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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - DE-Salzgitter
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Dokument Nr...: 569501-2019 (ID: 2019120209244403272)
Veröffentlicht: 02.12.2019
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DE-Salzgitter: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2019/S 232/2019 569501
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für kerntechnische
Entsorgungssicherheit
Postanschrift: Willy-Brandt-Straße 5
Ort: Salzgitter
NUTS-Code: DE912
Postleitzahl: 38226
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Z 6 Einkauf
E-Mail: [6]vergabestelle@bfe.bund.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.bfe.bund.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=296369
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=296369
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Überwachung des Betriebs der Schachtanlage Asse II: Begutachtung von
Fragestellungen auf dem Gebiet des praktischen Strahlenschutzes,
einschließlich Freigabeverfahren gemäß § 31 StrlSchV.
Referenznummer der Bekanntmachung: 7020-19
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Schachtanlage Asse II
Überwachung des Betriebs der Schachtanlage Asse II: Begutachtung von
Fragestellungen auf dem Gebiet des praktischen Strahlenschutzes,
einschließlich Freigabeverfahren gemäß § 31 StrlSchV.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE912
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
1) Gegenstand der Vergabe
Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) ist Betreiberin der
Schachtanlage Asse II. Das Bundesamt für Kerntechnische
Entsorgungssicherheit (BfE) ist gemäß § 23d Satz 1 Nr. 2 Atomgesetz
(AtG) zuständig für die Aufsicht über Anlagen des Bundes nach § 9a Abs.
3 Satz 1 AtG und die Schachtanlage Asse II nach § 19 Abs. 5 AtG.
Der Betrieb der Schachtanlage Asse II richtet sich derzeit im
Wesentlichen nach folgenden Genehmigungen, die das Niedersächsische
Ministerium für Umwelt und Kli-maschutz (NMU) erteilt hat:
dem Genehmigungsbescheid für die Schachtanlage Asse II Bescheid
1/2010 Umgang mit radioaktiven Stoffen gemäß § 7
Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) vom 8.7.2010, Az. 43 40326/8/4,
(siehe Leistungsbeschreibung)
Die Überwachung der Einhaltung der aus den Genehmigungen folgenden
Regelungen sowie des kerntechnischen Regelwerks ist Aufgabe der
atomrechtlichen Aufsichtsbehörde. Das BfE prüft die Einhaltung atom-
und strahlenschutzrechtlicher Vorschriften und Zulassungen. Zudem ist
dem BfE auf Grundlage des Erlasses des BMU vom 20.7.2009, Az. RS III 2
14841/24, konkretisiert durch den Erlass vom 1.2.2016, die Aufgabe
übertragen, Anträge der BGE zu bergrechtlichen Betriebsplänen zu
bewerten. In diesen Anträgen beschreibt die BGE, ob durch die
beantragten Baumaßnahmen Auswirkungen auf die Beherrschung möglicher
Störfälle, die Rückholung radioaktiver Abfälle und die spätere
Stilllegung, die potentielle langzeitliche Freisetzung radioaktiver
Stoffe aus den eingelagerten radioaktiven Abfällen bestehen und
begründet die Auswahl der vorgesehenen Maßnahmen.
Zu den Aufgaben des BfE gehört darüber hinaus gemäß § 31 StrlSchV die
Entscheidung über die Freigabe radioaktiver Stoffe, die während des
Betriebs der Schachtanlage Asse II anfallen.
Der Auftragnehmer oder von ihm beschäftigte Personen werden als
Sachverständige nach § 20 AtG tätig. Der Sachverständige berät das BfE
in Fragen der Überwachung des praktischen Strahlenschutzes auf der
Schachtanlage Asse II. Dazu gehören auch alle Fragen, die sich im
Rahmen eines strahlenschutzrechtlichen Freigabeverfahrens nach § 31
StrlSchV ergeben.
Bedarf besteht dabei im Wesentlichen an:
der strahlenschutzfachlichen Prüfung betrieblicher Arbeitsfreigaben
für Tätigkei-ten innerhalb von Strahlenschutzbereichen und
Verdachtsflächen,
(siehe Leistungsbeschreibung).
Im Einzelfall umfasst die Leistung die fachliche Prüfung von Unterlagen
und Daten, die dem BfE vorgelegt werden. Die Unterlagen und Daten sind
auf ihre inhaltliche Schlüssigkeit, Nachvollziehbarkeit und fachliche
Richtigkeit zu prüfen. Die jeweilige Form des Gutachtens (Prüfbericht,
Stellungnahme, Protokoll o. ä.) wird mit dem Auftraggeber abgestimmt.
Der Auftraggeber behält sich vor, zu Fragestellungen, die einer Klärung
vor Ort bedürfen, den Sachverständigen zur Unterstützung (z. B.
Teilnahme an Fachgesprächen) hinzuzuziehen. Insbesondere zur,
Durchführung von Funktions- und Abnahmeprüfungen und zur Begleitung der
Entscheidungsmessungen ist es erforderlich, die Schachtanlage Asse II
zu befahren. Daher ist mit mehreren Anfahrten zur Schachtanlage Asse II
während des Auftragszeitraums zu rechnen.
2) Offenes Verfahren
Das Vergabeverfahren wird in einem offenen Verfahren (§ 15 VgV)
durchgeführt.
Mit Angebotsabgabe haben die Bietenden u. a. ein Konzept zur
Projektorganisation einzureichen.
Nähere Informationen sind den Vergabeunterlagen, insbesondere den
Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
3) Vergabeunterlagen
Die Vergabeunterlagen werden unverzüglich nach Erscheinen dieser
Bekanntmachung im EU-Amtsblatt um das Aktenzeichen des Amtsblatts
ergänzt und für den Direktabruf auf der Vergabeplattform
freigeschaltet.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität der angebotenen Leistung
(Projektteam 45 % und Konzept Projektorganisation 15 %) / Gewichtung:
60
Preis - Gewichtung: 40
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Der Rahmenvertrag darf nur an geeignete Bietende vergeben werden.
Geeignet sind Bietende, wenn sie die für die Erfüllung der vorgesehenen
vertraglichen Verpflichtungen erforderliche Fachkunde und
Leistungsfähigkeit besitzen und nicht nach §§ 123, 124 GWB vom
Verfahren auszuschließen sind.
Mitglieder einer Bietergemeinschaft werden im Hinblick auf die
Fachkunde und die Leistungsfähigkeit insgesamt mit der Summe ihrer
jeweiligen Beiträge beurteilt. Das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe
nach §§ 123, 124 GWB muss hingegen jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft einzeln nachweisen (Mindestanforderung).
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung haben die
Bieter eine Kopie des Handels- oder Berufsregisterauszuges des
Mitgliedsstaates vorzulegen, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat
(einschließlich Übersetzung nicht deutschsprachiger Dokumente), soweit
die Eintragung nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschriften
erforderlich ist. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der
Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Es ist ein Nachweis über den Abschluss einer branchenüblichen
Berufshaftpflichtversicherung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden
vorzulegen, mit einer aktuellen Gültigkeit (Mindestanforderung):
Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer
Berufshaftpflichtversicherung,
hilfsweise: Versicherungsbestätigung über den zugesagten Abschluss
einer Berufshaftpflichtversicherung im Falle einer Auftragserteilung.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
a) Qualifikation und Berufserfahrung des eingesetzten Projektteams;
b) Referenzprojekte des Unternehmens;
c) Maßnahmen zur Qualitätssicherung.
Zu a) Qualifikation und Berufserfahrung des eingesetzten Projektteams
(Mindestanforderung).
Die 3 Sachverständigen, die für das Projekt eingeplant sind, sind
jeweils mit ihrer Qualifikation und Berufserfahrung anzugeben sowie mit
ihrer einzuplanenden Funktion innerhalb des ausgeschriebenen Projekts
zu benennen. Zum Nachweis der Berufserfahrung und der Qualifikation der
3 Sachverständigen ist das Formblatt Qualifikation des Projektteams
auszufüllen und ein Lebenslauf vorzulegen. Für alle Teammitglieder sind
folgende Mindestanforderungen nachzuweisen:
mindestens 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung auf dem Gebiet des
praktischen Strahlenschutzes im Bereich von Anlagen zur Endlagerung
fester oder verfestigter radioaktiver Abfälle und/oder sonstigen
(kerntechnischen) Anlagen, in denen höchste Anforderungen an die
Umsetzung von Maßnahmen des praktischen Strahlenschutzes
sicherzustellen sind,
fundiertes Fachwissen insbesondere über die bau- und
anlagentechnische Umsetzung von Anforderungen an den praktischen
Strahlenschutz,
einen gültigen Nachweis darüber, dass nach der erweiterten
Zuverlässigkeitsüberprüfung i. S. v. § 12 b AtG i. V. m. der AtZÜV
keine Zweifel an der Zuverlässigkeit bestehen. Alternativ kann ein
gültiger Nachweis einer gleich- oder höherwertigen Überprüfung nach
anderen Rechtsvorschriften innerhalb der letzten 5 Jahre anerkannt
werden,
alle 3 Sachverständigen müssen über die Fachkunde im Strahlenschutz
(S 4.3 gemäß der Richtlinie über die im Strahlenschutz erforderliche
Fachkunde (FachkundeRichtlinie Technik nach Strahlenschutzverordnung)
vom 18.6.2004 (GMBl. 2004, Nr. 40/41, S. 799), geändert am 19.4.2006
(GMBl. 2006, Nr. 38, S. 735)) verfügen,
körperliche Eignung zur Erledigung der Aufgaben in einem untertägigen
Endlager,
anerkannten Hoch- oder Fachhochschulabschluss (mindestens Diplom oder
Master) in einem natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Fach.
Zu b) Nachweis von Unternehmensreferenzprojekten (Mindestanforderung)
Die Qualifikation der Bietenden ist durch Angabe von 3 vergleichbaren
Referenzprojekten im Zeitraum seit 2015 nachzuweisen. Für jede Referenz
ist das Formblatt Unternehmensreferenzen auszufüllen. Eine Referenz
ist vergleichbar, wenn diese mit der in der Leistungsbeschreibung
enthaltenen Aufgabe nach Art und Umfang vergleichbar ist. Beispielhaft
jedoch nicht abschließend sind hierfür folgende Tätigkeiten:
Begleitung von Funktions- und Abnahmeprüfungen zur
strahlenschutztechnischen Eignung von ASK,
erbrachte Leistungen auf dem Gebiet des praktischen Strahlenschutzes
im Bereich Freigaben (Freigabeablaufpläne, Freigabedokumentation,
Freigabefähigkeit),
Bearbeitung von Fragen im Rahmen atom- und strahlenschutzrechtlicher
Änderungsverfahren mit Bezug zum praktischen Strahlenschutz.
Zu c) Maßnahmen zur Qualitätssicherung (Mindestanforderung)
Der Bieter muss über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem gemäß
der DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar verfügen (z. B. gemäß KTA 1401).
Hierzu ist das Formblatt Selbstauskunft QM einzureichen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 06/01/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 29/02/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 06/01/2020
Ortszeit: 12:01
Ort:
Salzgitter
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: [11]https://www.bundeskartellamt.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). § 160 GWB
lautet:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/11/2019
References
6. mailto:vergabestelle@bfe.bund.de?subject=TED
7. http://www.bfe.bund.de/
8. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=296369
9. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=296369
10. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
11. https://www.bundeskartellamt.de/
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