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Ausschreibung: Softwareprogrammierung und -beratung - DE-Berlin
Softwareprogrammierung und -beratung
Dokument Nr...: 567558-2019 (ID: 2019112909351901180)
Veröffentlicht: 29.11.2019
*
DE-Berlin: Softwareprogrammierung und -beratung
2019/S 231/2019 567558
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Das Land Berlin, vertreten durch
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
Postanschrift: Oranienstraße 106
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabstelle
E-Mail: [6]Vergabestelle@SenIAS.berlin.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.berlin.de/sen/ias/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gesamtstädtische Steuerung der Unterbringung/UmA
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72200000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Erweiterung der Nutzung der ISBJ Portalanwendung UmA für die
gesamtstädtische Steuerung der Unterbringung im Land Berlin.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 378 360.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die ISBJ-Portalanwendung UmA dient der Unterbringung von
unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UmA) und ermöglicht deren
Erfassung, Bearbeitung und Auswertung der Daten sowie der Zuweisung in
freien Plätzen bei geeigneten Unterkünften. Diese Fachanwendung sowie
die dafür erforderlichen weiteren Komponenten von ISBJ sollen nun für
sämtliche von Wohnungslosigkeit bedrohten oder betroffenen Personen im
Land Berlin angewendet werden. Folglich müssen diverse
Anpassungsarbeiten zur Erfassung der Daten der Betroffenen und der
möglichen Unterbringungsmöglichkeiten sowie der vertraglichen
Abwicklung der Unterbringung durch die Einrichtungsträger durchgeführt
werden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
* Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
werden:
+ aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten
einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Erläuterung:
Sämtliche Bearbeitungen einer Software bedürfen gem. § 69c UrhG der
Einwilligung des Urhebers. Das Land Berlin hat bereits für den Bereich
Jugend die Bearbeitungsrechte eingeräumt bekommen, jedoch nicht für den
Bereich Soziales. Die Erweiterung des Auftrags für die Beschaffung der
notwendigen Urheberrechte und die Weiterentwicklung der Fachanwendung
UmA für den Bereich GStU kann aufgrund der urheberrechtlichen
Bestimmungen zum Schutz des geistigen Eigentums des Urhebers nur von
einem Unternehmen, der Urheberin Schütze Consulting AG, ausgeführt
werden (Art. 32 Abs. 2 lit. b) III) der Richtlinie 2014/24/EU). Die von
dem Auftraggeber vorgenommene Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ergab,
dass die ISBJ-Fachanwendung UmA in ihrer Struktur und Gestaltung für
den Bereich GStU in großen Teilen übernommen werden kann. Dies
ermöglicht einerseits signifikante Einsparungen für das Land Berlin und
sichert zugleich den Erfolg des Projekts, da die Software bereits
funktioniert und erfolgreich eingesetzt wird. Sämtliche anderen
Neuentwicklungen würden stets das Risiko einer Fehlentwicklung in sich
bergen und benötigten für ihre Realisierung einen größeren Aufwand,
sowohl in finanzieller als auch in zeitlicher Hinsicht. Auch können
Schulungs- und Installationsarbeiten durch die Verwendung einer bereits
im Land Berlin im Einsatz befindlichen Software einfacher und
effizienter gestaltet werden.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
12/11/2019
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Schütze Consulting AG
Postanschrift: Knesebeckstraße 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der
Konzession: 378 360.00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 378 360.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [8]vergabekammer@senwtf.berlin.de
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Internet-Adresse:
[9]http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/verg
abekammer/
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Auftraggeber ist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verpflichtet, vor dem
Zuschlag eine Wartefrist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab
dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, einzuhalten,
bevor er den Vertrag abschließt. Innerhalb dieser Zeit kann die
Zuschlagsentscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union zu vergeben, auf Antrag eines Betroffenen bei der Vergabekammer
nachgeprüft werden.
§ 135 GWB lautet:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
umfassen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/11/2019
References
6. mailto:Vergabestelle@SenIAS.berlin.de?subject=TED
7. https://www.berlin.de/sen/ias/
8. mailto:vergabekammer@senwtf.berlin.de?subject=TED
9. http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
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