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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architekturbüros und Bauabnahme - DE-München
Dienstleistungen von Architekturbüros und Bauabnahme
Dokument Nr...: 570073-2019 (ID: 2019120209324603826)
Veröffentlicht: 02.12.2019
*
DE-München: Dienstleistungen von Architekturbüros und Bauabnahme
2019/S 232/2019 570073
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Staatliches Bauamt München 1
Postanschrift: Peter- Auzinger- Straße 10
Ort: München
NUTS-Code: DE212
Postleitzahl: 81547
Land: Deutschland
E-Mail: [6]vergabe@stbam1.bayern.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://my.vergabe.bayern.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Objektplanung Gebäude gem. §§ 33ff HOAI für die Brandschutzsanierung
und technische Sanierung Gebäude Alexandrastr.3 des Landesamtes für
Steuern
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71251000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Objektplanung Gebäude nach §§ 33 ff HOAI, Leistungsphasen 1-9
Im Zuge der Brandschutzsanierung findet eine Schadstoffsanierung mit
WC-Sanierung sowie im Wesentlichen die Koordination der
Planerleistungen in Verbindung mit der Erneuerung des Netzwerks mit
begleitenden Hochbaumaßnahmen statt. Die Maßnahme ist im laufenden
Betrieb umzusetzen.
Kosten (incl. 19 v. H. Mehrwertsteuer incl. Indexerhöhung 2016-2019):
10 630 000 EUR brutto
Planungsbeginn: sofort nach der Auftragserteilung
Baubeginn: voraussichtlich 2. Quartal.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 10 630 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212
Hauptort der Ausführung:
München
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Siehe auch II.1.1) und II.1.4.)
Objektplanung Gebäude nach §§ 33 ff HOAI. Leistungsphasen 1-9
Das Gebäude Alexandrastr. 3 wurde 1963/1964 errichtet. Das Gebäude
besteht aus einem Erdgeschoss und 4 Obergeschossen. Zur Zeit findet
eine Energetische Sanierung des Gebäudes Alexandrastraße 3 statt bei
welcher das Flachdach und die Fassaden energetisch ertüchtigt werden.
Der Abschluss der Maßnahme energetische Sanierung wird
voraussichtlich im Frühjahr 2020 erfolgen.
Das Gebäude ist vollunterkellert. Im Kellergeschoss befinden sich
Lagerräume, Technikräume, ein Archiv und die Tiefgarage.
Im Zuge der Brandschutzmaßnahme findet auch eine Schadstoffsanierung
und eine WC-Sanierung statt. Des Weiteren sind Teeküchen und ein
barrierefreies WC nach DIN 18040-1 zu planen.
Parallel wird nun ergänzend das Datennetzwerk erneuert und die gesamte
Elektrische Anlage auf den Stand der Technik gebracht, zuzüglich der
dadurch ausgelösten notwendigen Mehrungen bei den flankierenden
Hochbaumaßnahmen.
Es ist nun geplant, das Gebäude in 5 Bauabschnitten geschossweise zu
sanieren.
Die Maßnahme ist im laufenden Betrieb umzusetzen. Bei der Durchführung
der einzelnen Bauabschnitte sind die entsprechenden Etagen jeweils
leergeräumt, das heißt, es findet keine Nutzung im jeweiligen
Sanierungs-Abschnitt (-Bereich) statt. In den restlichen
Gebäudebereichen wird der Betrieb jeweils aufrechterhalten.
II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber beauftragt den
Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit den Leistungsstufe 1, das sind
vorliegend die Leistungen der Leistungsphase 1 bis 3 einschließlich der
Grundleistungen a), b) und c) der Leistungsphase 5 gem. § 34 HOAI.
Leistungsstufen (Leistungsphasen gem. § 34 HOAI), die der Auftraggeber
nicht mit Vertragsschluss beauftragt, stehen unter der aufschiebenden
Bedingung, dass der Auftraggeber sie erst bei Fortsetzung der Planung/
Ausführung abruft. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung
auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen/ Leistungsphasen gem. § 34
HOAI oder auf Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Der Abruf
erfolgt schriftlich. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer
Leistungen besteht nicht.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
aufgeführten Fälle)
* Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Der vorliegende Auftrag betrifft Planungsleistungen Objektplanung
Gebäude gem. §33ff HOAI zum Brandschutz, zur Schadstoffsanierung und
der Sanierung der WC- Kerne, den Einbau von Teeküchen und einer
barrierefreien WC- Anlage nach DIN 18040-1. Die Koordination der
fachlich Beteiligten ist dabei Grundleistung gem. § 34 HOAI i. V. m.
Anlage 10 HOAI. Die Kosten der KGR 400 sind somit gem. § 33 Abs. 2 HOAI
zur Ermittlung der Vergütung teilweise anrechenbar. Im Planungsauftrag
vom 6.7.2016 ist der Umfang der Maßnahme folgendermaßen beschrieben:
Landesamt für Finanzen, Sanierungsmaßnahmen, insbesondere
Brandschutzsanierung. Der Planungsauftrag ist gem. den vertraglichen
Regelungen Leistungsgrundlage und Vertragsgrundlage.
Im Zuge der fortschreitenden Planung musste der Umfang der
Gesamtmaßnahme im Bereich der techn. Gebäudeausrüstung Elektro
erweitert werden. Die Datenleitungen und die Gebäudeelektrik müssen
vollständig erneuert werden. Diese zusätzliche Leistung im
Elektrobereich ist eine Sanierungsmaßnahme im vertraglichen Sinne, da
die Brandschutzmaßnahme aufgrund der Bezeichnung insbesondere
lediglich als eine unter mehreren einzelnen Maßnahmen zu sehen ist. Der
nun zusätzlich notwendige Koordinierungsaufwand ist somit ebenfalls vom
ursprünglichen Vertrag mit umfasst. Die Notwendigkeit der zusätzlichen
Sanierung Elektro konnte erst während der fortschreitenden Planung
festgestellt werden. Der thematische Inhalt der Architektenleistungen,
also die originäre Planungsleistung bleibt dabei nahezu unverändert.
Hinzukommen nur unwesentliche, flankierende Maßnahmen aufgrund der
Elektroarbeiten. Der vertragliche Leistungsteil Koordination der
fachlich Beteiligten bleibt dabei als grundsätzliche
Leistungsverpflichtung ebenfalls inhaltlich unverändert, da der
Objektplaner vertraglich pauschal i. S. der HOAI zur Koordination aller
fachlich Beteiligten verpflichtet ist. Diese Verpflichtung umfasst
sämtliche Koordinationsnotwendigkeiten einer Baumaßnahme in Bezug auf
die fachlich Beteiligten. Diese Verpflichtung zur Gesamtkoordination
ermöglicht dem Objektplaner erst den geschuldeten Werkerfolg des
mangelfreien Gebäudes und ist somit auch nicht auf verschiedene Planer
aufteilbar. Die vorliegende Erhöhung der Vergütung des Objektplaners
ist eine Folge der Erweiterung der Elektroplanung. Auch wenn sich also
in Folge der Leistungsänderung im Bereich TGA- Elektro die Gesamtkosten
der Vergütung im Leistungsbereich Koordination deutlich erhöhen, ist
die Koordinationsleistung inhaltlich im Hinblick auf die grundsätzliche
vertragliche Verpflichtung zur Koordination der Planer unverändert
geblieben und somit vom bisherigen Auftrag Sanierungsmaßnahmen mit
umfasst. Die vorliegende Leistungserweiterung im Bereich der
Koordination ist erforderlich für die erfolgreiche Durchführung der
Gesamtmaßnahme Landesamt für Finanzen, Sanierungsmaßnahme.
Diese Änderung dieses Auftrages ist daher i. S. des § 132 Abs. 1 S. 1
GWB in der Gesamtbetrachtung unwesentlich und es liegt somit ein
ausreichender objektiver und sachlicher Grund vor, auf eine vorherige
Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb zu verzichten.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
27/11/2019
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Bausback Architekten
Ort: München
NUTS-Code: DE212
Postleitzahl: 80634
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 772 300.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt
hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Staatliches Bauamt München 1
Postanschrift: Peter- Auzinger- Str. 10
Ort: München
Postleitzahl: 81547
Land: Deutschland
E-Mail: [8]vergabe@stbam1.bayern.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/11/2019
References
6. mailto:vergabe@stbam1.bayern.de?subject=TED
7. https://my.vergabe.bayern.de/
8. mailto:vergabe@stbam1.bayern.de?subject=TED
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