lassen es
   nicht zu, die Mindestfristen einzuhalten, die für das offene und das
   nicht offene Verfahren sowie für das Verhandlungsverfahren mit
   Teilnahmewettbewerb vorgeschriebenen sind. Die Umstände zur Begründung
   der äußersten Dringlichkeit sind dem Auftraggeber nicht zuzurechnen (§
   13 Abs. 2 Nr. 4 SektVO).Vorliegend war eine besondere Dringlichkeit i.
   S. v. § 13 Abs. 2 Nr. 4 SektVO gegeben, da die Busse auf Anforderung
   des Auftraggebers zum 1.8.2020 zum Einsatz kommen sollen mit der Folge,
   dass andere Ausschreibungsverfahren aus terminlichen Gründen nicht zum
   Tragen kommen können.Dieser Umstand war durch den Auftraggeber nicht
   vorhersehbar und ist dem Auftraggeber auch nicht zuzurechnen. Aus
   diesen Gründen war es dem Auftraggeber nicht möglich, die
   Mindestfristen eines offenen oder nicht offenen Verfahrens oder eines
   Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb einzuhalten. Der
   Auftraggeber hat trotz der genannten Gründe einen Mini-Wettbewerb mit
   der Vergabenummer (X-WVG-2019-0006) unter geeigneten Lieferanten, die
   sowohl die wirtschaftliche und finanzielle als auch die technische und
   berufliche Leistungsfähigkeit erfüllen, durchgeführt;
   2) Anders als in Ziff. V.2.1) angegeben, wird die Beauftragung erst
   nach Ablauf der 10-tägigen Wartefrist nach § 135 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3
   GWB erfolgen. Die Angabe eines späteren Datums in Ziff. V.2.1) ist
   technisch nicht möglich;
   3) Konkrete Angaben zum Gesamtwert der Beschaffung unter Ziffer II.1.7)
   und zum Wert des Auftrags unter Ziffer V.2.4) können nicht erfolgen, da
   die Veröffentlichung dieser Angaben den berechtigten geschäftlichen
   Interessen des Unternehmens schaden würde (vgl. § 38 Abs. 6 Nr. 3
   SektVO).
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
   Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
   Ort: Münster
   Postleitzahl: 48147
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 2514111691
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung
   eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
   bleibt unberührt;
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden;
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
   Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
   Ort: Münster
   Postleitzahl: 48147
   Land: Deutschland
   E-Mail: [9]vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
   Telefon: +49 2514111691
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   29/11/2019
References
   6. mailto:info@rvm-online.de?subject=TED
   7. https://www.rvm-online.de/
   8. https://www.rvm-online.de/
   9. mailto:vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de?subject=TED
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau