Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
Am Stockborn 16, 60439 Frankfurt/M, FRG
Tel.: +49 6082-910101 Fax.: +49 6082-910200
E-Mail: info@icc-hofmann.net
Öffentliche Ausschreibungen

(1) Searching for "2019120120563001732" in Archived Documents Library (TED-ADL)


Ausschreibung: Lieferung von Hygienepapier und Cremeseife - DE-Braunschweig
Seife
Toilettenpapier, Taschentücher, Handtücher und Servietten
Dokument Nr...: 876485-2019 (ID: 2019120120563001732)
Veröffentlicht: 01.12.2019
*
  Rahmenvereinbarung: Lieferung von Hygienepapier und Cremeseife
VERGABEUNTERLAGEN
2019005435
Rahmenvereinbarung: Lieferung von Hygienepapier und
Cremeseife
Öffentliche Ausschreibung (VOL)
Ausschreibung
AUFTRAGGEBER
Stadt Braunschweig - Fachbereich Zentrale Dienste
Kleine Burg 2, 38100 Braunschweig, Deutschland
26.11.2019
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vertragsbedingungen/Formulare...................................................................................................
........................... 2
Angebotsaufforderung............................................................................................................
.......................... 2
Bewerbungsbedingungen national
................................................................................................................... 4
Zusätzliche
Vertragsbedingungen.............................................................................................................
....... 6
Eigenerklärung Umsätze_Leistungen
.............................................................................................................. 9
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 11
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 22
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 39
i
d
Allgemeine Informationen zum Verfahren
Rahmenvereinbarung: Lieferung von Hygienepapier und Cremeseife
I. Allgemeines
Es ist beabsichtigt, die in anliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen zu vergeben.
Einzelheiten ergeben sich aus den Anlagen.
Auskünfte erteilt der Auftraggeber (sofern in der Leistungsbeschreibung keine abweichenden Angaben gemacht werden), bei der
auch die der
Ausschreibung zugrunde liegenden Bedingungen eingesehen werden können. Der Einwand, dass der Bieter über den Umfang der
Leistung
oder über die Art und Weise der Ausführung nicht genügend unterrichtet gewesen sei, ist ausgeschlossen.
Allgemeine Informationen zum Verfahren
Projektname: Rahmenvereinbarung: Lieferung von Hygienepapier und Cremeseife
Projektbeschreibung: Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Hygienepapier und Cremeseife auf Abruf an
ca. 200 Objekte im Stadtgebiet Braunschweig vom 01.03.2020 bis 31.08.2020
Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
Termine
Bekanntmachung am: 26.11.2019
Anforderung der
Vergabeunterlagen bis:
Angebotsfrist 19.12.2019 23:59:00
Bindefrist: 24.02.2020
II. Elektronische Angebotsabgabe
Bitte melden Sie sich auf der Bekanntmachungsplattform unter http://root.deutsche-ever gabe.de mit Ihrem Benutzernamen und
Ihrem Passwort
an. Danach geben Sie auf der Startseite den Titel der Ausschreibung über die Direktsuche als Suchbegriff ein und starten die
Abfrage. Klicken
Sie auf den Projektsafe des gewählten Verfahrens, um nach erfolgter Aktivierung über den Angebotsassistenten direkt zum
eVergabe-System
zu gelangen.
Nach Abgabe Ihres Angebotes müssen Sie den ausgedruckten und unterschriebenen Mantelbogen bis zum Ablauf der Angebotsfrist
ausreichend frankiert an folgende Adresse zu versenden: Stadt Braunschweig, Fachbereich Zentrale Dienste, Zentrale
Vergabestelle, Postfach
3309, 38023 Braunschweig. Der Mantelbogen kann auch per Telefax Nummer +49 531 470-3553 übersendet werden.
Für dieses Vergabeverfahren ist nur die elektronische Angebotsabgabe vorgesehen. Angebote, die in Papierform eingereicht
werden,
werden nicht berücksichtigt
III. Technische Unterstützung
Sollten Sie technische Unterstützung im Angebotsverfahren benötigen, besuchen Sie bitte das Portal der Deutschen eVergabe, um
Kontakt zum
Kundendienst herzustellen
1
Postanschrift: Stadt Braunschweig, Postfach 3309, 38023 Braunschweig
Internet: http://www.braunschweig.de
Sprechzeiten:
Tag und Zeichen Ihres Schreibens
(Bitte bei Antwort angeben)
Mein Zeichen Tag
Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (VOL)
Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung Freihändige Vergabe
Kennwort:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beabsichtige, folgende Leistungen auf der Grundlage der VOL zu vergeben:
Leistungsort/Lieferanschrift:
Als Ausführungsfrist (Lieferung/Montage/Dienstleistung) ist vorgesehen:
bis
Das Angebot ist elektronisch über https://root.deutsche-evergabe.de abzugeben.
Die Abgabe des Angebotes in Papierform ist nicht zulässig.
Die Angebotsfrist läuft bis zum:
Die Bieter sind an ihr Angebot gebunden bis zum:
Fachbereich Zentrale Dienste
Zentrale Vergabestelle
Kleine Burg 2
Name:
Zimmer:
Telefon:
Bürgertelefon/Vermittlung: 0531 470-1
oder Behördennummer 115
Fax:
E-Mail:
Herr Pulch
C1.08
+49 5314703400
+49 5314703553
sven.pulch@braunschweig.de
10.04/146-0
2019005435
Rahmenvereinbarung: Lieferung von Hygienepapier und Cremeseife
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Hygienepapier und Cremeseife auf
Abruf an ca. 200 Objekte im Stadtgebiet Braunschweig vom 01.03.2020 bis 31.08.2020
381.. Braunschweig
01.03.2020 31.08.2020
19.12.2019
24.02.2020
2
- 2 -
Anlagen:
Bewerbungsbedingungen Nachweisliste
Angebotsschreiben
Leistungsbeschreibung
Eigenerklärung Umsätze
Ergänzende Vertragsbedingungen
Weitere Hauptangebote sind
ausgeschlossen. Es ist/sind weiteres/weitere Hauptangebot(e) zugelassen.
Nebenangebote sind
zugelassen (z. B. im Interesse von Umweltbelangen). ausgeschlossen.
Die Erteilung des Auftrages wird unter anderem von der Erklärung des Bieters abhängig gemacht,
dass er seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung nachgekommen ist, Mitglied der Berufsgenossenschaft ist und kein Insolvenzverfahren
anhängig ist.
Bei Öffentlichen Ausschreibungen fordere ich von Bietern, die die Stadt Braunschweig bisher nicht
beliefert haben, als Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen
Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei
Geschäftsjahre.
2. Eine Erklärung über die wesentlichen, in den letzten Jahren erbrachten vergleichbaren
Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder
privaten Auftraggeber.
3. Die unter Nr. 1 und 2 geforderten Erklärungen können durch die Vorlage von Eignungsnachweisen
erbracht werden, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben worden sind.
Ist in der Leistungsbeschreibung eine Teilung der Gesamtleistung in Lose vorgesehen, bleibt die
losweise Vergabe vorbehalten.
Nach VOL/A  14 Abs. 2 sind Bieter bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Sofern bis zum Ablauf der Bindefrist dem Bieter kein Auftrag erteilt wurde, ist das Angebot nicht
angenommen worden.
Mit freundlichen Grüßen
i. A.
Lieferadressen
Zusätzliche Vertragsbedingungen der
Stadt Braunschweig für die Ausführung
von Leistungen
Pulch
3
1
Bewerbungsbedingungen der Stadt Braunschweig für die Vergabe von Leistungen
(national, ausgenommen Bauleistungen)
1 Allgemeines
Der Auftraggeber verfährt nach Teil A der VOL
Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe
von Leistungen, ohne dass dieser Teil A Vertragsbestandteil
wird. Ein Rechtsanspruch des
Bieters auf die Anwendung bei Auftragsvergaben
unterhalb des Schwellenwertes besteht
nicht.
2 Angebot
Die Angebote können in Papierform oder auch
elektronisch abgegeben werden. Die Abgabeart
ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
2.1 Angebote in Papierform
2.1.1 Verwendung von Vordrucken
Für das Angebot sind die vom Auftraggeber
übersandten/überlassenen Vordrucke zu verwenden.
Die Verwendung selbstgefertigter
Vervielfältigungen, Abschriften und Kurzfassungen
ist unzulässig.
2.1.2 Kennzeichnung der Angebote
(1) Der mit den Ausschreibungsunterlagen
übersandte Briefaufkleber ist auf den Umschlag
zu kleben. Bei Fehlen des Briefaufklebers
muss auf der Vorderseite deutlich
erkennbar ein Hinweis angebracht
werden,
z. B.: Angebot
Kennwort der Ausschreibung:
............................................
Ablauf der Angebotsfrist:
..................................................
(2) Nachträgliche Berichtigungen oder Änderungen
des Angebotes, die bis zum Ablauf
der Angebotsfrist eingegangen sein müssen,
müssen entsprechend zugestellt
werden.
Auf der Vorderseite des Umschlages
muss deutlich erkennbar ein Hinweis angebracht
werden,
z. B.: Angebotsberichtigung
Kennwort der Ausschreibung:
............................................
Ablauf der Angebotsfrist:
..................................................
(3) Wenn Umschläge mit Adhäsionsverschluss
verwendet werden, sind sie mit
zusätzlichem Klebestreifen o. ä. zu verschließen.
2.1.3 Inhalt der Angebote
Das Angebot muss die Preise und die in den
Vergabeunterlagen geforderten Angaben und
Erklärungen enthalten. Es muss mit Unterschrift
versehen sein. Änderungen des Bieters
an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei
sein. Änderungen/Ergänzungen an den
Vergabeunterlagen sind unzulässig. Die Eintragungen
müssen dokumentenecht sein. Muster
und Proben müssen als zum Angebot gehörig
gekennzeichnet sein.
2.2 Elektronische Angebote
2.2.1 Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist
das Angebot mit den Anlagen über die Vergabeplattform
(root.deutsche-evergabe.de) zu
übermitteln. Das Angebot muss die Preise und
die geforderten Angaben und Erklärungen
enthalten.
2.2.2 Eventuelle Nachweise, Zertifikate oder ähnliches
sind als Anlage hochzuladen. Muster und
Proben sind auf dem Postweg zu übersenden.
2.2.3 Das Angebot ist mittels der elektronischen
Signatur zu unterschreiben. Alternativ kann der
ausgedruckte und unterschriebene Mantelbogen
bis zum Ablauf der Angebotsfrist per Telefax
oder postalisch an die zuständige Vergabestelle
übersandt werden.
2.3 Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes
Angebot wird ausgeschlossen.
2.4 Nebenangebote
Nebenangebote, soweit sie zugelassen sind,
müssen auf besonderer Anlage gemacht und
als solche deutlich gekennzeichnet werden.
Die Anlagen sollen im Angebotsschreiben genannt
werden.
2.5 Umsatzsteuer
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise,
Verrechnungssätze) sind ohne Umsatzsteuer
(Mehrwertsteuer) anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag
ist, wenn gefordert, unter Zugrundelegung
des geltenden Steuersatzes am
Schluss des Angebotes hinzuzufügen.
2.6 Berichtigung und Rücknahme von Angeboten
Der Bewerber kann sein Angebot bis zum Ablauf
der Angebotsfrist schriftlich berichtigen,
ändern oder zurückziehen. Nur die Zurückziehung
von Angeboten ist auch durch Fernkopie
oder E-Mail zulässig. Eine Zurückziehung
durch E-Mail ist schriftlich zu bestätigen.
4
2
Bewerbungsbedingungen der Stadt Braunschweig für die Vergabe von Leistungen
(national, ausgenommen Bauleistungen)
Ansonsten wird hinsichtlich der Form
auf Nr. 2.1.2 bzw. 2.2.3 verwiesen.
3 Mitteilungspflicht des Bieters
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung
des Bieters Unklarheiten, Unvollständigkeiten
oder Fehler, so hat er die ausschreibende
Stelle vor Angebotsabgabe schriftlich
oder per E-Mail darauf hinzuweisen, auch
wenn er den Hinweis schon vorher in anderer
Form gegeben hat.
4 Wettbewerbsbeschränkungen
4.1 Absprachen
Unzulässig sind wettbewerbsbeschränkende
Absprachen ( 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
- GWB -).
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang
mit diesem Vergabeverfahren an einer
wettbewerbsbeschränkenden Absprache beteiligt
haben, werden ausgeschlossen.
4.2 Mitteilungsverbot
Vor Ablauf der Angebotsfrist darf der Bewerber
keinerlei Mitteilungen über seine Beteiligung
am Wettbewerb und über den Inhalt seines
Angebotes machen, sofern diese Mitteilungen
einer Erfassung der Wettbewerbsteilnehmer
und der Angebote dienen.
5 Unterauftragnehmer
Sollen Teile der Leistung an Unterauftragnehmer
vergeben werden, so hat der Bieter mit
seinem Angebot Art und Umfang der durch die
Unterauftragnehmer auszuführenden Leistungen
anzugeben.
6 Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften haben in den Angeboten
jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder
als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss
und die Durchführung des Vertrages
zu benennen. Fehlt eine dieser Angaben im
Angebot, so ist sie vor der Zuschlagserteilung
beizubringen.
7 Bevorzugte Bewerber
Bieter, die als bevorzugte Bewerber berücksichtigt
werden wollen, müssen dieses durch
die im Angebotsschreiben vorgesehenen Angaben
erklären und den Nachweis, dass sie
die Voraussetzungen hierfür erfüllen, rechtzeitig
vor Auftragserteilung führen;
wird der Nachweis nicht rechtzeitig geführt, so
wird das Angebot wie die Angebote nicht bevorzugter
Bewerber behandelt.
Arbeitsgemeinschaften und Bietergemeinschaften,
denen bevorzugte Bewerber als Mitglieder
angehören, haben zusätzlich den Anteil
nachzuweisen, den die Leistungen dieser Mitglieder
am Gesamtangebot haben.
8 ZUSÄTZE FÜR AUSLÄNDISCHE
BEWERBER
8.1 Preisangebote
Die Preise sind in Euro anzubieten.
8.2 Verwendung der deutschen Sprache
Das Angebot mit allen geforderten Nachweisen
bzw. Anlagen ist in deutscher Sprache abzufassen.
Der Schriftverkehr mit dem Auftraggeber ist in
deutscher Sprache zu führen.
9 Künstlersozialabgabe
Fällt für die Stadt Braunschweig die Zahlung
der Künstlersozialabgabe an, so wird der jeweils
gültige Beitragssatz in den Preisvergleich
der Angebote mit einbezogen.
5
1
Zusätzliche Vertragsbedingungen der Stadt Braunschweig für die Ausführung von Leistungen -
ausgenommen Bauleistungen-
1 Vertragsbestandteile
1.1 Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen
werden durch den Vertrag bestimmt.
1.2 Vertragsbestandteile werden:
- die Leistungsbeschreibung,
- etwaige besondere Vertragsbedingungen,
- etwaige Ergänzende Vertragsbedingungen,
- diese zusätzlichen Vertragsbedingungen,
- etwaige allgemeine Technische Vertragsbedingungen,
- Allgemeine Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Leistungen (VOL/B).
1.3 Bei Unstimmigkeiten gelten die Vertragsbestandteile
in der o. g. Rangfolge.
1.4 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers
werden nicht Bestandteil des
Vertrages.
1.5 Durch die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen
wird die Wirksamkeit des Vertrags
im Übrigen nicht berührt.
2 Preise
2.1 Die angebotenen Preise sind feste Preise.
2.2 Die vereinbarten Preise beinhalten sämtliche
Nebenkosten, wie z. B. für Verpackung, Aufladen,
Beförderung bis zur Anlieferungs- oder
Annahmestelle und Abladen, wenn in der Leistungsbeschreibung
nichts anderes angegeben
ist.
2.3 Etwaige Patentgebühren und Lizenzvergütungen
sind durch den Preis für die Leistung abgegolten.
2.4 Die Preisvereinbarung dieses Auftrages unterliegt
den Bestimmungen der jeweils geltenden
Fassung der Verordnung PR Nr. 30/53 über
die Preise bei öffentlichen Aufträgen und ggf.
einer Preisprüfung. Die in diesem Auftrag vereinbarten
Preise gelten als Marktpreise im
Sinne der o. a. Verordnung, soweit nicht in
dem Auftrag ausdrücklich ein anderer Preistyp
angegeben ist.
3 Änderung der Vergütung
3.1 Beansprucht der Auftragnehmer aufgrund von
 2 Nr. 3 VOL/B eine erhöhte Vergütung, muss
er dies der Stadt unverzüglich  möglichst vor
Ausführung der Leistung und möglichst der
Höhe nach  anzeigen.
3.2 Der Auftragnehmer hat die durch die Änderung
der Leistung bedingten Mehr- oder Minderkosten
nachzuweisen.
4 Erfüllungsort
Leistungs- und Erfüllungsort ist  wenn nichts
anderes vereinbart ist	der Sitz der empfangenden
Dienststelle (Empfangsstelle).
5 Verpackungen
5.1 Verpackungen sind aus umweltverträglichen
und die stoffliche Verwertung nicht belastenden
Materialien herzustellen.
5.2 Abfälle aus Verpackungen sind dadurch zu
vermeiden, dass Verpackungen
- nach Volumen und Gewicht auf das zum
Schutz des Füllgutes notwendige Maß beschränkt
werden,
- so beschaffen sein müssen, dass sie wieder
verwendbar sind, soweit dies technisch
möglich und zumutbar sowie vereinbar mit
den auf das Füllgut bezogenen Vorschriften
ist,
- stofflich verwertet werden, soweit die Voraussetzungen
für eine Wiederverwendbarkeit
nicht vorliegen.
5.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auch wenn
dies nicht in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich
vorgesehen ist, Verpackungen nach
Gebrauch kostenfrei zurückzunehmen und einer
erneuten Verwendung oder einer stofflichen
Verwertung außerhalb der öffentlichen
Abfallversorgung zu zuführen. Der Auftragnehmer
gewährleistet die umweltgerechte Entsorgung.
5.4 Verzichtet die Stadt ausdrücklich auf die
Rücknahme der Verpackungen, so gehen diese
 wenn nichts anderes vereinbart ist  ohne
Anspruch auf Vergütung in das Eigentum der
Stadt über.
5.5 Wird in gemieteten Behältern geliefert, so hat
der Auftragnehmer  wenn nichts anderes vereinbart
ist  keinen Anspruch auf gesonderte
Vergütung der Miete.
6 Lieferung und Abnahme
6.1 Die Liefergegenstände sind  wenn nichts
anderes vereinbart ist	auf Gefahr des Auftragnehmers
frei der in dem Auftragsschreiben
angegebenen Annahmestelle zu liefern.
Liefertermine sind mit der Stadt rechtzeitig abzustimmen.
6.2 Teilleistungen sind nur mit Zustimmung der
Stadt zulässig.
6.3 Jeder Lieferung ist ein Lieferschein beizufügen,
der die Auftragsnummer der Stadt, die
Warenbezeichnung und die Liefermenge (in
der vorgegebenen Einheit) ausweist.
6
2
Zusätzliche Vertragsbedingungen der Stadt Braunschweig für die Ausführung von Leistungen -
ausgenommen Bauleistungen -
Bei Teilleistungen sind die Lieferscheine fortlaufend
zu nummerieren.
6.4 Für eine gesetzlich vorgesehene oder vertraglich
vereinbarte Abnahme ist ausschließlich die
beauftragende Stelle oder die in dem Auftragsschreiben
bezeichnete Stelle der Stadt
zuständig. Soweit nichts anders vereinbart ist,
erfolgt die Abnahme schriftlich.
6.5 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und
einer zufälligen Verschlechterung geht erst auf
die Stadt über, wenn die zuständige Mitarbeiterin
oder der zuständige Mitarbeiter der in Nr.
4 bezeichneten Stelle die Leistung des Auftragnehmers
abgenommen oder, wenn eine
Abnahme weder gesetzlich vorgesehen noch
vertraglich vereinbart ist, die Lieferung des
Auftragnehmers angenommen hat.
7 Kündigung, Rücktritt
7.1 Die Stadt ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen
oder von ihm zurück zu treten, wenn der
Auftragnehmer Personen, die auf Seiten der
Stadt mit der Vorbereitung, dem Abschluss
oder der Durchführung des Vertrages befasst
sind oder ihnen nahe stehenden Personen
Vorteile ( 331 folgende StGB) anbietet, verspricht
oder gewährt. Solche Handlungen des
Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von
Personen gleich, die auf Seiten des Auftragnehmers
mit der Vorbereitung, dem Abschluss
oder der Durchführung des Vertrages befasst
sind.
7.2 Die Stadt ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen
oder von ihm zurück zu treten, wenn der
Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich
eine Abrede getroffen hat, die eine
unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt.
Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
sind insbesondere wettbewerbswidrige
Verhandlungen und Verabredungen mit anderen
Bietern über
- Abgabe und Nichtabgabe von Angeboten,
- die zu fordernden Preise,
- Bindungen sonstiger Entgelte,
- Gewinnaufschläge,
- Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile,
- Zahlungs-, Lieferungs- und andere Bedingungen,
soweit sie unmittelbar den Preis
beeinflussen,
- Entrichtung von Ausfallentschädigungen
oder Abstandszahlungen,
- Gewinnbeteiligungen oder andere Abgaben
sowie Empfehlungen, es sei denn, dass sie
nach  22 des Gesetztes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
 GWB zulässig
sind. Solchen Handlungen des Auftragnehmers
selbst stehen Handlungen von Personen
gleich, die ihm von ihm beauftragt oder
für ihn tätig sind.
7.3 Die Stadt ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen
oder von ihm zurück zu treten, wenn der
Auftragnehmer
- Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten im
Zusammenhang mit illegaler Beschäftigung,
Schwarzarbeit oder Verstößen gegen gesetzlich
vorgeschriebene Mindestlöhne,
- Steuerhinterziehung,
- weitere Straftaten im Geschäftsverkehr wie
Betrug, Untreue oder Urkundenfälschung
begangen hat.
7.4 Tritt die Stadt nach Nrn. 1 - 3 vom Vertrag
zurück, so finden die gesetzlichen Bestimmungen
Anwendung. Im Falle der Kündigung ist
die bisherige Leistung, soweit die Stadt für sie
Verwendung hat, nach den Vertragspreisen
oder nach dem Verhältnis des geleisteten Teiles
zu der gesamten vertraglichen Leistung auf
der Grundlage der Vertragspreise abzurechnen;
die nicht verwendbare Leistung wird dem
Auftragnehmer auf dessen Kosten zurück gewährt.
8 Insolvenz- und Vergleichsverfahren
Gerät der Auftragnehmer in Insolvenz oder
beantragt er ein Vergleichsverfahren, so hat er
dies der Stadt unverzüglich mitzuteilen.
9 Vertragsstrafe
9.1 Der Auftragnehmer haftet für die fristgerechte
Erledigung des Auftrages. Im Falle des Verzuges
beträgt die Vertragsstrafe für jede volle
Woche 0.25 % des Wertes des noch ausstehenden
Teiles der Leistung, der nicht genutzt
werden kann. Die Vertragsstrafe ist auf 5 v. H.
der Gesamtvergütung begrenzt.
9.2 Eine Vertragsstrafe im Sinne von Nr. 1 kann
die Stadt auch dann verlangen, wenn der Auftragnehmer
mit der Beseitigung von Mängeln
in Verzug gerät.
9.3 Weitergehende Rechte und Ansprüche bleiben
der Stadt vorbehalten.
9.4 Der Anspruch auf Vertragsstrafe erlischt erst,
wenn die Schlusszahlung ohne Vorbehalte geleistet
wird.  341 Abs. 3 BGB findet insoweit
keine Anwendung.
10 Rechnung
10.1 Die Rechnung ist auf die im Auftrag bezeichnete
Dienststelle unter Angabe der Auftragsnummer
und Haushaltsstelle (Finanzposition)
auszustellen. Zeit, Art und Umfang der Leistung
müssen eindeutig und allgemein verständlich
angegeben werden. Die Rechnung
soll der Ordnung des Auftrages entsprechen.
7
3
Zusätzliche Vertragsbedingungen der Stadt Braunschweig für die Ausführung von Leistungen -
ausgenommen Bauleistungen -
Rechnungen ohne gesonderte Bezeichnung
werden als Schlussrechnung behandelt.
10.2 Teilrechnungen sind als solche zu bezeichnen
und fortlaufend zu nummerieren. Die gelieferten
bzw. ausgeführten Mengen/Werke müssen
klar ersichtlich sein. Dieses gilt auch für vertraglich
vereinbarte Voraus- und Abschlagszahlungen.
10.3 Ein Anspruch auf Bezahlung der Rechnung
besteht nur, wenn ihr prüfungsfähige Unterlagen
über die Leistung an die Empfangsstelle
beigefügt sind; Dies geschieht in der Regel mit
Hilfe quittierter Lieferscheine bzw. Leistungsnachweise.
10.4 Rechnungen die den Bedingungen nicht entsprechen,
können von der Stadt zurückgewiesen
werden. Zahlungsverzögerungen in Folge
unvollständig ausgefüllter Rechnungen oder
fehlender Unterlagen gehen zu Lasten des
Auftragnehmers.
10.5 Durch Nachnahme darf ein Rechnungsbetrag
nur erhoben werden, wenn es vorher schriftlich
vereinbart wurde.
11 Zahlung
11.1 Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt
nach Erfüllung der Leistung bargeldlos und
soweit nichts anderes vereinbart ist  nach
Wahl der Stadt innerhalb von 21 Tagen unter
Abzug eines ggf. vereinbarten Skontos oder
innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug auf eine
von dem Auftragnehmer angegebene Bankverbindung.
11.2 Die Zahlungs- und Skontofrist beginnt mit dem
Eingang der prüfungsfähigen Rechnung bei
der benannten Dienststelle, frühestens jedoch
mit dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges
nach Nr. 6.5 dieser Vertragsbedingungen.
11.3 Im Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer
den überzahlten Betrag zu erstatten. Auf
einen Wegfall der Bereicherung kann sich der
Auftragnehmer nicht berufen. Sonstige Ansprüche
der Stadt aus  812 folgende BGB
bleiben unberührt.
12 Abtretung
Der Auftragnehmer darf Forderungen aus
diesem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung
der Stadt abtreten.  354 a HGB bleibt
unberührt.
13 Schriftform
Der Vertrag und seine Änderungen bedürfen
der Schriftform, soweit nicht eine andere Form
vereinbart ist.
14 Anwendbares Recht
14.1 Anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
14.2 Der Schriftverkehr mit der Stadt muss in deutscher
Sprache erfolgen.
15 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Braunschweig.
8
Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Bieter im Vergabeverfahren
Vergabenummer: Aktenzeichen:
Kennwort:
Bieter:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren
Jahr: Gesamtumsatz:
Jahr: Gesamtumsatz:
Jahr: Gesamtumsatz:
2. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren für die Leistung
Jahr: Gesamtumsatz:
Jahr: Gesamtumsatz:
Jahr: Gesamtumsatz:
3. Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten vergleichbaren
Leistungen
3.1 Leistungen an private Auftraggeber
Jahr: Auftraggeber, Ansprechpartner,Telefonnr.: Rechnungswert: Leistungszeit:
Jahr: Auftraggeber, Ansprechpartner,Telefonnr.: Rechnungswert: Leistungszeit:
Jahr: Auftraggeber, Ansprechpartner,Telefonnr.: Rechnungswert: Leistungszeit:
2019005435 10.04/146-0
Rahmenvereinbarung: Lieferung von Hygienepapier und Cremeseife
9
3.2 Leistungen an öffentliche Auftraggeber
Jahr: Auftraggeber, Ansprechpartner,Telefonnr.: Rechnungswert: Leistungszeit:
Jahr: Auftraggeber, Ansprechpartner,Telefonnr.: Rechnungswert: Leistungszeit:
Jahr: Auftraggeber, Ansprechpartner,Telefonnr.: Rechnungswert: Leistungszeit:
10
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
26.11.2019
Verfahren: 2019005435 - Rahmenvereinbarung: Lieferung von Hygienepapier und Cremeseife
SKONTO
Skonto zugelassen Ja
Zahlungsziel
(falls zugelassen)
21 Tag(e)
Skonto __________ %
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
1. Auftragsgegenstand
Die Stadt Braunschweig vergibt ihren Bedarf an Toilettenpapier Klein- und Jumborollen, Papierhandtüchern Zick-Zack-Falzung,
Papierhandtuchrollen für
Rollenhandtuchspender der Firma Kimberly-Clark sowie Cremeseifen für Seifenspender der Firma Tork.
Bei den ausgeschriebenen Mengen handelt es sich um den geschätzten Bedarf. Die Mengenangabe dient lediglich der Kalkulation
durch den Bieter und stellt keine
Mindestabnahmemenge durch den Auftraggeber dar.
2. Vertragslaufzeit
Die Vertragslaufzeit für alle Lose beginnt am 01.03.2020 und endet am 31.08.2020.
3. Lieferhinweise
Die ausgeschriebenen Produkte sind von der Auftragnehmerin/dem Auftragnehmer nach Erteilung eines Abrufauftrages an alle
Einrichtungen der Stadt Braunschweig
(Fachbereiche, Referate, Schulen, Feuerwachen, Kindertagesstätten, Jugendzentren, Bauhöfe, Unterkünfte etc.), städtische
Gesellschaften sowie das Jobcenter
Braunschweig innerhalb von 5 Arbeitstagen zu liefern. Die ca. 200 Anlieferstellen befinden sich innerhalb des Stadtgebietes
Braunschweig. Sind bestellte Artikel nicht in der
bestellten Menge bei der Auftragnehmerin/beim Auftragnehmer vorrätig, so hat diese/dieser dafür Sorge zu tragen, dass
zumindest Teillieferungen innerhalb der
vorgegebenen Lieferfrist erfolgen. Sofern auch Teillieferungen nicht möglich sind, sind gleichwertige Produkte zu gleichen
Konditionen zu liefern. Siehe hierzu auch Ziffer 5.
Die Lieferungen haben direkt und frei Verwendungsstelle (Objekt, Etage und Zimmer) zu erfolgen. Diese kann sich auch im Keller
oder im Obergeschoss eines Gebäudes
befinden. Es ist nicht in jedem zu beliefernden Objekt ein Aufzug vorhanden. In Objekten mit Aufzug kann die
Funktionsfähigkeit und die für die Lieferung erforderliche
Tragkraft nicht gewährleistet werden. Die Möglichkeit einer ebenerdigen Belieferung der Objekte kann ebenfalls nicht
gewährleistet werden. Im Zweifel hat sich die
Auftragnehmerin/der Auftragnehmer vor der Lieferung mit dem Empfänger in Verbindung zu setzen.
Sofern bekannt, wird die Verwendungsstelle bereits im Auftrag vermerkt. Darüber hinaus ist vor Ort den Anweisungen des
Empfängers zu folgen. Eine Lieferung frei Haus (z.
B. durch Abgabe bei einer zentralen Poststelle) genügt nicht. Aufwendungen für das Vertragen an die Verwendungsstelle sind in
die Angebotspreise einzukalkulieren.
Leistungsverzeichnis - 1/11
11
Bei Falschlieferungen ist für einen Umtausch innerhalb von zwei Arbeitstagen zu sorgen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch Kleinstmengen (einzelne Liefer-/Verpackungseinhei ten) geliefert werden
müssen. Weiterhin wird ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass einige Objekte nur an bestimmten Werktagen, zu bestimmten Zeiten, nur in den Nachmittagsstunden oder nach
vorheriger Terminabsprache beliefert
werden können.
Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer hat sicher zu stellen, dass die Lieferung vor Ort von einer berechtigten
Mitarbeiterin/einem berechtigten Mitarbeiter der Stadt
Braunschweig entgegengenommen und auf dem Lieferschein quittiert wird.
Alle vorgenannten Regelungen gelten auch, sofern sich die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer für die Lieferungen ganz oder
teilweise Dritter bedient.
Eine Auflistung der möglichen Anlieferstellen mit den zum Zeitpunkt der Ausschreibung bekannten Verwendungsstellen und
Lieferzeiten ist Gegenstand der
Vergabeunterlagen. Sofern zum Zeitpunkt dieser Ausschreibung keine konkreten Angaben zu Lieferzeiten oder Verwendungsstellen
vorlagen, sind diese mit "k. A."
gekennzeichnet. Zu beachten ist, dass nicht alle in der Auflistung genannten Objekte mit allen ausgeschriebenen Artikeln zu
beliefern sind. Anzahl und Adressen von Anlieferund
Verwendungsstellen können sich im Vertragszeitraum jederzeit ändern.
Grundsätzlich werden die Abrufaufträge vom Fachbereich Zentrale Dienste erteilt. Abweichend hiervon kann eine Beauftragung
durch weitere städtische Einrichtungen oder
Gesellschaften direkt erfolgen. Der Auftragnehmerin/dem Auftragnehmer wird mit Zuschlagserteilung eine entsprechende Liste
abrufberechtigter Einrichtungen/Gesellschaf
ten übergeben. Dem Auftraggeber ist mit Rechnungsstellung eine Kopie des vom Empfänger unterschriebenen Lieferscheines zu
übersenden.
4. Eingesetztes Personal
Dem Personal der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers ist das Betreten der städtischen Dienstgebäude für Zwecke der
Leistungserbringung grundsätzlich gestattet. Das
Personal hat sich auf Anfrage der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend zu legitimieren. Beim Betreten der
Dienstgebäude/Objekte ist auf ordentliche
Kleidung, ein gepflegtes Erscheinungsbild sowie einwandfreies Benehmen zu achten.
5. Gleichbleibende Qualität
Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer hat während des gesamten Vertragszeitraumes eine gleichbleibende Qualität der Produkte
(wie angeboten und ggfs. bemustert) zu
garantieren. Steht das angebotene Produkt nicht mehr zur Verfügung, darf die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer ein
Alternativprodukt nur mit schriftlicher Zustimmung des
Auftraggebers einsetzen. Sollten nach Auftragserteilung Abweichungen gegenüber den angebotenen Produkten festgestellt werden,
behält sich der Auftraggeber vor, sofort
vom Vertrag zurückzutreten.
6. Konfliktlösung vor Ort
Sollte es während des Vertragszeitraumes Probleme mit den gelieferten Produkten geben, die vor Ort im belieferten Objekt bzw.
in den belieferten Objekten geklärt werden
müssen, hat die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer innerhalb von drei Werktagen nach Anforderung durch den Auftraggeber auf
eigene Kosten eine fachkundige
Mitarbeiterin/einen fachkundige Mitarbeiter in das betreffende/die betreffenden Objekt(e) zu entsenden und mit der zuständigen
Mitarbeiterin/dem zuständigen Mitarbeiter des
Auftraggebers vor Ort eine Lösung zu suchen. Hierbei ist zu beachten, dass zwecks Termin mit der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter
des Auftraggebers in der Regel eine
vorherige telefonische Absprache erforderlich ist. Der Auftraggeber ist von den Lösungsvorschlägen unverzüglich in Kenntnis
zu setzen. Eine Umsetzung der Lösung darf nur
mit ausdrücklicher schriftlicher oder telefonischer Einverständnis des Auftraggebers erfolgen. Durch die Lösung dürfen dem
Auftraggeber keine zusätzlichen Kosten
entstehen. Sofern im Rahmen der Lösung Alternativprodukte eingesetzt werden müssen, haben diese alle Kriterien dieser
Leistungsbeschreibung zu erfüllen, was von der
Auftragnehmerin/vom Auftragnehmer durch entsprechende Nachweise zu belegen ist.
Leistungsverzeichnis - 2/11
12
7. Umweltschutz, Verpackung
Die in den Zuschlagskriterien zu den jeweiligen Losen vorgegebenen Umweltschutzkriterien sind vom Bieter nachzuweisen. Details
zu den erforderlichen Nachweisen enthält
die Anlage "Nachweise".
Bei der Auswahl des Verpackungsmaterials ist den Erfordernissen des Umweltschutzes Rechnung zu tragen.
Das gesamte Verpackungsmaterial ist von der Auftragnehmerin/dem Auftragnehmer am Ort der Übergabe (Verwendungsstelle), auch
nach Ende des Liefervertrages,
zurückzunehmen oder durch einen Beauftragten für den Auftraggeber kostenfrei zur Wiederverwendung oder Entsorgung abzuholen.
Sofern die Artikel auf Paletten geliefert werden, hat die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer die leeren Paletten spätestens bei
einer der nächsten Lieferungen kostenlos
wieder zu mitzunehmen.
Auf Ziffer 5 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Braunschweig wird verwiesen.
8. Kennzeichnung
Produkten, die nach CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) gekennzeichnet sind, ist mit Angebotsabgabe ein
Sicherheitsdatenblatt nach Verordnung (EU)
2015/830 und eine Betriebsanweisung nach  14 GefStoffV beizufügen. Vorzugsweise sind Produkte ohne Gefahrstoffeinstufung
anzubieten.
Die Produkte müssen mit Angaben über Inhaltsstoffe, Sicherheitsvorkehrungen und einer Anwendungsempfehlung einschließlich
Dosierung mindestens in deutscher Sprache
gekennzeichnet sein.
9. Muster
Der Auftraggeber kann vom Bieter nach Öffnung der Ausschreibung Muster der angebotenen Produkte zu Prüfzwecken anfordern. Die
Muster sind dem Auftraggeber
innerhalb von 4 Werktagen einzureichen und kostenfrei zu überlassen. Eine unaufgeforderte Übersendung von Mustern ist zu
unterlassen.
10. Recht zur Verwertung von Bildern der angebotenen Artikel
Der Auftraggeber erhält das Recht, Bilder der angebotenen Artikel mittels elektronischem Katalog im städtischen Intranet zu
verbreiten. Den städtischen
Organisationseinheiten ist es gestattet, diesen Katalog auch auszudrucken. Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer hat dem
Auftraggeber binnen zwei Wochen nach
Zuschlagserteilung von jedem zu lieferndem Produkt ein Farbbild im Dateiformat JPG (JPEG) zur Verfügung zu stellen.
11. Preise
Die angebotenen Preise sind Festpreise und gelten für die gesamte Vertragsdauer. In das Leistungsverzeichnis sind Netto-Preise
in Euro - ohne Mehrwertsteuer -
einzutragen. Bei Produkten, die im Sinne einer produktneutralen Ausschreibung in unterschiedlichen Gebindegrößen angeboten
werden können, sind vom Bieter Angaben zu
seiner angebotenen Gebindegröße sowie der Preis pro Liefereinheit anzugeben. Bei Nutzung des Angebotsassistenten der
Deutschen eVergabe werden die Angebotspreise
automatisch berechnet.
Die von der Bieterin/dem Bieter im Leistungsverzeichnis angegebenen Preise enthalten sämtliche Kosten für Verpackung, Fracht,
Vertragen, Versicherung sowie die
Rücknah-me von Leergut und Verpackungsmaterial. Versehentlich falsch bestellte und originalver-packte Ware ist von der
Auftragnehmerin/dem Auftragnehmer kostenfrei
zurückzuneh-men.
Auf Ziffer 2 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Braunschweig wird verwie-sen.
Leistungsverzeichnis - 3/11
13
12. Rechnungslegung
Rechnungen sind grundsätzlich pro Einzelauftrag und nach vollständiger Lieferung der mit dem Einzelauftrag bestellten Artikel
in einfacher Ausfertigung nebst einer Kopie des
vom Empfänger unterschriebenen Lieferscheines (siehe hierzu Ziffer 3) an den Auftraggeber zu übersenden. Sofern auf dem
Auftrag keine abweichende Rechnungsadresse
angegeben ist, sind die Rechnungen an folgende Adresse zu richten:
Stadt Braunschweig
Fachbereich Zentrale Dienste
Zentrale Vergabestelle
Postfach 3309
38023 Braunschweig
Wurden die Lieferungen von städtischen Einrichtungen/Gesellschaf ten beauftragt, sind die Rechnungen an diese zu richten.
Teilrechnungen werden nicht anerkannt.
Die Rechnungen müssen mindestens folgende Angaben enthalten:
 Bestelldatum
 Lieferdatum
 Auftragsnummer
 Lieferadresse
 Artikelbezeichnung
 Stückzahl
 Einzelpreis
 Gesamtpreis
Die Lieferscheine sind von der Auftragnehmerin/vom Auftragnehmer mit den dazugehörigen Rechnungen mittels Heftklammern o. ä.
zu verbinden, damit eine schnelle und
vollständige Kontrolle und Weitergabe der Unterlagen gewährleistet ist. Dabei soll der Lieferschein hinter der Rechnung
liegen.
Soweit vom Auftraggeber nicht anders bestimmt, sind die Rechnungen und Lieferscheinkopien in Papierform einzureichen.
Zusätzliche Kosten hierfür dürfen von der
Auftragnehmerin/vom Auftragnehmer nicht geltend gemacht werden.
13. Zuschlagskriterien
Die Gewichtung der Zuschlagskriterien erfolgt nach folgenden Maßstäben: 50% Preis, 50% Leistung. Die Bewertung der
Leistungseigenschaften ergibt sich aus den
Leistungskriterien.
Alle in den Leistungskriterien abgefragten Produkteigenschaften sind auf Anforderung durch entsprechende
Herstellerdatenblätter nachzuweisen.
Produkte, die in der Leistungsbeschreibung vorgegebene Mindestkriterien nicht erfüllen, werden von der weiteren
Angebotswertung ausgeschlossen. Die abschließende
Bewertung erfolgt durch den Auftraggeber.
1 LOS Hygienepapier EUR .........................
1.1 Papierhandtuchrollen, 140 m, 1-lagig USt. [%]
19%
Menge
4.110,00
Einheit
Rollen
- passend für Kimberly-Clark Rollenhandtuchspender # 6903 "Controlomatic
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Rolle
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 4/11
14
Windows", # 6959 "Aquarius" und # 9991 "No touch" - die Nennung des
Spenderherstellers dient lediglich der Konkretisierung der Anforderungen und ist keine
Aufforderung, Produkte dieses Herstellers anzubieten
- zweilagig
- Flächengewicht pro Lage (Endprodukt) mindestens 20 g/m
- hoch saugfähig
- maximaler Rollendurchmesser: 19 cm
- Rollenlänge: 140 m
- 6 Rollen pro Verpackungseinheit
- Hülsendurchmesser ca. 4 cm
- gute Reiß-/Schnittfähigkeit in den genannten Spendern
- hergestellt mit einem möglichst hohen Anteil rezyklierter Fasern und gekennzeichnet
mit dem EU-Ecolabel für Hygienepapier oder
- Nachweis der Einhaltung der produktbezogenen Umweltkriterien gemäß der Anlage
"Nachweise"
- Liefereinheit: 1 Verpackungseinheit
Textergänzungen/Eigenscha ften
Produktname: ________
Hersteller: ________
Hersteller-Artikelnummer: ________
Bieter-Artikelnummer:
Anzahl Rollen pro Verpackungseinheit (VE): ________ Rollen
Preis je Liefereinheit (siehe
Produktspezifikation): ________ EUR netto
Preis pro Rolle:
EUR netto
Formel: [Preis je Liefereinheit (siehe Produktspezifikation)]/[A nzahl Rollen pro
Verpackungseinheit (VE)]
Ergebnis: Preis
1.2 Papierhandtücher Zick-Zack-Falz USt. [%]
19%
Menge
12.500.000,00
Einheit
Blatt
- Krepp-Papierhandtücher
- Zick-Zack-/V-Falzung
- 1-lagig
- Blattgröße 250 mm x 230 mm, Abweichung maximal - 2%
- 5.000 Blatt pro Verpackungseinheit
- Flächengewicht pro Lage (Endprodukt) mindestens 40 g/m
- hohe Saugkraftverteilung
- hergestellt aus 100% Altpapier und gekennzeichnet mit dem "Blauen Engel" nach der
Vergabegrundlage DE-UZ 5 (2014) oder
- Nachweis der Einhaltung der produktbezogenen Umweltkriterien gemäß der Anlage
"Nachweise"
- Liefereinheit: 1 Verpackungseinheit
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1.000,00 Blatt
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 5/11
15
Textergänzungen/Eigenscha ften
Produktname: ________
Hersteller: ________
Hersteller-Artikelnummer: ________
Bieter-Artikel-Nummer:
Anzahl Blatt pro Verpackungseinheit (VE): ________ Blatt
Preis je Liefereinheit (siehe
Produktspezifikation): ________ EUR netto
Preis pro 1.000 Blatt:
EUR netto
Formel: ([Preis je Liefereinheit (siehe Produktspezifikation)]/[A nzahl Blatt pro
Verpackungseinheit (VE)])*1000
Ergebnis: Preis
1.3 Toilettenpapier Kleinrollen USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Rollen
- Recycling-Tissue-Toilette npapier, 2-lagig
- geprägt
- schnell auflösend
- 250 Blatt pro Rolle
- 64 Rollen pro Verpackungseinheit, unterverpackt zu 8x8 Rollen
- Blattbreite mindestens 94 mm
- Blattlänge mindestens 115 mm
- Flächengewicht pro Lage (Endprodukt) mindestens 16,5 g/m
- maximaler Rollendurchmesser 10,5 cm
- ohne Umband
- hergestellt aus 100% Altpapier und gekennzeichnet mit dem "Blauen Engel" nach der
Vergabegrundlage DE-UZ 5 (2014) oder
- Nachweis der Einhaltung der produktbezogenen Umweltkriterien gemäß der Anlage
"Nachweise"
- Liefereinheit: 1 Verpackungseinheit
Die Bestellmenge und der Preis pro Rolle werden nach Ausfüllen der erforderlichen
Felder mit dem Angebotsassistenten der Deutschen eVergabe automatisch aktualisiert.
Hinweis zum Ausschreibungsvolumen: Die angegebene Menge entspricht ca. 112.500
Rollen.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Rolle
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 6/11
16
Textergänzungen/Eigenscha ften
Produktname: ________
Hersteller: ________
Hersteller-Artikelnummer: ________
Bieter-Artikelnummer:
Anzahl Rollen pro Verpackungseinheit (VE): ________ Rollen
Preis je Liefereinheit (siehe Produktspezifikation): ________ EUR netto
Preis pro Rolle:
EUR netto
Formel: [Preis je Liefereinheit (siehe Produktspezifikation)]/[A nzahl
Rollen pro Verpackungseinheit (VE)]
Ergebnis: Preis
Blattlaenge in mm: ________ mm
Blatt pro Rolle: ________ Blatt
Rollenlaenge: m
Formel: ([Blatt pro Rolle]*[Blattlaenge in mm])/1000
Ausschreibungsvolumen: 3375000,00 Meter
Anzahl Rollen für Ausschreibungsvolumen:
Rollen
Formel: [Ausschreibungsvolumen]/( ([Blatt pro Rolle]*([Blattlaenge in
mm])/1000))
Ergebnis: Menge
1.4 Krepp-Toilettenpapier Großrolle USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Rollen
- Krepp-Toilettenpapier, 1-lagig
- Jumbo-/Großrolle
- schnell auflösend
- maximaler Rollendurchmesser: 26 cm
- Rollenlänge mindestens 500 m, maximal 525 m
- 6 Rollen pro Verpackungseinheit
- Blattbreite: 90 mm, Abweichung maximal +/- 5%
- Flächengewicht pro Lage (Endprodukt) mindestens 30,0 g/m
- naturweiß
- ohne Umband
- hergestellt aus 100% Altpapier und gekennzeichnet mit dem "Blauen Engel" nach der
Vergabegrundlage DE-UZ 5 (2014) oder
- Nachweis der Einhaltung der produktbezogenen Umweltkriterien gemäß der Anlage
"Nachweise"
- Liefereinheit: 1 Verpackungseinheit
Die Bestellmenge und der Preis pro Rolle werden nach Ausfüllen der erforderlichen
Felder mit dem Angebotsassistenten der Deutschen eVergabe automatisch aktualisiert.
Hinweis zum Ausschreibungsvolumen: Die angegebene Menge entspricht ca. 475
Rollen.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Rolle
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 7/11
17
Textergänzungen/Eigenscha ften
Produktname: ________
Hersteller: ________
Hersteller-Artikelnummer: ________
Bieter-Artikelnummer:
Rollenlaenge in m: ________ m
Anzahl Rollen je Verpackungseinheit (VE): ________ Rollen
Preis je Liefereinheit (siehe
Produktspezifikation): ________ EUR netto
Preis pro Rolle:
EUR netto
Formel: [Preis je Liefereinheit (siehe Produktspezifikation)]/[A nzahl Rollen je Verpackungseinheit (VE)]
Ergebnis: Preis
Preis pro 100 Meter:
EUR netto
Formel: (([Preis je Liefereinheit (siehe Produktspezifikation)]/[A nzahl Rollen je Verpackungseinheit
(VE)])/[Rollenlaenge in m])*100
Ausschreibungsvolumen: 237500,00 Meter
Anzahl Rollen fuer Ausschreibungsvolumen:
Rollen
Formel: [Ausschreibungsvolumen]/[ Rollenlaenge in m]
Ergebnis: Menge
2 LOS Cremeseife für Tork-Spender für Flüssigseife EUR .........................
2.1 Cremeseife, 475 ml-Flakon, für Tork Mini
Spender für Flüssigseife USt. [%]
19%
Menge
1.760,00
Einheit
Stück
- milde, hautfreundliche Cremeseife zur häufigen Anwendung bei leicht verschmutzten
Händen
- pH-Wert zwischen 5 und 6
- auf Basis rückfettender pflanzlicher Wirkstoffe hergestellt
- neutraler bzw. dezenter Duft
- passend für die beim Auftraggeber vorhandenen Tork Mini Spender für Flüssig-seife
(Tork Artikelnummer des Spenders: 561000/EAN: 7322540355086)
- versiegelter Flakon mit integrierter Einweg-Seifenpumpe
- gekennzeichnet mit dem EU-Umweltlabel oder Nachweis der Einhaltung der
Produktkriterien gemäß der Anlage "Nachweise"
- Flakoninhalt: 475 ml
- Kartoninhalt: 6 - 12 Flakons
- Liefereinheit: 1 Karton
Hinweis zur Bestellmenge: 1 Stück = 1 Flakon
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 8/11
18
Textergänzungen/Eigenscha ften
Produktname: ________
Hersteller: ________
Hersteller-Artikelnummer: ________
Bestellnummer des Bieters:
Anzahl Flakons je Liefereinheit (siehe
Produktspezifikation): ________ Flakons
Preis je Liefereinheit (siehe Produktspezifikation): ________ EUR netto
Einzelpreis je Flakon:
EUR netto
Formel: [Preis je Liefereinheit (siehe Produktspezifikation)]/[A nzahl Flakons je Liefereinheit
(siehe Produktspezifikation)]
Ergebnis: Preis
2.2 Cremeseife, 1.000 ml-Flakon, für Tork
Spender für Flüssigseife USt. [%]
19%
Menge
900,00
Einheit
Stück
- milde, hautfreundliche Cremeseife zur häufigen Anwendung bei leicht verschmutzten
Händen
- pH-Wert zwischen 5 und 6
- auf Basis rückfettender pflanzlicher Wirkstoffe hergestellt
- neutraler bzw. dezenter Duft
- passend für die beim Auftraggeber vorhandenen Tork Spender für Flüssigseife (Tork
Artikelnummern der Spender: 560000/ EAN: 7322540355048 und 252040/EAN:
7310791004846)
- versiegelter Flakon mit integrierter Einweg-Seifenpumpe
- gekennzeichnet mit dem EU-Umweltlabel oder Nachweis der Einhaltung der
Produktkriterien gemäß der Anlage "Nachweise"
- Flakoninhalt: 1.000 ml
- Kartoninhalt: 6 - 12 Flakons
- Liefereinheit: 1 Karton
Hinweis zur Bestellmenge: 1 Stück = 1 Flakon
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
Textergänzungen/Eigenscha ften
Produktname: ________
Hersteller: ________
Hersteller-Artikelnummer: ________
Bestellnummer des Bieters:
Anzahl Flakons je Liefereinheit (siehe
Produktspezifikation): ________ Flakons
Preis je Liefereinheit (siehe Produktspezifikation): ________ EUR netto
Leistungsverzeichnis - 9/11
19
Einzelpreis je Flakon:
EUR netto
Formel: [Preis je Liefereinheit (siehe Produktspezifikation)]/[A nzahl Flakons je Liefereinheit
(siehe Produktspezifikation)]
Ergebnis: Preis
ANGEBOTSSUMME(N)
Summe exkl. Nachlass
(netto) ____________________
Nachlass
(netto) ____________________
Summe inkl. Nachlass
(netto) ____________________
Umsatzsteuer ____________________
Summe
(brutto) ____________________
Leistungsverzeichnis - 10/11
20
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
26.11.2019
Verfahren: 2019005435 - Rahmenvereinbarung: Lieferung von Hygienepapier und Cremeseife
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIME-Type
Leistungsverzeichnis - 11/11
21
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
26.11.2019
Verfahren: 2019005435 - Rahmenvereinbarung: Lieferung von Hygienepapier und Cremeseife
EIGNUNGSKRITERIEN
1 Los 1 -"Hygienepapier"
2 Los 2 -"Cremeseife für Tork-Spender für Flüssigseife"
3 Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich/wir erkläre(n), dass ich/wir meiner/unserer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur
gesetzlichen
Sozialversicherung (Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) einschließlich der Unfallversicherung ordnungsgemäß
nachgekommen bin/sind.
[ ] Keine Auswahl getroffen
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
4 Insolvenz [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich/wir erkläre(n), dass für mein/unser Vermögen kein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden ist. (Weiterführung
der Geschäfte
durch Insolvenzverwalter -  22 InsO).
[ ] Keine Auswahl getroffen
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
5 Keine Geldbuße gemäß Arbeitnehmer-Entsendegese tz [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich/wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten 2 Jahren nicht gem.  21 Abs. 1 i. V. mit  23 des Arbeitnehmer-Entsendegese
tzes mit
einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind.
[ ] Keine Auswahl getroffen
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
6 Erfüllung gewerberechtlicher Voraussetzungen [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich/wir erkläre(n), dass ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung
erfülle(n).
[ ] Keine Auswahl getroffen
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
7 Verwendung selbstgefertigtes LV [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich/wir erkläre(n), dass ich/wir bei Verwendung eines selbstgefertigten Leistungsverzeichnisses (Abschrift oder Kurzfassung)
den
Wortlaut des vom Auftraggeber verfassten Leistungsverzeichnisses (Langtext) als alleinverbindlich anerkenne(n).
[ ] Keine Auswahl getroffen
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
8 Änderungen der Vergabeunterlagen [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich/wir erkläre(n), dass mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Angebotes sind.
Kriterienkatalog - 1/17
22
[ ] Keine Auswahl getroffen
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
9 Inhalt des Angebotes [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich/wir erkläre(n), dass ein vom Auftraggeber vorgeschlagenes Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn
Teilleistungsbeschreibung en des Auftraggebers den Zusatz "oder gleichwertig" enthalten und von mir/uns keine Produktangaben
(Hersteller- und Typbezeichnung) eingetragen werden.
[ ] Keine Auswahl getroffen
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
10 Berufsgenossenschaft [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Ich/wir erkläre(n), dass ich/wir Mitglied der folgenden Berufsgenossenschaft sind:
11 Zuordnung [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Ich/wir gehöre(n) zu:
[ ] Keine Auswahl getroffen (0)
[ ] Handwerk (0)
[ ] Industrie (0)
[ ] Handel (0)
[ ] Versorgungsunternehmen (0)
[ ] Sonstige (0)
Nur eine Antwort wählbar
12 Bevorzugter Bewerber
K.O.-Kriterium: Nein
Ich/Wir bin/sind bevorzugte(r) Bewerber laut beigefügtem/vorliegendem Nachweis
[ ] Keine Auswahl getroffen (0)
[ ] als Werkstätte für Behinderte (0)
[ ] als Blindenwerkstätte (0)
Nur eine Antwort wählbar
13 Unterauftragnehmer [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Ich/Wir beabsichtige(n)
[ ] Keine Auswahl getroffen (0)
[ ] keine Leistungen an Unterauftragnehmer zu übertragen. (0)
[ ] die in der beigefügten Liste aufgeführten Leistungen an Unterauftragnehmer zu übertragen. (0)
Nur eine Antwort wählbar
14 Erklärung über die Umsätze
K.O.-Kriterium: Nein
Als Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit:
[ ] Keine Auswahl getroffen (0)
[ ] - habe(n) ich/wir den Vordruck "Eigenerklärung Umsätze_Leistungen" bei den Vertragsbedinungen/Formul aren ausgefüllt. (0)
[ ] - füge(n) ich/wir dem Angebot Eignungsnachweise bei bzw. reiche(n) diese bis zum Ende der Angebotsfrist nach, die ich/wir
durch
Präqualifizierungsverfahr en erworben habe(n). (0)
Nur eine Antwort wählbar
15 Anerkennung Vertragsbedingungen [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Die dieser Ausschreibung zugrunde liegenden Vertragsbedingungen habe ich zur Kenntnis genommen und akzeptiert.
[ ] Keine Auswahl getroffen
[ ] Ja
[ ] Nein
Kriterienkatalog - 2/17
23
Nur eine Antwort wählbar
16 Erklärung des Bieters [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass eine wissentliche falsche Angabe der vorstehenden Erklärungen meinen/unseren Ausschluss
von
weiteren Auftragserteilungen zur Folge hat.
[ ] Keine Auswahl getroffen
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog - 3/17
24
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
26.11.2019
Verfahren: 2019005435 - Rahmenvereinbarung: Lieferung von Hygienepapier und Cremeseife
LEISTUNGSKRITERIEN
1 Los 1 -"Hygienepapier"
1.1 Fragen zum Angebot Papierhandtuchrollen
Gewichtung: 25,00%
1.1.1 Umwelteigenschaften des angebotenen Produktes
1.1.1.1 Generelle Umwelteigenschaften [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
 Fasern aus nachhaltiger Forstwirtschaft
a) Holz und Fasern für das angebotene Produkt stammen aus nachhaltiger Forstwirtschaft. Die Herkunft des Holzes vom Wald bis
zum Punkt der Erstannahme kann vom Hersteller nachgewiesen werden. Der Zellstoff- und Papierhersteller gewährleistet, dass das
Holz und die Fasern vollständig aus legalen Quellen bezogen wurden. Das Holz und die Fasern können nur dann aus geschützten
Gebieten und aus Gebieten, deren Ausweisung als Schutzgebiet offiziell initiiert wurde, sowie aus alten Waldbeständen und aus
Wäldern mit hoher Bedeutung für den Naturschutz (die auf nationaler Ebene mit Beteiligung der Interessenträger festgelegt
wurden)
bezogen werden, wenn die Einkäufe zweifelsfrei mit den jeweiligen nationalen Naturschutzvorschriften vereinbar sind.
b) Im Papier können rezyklierte Fasern und frische Fasern aus Rohstoffen verwendet werden. 50 % der frischen Holzfasern müssen
jedoch aus Wäldern stammen, die nach den Grundsätzen einer nachhaltigen Forstwirtschaft bewirtschaftet werden und gemäß
unabhängigen Regelungen Dritter entsprechend zertifiziert wurden und die in Absatz 15 der Entschließung des Rates vom 15.
Dezember 1998 über eine Forststrategie für die Europäische Union sowie in entsprechenden Weiterentwicklungen genannten
Kriterien erfüllen.
 Gefährliche chemische Stoffe
a) Chlor
Chlorgas darf nicht als Bleichmittel eingesetzt werden. Diese Anforderung gilt nicht für Chlorgas, das in Verbindung mit der
Produktion und der Verwendung von Chlordioxid eingesetzt wird.
b) APEOs
Reinigungschemikalien, Deinking-Chemikalien, Schaumdämpfungsmitteln, Dispergiermitteln oder Oberflächenleimungen dürfen
keine Alkylphenolethoxylate und sonstige Alkylphenolderivate zugesetzt werden. Alkylphenolderivate sind Stoffe, bei deren
Zersetzung Alkylphenole entstehen.
c) Tenside in Deinking-Zubereitungen für Recycling-Fasern
Wenn Tenside in Anteilen von mindestens 100 g/ADT (Summe sämtlicher Tenside der zum Deinking von Recycling- Fasern
verwendeten verschiedenen Zubereitungen) eingesetzt werden, müssen diese Tenside leicht biologisch abbaubar sein. Kommen
die genannten Tenside in Anteilen von unter 100 g/ADT vor, müssen die Tenside leicht biologisch abbaubar bzw. biologisch
abbaubar sein
d) Biozide
Die aktiven Bestandteile in Bioziden oder Biostatika zur Bekämpfung schleimbilden-der Organismen in faserhaltigen
Wasserumlaufsystemen dürfen nicht potenziell bio-akkumulativ sein.
e) Nassverfestigungsmittel
Nassverfestigungsmittel dürfen maximal 0,7 % der chlororganischen Stoffe Epichlorhydrin (ECH), 1,3-Dichlor-2-propanol (DCP) und
3-Monochlor-1,2-propandio l (MCPD) jeweils berechnet als Summe der drei Bestandteile und bezogen auf den Trockenanteil des
Nassverfestigungsmittels enthalten.
Glyoxalhaltige Nassverfestigungsmittel dürfen bei der Herstellung von mit dem Umweltzeichen versehenem Hygienepapier nicht
verwendet werden.
f) Weichmachungsmittel, Lotionen, Duftstoffe und Zusätze natürlichen Ursprungs
Die in den Weichmachungsmitteln, Lotionen, Duftstoffen und Zusätzen natürlichen Ursprungs enthaltenen Stoffe oder
Zubereitungen/Gemische brauchen nicht mit den Gefahrensätzen R42, R43, R45, R46, R50, R51, R52 oder R53 (alleine oder in
Kombination) gemäß der Richtlinie 67/548/EWG des Rates oder der Richtlinie 1999/45/EG des Europäischen Parlaments und des
Rates und den jeweiligen Änderungen als umweltgefährdend, sensibilisierend, krebserzeugend oder erbgut-verändernd eingestuft
worden zu sein. Alle Stoffe/Duftstoffe, bei denen Duftstoffe gemäß der Richtlinie 2003/15/EG des Europäischen Parlaments und
des
Rates (7. Änderung der Änderung der Richtlinie 76/768/EWG, Anhang III, Teil I) auf einem Erzeugnis bzw. einer Verpackung zu
kennzeichnen sind, dürfen bei einem mit dem Umweltzeichen versehenen Erzeugnis nicht verwendet werden
(Konzentrationsschwelle 0,01 %).
Alle Bestandteile, die dem betreffenden Erzeugnis als Duftstoff zugesetzt werden, müssen gemäß den Verhaltensregeln der IFRA
(International Fragrance Association) hergestellt, gehandhabt und zugesetzt worden sein.
 Produktsicherheit
Aus rezyklierten Fasern oder aus Mischungen aus rezyklierten und frischen Fasern hergestellte Erzeugnisse erfüllen die
Hygieneanforderungen unter den folgenden Bedingungen:
Das Hygienepapier darf die folgenden Stoffe maximal in folgenden Anteilen enthalten:
 Formaldehyd: 1 mg/dm gemäß Prüfmethode EN 1541
 Glyoxal: 1,5 mg/dm gemäß Prüfung DIN 54603
 PCP: 2 mg/kg gemäß Prüfmethode EN ISO 15320.
Alle Papiererzeugnisse erfüllen die folgenden Anforderungen:
 Schleimbekämpfungsmittel und antimikrobielle Stoffe: Keine Wachstumsverzögerung bei Mikroorganismen gemäß Prüfmethode
EN 1104.
 Farbstoffe und optische Aufheller: Kein Bleichen gemäß Prüfmethode EN 646/648 (Niveau 4 erforderlich).
 Farbstoffe und Druckfarben: Bei der Herstellung von Hygienepapier dürfen keine Farbstoffe und Druckfarben auf Cd- oder
Mn-Basis verwendet werden.
Bei der Herstellung von Hygienepapier verwendete Farbstoffe und Druckfarben dürfen keine Azostoffe enthalten, die in eines der
in
nachstehender Tabelle genannten Amine gespalten werden können.
Amin / CAS-Nummer
4-Aminobiphenyl / 92-67-1
Benzidin / 92-87-5
4-Chlor-o-toluidin / 95-69-2
2-Naphthylamin / 91-59-8
o-Aminoazotoluol / 97-56-3
Kriterienkatalog - 4/17
25
2-Amino-4-nitrotoluol / 99-55-8
p-Chloroanilin / 106-47-8
2,4-Diaminoanisol / 615-05-4
4,4-Diaminodiphenylmetha n / 101-77-9
3,3-Dichlorobenzidin / 91-94-1
3,3-Dichlorobenzidin / 119-90-4
3,3-Dimethylbenzidin / 119-93-7
3,3-Dimethyl-4,4-diamin odiphenylmethan / 838-88-0
p-Kresidin / 20-71-8
4,4-Methylen-bis-(2-chlo ranilin) / 101-14-4
4,4-Oxydianilin / 101-80-4
4,4-Thiodianilin / 139-65-1
o-Toluidin / 95-53-4
2,4-Diaminotoluol / 95-80-7
2,4,5-Trimethylanilin / 137-17-7
o-Anisidin / 90-04-0
2,4-Xylidin / 95-68-1
4,6-Xylidin / 87-62-7
4-Aminoazobenzol / 60-09-3
 Das angebotene Produkt entspricht den Vorschriften des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches
(LFBG).
Bei Produkten, die das EU-Umweltzeichen für Hygienepapier tragen, wird davon ausgegangen, dass sie die zuvor aufgeführten
Umweltkriterien erfüllen. Für Produkte gleichwertiger Art sind vom Bieter Nachweise gemäß der Anlage "Nachweise" zu
erbringen.
Frage: Erfüllt das angebotene Produkt die zuvor genannten Kriterien?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.1.1.2 Umweltzeichen [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Ist das angebotene Produkt mit dem EU-Umweltzeichen für Hygienepapier zertifiziert?
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ja, der Nachweis wird mit dem Angebot eingereicht oder kann kurzfristig nachgereicht werden. (0)
[ ] Nein, aber die in der Anlage "Nachweise" geforderten Unterlagen zur Gleichwertigkeit werden dem Angebot beigefügt oder
können kurzfristig nachgereicht werden. (0)
[ ] Nein, das angebotene Produkt ist auch nicht gleichwertig. (0)
Nur eine Antwort wählbar
1.1.1.3 Lizenznummer
K.O.-Kriterium: Nein
Sofern das angebotene Produkt mit dem EU-Umweltzeichen (Ecolabel) zertifiziert ist, geben Sie hier bitte die entsprechende
Lizenznummer an, die zwingend auf dem Produkt abgebildet sein muss. Die Lizenznummer hat das Format XX/YYY/ZZZ.
1.1.2 Produkteigenschaften
Gewichtung: 25,00%
1.1.2.1 Flächengewicht [Mussangabe]
Gewichtung: 8,33%
Maximalpunktzahl: 10
Mindestbewertung: 10 Punkte
K.O.-Kriterium: Nein
Wie hoch ist das Flächengewicht pro Lage im Endprodukt des angebotenen Produktes?
Der genaue Wert ist mit Angebotsabgabe durch ein Datenblatt des Herstellers nachzuweisen.
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] unter 20,0 g/m (0)
[ ] gleich oder mehr als 20,0 g/m (10)
Nur eine Antwort wählbar
1.1.2.2 Rollendurchmesser [Mussangabe]
Gewichtung: 8,33%
Maximalpunktzahl: 10
Mindestbewertung: 5 Punkte
K.O.-Kriterium: Nein
Wie groß ist der Durchmesser (in cm) einer Rolle des angebotenen Produktes?
Der genaue Wert ist mit Angebotsabgabe durch ein Datenblatt des Herstellers nachzuweisen.
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] größer als 19,0 cm (0)
[ ] unter 18,0 cm (5)
Kriterienkatalog - 5/17
26
[ ] zwischen 18,0 und 19,0 cm (10)
Nur eine Antwort wählbar
1.1.2.3 Rollenbreite [Mussangabe]
Gewichtung: 8,33%
Maximalpunktzahl: 10
Mindestbewertung: 10 Punkte
K.O.-Kriterium: Nein
Wie breit ist eine Rolle des angebotenen Produktes?
Der genaue Wert ist mit Angebotsabgabe durch ein Datenblatt des Herstellers nachzuweisen.
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] unter 19,0 cm oder über 20,5 cm (0)
[ ] zwischen 19,0 und 20,5 cm (10)
Nur eine Antwort wählbar
1.1.2.4 Farbe [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Welche Farbe hat das angebotene Produkt?
1.1.2.5 Unterverpackung [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Ist das angebotene Produkt in der Verpackungseinheit (VE) unterverpackt? Wenn ja, zu welchen Einheiten?
1.1.2.6 Anzahl VE pro Palette [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Wieviele Verpackungseinheiten (VE) befinden sich auf einer Palette?
1.2 Fragen zum Angebot Papierhandtücher
Gewichtung: 25,00%
1.2.1 Umwelteigenschaften des angebotenen Produktes
1.2.1.1 Generelle Umwelteigenschaften [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Das vom Bieter für diese Position angebotene Produkt muss folgende Umweltaspekte erfüllen:
 Die Papierfasern des angebotenen Produktes bestehen zu 100 % aus Altpapier.
 Das angebotene Produkt wird vollständig aus unteren, mittleren und krafthaltigen Altpapiersorten sowie Sondersorten (Gruppen
1,
2, 4 und 5  ausgenommen die Einzelsorten 2.14, 4.01 und 4.07) gemäß der aktuellen Fassung der DIN EN 643 hergestellt.
 Es werden nur Fabrikationshilfsstoffe verwendet, die in der XXXVI. Empfehlung des BfR angeführt sind. Die dort angegebenen
Höchstmengen bzw. konzentrationen werden eingehalten.
 Bei der Herstellung werden keine Nass- oder Trockenverfestiger oder andere Hilfsstoffe eingesetzt, die Glyoxal enthalten.
 Bei der Herstellung werden keine optischen Aufheller eingesetzt.
 Die Konzentration von Chlorpropanolen im Wasserextrakt der Produkte, die unter Einsatz von Nassverfestigern hergestellt
werden, überschreitet nicht die in der XXXVI. Empfehlung des BfR angegebenen Werte.
 Bei der Aufbereitung von Altpapieren wird auf die Verwendung von Chlor, halogenierten Bleichchemikalien und biologisch
schwerabbaubaren Komplexbildnern, z.B. Ethylendiamintetraessigsä ure (EDTA) und Diethylenpentacetat (DTPA) vollständig
verzichtet.
 Natriumhexafluorosilikat CAS Nr. 16893-85-9, N-(a-(1-Nitroethyl)benzyl )-ethylendiamin CAS Nr. 14762-38-0, Mischung aus
Tris-(hydroxymethyl)-nitr omethan CAS Nr. 126-11-4, 5-Chlor-2-methyl-4-isothi azolin-3-on CAS Nr. 26172-55-4 und
2-Methyl-4-isothiazolin-3 -on CAS Nr.2682-20-4, Tetramethylthiuramdisulfi d CAS Nr. 127-36-8 sowie Nanosilber CAS Nr.
7440-22-4 werden nicht verwendet.
 Bei der Herstellung werden keine Lotionen, Duftstoffe und Bakteriensuspensionen eingesetzt.
 Als Farbmittel werden keine Azofarbstoffe oder Pigmente eingesetzt, die eines der in der Richtlinie 2002/61/EWG oder in der
TRGS 614 .genannten Amine abspalten können.
 Es werden keine Farbmittel (d. h. Pigmente oder Farbstoff) eingesetzt, die Quecksilber-, Blei-, Cadmium- oder Chrom
VI-Verbindungen als konstitutionelle Bestandteile enthalten.
 Bei der Herstellung werden keine Farbmittel, Oberflächenveredelungsmit tel, Hilfs- und Beschichtungsstoffe eingesetzt,
a) die gemäß den Kriterien der EG-Verordnung 1272/2008 (oder der Richtlinie 67/548/EWG) mit den in der folgenden Tabelle
genannten H-Sätzen (R-Sätzen) gekennzeichnet sind oder die die Kriterien für eine solche Kennzeichnung erfüllen.
b) oder die entsprechend der jeweils gültigen Fassung der TRGS 905 als krebserzeugende, erbgutverändernde oder
fortpflanzungsgefährdende Stoffe einzustufen sind.
EG-Verordnung 1272/2008 (GHS-Verordnung) / Richtlinie 67/548/EWG (Stoffrichtlinie) / Wortlaut:
Krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Stoffe
H340 / R46 / Kann genetische Defekte verursachen.
H341 / R68 / Kann vermutlich genetische Defekte verursachen.
H350 / R45 / Kann Krebs erzeugen.
H350i / R49 / Kann bei Einatmen Krebs erzeugen.
H351 / R40 / Kann vermutlich Krebs erzeugen.
H360F / R60 / Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.
H360D / R61 / Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
H360FD / R60/61 / Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
H360Fd / R60/63 / Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
Kriterienkatalog - 6/17
27
H360Df / R61/62 / Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.
H361f / R62 / Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.
H361d / R63 / Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
H361fd / R62/63 / Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
Sensibilisierende Stoffe
H317 / R43 / Kann allergische Hautreaktionen verursachen
 Das angebotene Produkt entspricht den Vorschriften des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches
(LFBG).
Bei Produkten, die das Umweltzeichen Blauer Engel für Hygienepapier (DE-UZ 5, Ausgabe 2014) tragen, wird davon ausgegangen,
dass sie die zuvor aufgeführten Umweltkriterien erfüllen. Für Produkte gleichwertiger Art sind vom Bieter Nachweise gemäß
der
Anlage "Nachweise" zu erbringen.
Frage: Erfüllt das angebotene Produkt die zuvor genannten Kriterien?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.2.1.2 Altpapieranteil [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Bestehen die für das angebotene Produkt eingesetzten Papierfasern zu 100% aus Altpapier und kann dies durch ein aktuell
gültiges
Umweltzertifikat wie z. B. den "Blauen Engel" nach DE-UZ 5 (Ausgabe 2014) oder einen entsprechenden Herstellernachweis belegt
werden? Der Nachweis ist vom Bieter zu erbringen.
[ ] Keine Auswahl getroffen
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.2.1.3 Umweltzeichen [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Ist das angebotene Produkt mit dem Umweltzeichen "Blauer Engel" nach DE-UZ 5 (Ausgabe 2014) zertifiziert?
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ja, der Nachweis wird mit dem Angebot eingereicht oder kann kurzfristig nachgereicht werden. (0)
[ ] Nein, aber die in der Anlage "Nachweise" geforderten Unterlagen zur Gleichwertigkeit werden dem Angebot beigefügt oder
können kurzfristig nachgereicht werden. (0)
[ ] Nein, das angebotene Produkt ist auch nicht gleichwertig. (0)
Nur eine Antwort wählbar
1.2.2 Produkteigenschaften
Gewichtung: 25,00%
1.2.2.1 Flächengewicht [Mussangabe]
Gewichtung: 8,33%
Maximalpunktzahl: 10
Mindestbewertung: 10 Punkte
K.O.-Kriterium: Nein
Wie hoch ist das Flächengewicht pro Lage im Endprodukt des angebotenen Produktes?
Der genaue Wert ist mit Angebotsabgabe durch ein Datenblatt des Herstellers nachzuweisen.
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] unter 40,0 g/m (0)
[ ] gleich oder mehr als 40,0 g/m (10)
Nur eine Antwort wählbar
1.2.2.2 Blattbreite [Mussangabe]
Gewichtung: 8,33%
Maximalpunktzahl: 10
Mindestbewertung: 5 Punkte
K.O.-Kriterium: Nein
Wie breit ist ein Blatt des angebotenen Produktes?
Der genaue Wert ist mit Angebotsabgabe durch ein Datenblatt des Herstellers nachzuweisen.
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] unter 245 mm (5)
[ ] gleich oder breiter als 245 mm (10)
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog - 7/17
28
1.2.2.3 Blattlänge [Mussangabe]
Gewichtung: 8,33%
Maximalpunktzahl: 10
Mindestbewertung: 5 Punkte
K.O.-Kriterium: Nein
Wie lang ist ein Blatt des angebotenen Produktes?
Der genaue Wert ist mit Angebotsabgabe durch ein Datenblatt des Herstellers nachzuweisen.
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] unter 225 mm (5)
[ ] gleich oder breiter als 225 mm (10)
Nur eine Antwort wählbar
1.2.2.4 Farbe [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Welche Farbe hat das angebotene Produkt?
1.2.2.5 Unterverpackung [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Ist das angebotene Produkt in der Verpackungseinheit (VE) unterverpackt? Wenn ja, zu welchen Einheiten?
1.2.2.6 Anzahl VE pro Palette [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Wieviele Verpackungseinheiten (VE) befinden sich auf einer Palette?
1.3 Fragen zum Angebot Toilettenpapier Kleinrollen
Gewichtung: 25,00%
1.3.1 Umwelteigenschaften des angebotenen Produktes
1.3.1.1 Generelle Umwelteigenschaften [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Das vom Bieter für diese Position angebotene Produkt muss folgende Umweltaspekte erfüllen:
 Die Papierfasern des angebotenen Produktes bestehen zu 100 % aus Altpapier.
 Das angebotene Produkt wird aus mindestens 65 % Altpapier der unteren, mittleren und krafthaltigen Altpapiersorten sowie
Sondersorten (Gruppen 1, 2, 4 und 5 und ohne die Einzelsorten 4.01 und 4.07 gemäß der aktuellen Fassung der DIN EN 643)
hergestellt.
 Es werden nur Fabrikationshilfsstoffe verwendet, die in der XXXVI. Empfehlung des BfR angeführt sind. Die dort angegebenen
Höchstmengen bzw. konzentrationen werden eingehalten.
 Bei der Herstellung werden keine Nass- oder Trockenverfestiger oder andere Hilfsstoffe eingesetzt, die Glyoxal enthalten.
 Bei der Herstellung werden keine optischen Aufheller eingesetzt.
 Die Konzentration von Chlorpropanolen im Wasserextrakt der Produkte, die unter Einsatz von Nassverfestigern hergestellt
werden, überschreitet nicht die in der XXXVI. Empfehlung des BfR angegebenen Werte.
 Bei der Aufbereitung von Altpapieren wird auf die Verwendung von Chlor, halogenierten Bleichchemikalien und biologisch
schwerabbaubaren Komplexbildnern, z.B. Ethylendiamintetraessigsä ure (EDTA) und Diethylenpentacetat (DTPA) vollständig
verzichtet.
 Natriumhexafluorosilikat CAS Nr. 16893-85-9, N-(a-(1-Nitroethyl)benzyl )-ethylendiamin CAS Nr. 14762-38-0, Mischung aus
Tris-(hydroxymethyl)-nitr omethan CAS Nr. 126-11-4, 5-Chlor-2-methyl-4-isothi azolin-3-on CAS Nr. 26172-55-4 und
2-Methyl-4-isothiazolin-3 -on CAS Nr.2682-20-4, Tetramethylthiuramdisulfi d CAS Nr. 127-36-8 sowie Nanosilber CAS Nr.
7440-22-4 werden nicht verwendet.
 Bei der Herstellung werden keine Lotionen, Duftstoffe und Bakteriensuspensionen eingesetzt.
 Als Farbmittel werden keine Azofarbstoffe oder Pigmente eingesetzt, die eines der in der Richtlinie 2002/61/EWG oder in der
TRGS 614 .genannten Amine abspalten können.
 Es werden keine Farbmittel (d. h. Pigmente oder Farbstoff) eingesetzt, die Quecksilber-, Blei-, Cadmium- oder Chrom
VI-Verbindungen als konstitutionelle Bestandteile enthalten.
 Bei der Herstellung werden keine Farbmittel, Oberflächenveredelungsmit tel, Hilfs- und Beschichtungsstoffe eingesetzt,
a) die gemäß den Kriterien der EG-Verordnung 1272/2008 (oder der Richtlinie 67/548/EWG) mit den in der folgenden Tabelle
genannten H-Sätzen (R-Sätzen) gekennzeichnet sind oder die die Kriterien für eine solche Kennzeichnung erfüllen.
b) oder die entsprechend der jeweils gültigen Fassung der TRGS 905 als krebserzeugende, erbgutverändernde oder
fortpflanzungsgefährdende Stoffe einzustufen sind.
EG-Verordnung 1272/2008 (GHS-Verordnung) / Richtlinie 67/548/EWG (Stoffrichtlinie) / Wortlaut:
Krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Stoffe
H340 / R46 / Kann genetische Defekte verursachen.
H341 / R68 / Kann vermutlich genetische Defekte verursachen.
H350 / R45 / Kann Krebs erzeugen.
H350i / R49 / Kann bei Einatmen Krebs erzeugen.
H351 / R40 / Kann vermutlich Krebs erzeugen.
H360F / R60 / Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.
H360D / R61 / Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
H360FD / R60/61 / Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
H360Fd / R60/63 / Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
H360Df / R61/62 / Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.
H361f / R62 / Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.
H361d / R63 / Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
H361fd / R62/63 / Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
Kriterienkatalog - 8/17
29
Sensibilisierende Stoffe
H317 / R43 / Kann allergische Hautreaktionen verursachen
 Das angebotene Produkt entspricht den Vorschriften des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches
(LFBG).
Bei Produkten, die das Umweltzeichen Blauer Engel für Hygienepapier (DE-UZ 5, Ausgabe 2014) tragen, wird davon ausgegangen,
dass sie die zuvor aufgeführten Umweltkriterien erfüllen. Für Produkte gleichwertiger Art sind vom Bieter Nachweise gemäß
der
Anlage "Nachweise" zu erbringen.
Frage: Erfüllt das angebotene Produkt die zuvor genannten Kriterien?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.3.1.2 Altpapieranteil [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Bestehen die für das angebotene Produkt eingesetzten Papierfasern zu 100% aus Altpapier und kann dies durch ein aktuell
gültiges
Umweltzertifikat wie z. B. den "Blauen Engel" nach De-UZ 5 (Ausgabe 2014) oder einen entsprechenden Herstellernachweis belegt
werden? Der Nachweis ist vom Bieter zu erbringen.
[ ] Keine Auswahl getroffen
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.3.1.3 Umweltzeichen [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Ist das angebotene Produkt mit dem Umweltzeichen "Blauer Engel" nach DE-UZ 5 (Ausgabe 2014) zertifiziert?
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ja, der Nachweis wird mit dem Angebot eingereicht oder kann kurzfristig nachgereicht werden. (0)
[ ] Nein, aber die in der Anlage "Nachweise" geforderten Unterlagen zur Gleichwertigkeit werden dem Angebot beigefügt oder
können kurzfristig nachgereicht werden. (0)
[ ] Nein, das angebotene Produkt ist auch nicht gleichwertig. (0)
Nur eine Antwort wählbar
1.3.2 Produkteigenschaften
Gewichtung: 25,00%
1.3.2.1 Flächengewicht [Mussangabe]
Gewichtung: 8,33%
Maximalpunktzahl: 10
Mindestbewertung: 5 Punkte
K.O.-Kriterium: Nein
Wie hoch ist das Flächengewicht pro Lage im Endprodukt des angebotenen Produktes?
Der genaue Wert ist mit Angebotsabgabe durch ein Datenblatt des Herstellers nachzuweisen.
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] unter 16,5 g/m (0)
[ ] zwischen 16,5 und 17,0 g/m (5)
[ ] größer oder gleich 17,1 g/m (10)
Nur eine Antwort wählbar
1.3.2.2 Blatt-/Perforationslänge [Mussangabe]
Gewichtung: 8,33%
Maximalpunktzahl: 20
Mindestbewertung: 5 Punkte
K.O.-Kriterium: Nein
Wie ist die Blatt-/Perforationslänge des angebotenen Produktes?
Der genaue Wert ist mit Angebotsabgabe durch ein Datenblatt des Herstellers nachzuweisen.
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] unter 115 mm (0)
[ ] zwischen 115 und 119 mm (5)
[ ] größer oder gleich 120 mm (20)
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog - 9/17
30
1.3.2.3 Blattbreite [Mussangabe]
Gewichtung: 8,33%
Maximalpunktzahl: 10
Mindestbewertung: 5 Punkte
K.O.-Kriterium: Nein
Wie breit ist ein Blatt des angebotenen Produktes?
Der genaue Wert ist mit Angebotsabgabe durch ein Datenblatt des Herstellers nachzuweisen.
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] unter 94 mm (0)
[ ] zwischen 94 und 99 mm (5)
[ ] größer oder gleich 100 mm (10)
Nur eine Antwort wählbar
1.3.2.4 Farbe [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Welche Farbe hat das angebotene Produkt?
1.3.2.5 Anzahl VE pro Palette [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Wieviele Verpackungseinheiten (VE) befinden sich auf einer Palette?
1.4 Fragen zum Angebot Toilettenpapier Großrollen
Gewichtung: 25,00%
1.4.1 Umwelteigenschaften des angebotenen Produktes
1.4.1.1 Generelle Umwelteigenschaften [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Das vom Bieter für diese Position angebotene Produkt muss folgende Umweltaspekte erfüllen:
 Die Papierfasern des angebotenen Produktes bestehen zu 100 % aus Altpapier.
 Das angebotene Produkt wird vollständig aus Altpapier der unteren, mittleren und Sondersorten (Gruppen 1, 2 ausgenommen
Gruppe 2.14 - und 5) gemäß der aktuellen Fassung der DIN EN 643 hergestellt.
 Es werden nur Fabrikationshilfsstoffe verwendet, die in der XXXVI. Empfehlung des BfR angeführt sind. Die dort angegebenen
Höchstmengen bzw. konzentrationen werden eingehalten.
 Bei der Herstellung werden keine Nass- oder Trockenverfestiger oder andere Hilfsstoffe eingesetzt, die Glyoxal enthalten.
 Bei der Herstellung werden keine optischen Aufheller eingesetzt.
 Die Konzentration von Chlorpropanolen im Wasserextrakt der Produkte, die unter Einsatz von Nassverfestigern hergestellt
werden, überschreitet nicht die in der XXXVI. Empfehlung des BfR angegebenen Werte.
 Bei der Aufbereitung von Altpapieren wird auf die Verwendung von Chlor, halogenierten Bleichchemikalien und biologisch
schwerabbaubaren Komplexbildnern, z.B. Ethylendiamintetraessigsä ure (EDTA) und Diethylenpentacetat (DTPA) vollständig
verzichtet.
 Natriumhexafluorosilikat CAS Nr. 16893-85-9, N-(a-(1-Nitroethyl)benzyl )-ethylendiamin CAS Nr. 14762-38-0, Mischung aus
Tris-(hydroxymethyl)-nitr omethan CAS Nr. 126-11-4, 5-Chlor-2-methyl-4-isothi azolin-3-on CAS Nr. 26172-55-4 und
2-Methyl-4-isothiazolin-3 -on CAS Nr.2682-20-4, Tetramethylthiuramdisulfi d CAS Nr. 127-36-8 sowie Nanosilber CAS Nr.
7440-22-4 werden nicht verwendet.
 Bei der Herstellung werden keine Lotionen, Duftstoffe und Bakteriensuspensionen eingesetzt.
 Als Farbmittel werden keine Azofarbstoffe oder Pigmente eingesetzt, die eines der in der Richtlinie 2002/61/EWG oder in der
TRGS 614 .genannten Amine abspalten können.
 Es werden keine Farbmittel (d. h. Pigmente oder Farbstoff) eingesetzt, die Quecksilber-, Blei-, Cadmium- oder Chrom
VI-Verbindungen als konstitutionelle Bestandteile enthalten.
 Bei der Herstellung werden keine Farbmittel, Oberflächenveredelungsmit tel, Hilfs- und Beschichtungsstoffe eingesetzt,
a) die gemäß den Kriterien der EG-Verordnung 1272/2008 (oder der Richtlinie 67/548/EWG) mit den in der folgenden Tabelle
genannten H-Sätzen (R-Sätzen) gekennzeichnet sind oder die die Kriterien für eine solche Kennzeichnung erfüllen.
b) oder die entsprechend der jeweils gültigen Fassung der TRGS 905 als krebserzeugende, erbgutverändernde oder
fortpflanzungsgefährdende Stoffe einzustufen sind.
EG-Verordnung 1272/2008 (GHS-Verordnung) / Richtlinie 67/548/EWG (Stoffrichtlinie) / Wortlaut:
Krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Stoffe
H340 / R46 / Kann genetische Defekte verursachen.
H341 / R68 / Kann vermutlich genetische Defekte verursachen.
H350 / R45 / Kann Krebs erzeugen.
H350i / R49 / Kann bei Einatmen Krebs erzeugen.
H351 / R40 / Kann vermutlich Krebs erzeugen.
H360F / R60 / Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.
H360D / R61 / Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
H360FD / R60/61 / Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
H360Fd / R60/63 / Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
H360Df / R61/62 / Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.
H361f / R62 / Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.
H361d / R63 / Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
H361fd / R62/63 / Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
Sensibilisierende Stoffe
H317 / R43 / Kann allergische Hautreaktionen verursachen
 Das angebotene Produkt entspricht den Vorschriften des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches
(LFBG).
Kriterienkatalog - 10/17
31
Bei Produkten, die das Umweltzeichen Blauer Engel für Hygienepapier (DE-UZ 5, Ausgabe 2014) tragen, wird davon ausgegangen,
dass sie die zuvor aufgeführten Umweltkriterien erfüllen. Für Produkte gleichwertiger Art sind vom Bieter Nachweise gemäß
der
Anlage "Nachweise" zu erbringen.
Frage: Erfüllt das angebotene Produkt die zuvor genannten Kriterien?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.4.1.2 Altpapieranteil [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Bestehen die für das angebotene Produkt eingesetzten Papierfasern zu 100% aus Altpapier und kann dies durch ein aktuell
gültiges
Umweltzertifikat wie z. B. den "Blauen Engel" nach DE-UZ 5 (Ausgabe 2014) oder einen entsprechenden Herstellernachweis belegt
werden? Der Nachweis ist vom Bieter zu erbringen.
[ ] Keine Auswahl getroffen
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.4.1.3 Umweltzeichen [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Ist das angebotene Produkt mit dem Umweltzeichen "Blauer Engel" nach DE-UZ 5 (Ausgabe 2014) zertifiziert?
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ja, der Nachweis wird mit dem Angebot eingereicht oder kann kurzfristig nachgereicht werden. (0)
[ ] Nein, aber die in der Anlage "Nachweise" geforderten Unterlagen zur Gleichwertigkeit werden dem Angebot beigefügt oder
können kurzfristig nachgereicht werden. (0)
[ ] Nein, das angebotene Produkt ist auch nicht gleichwertig. (0)
Nur eine Antwort wählbar
1.4.2 Produkteigenschaften
Gewichtung: 25,00%
1.4.2.1 Flächengewicht [Mussangabe]
Gewichtung: 6,25%
Maximalpunktzahl: 10
Mindestbewertung: 10 Punkte
K.O.-Kriterium: Nein
Wie hoch ist das Flächengewicht pro Lage im Endprodukt des angebotenen Produktes?
Der genaue Wert ist mit Angebotsabgabe durch ein Datenblatt des Herstellers nachzuweisen.
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] unter 30,0 g/m (0)
[ ] gleich oder mehr als 30,0 g/m (10)
Nur eine Antwort wählbar
1.4.2.2 Rollenlänge [Mussangabe]
Gewichtung: 6,25%
Maximalpunktzahl: 20
Mindestbewertung: 10 Punkte
K.O.-Kriterium: Nein
Wie lang ist eine Rolle des angebotenen Produktes?
Der genaue Wert ist mit Angebotsabgabe durch ein Datenblatt des Herstellers nachzuweisen.
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] unter 500 m (0)
[ ] zwischen 500 und 509,9 m (10)
[ ] zwischen 510 und 525 m (20)
Nur eine Antwort wählbar
1.4.2.3 Rollendurchmesser [Mussangabe]
Gewichtung: 6,25%
Maximalpunktzahl: 10
Mindestbewertung: 5 Punkte
K.O.-Kriterium: Nein
Wie groß ist der Durchmesser einer Rolle des angebotenen Produktes?
Der genaue Wert ist mit Angebotsabgabe durch ein Datenblatt des Herstellers nachzuweisen.
Kriterienkatalog - 11/17
32
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] größer als 26,0 cm (0)
[ ] zwischen 20,0 und 23,9 cm (5)
[ ] zwischen 24,0 und 26,0 cm (10)
Nur eine Antwort wählbar
1.4.2.4 Blattbreite [Mussangabe]
Gewichtung: 6,25%
Maximalpunktzahl: 10
Mindestbewertung: 5 Punkte
K.O.-Kriterium: Nein
Wie breit ist das angebotene Produkt?
Der genaue Wert ist mit Angebotsabgabe durch ein Datenblatt des Herstellers nachzuweisen.
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] unter 85 mm (0)
[ ] zwischen 85 und 89 mm (5)
[ ] zwischen 90 und 100 mm (10)
Nur eine Antwort wählbar
1.4.2.5 Farbe [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Welche Farbe hat das angebotene Produkt?
1.4.2.6 Unterverpackung [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Ist das angebotene Produkt in der Verpackungseinheit (VE) unterverpackt? Wenn ja, zu welchen Einheiten?
1.4.2.7 Anzahl VE pro Palette [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Wieviele Verpackungseinheiten (VE) befinden sich auf einer Palette?
1.5 Anlieferung [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich/wir garantiere(n), die Anlieferung der angebotenen Produkte gemäß der unter Ziffer 3 der Leistungsbeschreibung genannten
Vorgaben durchzuführen. Insbesondere garantiere(n) ich/wir die Lieferungen zu den vom Auftraggeber vorgegebenen oder mit den
Empfängern abgestimmten Wochentagen und Zeiten sowohl in den Vormittags- als auch in den Nachmittagsstunden, sowie eine
Lieferung an den gewünschten Ort in der anzuliefernden Liegenschaft. Mir/uns ist bekannt, dass dies sowohl im Keller als auch
im
Obergeschoss eines Gebäudes sein kann und das Gebäude gegebenenfalls nicht über einen funktionsfähigen und/oder für die Art
der Lieferung geeigneten Aufzug ausgestattet ist. Die Objektliste mit den zum Zeitpunkt der Ausschreibung bekannten
Lieferinformationen habe(n) ich/wir zur Kenntnis genommen.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.6 Konfliktlösung vor Ort [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Können Sie bei Problemen mit den von Ihnen gelieferten Produkten, die nur vor Ort gelöst werden können, gemäß Ziffer 6 der
Leistungsbeschreibung auf eigene Kosten innerhalb von drei Werktagen nach Anforderung durch den Auftraggeber einen
fachkundigen Mitarbeiter/eine fachkundige Mitarbeiterin in das betreffende Objekt entsenden oder dafür Sorge tragen, dass ein
fachkundiger Mitarbeiter/eine fachkundige Mitarbeiterin des Herstellers des von Ihnen gelieferten Produktes innerhalb des
genannten Zeitraumes die Konfliktlösung vor Ort übernimmt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2 Los 2 -"Cremeseife für Tork-Spender für Flüssigseife"
2.1 Fragen zum Angebot "Cremeseife, 475 ml-Flakon"
Gewichtung: 0,00%
2.1.1 Umwelteigenschaften des angebotenen Produktes
2.1.1.1 Generelle Umwelteigenschaften [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Kriterienkatalog - 12/17
33
 Toxizität gegenüber Wasserorganismen: Die Gesamttoxizität des kritischen Verdünnungsvolumens (KVV) des Produkts
überschreitet nicht den Grenzwert von 18.000 l/g Aktivgehalt (AG)
 Biologische Abbaubarkeit:
a) Biologische Abbaubarkeit von Tensiden: Alle Tenside müssen unter aeroben Bedingungen leicht biologisch abbaubar und unter
anaeroben Bedingungen biologisch abbaubar sein.
b) Biologische Abbaubarkeit organischer Inhaltsstoffe: Der Gehalt des Produkts an unter aeroben Bedingungen nicht biologisch
abbaubaren (nicht leicht biologisch abbaubaren) (aNBO) und unter anaeroben Bedingungen nicht biologisch abbaubaren (anNBO)
organischen Inhaltsstoffen darf die Grenzwerte von jeweils 25 mg/g AG nicht überschreiten.
 Folgende Inhaltsstoffe, einschließlich Gemische, sind weder als Teil der Formulierung noch als Teil eines in der Formulierung
enthaltenen Gemischs im Produkt enthalten:
i) Alkylphenolethoxylate (APEO) und andere Alkylphenolderivate;
ii) Nitrilotriacetat (NTA);
iii) Borsäure, Borate und Perborate;
iv) Nitromoschus- und polyzyklische Moschusverbindungen;
v) Octamethylcyclotetrasilox an (D4);
vi) Butylhydroxytoluol (BHT);
vii) Ethylendiamintetraacetat (EDTA) und seine Salze und biologisch nicht leicht abbaubaren Phosphonate;
viii) die folgenden Konservierungsstoffe: Triclosan, Parabene, Formaldehyd und Formaldehydabspalter;
ix) die folgenden Duftstoffe und Bestandteile der Duftstoffmischungen: Hydroxyisohexyl 3-Cyclohexencarboxaldehyd (HICC),
Atranol und Chloratranol;
x) Mikroplastikteilchen;
xi) Nanosilber.
 Im angebotenen Produkt sind keine Stoffe oder Gemische enthalten, die mit einem der nachstehend aufgeführten
Gefahrenhinweise und dem entsprechenden Risikosatz bewertet sind. Stoffe oder Gemische, deren Eigenschaften sich durch die
Verarbeitung so ändern, dass ihre Bioverfügbarkeit nicht mehr gegeben ist, oder die chemisch so modifiziert werden, dass die
zuvor
identifizierte Gefahr nicht mehr gegeben ist, sind von davon ausgenommen.
H300 Lebensgefahr bei Verschlucken/R28;
H301 Giftig bei Verschlucken/R25;
H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein/R65;
H310 Lebensgefahr bei Hautkontakt/R27;
H311 Giftig bei Hautkontakt/R24;
H330 Lebensgefahr bei Einatmen/R23/26;
H331 Giftig bei Einatmen/R23;
H340 Kann genetische Defekte verursachen/R46;
H341 Kann vermutlich genetische Defekte verursachen/R68;
H350 Kann Krebs erzeugen/R45;
H350i Kann beim Einatmen Krebs erzeugen/R49;
H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen/R40;
H360F Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen/R60;
H360D Kann das Kind im Mutterleib schädigen/R61;
H360FD Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen, kann das Kind im Mutterleib schädigen/R60/61/60-61;
H360Fd Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen, kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen/R60/63;
H360Df Kann das Kind im Mutterleib schädigen, kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen/R61/62;
H361f Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen/R62;
H361d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen/R63;
H361fd Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen, kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen/R62-63;
H362 Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen/R64;
H370 Schädigt die Organe/R39/23/24/25/26/27 /28;
H371 Kann die Organe schädigen/R68/20/21/22;
H372 Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition/R48/25/24/23;
H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition/R48/20/21/22;
H400 Sehr giftig für Wasserorganismen/R50;
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung/R50-53;
H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung/R51-53 (Ausnahme: Konservierungsstoffe);
H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung/R52-53 (Ausnahmen: Tenside mit einer Gesamtkonzentration im
Endprodukt < 20%, Duft- und Konservierungsstoffe);
H413 Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung/R53 (Ausnahmen: Tenside mit einer
Gesamtkonzentration im Endprodukt < 20%, Duft- und Konservierungsstoffe);
EUH059 Die Ozonschicht schädigend/R59;
EUH029 Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase/R29;
EUH031 Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase/R31;
EUH032 Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase/R32;
EUH070 Giftig bei Berührung mit den Augen/R39-41
 Konservierungsstoffe im Produkt setzen keine Stoffe frei oder wandeln sich in Stoffe um, die gemäß der vorgenannten Kriterien
eingestuft sind.
 Sofern im Produkt Konservierungsstoffe enthalten sind, bioakkumulieren diese nicht.
 Im angebotenen Produkt sind keine sensibilisierenden Stoffe oder Gemische enthalten, die mit einem der nachstehend
aufgeführten Gefahrenhinweise und dem entsprechenden Risikosatz bewertet sind. Stoffe oder Gemische, deren Eigenschaften
sich durch die Verarbeitung so ändern, dass ihre Bioverfügbarkeit nicht mehr gegeben ist, oder die chemisch so modifiziert
werden,
dass die zuvor identifizierte Gefahr nicht mehr gegeben ist, sind von davon ausgenommen.
H334: Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen/R42;
H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen/R43
 Sofern dem Produkt Inhaltsstoffe oder Gemische als Duftstoffe zugefügt werden, sind diese nach dem Verfahrenskodex des
internationalen Duftstoffverbandes (IFRA) hergestellt und behandelt.
 Im Produkt enthaltene Farbstoffe bioakkumulieren nicht.
 Primärverpackung: Die Primärverpackung kommt unmittelbar mit dem enthaltenen Produkt (Cremeseife) in Berührung und ist so
konzipiert, dass mindestens 90% des Inhaltes leicht und bestimmungsgemäß entnommen werden können.
 Im Produkt verwendetes Palmöl und Palmkernöl, einschließlich Derivaten, stammen aus Pflanzungen, die die von
Multi-Stakeholder-Organis ationen mit breit gefächerter Mitgliedschaft (darunter NRO, Industrie und Regierung) entwickelten
Kriterien für nachhaltige Bewirtschaftung erfüllen.
 Das angebotene Produkt entspricht den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Lebensmittel
Bei Produkten, die das EU-Umweltzeichen für Rinse-off-Kosmetikprodukt e tragen, wird davon ausgegangen, dass sie die zuvor
aufgeführten Umwelt- und Produktkriterien erfüllen. Für Produkte gleichwertiger Art sind vom Bieter Nachweise gemäß der
Anlage
"Nachweise" zu erbringen.
Kriterienkatalog - 13/17
34
Frage: Erfüllt das angebotene Produkt die zuvor genannten Kriterien?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.1.1.2 Umweltzeichen [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Ist das angebotene Produkt mit dem EU-Umweltzeichen für Rinse-off-Kosmetikprodukt e zertifiziert?
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ja, der Nachweis wird mit dem Angebot eingereicht oder kann kurzfristig nachgereicht werden. (0)
[ ] Nein, aber die in der Anlage "Nachweise" gelisteten Unterlagen zur Gleichwertigkeit werden dem Angebot beigefügt oder
können
kurzfristig nachgereicht werden. (0)
[ ] Nein, das Produkt ist auch nicht gleichwertig. (0)
Nur eine Antwort wählbar
2.1.1.3 Lizenznummer des Umweltzeichens
K.O.-Kriterium: Nein
Sofern das angebotene Produkt mit dem EU-Umweltzeichen (Ecolabel) zertifiziert ist, geben Sie hier bitte die entsprechende
Lizenznummer an, die zwingend auf dem Produkt abgebildet sein muss. Die Lizenznummer hat das Format XX/YYY/ZZZ.
2.1.2 Produkteigenschaften
Gewichtung: 0,00%
2.1.2.1 Versiegelter Flakon [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ist der einzelne Seifenflakon hygienisch versiegelt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.1.2.2 Integrierte Seifenpumpe [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Hat jeder Flakon eine fest integrierte Einweg-Seifenpumpe, kompatibel zu den Tork Spendern für Flüssigseife 561000?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.1.2.3 Duft [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Hat die angebotene Cremeseife einen neutralen oder maximal dezenten Duft?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.1.2.4 Farbe [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ist die Seifenfarbe des angebotenen Produktes hell cremefarben?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.2 Fragen zum Angebot "Cremeseife, 1.000 ml-Flakon"
Gewichtung: 0,00%
2.2.1 Umweltkeigenschaften des angebotenen Produktes
Kriterienkatalog - 14/17
35
2.2.1.1 Generelle Umwelteigenschaften [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
 Toxizität gegenüber Wasserorganismen: Die Gesamttoxizität des kritischen Verdünnungsvolumens (KVV) des Produkts
überschreitet nicht den Grenzwert von 18.000 l/g Aktivgehalt (AG)
 Biologische Abbaubarkeit:
a) Biologische Abbaubarkeit von Tensiden: Alle Tenside müssen unter aeroben Bedingungen leicht biologisch abbaubar und unter
anaeroben Bedingungen biologisch abbaubar sein.
b) Biologische Abbaubarkeit organischer Inhaltsstoffe: Der Gehalt des Produkts an unter aeroben Bedingungen nicht biologisch
abbaubaren (nicht leicht biologisch abbaubaren) (aNBO) und unter anaeroben Bedingungen nicht biologisch abbaubaren (anNBO)
organischen Inhaltsstoffen darf die Grenzwerte von jeweils 25 mg/g AG nicht überschreiten.
 Folgende Inhaltsstoffe, einschließlich Gemische, sind weder als Teil der Formulierung noch als Teil eines in der Formulierung
enthaltenen Gemischs im Produkt enthalten:
i) Alkylphenolethoxylate (APEO) und andere Alkylphenolderivate;
ii) Nitrilotriacetat (NTA);
iii) Borsäure, Borate und Perborate;
iv) Nitromoschus- und polyzyklische Moschusverbindungen;
v) Octamethylcyclotetrasilox an (D4);
vi) Butylhydroxytoluol (BHT);
vii) Ethylendiamintetraacetat (EDTA) und seine Salze und biologisch nicht leicht abbaubaren Phosphonate;
viii) die folgenden Konservierungsstoffe: Triclosan, Parabene, Formaldehyd und Formaldehydabspalter;
ix) die folgenden Duftstoffe und Bestandteile der Duftstoffmischungen: Hydroxyisohexyl 3-Cyclohexencarboxaldehyd (HICC),
Atranol und Chloratranol;
x) Mikroplastikteilchen;
xi) Nanosilber.
 Im angebotenen Produkt sind keine Stoffe oder Gemische enthalten, die mit einem der nachstehend aufgeführten
Gefahrenhinweise und dem entsprechenden Risikosatz bewertet sind. Stoffe oder Gemische, deren Eigenschaften sich durch die
Verarbeitung so ändern, dass ihre Bioverfügbarkeit nicht mehr gegeben ist, oder die chemisch so modifiziert werden, dass die
zuvor
identifizierte Gefahr nicht mehr gegeben ist, sind von davon ausgenommen.
H300 Lebensgefahr bei Verschlucken/R28;
H301 Giftig bei Verschlucken/R25;
H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein/R65;
H310 Lebensgefahr bei Hautkontakt/R27;
H311 Giftig bei Hautkontakt/R24;
H330 Lebensgefahr bei Einatmen/R23/26;
H331 Giftig bei Einatmen/R23;
H340 Kann genetische Defekte verursachen/R46;
H341 Kann vermutlich genetische Defekte verursachen/R68;
H350 Kann Krebs erzeugen/R45;
H350i Kann beim Einatmen Krebs erzeugen/R49;
H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen/R40;
H360F Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen/R60;
H360D Kann das Kind im Mutterleib schädigen/R61;
H360FD Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen, kann das Kind im Mutterleib schädigen/R60/61/60-61;
H360Fd Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen, kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen/R60/63;
H360Df Kann das Kind im Mutterleib schädigen, kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen/R61/62;
H361f Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen/R62;
H361d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen/R63;
H361fd Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen, kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen/R62-63;
H362 Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen/R64;
H370 Schädigt die Organe/R39/23/24/25/26/27 /28;
H371 Kann die Organe schädigen/R68/20/21/22;
H372 Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition/R48/25/24/23;
H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition/R48/20/21/22;
H400 Sehr giftig für Wasserorganismen/R50;
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung/R50-53;
H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung/R51-53 (Ausnahme: Konservierungsstoffe);
H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung/R52-53 (Ausnahmen: Tenside mit einer Gesamtkonzentration im
Endprodukt < 20%, Duft- und Konservierungsstoffe);
H413 Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung/R53 (Ausnahmen: Tenside mit einer
Gesamtkonzentration im Endprodukt < 20%, Duft- und Konservierungsstoffe);
EUH059 Die Ozonschicht schädigend/R59;
EUH029 Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase/R29;
EUH031 Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase/R31;
EUH032 Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase/R32;
EUH070 Giftig bei Berührung mit den Augen/R39-41
 Konservierungsstoffe im Produkt setzen keine Stoffe frei oder wandeln sich in Stoffe um, die gemäß der vorgenannten Kriterien
eingestuft sind.
 Sofern im Produkt Konservierungsstoffe enthalten sind, bioakkumulieren diese nicht.
 Im angebotenen Produkt sind keine sensibilisierenden Stoffe oder Gemische enthalten, die mit einem der nachstehend
aufgeführten Gefahrenhinweise und dem entsprechenden Risikosatz bewertet sind. Stoffe oder Gemische, deren Eigenschaften
sich durch die Verarbeitung so ändern, dass ihre Bioverfügbarkeit nicht mehr gegeben ist, oder die chemisch so modifiziert
werden,
dass die zuvor identifizierte Gefahr nicht mehr gegeben ist, sind von davon ausgenommen.
H334: Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen/R42;
H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen/R43
 Sofern dem Produkt Inhaltsstoffe oder Gemische als Duftstoffe zugefügt werden, sind diese nach dem Verfahrenskodex des
internationalen Duftstoffverbandes (IFRA) hergestellt und behandelt.
 Im Produkt enthaltene Farbstoffe bioakkumulieren nicht.
 Primärverpackung: Die Primärverpackung kommt unmittelbar mit dem enthaltenen Produkt (Cremeseife) in Berührung und ist so
konzipiert, dass mindestens 90% des Inhaltes leicht und bestimmungsgemäß entnommen werden können.
 Im Produkt verwendetes Palmöl und Palmkernöl, einschließlich Derivaten, stammen aus Pflanzungen, die die von
Multi-Stakeholder-Organis ationen mit breit gefächerter Mitgliedschaft (darunter NRO, Industrie und Regierung) entwickelten
Kriterien für nachhaltige Bewirtschaftung erfüllen.
 Das angebotene Produkt entspricht den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Lebensmittel
Kriterienkatalog - 15/17
36
Bei Produkten, die das EU-Umweltzeichen für Rinse-off-Kosmetikprodukt e tragen, wird davon ausgegangen, dass sie die zuvor
aufgeführten Umwelt- und Produktkriterien erfüllen. Für Produkte gleichwertiger Art sind vom Bieter Nachweise gemäß der
Anlage
"Nachweise" zu erbringen.
Frage: Erfüllt das angebotene Produkt die zuvor genannten Kriterien?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.2.1.2 Umweltzeichen [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Ist das angebotene Produkt mit dem EU-Umweltzeichen für Rinse-off-Kosmetikprodukt e zertifiziert?
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ja, der Nachweis wird mit dem Angebot eingereicht oder kann kurzfristig nachgereicht werden. (0)
[ ] Nein, aber die in der Anlage "Nachweise" gelisteten Unterlagen zur Gleichwertigkeit werden dem Angebot beigefügt oder
können
kurzfristig nachgereicht werden. (0)
[ ] Nein, das Produkt ist auch nicht gleichwertig. (0)
Nur eine Antwort wählbar
2.2.1.3 Lizenznummer des Umweltzeichens
K.O.-Kriterium: Nein
Sofern das angebotene Produkt mit dem EU-Umweltzeichen (Ecolabel) zertifiziert ist, geben Sie hier bitte die entsprechende
Lizenznummer an, die zwingend auf dem Produkt abgebildet sein muss. Die Lizenznummer hat das Format XX/YYY/ZZZ.
2.2.2 Produkteigenschaften
Gewichtung: 0,00%
2.2.2.1 Versiegelter Flakon [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ist der einzelne Seifenflakon hygienisch versiegelt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.2.2.2 Integrierte Seifenpumpe [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Hat jeder Flakon eine fest integrierte Einweg-Seifenpumpe, kompatibel zu den Tork Spendern für Flüssigseife 560000 und 252040?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.2.2.3 Duft [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Hat die angebotene Cremeseife einen neutralen oder maximal dezenten Duft?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.2.2.4 Farbe [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ist die Seifenfarbe des angebotenen Produktes hell cremefarben?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog - 16/17
37
2.3 Anieferung [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich/wir garantiere(n), die Anlieferung der angebotenen Produkte gemäß der unter Ziffer 3 der Leistungsbeschreibung genannten
Vorgaben durchzuführen. Insbesondere garantiere(n) ich/wir die Lieferungen zu den vom Auftraggeber vorgegebenen oder mit den
Empfängern abgestimmten Wochentagen und Zeiten sowohl in den Vormittags- als auch in den Nachmittagsstunden, sowie eine
Lieferung an den gewünschten Ort in der anzuliefernden Liegenschaft. Mir/uns ist bekannt, dass dies sowohl im Keller als auch
im
Obergeschoss eines Gebäudes sein kann und das Gebäude gegebenenfalls nicht über einen funktionsfähigen und/oder für die Art
der Lieferung geeigneten Aufzug ausgestattet ist. Die Objektliste mit den zum Zeitpunkt der Ausschreibung bekannten
Lieferinformationen habe(n) ich/wir zur Kenntnis genommen.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.4 Konfliktlösung vor Ort [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Können Sie bei Problemen mit den von Ihnen gelieferten Produkten, die nur vor Ort gelöst werden können, gemäß Ziffer 6 der
Leistungsbeschreibung auf eigene Kosten innerhalb von drei Werktagen nach Anforderung durch den Auftraggeber einen
fachkundigen Mitarbeiter/eine fachkundige Mitarbeiterin in das betreffende Objekt entsenden oder dafür Sorge tragen, dass ein
fachkundiger Mitarbeiter/eine fachkundige Mitarbeiterin des Herstellers des von Ihnen gelieferten Produktes innerhalb des
genannten Zeitraumes die Konfliktlösung vor Ort übernimmt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog - 17/17
38
Name Dateiname Größe MIME-Type
Anlage Nachweise Anlage Nachweise.pdf 42,90 KB application/pdf
Anlage Lieferadressen Anlage Lieferadressen Stand 20191125.pdf 101,35 KB application/pdf
39
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2019/11/3c369016-802d-4f1a-b5a7-491f6bee7a4f.html
Data Acquisition via: p8000000
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau