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Ausschreibung: Pflege von Kinderspielplätzen - DE-Scheeßel
Dienstleistungen im Gartenbau
Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen
Dokument Nr...: 876387-2019 (ID: 2019120120561801647)
Veröffentlicht: 01.12.2019
*
Pflege von Kinderspielplätzen in der Gemeinde Scheeßel
VERGABEUNTERLAGEN
36610.421200
Pflege von Kinderspielplätzen in der Gemeinde Scheeßel
Öffentliche Ausschreibung (VOL)
Ausschreibung
AUFTRAGGEBER
Gemeinde Scheeßel
Untervogtplatz 1
27383 Scheeßel
Deutschland
Tel +49 426393080
Fax +49 426393081809
20.11.2019
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vertragsbedingungen/Formulare...................................................................................................
........................... 3
631-Aufforderung_zur_Abgabe_eines_Angebots
............................................................................................ 3
1 Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Namen . 4
2 Auskünfte
................................................................................................................................
.............. 4
3 Vorlage von
Nachweisen/Angaben/Unterlagen..................................................................................... 4
3.1 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:...................... 4
3.2 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestell. 4
3.3 - frei
-...............................................................................................................................
........... 5
4 Losweise
Vergabe.........................................................................................................................
........ 5
5
Nebenangebote...................................................................................................................
.................. 5
6 Angebotswertung
................................................................................................................................
.. 5
7 Angebote können abgegeben werden:
................................................................................................. 5
8 Angebotsabgabe
................................................................................................................................
... 6
9
Nachprüfungsstelle.............................................................................................................
................... 6
632_Bewerbungsbedingungen.......................................................................................................
.................. 7
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen.........................................................................
7
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
.......................................................................................... 7
3
Angebot.........................................................................................................................
........................ 7
3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.................................................................... 7
3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Da 7
3.3 Eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. ... 7
3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem . 7
3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. ..................................................................... 7
3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen g . 7
3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.............................. 7
4
Nebenangebote...................................................................................................................
.................. 7
4.1 Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; 7
4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu 7
4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses be . 8
4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung a 8
5
Bietergemeinschaften............................................................................................................
................ 8
5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abz 8
5.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, di . 8
Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis Pflege Kinderspielplätze ............................................................ 9
633_Angebotsschreiben_ohne_Lose.................................................................................................
.............. 12
1 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetzten Prei. 12
2 Die Angebotsendsumme des Hauptangebotes gem. Leistungsbeschreibung einschl. Umsatzsteuer 12
i
3 Anzahl der
Nebenangebote...................................................................................................................
12
4 Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für Haupt- und alle Nebenangebote...... 12
5 Bestandteil meines/unseres Angebots sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anlagen: . 13
6 Ich/Wir erklären,
dass............................................................................................................................
13
Besondere Vertragsbedingungen
NTVergG-Dienstleistung............................................................................. 14
326_Zusätzliche-Vertragsbedingungen-Nds-2016...................................................................................
........ 18
Eigenerklärung_DL_12-2016
........................................................................................................................... 21
Erklärung zum NTVergG P4 Abs 1_01-19
....................................................................................................... 22
Angebotsaufkleber_03-16
................................................................................................................................
23
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 24
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 27
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 29
ii
INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG
Es ist beabsichtigt, die in anliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Namen und für
Rechnung des unten angegebenen Auftraggebers zu vergeben. Einzelheiten ergeben sich aus den
Vergabeunterlagen.
INFORMATIONEN
ALLGEMEIN
Auftragsnummer 36610.421200
Auftragsbezeichnung Pflege von Kinderspielplätzen in der Gemeinde Scheeßel
Auftragsbeschreibung Pflege von 25 Kinderspielplätzen in der Gemeinde Scheeßel in den Jahren 2020 und 2021.
VERFAHREN
Auftraggeber Gemeinde Scheeßel
Auftraggebertyp Öffentlicher Auftraggeber
Liefer-/Ausführungsort 27383 Scheeßel
Leistungsart Dienstleistungsauftrag
Vergabeart Öffentliche Ausschreibung (VOL)
VERFAHRENSEIGENSCHAFTEN
Losweise Vergabe Nein
Zuschlagskriterium Niedrigster Preis
Klassifizierungen Code Bezeichnung
77300000-3 Dienstleistungen im Gartenbau
77310000-6 Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen
ANGEBOTE
Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen
Nachlass Ja
Verwendung elektronischer Mittel Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge kann elektronisch oder nicht elektronisch
erfolgen
URL für elektronische Angebote https://portal.deutsche-e vergabe.de
Zulässige Signaturen Qualifizierte elektronische Signatur, Fortgeschrittene elektronische Signatur, Mantelbogen
TERMINE
BEKANNTMACHUNG
Bekanntmachung 20.11.2019
ANGEBOTE UND BEWERTUNG
Frist Bieterfragen 11.12.2019 12:00
Angebotsfrist 16.12.2019 10:00:00
Bindefrist 07.02.2020
AUFTRAGSDAUER
Beginn 01.05.2020
Ende 30.11.2021
Anmerkungen Leistungserbringung 7-mal jährlich in den Monaten Mai, Juni, Juli, August, September, Oktober und
November. Im gegenseitigen Einvernehmen können die Arbeiten um ein weiteres Jahr - 2022 -
verlängert werden.
ELEKTRONISCHE TEILNAHME
Bitte melden Sie sich auf der Bekanntmachungsplattform unter
https://portal.deutsche-e vergabe.de
mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
1
Sofern Sie im System noch nicht registriert sind, können Sie dies auf der Plattform vornehmen.
Die Registrierung ist kostenfrei.
Anschließend können Sie auf der Startseite bspw. nach dem Titel des Verfahrens über die Direktsuche als Suchbegriff
suchen. Folgen Sie anschließend der Anleitung im System, um an dem Verfahren teilzunehmen.
BIETERFRAGEN
Bieterfragen müssen bis spätestens 11.12.2019 12:00 Uhr eingegangen sein.
Für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert.
Bieterfragen müssen unter "Nachrichten" im eVergabe Bieterassistenten gestellt, sowie Antworten dort geprüft werden.
Den Assistenten erreichen Sie unter folgender Adresse: https://portal.deutsche-e vergabe.de
Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder E-Mail Anfragen werden nicht beantwortet.
Hinweis: Sie erhalten unmittelbar nach Beantwortung einer Bieterfrage eine Benachrichtigung per E-Mail über das Vorliegen von
Antworten im Bieterassistenten. Sie müssen daher alle Antworten im Assistenten prüfen und dort zur Kenntnis nehmen.
2
631
(VOL Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
VHB - Bund - Ausgabe 2008 Stand April 2016 Seite 1 von 4
Vergabestelle Datum der Versendung
Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung mit
Teilnahmewettbewerb
Freihändige Vergabe
Internationale NATO-Ausschreibung
Ablauf der Angebotsfrist
Datum Uhrzeit
Bindefrist endet am
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
(Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 1 der VOL/A)
Bezeichnung der Leistung:
Maßnahmennummer Maßnahme
Vergabenummer Leistung
Anlagen
A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:
632 Bewerbungsbedingungen
227 Zuschlagskriterien
B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:
Teile der Leistungsbeschreibung: Beschreibung, Pläne, sonstige Anlagen
634 Besondere Vertragsbedingungen
635 Zusätzliche Vertragsbedingungen
241 Abfall
244 Datenverarbeitung
246 Aufträge für Gaststreitkräfte
247 Aufträge mit besonderen Anforderungen aufgrund Geheimschutz oder Sabotageschutz
625 NATO Infrastrukturbauten
Tel: Fax:
Bieter
20.11.2019 Gemeinde Scheeßel Untervogtplatz 1 27383 Scheeßel Deutschland +49 426393080 +49 426393081809 16.12.2019 10:00:00
07.02.2020 36610.421200 Pflege von Kinderspielplätzen in der Gemeinde Scheeßel Auflistung der Kinderspielplätze mit
Flächenangabe (Anlage 1) Regelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der 13 bis 15 NTVergG Vorbemerkungen zum
Leistungsverzeichnis und besondere Vertragsbedingungen
3
631
(VOL Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
VHB - Bund - Ausgabe 2008 Stand April 2016 Seite 2 von 4
C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
633 Angebotsschreiben
Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm
125 Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Teilnehmer
234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind:
126 Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Nachunternehmer/Unterauftragnehmer
1 Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im
Namen und für Rechnung
zu vergeben.
2 Auskünfte
Auskünfte werden erteilt, nicht beigefügte Unterlagen können eingesehen werden bei/beim
Name
Anschrift
Tel. Fax E-Mail
Nicht beigefügte Unterlagen sind:
3 Vorlage von Nachweisen/Angaben/Unterlagen
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 für den Bieter, der den Zuschlag
erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung (Angebotsschreiben Nr. 6) einen Auszug aus dem
Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
3.1 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
siehe (Auftrags)Bekanntmachung
3.2 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle
vorzulegen
siehe (Auftrags)Bekanntmachung
Zertifikat bzw. Einzelnachweis entsprechend der Erklärung im Formblatt 248
Erklärung zum Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) Eigenerklärung zur Eignung
Gemeinde Scheeßel
Untervogtplatz 1
27383 Scheeßel
Landkreis Rotenburg - Zentrale Vergabestelle Hopfengarten 2 27356 Rotenburg (Wümme) +49 42619832178 +49 4261983882178
vergabe@lk-row.de
4
631
(VOL Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
VHB - Bund - Ausgabe 2008 Stand April 2016 Seite 3 von 4
3.3 - frei -
4 Losweise Vergabe
nein
ja, Angebote sind möglich
nur für ein Los
für ein Los oder mehrere Lose
nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)
5 Nebenangebote
5.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nr. 4 der Bewerbungsbedingungen gilt nicht.
5.2 Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nr. 4 der Bewerbungsbedingungen) - ausgenommen
Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten -
für die gesamte Leistung
nur für nachfolgend genannte Bereiche:
mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:
unter folgenden weiteren Bedingungen:
6 Angebotswertung
Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote
Zuschlagskriterium Preis
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.
Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen,
insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen.
Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Zuschlagskriterien
Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 v.H.
eingeräumt.
Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein
anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt.
Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen.
7 Angebote können abgegeben werden:
schriftlich.
elektronisch mit fortgeschrittener Signatur.
elektronisch mit qualifizierter Signatur.
mit Mantelbogenverfahren (schriftlicher Mantelbogen und elektronische Angebotsdatei).
elektronisch in Textform
5
631
(VOL Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
VHB - Bund - Ausgabe 2008 Stand April 2016 Seite 4 von 4
8 Angebotsabgabe
Falls Sie nicht die Absicht haben, ein Angebot abzugeben, werden Sie gebeten, die Vergabestelle
baldmöglichst davon zu unterrichten (entfällt bei Öffentlicher Ausschreibung).
Bei elektronischer Angebotsabgabe ist das Angebot wie vorgegeben digital zu signieren und
zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der
Vergabestelle zu übermitteln.
Bei schriftlicher Angebotsabgabe ist das beigefügte Angebotsschreiben zu unterzeichnen und
zusammen mit den Anlagen in verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende
Anschrift zu senden oder dort abzugeben:
siehe Briefkopf
Stelle:
Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe
Angebot für
Maßnahmennummer: Baumaßnahme:
Vergabenummer: Leistung:
zu versehen, ggf. unter Verwendung eines bereit gestellten Kennzettels.
9 Nachprüfungsstelle
10
Kreishaus Rotenburg - zentrale Vergabestelle/Zi. 226, Hausbriefkasten, Emofang
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme) 36610.421200 Pflege von Kinderspielplätzen in der Gemeinde Scheeßel Landkreis Rotenburg (Wümme) -
Rechnungsprüfungsamt Hopfengarten 2 27356 Rotenburg (Wümme) Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG)
Das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz kommt zur Anwendung und ist zu beachten.
11 Vertragslaufzeit
Die Arbeiten sind in den Monaten Mai, Juni, Juli, August, September, Oktober und November der
Jahre 2020 und 2021 zu erbringen. Im gegenseitigen Einvernehmen können die Arbeiten um ein
Kalenderjahr verlängert werden.
6
632
(VOL - Bewerbungsbedingungen)
VHB - Bund - Ausgabe 2008 Stand April 2016 Seite 1 von 2
Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Verdingungsordnung für Leistungen, Teil A Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von
Leistungen (VOL/A, Abschnitt 1).
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten,
Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in
Textform darauf hinzuweisen.
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung
beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber
zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
3 Angebot
3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das
Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen.
Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.
3.3 Eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig.
Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein
verbindlich.
3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der
Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf
verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt
nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die
Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in Mischkalkulationen auf andere Leistungspositionen
umlegt, von der Wertung ausgeschlossen.
3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag
ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am
Schluss des Angebotes hinzuzufügen.
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
- ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden
und
- an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
4 Nebenangebote
4.1 Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im
Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig
sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe
nachzuweisen.
4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu
beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der
Leistung erforderlich sind.
7
632
(VOL - Bewerbungsbedingungen)
VHB - Bund - Ausgabe 2008 Stand April 2016 Seite 2 von 2
Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Vergabeunterlagen geregelt
ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung
zu machen.
4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen,
entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch
Pauschalsumme).
4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung
ausgeschlossen.
5 Bietergemeinschaften
5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform
abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten
oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
5.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich
erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben,
nicht zugelassen.
8
Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis Pflege der Kinderspielplätze
1
1. Die hier genannten Vorbemerkungen werden Vertragsbestandteil und sind bei der Kalkulation der Positionen zum
Leistungsverzeichnis zu berücksichtigen.
2. Bei eventuell festgestellten Veränderungen der zu pflegenden Flächen wird durch ein gemeinsames Aufmaß eine
Aktualisierung vorgenommen. Dieses Aufmaß wird Abrechnungsgrundlage.
3. Mündliche Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn in jedem Einzelfall eine
schriftliche Bestätigung durch den Auftraggeber vorliegt.
4. Der Beginn der Arbeiten ist jeweils vorher mit dem AG abzustimmen. Nach Beendigung der
Arbeiten ist vom AG die schriftliche Bestätigung über die ordnungsgemäße Durchführung
der Leistung einzuholen. Diese Bestätigungen sind in einfacher Ausfertigung der Rechnung
beizufügen. Andernfalls kann die Leistung nicht vergütet werden.
5. Vorhandene Bäume und Sträucher sind vor Beschädigungen zu schützen. Hierzu wird auf
die DIN 18 919 und die zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für
Landschaftsbauarbeiten im Straßenbau (ZTVLa. StB 92) verwiesen.
6. Eventuell notwendige Ersatzbepflanzungen werden vom Auftraggeber nur nach vorheriger
Absprache vergütet.
7. Die jeweils für die Bearbeitung der Anlage in Frage kommenden Positionen der Leistungsbeschreibung sowie Umfang und
Häufigkeit der einzelnen Arbeiten werden, falls nicht gesondert vermerkt, bauseitig bestimmt. Auch behält sich der
Auftraggeber vor, einzelne Teile
durch eigenes Personal durchzuführen. Die Bauleitung behält sich weiter das Recht vor, Arbeitstermine innerhalb der einzelnen
Positionen zu verschieben bzw. ganz auszusetzen.
8. Die begonnenen Arbeiten innerhalb einer Anlage dürfen ohne bauseitige Genehmigung
nicht unterbrochen oder tageweise ausgesetzt werden; im Interesse des Gesamtbildes ist
zügig durchzuarbeiten.
9. Werden Arbeiten nicht entsprechend der Ausschreibung durchgeführt und die festgestellten Mängel trotz Beanstandung durch
die Bauleitung nicht innerhalb von der
gesetzten Frist abgestellt, kann der Auftraggeber den Vertrag fristlos kündigen. Der
beanstandete Pflegegang wird nicht vergütet.
Der Auftrag muss dann innerhalb von vier Wochen abgerechnet werden. Die Mehrkosten,
die bei der Vergabe an einen anderen Auftragnehmer entstehen, werden von der Rechnung
einbehalten bzw. nachgefordert.
10. Die Pflegemaßnahmen dürfen grundsätzlich nicht an Wochenenden sowie an Feiertagen
durchgeführt werden. Freitags sind die Arbeiten bis 12.00 Uhr mittags abzuschließen.
Grundsätzlich sind seitens des AG Terminvorgaben möglich.
11. Um eine ordnungsgemäße und einwandfreie Pflege und Unterhaltung der Anlagen sicherzustellen, hat der Auftragnehmer einen
fachkundigen, verantwortlichen Objektleiter zu benennen, der das Personal des Auftragnehmers einweist und beaufsichtigt, sowie
mit dem
Auftraggeber eng zusammenarbeitet. Der Objektleiter hat den Weisungen und Wünschen
des Auftraggebers, die sich auf die vertragsgemäße Leistung bezieht, unverzüglich Folge zu
leisten.
9
Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis Pflege der Kinderspielplätze
2
12. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass Personalausfälle jeglicher Art die vertraglich
vereinbarten Leistungen nicht beeinträchtigen.
13. Der Auftraggeber entscheidet, ob die Arbeiten fristgerecht und ordnungsgemäß ausgeführt
worden sind. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das von ihm gepflegte und unterhaltene
Objekt nach Aufforderung gemeinsam mit dem Auftraggeber abzunehmen. In den ersten
Monaten wird eine gemeinsame Kontrolle/Abnahme alle zwei Wochen durchgeführt. Dabei
festgestellte Mängel sind unverzüglich zu beseitigen. Die Beweislast für vertragsgemäße
Ausführung bleibt bis zur Endabnahme beim Auftragnehmer.
14. Ausnahmen und Überschreitung der Pflegemaßnahmen sind vorausschauend und rechtzeitig mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Bei der Ausführung aller vertraglichen Leistungen
dürfen keine chemischen Unkrautbekämpfungsmittel eingesetzt werden, die Anwendung
von Pflanzenbehandlungsmittel ist grundsätzlich durch den Auftraggeber zu genehmigen.
Beschädigungen und Verunreinigungen anderer Anlagenteile, insbesondere der Fußwege,
müssen vom Auftragnehmer kurzfristig beseitigt werden.
15. Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe mit dem Pflegezustand der einzelnen Kinderspielplätze vertraut zu machen. Mit
Abgabe des Angebotes wird vom Bieter zugesichert, dass er
im Falle der Zuschlagserteilung die ausgeschriebenen Leistungen regelmäßig und fachgerecht durchführen kann.
16. Das Vorhandensein von Maulwurfshaufen sowie teilweise einzelner Steine ist einzukalkulieren. Ein hieraus entstehender
Mehraufwand bzw. Mehrentstehung von Schäden ist Sache
des Auftragnehmers und wird nicht gesondert vergütet.
17. Die durchgeführten Arbeiten sind mit Ortsangabe und Angabe der Pos.-Ziffer des Leistungsverzeichnisses auf einem
Arbeitsnachweisbogen zu erfassen und dem Auftraggeber
jeweils monatlich zur Bestätigung durch Unterschrift vorzulegen.
18. Das Befahren der Wege mit großen Arbeitsmaschinen und Geräten ist auf das unabwendbar notwendige Maß zu beschränken.
Treten Versackungen oder sonstige Schäden auf, die
auf die Benutzung zu schwerer Geräte und Maschinen zurückzuführen ist, so hat der Verursacher diese unverzüglich auf seine
Kosten zu beseitigen.
19. Bei Schadensmitteilungen ist unverzüglich eine Meldung an den Fachbereich Bau und Planung, Frau Heitmann (Tel.-Nr.
04263/9308-1870 oder heitmann@scheessel.de) abzugeben
und die weitere Schadensbehebung mit dieser abzustimmen.
20. Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich monatlich nach Abschluss eines Pflegedurchgangs, eine vierteljährliche
Abrechnung kann bei Bedarf vereinbart werden. Auf Anforderung sind nach Vorgabe des Auftraggebers einzelne Teile bzw. einzelne
Aufträge als gesonderte Rechnung vorzulegen.
Für zusätzliche Arbeiten sind auf Anforderung Kostenvoranschläge bzw. Kostenangebote
vorzulegen.
Die Rechnung geht an:
Gemeinde Scheeßel
Fachbereich 60
Untervogtplatz 1
27383 Scheeßel
10
Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis Pflege der Kinderspielplätze
3
Die Abrechnung der Pflegemaßnahmen erfolgt unter Vorlage der entsprechenden Nachweise. Ausnahmen sind mit dem Auftraggeber
abzustimmen. Zusätzliche Aufträge dürfen direkt
nach Abschluss des jeweiligen Auftrages abgerechnet werden. Die letzte Rechnung des jeweiligen Haushaltsjahres ist fristgerecht
bis zur 49. Kalenderwoche des gleichen Jahres zur
Prüfung vorzulegen!
21. Die Arbeiten sollen von Mai 2020 bis November 2021 vergeben werden. Im gegenseitigen
Einvernehmen können die Arbeiten um ein weiteres Jahr - 2022 - verlängert werden. Die
Pflegearbeiten sind in den einzelnen Anlagenteilen und ohne besondere Aufforderung des
Auftraggebers durchzuführen.
Die Einzelfristen der regelmäßigen Arbeiten werden vor Auftragsvergabe mit dem Auftraggeber abgestimmt und sind Voraussetzung
für eine Auftragsvergabe.
22. In den Angebotspreisen sind jegliche Rüstzeit, An- und Abfahrt, Aufmaße, Kontrollen und
notwendige Abnahmen mit einzukalkulieren.
23. Preisanpassungsklausel
Sollte die Vertragslaufzeit über die vereinbarte Dauer von 19 Monaten hinausgehen, ist eine
Preisanpassung für die optionale Verlängerung möglich. Die Preisanpassung kann durch
den Auftragnehmer nur beantragt werden, wenn ein tariflicher Lohn oder der gesetzliche
Mindestlohn zu zahlen ist und dieser verändert bzw. angepasst wird.
Die aus diesen Veränderungen des Lohnes entstehenden zusätzlichen Personalkosten sind
in einem schriftlichen Antrag nachzuweisen. Dazu ist die Angebotskalkulation mit dem darin
berücksichtigten und ausgewiesenen Lohn vorzulegen. Die vorhandene Kalkulation wird
dann, nur verändert um den neuen Tarif- oder Mindestlohn, neu berechnet. Die Preisanpassung erfolgt in Höhe der Differenz aus
Neuberechnung und Angebotskalkulation im Folgemonat der Antragstellung.
Eine Preisanpassung kann einmal, für die optionale Verlängerung von einem Jahr, beantragt werden. Der Antrag ist schriftlich
innerhalb des ersten Kalendermonats der Vertragsverlängerung beim Auftraggeber einzureichen. Eine rückwirkende Preisanpassung
ist ausgeschlossen.
Im Falle eines Nachprüfungsverfahrens ist der Bieter bis zum rechtskräftigen Abschluss des
Nachprüfungsverfahrens an sein Angebot gebunden
11
633
(Angebotsschreiben Liefer-/Dienstleistungen)
VHB - Bund - Ausgabe 2008 Stand April 2016 Seite 1 von 2
Name und Anschrift des Bieters Ort:
Datum:
Tel.:
Fax:
e-mail:
USt.-ID-Nr.:
HR-Nr.:
(Name und Anschrift der Vergabestelle)
Angebotsschreiben
Bezeichnung der Leistung:
Maßnahmennummer Maßnahme
Vergabenummer Leistung
Anlagen1 Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (Kurz- oder Langfassung) mit den
Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen
Einheitliche Europäische Eigenerklärung
234 Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
Nebenangebot(e)
1 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetzten Preisen an.
An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.
2 Die Angebotsendsumme des Hauptangebotes gem. Leistungsbeschreibung einschl. Umsatzsteuer beträgt
3 Anzahl der Nebenangebote St.
4 Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für
Haupt- und alle Nebenangebote %
1 vom Bieter anzukreuzen und beizufügen
36610.421200 Pflege von Kinderspielplätzen in der Gemeinde Scheeßel Gemeinde Scheeßel Untervogtplatz 1 Deutschland 27383
Scheeßel
12
633
(Angebotsschreiben Liefer-/Dienstleistungen)
VHB - Bund - Ausgabe 2008 Stand April 2016 Seite 2 von 2
5 Bestandteil meines/unseres Angebots sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anlagen:
- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Ausgabe 2003,
- Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen Teil B
6 Ich/Wir erklären, dass
ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung nachgekommen bin/sind.
ich/wir in den letzten 2 Jahren nicht gem. 21 Abs. 1 i.V.m. 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes mit einer Geldbuße von
mehr als 2 500 Euro belegt worden bin/sind.
ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung
erfülle(n).
ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses
als alleinverbindlich anerkenne(n).
mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Angebotes sind.
das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen des
Auftraggebers den Zusatz oder gleichwertig enthalten und von
mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung) eingetragen wurden.
falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die
Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst.
Unterschrift (bei schriftlichem Angebot)
Ist
- bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Name der natürlichen Person,
die die Erklärung abgibt, nicht angegeben,
- ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben oder
- ein elektronisches Angebot, das signiert werden muss, nicht wie vorgegeben signiert,
wird das Angebot ausgeschlossen.
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Fortsetzung Besondere Vertragsbedingungen
(- Regelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der 13 bis 15 NTVergG -)
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Regelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der 13 bis 15 NTVergG
- Vergabe von Dienstleistungsaufträgen -
1. Zahlung von Mindestentgelten
Der Auftragnehmer hat sich verpflichtet, im Fall der Auftragserteilung den Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern im Sinne des 22 Mindestlohngesetz (MiLoG) in seinem Unternehmen bei der
Ausführung der beauftragten Leistung, die innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik
Deutschland erbracht wird, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des
Mindestlohngesetzes zu zahlen und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von
Regelungen nach 1 Abs. 3 MiLoG erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den
Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. Diese können sich ergeben aus:
- den Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG),
- den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)
- der auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie
- aus einem auf der Grundlage von 5 des Tarifvertragsgesetzes für allgemeinverbindlich
erklärten Tarifvertrag im Sinne von 4 Absatz 1 Nummer 1 sowie 5 und 6 Absatz 2 des AEntG.
Die Pflicht des Auftragnehmers zur Zahlung des Mindestentgelts erstreckt sich auch auf
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Sinne des Gesetzes zur Regelung der
Arbeitnehmerüberlassung entliehen sind und bei der Ausführung der Leistung eingesetzt werden.
In diesem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Zahlung von Mindestentgelten auch den
Verleihunternehmen aufzuerlegen, die Abgabe der entsprechenden Verpflichtungserklärungen mit
diesen zu vereinbaren, von diesen einzufordern und dem Auftraggeber vorzulegen.
Das Mindestentgelt erfasst nur solche Entgeltzahlungen, die zur Abgeltung der im Rahmen der
Auftragsausführung erbrachten Arbeitsleistung regelmäßig zu zahlen sind.
Nicht von dem Mindestentgelt erfasst sind vermögenswirksame Leistungen oder
Sonderleistungen, die nicht mit der Arbeitsleistung in einem funktionalen Zusammenhang stehen.
Auf die entsprechende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes wird verwiesen, vgl. BAG,
Urteil vom 18.04.2012 4 AZR 139/10; BAG E 109, 244.
2. Verpflichtung von Nachunternehmen
Der Auftragnehmer ist weiter verpflichtet, die in Ziffer 1 genannten Verpflichtungen zur Zahlung
von Mindestentgelten auch den von ihm eingesetzten oder von Nachunternehmen eingesetzten
Nachunternehmen aufzuerlegen, die Abgabe der entsprechenden Verpflichtungserklärungen mit
diesen zu vereinbaren, von diesen einzufordern und dem Auftraggeber vorzulegen. Die
Verpflichtung von Nachunternehmen zur Zahlung des Mindestentgeltes nach Ziffer 1 besteht nur
für Leistungen, die das beauftragte Nachunternehmen innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik
Deutschland erbringen wird. Die Verpflichtungserklärungen können nach Maßgabe des 13 Abs.
1 Satz 4, 5 i.V.m. 8 Abs. 1 NTVergG auch im Wege der Präqualifikation erbracht werden.
Vorstehende Verpflichtungen beziehen sich auf die Verpflichtungserklärungen über die Zahlung
von Mindestentgelten nach 4 Abs. 1 NTVergG.
Die Erklärungen sind vor Einsatz des jeweiligen Nachunternehmens einzufordern und dem
Auftraggeber vorzulegen.
Die Mindestentgeltverpflichtung bezieht sich jeweils auf das beauftragte Nachunternehmen.
Soweit keine Mindestentgeltregelung nach 4 Abs. 1 Nr. 2 NTVergG existiert, ist das
Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes gemäß 4 Abs. 1 Nr. 1 NTVergG zu
zahlen.
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(- Regelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der 13 bis 15 NTVergG -)
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Nachunternehmen im Sinne dieser Regelungen sind in der Regel rechtlich selbständige
Unternehmen, die von dem beauftragten Auftragnehmer zur Erbringung der ausgeschriebenen
Leistung herangezogen werden, die in sich abgeschlossene Teilleistungen bilden und nicht nur
untergeordnete Hilfsdienste oder bloße Zulieferungen darstellen. Der Auftragnehmer hat diese
rechtliche Einordnung der von ihm zur Ausführung eingesetzten Dritten in eigener Verantwortung
zu prüfen. Die Regelung des 4 Nr. 4 VOL/B bleibt unberührt.
3. Kontrollrechte
3.1. Allgemeines Kontrollrecht des Auftraggebers
Die Vertragsparteien vereinbaren vor dem Hintergrund der Regelung in 14 Abs. 1 NTVergG ein
allgemeines Recht des Auftraggebers zur jederzeitigen Kontrolle, ob der Auftragnehmer und die
zur Auftragsausführung eingesetzten Nachunternehmen und Verleihunternehmen die von ihnen im
Hinblick auf das NTVergG übernommenen Pflichten erfüllen.
3.2. Kontrollrechte des Auftraggebers und Vertragspflichten des Auftragnehmers im Hinblick auf
die Pflicht zur Zahlung des Mindestentgelts
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bis zur vollständigen Leistungserbringung jederzeit auf
Verlangen des Auftraggebers die Grundlage für seine Zahlungsverpflichtung des Mindestentgelts
i.S.d. 4 Abs. 1 NTVergG offenzulegen und Kontrollen über die Einhaltung und Umsetzung dieser
Zahlungspflicht zu ermöglichen. Zu diesem Zweck hat der Auftragnehmer die zur Kontrolle
erforderlichen Unterlagen, Arbeitsnachweise der Beschäftigten und Nachweise über
Entgeltzahlungen an die Beschäftigten, die zur Ausführung der Leistung eingesetzt sind, bereit zu
halten und dem Auftraggeber jederzeit auf dessen Anforderung auszuhändigen. Um die
Einhaltung der in Ziffer 1 und 2 genannten Vertragspflichten zu überprüfen, ist der Auftraggeber
berechtigt, die im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen zu treffen, insbesondere
Leistungsorte/Baustellen und/oder Geschäftsräume zu betreten, Beschäftigte zu befragen,
Einsicht in Unterlagen, insbesondere in Lohn- und Meldeunterlagen, Bücher und andere
Geschäftsunterlagen und Aufzeichnungen zu nehmen, aus denen Umfang, Art, Dauer und
tatsächliche Entlohnung der Beschäftigten hervorgehen oder abgeleitet werden können. Die
Unterlagen sind nach Auftragserteilung vollständig und prüffähig bereit zu halten.
Die vorstehenden Pflichten sind mit Zuschlag Vertragsbestandteil. Sie gelten auch nach
vollständiger Erfüllung der Hauptleistungspflichten durch den Auftragnehmer in entsprechender
Anwendung des 147 Abgabenordnung für zehn (10) Jahre nach Ende des Kalenderjahres, in
dem die Hauptleistung des Auftragnehmers vollständig und vertragsgerecht erbracht wurde.
Nach vollständiger Leistungserbringung wird der Auftraggeber eine angemessene Frist zur
Bereitstellung und Vorlage der o.g. Unterlagen setzen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine Beschäftigten auf die Kontroll- und Nachweispflichten
gegenüber dem Auftraggeber hinzuweisen. Ihm ist bekannt, dass die Umsetzung und Ausübung
der Kontrollrechte durch den Auftraggeber nicht von der Einwilligung der Beschäftigten abhängt.
Die Verpflichtung des Auftragnehmers zur Erfassung, Bereithaltung und Offenlegung der
personenbezogenen Daten ist zur Prüfung der Verpflichtung zur Zahlung des vereinbarten
Mindestentgelts erforderlich und gilt daher unabhängig davon, ob die Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer sowie sonstigen zur Auftragsausführung Beschäftigten ihre Einwilligung zur
Erfassung und Offenlegung der personenbezogenen Daten erteilen.
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(- Regelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der 13 bis 15 NTVergG -)
Dienstleistung Seite 3 von 4
Vorstehende Pflichten bestehen in gleicher Weise für eingesetzte Nachunternehmen und
Verleihunternehmen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die von ihm eingesetzten Nach- und
Verleihunternehmen sowie etwaige dritte Nach- und Verleihunternehmen, die für die Ausführung
des Auftrags eingesetzt sind, seinerseits auf Einhaltung der Vertragspflichten gem. Ziffer 1 und 2
zu kontrollieren und dem Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtungen auf dessen Verlangen
jederzeit nachzuweisen.
Die in Ziffer 2 genannte Pflicht zur Vorlage von Erklärungen von Nachunternehmen gilt nicht,
sofern und soweit der Auftraggeber gemäß 13 Abs. 3 NTVergG auf die Vorlage von Erklärungen
verzichtet. Auch in diesem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, für die Zahlung des
entsprechenden Mindestentgelts Sorge zu tragen und dies dem Auftraggeber auf Verlangen
nachzuweisen.
4. Sanktionen/Vertragsstrafe/Kündigungsrecht
Die Vertragspartner vereinbaren für jeden schuldhaften Verstoß des Auftragnehmers und der von
ihm oder durch seine Nach- oder Verleihunternehmen beauftragten Nach- oder
Verleihunternehmen gegen die vorstehend erfassten Vertragspflichten gem. Ziffer 1, 2 und Ziffer
3.2 die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 1 vom Hundert des Auftragswertes netto -
basierend auf dem Auftragswert im Zeitpunkt der Beauftragung; bei mehreren Verstößen gegen
die Vertragspflichten auf Grundlage des 4 Abs. 1 NTVergG darf die Summe der Vertragsstrafen
10 vom Hundert des Auftragswertes nicht überschreiten.
Diese Vertragsstrafenregelung bezieht sich explizit ausschließlich auf schuldhafte
Vertragspflichtverstöße im Zusammenhang mit den vorgenannten Vertragsregelungen der Ziffern
1, 2 und 3.2, die auf den gesetzlichen Regelungen des NTVergG basieren. Die Vereinbarung von
Vertragsstrafen für andere Verstöße gegen Vertragspflichten, etwa über die Vereinbarung von
Terminen und Fristen, bleibt hiervon unberührt.
Schuldhaft ist auch ein Verstoß gegen Vertragspflichten, der durch Nach- oder
Verleihunternehmen begangen wird, wenn und soweit dieser Verstoß als schuldhafter Verstoß
des Auftragnehmers gegen eigene Nebenpflichten einzuordnen ist. Dies ist dann nicht der Fall,
wenn der Auftragnehmer schlüssig nachweist, dass er die Einhaltung der
Mindestentlohnungspflichten durch die eingesetzten Nach- und Verleihunternehmen regelmäßig
kontrolliert und sichergestellt hat. Die Zahlung einer Vertragsstrafe wird daher auch für den Fall
vereinbart, dass der Verstoß durch ein Nachunternehmen oder ein Verleihunternehmen begangen
wird und das beauftragte Unternehmen den Verstoß kannte oder kennen musste. Den
Vertragsparteien ist bekannt, dass das Gebot der Verhältnismäßigkeit bei der Verwirkung der
Vertragsstrafe zu beachten ist und die Vertragsstrafe vom Auftraggeber auf Antrag des
Auftragnehmers auf einen angemessenen Betrag herabgesetzt werden kann.
Neben der Vertragsstrafenregelung vereinbaren die Parteien für den Fall der schuldhaften und
nicht nur unerheblichen Nichterfüllung der sich aus den in Ziffer 1, 2 und 3.2 genannten
Vertragspflichten durch den Auftragnehmer oder durch einen von diesem oder einem Nach- oder
Verleihunternehmen eingesetzten Nach- oder Verleihunternehmen das Recht des Auftraggebers
zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. 8 VOL/B und etwaige andere vertragliche
Kündigungsrechte bleiben unberührt.
Der Auftragnehmer informiert die eingesetzten Nach- und Verleihunternehmen über die
drohenden Sanktionen im Fall schuldhafter Verstöße gegen die in Ziffer 1, 2 und/oder 3.2
vereinbarten Verpflichtungen.
16
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Fortsetzung Besondere Vertragsbedingungen
(- Regelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der 13 bis 15 NTVergG -)
Dienstleistung Seite 4 von 4
Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass der Auftraggeber die für die Verfolgung und Ahndung von
Ordnungswidrigkeiten nach 21 MiLoG, nach 23 AEntG und nach 16 AÜG zuständigen
Stellen über Verstöße des Auftragnehmers bzw. der Nach- oder Verleihunternehmen gegen die
auf Grundlage des 4 Abs. 1 NTVergG vereinbarten Mindestentgeltregelungen informieren.
5. Rechtliche Hinweise und Regelung zur Teilnichtigkeit
Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein, bezieht sich die Unwirksamkeit
ausschließlich auf die jeweilige Teilregelung und nicht auf die Vertragsregelungen insgesamt.
139 BGB wird ausdrücklich abbedungen.
17
Auftraggeber/Vergabestelle
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)
des Landes Niedersachsen für die Ausführung
von Lieferungen und Leistungen
024_111 (VHB-VOL 4.3)
06.2016
Inhaltsverzeichnis
Vorbemerkung
Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
1 Vertragsbestandteile ( 1)
1.1
b) Besondere Vertragsbedingungen
f) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)
1.2
Art und Umfang der Lieferungen und Leistungen
a) Die Leistungsbeschreibung mit Vorrang gegenüber
Plänen/Zeichnungen
Durch die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen wird die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht
berührt.
Anderslautende Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers
werden nicht Bestandteil des Vertrags. Abweichungen
von den in Nr. 1.1 angegebenen Vertragsbestandteilen
wie auch mündliche Abreden gelten nur, wenn der Auftraggeber sie schriftlich bestätigt hat. Dies gilt nicht für
einen angebotenen Skontoabzug.
1.3
Nr. 2) Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander:
Vertragsbestandteile
Die Preisvereinbarung dieses Auftrags unterliegt den Bestimmungen der jeweils geltenden Fassung der Verordnung PR Nr. 30/53
über die Preise bei öffentlichen Aufträgen und ggf. einer Preisprüfung. Die in diesem Auftrag vereinbarten Preise gelten
als Marktpreise im Sinne
der o. a. Verordnung, soweit nicht in dem Auftrag ausdrücklich ein anderer Preistyp angegeben ist.
Mit der Annahme des Auftrags ist die Auftragnehmerin
oder der Auftragnehmer verpflichtet, der zuständigen
Preisbehörde auf Verlangen nachzuweisen, dass es sich
um einen Marktpreis handelt. Kann aufgrund der Preisprüfung ein Marktpreis nicht festgestellt werden, gilt
der vereinbarte Preis als Selbstkostenpreis im Sinne der
entsprechenden Preisverordnung. Die Auftragnehmerin
bzw. der Auftragnehmer ist in diesem Fall verpflichtet,
in Zusammenarbeit mit der Preisbehörde nach den Vorschriften der LSP-Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund von
Selbstkosten einen Selbstkostenfestpreis,
Selbstkostenrichtpreis oder Selbstkostenerstattungspreis
zu ermitteln und abzurechnen. Bei der Abrechnung zu
Selbstkosten wird zur Abgeltung des kalkulatorischen
Gewinns ein Satz für höchstens 5 v. H. der Netto-Selbstkosten als angemessen betrachtet. Eine Verzinsung des
betriebsnotwendigen Kapitals von 6,5 v. H. darf nicht
überschritten werden.
Nr. 1) Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen
werden durch den Vertrag bestimmt.
c) etwaige Ergänzende Vertragsbestimmungen
d) etwaige Zusätzliche Vertragsbedingungen
e) etwaige allgemeine Technische Vertragsbedingungen
1
2 Preis
3 Änderung der Vergütung
4 Mehr- und Minderleistungen
5 Verpackung
6 Ausführung der Leistungen
7 Sprache
8 Unterauftragnehmer (Nachunternehmer)
9 Abnahme
10 Auftragsentziehung - Kündigung oder Rücktritt
11 Gewährleistung und Verjährung
12 Rechnung
13 Bezahlung, Abtretung
14 Vertragsänderungen
15 Gerichtsstand
2 Preise
2.1
2.2
Stand: Mai 2016
Untervogtplatz 1, 27383 Scheeßel, Deutschland 18
3 Änderung der Vergütung ( 2 Nr. 3)
4
Beansprucht die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer auf Grund von 2 Nr. 3 VOL/B eine erhöhte Vergütung, muss sie bzw. er
dies dem Auftraggeber unverzüglich - möglichst vor Ausführung der Leistung und möglichst der Höhe nach - anzeigen. Die
Auftragnehmerin
oder der Auftragnehmer hat auf Verlangen die durch die
Änderung der Leistung bedingten Mehr- oder Minderkosten nachzuweisen.
Mehr- oder Minderleistungen ( 2)
- ist die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer verpflichtet, Mehrleistungen bis zu 10 v. H. der im Vertrag
festgelegten Mengen zu den im Vertrag festgelegten
Einheitspreisen zu erbringen,
Bei marktgängigen, serienmäßigen Erzeugnissen, für die
Einheitspreise im Vertrag vorgesehen sind,
- begründen Minderungen bis zu 10 v. H. der im Vertrag
festgelegten Mengen keinen Anspruch auf Änderung
der im Vertrag festgelegten Einheitspreise.
5 Verpackung
Abfälle aus Verpackungen sind dadurch zu vermeiden,
dass Verpackungen
Verpackungen sind aus umweltverträglichen und die
stoffliche Verwertung nicht belastenden Materialien
herzustellen.
1. nach Volumen und Gewicht auf das zum Schutz des
Füllgutes notwendige Maß beschränkt werden,
Auf Verlangen sind neue Ausführungsfristen zu vereinbaren.
2. so beschaffen sein müssen, dass sie wieder verwendbar
sind, soweit dies technisch möglich und zumutbar sowie vereinbar mit den auf das Füllgut bezogenen Vorschriften ist,
3. stofflich verwertet werden, soweit die Voraussetzungen für eine Wiederverwendbarkeit nicht vorliegen.
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer ist verpflichtet, sofern in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich vorgesehen,
Verpackungen nach Gebrauch zurückzunehmen und einer erneuten Verwendung oder einer
stofflichen Verwertung außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung zuzuführen.
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer gewährleistet die umweltgerechte Entsorgung.
Verzichtet der Auftraggeber auf die Rücknahme der Verpackungen, so gehen diese - wenn nichts anderes vereinbart ist - ohne
Anspruch auf Vergütung in das Eigentum des Auftraggebers über. Wird in gemieteten Behältern geliefert, so hat die
Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer - wenn nichts anderes vereinbart ist - keinen
Anspruch auf besondere Vergütung der Mietgebühren.
6.1
6.2 Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat die für
die Prüfung der Einhaltung der anerkannten Regeln der
Technik und der anderen in Ziffer 6.1 genannten Umstände erforderlichen Unterlagen (Schaltbilder, Funktionsbeschreibungen usw.
in deutscher Sprache) dem
Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Sollte sich bei der
Überprüfung herausstellen, dass Ziffer 6.1 nicht beachtet
Die Waren sind in der angebotenen Ausführung zu liefern und müssen den anerkannten Regeln der Technik,
insbesondere den gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Bestimmungen sowie den im Anhang TS der
VOL/A aufgeführten Technischen Spezifikationen entsprechen.
6 Ausführung der Leistungen ( 4)
wurde, so hat die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer die Kosten der Überprüfung zu übernehmen
und den ordnungsgemäßen Zustand der Geräte und Anlagen auf ihre bzw. seine Kosten unverzüglich herzustellen. Ist die
Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer
mit der Beseitigung des Mangels im Verzuge, so kann
der Auftraggeber den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Die
gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. Der Auftraggeber ist berechtigt,
sich von der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung
zu unterrichten. Dazu sind ihm auf Wunsch die Ausführungsunterlagen zur Einsicht vorzulegen, die erforderlichen Auskünfte zu
erteilen sowie Zutritt zu den in Betracht kommenden Arbeitsplätzen, Werkstätten und Lagerräumen zu gewähren.
6.4
6.3
8
8.1
8.2
9.1
9
Beschreibungen, Zeichnungen oder Muster, die die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer erhalten hat,
bleiben Eigentum des Auftraggebers. Sie sind dem Auftraggeber nach Ausführung des Auftrags kostenfrei zurückzugeben
Betriebs-, Bedienungs-, Gebrauchsanweisungen und
dergleichen sind auch ohne besondere Vereinbarung der
zu erbringenden Leistung beizufügen.
Alle schriftlichen Äußerungen der Auftragnehmerin oder
des Auftragnehmers müssen in deutscher Sprache abgefaßt sein. Fremdsprachliche schriftliche Äußerungen Dritter (z. B.
Bescheinigungen, sonstige Unterlagen von Behörden und Privaten) sind mit deutscher Übersetzung
einzureichen. Die Übersetzung behördlicher Bescheinigungen muss vom Konsulat beglaubigt sein.
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Unterauftragnehmer übertragen, die die
gewerbe- und handwerksrechtlichen Voraussetzungen
für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags erfüllen. Sie bzw. er ist gehalten, zu Unteraufträgen mittlere
und kleine Unternehmen in dem Umfang heranzuziehen, wie es mit der vertragsgemäßen Ausführung der
Leistungen zu vereinbaren ist.
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat vor
der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der
Leistungen sowie Namen, Anschrift und Berufsgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür
vorgesehenen Unterauftragnehmers schriftlich bekanntzugeben. Beabsichtigt die Auftragnehmerin bzw. der
Auftragnehmer Leistungen zu übertragen, auf die ihr
bzw. sein Betrieb eingerichtet ist, hat sie bzw. er vorher
die schriftliche Zustimmung gemäß 4 Nr. 4 VOL/B einzuholen.
Leistungs- und Erfüllungsort ist - wenn nichts anderes
vereinbart ist - der Sitz der empfangenden Dienststelle
(Empfangsstelle).
Abnahme ( 13)
7 Sprache
Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) ( 4 Nr. 4)
Unterauftragnehmer sind bei Anforderung eines Angebots davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen
öffentlichen Auftrag handelt. Sie unterliegen der in
Nummer 2.1 aufgeführten Verordnung.
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat der
Beauftragung von Unterauftragnehmern die Regelungen der VOL/A, Ausgabe 2009, zu Grunde zu legen
und VOL/B zum Vertragsinhalt zu machen. Dem Nachunternehmer dürfen - insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise,
Gewährleistung und Vertragsstrafe - keine
ungünstigeren Bedingungen auferlegt werden als zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart sind.
- 2 -
19
Teilleistungen sind nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Die Liefergegenstände sind - wenn nichts anderes vereinbart ist - auf Gefahr der Auftragnehmerin bzw. des
Auftragnehmers frei Verwendungsstelle zu liefern. Liefertermine sind mit dem Auftraggeber rechtzeitig abzustimmen.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und einer zufälligen
Verschlechterung geht erst auf den Auftraggeber über,
wenn die oder der zuständige Mitarbeiter der Empfangsstelle die Leistung der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers
abgenommen oder, wenn eine Abnahme
weder gesetzlich vorgesehen noch vertraglich vereinbart
ist, die Lieferung des Auftragnehmers angenommen ist.
9.2
9.3
11 Gewährleistung und Verjährung ( 14)
9.4
Auftragsentziehung -
Kündigung oder Rücktritt ( 7, 8)
10
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen
oder von ihm zurückzutreten, wenn die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer Personen, die aufseiten des
Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder
der Durchführung des Vertrages befasst sind oder ihnen
nahestehenden Personen Vorteile ( 331 ff StGB) anbietet, verspricht oder gewährt. Solchen Handlungen der
Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers selbst stehen
Handlungen von Personen gleich, die aufseiten der
Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des
Vertrages befasst sind.
10.1
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen
oder von ihm zurückzutreten, wenn die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede
getroffen hat, die eine unzulässige
Wettbewerbsbeschränkung darstellt.
10.2
Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen sind insbesondere wettbewerbswidrige Verhandlungen und Verabredungen mit anderen
Bietern über
- Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten,
- die zu fordernden Preise,
- Bindungen sonstiger Entgelte,
- Gewinnaufschläge,
- Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile,
- Zahlungs-, Lieferungs- und andere Bedingungen, soweit sie unmittelbar den Preis beeinflussen,
- Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen,
- Gewinnbeteiligung oder andere Abgaben
sowie Empfehlungen, es sei denn, dass sie nach 2 ff.
des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB -
zulässig sind. Solchen Handlungen der Auftragnehmerin
oder des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von
Personen gleich, die von ihr bzw. ihm beauftragt oder für
sie bzw. ihn tätig sind.
10.3 Tritt der Auftraggeber gemäß Nr. 10.1 oder 10.2 vom Vertrag
zurück, so finden die gesetzlichen Bestimmungen Anwendung. Im Falle der Kündigung ist die bisherige Leistung,
soweit der Auftraggeber für sie Verwendung hat, nach den
Vertragspreisen oder nach dem Verhältnis des geleisteten
Teils zu der gesamten vertraglichen Leistung auf der Grundlage der Vertragspreise abzurechnen; die nicht verwendbare
Leistung wird der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer
auf dessen Kosten zurückgewährt.
11.1 Die Verjährungsfrist der Gewährleistungsansprüche beginnt mit der unbeanstandeten Abnahme der Leistung
oder, wenn eine Abnahme weder gesetzlich vorgesehen
noch vertraglich vereinbart ist, mit der unbeanstandeten
Annahme der Lieferung.
12 Rechnung ( 15)
12.1 Die Rechnung ist auf die im Auftrag bezeichnete Dienststelle auszustellen.
12.2 Bei Teilrechnungen aufgrund von Teillieferungen müssen
gelieferte und restliche Mengen klar ersichtlich sein. Die
letzte Teilrechnung ist als solche und als Schlussrechnung
zu kennzeichnen.
12.3 Ein Anspruch auf Bezahlung der Rechnung besteht nur,
wenn ihr prüfungsfähige Unterlagen über die Lieferung/
Leistung an die Empfangsstelle beigefügt sind; dies
geschieht in der Regel mit Hilfe quittierter Lieferscheine
bzw. Leistungsnachweise.
13 Bezahlung, Abtretung ( 17)
13.1 Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach Erfüllung der Leistung, und soweit nichts anderes vereinbart
ist, nach Wahl des Auftraggebers innerhalb von 14 Tagen
(ggf. unter Abzug eines vereinbarten Skontos) oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug. Sie kann früher gemäß
den vereinbarten Zahlungsbedingungen erfolgen.
13.2 Die Zahlungs- und Skontofrist beginnt mit dem Eingang
der prüfungsfähigen Rechnung bei der benannten
Dienststelle, frühestens jedoch mit dem Zeitpunkt des
Gefahrenübergangs gemäß Nummer 9.4 dieser Vertragsbedingungen.
Die Zahlung gilt als geleistet
- bei Übergabe oder Übersendung von Zahlungsmitteln
mit dem Tag der Übergabe oder der Einlieferung,
- bei Überweisung oder Auszahlung von einem Konto
des Auftraggebers mit dem Tag des Zugangs des Überweisungsauftrages beim Geldinstitut des Auftraggebers.
13.3
13.4 Eine Abtretung der Forderung der Auftragnehmerin oder
des Auftragnehmers ist nur mit vorheriger Zustimmung
des Auftraggebers rechtswirksam.
14 Vertragsänderungen
Gerichtsstand ( 19)
Jede Änderung des Vertrages bedarf der Schriftform.
15
- 3 -
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über die Gültigkeit des Vertrages sowie aus dem Vertragsverhältnis
richtet sich ausschließlich nach dem Sitz der für die Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle.
20
Auftraggeber/Vergabestelle (einschl. Anschrift)
(VOL - Eigenerklärung)
Vergabenummer
Leistung:
Eigenerklärung
Ich/Wir erkläre(n), dass
über mein/unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag
mangels Masse abgelehnt wurde.
ich mich/wir uns nicht in Liquidation befinde(n).
ich/wir keine Verfehlungen begangen habe(n), die meine/unsere Zuverlässigkeit als
Bewerber in Frage stellt, insbesondere ich/wir mich/uns nicht an Preisabsprachen
beteiligt habe/n bzw. beteiligen werden.
die von mir/uns für die Leistungen eingesetzten Personen die für die Leistungen
erforderlichen beruflichen Befähigungen haben.
die von mir/uns für die Leistungen eingesetzten Geräte die für die Leistungen
erforderlichen Eigenschaften haben.
Entsprechende Nachweise können auf Verlangen vorgelegt werden.
Mir/Uns ist bekannt, dass ich/wir im Falle unzutreffender Erklärungen vom Wettbewerb
ausgeschlossen werden kann/können.
(Datum, Unterschrift, ggf. Firmenstempel)
Gemeinde Scheeßel 36610.421200
Pflege von Kinderspielplätzen in der Gemeinde Scheeßel 21
1
Diese Vorrangregelung gilt nur für bundesweit geltende Tarifverträge des Bauhaupt- und Baunebengewerbes, die
nach 5 TVG für allgemeinverbindlich erklärt wurden. Zurzeit (Stand 01. Januar 2017) erfüllt kein Tarifvertrag diese
Voraussetzungen. Änderungen für die Zukunft sind nicht ausgeschlossen.
Auftraggeber/Vergabestelle
Vergabenummer
Erklärung zu 4 Abs. 1 NTVergG
Diese Erklärung bezieht sich nur auf Leistungen zur Auftragsausführung, welche innerhalb des
Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.
Hiermit verpflichte ich mich/verpflichten wir uns, bei der Ausführung der auf der Grundlage
dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Bau- oder Dienstleistungen
1. meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des 22
Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), in der jeweils geltenden
Fassung, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes
(derzeit 9,19 Euro) zu zahlen
und
2. meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen nach 1 Abs. 3
MiLoG erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser
Regelungen zu zahlen. Diese können sich ergeben aus:
den Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG)
den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)
den auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie
aus einem auf der Grundlage von 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für
allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag im Sinne von 4 Absatz 1 Nummer 1
sowie 5 und 6 Absatz 2 des AEntG1
_______________________________________________________
Datum, Unterschrift / Firmenstempel
Hinweis zum Einsatz von Nachunternehmern oder Verleihunternehmen
Soweit Nachunternehmen oder Verleihunternehmen eingesetzt werden sollen, müssen auch
diese die obenstehende Erklärung gesondert vorlegen.
Gemeinde Scheeßel 36610.421200
22
Angebotsaufkleber
Bitte benutzen Sie diesen Angebotsaufkleber, wenn Sie ...
ein schriftliches Angebot einreichen möchten.
... den unterschriebenen Mantelbogen für Ihr elektronisches Angebot einreichen möchten.
...
Hinweis
Der Mantelbogen muss in einem verschlossenen Briefumschlag
bis zur Angebotsfrist bei der unten bezeichneten Adresse der Vergabestelle vorliegen!
Bitte Angebotsaufkleber ausschneiden und auf verschlossenen Briefumschlag kleben!
Absender
ANGEBOT
Bitte nicht öffnen!
Angebotsfrist
Ausschreibungsnummer
Ausschreibungstitel
Erklärungen und Nachweise zu Ihrem Angebot nachreichen möchten. 16.12.2019 10:00:00 36610.421200
Pflege von Kinderspielplätzen in
der Gemeinde Scheeßel
Landkreis Rotenburg -
Zentrale Vergabestelle Hopfengarten 2 (Raum 226) 27356 Rotenburg (Wümme)
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LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
20.11.2019
Verfahren: 36610.421200 - Pflege von Kinderspielplätzen in der Gemeinde Scheeßel
SKONTO
Skonto kann gesondert angeboten werden, wird allerdings bei der Wertung der Angebote nicht
berücksichtigt.
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
Vorbemerkungen
Gegenstand des Ausschreibung ist die Pflege von 25 Kinderspielplätzen in der Gemeinde Scheeßel. Diese sind
7-mal jährlich (Mai, Juni, Juli, August, September, Oktober, November) zu pflegen. Die Fläche aller Spielplätze
beträgt 45.388 m, sodass sich eine Gesamtfläche im Jahr von 317.716 m ergibt. Details sind der Anlage 1 zu
entnehmen.
1 Pflege der öffentlichen
Kinderspielplätze 2020 USt. [%]
19%
Menge
317.716,00
Einheit
m
- Mähen der Rasenflächen und unbepflanzter Wallanlagen:
Zu mähen sind die Rasenflächen/ Wallanlagen innerhalb der
Spielplatzeinzäunung und wo vorhanden zwischen der
Spielplatzeinzäunung und der Straße. Die Rasenflächen/ Wallanlagen
weisen in Einzelfällen Baum- oder Buschbewuchs auf. Oftmals handelt
sich bei den Rasenflächen der Spielplätze auch um Splitterflächen. D.h.
die Rasenflächen werden unterbrochen, z.B. durch größere Sandflächen,
durch Spielgeräte und diese Geräte umgebenden Sandflächen oder
durch kleine bauliche Anlagen (Stromhäuschen usw.). Die anfallenden
Schnittabfälle gehen in den Besitz des Auftragnehmers über und sind
fachgerecht zu entsorgen.
- Fräsen der Sandflächen:
Die Sandflächen auf den Spielplätzen dienen größtenteils dem
Fallschutz. Diese Flächen sind von Grün- und Wildwuchs o.ä.
freizuhalten und entsprechend zu fräsen.
- Unrat/ Müll von der gesamten Grundstückfläche aufsammeln:
Zur Müll- und Unratbeseitigung auf den gesamten Spielplatzflächen zählt
auch die Entfernung von starkem Gras- und Krautbewuchs aus den
Sandflächen bzw. im Übergangsbereich Sandfläche/ befestigte
Spielplatzfläche oder Sandfläche/ Spielplatzeinzäunung. Die anfallenden
Abfälle gehen in den Besitz des Auftragnehmers über und sind
fachgerecht zu Entsorgen.
Beim Spielplatz Mühlenwald (Listennummer 15) ist zu beachten, dass
der umliegende Wald ebenfalls zum Grundstück gehört. D.h. auch die
Waldfläche selbst ist von Unrat/ Müll zu befreien.
- Reinigung der öffentlichen Straßenabschnitte die an das
Spielplatzgrundstück angrenzen:
Zu reinigen sind die Straßenabschnitte, an denen das
Spielplatzgrundstück angrenzt/ anliegt. Zur Straßenreinigung gehören
u.a. die Beseitigung von Schmutz, Laub, Papier, sonstigem Unrat,
Unkraut und Gräsern. Die Reinigungspflicht erstreckt sich auf die
Fahrbahnen, einschließlich Gossen, Parkspuren, Grün-, Trenn-, Seiten-,
und Sicherheitsstreifen i.d.R. bis zur Straßenmitte. Die anfallenden
Abfälle gehen in den Besitz des Auftragnehmers über und sind
fachgerecht zu Entsorgen.
- Bedarfsgerechter Rückschnitt (mind. 1x jährlich nach Absprache mit
dem Auftraggeber) der Hecken bzw. Busch- oder Strauchreihen und
bepflanzter Wallanlagen:
Der Rückschnitt hat ebenfalls Spielplatz- und straßenseitig zu erfolgen.
Auch die Zufahrten angrenzender Privatgrundstücke und die
Spielplatzeingänge selbst dürfen durch die Spielplatzbepflanzung nicht
beeinträchtigt werden und sind daher frei zu halten bzw. frei zu
schneiden. Die anfallenden Schnittabfälle gehen in den Besitz des
Auftragnehmers über und sind fachgerecht zu entsorgen.
Einzelpreis
[EUR]
................
pro 1,00 m
Gesamtpreis
[EUR]
................
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Bei den Spielplätzen Auf dem Brink/ Poststraße (Listennummer 1),
Gerberstraße (Listennummer 11) in Scheeßel, Vor der Brake
(Listennummer 16) in Bartelsdorf und Am Waldrand (Listennummer 22)
in Westeresch ist zu beachten, dass die Hecken den benachbarten
Grundstücken zuzurechnen sind und sind somit durch den
Auftragnehmer nicht zu pflegen sind.
- Laub von der gesamten Grundstückfläche aufnehmen (mind. 1x jährlich
im Oktober/ November nach Absprache mit dem Auftraggeber):
Das anfallende Laub geht in den Besitz des Auftragnehmers über und ist
fachgerecht zu Entsorgen.
Beim Spielplatz Mühlenwald (Listennummer 15) ist zu beachten, dass
das Laub hier nur von der eigentlichen Spielplatzfläche und dem
Bolzplatz zu entfernen ist (insgesamt ca. 1.000,00 m). Der umliegende
Wald ist nicht betroffen.
2 Pflege der öffentlichen
Kinderspielplätze 2021 USt. [%]
19%
Menge
317.716,00
Einheit
m
- Mähen der Rasenflächen und unbepflanzter Wallanlagen:
Zu mähen sind die Rasenflächen/ Wallanlagen innerhalb der
Spielplatzeinzäunung und wo vorhanden zwischen der
Spielplatzeinzäunung und der Straße. Die Rasenflächen/ Wallanlagen
weisen in Einzelfällen Baum- oder Buschbewuchs auf. Oftmals handelt
sich bei den Rasenflächen der Spielplätze auch um Splitterflächen. D.h.
die Rasenflächen werden unterbrochen, z.B. durch größere Sandflächen,
durch Spielgeräte und diese Geräte umgebenden Sandflächen oder
durch kleine bauliche Anlagen (Stromhäuschen usw.). Die anfallenden
Schnittabfälle gehen in den Besitz des Auftragnehmers über und sind
fachgerecht zu entsorgen.
- Fräsen der Sandflächen:
Die Sandflächen auf den Spielplätzen dienen größtenteils dem
Fallschutz. Diese Flächen sind von Grün- und Wildwuchs o.ä.
freizuhalten und entsprechend zu fräsen.
- Unrat/ Müll von der gesamten Grundstückfläche aufsammeln:
Zur Müll- und Unratbeseitigung auf den gesamten Spielplatzflächen zählt
auch die Entfernung von starkem Gras- und Krautbewuchs aus den
Sandflächen bzw. im Übergangsbereich Sandfläche/ befestigte
Spielplatzfläche oder Sandfläche/ Spielplatzeinzäunung. Die anfallenden
Abfälle gehen in den Besitz des Auftragnehmers über und sind
fachgerecht zu Entsorgen.
Beim Spielplatz Mühlenwald (Listennummer 15) ist zu beachten, dass
der umliegende Wald ebenfalls zum Grundstück gehört. D.h. auch die
Waldfläche selbst ist von Unrat/ Müll zu befreien.
- Reinigung der öffentlichen Straßenabschnitte die an das
Spielplatzgrundstück angrenzen:
Zu reinigen sind die Straßenabschnitte, an denen das
Spielplatzgrundstück angrenzt/ anliegt. Zur Straßenreinigung gehören
u.a. die Beseitigung von Schmutz, Laub, Papier, sonstigem Unrat,
Unkraut und Gräsern. Die Reinigungspflicht erstreckt sich auf die
Fahrbahnen, einschließlich Gossen, Parkspuren, Grün-, Trenn-, Seiten-,
und Sicherheitsstreifen i.d.R. bis zur Straßenmitte. Die anfallenden
Abfälle gehen in den Besitz des Auftragnehmers über und sind
fachgerecht zu Entsorgen.
- Bedarfsgerechter Rückschnitt (mind. 1x jährlich nach Absprache mit
dem Auftraggeber) der Hecken bzw. Busch- oder Strauchreihen und
bepflanzter Wallanlagen:
Der Rückschnitt hat ebenfalls Spielplatz- und straßenseitig zu erfolgen.
Auch die Zufahrten angrenzender Privatgrundstücke und die
Spielplatzeingänge selbst dürfen durch die Spielplatzbepflanzung nicht
beeinträchtigt werden und sind daher frei zu halten bzw. frei zu
schneiden. Die anfallenden Schnittabfälle gehen in den Besitz des
Auftragnehmers über und sind fachgerecht zu entsorgen.
Bei den Spielplätzen Auf dem Brink/ Poststraße (Listennummer 1),
Gerberstraße (Listennummer 11) in Scheeßel, Vor der Brake
(Listennummer 16) in Bartelsdorf und Am Waldrand (Listennummer 22)
in Westeresch ist zu beachten, dass die Hecken den benachbarten
Grundstücken zuzurechnen sind und sind somit durch den
Einzelpreis
[EUR]
................
pro 1,00 m
Gesamtpreis
[EUR]
................
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Auftragnehmer nicht zu pflegen sind.
- Laub von der gesamten Grundstückfläche aufnehmen (mind. 1x jährlich
im Oktober/ November nach Absprache mit dem Auftraggeber):
Das anfallende Laub geht in den Besitz des Auftragnehmers über und ist
fachgerecht zu Entsorgen.
Beim Spielplatz Mühlenwald (Listennummer 15) ist zu beachten, dass
das Laub hier nur von der eigentlichen Spielplatzfläche und dem
Bolzplatz zu entfernen ist (insgesamt ca. 1.000,00 m). Der umliegende
Wald ist nicht betroffen.
ANGEBOTSSUMME(N)
Summe exkl.
Nachlass
(netto) ____________________
Nachlass
(netto) ____________________
Summe inkl.
Nachlass
(netto) ____________________
Umsatzsteuer ____________________
Summe
(brutto) ____________________
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIME-Type
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KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
20.11.2019
Verfahren: 36610.421200 - Pflege von Kinderspielplätzen in der Gemeinde Scheeßel
EIGNUNGSKRITERIEN
Kriterienkatalog - 1/2
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KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
20.11.2019
Verfahren: 36610.421200 - Pflege von Kinderspielplätzen in der Gemeinde Scheeßel
LEISTUNGSKRITERIEN
Kriterienkatalog - 2/2
28
Name Dateiname Größe MIME-Type
Anlage 1_Liste der zu pflegenden Kinderspielplätze f.
2020 u. 2021
Anlage 1_Liste der zu pflegenden Kinderspielplätze f. 2020 u.
2021.pdf
28,92
KB application/pdf
29
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2019/11/ce6f5f99-4a66-496b-88b3-538d62d929ef.html
Data Acquisition via: p8000000
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Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
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The Federal Office of Foreign Trade Information
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