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Ausschreibung: Softwareprogrammierung und -beratung - DE-Berlin
Softwareprogrammierung und -beratung
Dokument Nr...: 567558-2019 (ID: 2019112909351901180)
Veröffentlicht: 29.11.2019
*
  DE-Berlin: Softwareprogrammierung und -beratung
   2019/S 231/2019 567558
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Das Land Berlin, vertreten durch
   Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
   Postanschrift: Oranienstraße 106
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE300
   Postleitzahl: 10969
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabstelle
   E-Mail: [6]Vergabestelle@SenIAS.berlin.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.berlin.de/sen/ias/
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gesamtstädtische Steuerung der Unterbringung/UmA
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   72200000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Erweiterung der Nutzung der ISBJ Portalanwendung UmA für die
   gesamtstädtische Steuerung der Unterbringung im Land Berlin.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 378 360.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE300
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die ISBJ-Portalanwendung UmA dient der Unterbringung von
   unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UmA) und ermöglicht deren
   Erfassung, Bearbeitung und Auswertung der Daten sowie der Zuweisung in
   freien Plätzen bei geeigneten Unterkünften. Diese Fachanwendung sowie
   die dafür erforderlichen weiteren Komponenten von ISBJ sollen nun für
   sämtliche von Wohnungslosigkeit bedrohten oder betroffenen Personen im
   Land Berlin angewendet werden. Folglich müssen diverse
   Anpassungsarbeiten zur Erfassung der Daten der Betroffenen und der
   möglichen Unterbringungsmöglichkeiten sowie der vertraglichen
   Abwicklung der Unterbringung durch die Einrichtungsträger durchgeführt
   werden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
     * Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
       Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
       werden:
          + aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten
            einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
   Erläuterung:
   Sämtliche Bearbeitungen einer Software bedürfen gem. § 69c UrhG der
   Einwilligung des Urhebers. Das Land Berlin hat bereits für den Bereich
   Jugend die Bearbeitungsrechte eingeräumt bekommen, jedoch nicht für den
   Bereich Soziales. Die Erweiterung des Auftrags für die Beschaffung der
   notwendigen Urheberrechte und die Weiterentwicklung der Fachanwendung
   UmA für den Bereich GStU kann aufgrund der urheberrechtlichen
   Bestimmungen zum Schutz des geistigen Eigentums des Urhebers nur von
   einem Unternehmen, der Urheberin Schütze Consulting AG, ausgeführt
   werden (Art. 32 Abs. 2 lit. b) III) der Richtlinie 2014/24/EU). Die von
   dem Auftraggeber vorgenommene Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ergab,
   dass die ISBJ-Fachanwendung UmA in ihrer Struktur und Gestaltung für
   den Bereich GStU in großen Teilen übernommen werden kann. Dies
   ermöglicht einerseits signifikante Einsparungen für das Land Berlin und
   sichert zugleich den Erfolg des Projekts, da die Software bereits
   funktioniert und erfolgreich eingesetzt wird. Sämtliche anderen
   Neuentwicklungen würden stets das Risiko einer Fehlentwicklung in sich
   bergen und benötigten für ihre Realisierung einen größeren Aufwand,
   sowohl in finanzieller als auch in zeitlicher Hinsicht. Auch können
   Schulungs- und Installationsarbeiten durch die Verwendung einer bereits
   im Land Berlin im Einsatz befindlichen Software einfacher und
   effizienter gestaltet werden.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   12/11/2019
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Schütze Consulting AG
   Postanschrift: Knesebeckstraße 1
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE300
   Postleitzahl: 10623
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der
   Konzession: 378 360.00 EUR
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 378 360.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
   Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
   Ort: Berlin
   Postleitzahl: 10825
   Land: Deutschland
   E-Mail: [8]vergabekammer@senwtf.berlin.de
   Telefon: +49 3090138316
   Fax: +49 3090137613
   Internet-Adresse:
   [9]http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/verg
   abekammer/
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Der Auftraggeber ist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verpflichtet, vor dem
   Zuschlag eine Wartefrist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab
   dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, einzuhalten,
   bevor er den Vertrag abschließt. Innerhalb dieser Zeit kann die
   Zuschlagsentscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige
   Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
   Union zu vergeben, auf Antrag eines Betroffenen bei der Vergabekammer
   nachgeprüft werden.
   § 135 GWB lautet:
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber:
   1) gegen § 134 verstoßen hat oder
   2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
   1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   umfassen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   28/11/2019
References
   6. mailto:Vergabestelle@SenIAS.berlin.de?subject=TED
   7. https://www.berlin.de/sen/ias/
   8. mailto:vergabekammer@senwtf.berlin.de?subject=TED
   9. http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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