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Ausschreibung: Erstellung eines integrierten Quartierskonzeptes "Zepkow" - DE-Eldetal OT Zepkow
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Technische Planungsleistungen
Dokument Nr...: 876514-2019 (ID: 2019120120563301756)
Veröffentlicht: 01.12.2019
*
Erstellung eines integrierten Quartierskonzeptes "Zepkow" für die Gemeinde Eldetal (17209)
631
(UVgO Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 4
Vergabestelle Datum der Versendung
Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung mit
Teilnahmewettbewerb
Verhandlungsvergabe
Internationale NATO-Ausschreibung
Ablauf der Angebotsfrist
Datum Uhrzeit
Bindefrist endet am
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
(Vergabeverfahren gemäß UVgO)
Bezeichnung der Leistung:
Maßnahmennummer Maßnahme
Vergabenummer Leistung
Anlagen
A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:
632 Bewerbungsbedingungen (Ausgabe 2017)
227 Zuschlagskriterien
B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:
Teile der Leistungsbeschreibung: Beschreibung, Pläne, sonstige Anlagen
634 Besondere Vertragsbedingungen
635 Zusätzliche Vertragsbedingungen (Ausgabe 2017)
241 Abfall
244 Datenverarbeitung
246 Aufträge für Gaststreitkräfte
247 Aufträge mit besonderen Anforderungen aufgrund Geheimschutz oder Sabotageschutz
625 NATO Infrastrukturbauten
Amt Röbel-Müritz
Marktplatz 1
17207 Röbel/Müritz
Tel. 039931/80-103 Fax
07.01.2020 10:00
30.06.2020
Erstellung eines integrierten energetischen Quartierskonzeptes
für das Quartier Zepkow
Planungsdienstleistungen
Vorbemerkungen mit Angebotshöchstgrenze
Bewertungsmatrix
Vorhaben- und Leistungsbeschreibung
631
(UVgO Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 2 von 4
C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
633 Angebotsschreiben
Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm
124_LD Eigenerklärung zur Eignung
125 Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Teilnehmer
234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind:
126 Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Nachunternehmer/Unterauftragnehmer
1 Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im
Namen und für Rechnung
zu vergeben.
2 Kommunikation
Die Kommunikation erfolgt
elektronisch über die Vergabeplattform
in Textform unter nachstehender Anschrift:
Stelle Tel.
Fax
Straße E-Mail
PLZ/Ort
3 Vorlage von Nachweisen/Angaben/Unterlagen
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 für den Bieter, der den Zuschlag
erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung (Angebotsschreiben Nummer 6) einen Auszug aus dem
Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
3.1 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
siehe (Auftrags)Bekanntmachung
Gemeinde Eldetal
039931/80-103 Amt Röbel-Müritz
Marktplatz 1 a.theuergarten@amt-roebel-mueritz.de
17207 Röbel/Müritz
Anzahl bisher erstellter Quartierskonzepte und Benennung von mindesten 3 Referenzbeispielen
Nachweis über Erfahrungen auf dem Gebiet erneuerbarer Energien, Nachhaltige Landnutzung...
Auflistung von projektbeteiligten Personen und deren Qualifikationen
Mindestlohnverpflichtung und Anzahl Beschäftigter
631
(UVgO Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 3 von 4
3.2 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle
vorzulegen
siehe (Auftrags)Bekanntmachung
Zertifikat bzw. Einzelnachweis entsprechend der Erklärung im Formblatt 248
3.3 - frei -
4 Losweise Vergabe
nein
ja, Angebote sind möglich
nur für ein Los
für ein Los oder mehrere Lose
nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)
5 Nebenangebote
5.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nummer 4 der Bewerbungsbedingungen gilt nicht.
5.2 Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nummer 4 der Bewerbungsbedingungen) -
ausgenommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten -
für die gesamte Leistung
nur für nachfolgend genannte Bereiche:
mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:
unter folgenden weiteren Bedingungen:
6 Angebotswertung
Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote
Zuschlagskriterium Preis
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.
Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen,
insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen.
Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Zuschlagskriterien
Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 v.H.
eingeräumt.
Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein
anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt.
Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen.
631
(UVgO Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 4 von 4
7 Angebote können abgegeben werden:
elektronisch in Textform.
elektronisch mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel.
elektronisch mit qualifizierter/m Signatur/Siegel.
schriftlich.
8 Angebotsabgabe
Falls Sie nicht die Absicht haben, ein Angebot abzugeben, werden Sie gebeten, die Vergabestelle
baldmöglichst davon zu unterrichten (entfällt bei Öffentlicher Ausschreibung).
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die natürliche Person, die die
Erklärung abgibt, zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur/dem
geforderten Siegel zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der
Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.
Bei schriftlicher Angebotsabgabe ist das beigefügte Angebotsschreiben zu unterzeichnen und
zusammen mit den Anlagen in verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende
Anschrift zu senden oder dort abzugeben:
siehe Briefkopf
Stelle:
Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe
Angebot für
Maßnahmennummer: Maßnahme:
Vergabenummer: Leistung:
zu versehen, ggf. unter Verwendung eines bereit gestellten Kennzettels.
9 Nachprüfungsstelle
10
Erstellung eines integrierten energetischen Quartierskonzeptes
für das Quartier Zepkow
Planungsdienstleistungen
Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, Platanenstraße 43, 17033
Neubrandenburg
632
(UVgO - Bewerbungsbedingungen)
VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 2
Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge
unterhalb der
EU-Schwellenwerte, (Unterschwellenvergabeordnung - UVgO).
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten,
Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in
Textform darauf hinzuweisen.
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen
Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber
zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
3 Angebot
3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das
Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen.
Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.
3.3 Eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig.
Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein
verbindlich.
3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der
Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten
Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt
nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die
Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in Mischkalkulationen auf andere Leistungspositionen
umlegt, von der Wertung ausgeschlossen.
3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben.
Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am
Schluss des Angebotes hinzuzufügen.
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
- ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden
und
- an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung
Vertragsinhalt.
4 Nebenangebote
4.1 Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im
Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig
sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe
nachzuweisen.
4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu
beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der
Leistung erforderlich sind.
632
(UVgO - Bewerbungsbedingungen)
VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 2 von 2
Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Vergabeunterlagen geregelt
ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung
zu machen.
4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen
(ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen
aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung
ausgeschlossen.
5 Bietergemeinschaften
5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform
abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten
oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
5.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich
erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben,
nicht zugelassen.
6 Eignung
Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem
Angebot
- Entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung für Liefer-/Dienstleistungen
- Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen
durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen
zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind,
ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Stattdessen kann der Nachweis auch durch Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z.B. dem durch
die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines
Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards geführt werden.
634
(Besondere Vertragsbedingungen Liefer-/Dienstleistungen)
VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 2
Vergabenummer
Maßnahme
Leistung
BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Die beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
1 Überwachung der Anlieferung
Die Überwachung obliegt dem Auftraggeber. Dieser hat den Architekten/Ingenieur
mit der Wahrnehmung beauftragt. Anordnungen dürfen nur vom Auftraggeber bzw. vom beauftragten
Architekten/Ingenieur getroffen werden.
2 Anlieferungs- oder Annahmestelle
Ort
Gebäude
Raum
3 Ausführungsfristen
Anlieferung
Ende der Ausführung
folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen:
4 Vertragsstrafen ( 11)
Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen:
4.1 bei Überschreitung der unter 3. genannten Fristen
für jede vollendete Woche Prozent
für jeden Werktag Prozent
desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der
Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der
den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
4.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt Prozent der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer)
begrenzt.
4.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung verbindlicher Zwischentermine
(Einzelfristen als Vertragsfristen) werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist
für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
5 Rechnungen ( 15)
Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber
-fach und zugleich
bei
-fach einzureichen.
Erstellung eines integrierten energetischen Quartierskonzeptes
für das Quartier Zepkow
Planungsdienstleistungen
das Amt Röbel-Müritz
17207 Röbel/Müritz, Marktplatz 1
Rathaus
2.13, Büro Bürgermeister/ Sekretariat
spätestens 1 Monat nach Auftragsvergabe
max. 12 Monate nach Auftragsvergabe
2
634
(Besondere Vertragsbedingungen Liefer-/Dienstleistungen)
VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 2 von 2
6 Sicherheitsleistung ( 18)
6.1 Stellung der Sicherheit
Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in
Höhe von
Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die
Auftragssumme
mindestens 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, und wenn dies für die sach- und
fristgemäße Leistung ausnahmsweise erforderlich erscheint.
Sicherheit kann wahlweise durch Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden.
6.2 Sicherheitsleistung durch Bürgschaft
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das Formblatt Vertragserfüllungsbürgschaft
des Vergabe- und Vertragshandbuchs für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB) zu verwenden
oder die Bürgschaftserklärung muss inhaltlich vollständig dem Formblatt des Auftraggebers entsprechen.
Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:
- Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem
Recht.
- Auf die Einreden der Vorausklage gemäß 771 BGB wird verzichtet.
- Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
- Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des
Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen
dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen
Zustimmung bindend.
- Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle."
7 Zahlungsbedingungen ( 17)
Vorauszahlungen werden nur geleistet, wenn nachfolgend eine Regelung getroffen ist.
8 - frei -
9 Weitere Besondere Vertragsbedingungen
635
(Zusätzliche Vertragsbedingungen - Liefer-/Dienstleistungen)
VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 1
Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen
1 Art und Umfang der Leistungen ( 1 VOL/B)
Die vereinbarten Preise enthalten auch die Kosten für Verpackung, Aufladen, Beförderung bis zur
Anlieferungs- oder Annahmestelle und Abladen, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes
angegeben ist.
Der Auftragnehmer hat Packstoffe zurückzunehmen und ggf. auf seine Kosten zu beseitigen. Etwaige
Patentgebühren und Lizenzvergütungen sind durch den Preis für die Leistung abgegolten.
2 Änderung der Leistung ( 2 Nummer 3 VOL/B)
2.1 Beansprucht der Auftragnehmer aufgrund von 2 Nummer 3 eine erhöhte Vergütung, muss er dies
dem Auftraggeber unverzüglich - möglichst vor Ausführung der Leistung und möglichst der Höhe nach -
schriftlich mitteilen.
2.2 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die durch die Änderung der Leistung bedingten Mehr- oder
Minderkosten nachzuweisen.
3 Ausführung der Leistung ( 4 VOL/B)
Der Auftraggeber kann sich über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung unterrichten.
4 Güteprüfung ( 12 Nummer 2 VOL/B)
Verlangt der Auftraggeber eine im Vertrag nicht vereinbarte Güteprüfung, werden dem Auftragnehmer
die dadurch entstandenen Kosten erstattet.
5 Abnahme ( 13 VOL/B)
5.1 Die Lieferung oder Leistung wird förmlich abgenommen.
5.2 Die Gefahr geht, wenn nichts anderes vereinbart ist, auf den Auftraggeber über
- bei Lieferleistungen mit der Übernahme an der Anlieferungsstelle,
- bei Aufbauleistungen mit der Abnahme.
6 Mängelansprüche ( 14 VOL/B)
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt mit der Abnahme der Leistung.
7 Rechnungen ( 15 und 17 VOL/B)
7.1 Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen; der
Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt
des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt.
Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die Differenz
zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag
nicht erstattet.
7.2 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen
Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben.
8 Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen ( 16 VOL/B)
Der Auftragnehmer hat über Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen arbeitstäglich Listen in
zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen
- das Datum,
- die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes,
- die Art der Leistung,
- die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe,
- die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und
Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und
- die Gerätekenngrößen enthalten.
Rechnungen über Stundenverrechnungssätze müssen entsprechend den Listen aufgegliedert werden.
Die Originale der Listen behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der
Auftragnehmer.
Ausschreibung
Erstellung eines integrierten energetischen Quartierskonzeptes für
das Quartier Zepkow
-Vorbemerkung-
Die in der Kurzbeschreibung erwähnten Richtlinien hinsichtlich der Fördermittel sind durch den
Auftragnehmer strikt einzuhalten. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Nicht-Erfüllung der Voraussetzungen
einen finanziellen Einbehalt vorzunehmen.
Alle anfallenden Nebenkosten sind, soweit nicht aufgeführt im Leistungsverzeichnis, in den
Angebotspreisen miteinzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Änderungen bedürfen
des schriftlichen Einverständnisses durch den Auftraggeber.
Kurzbeschreibung:
Erstellung eines integrierten energetischen Quartierskonzeptes gemäß des Förderprogramms
432 Energetische Stadtsanierung der KfW für die Gemeinde Eldetal.
Die inhaltlichen Anforderungen an energetische Quartierskonzepte, die einen Teil der Zielformulierung
für ein solches Konzept ausmachen, sind im Programmmerkblatt der KfW aufgeführt.
Dort sind folgende übergeordnete energetische Ziele der Quartierskonzepte genannt:
Senkung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen
Steigerung der erneuerbaren Energieerzeugung
Überprüfung und ggf. Anpassung / Erweiterung der Energieversorgungsstruktur
Integrierte Quartierskonzepte zeigen unter Beachtung städtebaulicher, denkmalpflegerischer,
baukultureller, wohnungswirtschaftlicher, demographischer und sozialer Aspekte die technischen
und wirtschaftlichen Einsparpotentiale im Quartier auf.
Die Gemeinde Eldetal ist bereits in das KfW-Programm Energetische Stadtsanierung aufgenommen.
Mit der Erstellung des integrierten Quartierskonzeptes wird das primäre Ziel verfolgt,
die Potenziale einer CO2-Einsparung, einer erhöhten Energieeffizienz, einer Steigerung der
regenerativen Energieerzeugung und der Verringerung des Primär- und Endenergiebedarfes
aufzuzeigen. Weiterhin sollen konkrete und umsetzbare Maßnahmen und deren Umsetzung
aufgezeigt werden. Die energetische Gesamtsituation für das Quartier soll in einem ersten
Schritt detailliert untersucht werden (Bestandsaufnahme). Auf Basis einer Ist-Analyse, Energieund
CO2-Bilanz sowie der Potenzialanalyse soll ein energetisches Leitbild mit konkreten Handlungsempfehlungen
zur Ableitung von Einzelmaßmaßnahmen zur Sanierung des Quartiers
erarbeitet und erörtert werden.
Die Aufstellung des Konzeptes hat unter Beteiligung und Integration möglichst vieler Bürger
und Akteure stattzufinden, um frühzeitig Akzeptanz und Transparenz zu schaffen und die Bevölkerung
für die Ziele der energetischen Sanierung und ein klimagerechtes Verbrauchsverhalten
zu sensibilisieren.
Die einzelnen Arbeitsschritte zur Erreichung der Ziele sind im Merkblatt zum KFW- Programm
432 (Seite 3 und 4) dargestellt und sind bei der Erarbeitung des integrierten Quartierskonzeptes
zwingend zu folgen.
Das Quartierskonzept muss demgemäß folgende Inhalte/Arbeitsschritte ausweisen:
Bestandsaufnahme
o Analyse der städtebaulichen Ausgangssituation
o Analyse der energetischen Ausgangssituation
o Erneuerbare Energien
Potentialanalyse
o Potenziale der Energieeinsparung und -effizienz
o Potentiale Erneuerbare Energien
Energie- und CO2-Bilanz sowie Zielformulierung
o Gesamtenergiebilanz des Quartiers
o CO2-Bilanz und Energiemix
Kommunikationskonzept/Bürger- und Akteursbeteiligung
o Akzeptanzsicherung, Akteursaktivierung
o Bürgerbeteiligung und Mitgestaltung
o Vorträge/Coaching/Workshops
Prozesssteuerung, Maßnahmenkatalog, und Machbarkeitsprüfungen
o Zeitplan, Verantwortlichkeiten, Ziele
o Umsetzbarkeit, Finanzierbarkeit, Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen
o Aufzeigen von Sofort-Start-Maßnahmen
Erfolgskontrolle und Monitoring
o Überprüfung der Ziele und der Umsetzung
o System zur Erfolgskontrolle und zum Monitoring
Dokumentation und Ergebnisbericht
Weitere Details sind der beigefügten Vorhaben- und Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Der Gemeinde Eldetal als Auftraggeber sind mit dem Quartierskonzept auch alle im Rahmen
des Konzepts erhobenen bzw. verwendeten (Roh-)Daten, Geodaten und Auswertungen in digitaler
und verwertbarer Form auszuhändigen.
Wertungsmerkmale
Die Wertungsmerkmale sind der beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Angebote, die die zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 27.984,04 überschreiten, können
nicht berücksichtigt werden.
Finanzierung
Dem Bieter wird hiermit bekanntgegeben, dass die Finanzierung der ausgeschriebenen Leistung
auch über Zuwendungen durch Bundesmittel (KfW-Programm 432 energetische Stadtsanierung
Zuschüsse für integrierte Quartierskonzepte und Sanierungsmanager) und Landesmittel
(Regenerative Energieversorgungsförderrichtlinie M-V) erfolgt. Der Auftraggeber behält
sich die Aufhebung der Ausschreibung für den Fall vor, dass er nicht wie angenommen über
die Zuwendungen verfügen kann oder die eingegangenen Angebote die zur Verfügung stehenden
Mittel überschreiten.
VORHABENSBESCHREIBUNG UND LEISTUNGSBESCHREIBUNG:
ENTSPRECHEND DEM
KFW- PROGRAMM 432 ENERGETISCHE STADTSANIERUNG ZUSCHÜSSE
FÜR INTEGRIERTE QUARTIERSKONZEPTE UND SANIERUNGSMANAGER
(432) PROGRAMMTEIL A FÜR DAS QUARTIER ZEPKOW
Eingereicht über:
Amt Röbel-Müritz
Marktplatz 1
17207 Röbel/Müritz
Im Auftrag von: Gemeinde Eldetal
Inhalt
1. EINLEITUNG
..................................................................................................................... 1
2. ANGABEN ZUM QUARTIER UND DEN AKTEUREN ........................................................ 1
2.1 Das Quartier Zepkow
................................................................................................................... 1
2.2 Die Akteure
................................................................................................................................
..... 2
3. BESCHREIBUNG DER ENERGETISCHEN UND STÄDTEBAULICHEN
AUSGANGSSITUATION ........................................................................................................... 3
4. BESCHREIBUNG DER ZIELSETZUNG UND DER ARBEITSSCHRITTE ......................... 3
5. PROJEKTABLAUFPLAN ................................................................................................... 4
6. LEISTUNGSBESCHREIBUNG .......................................................................................... 4
6.1 Bestandsaufnahme der städtebaulichen und energetischen Ausgangssituation ........................... 4
6.1.1 Analyse der städtebaulichen Ausgangssituation ....................................................................... 4
6.1.2 Analyse der energetischen Ausgangssituation .......................................................................... 4
6.1.3 Fragebogenerhebung
................................................................................................................. 5
6.2 Potenzialanalyse
............................................................................................................................ 5
6.2.1 Potenziale der Energieeinsparung und -effizienz ...................................................................... 5
6.2.2 Potenziale Erneuerbare Energien
.............................................................................................. 7
6.3 Energie- und CO2-Bilanz
................................................................................................................ 7
6.3.1 Datengrundlage und Datenbeschaffung .................................................................................... 8
6.3.2 Bilanzfortschreibung
................................................................................................................... 9
6.3.3 Szenarienberechnung und Entwicklungspfade .......................................................................... 9
6.4 Akteursbeteiligung
.......................................................................................................................... 9
6.5 Maßnahmenkatalog und Energieszenarien .................................................................................. 10
6.6 Controlling
................................................................................................................................
..... 11
6.7 Dokumentation und Ergebnisbericht
............................................................................................ 11
1
1. Einleitung
Das Amt Röbel-Müritz mit seinen 23 amtsangehörigen Gemeinden liegt in Mecklenburg-
Vorpommern im Landkreis Mecklenburgische-Seenplatte. Das Amt Röbel-Müritz besteht aus
22 amtsangehörigen Gemeinden und der amtsangehörigen Stadt Röbel/Müritz mit insgesamt
rund 15.000 Einwohnern. Das Amt mit der namensgebenden Stadt Röbel/Müritz als Verwaltungssitz
ist landwirtschaftlich und touristisch geprägt und verfügt im Osten über einen Flächenanteil
am Müritz-Nationalpark.
Die Gemeinde Eldetal plant zukünftig eine Steigerung der Energieeffizienz der Gebäude und
Infrastruktur. Insbesondere aufgrund der vorhandenen Gebäudestruktur und der fast ausschließlich
fossil basierten Wärmeversorgung besteht ein größerer Handlungsbedarf im Bereich
der energetischen Sanierung von Wohngebäuden sowie einer zukunftsfähigen (regenerativen)
Wärmeversorgung. Es bestehen zwar lokal bereits einzelne Vorstellungen und Ansatzpunkte
einer erneuerbaren Wärmeversorgung, jedoch müssen auch diese noch umfassender
und vielschichtiger bewertet werden. Um die technischen und wirtschaftlichen Einsparpotenziale
aufzuzeigen und um konkrete Maßnahmen zu entwickeln, plant die Gemeinde die Erstellung
eines integrierten Quartierskonzeptes für das Quartier Zepkow.
Hiervon ausgehend hat die Gemeinde beschlossen, einen Antrag auf Förderung eines integrierten
Quartierskonzeptes für das Quartier Zepkow aus dem Programm Energetische
Stadtsanierung der KfW-Bank zu stellen.
2. Angaben zum Quartier und den Akteuren
2.1 Das Quartier Zepkow
Das Quartier Zepkow erstreckt sich über die Ortslage des Ortsteil Zepkow. Von der Gesamtfläche
sind somit einige Randbereiche ausgenommen. Das Quartier hat eine Fläche von ca.
0,78 km. Die Nutzungsstruktur ist hauptsächlich durch Wohnen geprägt. Des Weiteren verfügt
das Quartier über ein Gemeindezentrum mit Feuerwehr und alter Schmiede sowie zwei
weitere kommunale Gebäude mit Wohnungen.
2
Abbildung 2-1: Quartier Zepkow
2.2 Die Akteure
Antragsteller für das integrierte Quartierskonzept des Quartiers Zepkow ist die Gemeinde
Eldetal. Die Haushalte der amtsangehörigen Gemeinden werden vom Amt Röbel-Müritz über
ein gemeinsames Konto geführt.
Neben der Gemeinde Eldetal stehen zum aktuellen Zeitpunkt folgende weitere Akteure zur
Mitwirkung am Projekt bereit und haben teilweise schon positive Rückmeldung gegeben:
Amt Röbel-Müritz
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
ANE Akademie für Nachhaltige Entwicklung (Nationalpark Müritz/Mecklenburg-
Vorpommern)
Interessierte Eigentümer der Wohngebäude
Interessierte Landwirte
3
3. Beschreibung der energetischen und städtebaulichen
Ausgangssituation
Im Quartier Zepkow herrscht eine kompakte Bebauung vor. Die energetische Ausgangssituation
im Quartier ist typisch für ländliche Regionen. Einige Gebäude im Ort sind bereits energetisch
saniert, es besteht jedoch weiteres Potenzial für die energetische Verbesserung der Gebäudestruktur.
4. Beschreibung der Zielsetzung und der Arbeitsschritte
Mit der Erstellung des integrierten Quartierskonzeptes wird das primäre Ziel verfolgt, die Potenziale
einer CO2-Einsparung, einer erhöhten Energieeffizienz, einer Steigerung der regenerativen
Energieerzeugung und der Verringerung des Primär- und Endenergiebedarfes aufzuzeigen.
Weiterhin sollen konkrete und umsetzbare Maßnahmen und deren Umsetzung aufgezeigt
werden.
Zusätzlich soll mit dem Quartierskonzept
- eine Sensibilisierung der Bevölkerung zum Thema Klimaschutz und Energieeinsparung
erreicht werden,
- eine Attraktivitätssteigerung des Quartiers erzielt werden,
- Erkenntnisse zur Übertragbarkeit auf ähnlich strukturierte andere Gebiete gewonnen
werden (z.B. weitere Gemeinden des Amtes und Ämter des Landkreises),
- in der Umsetzungsphase die regionale Wertschöpfung durch Einbindung und Beschäftigung
von regionalen Fachkräften und Handwerksbetrieben erhöht werden,
- städtebauliche und funktionale Aufwertung (insbesondere Modernisierung Gebäudebestand
und Beseitigung Leerstände) betrachtet werden.
Die einzelnen Arbeitsschritte zur Erreichung der Ziele sind gemäß dem Merkblatt zum KfWProgramm
432 (Seite 3 und 4) zu gestalten und werden bei der Erarbeitung des integrierten
Quartierskonzeptes befolgt.
4
5. Projektablaufplan
Die gesamte Bearbeitung bzw. Beratungsleistung des integrierten Quartierskonzeptes erfolgt
über maximal 12 Monate ab Auftragsvergabe.
6. Leistungsbeschreibung
6.1 Bestandsaufnahme der städtebaulichen und energetischen Ausgangssituation
6.1.1 Analyse der städtebaulichen Ausgangssituation
Zunächst soll die städtebauliche Ausgangssituation im Quartier Zepkow anhand einer Dokumentenanalyse
ausgewertet werden. Hierzu werden bestehende Konzepte (z.B. Dorferneuerung
etc.) sowie weitere Datenbestände wie GIS-Daten, Luftbildaufnahmen und statistische
Daten (Meldeamt, Einwohner, Gewerbe/Handel/Dienstleistung, Wohnen), analysiert und ausgewertet.
Im Ergebnis soll sich die Grundstücksnutzung im Quartier darstellen lassen.
6.1.2 Analyse der energetischen Ausgangssituation
In diesem Arbeitspaket werden bestehende Konzepte (z. B. Klimaschutz, energetische Sanierung)
analysiert und ggf. in die weitere Arbeit integriert. Um sich jedoch detailliertere Erkenntnisse
der vorherrschenden Gebäudestruktur im Quartier sowie einzelner (öffentlicher) Gebäude
zu verschaffen, wird zusätzlich eine Vor-Ort-Begehung durchgeführt. Dabei besteht hier bereits
die Chance, erste Maßnahmen abzuleiten.
Die Gebäude werden zur Bewertung der energetischen Ausgangssituation anhand des Status
quo und ihres Energieverbrauches eingeordnet. Diese Informationen werden zur Entwicklung
weiterer Maßnahmen (energetische Sanierung, Nahwärme, Umnutzung etc.) in einer GISbasierten
Darstellung aufgezeigt (GIS-basiertes Nutzungs- und Wärmekataster).
5
Weiterhin zählt die Analyse der energetischen Ausgangssituation des Quartiers die Datenaufbereitung
und prüfung (vgl. Kapitel 7.3.1). Darunter fallen auch jegliche Energieverbrauchsdaten
der öffentlichen Gebäude.
6.1.3 Fragebogenerhebung
Um für eine tiefergehende Betrachtung ausgewählter Maßnahmen detaillierte Informationen,
wie z. B. reale Energieverbrauchswerte, Sanierungsstand, Alter und Art der installierten Heizungstechnik
etc., der Gebäude zu erhalten, ist eine Fragebogenerhebung in Teilbereichen des
Quartiers unerlässlich. Nur so können bereits durchgeführte oder ohnehin geplante Sanierungsmaßnahmen
innerhalb des Betrachtungsgebietes erfasst werden. Hier ist die Einbindung
der Gemeinde bzw. der Steuerungsgruppe zur Datenerhebung vorgesehen.
Zusätzlich kann die Fragebogenerhebung als aktives Mittel der Öffentlichkeitsarbeit verstanden
werden. Die Teilnahme an der Erhebung kann beispielsweise durch eine personalisierte
Rückmeldung zum energetischen Zustand des jeweiligen Wohngebäudes oder ähnlichen Anreizen
erhöht werden. Genaue Abstimmungen dazu erfolgen in einem ersten Steuerungsgespräch.
6.2 Potenzialanalyse
Mit der Potenzialanalyse für das Quartier soll eine Grundlage für die Konzeption von Maßnahmen
zur Energieeinsparung und Steigerung der Energieeffizienz sowie zur Steigerung des Anteils
der erneuerbaren Energieträger dargestellt werden. Diese Analyse soll zusammen mit den
Ergebnissen aus Kapitel 7.1 die Grundlage für die anschließende Erstellung des Maßnahmenkatalogs
bilden und im Rahmen eines Kommunikationsprozesses mit den relevanten Akteuren
(vgl. 7.4) diskutiert und spezifiziert werden.
6.2.1 Potenziale der Energieeinsparung und -effizienz
Bei der Untersuchung der Energieeffizienz- und Einsparpotenziale sollen folgende Bereiche
betrachtet werden:
Kommunale Liegenschaften
In einem ersten Schritt erfolgt eine Datenabfrage der kommunalen Liegenschaften.
Hierbei werden Energieverbräuche (Strom und Wärme) und beheizte Fläche sowie Informationen
zu den Heizungsanlagen der einzelnen Gebäude abgefragt und in eine Datenbank
überführt.
Im Anschluss daran wird ein Kennwertevergleich (Benchmark) der einzelnen Gebäude
durchgeführt sowie die Informationen zu den Heizungsanlagen ausgewertet. Daraus ergeben
sich Hinweise auf mögliche Effizienzpotenziale in den Liegenschaften. Die ge6
wonnenen Erkenntnisse sollen mit zuständigen/verantwortlichen Personen diskutiert
und Projektideen vertieft werden.
Private Haushalte
Strombedarf
Im Rahmen der Energie- und THG-Bilanz wird der Stromverbrauch für die privaten
Haushalte erhoben (Netzbetreiber). Die Betrachtung der Potenziale und die Entwicklung
eines Szenarios in diesem Bereich erfolgt durch die Fortschreibung des Gebäudebestandes,
dessen durchschnittliche Lebensdauer und die Effizienzsteigerung der Geräte.
Dabei wird zwischen verschiedenen Anwendungsbereichen (Beleuchtung, Umwälzpumpe,
Kühlen, Gefrieren, Waschen, Spülen, Trocknen etc.) unterschieden. 1
Wärmebedarf
Analog zum Strombedarf wird der Wärmebedarf im Rahmen der Energie- und THGBilanzierung
erhoben. Die Potenzialanalyse und die Entwicklung eines Szenarios erfolgen
auf Basis regionalstatistischer Daten. Hierbei werden Gebäude- und Nutzungstypen
sowie, falls nach Datenlage möglich, deren Alter und Anordnung erfasst. In einem
zweiten Schritt werden Sanierungsstandards und raten hinterlegt. Im Szenario werden
neben energetischen auch technische (Heizungsaustausch) Sanierungszyklen berechnet.
2
Gewerbe/Handel/Dienstleistungen/Industrie
Die Energiebedarfe des Ist-Zustandes des Sektors GHD/I werden im Rahmen der
Energie- und THG-Bilanz ermittelt und nach Anwendung (Energieart) sowie nach Gruppe
aufgeteilt.
Die Potenziale werden anhand von Entwicklungsmodellen zukünftiger Energiebedarfe
ermittelt. Die Grundlagen dieser Einspar- und Effizienzentwicklungen basieren auf Studien
und Untersuchungen im nationalen und europäischen Raum. 3
1 Methodik entspricht dem Handbuch methodischer Grundfragen zur Masterplan-Erstellung und wird seitens des
BMUB für Masterplankommunen empfohlen.
2 Methodik entspricht dem Handbuch methodischer Grundfragen zur Masterplan-Erstellung und wird seitens des
BMUB für Masterplankommunen empfohlen.
3 Methodik entspricht dem Handbuch methodischer Grundfragen zur Masterplan-Erstellung und wird seitens des
BMUB für Masterplankommunen empfohlen.
7
6.2.2 Potenziale Erneuerbare Energien
In der Potenzialanalyse werden die technisch und wirtschaftlich umsetzbaren Potenziale zur
Steigerung der Energieeffizienz durch den Ausbau von Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und zur
Nutzung von Anlagentechnik mit erneuerbarer Energien abgeschätzt.
Anhand von Kennwerten zum Wärmeleistungsbedarf werden beispielsweise sinnvolle Potenziale
der Kraft-Wärme-(Kälte)-Kopplung (KW(K)K) im Quartier ermittelt. Weiterhin wird die Nutzung
von Anlagentechnik zur Wärmeerzeugung aus Umweltwärme sowie Biomasse und Solarenergie
betrachtet.
Mit der Potenzialanalyse für das Quartier wird eine Grundlage für die Konzeption von Maßnahmen
zur Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energieträger erstellt. Diese Analysen
werden die Grundlage für die anschließende Erstellung des Maßnahmenkataloges bilden (vgl.
7.5) und im Rahmen eines Kommunikationsprozesses mit den entsprechend relevanten Akteuren
(vgl. 7.4) diskutiert und spezifiziert.
Bei der Untersuchung der Potenziale zur Nutzung effizienter Technologie und zur Nutzung von
Erneuerbaren Energien werden folgende Technologien betrachtet:
Nahwärme ggf. mit KWK
Anlagen zur Nutzung von Biomasse
Photovoltaikanlagen
Solarthermische Anlagen
Wärmepumpen
Erdwärme/Geothermie
Evtl. Abwärmenutzung im Gewerbe
Eine auf den Potenzialanalysen basierende Erstellung von einem Referenz- und einem Klimaschutzszenario
zur Definition von Klimaschutzzielen soll im Zuge der Energie- und CO2-
Bilanzierung erfolgen (vgl. 7.3).
6.3 Energie- und CO2-Bilanz
Zur Erstellung der Energie- und THG-Bilanz werden die Energiebedarfe und verbräuche sowie
die damit verbundenen Emissionen für die Sektoren kommunale Liegenschaften, private
Haushalte, Gewerbe/Handel/Dienstleistung, Industrie dargestellt und in eine fortschreibbare
Energie- und THG-Bilanz überführt.
8
Die Energie- und THG-Bilanz liefert im Ergebnis die notwendige Grundlage zur Wertung der
identifizierten Maßnahmen und bietet darüber hinaus ein Instrument zur Erfolgskontrolle.
6.3.1 Datengrundlage und Datenbeschaffung
Leitungsgebundene Energieträger
Zur Ermittlung der leitungsgebundenen Energieträger erfolgt eine Abfrage der Verteilnetzbetreiber
bzgl. der durchgeleiteten Mengen an Strom, Erdgas und Fernwärme an die Endverbrauchergruppen
private Haushalte und Wirtschaft (vgl. Kapitel 7.1.2). Dabei wird auch eine Aufteilung
innerhalb der Verbrauchergruppe Wirtschaft differenziert nach Industrie und Gewerbe/
Handel/Dienstleistung abgefragt.
Nicht leitungsgebundene Energieträger
Zur Ermittlung der nicht leitungsgebundenen Energieträger, wie z.B. Heizöl, Kohle, Flüssiggas
können aggregierte Daten der Schornsteinfeger hinsichtlich der Feuerungskessel für Heizöl
und Festbrennstoffe genutzt werden. Teilweise werden diese allerdings aus datenschutzrechtlichen
Gründen nicht zur Verfügung gestellt. In diesem Fall wird auf eine Methodik zurückgegriffen,
welche über regionalspezifische statistische Daten (u.a. Wohnungen nach Gebäudetyp,
Baufertigstellungsstatistik, Zensus 2011) die Einzelfeuerstätten im privaten Wohngebäudebestand
ermittelt.
Für die Verbrauchergruppe Industrie und GHD werden die Energieverbräuche der nicht leitungsgebundenen
Energieträger aus verschiedenen statistischen Datensätzen erhoben. Im
Wesentlichen relevant an dieser Stelle sind die Berichte des Statistischen Landesamtes über
den Energieverbrauch des verarbeitenden Gewerbes. Darüber hinaus werden weitere relevante
Statistiken und Studien, wie z.B. die Energiebilanz der AG Energiebilanzen e.V. oder das
WWF-Modell Klimaschutz 2050 ausgewertet, um den Energieverbrauch der Verbrauchergruppe
Industrie und GHD zu bestimmen.
Erneuerbare Energien im Strom- und Wärmebereich
Zur Ermittlung der lokalen Stromerzeugung aus regenerativen Energien erfolgt eine Auswertung
des EEG-Anlagenregisters in Abgleich mit dem Anlagenregister der Bundesnetzagentur.
Für die Ermittlung des EE-Anteils im Wärmebereich werden die durch das Bundesamt für Wirtschaft
und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gelieferten Daten über geförderte innovative Erneuerbare-
Energien-Anlagen (Solarthermie-Anlagen, Bioenergieanlagen, Wärmepumpen, KWK-Anlagen)
herangezogen.
9
6.3.2 Bilanzfortschreibung
Im Ergebnis liefert die Bilanz sowohl einen Status quo für ein definiertes Basisjahr z.B. das
Jahr 1990, als auch die Bilanzierung der Ist-Bilanz, welche je nach Bezugsjahr der Datengrundlage
unterschiedlich sein kann (bspw. 2016).
Es erfolgt eine Interpretation und Analyse der Bilanzen mit dem Ziel, Ursache und Wirkung von
Veränderungen innerhalb des Betrachtungsgebietes interpretieren zu können. Gegebenenfalls
können so unschlüssige Veränderungen hinterfragt und Besonderheiten des Quartiers herausgestellt
werden.
Die fortschreibbare Energie- und THG-Bilanz kann zum einen als ein Controlling-Instrument für
die Erreichung der Effizienzziele und zum anderen zur Bestimmung des Referenzwertes für
zukünftige Planungen und vordringliche Handlungsschwerpunkte dienen, die sich unter anderem
aus dem Arbeitspaket Potenzialanalyse ergeben.
6.3.3 Szenarienberechnung und Entwicklungspfade
Diese Art der Bilanzierung ermöglicht es über die Berücksichtigung der im Quartier vorhandenen
Potenziale, identifizierten Maßnahmen sowie die Festlegung von Entwicklungspfaden,
Zielkorridore zur Treibhausgasminderung zu definieren. Dabei können das Referenz- und das
Klimaschutzszenario sowohl zeitlich differenziert als auch in der Intensität variiert werden.
Im Ergebnis werden ein Referenz- und ein Klimaschutzszenario für die Betrachtungsräume von
2020, 2030 und 2050 erstellt. Dabei bilden vor allem die nächsten 10-15 Jahre einen Schwerpunkt
bei der Bilanzierung und Maßnahmenentwicklung.
6.4 Akteursbeteiligung
Ziel der Akteursbeteiligung ist es, je nach Art der angestrebten Maßnahme einen höheren Sensibilisierungsgrad
der Bevölkerung und Akteure zu erreichen sowie weitere Schlüsselakteure
für die Realisierung von Projekten im Quartier zu identifizieren und einzubeziehen. Zusätzlich
soll die Akteursbeteiligung dazu genutzt werden über themenspezifische Informationen (Vorträge)
sowie in Form von Workshops eine Bürgerbeteiligung und Mitgestaltung zu ermöglichen.
Sie bildet in der Regel bereits frühzeitig die Basis für eine zukünftig erfolgreiche Umsetzung
des Maßnahmenkatalogs. Bürger, Bauträger, Verwaltungseinheiten, Energieversorger und weitere
Interessenvertreter (Architekten, Energieberater, Landwirte, etc.) sollen während der Konzepterstellung
in den Prozess eingebunden werden:
Hierzu können folgende Veranstaltungen/Workshops stattfinden:
Auftaktveranstaltung zum Projektbeginn ggf. mit Ideensammlung
10
Abschlussveranstaltung zum Projektende mit Vorstellung der Ergebnisse
Darüber hinaus sollen zur weiteren Vertiefung spezifischer Fragestellungen Einzelgespräche
bzw. Beratungsgespräche organisiert werden. Auf diese Weise können die in den Workshops
identifizierten Ansätze zur Reduzierung der klimarelevanten Emissionen mit den dafür zuständigen
Akteuren konkretisiert werden. Ziel ist es, beispielsweise ausgehend von den Potenzialerhebungen
bzw. den Workshops Maßnahmenvorschläge und konkrete Projektideen zu entwickeln.
Ferner sind im Projektzeitraum Steuerungsgespräche mit der Steuerungsgruppe geplant.
Die Anzahl der durchzuführenden Workshops, Einzelgespräche und Steuerungsgespräche sind
zu beziffern.
6.5 Maßnahmenkatalog und Energieszenarien
Aus den vorangegangenen Analysen sowie durch die während der Akteursbeteiligung identifizierten
und konkretisierten Handlungsfelder sollen zur Erstellung eines Maßnahmenkataloges
konkrete Handlungsoptionen abgeleitet werden. Die identifizierten Maßnahmen werden analysiert
und auf ihre Umsetzbarkeit bewertet, d. h., die technische und wirtschaftliche Machbarkeit
werden abgeschätzt. Dadurch erfolgen eine Einordnung der Relevanz und eine Priorisierung
auf der Zeitachse nach kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen. Anschließend werden die
Maßnahmen in einen Maßnahmenkatalog aufgenommen.
Innerhalb des Kataloges enthält jede Einzelmaßnahme folgende Informationen:
Beteiligte Akteuren
Beginn und Laufzeit der Maßnahme
Chancen und Hemmnisse
Erwartete Investitionen und Kosten
Endenergie- und Primärenergieeinsparung
CO2-Minderungspotenzial
Bewertung des CO2-Minderungspotenzials, der Investition und des Kosten-/Nutzen-
Verhältnisses
Nächste Schritte und Best Practice Projekte
Der Maßnahmenkatalog dient den zuständigen Stellen (z. B. künftiges Sanierungsmanagement)
als Arbeitsanleitung für die schrittweise Umsetzung des Quartierskonzeptes. Ziel ist es,
mit dem Maßnahmenkatalog einen Fahrplan zur Erreichung der gesetzten Ziele darzustellen
und konkrete energetische Sanierungsmaßnahmen und deren Ausgestaltung unter Berücksichtigung
der quartiersbezogenen Gegebenheiten aufzuzeigen.
Für das Quartier Zepkow ist die Betrachtung einer Nahwärmeversorgung interessant. Auch
die Erstellung eines konkreten energetischen Sanierungsfahrplans für eines der kommunalen
Gebäude könnte in Betracht kommen. Des Weiteren liegen Schwerpunkte bei der Nutzung von
HHS aus dem Kommunalforst oder die Optimierung der Wärmeversorgung öffentlicher Gebäu11
de. Die Findung und Bewertung von Maßnahmen ist Teil der Konzeptarbeit. Die Auswahl zur
tiefergehenden Betrachtung der Maßnahmen erfolgt während der Konzepterstellung. Es sind
mindestens fünf Projektskizzen zu erstellen.
6.6 Controlling
Eine weitere Aufgabe ist die Entwicklung eines Controlling-Systems, welches aus der fortschreibbaren
CO2-Bilanz und dem fortschreibbaren Maßnahmenkatalog besteht. Die darin definierten
Ziele dienen als Arbeitsgrundlage für ein mögliches zukünftiges Quartiersmanagement,
welches die definierten Klimaschutzziele in enger Abstimmung mit den Akteuren vor Ort
umsetzen soll.
6.7 Dokumentation und Ergebnisbericht
Die Ergebnisse des integrierten energetischen Quartierskonzeptes werden in Berichtsform dargelegt,
welche als entsprechender Nachweis beim Fördermittelgeber dient.
Abk. Kriteriumtitel Kriterium
max.
erreichbare
Leistungspunkte
pro
Kriterium
max.
erreichbare
Leistungspunkte
pro
Kriteriengruppe
max.
erreichbare
Leistungspunkte
pro
Kriteriengruppe
in %
Gewichtungsfaktor
maximal
erreichbare
Wertungspunkte
(gewichtet)
Qualität und Aussagefähigkeit des Angebots 6 10 60
Umsetzungsorientierung und Themenschwerpunkte bei der Erstellung
des Maßnahmenkatalogs 5 10 50
Art der Akteursbeteiligung und deren Schlüssigkeit 5 10 50
K.1.2.B Ablauf Zeitliche Umsetzung und Zeitplan 4 10 40
K.2.1.B Umsetzbarkeit Vorschläge zur Umsetzung und Konkretisierung von mindestens drei
beispielhaften "StartMaßnahmen"
4 10 40
Identifikation geeigneter Verstetigungsprozesse 3 10 30
Aktivierung von Akteuren hinsichtlich der Umsetzung von Maßnahmen 3 5 15
Kategorisierung der Referenzen nach Themenfeldern 3 5 15
Methoden zur Projektorganisation und Qualitätssicherung 5 10 50
Anzahl erstellter Quartierskonzepte (mind. zehn mit vergleichbarer
Themenstellung) sowie mindestens drei aussagekräftige
Referenzbeispiele
5 10 50
Nachweisliche Erfahrung auf dem Gebiet der Erneuerbaren Energien,
der Energieeffizienz, der Elektromobilität und Landnutzungsstrategien
sowie bei der Bearbeitung integrierter Prozesse (insb. in Bezug auf die
Erfassung und Bilanzierung von SollStellungen)
insbesondere im
ländlichen, finanzschwachen Raum
5 10 50
Kenntnisse territorialer und kommunaler Gegebenheiten 5 5 25
Ein breit angelegtes fachspezifisches Portfolio in Bezug auf die
Qualifikation der Mitarbeiterinnen (KonzeptbearbeiterInnen) in den
Bereichen Klimaschutz-, Energie- und Umweltprojekten - insbesondere
im ländlichen, finanzschwachen Raum
3 5 15
Benennung von Projektverantwortlichen und -mitarbeitenden
(Qualifikation, aktuelle Aufgaben, einschlägige Kontakte, Publikationen
etc.)
2 5 10
58 100% 500
max.
erreichbare
Gesamtleistungspunkte
Gesamt %
(immer 100%)
max. erreichbare
Gesamtwertungspunkte
(gewichtet)
Qualifikation der
eingesetzten
Mitarbeiter;
Nachhaltigkeit im
Unternehmen
Referenzen und
Erfahrungen
K.3.1.B
28 48%
Bewertungsmatrix für das Quartierskonzept
Kriteriengruppe 1: Konzept und Ablauf
K.1.1.B Konzept
20 34%
Kriteriengruppe 2: Umsetzbarkeit und Verstetigung
10 17%
K.2.2.B Verstetigung
Kriteriengruppe 3: Referenzen und Erfahrungen sowie Qualifikation der eingesetzten Mitarbeiter;
K.3.2.B
633
(Angebotsschreiben Liefer-/Dienstleistungen)
VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 2
Name und Anschrift des Bieters Ort:
Datum:
Tel.:
Fax:
e-mail:
USt.-ID-Nr.:
HR-Nr.:
(Name und Anschrift der Vergabestelle)
Angebotsschreiben
Bezeichnung der Leistung:
Maßnahmennummer Maßnahme
Vergabenummer Leistung
Anlagen1, die Vertragsbestandteil werden
Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (Kurz- oder Langfassung) mit den Preisen sowie
den geforderten Angaben und Erklärungen
234 Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
Nebenangebot(e)
Anlagen1, die der Angebotserläuterung dienen, ohne Vertragsbestandteil zu werden
124_LD Eigenerklärung zur Eignung
Einheitliche Europäische Eigenerklärung
1 vom Bieter anzukreuzen und beizufügen
Amt Röbel-Müritz
Marktplatz 1
17207 Röbel/Müritz
Erstellung eines integrierten energetischen Quartierskonzeptes
für das Quartier Zepkow
Planungsdienstleistungen
Mindestlohnverpflichtung
Mitarbeiteranzahl
633
(Angebotsschreiben Liefer-/Dienstleistungen)
VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 2 von 2
1 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetzten
Preisen an.
An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.
2 Die Angebotsendsumme des Hauptangebotes gem. Leistungsbeschreibung
beträgt
3 Anzahl der Nebenangebote St.
4 Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für
Haupt- und alle Nebenangebote %
5 Bestandteil meines/unseres Angebots sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anlagen:
- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Ausgabe 2003,
- Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen Teil B
6 Ich/Wir erklären, dass
ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung
erfülle(n).
ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses
als alleinverbindlich anerkenne(n).
mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Angebotes
sind.
das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen
des Auftraggebers den Zusatz oder gleichwertig enthalten und von
mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung) eingetragen wurden.
falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die
Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst.
ich/wir einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 Prozent der Bruttoabrechnungssumme
dieses Vertrages entrichten werde, falls ich/wir aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede
getroffen habe(n), die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, es sei denn,
ich/wir weise(n) einen geringeren Schaden nach.
Unterschrift (bei schriftlichem Angebot)
Ist
- bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Name der natürlichen Person,
die die Erklärung abgibt, nicht angegeben,
- ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben oder
- ein elektronisches Angebot, das signiert werden muss, nicht wie vorgegeben signiert,
wird das Angebot ausgeschlossen.
einschl. Umsatzsteuer
Anlage 1
Erklärung nach 9 Absatz 4 bis 6 VgG M-V1
: Mindestlohn
Mein Unternehmen verpflichtet sich, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nach
9 Absatz 4 Satz 1, Absatz 6 Satz 1 VgG M-V bei der Ausführung der Leistung
mindestens das nach 9 Absatz 4 Satz 1 und 2 VgG M-V in Verbindung mit der Mindeststundenentgelt-
Verordnung maßgebliche Mindest-Stundenentgelt zu bezahlen. Die
Pflicht zu höherer Entgeltzahlung aufgrund anderweitiger Regelungen bleibt hiervon
unberührt.
Soweit mein Unternehmen Leistungen auf Nachunternehmer überträgt, verpflichtet es
sich, dem Nachunternehmer die für mich geltenden Pflichten aufzuerlegen und die
Beachtung dieser Pflichten durch den Nachunternehmer zu überwachen.
Datum, Unterschrift
1 Gilt nicht, soweit Unternehmen oder vorgesehene Nachunternehmer mit Sitz im EU-Ausland beabsichtigen,
die verfahrensgegenständliche Dienstleistung ganz oder teilweise im EU-Ausland zu erbringen (vgl. 9
Absatz 9 Halbsatz 2 VgG M-V)
Nr. 52 Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern 2018
Anlage 2
(zum Abschnitt III Satz 2)
Soweit der Auftragnehmer nach Maßgabe von 9 Absatz 1, 4 und 5 VgG M-V verpflichtet
ist, gelten folgende Bestimmungen:
Der Auftraggeber oder die andere Stelle nach 10 Absatz 1 Satz 2 VgG M-V
ist befugt, Kontrollen nach 10 Absatz 1 Satz 1 VgG M-V durchzuführen und
dabei Einsicht in die Entgeltabrechnungen, die die zur Erfüllung des jeweiligen
Auftrages eingesetzten Beschäftigten betreffen, sowie in die zwischen dem
Auftragnehmer und seinen Nachunternehmern geschlossenen Verträge zu
nehmen. Der Auftragnehmer hat seine Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher
Kontrollen hinzuweisen. Der Auftragnehmer hat vollständige und prüffähige
Unterlagen zur Vornahme der Kontrollen nach 10 Absatz 1 Satz 1 VgG
M-V bereitzuhalten und auf Verlangen dem Auftraggeber oder der anderen
Stelle nach 10 Absatz 1 Satz 2 VgG M-V unverzüglich vorzulegen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für jeden schuldhaften Verstoß gegen die
Obliegenheiten nach 9 Absatz 1, 4, 6 und 9 VgG M-V eine Vertragsstrafe in
Höhe von 1 vom Hundert, bei mehreren Verstößen bis zu höchstens 5 vom
Hundert des Auftragswertes zu zahlen. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung der
Vertragsstrafe auch dann verpflichtet, wenn der von ihm beauftragte Nachunternehmer
oder ein von diesem eingesetzter Nachunternehmer gegen seine
nach 9 Absatz 5 begründete Obliegenheit verstößt, sofern der Auftragnehmer
diesen Verstoß kannte oder kennen musste.
Der vorsätzliche, grob fahrlässige oder mehrfache Verstoß gegen die Obliegenheiten
nach 9 Absatz 1, 4 bis 6 und 9 durch den Auftragnehmer oder seine
Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung des
Vertrages. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber den durch die
Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen.
671
Datum, Unterschrift
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/editor/Stadt-Roebel-Mueritz/2019/11/3200548.html
Data Acquisition via: p8000000
--------------------------------------------------------------------------------
Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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