(1) Searching for "2019120120563201750" in Archived Documents Library (TED-ADL)
Ausschreibung: SmartORT- Integriertes energetisches Quartierskonzept - DE-Sothel
Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse
Dienstleistungen im Energiebereich
Beratung im Bereich Energieeinsparung
Wissenschaftliche und technische Dienstleistungen im Ingenieurwesen
Analyse von Umweltindikatoren in anderen Bereichen als dem Bausektor
Dokument Nr...: 876507-2019 (ID: 2019120120563201750)
Veröffentlicht: 01.12.2019
*
SmartORT- Integriertes energetisches Quartierskonzept
VERGABEUNTERLAGEN
246/19/80
SmartORT- Integriertes energetisches Quartierskonzept
Öffentliche Ausschreibung (VOL)
Ausschreibung
AUFTRAGGEBER
Landkreis Rotenburg (Wümme)
Hopfengarten 2, 27356 Rotenburg (Wümme), Deutschland
26.11.2019
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vertragsbedingungen/Formulare...................................................................................................
........................... 3
631-Aufforderung_zur_Abgabe_eines_Angebots
............................................................................................ 3
1 Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Namen . 4
2 Auskünfte
................................................................................................................................
.............. 4
3 Vorlage von
Nachweisen/Angaben/Unterlagen..................................................................................... 4
3.1 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:...................... 4
3.2 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestell. 4
3.3 - frei -
................................................................................................................................
.......... 5
4 Losweise
Vergabe.........................................................................................................................
........ 5
5
Nebenangebote...................................................................................................................
.................. 5
6 Angebotswertung
................................................................................................................................
.. 5
7 Angebote können abgegeben werden:
................................................................................................. 5
8 Angebotsabgabe
................................................................................................................................
... 6
9
Nachprüfungsstelle.............................................................................................................
................... 6
632_Bewerbungsbedingungen.......................................................................................................
.................. 7
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen.........................................................................
7
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
.......................................................................................... 7
3 Angebot
................................................................................................................................
................. 7
3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.................................................................... 7
3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Da 7
3.3 Eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. ... 7
3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem . 7
3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. ..................................................................... 7
3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen g . 7
3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.............................. 7
4
Nebenangebote...................................................................................................................
.................. 7
4.1 Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; 7
4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu 7
4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses be . 8
4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung a 8
5
Bietergemeinschaften............................................................................................................
................ 8
5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abz 8
5.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, di . 8
Leistungsbeschreibung mit Wertungsmatrix
.................................................................................................... 9
633_Angebotsschreiben_Liefer_Dienstleistungen...................................................................................
........ 15
635_Zusaetzliche_Vertragsbedingungen_Liefer-Dienstleistungen..................................................................
17
Besondere Vertragsbedingungen
NTVergG-Dienstleistung............................................................................. 18
i
Eigenerklärung national
22.04.2015................................................................................................................. 22
Erklärung zum NTVergG P4 Abs 1_01-19
....................................................................................................... 23
Angebotsaufkleber_03-16
................................................................................................................................
24
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 25
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 26
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 28
ii
INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG
Es ist beabsichtigt, die in anliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Namen und für Rechnung des unten
angegebenen
Auftraggebers zu vergeben. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
INFORMATIONEN
ALLGEMEIN
Auftragsnummer 246/19/80
Auftragsbezeichnung SmartORT- Integriertes energetisches Quartierskonzept
Auftragsbeschreibung Aufgabe ist das Erstellen eines integrierten, energetischen Quartierskonzepts für den Ort Sothel im
Landkreis Rotenburg (Wümme).
VERFAHREN
Auftraggeber Landkreis Rotenburg (Wümme)
Liefer-/Ausführungsort 27383Sothel
Leistungsart Dienstleistungsauftrag
Vergabeart Öffentliche Ausschreibung(VOL)
VERFAHRENSEIGENSCHAFTEN
Losweise Vergabe Nein
Zuschlagskriterium Wirtschaftlichstes Angebot
Berechnungsmethode: Freie Verhältniswahl Preis/Leistung
Gewichtung: 30%: 70%
Klassifizierungen Code Bezeichnung
71241000-9 Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse
71314000-2 Dienstleistungen im Energiebereich
71314300-5 Beratung im Bereich Energieeinsparung
71350000-6 Wissenschaftliche und technische Dienstleistungen im Ingenieurwesen
90711300-7 Analyse von Umweltindikatoren in anderen Bereichen als dem Bausektor
ANGEBOTE
Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen
Nachlass Ja
Verwendung elektronischer Mittel Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge kann elektronisch oder nicht elektronisch
erfolgen
URL für elektronische Angebote https://portal.deutsche-e vergabe.de
Zulässige Signaturen Qualifizierte elektronische Signatur, Fortgeschrittene elektronische Signatur, Mantelbogen
TERMINE
BEKANNTMACHUNG
Bekanntmachung
ANGEBOTE UND BEWERTUNG
Frist Bieterfragen 13.12.2019 12:00
Angebotsfrist 20.12.2019 10:00:00
Bindefrist 24.01.2020
AUFTRAGSDAUER
Anmerkungen Ausführung unmittelbar nach Auftragserteilung. Das Konzept muss spätestens ein Jahr nach Auftragserteilung dem
Auftraggeber vorliegen.
BIETERFRAGEN
Bieterfragen müssen bis spätestens 13.12.2019 12:00 Uhr eingegangen sein.
Für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert.
Bieterfragen müssen unter "Kommunikation mit der Vergabestelle" im eVergabe Bieterassistenten gestellt, sowie Antworten dort
geprüft
werden.
Den Assistenten erreichen Sie unter folgender Adresse: https://portal.deutsche-e vergabe.de
Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder E-Mail Anfragen werden ausschließlich über die
1
Bieterkommunikation beantwortet.
Hinweis: Sie erhalten unmittelbar nach Beantwortung einer Bieterfrage eine Benachrichtigung per E-Mail über das Vorliegen von
Antworten im Bieterassistenten. Sie müssen daher alle Antworten im Assistenten prüfen und dort zur Kenntnis nehmen.
SCHRIFTLICHE ANGEBOTSABGABE
Wenn eine schriftliche Angebotseinreichung zugelassen ist und Sie Ihr Angebot schriftlich einreichen wollen, können Sie eine
Ausfertigung der
anliegenden Angebotsunterlagen vollständig ausgefüllt und unterschrieben in verschlossenem Umschlag bis zum
Einreichungstermin (siehe
Projekt- und Dokumenteninformation) einzureichen bei
Landkreis Rotenburg - Zentrale Vergabestelle
Hopfengarten 2 (Raum 226)
27356 Rotenburg (Wümme)
Der Umschlag ist als Angebot zu kennzeichnen. Bitte verwenden Sie dazu den Angebotsaufkleber, der den Ausschreibungsunterlagen
beigefügt wurde.
SONSTIGES
WICHTIGER HINWEIS: Falls Sie das Angebot online einreichen und trotzdem gleichzeitig das komplette Angebot in Papierform
einreichen, gilt
zur Vermeidung von Wertungsproblemen nur und ausschließlich das Papierangebot.
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen der Zentralen Vergabestelle telefonisch unter der Telefonnummer +49
(0)4261-983-2178 oder
-2182 oder per E-Mail unter vergabe@lk-row.de gerne zur Verfügung.
Bei Fragen zur Bedienung der Software können Sie sich gerne an den Support der Deutschen eVergabe wenden. E-Mail: support@
deutsche-evergabe.de oder telefonisch unter +49 (0)611-949106-83. Der Support ist kostenlos.
Vielen Dank für Ihr Interesse!
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Zentrale Vergabestelle
2
631
(VOL Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
VHB - Bund - Ausgabe 2008 Stand April 2016 Seite 1 von 4
Vergabestelle Datum der Versendung
Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung mit
Teilnahmewettbewerb
Freihändige Vergabe
Internationale NATO-Ausschreibung
Ablauf der Angebotsfrist
Datum Uhrzeit
Bindefrist endet am
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
(Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 1 der VOL/A)
Bezeichnung der Leistung:
Maßnahmennummer Maßnahme
Vergabenummer Leistung
Anlagen
A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:
632 Bewerbungsbedingungen
227 Zuschlagskriterien
B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:
Teile der Leistungsbeschreibung: Beschreibung, Pläne, sonstige Anlagen
634 Besondere Vertragsbedingungen
635 Zusätzliche Vertragsbedingungen
241 Abfall
244 Datenverarbeitung
246 Aufträge für Gaststreitkräfte
247 Aufträge mit besonderen Anforderungen aufgrund Geheimschutz oder Sabotageschutz
625 NATO Infrastrukturbauten
Tel: Fax:
Bieter
26.11.2019
Landkreis Rotenburg (Wümme)
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Deutschland
+49 42619832178 +49 4261983882178
20.12.2019 10:00:00
24.01.2020
246/19/80 SmartORT- Integriertes energetisches Quartierskonzept
Anlage Leistungsbeschreibung mit Wertungsmatrix
Besondere Vertragsbedingungen zum NTVergG
3
631
(VOL Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
VHB - Bund - Ausgabe 2008 Stand April 2016 Seite 2 von 4
C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
633 Angebotsschreiben
Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm
125 Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Teilnehmer
234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind:
126 Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Nachunternehmer/Unterauftragnehmer
1 Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im
Namen und für Rechnung
zu vergeben.
2 Auskünfte
Auskünfte werden erteilt, nicht beigefügte Unterlagen können eingesehen werden bei/beim
Name
Anschrift
Tel. Fax E-Mail
Nicht beigefügte Unterlagen sind:
3 Vorlage von Nachweisen/Angaben/Unterlagen
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 für den Bieter, der den Zuschlag
erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung (Angebotsschreiben Nr. 6) einen Auszug aus dem
Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
3.1 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
siehe (Auftrags)Bekanntmachung
3.2 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle
vorzulegen
siehe (Auftrags)Bekanntmachung
Zertifikat bzw. Einzelnachweis entsprechend der Erklärung im Formblatt 248
Eigenerklärung zur Eignung
Eigenerklärung zum NTVergG
des
Landkreis Rotenburg (Wümme)
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Landkreis Rotenburg - Zentrale Vergabestelle
Hopfengarten 2 27356 Rotenburg (Wümme)
+49 42619832178 +49 4261983882178 vergabe@lk-row.de
gemäß Eigenerklärung zur Eignung
gemäß Angebotsschreiben
4
631
(VOL Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
VHB - Bund - Ausgabe 2008 Stand April 2016 Seite 3 von 4
3.3 - frei -
4 Losweise Vergabe
nein
ja, Angebote sind möglich
nur für ein Los
für ein Los oder mehrere Lose
nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)
5 Nebenangebote
5.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nr. 4 der Bewerbungsbedingungen gilt nicht.
5.2 Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nr. 4 der Bewerbungsbedingungen) - ausgenommen
Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten -
für die gesamte Leistung
nur für nachfolgend genannte Bereiche:
mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:
unter folgenden weiteren Bedingungen:
6 Angebotswertung
Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote
Zuschlagskriterium Preis
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.
Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen,
insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen.
Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Zuschlagskriterien
Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 v.H.
eingeräumt.
Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein
anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt.
Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen.
7 Angebote können abgegeben werden:
schriftlich.
elektronisch mit fortgeschrittener Signatur.
elektronisch mit qualifizierter Signatur.
mit Mantelbogenverfahren (schriftlicher Mantelbogen und elektronische Angebotsdatei).
elektronisch in Textform
5
631
(VOL Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
VHB - Bund - Ausgabe 2008 Stand April 2016 Seite 4 von 4
8 Angebotsabgabe
Falls Sie nicht die Absicht haben, ein Angebot abzugeben, werden Sie gebeten, die Vergabestelle
baldmöglichst davon zu unterrichten (entfällt bei Öffentlicher Ausschreibung).
Bei elektronischer Angebotsabgabe ist das Angebot wie vorgegeben digital zu signieren und
zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der
Vergabestelle zu übermitteln.
Bei schriftlicher Angebotsabgabe ist das beigefügte Angebotsschreiben zu unterzeichnen und
zusammen mit den Anlagen in verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende
Anschrift zu senden oder dort abzugeben:
siehe Briefkopf
Stelle:
Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe
Angebot für
Maßnahmennummer: Baumaßnahme:
Vergabenummer: Leistung:
zu versehen, ggf. unter Verwendung eines bereit gestellten Kennzettels.
9 Nachprüfungsstelle
10
Kreishaus: zentrale Vergabestelle/Zi. 226; Hausbriefkasten; Empfang
246/19/80 SmartORT- Integriertes energetisches Quartierskonzept
Regierungsvertretung Lüneburg
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
6
632
(VOL - Bewerbungsbedingungen)
VHB - Bund - Ausgabe 2008 Stand April 2016 Seite 1 von 2
Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Verdingungsordnung für Leistungen, Teil A Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von
Leistungen (VOL/A, Abschnitt 1).
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten,
Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in
Textform darauf hinzuweisen.
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen
Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber
zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
3 Angebot
3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das
Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen.
Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.
3.3 Eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig.
Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein
verbindlich.
3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der
Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten
Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt
nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die
Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in Mischkalkulationen auf andere Leistungspositionen
umlegt, von der Wertung ausgeschlossen.
3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben.
Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am
Schluss des Angebotes hinzuzufügen.
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
- ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden
und
- an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung
Vertragsinhalt.
4 Nebenangebote
4.1 Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im
Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig
sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe
nachzuweisen.
4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu
beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der
Leistung erforderlich sind.
7
632
(VOL - Bewerbungsbedingungen)
VHB - Bund - Ausgabe 2008 Stand April 2016 Seite 2 von 2
Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Vergabeunterlagen geregelt
ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung
zu machen.
4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen
(ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen
aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung
ausgeschlossen.
5 Bietergemeinschaften
5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform
abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten
oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
5.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich
erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben,
nicht zugelassen.
8
Leistungsbeschreibung
SmartORT- Integriertes energetisches Quartierskonzept für Sothel im Landkreis Rotenburg
(Wümme)
1. Allgemeine Vorbemerkungen
Deutschlands langfristiges Ziel ist es, bis zum Jahr 2050 weitgehend treibhausgasneutral zu
werden. Damit orientiert sich die Bundesregierung am Ziel des Pariser Abkommens aus dem
Jahr 2015, dass in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts weltweit Treibhausgasneutralität
erreicht werden soll.
Der Landkreis Rotenburg (Wümme) möchte im Rahmen des Projektes prüfen, ob es möglich
ist, in einem Modelldorf die Klimaziele von 2050 schon heute zu erreichen.
Im Rahmen des Projektes sollen sukzessive Klimaschutz- und Energieeffizienzmaßnahmen
umgesetzt werden, mit dem langfristigen Ziel ein klimaneutrales Modelldorf zu schaffen. Im
Fokus der Untersuchung stehen eine CO2-neutrale Energieversorgung (inklusive Speicherung),
die energetische Aufwertung und Modernisierung des alten Gebäudebestandes und
mögliche Umnutzungsstrategien. Der drohende Leerstand soll aufgehalten werden, um
grundlegende Infrastrukturleistungen, wie z.B. die Pflege alter Menschen etc. dauerhaft sicherstellen
zu können. Um die Mobilität für die junge und alternde Bevölkerung zu sichern, ist
ein Mobilitätskonzept erforderlich. Bei dem beschriebenen Projekt handelt es sich um ein
Förderprogramm der KfW-Bank (Programm 432 Variante A). Der Landkreis Rotenburg
(Wümme) erhält einen Zuschuss für das integrierte Quartierskonzept im Bereich energetische
Stadtsanierung.
2. Leistungsbeschreibung
Aufgabe des Auftragnehmers ist das Erstellen eines integrierten, energetischen Quartierskonzepts
mit den folgend aufgeführten Leistungen. Im Angebot sind die Herangehensweise
und die Umsetzung der einzelnen Schritte darzustellen. Kosten und Stundenaufwand für jeden
einzelnen Teilbaustein sind dabei aufzuschlüsseln. Darüber hinaus hat der Bieter darzustellen,
wie die Abstimmung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber erfolgen soll. Neben
den unten dargestellten Bausteinen sind mindestens ein Auftakttreffen sowie eine Abschlussveranstaltung
für die teilnehmenden Akteure (Dorfbewohner, Netzbetreiber, weitere
zu definierende Akteure) vorzusehen. Des Weiteren sind monatliche Abstimmungsgespräche
mit einer Steuerungsgruppe als Bestandteil des Angebotes einzuplanen.
In einem ersten Schritt wird der Status quo in den Bereichen elektrischer Energieverbrauch,
thermischer Energieverbrauch, elektrische Energieerzeugung, thermische Energieerzeugung
für die maßgeblichen Energieverbrauchssektoren, Mobilität (Lage der Infrastruktureinrichtungen
wo, Arbeitsplätze wo?), Einwohnerstruktur (Altersstruktur) und Gebäudebestand (Energieverbrauch)
ermittelt.
In einem für den Landkreis Rotenburg (Wümme) typischen Dorf mit bis zu 400 Einwohnern
soll exemplarisch die Versorgung des Ortes mit Erneuerbaren Energien, insbesondere mit
Photovoltaik, Windkraft und Biogas zur Stromversorgung sowie ein Konzept zur CO2-
9
2
neutralen Wärmeversorgung erarbeitet werden. Außerdem sollen die Möglichkeiten der
Energiespeicherung aufgezeigt werden. Hier sollen verschiedene Speicherszenarien entwickelt
werden (Wasserstoff, Elektromobilität, etc.).
Die zu behandelnden Aspekte sind auf die Forderung des Fördermittelgebers abgestimmt.
Die zu behandelnden Aspekte sind die folgenden:
Betrachtung der für das Quartier maßgeblichen Energieverbrauchssektoren (insbesondere
kommunale Einrichtungen, Gewerbe, Handel, Dienstleitungen, Industrie, private Haushalte)
und deren Energieeinspar- und Effizienzpotenziale (Ausgangsanalyse)
Beachtung vorhandener integrierter Stadtteilentwicklungs- (INSEK) oder wohnwirtschaftlicher
Konzepte bzw. integrierter Konzepte auf kommunaler Quartiersebene sowie von Fachplanungen
und Bebauungsplänen
Aktionspläne und Handlungskonzepte unter Einbindung aller betroffenen Akteure (einschließlich
Einbeziehung der Öffentlichkeit)
Aussagen zu baukulturellen Zielstellungen unter Beachtung der Denkmale und erhaltenswerter
Bausubstanz sowie bewahrenswerter Stadtbildqualitäten
Gesamtenergiebilanz des Quartiers als Ausgangspunkt sowie als Zielaussage für die energetische
Stadtsanierung unter Bezugnahme auf die im Energiekonzept der Bundesregierung
vom 28.9.2010 formulierten Klimaschutzziele für 2020 bzw. 2050 und bestehende
energetische Ziele auf kommunaler Ebene
Analyse möglicher Umsetzungshemmnisse (technisch, wirtschaftlich, zielgruppenspezifisch
bedingt) und deren Überwindung, Gegenüberstellung möglicher Handlungsoptionen
Benennung konkreter energetischer Sanierungsmaßnahmen und deren Ausgestaltung
(Maßnahmenkatalog) unter Berücksichtigung der quartiersbezogenen Interdependenzen mit
dem Ziel der Realisierung von Synergieeffekten sowie entsprechender Wirkungsanalyse
und Maßnahmenbewertung. Konkret sind dies Maßnahmen in den Bereichen:
- Darstellung energetischer Aufwertung des Gebäudebestandes
- Umnutzungskonzepte für leerstehende ehemals landwirtschaftliche Gebäude
- Maßnahmen für eine nachhaltige Entwicklung, die die lokalen Gegebenheiten, insbesondere
die soziale und Altersstruktur (es fehlen in Sothel die 35-45 Jährigen) berücksichtigen
- Möglichkeiten zur Deckung des Wärmebedarfs und der Speicherung des Regenerativstroms
darstellen (zentrale Lösungen versus dezentrale Lösungen)
- Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes sowie Strategien für die Ortsentwicklung
- Nachhaltige Mobilitätsformen (Carsharing, autonomes Fahren)
Aussagen zu Kosten, Machbarkeit und zur Wirtschaftlichkeit der Sanierungsmaßnahmen
plus Angaben über die geplante Einsparung an Primär - und Endenergie sowie über die
Reduktion des Kohlendioxid-Ausstoßes
Maßnahmen zur Erfolgskontrolle
Maßnahmen zur organisatorischen Umsetzung des Sanierungskonzept (Zeitplan, Prioritätensetzung,
Mobilisierung der Akteure und Verantwortlichkeiten)
Information und Beratung, Öffentlichkeitsarbeit
3. Vertragszeitraum
Das integrierte, energetische Quartierskonzept ist bis spätestens 15.03.2021 vollständig abzuschließen
und dem Auftraggeber bis spätestens 31.03.2021 in Rechnung zu stellen.
10
3
4. Honorarermittlung
Die Leistungen sind nach geschätztem Zeitaufwand einschließlich aller Nebenkosten (z.
B. Reise- und Fahrtkosten, Kopien, Telekommunikation, Porto, Präsentationsmaterialien,
etc.) zu kalkulieren und als Gesamt-Angebotspreis anzubieten. Die Kalkulation ist für
einzelne Bausteine nach Stunden und Gesamthonorar nachvollziehbar darzustellen.
Ein Höchsthonorar von 80.000,00 brutto darf nicht überschritten werden. Angebote die
über 80.000 liegen, werden aus dem Verfahren ausgeschlossen. Der Auftraggeber
strebt an, die zur Verfügung stehenden Mittel auszuschöpfen.
5. Angebotswertung
Auftragskriterien zur Wertung des Angebotes sind (Gewichtung in % von 100):
1. Gesamt-Angebotspreis 30 %
2. Qualität des Angebots 50 %
3. Projektmanagement 20%
Die Wertung der Kriterien erfolgt anhand der nachstehend genannten Wertungskriterien.
5.1 Kriterium Gesamt-Angebotspreis
Es erfolgt eine Bewertung des Gesamtpreises für das Angebot im Vergleich zu den anderen
Angeboten. Das wirtschaftlichste Angebot erhält die volle Prozentzahl (30 %). Die anderen
Angebote prozentual entsprechend ihres Angebotspreises weniger (aufgerundet auf zwei
Nachkommastellen).
5.2 Kriterium Qualität des Angebots
Beim schriftlichen Angebot ist maßgeblich die plausible, strukturierte und fachliche Herangehensweise
zur vollständigen Umsetzung des Leistungskatalogs. Dieses Kriterium wird mit 50
% gewichtet.
Folgende Matrix wird zur Bewertung der Qualität des Angebots angewandt:
Qualität des Angebots 50
Die zu behandelnden Aspekte werden vollständig und allumfassend
berücksichtigt. Zudem werden weitere Aspekte aufgegriffen und der
Leistungskatalog über die Mindestanforderungen hinaus erweitert. Die
Herangehensweise ist einleuchtend und transparent. (50)
Die zu behandelnden Aspekte werden vollständig und nachvollziehbar
berücksichtigt. Der Leistungskatalog wird voll erfüllt. Die Herangehensweise
ist einleuchtend und transparent. (40)
Die zu behandelnden Aspekte werden nahezu vollständig und hinreichend
nachvollziehbar berücksichtigt. Der Leistungskatalog wird im
Wesentlichen erfüllt. Die Herangehensweise ist nachvollziehbar. (20)
Die zu behandelnden Aspekte werden nur unvollständig und schwer
nachvollziehbar berücksichtigt. Der Leistungskatalog wird nicht erfüllt.
Die Herangehensweise ist kaum nachvollziehbar. (0)
0-50
11
4
5.3 Kriterium Projektmanagement
Für das Kriterium Projektmanagement ist vom Bieter in Form eines Organigramms und
Personaleinsatzplans darzustellen, welche Personen die Bearbeitung des Auftrages übernehmen.
Der/die Projektleiter/-in, der für die Projektabwicklung zuständig sein wird, ist mit
seinen Qualifikationen und Referenzen von zwei vergleichbaren Projekten (Erarbeitung eines
integrierten Quartierskonzepts) aus den vergangenen drei Jahren zu benennen. Das Kriterium
umfasst ferner die Beschreibung des übrigen Arbeitsteams und die genaue Vorgehensweise
zur Erstellung des Konzeptes mit einem detaillierten Zeit- und Projektplan. Dieses Kriterium
wird mit 20 % gewichtet.
Folgende Matrix wird zur Bewertung des Projektmanagements angewandt:
Projektmanagement 20
Das Kriterium umfasst die Beschreibung des Arbeitsteams, die genaue
Vorgehensweise zur Erstellung der Studie mit einem detaillierten
Zeit- und Projektplan inklusive Arbeit vor Ort und die eingereichten
Referenzen.
0-20
Das Vorgehen zur Konzepterstellung ist vollständig abgebildet und
sehr detailliert veranschaulicht. Der Zeit- und Projektplan ist allumfassend
und schließt zeitliche Verzögerungen aus. Das vorgesehene
Personal ist vollumfänglich benannt und außergewöhnlich gut qualifiziert.
Die vorgelegten Referenzen sind für im Jahr 2019 beendete Aufträge.
(20)
Das Vorgehen zur Konzepterstellung ist vollständig abgebildet und
nachvollziehbar veranschaulicht. Der Zeit- und Projektplan ist vollständig,
sodass zeitliche Verzögerungen nicht zu erwarten sind. Das
vorgesehene Personal ist in großen Teilen benannt und qualifiziert.
Die vorgelegten Referenzen sind für in den Jahren 2018 und 2019
beendete Aufträge. (15)
Das Vorgehen zur Konzepterstellung ist im Wesentlichen abgebildet.
Der Zeit- und Projektplan ist nahezu vollständig, zeitliche Verzögerungen
sind nur in geringem Maße zu erwarten. Das vorgesehene Personal
ist teilweise benannt und qualifiziert. Die vorgelegten Referenzen
sind für in den Jahren 2017 bis 2019 beendete Aufträge. (10)
Das Vorgehen zur Konzepterstellung ist nicht nachvollziehbar. Der
Zeit- und Projektplan ist unvollständig, zeitliche Verzögerungen sind
nur in erheblichem Maße zu erwarten. Das vorgesehene Personal ist
nicht benannt und eine Qualifizierung ist nicht nachgewiesen. Es wurden
keine ausreichenden Referenzen vorgelegt. (0)
Eine Preisauflistung von möglichen Zusatzstunden außerhalb des Angebotes für die einzelnen
Projektmitarbeiter ist ebenfalls vorzunehmen.
Für die Projektbegleitung beabsichtigt der Auftragnehmer eine Projektsteuerungsgruppe einzurichten,
die aus Dorfbewohnern, Vertretern des Netzbetreibers und Vertretern des Landkreises
Rotenburg (Wümme) besteht. Die Projektsteuerungsgruppe soll auch die Wertung
der eingehenden Angebote vornehmen.
12
5
6. Zuschlagserteilung
Mit der Abgabe des Angebotes legt der Bieter zu vorstehend genannten Unterkriterien geeignete
Nachweise und Angaben vor. Der Inhalt des Angebots wird unter Berücksichtigung
dieser Nachweise und Angaben bewertet.
Im Angebot stellt der Bieter die Erfüllung der zu vorstehend genannten Unterkriterien (Angebotspreis,
Qualität des Angebots und Projektmanagement) verständlich dar. Der Inhalt des
Angebots wird unter Berücksichtigung dieser Darstellung bewertet. Insgesamt werden basierend
auf dieser Wertung fünf mögliche Auftragnehmer zu einem Auswahlgespräch eingeladen.
Die mündliche Präsentation des Angebotes entscheidet über die endgültige Erteilung des
Zuschlags. Die mündliche Präsentation des Angebotes wird mit 100 % gewichtet und zu den
erlangten Prozentpunkten aus der oben genannten Angebotswertung (Angebotspreis, Qualität
des Angebots und Projektmanagement) addiert. Neben der plausiblen, strukturierten und
fachlichen Herangehensweise zur vollständigen Umsetzung der Leistungsbeschreibung wird
hier insbesondere die Qualität der Präsentation (u.a. Struktur, Ablauf, Überzeugungskraft,
Zusammenarbeit) bewertet.
Folgende Matrix wird zur Bewertung der Präsentation angewandt:
Präsentation 100
Das Kriterium umfasst die die Qualität der Präsentation:
d.h. 1. Struktur, 2. Ablauf, 3. Überzeugungskraft, 4. Zusammenarbeit
je 25
1. Struktur
Die Präsentation ist in einer klaren, logischen Weise strukturiert und
folgt einem roten Faden. (25)
Einige Teile der Präsentation sind klar und logisch strukturiert. Gelegentlich
inhaltliche Sprünge. (12,5)
Eine Struktur der Präsentation ist schlecht oder nicht zu erkennen. (0)
0-25
2. Ablauf
Der Vortrag ist klar und verständlich, der Zuhörer fühlt sich angesprochen.
Die zur Verfügung stehende Zeit wird bis auf 1 oder 2 Minuten
eingehalten. (25)
Die meisten Teile des Vortrages sind klar und verständlich, der Zuhörer
fühlt sich oft angesprochen. Die zur Verfügung stehende Zeit wird
deutlich über- oder unterschritten (ca. 5 Minuten). (12,5)
Der Vortrag ist zum Teil unverständlich, der Zuhörer fühlt sich überwiegend
nicht angesprochen. Die zur Verfügung stehende Zeit wird
nicht gehalten. (0)
0-25
3. Überzeugungskraft
Die Präsentation enthält alle Themen und Inhalte in ansprechender
Form und Darstellung. Der Zuhörer erhält alle notwendigen Informationen,
um die Thematik zu verstehen. (25)
Die Präsentation enthält viele Themen und Inhalte in meist ansprechender
Form und Darstellung. Der Zuhörer erhält weitreichende Informationen,
um die Thematik zu verstehen. (12,5)
Die Präsentation lässt viele Themen und Inhalte vermissen und ist in
0-25
13
6
nicht ansprechender Form und Darstellung. Der Zuhörer erhält nur
unvollständige Informationen, um die Thematik zu verstehen. (0)
4. Zusammenarbeit
Rückfragen werden sicher und zufriedenstellend beantwortet. Die
praktische Zusammenarbeit wird schlüssig dargestellt. (25)
Rückfragen werden überwiegend sicher und befriedigend beantwortet.
Die praktische Zusammenarbeit wird im Wesentlichen schlüssig dargestellt.
(12,5)
Rückfragen werden nicht sicher und unbefriedigend beantwortet. Die
praktische Zusammenarbeit wird nicht schlüssig dargestellt. (0)
0-25
7. Aufbau und Inhalt des einzureichenden Angebotes
Die Angebote sind der VOL/A entsprechend schriftlich oder elektronisch einzureichen. Zusätzlich
wird darum gebeten, bei Abgabe eines schriftlichen Angebotes einen Datenträger
(CD, USB-Stick) einzureichen.
Um die Vergleichbarkeit der Angebote zu gewährleisten, wird folgende Gliederung vorgegeben:
a. Angebotsschreiben mit schriftlichen Ausführungen zum Zuschlagskriterium Qualität
b. Ermittlung Gesamt-Angebotspreis
c. Schriftliche Ausführungen zum Zuschlagskriterium Projektmanagement
8. Wichtige Fristen und grobe Zeitplanung
Ausschreibung und Abgabe des Angebots mit oben genannten Entwürfen und Inhalten:
Abgabe: 20.12.2019 10:00 Uhr elektronisch oder in einem verschlossenen Umschlag
mit klarer Kennzeichnung: durch den beiliegenden Aufkleber
Angebotsprüfung durch den Auftraggeber vom 06.01. 10.01.2020 und Einladung der
fünf Planungsbüros mit der höchsten Punktzahl für eine ausführliche Präsentation (Vorstellung
der Angebote, insbesondere Hinweise zur plausiblen, strukturierten und fachlichen
Herangehensweise und zur vollständigen Umsetzung des Leistungskataloges, Hinweise
zum Projektteam, Ablauf, Zeit- und Projektplan) etc., max. ca. 30 min.) im Kreishaus
Landkreis Rotenburg (Wümme), 27356 Rotenburg (Wümme) voraussichtlich am
16.01.2020/17.01.2020
Entscheidung und Auftragsvergabe durch den Auftraggeber bis zum 24.01.2020
1. Abstimmungsgespräch der Steuerungsgruppe mit dem Planungsbüro, um die weitere
Vorgehensweise und Abstimmungstermine zu besprechen (in KW 5/6)
Termin endgültige Abgabe des integrierten Quartierskonzept: ein Jahr nach Auftragserteilung
14
633
(Angebotsschreiben Liefer-/Dienstleistungen)
VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 2
Name und Anschrift des Bieters Ort:
Datum:
Tel.:
Fax:
e-mail:
USt.-ID-Nr.:
HR-Nr.:
(Name und Anschrift der Vergabestelle)
Angebotsschreiben
Bezeichnung der Leistung:
Maßnahmennummer Maßnahme
Vergabenummer Leistung
Anlagen1, die Vertragsbestandteil werden
Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (Kurz- oder Langfassung) mit den Preisen
sowie den geforderten Angaben und Erklärungen
234 Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
Nebenangebot(e)
Anlagen1, die der Angebotserläuterung dienen, ohne Vertragsbestandteil zu werden
124_LD Eigenerklärung zur Eignung
Einheitliche Europäische Eigenerklärung
1 vom Bieter anzukreuzen und beizufügen
Landkreis Rotenburg (Wümme)
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Deutschland
246/19/80 SmartORT- Integriertes energetisches Quartierskonzept
15
633
(Angebotsschreiben Liefer-/Dienstleistungen)
VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 2 von 2
1 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetzten
Preisen an.
An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.
2 Die Angebotsendsumme des Hauptangebotes gem.
Leistungsbeschreibung einschl. Umsatzsteuer beträgt
3 Anzahl der Nebenangebote St.
4 Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für
Haupt- und alle Nebenangebote
%
5 Bestandteil meines/unseres Angebots sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen
Anlagen:
- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Ausgabe 2003,
- Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen Teil B
6 Ich/Wir erklären, dass
ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung
erfülle(n).
ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses
als alleinverbindlich anerkenne(n).
mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Angebotes
sind.
das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn
Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz oder gleichwertig enthalten und
von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung) eingetragen wurden.
falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die
Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst.
ich/wir einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 Prozent der Bruttoabrechnungssumme
dieses Vertrages entrichten werde, falls ich/wir aus Anlass der Vergabe nachweislich eine
Abrede getroffen habe(n), die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, es sei
denn, ich/wir weise(n) einen geringeren Schaden nach.
Unterschrift (bei schriftlichem Angebot)
Ist
- bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Name der natürlichen Person,
die die Erklärung abgibt, nicht angegeben,
- ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben oder
- ein elektronisches Angebot, das signiert werden muss, nicht wie vorgegeben signiert,
wird das Angebot ausgeschlossen.
16
635
(Zusätzliche Vertragsbedingungen - Liefer-/Dienstleistungen)
VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 1
Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen
1 Art und Umfang der Leistungen ( 1 VOL/B)
Die vereinbarten Preise enthalten auch die Kosten für Verpackung, Aufladen, Beförderung bis zur
Anlieferungs- oder Annahmestelle und Abladen, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes
angegeben ist.
Der Auftragnehmer hat Packstoffe zurückzunehmen und ggf. auf seine Kosten zu beseitigen. Etwaige
Patentgebühren und Lizenzvergütungen sind durch den Preis für die Leistung abgegolten.
2 Änderung der Leistung ( 2 Nummer 3 VOL/B)
2.1 Beansprucht der Auftragnehmer aufgrund von 2 Nummer 3 eine erhöhte Vergütung, muss er dies
dem Auftraggeber unverzüglich - möglichst vor Ausführung der Leistung und möglichst der Höhe nach -
schriftlich mitteilen.
2.2 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die durch die Änderung der Leistung bedingten Mehr- oder
Minderkosten nachzuweisen.
3 Ausführung der Leistung ( 4 VOL/B)
Der Auftraggeber kann sich über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung unterrichten.
4 Güteprüfung ( 12 Nummer 2 VOL/B)
Verlangt der Auftraggeber eine im Vertrag nicht vereinbarte Güteprüfung, werden dem Auftragnehmer
die dadurch entstandenen Kosten erstattet.
5 Abnahme ( 13 VOL/B)
5.1 Die Lieferung oder Leistung wird förmlich abgenommen.
5.2 Die Gefahr geht, wenn nichts anderes vereinbart ist, auf den Auftraggeber über
- bei Lieferleistungen mit der Übernahme an der Anlieferungsstelle,
- bei Aufbauleistungen mit der Abnahme.
6 Mängelansprüche ( 14 VOL/B)
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt mit der Abnahme der Leistung.
7 Rechnungen ( 15 und 17 VOL/B)
7.1 Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen; der
Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt
des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt.
Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die Differenz
zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag
nicht erstattet.
7.2 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen
Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben.
8 Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen ( 16 VOL/B)
Der Auftragnehmer hat über Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen arbeitstäglich Listen in
zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen
- das Datum,
- die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes,
- die Art der Leistung,
- die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe,
- die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und
Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und
- die Gerätekenngrößen enthalten.
Rechnungen über Stundenverrechnungssätze müssen entsprechend den Listen aufgegliedert werden.
Die Originale der Listen behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der
Auftragnehmer.
17
634
Fortsetzung Besondere Vertragsbedingungen
(- Regelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der 13 bis 15 NTVergG -)
Seite 1 von 4
Regelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der 13 bis 15 NTVergG
- Vergabe von Dienstleistungsaufträgen -
1. Zahlung von Mindestentgelten
Der Auftragnehmer hat sich verpflichtet, im Fall der Auftragserteilung den Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern im Sinne des 22 Mindestlohngesetz (MiLoG) in seinem Unternehmen bei der
Ausführung der beauftragten Leistung, die innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik
Deutschland erbracht wird, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des
Mindestlohngesetzes zu zahlen und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von
Regelungen nach 1 Abs. 3 MiLoG erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den
Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. Diese können sich ergeben aus:
- den Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG),
- den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)
- der auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie
- aus einem auf der Grundlage von 5 des Tarifvertragsgesetzes für allgemeinverbindlich
erklärten Tarifvertrag im Sinne von 4 Absatz 1 Nummer 1 sowie 5 und 6 Absatz 2 des AEntG.
Die Pflicht des Auftragnehmers zur Zahlung des Mindestentgelts erstreckt sich auch auf
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Sinne des Gesetzes zur Regelung der
Arbeitnehmerüberlassung entliehen sind und bei der Ausführung der Leistung eingesetzt werden.
In diesem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Zahlung von Mindestentgelten auch den
Verleihunternehmen aufzuerlegen, die Abgabe der entsprechenden Verpflichtungserklärungen mit
diesen zu vereinbaren, von diesen einzufordern und dem Auftraggeber vorzulegen.
Das Mindestentgelt erfasst nur solche Entgeltzahlungen, die zur Abgeltung der im Rahmen der
Auftragsausführung erbrachten Arbeitsleistung regelmäßig zu zahlen sind.
Nicht von dem Mindestentgelt erfasst sind vermögenswirksame Leistungen oder
Sonderleistungen, die nicht mit der Arbeitsleistung in einem funktionalen Zusammenhang stehen.
Auf die entsprechende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes wird verwiesen, vgl. BAG,
Urteil vom 18.04.2012 4 AZR 139/10; BAG E 109, 244.
2. Verpflichtung von Nachunternehmen
Der Auftragnehmer ist weiter verpflichtet, die in Ziffer 1 genannten Verpflichtungen zur Zahlung
von Mindestentgelten auch den von ihm eingesetzten oder von Nachunternehmen eingesetzten
Nachunternehmen aufzuerlegen, die Abgabe der entsprechenden Verpflichtungserklärungen mit
diesen zu vereinbaren, von diesen einzufordern und dem Auftraggeber vorzulegen. Die
Verpflichtung von Nachunternehmen zur Zahlung des Mindestentgeltes nach Ziffer 1 besteht nur
für Leistungen, die das beauftragte Nachunternehmen innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik
Deutschland erbringen wird. Die Verpflichtungserklärungen können nach Maßgabe des 13 Abs.
1 Satz 4, 5 i.V.m. 8 Abs. 1 NTVergG auch im Wege der Präqualifikation erbracht werden.
Vorstehende Verpflichtungen beziehen sich auf die Verpflichtungserklärungen über die Zahlung
von Mindestentgelten nach 4 Abs. 1 NTVergG.
Die Erklärungen sind vor Einsatz des jeweiligen Nachunternehmens einzufordern und dem
Auftraggeber vorzulegen.
Die Mindestentgeltverpflichtung bezieht sich jeweils auf das beauftragte Nachunternehmen.
Soweit keine Mindestentgeltregelung nach 4 Abs. 1 Nr. 2 NTVergG existiert, ist das
Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes gemäß 4 Abs. 1 Nr. 1 NTVergG zu
zahlen.
18
634
Fortsetzung Besondere Vertragsbedingungen
(- Regelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der 13 bis 15 NTVergG -)
Seite 2 von 4
Nachunternehmen im Sinne dieser Regelungen sind in der Regel rechtlich selbständige
Unternehmen, die von dem beauftragten Auftragnehmer zur Erbringung der ausgeschriebenen
Leistung herangezogen werden, die in sich abgeschlossene Teilleistungen bilden und nicht nur
untergeordnete Hilfsdienste oder bloße Zulieferungen darstellen. Der Auftragnehmer hat diese
rechtliche Einordnung der von ihm zur Ausführung eingesetzten Dritten in eigener Verantwortung
zu prüfen. Die Regelung des 4 Nr. 4 VOL/B bleibt unberührt.
3. Kontrollrechte
3.1. Allgemeines Kontrollrecht des Auftraggebers
Die Vertragsparteien vereinbaren vor dem Hintergrund der Regelung in 14 Abs. 1 NTVergG ein
allgemeines Recht des Auftraggebers zur jederzeitigen Kontrolle, ob der Auftragnehmer und die
zur Auftragsausführung eingesetzten Nachunternehmen und Verleihunternehmen die von ihnen im
Hinblick auf das NTVergG übernommenen Pflichten erfüllen.
3.2. Kontrollrechte des Auftraggebers und Vertragspflichten des Auftragnehmers im Hinblick auf
die Pflicht zur Zahlung des Mindestentgelts
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bis zur vollständigen Leistungserbringung jederzeit auf
Verlangen des Auftraggebers die Grundlage für seine Zahlungsverpflichtung des Mindestentgelts
i.S.d. 4 Abs. 1 NTVergG offenzulegen und Kontrollen über die Einhaltung und Umsetzung dieser
Zahlungspflicht zu ermöglichen. Zu diesem Zweck hat der Auftragnehmer die zur Kontrolle
erforderlichen Unterlagen, Arbeitsnachweise der Beschäftigten und Nachweise über
Entgeltzahlungen an die Beschäftigten, die zur Ausführung der Leistung eingesetzt sind, bereit zu
halten und dem Auftraggeber jederzeit auf dessen Anforderung auszuhändigen. Um die
Einhaltung der in Ziffer 1 und 2 genannten Vertragspflichten zu überprüfen, ist der Auftraggeber
berechtigt, die im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen zu treffen, insbesondere
Leistungsorte/Baustellen und/oder Geschäftsräume zu betreten, Beschäftigte zu befragen,
Einsicht in Unterlagen, insbesondere in Lohn- und Meldeunterlagen, Bücher und andere
Geschäftsunterlagen und Aufzeichnungen zu nehmen, aus denen Umfang, Art, Dauer und
tatsächliche Entlohnung der Beschäftigten hervorgehen oder abgeleitet werden können. Die
Unterlagen sind nach Auftragserteilung vollständig und prüffähig bereit zu halten.
Die vorstehenden Pflichten sind mit Zuschlag Vertragsbestandteil. Sie gelten auch nach
vollständiger Erfüllung der Hauptleistungspflichten durch den Auftragnehmer in entsprechender
Anwendung des 147 Abgabenordnung für zehn (10) Jahre nach Ende des Kalenderjahres, in
dem die Hauptleistung des Auftragnehmers vollständig und vertragsgerecht erbracht wurde.
Nach vollständiger Leistungserbringung wird der Auftraggeber eine angemessene Frist zur
Bereitstellung und Vorlage der o.g. Unterlagen setzen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine Beschäftigten auf die Kontroll- und Nachweispflichten
gegenüber dem Auftraggeber hinzuweisen. Ihm ist bekannt, dass die Umsetzung und Ausübung
der Kontrollrechte durch den Auftraggeber nicht von der Einwilligung der Beschäftigten abhängt.
Die Verpflichtung des Auftragnehmers zur Erfassung, Bereithaltung und Offenlegung der
personenbezogenen Daten ist zur Prüfung der Verpflichtung zur Zahlung des vereinbarten
Mindestentgelts erforderlich und gilt daher unabhängig davon, ob die Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer sowie sonstigen zur Auftragsausführung Beschäftigten ihre Einwilligung zur
Erfassung und Offenlegung der personenbezogenen Daten erteilen.
19
634
Fortsetzung Besondere Vertragsbedingungen
(- Regelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der 13 bis 15 NTVergG -)
Dienstleistung Seite 3 von 4
Vorstehende Pflichten bestehen in gleicher Weise für eingesetzte Nachunternehmen und
Verleihunternehmen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die von ihm eingesetzten Nach- und
Verleihunternehmen sowie etwaige dritte Nach- und Verleihunternehmen, die für die Ausführung
des Auftrags eingesetzt sind, seinerseits auf Einhaltung der Vertragspflichten gem. Ziffer 1 und 2
zu kontrollieren und dem Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtungen auf dessen Verlangen
jederzeit nachzuweisen.
Die in Ziffer 2 genannte Pflicht zur Vorlage von Erklärungen von Nachunternehmen gilt nicht,
sofern und soweit der Auftraggeber gemäß 13 Abs. 3 NTVergG auf die Vorlage von Erklärungen
verzichtet. Auch in diesem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, für die Zahlung des
entsprechenden Mindestentgelts Sorge zu tragen und dies dem Auftraggeber auf Verlangen
nachzuweisen.
4. Sanktionen/Vertragsstrafe/Kündigungsrecht
Die Vertragspartner vereinbaren für jeden schuldhaften Verstoß des Auftragnehmers und der von
ihm oder durch seine Nach- oder Verleihunternehmen beauftragten Nach- oder
Verleihunternehmen gegen die vorstehend erfassten Vertragspflichten gem. Ziffer 1, 2 und Ziffer
3.2 die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 1 vom Hundert des Auftragswertes netto -
basierend auf dem Auftragswert im Zeitpunkt der Beauftragung; bei mehreren Verstößen gegen
die Vertragspflichten auf Grundlage des 4 Abs. 1 NTVergG darf die Summe der Vertragsstrafen
10 vom Hundert des Auftragswertes nicht überschreiten.
Diese Vertragsstrafenregelung bezieht sich explizit ausschließlich auf schuldhafte
Vertragspflichtverstöße im Zusammenhang mit den vorgenannten Vertragsregelungen der Ziffern
1, 2 und 3.2, die auf den gesetzlichen Regelungen des NTVergG basieren. Die Vereinbarung von
Vertragsstrafen für andere Verstöße gegen Vertragspflichten, etwa über die Vereinbarung von
Terminen und Fristen, bleibt hiervon unberührt.
Schuldhaft ist auch ein Verstoß gegen Vertragspflichten, der durch Nach- oder
Verleihunternehmen begangen wird, wenn und soweit dieser Verstoß als schuldhafter Verstoß
des Auftragnehmers gegen eigene Nebenpflichten einzuordnen ist. Dies ist dann nicht der Fall,
wenn der Auftragnehmer schlüssig nachweist, dass er die Einhaltung der
Mindestentlohnungspflichten durch die eingesetzten Nach- und Verleihunternehmen regelmäßig
kontrolliert und sichergestellt hat. Die Zahlung einer Vertragsstrafe wird daher auch für den Fall
vereinbart, dass der Verstoß durch ein Nachunternehmen oder ein Verleihunternehmen begangen
wird und das beauftragte Unternehmen den Verstoß kannte oder kennen musste. Den
Vertragsparteien ist bekannt, dass das Gebot der Verhältnismäßigkeit bei der Verwirkung der
Vertragsstrafe zu beachten ist und die Vertragsstrafe vom Auftraggeber auf Antrag des
Auftragnehmers auf einen angemessenen Betrag herabgesetzt werden kann.
Neben der Vertragsstrafenregelung vereinbaren die Parteien für den Fall der schuldhaften und
nicht nur unerheblichen Nichterfüllung der sich aus den in Ziffer 1, 2 und 3.2 genannten
Vertragspflichten durch den Auftragnehmer oder durch einen von diesem oder einem Nach- oder
Verleihunternehmen eingesetzten Nach- oder Verleihunternehmen das Recht des Auftraggebers
zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. 8 VOL/B und etwaige andere vertragliche
Kündigungsrechte bleiben unberührt.
Der Auftragnehmer informiert die eingesetzten Nach- und Verleihunternehmen über die
drohenden Sanktionen im Fall schuldhafter Verstöße gegen die in Ziffer 1, 2 und/oder 3.2
vereinbarten Verpflichtungen.
20
634
Fortsetzung Besondere Vertragsbedingungen
(- Regelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der 13 bis 15 NTVergG -)
Dienstleistung Seite 4 von 4
Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass der Auftraggeber die für die Verfolgung und Ahndung von
Ordnungswidrigkeiten nach 21 MiLoG, nach 23 AEntG und nach 16 AÜG zuständigen
Stellen über Verstöße des Auftragnehmers bzw. der Nach- oder Verleihunternehmen gegen die
auf Grundlage des 4 Abs. 1 NTVergG vereinbarten Mindestentgeltregelungen informieren.
5. Rechtliche Hinweise und Regelung zur Teilnichtigkeit
Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein, bezieht sich die Unwirksamkeit
ausschließlich auf die jeweilige Teilregelung und nicht auf die Vertragsregelungen insgesamt.
139 BGB wird ausdrücklich abbedungen.
21
Auftraggeber/Vergabestelle (einschl. Anschrift)
(VOL - Eigenerklärung)
Vergabenummer
Leistung:
Eigenerklärung
Ich/Wir erkläre(n), dass
über mein/unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag
mangels Masse abgelehnt wurde.
ich mich/wir uns nicht in Liquidation befinde(n).
ich/wir keine Verfehlungen begangen habe(n), die meine/unsere Zuverlässigkeit als
Bewerber in Frage stellt, insbesondere ich/wir mich/uns nicht an Preisabsprachen
beteiligt habe/n bzw. beteiligen werden.
Entsprechende Nachweise können auf Verlangen vorgelegt werden.
Mir/Uns ist bekannt, dass ich/wir im Falle unzutreffender Erklärungen vom Wettbewerb
ausgeschlossen werden kann/können.
(Datum, Unterschrift, ggf. Firmenstempel)
Landkreis Rotenburg (Wümme)
246/19/80
22
1 Diese Vorrangregelung gilt nur für bundesweit geltende Tarifverträge des Bauhaupt- und Baunebengewerbes, die
nach 5 TVG für allgemeinverbindlich erklärt wurden. Zurzeit (Stand 01. Januar 2017) erfüllt kein Tarifvertrag diese
Voraussetzungen. Änderungen für die Zukunft sind nicht ausgeschlossen.
Auftraggeber/Vergabestelle
Vergabenummer
Erklärung zu 4 Abs. 1 NTVergG
Diese Erklärung bezieht sich nur auf Leistungen zur Auftragsausführung, welche innerhalb des
Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.
Hiermit verpflichte ich mich/verpflichten wir uns, bei der Ausführung der auf der Grundlage
dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Bau- oder Dienstleistungen
1. meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des 22
Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), in der jeweils geltenden
Fassung, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes
(derzeit 9,19 Euro) zu zahlen
und
2. meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen nach 1 Abs. 3
MiLoG erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser
Regelungen zu zahlen. Diese können sich ergeben aus:
den Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG)
den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)
den auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie
aus einem auf der Grundlage von 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für
allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag im Sinne von 4 Absatz 1 Nummer 1
sowie 5 und 6 Absatz 2 des AEntG1.
_______________________________________________________
Datum, Unterschrift / Firmenstempel
Hinweis zum Einsatz von Nachunternehmern oder Verleihunternehmen
Soweit Nachunternehmen oder Verleihunternehmen eingesetzt werden sollen, müssen auch
diese die obenstehende Erklärung gesondert vorlegen.
Landkreis Rotenburg (Wümme)
246/19/80
23
Angebotsaufkleber
Bitte benutzen Sie diesen Angebotsaufkleber, wenn Sie ...
ein schriftliches Angebot einreichen möchten.
... den unterschriebenen Mantelbogen für Ihr elektronisches Angebot einreichen möchten.
...
Hinweis
Der Mantelbogen muss in einem verschlossenen Briefumschlag
bis zur Angebotsfrist bei der unten bezeichneten Adresse der Vergabestelle vorliegen!
Bitte Angebotsaufkleber ausschneiden und auf verschlossenen Briefumschlag kleben!
Absender
ANGEBOT
Bitte nicht öffnen!
Angebotsfrist
Ausschreibungsnummer
Ausschreibungstitel
Erklärungen und Nachweise zu Ihrem Angebot nachreichen möchten.
20.12.2019 10:00:00
246/19/80
SmartORT- Integriertes
energetisches Quartierskonzept
Landkreis Rotenburg -
Zentrale Vergabestelle
Hopfengarten 2 (Raum 226)
27356 Rotenburg (Wümme)
24
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
26.11.2019
Verfahren: 246/19/80 - SmartORT- Integriertes energetisches Quartierskonzept
SKONTO
Skonto kann gesondert angeboten werden, wird allerdings bei der Wertung der Angebote nicht
berücksichtigt.
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
1 SmartORT- Integriertes
energetisches Quartierskonzept für
Sothel im Landkreis Rotenburg
(Wümme)
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Pauschale
Pauschalpreis für Leistung gemäß Leistungsbeschreibung
Einzelpreis
[EUR]
................
pro 1,00 Pauschale
Gesamtpreis
[EUR]
................
ANGEBOTSSUMME(N)
Summe exkl.
Nachlass
(netto) ____________________
Nachlass
(netto) ____________________
Summe inkl.
Nachlass
(netto) ____________________
Umsatzsteuer ____________________
Summe
(brutto) ____________________
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIME-Type
25
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
26.11.2019
Verfahren: 246/19/80 - SmartORT- Integriertes energetisches Quartierskonzept
EIGNUNGSKRITERIEN
Kriterienkatalog - 1/2
26
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
26.11.2019
Verfahren: 246/19/80 - SmartORT- Integriertes energetisches Quartierskonzept
LEISTUNGSKRITERIEN
Kriterienkatalog - 2/2
27
Name Dateiname Größe MIME-Type
28
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2019/11/1dc1c1ae-2dcd-4ca4-b836-3040475c690a.html
Data Acquisition via: p8000000
--------------------------------------------------------------------------------
Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
|