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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architekturbüros und Bauabnahme - DE-München
Dienstleistungen von Architekturbüros und Bauabnahme
Dokument Nr...: 570073-2019 (ID: 2019120209324603826)
Veröffentlicht: 02.12.2019
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  DE-München: Dienstleistungen von Architekturbüros und Bauabnahme
   2019/S 232/2019 570073
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Staatliches Bauamt München 1
   Postanschrift: Peter- Auzinger- Straße 10
   Ort: München
   NUTS-Code: DE212
   Postleitzahl: 81547
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]vergabe@stbam1.bayern.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://my.vergabe.bayern.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Objektplanung Gebäude gem. §§ 33ff HOAI für die Brandschutzsanierung
   und technische Sanierung Gebäude Alexandrastr.3 des Landesamtes für
   Steuern
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71251000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Objektplanung Gebäude nach §§ 33 ff HOAI, Leistungsphasen 1-9
   Im Zuge der Brandschutzsanierung findet eine Schadstoffsanierung mit
   WC-Sanierung sowie im Wesentlichen die Koordination der
   Planerleistungen in Verbindung mit der Erneuerung des Netzwerks mit
   begleitenden Hochbaumaßnahmen statt. Die Maßnahme ist im laufenden
   Betrieb umzusetzen.
   Kosten (incl. 19 v. H. Mehrwertsteuer incl. Indexerhöhung 2016-2019):
   10 630 000 EUR brutto
   Planungsbeginn: sofort nach der Auftragserteilung
   Baubeginn: voraussichtlich 2. Quartal.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 10 630 000.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE212
   Hauptort der Ausführung:
   München
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Siehe auch II.1.1) und II.1.4.)
   Objektplanung Gebäude nach §§ 33 ff HOAI. Leistungsphasen 1-9
   Das Gebäude Alexandrastr. 3 wurde 1963/1964 errichtet. Das Gebäude
   besteht aus einem Erdgeschoss und 4 Obergeschossen. Zur Zeit findet
   eine Energetische Sanierung des Gebäudes Alexandrastraße 3 statt bei
   welcher das Flachdach und die Fassaden energetisch ertüchtigt werden.
   Der Abschluss der Maßnahme energetische Sanierung wird
   voraussichtlich im Frühjahr 2020 erfolgen.
   Das Gebäude ist vollunterkellert. Im Kellergeschoss befinden sich
   Lagerräume, Technikräume, ein Archiv und die Tiefgarage.
   Im Zuge der Brandschutzmaßnahme findet auch eine Schadstoffsanierung
   und eine WC-Sanierung statt. Des Weiteren sind Teeküchen und ein
   barrierefreies WC nach DIN 18040-1 zu planen.
   Parallel wird nun ergänzend das Datennetzwerk erneuert und die gesamte
   Elektrische Anlage auf den Stand der Technik gebracht, zuzüglich der
   dadurch ausgelösten notwendigen Mehrungen bei den flankierenden
   Hochbaumaßnahmen.
   Es ist nun geplant, das Gebäude in 5 Bauabschnitten geschossweise zu
   sanieren.
   Die Maßnahme ist im laufenden Betrieb umzusetzen. Bei der Durchführung
   der einzelnen Bauabschnitte sind die entsprechenden Etagen jeweils
   leergeräumt, das heißt, es findet keine Nutzung im jeweiligen
   Sanierungs-Abschnitt (-Bereich) statt. In den restlichen
   Gebäudebereichen wird der Betrieb jeweils aufrechterhalten.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber beauftragt den
   Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit den Leistungsstufe 1, das sind
   vorliegend die Leistungen der Leistungsphase 1 bis 3 einschließlich der
   Grundleistungen a), b) und c) der Leistungsphase 5 gem. § 34 HOAI.
   Leistungsstufen (Leistungsphasen gem. § 34 HOAI), die der Auftraggeber
   nicht mit Vertragsschluss beauftragt, stehen unter der aufschiebenden
   Bedingung, dass der Auftraggeber sie erst bei Fortsetzung der Planung/
   Ausführung abruft. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung
   auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen/ Leistungsphasen gem. § 34
   HOAI oder auf Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Der Abruf
   erfolgt schriftlich. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer
   Leistungen besteht nicht.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
   Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
   aufgeführten Fälle)
     * Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
   Erläuterung:
   Der vorliegende Auftrag betrifft Planungsleistungen Objektplanung
   Gebäude gem. §33ff HOAI zum Brandschutz, zur Schadstoffsanierung und
   der Sanierung der WC- Kerne, den Einbau von Teeküchen und einer
   barrierefreien WC- Anlage nach DIN 18040-1. Die Koordination der
   fachlich Beteiligten ist dabei Grundleistung gem. § 34 HOAI i. V. m.
   Anlage 10 HOAI. Die Kosten der KGR 400 sind somit gem. § 33 Abs. 2 HOAI
   zur Ermittlung der Vergütung teilweise anrechenbar. Im Planungsauftrag
   vom 6.7.2016 ist der Umfang der Maßnahme folgendermaßen beschrieben:
   Landesamt für Finanzen, Sanierungsmaßnahmen, insbesondere
   Brandschutzsanierung. Der Planungsauftrag ist gem. den vertraglichen
   Regelungen Leistungsgrundlage und Vertragsgrundlage.
   Im Zuge der fortschreitenden Planung musste der Umfang der
   Gesamtmaßnahme im Bereich der techn. Gebäudeausrüstung Elektro
   erweitert werden. Die Datenleitungen und die Gebäudeelektrik müssen
   vollständig erneuert werden. Diese zusätzliche Leistung im
   Elektrobereich ist eine Sanierungsmaßnahme im vertraglichen Sinne, da
   die Brandschutzmaßnahme aufgrund der Bezeichnung insbesondere
   lediglich als eine unter mehreren einzelnen Maßnahmen zu sehen ist. Der
   nun zusätzlich notwendige Koordinierungsaufwand ist somit ebenfalls vom
   ursprünglichen Vertrag mit umfasst. Die Notwendigkeit der zusätzlichen
   Sanierung Elektro konnte erst während der fortschreitenden Planung
   festgestellt werden. Der thematische Inhalt der Architektenleistungen,
   also die originäre Planungsleistung bleibt dabei nahezu unverändert.
   Hinzukommen nur unwesentliche, flankierende Maßnahmen aufgrund der
   Elektroarbeiten. Der vertragliche Leistungsteil Koordination der
   fachlich Beteiligten bleibt dabei als grundsätzliche
   Leistungsverpflichtung ebenfalls inhaltlich unverändert, da der
   Objektplaner vertraglich pauschal i. S. der HOAI zur Koordination aller
   fachlich Beteiligten verpflichtet ist. Diese Verpflichtung umfasst
   sämtliche Koordinationsnotwendigkeiten einer Baumaßnahme in Bezug auf
   die fachlich Beteiligten. Diese Verpflichtung zur Gesamtkoordination
   ermöglicht dem Objektplaner erst den geschuldeten Werkerfolg des
   mangelfreien Gebäudes und ist somit auch nicht auf verschiedene Planer
   aufteilbar. Die vorliegende Erhöhung der Vergütung des Objektplaners
   ist eine Folge der Erweiterung der Elektroplanung. Auch wenn sich also
   in Folge der Leistungsänderung im Bereich TGA- Elektro die Gesamtkosten
   der Vergütung im Leistungsbereich Koordination deutlich erhöhen, ist
   die Koordinationsleistung inhaltlich im Hinblick auf die grundsätzliche
   vertragliche Verpflichtung zur Koordination der Planer unverändert
   geblieben und somit vom bisherigen Auftrag Sanierungsmaßnahmen mit
   umfasst. Die vorliegende Leistungserweiterung im Bereich der
   Koordination ist erforderlich für die erfolgreiche Durchführung der
   Gesamtmaßnahme Landesamt für Finanzen, Sanierungsmaßnahme.
   Diese Änderung dieses Auftrages ist daher i. S. des § 132 Abs. 1 S. 1
   GWB in der Gesamtbetrachtung unwesentlich und es liegt somit ein
   ausreichender objektiver und sachlicher Grund vor, auf eine vorherige
   Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb zu verzichten.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   27/11/2019
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Bausback Architekten
   Ort: München
   NUTS-Code: DE212
   Postleitzahl: 80634
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 772 300.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern
   Ort: München
   Postleitzahl: 80534
   Land: Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der
   Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
   vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
   Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt
   hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
   Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in
   der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
   spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn
   mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
   einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Staatliches Bauamt München 1
   Postanschrift: Peter- Auzinger- Str. 10
   Ort: München
   Postleitzahl: 81547
   Land: Deutschland
   E-Mail: [8]vergabe@stbam1.bayern.de
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   27/11/2019
References
   6. mailto:vergabe@stbam1.bayern.de?subject=TED
   7. https://my.vergabe.bayern.de/
   8. mailto:vergabe@stbam1.bayern.de?subject=TED
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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