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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - DE-Salzgitter
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Dokument Nr...: 569501-2019 (ID: 2019120209244403272)
Veröffentlicht: 02.12.2019
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  DE-Salzgitter: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
   2019/S 232/2019 569501
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für kerntechnische
   Entsorgungssicherheit
   Postanschrift: Willy-Brandt-Straße 5
   Ort: Salzgitter
   NUTS-Code: DE912
   Postleitzahl: 38226
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Z 6  Einkauf
   E-Mail: [6]vergabestelle@bfe.bund.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.bfe.bund.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=296369
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=296369
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Umwelt
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Überwachung des Betriebs der Schachtanlage Asse II: Begutachtung von
   Fragestellungen auf dem Gebiet des praktischen Strahlenschutzes,
   einschließlich Freigabeverfahren gemäß § 31 StrlSchV.
   Referenznummer der Bekanntmachung: 7020-19
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71000000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Schachtanlage Asse II
   Überwachung des Betriebs der Schachtanlage Asse II: Begutachtung von
   Fragestellungen auf dem Gebiet des praktischen Strahlenschutzes,
   einschließlich Freigabeverfahren gemäß § 31 StrlSchV.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE912
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   1) Gegenstand der Vergabe
   Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) ist Betreiberin der
   Schachtanlage Asse II. Das Bundesamt für Kerntechnische
   Entsorgungssicherheit (BfE) ist gemäß § 23d Satz 1 Nr. 2 Atomgesetz
   (AtG) zuständig für die Aufsicht über Anlagen des Bundes nach § 9a Abs.
   3 Satz 1 AtG und die Schachtanlage Asse II nach § 19 Abs. 5 AtG.
   Der Betrieb der Schachtanlage Asse II richtet sich derzeit im
   Wesentlichen nach folgenden Genehmigungen, die das Niedersächsische
   Ministerium für Umwelt und Kli-maschutz (NMU) erteilt hat:
    dem Genehmigungsbescheid für die Schachtanlage Asse II  Bescheid
   1/2010  Umgang mit radioaktiven Stoffen gemäß § 7
   Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) vom 8.7.2010, Az. 43  40326/8/4,
    (siehe Leistungsbeschreibung)
   Die Überwachung der Einhaltung der aus den Genehmigungen folgenden
   Regelungen sowie des kerntechnischen Regelwerks ist Aufgabe der
   atomrechtlichen Aufsichtsbehörde. Das BfE prüft die Einhaltung atom-
   und strahlenschutzrechtlicher Vorschriften und Zulassungen. Zudem ist
   dem BfE auf Grundlage des Erlasses des BMU vom 20.7.2009, Az. RS III 2
    14841/24, konkretisiert durch den Erlass vom 1.2.2016, die Aufgabe
   übertragen, Anträge der BGE zu bergrechtlichen Betriebsplänen zu
   bewerten. In diesen Anträgen beschreibt die BGE, ob durch die
   beantragten Baumaßnahmen Auswirkungen auf die Beherrschung möglicher
   Störfälle, die Rückholung radioaktiver Abfälle und die spätere
   Stilllegung, die potentielle langzeitliche Freisetzung radioaktiver
   Stoffe aus den eingelagerten radioaktiven Abfällen bestehen und
   begründet die Auswahl der vorgesehenen Maßnahmen.
   Zu den Aufgaben des BfE gehört darüber hinaus gemäß § 31 StrlSchV die
   Entscheidung über die Freigabe radioaktiver Stoffe, die während des
   Betriebs der Schachtanlage Asse II anfallen.
   Der Auftragnehmer oder von ihm beschäftigte Personen werden als
   Sachverständige nach § 20 AtG tätig. Der Sachverständige berät das BfE
   in Fragen der Überwachung des praktischen Strahlenschutzes auf der
   Schachtanlage Asse II. Dazu gehören auch alle Fragen, die sich im
   Rahmen eines strahlenschutzrechtlichen Freigabeverfahrens nach § 31
   StrlSchV ergeben.
   Bedarf besteht dabei im Wesentlichen an:
    der strahlenschutzfachlichen Prüfung betrieblicher Arbeitsfreigaben
   für Tätigkei-ten innerhalb von Strahlenschutzbereichen und
   Verdachtsflächen,
    (siehe Leistungsbeschreibung).
   Im Einzelfall umfasst die Leistung die fachliche Prüfung von Unterlagen
   und Daten, die dem BfE vorgelegt werden. Die Unterlagen und Daten sind
   auf ihre inhaltliche Schlüssigkeit, Nachvollziehbarkeit und fachliche
   Richtigkeit zu prüfen. Die jeweilige Form des Gutachtens (Prüfbericht,
   Stellungnahme, Protokoll o. ä.) wird mit dem Auftraggeber abgestimmt.
   Der Auftraggeber behält sich vor, zu Fragestellungen, die einer Klärung
   vor Ort bedürfen, den Sachverständigen zur Unterstützung (z. B.
   Teilnahme an Fachgesprächen) hinzuzuziehen. Insbesondere zur,
   Durchführung von Funktions- und Abnahmeprüfungen und zur Begleitung der
   Entscheidungsmessungen ist es erforderlich, die Schachtanlage Asse II
   zu befahren. Daher ist mit mehreren Anfahrten zur Schachtanlage Asse II
   während des Auftragszeitraums zu rechnen.
   2) Offenes Verfahren
   Das Vergabeverfahren wird in einem offenen Verfahren (§ 15 VgV)
   durchgeführt.
   Mit Angebotsabgabe haben die Bietenden u. a. ein Konzept zur
   Projektorganisation einzureichen.
   Nähere Informationen sind den Vergabeunterlagen, insbesondere den
   Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
   3) Vergabeunterlagen
   Die Vergabeunterlagen werden unverzüglich nach Erscheinen dieser
   Bekanntmachung im EU-Amtsblatt um das Aktenzeichen des Amtsblatts
   ergänzt und für den Direktabruf auf der Vergabeplattform
   freigeschaltet.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Qualität der angebotenen Leistung
   (Projektteam 45 % und Konzept Projektorganisation 15 %) / Gewichtung:
   60
   Preis - Gewichtung: 40
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 48
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Der Rahmenvertrag darf nur an geeignete Bietende vergeben werden.
   Geeignet sind Bietende, wenn sie die für die Erfüllung der vorgesehenen
   vertraglichen Verpflichtungen erforderliche Fachkunde und
   Leistungsfähigkeit besitzen und nicht nach §§ 123, 124 GWB vom
   Verfahren auszuschließen sind.
   Mitglieder einer Bietergemeinschaft werden im Hinblick auf die
   Fachkunde und die Leistungsfähigkeit insgesamt mit der Summe ihrer
   jeweiligen Beiträge beurteilt. Das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe
   nach §§ 123, 124 GWB muss hingegen jedes Mitglied der
   Bietergemeinschaft einzeln nachweisen (Mindestanforderung).
   Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung haben die
   Bieter eine Kopie des Handels- oder Berufsregisterauszuges des
   Mitgliedsstaates vorzulegen, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat
   (einschließlich Übersetzung nicht deutschsprachiger Dokumente), soweit
   die Eintragung nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschriften
   erforderlich ist. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der
   Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Es ist ein Nachweis über den Abschluss einer branchenüblichen
   Berufshaftpflichtversicherung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden
   vorzulegen, mit einer aktuellen Gültigkeit (Mindestanforderung):
    Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer
   Berufshaftpflichtversicherung,
    hilfsweise: Versicherungsbestätigung über den zugesagten Abschluss
   einer Berufshaftpflichtversicherung im Falle einer Auftragserteilung.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   a) Qualifikation und Berufserfahrung des eingesetzten Projektteams;
   b) Referenzprojekte des Unternehmens;
   c) Maßnahmen zur Qualitätssicherung.
   Zu a) Qualifikation und Berufserfahrung des eingesetzten Projektteams
   (Mindestanforderung).
   Die 3 Sachverständigen, die für das Projekt eingeplant sind, sind
   jeweils mit ihrer Qualifikation und Berufserfahrung anzugeben sowie mit
   ihrer einzuplanenden Funktion innerhalb des ausgeschriebenen Projekts
   zu benennen. Zum Nachweis der Berufserfahrung und der Qualifikation der
   3 Sachverständigen ist das Formblatt Qualifikation des Projektteams
   auszufüllen und ein Lebenslauf vorzulegen. Für alle Teammitglieder sind
   folgende Mindestanforderungen nachzuweisen:
    mindestens 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung auf dem Gebiet des
   praktischen Strahlenschutzes im Bereich von Anlagen zur Endlagerung
   fester oder verfestigter radioaktiver Abfälle und/oder sonstigen
   (kerntechnischen) Anlagen, in denen höchste Anforderungen an die
   Umsetzung von Maßnahmen des praktischen Strahlenschutzes
   sicherzustellen sind,
    fundiertes Fachwissen insbesondere über die bau- und
   anlagentechnische Umsetzung von Anforderungen an den praktischen
   Strahlenschutz,
    einen gültigen Nachweis darüber, dass nach der erweiterten
   Zuverlässigkeitsüberprüfung i. S. v. § 12 b AtG i. V. m. der AtZÜV
   keine Zweifel an der Zuverlässigkeit bestehen. Alternativ kann ein
   gültiger Nachweis einer gleich- oder höherwertigen Überprüfung nach
   anderen Rechtsvorschriften innerhalb der letzten 5 Jahre anerkannt
   werden,
    alle 3 Sachverständigen müssen über die Fachkunde im Strahlenschutz
   (S 4.3 gemäß der Richtlinie über die im Strahlenschutz erforderliche
   Fachkunde (FachkundeRichtlinie Technik nach Strahlenschutzverordnung)
   vom 18.6.2004 (GMBl. 2004, Nr. 40/41, S. 799), geändert am 19.4.2006
   (GMBl. 2006, Nr. 38, S. 735)) verfügen,
    körperliche Eignung zur Erledigung der Aufgaben in einem untertägigen
   Endlager,
    anerkannten Hoch- oder Fachhochschulabschluss (mindestens Diplom oder
   Master) in einem natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Fach.
   Zu b) Nachweis von Unternehmensreferenzprojekten (Mindestanforderung)
   Die Qualifikation der Bietenden ist durch Angabe von 3 vergleichbaren
   Referenzprojekten im Zeitraum seit 2015 nachzuweisen. Für jede Referenz
   ist das Formblatt Unternehmensreferenzen auszufüllen. Eine Referenz
   ist vergleichbar, wenn diese mit der in der Leistungsbeschreibung
   enthaltenen Aufgabe nach Art und Umfang vergleichbar ist. Beispielhaft
    jedoch nicht abschließend  sind hierfür folgende Tätigkeiten:
    Begleitung von Funktions- und Abnahmeprüfungen zur
   strahlenschutztechnischen Eignung von ASK,
    erbrachte Leistungen auf dem Gebiet des praktischen Strahlenschutzes
   im Bereich Freigaben (Freigabeablaufpläne, Freigabedokumentation,
   Freigabefähigkeit),
    Bearbeitung von Fragen im Rahmen atom- und strahlenschutzrechtlicher
   Änderungsverfahren mit Bezug zum praktischen Strahlenschutz.
   Zu c) Maßnahmen zur Qualitätssicherung (Mindestanforderung)
   Der Bieter muss über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem gemäß
   der DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar verfügen (z. B. gemäß KTA 1401).
   Hierzu ist das Formblatt Selbstauskunft QM einzureichen.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 06/01/2020
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 29/02/2020
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 06/01/2020
   Ortszeit: 12:01
   Ort:
   Salzgitter
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt  Vergabekammer des Bundes
   Postanschrift: Villemombler Straße 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Telefon: +49 228-94990
   Fax: +49 228-9499163
   Internet-Adresse: [11]https://www.bundeskartellamt.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus
   § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). § 160 GWB
   lautet:
   § 160 Einleitung, Antrag
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   29/11/2019
References
   6. mailto:vergabestelle@bfe.bund.de?subject=TED
   7. http://www.bfe.bund.de/
   8. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=296369
   9. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=296369
  10. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
  11. https://www.bundeskartellamt.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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