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Ausschreibung: Landschaftsgestaltung - DE-Berlin
Landschaftsgestaltung
Dokument Nr...: 567584-2019 (ID: 2019112909351801179)
Veröffentlicht: 29.11.2019
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DE-Berlin: Landschaftsgestaltung
2019/S 231/2019 567584
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Land Berlin, vertreten durch Tegel Projekt GmbH
Postanschrift: Lietzenburger Straße 107
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300
Postleitzahl: 10707
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Grünhagen Kanzlei für öffentliche Aufträge,
Kaiserhöfe Unter den Linden, Mittelstraße 53, 10117 Berlin
E-Mail: [6]BerlinTXL@kanzleigruenhagen.de
Telefon: +49 30516522720
Fax: +49 30516522710
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.berlintxl.de/
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Berlin TXL The Urban Tech Republic, Zusatzleistungen Planung
Freianlagen
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71420000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
Vertrags:
Gegenstand des Wettbewerbs ist die Gestaltung des öffentlichen Raums
für den Campus Berlin TXL TheUrban Tech Republic, dem Industrie-
und Forschungspark für urbane Technologien auf dem Gelände des
ehemaligen Flughafens Tegel. In Berlin wird mit dem neuen Flughafen BER
der Flugverkehr auf einen neuen zentralen Luftverkehrsknoten
konzentriert. Der heutige Flughafen Tegel wird damit seine bisherige
Nutzung verlieren und das Flughafengelände wird zum
Stadtentwicklungsraum. Auf einer Fläche von ca. 495 Hektar besteht die
einmalige Chance, ein Innovationsquartier der Zukunft zu entwickeln.
Hierfür wurde das Leitbild der Urban Tech Republic entwickelt und mit
einem städtebaulich konkreten Masterplan räumlich ausformuliert. Ein
international einmaliger Ort für Innovationen soll entstehen:
forschungsstarke Hochschulen, global agierende
Hochtechnologieunternehmen und phantasiereiche Gründer sollen um den
Nukleus des ehemaligen Terminalgebäudes den Platz finden, den sie für
die Entwicklung der urbanen Technologien von morgen brauchen. Berlin
TXL The Urban Tech Republic soll international als ein innovativer
und lebenswerter Standort wahrgenommen werden. Der öffentliche Raum des
Campus nimmt dabei eine Schlüsselstellung im Konzept zur Nachnutzung
des Flughafens Tegel ein. Die hohe Aufenthaltsqualität des Campus
befördert Kommunikation und Austausch zwischen den örtlichen Akteuren;
gleichzeitig steht der Standort allen Bewohnern Berlins offen und macht
das Einzigartige des Projektes für jedermann erlebbar.
Es wird ein lebendiges Quartier geschaffen, das die unterschiedlichen
Nutzungen und Funktionen in einem gemeinsamen Campus integriert. Dabei
finden sich innerhalb des Campus Räume unterschiedlicher Atmosphären.
Auf dem gesamten Gelände finden sich die Rudimente der vormaligen
Flughafennutzung, die als Reminiszenz an die Geschichte des Standortes
aber auch im Kontext mit der zukünftigen Marke Berlin TXL The
UrbanTech Republic eingebunden werden. Es gilt die Transformation des
Standortes gestalterisch und planerisch zufassen. Viele Räume und
Situationen werden sich im Laufe der Entwicklung des Gebietes radikal
wandeln. Das Projekt entwickelt sich konstant weiter. Es sind unbedingt
Lösungen zu formulieren, die für alle Entwicklungsphasen eine hohe
Aufenthaltsqualität sicherstellen, trotz des sich wandelnden Raumes und
der sich verschiebenden Nutzungsschwerpunkte. Die zu betrachtenden
Flächen des Wettbewerbsgebietes erstrecken sich über ca. 26 ha; ca. 11
ha davon sind Teil des Realisierungswettbewerbes.
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 120
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 5.1.3.4.1.10.1.
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
Konzessionsvergabe:
11/03/2016
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Atelier Loidl Landschaftsarchitekten Berlin
GmbH
Postanschrift: Am Tempelhofer Berg 6
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300
Postleitzahl: 10965
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 1 077 400.00 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [8]vergabekammer@senweb.berlin.de
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Internet-Adresse:
[9]http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/verg
abekammer/
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende
Rechtsvorschriften verwiesen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht,
§ 135 GWB Unwirksamkeit,
§ 160 GWB Einleitung, Antrag. Es wird hiermit darauf hingewiesen,
dass sämtliche dort genannten Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit
eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind, insbesondere sind
folgende Vorschriftenrelevant:
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist;
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2) der öffentliche
Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag
abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1
Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen
Auftraggebers, die Beschreibung der Entscheidung des Auftraggebers, den
Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
umfassen.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vergabekammer@senweb.berlin.de
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Internet-Adresse:
[11]http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/ver
gabekammer/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26/11/2019
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
71420000
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Tegel Projekt GmbH entwickelt im Auftrag des Landes Berlin die
Flächen des ehemaligen Flughafens Tegel zu einem Industrie- und
Forschungspark für urbane Technologien, The Urban Tech Republic, und
einem smarten Wohnquartier, dem Schumacher Quartier.
In Vorbereitung auf die 6 Monate nach Schließung des Flughafens Tegel
übergehende Entwicklungs- und Bewirtschaftungsaufgabe wurde das Atelier
Loidl Landschaftsarchitekten Berlin GmbH mit Vertrag vom 10./11.3.2016
(Auftragsnummer: 5.1.3.4.1.10.1) mit der Planung der Freianlagen für
das Areal Berlin TXL The Urban Tech Republic beauftragt.
Im Zuge der Planung wurden nun weitere Leistungen notwendig, die über
das bisherige Leistungssoll hinausgehen. Es handelt sich zum einen um
die Planung und das Aufzeigen von Begrünungsmöglichkeiten oder anderer
klimatisch wirksamer Maßnahmen auf dem Teilbereich Campusplatz. Zweck
der Prüfung der Begrünung und anderer klimatisch wirksamer Maßnahmen
auf dem Campusplatz ist die grundlegende Überarbeitung der in der
Vorplanung dargestellten Lösung in dessen Rahmen verschiedene
Möglichkeiten zur Begrünung/Beschattung in Abstimmung mit dem
Auftraggeber und den verschiedenen Beteiligten der Senatsverwaltung
aufgezeigt wurden. Durch die nun zu beauftragenden Leistungen ist die
abgestimmte Vorplanung dahingehend zu überarbeiten, dass die
klimatische Situation auf dem Campusplatz im Sommer verbessert werden
soll. Zum anderen verlängert sich die angestrebte Planungszeit für die
Entwurfsplanung, da sich erst im Laufe der Leistungserbringung eine
abgestufte Bearbeitungsweise abgezeichnet hat und daher die
Teilbereiche Mischverkehrsfläche Nord und Mitte und Campusplatz Süd
erst zu einem späteren Zeitpunkt nach Abschluss der übrigen Planungen
bearbeitet werden können. Zudem stehen die Arbeitsergebnisse externer
Planer, Fachplaner sowie Gutachter aus, die für die weitere Planung
erforderlich sind. Zuletzt muss nachträglich die Entwässerung der
Oberflächen als Planungsinhalt aufgenommen werden, Durch die Planung
der Begrünungsmöglichkeiten und dementsprechende Überarbeitung der
abgestimmten Vorplanung sowie der Verlängerung der Entwurfsplanung ist
ein Mehraufwand entstanden, der in eben diesen zusätzlichen
Planungsleistungen sowie Regelterminen begründet liegt. Bei den
Leistungen handelt es sich um zusätzliche Leistungen im Rahmen der
Planung von Freianlagen, die erschöpfend beschrieben wurden. Durch die
zusätzlich zu erbringenden und notwendigen Leistungen werden die
ursprünglichen Leistungen ergänzt.
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 120
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 21 012.00 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Atelier Loidl Landschaftsarchitektur Berlin
GmbH
Postanschrift: Am Tempelhofer Berg 6
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300
Postleitzahl: 10965
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
Vertragsänderungen):
Im Einzelnen sind dies folgende Leistungen, die direkt auf den bislang
Erbrachten aufbauen und mit diesen inhaltlich eng verknüpft sind,
inhaltlich jedoch nicht im Hauptauftrag vertraglich geschuldet sind:
Prüfung von Begrünungen und anderen klimatisch wirksamen Maßnahmen
auf dem Campusplatz (siehe Angebot ZL 08, siehe Anlage 1),
Mehraufwand Verlängerung der Planungszeit/Teilnahme an zusätzlichen
Regelterminen Entwurfsplanung, Zeitraum 2018 sowie Mehraufwand
Entwurfsplanung Entwässerung Zeitraum 1.1.201831.12.2018 (siehe
Angebot ZL 09, siehe Anlage 1).
VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
(Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Um den bisherigen Planungsprozess aus dem Hauptauftrag weiterzuführen,
sind Mehraufwendungen / Leistungen für die Planung der
Begrünungsmöglichkeiten od. and. klimatisch wirksamer Maßnahmen a. d.
Campusplatz sowie Verzögerungen zusätzlichen Leistungen bzw. zus.
Regeltermine i. R. d. Entwurfsplanung erforderlich bzw. unausweichlich
geworden, um die Weiterentwicklung des Teilbereich Campus für eine
geordnete Entwicklung des Standortes unter Berücksichtigung der
klimatischen Situation zu ermöglichen u. den Entwurfsplanungsprozess
fortzusetzen. Zudem sind Ergebnisse der abgestimmten Vorplanung zu
überarbeiten. Ein Auftragnerwechsel stieße auf
Kompatibilitätshindernisse, die sich insb. im fortgeschrittenen
Planungsprozess äußern würden u. daher unverhältnismäßig wären, da die
bisher konzipierte Begrünung-/Beschattungsplanung u. die bereits z. T.
umgesetzte Entwurfsplanung in ihrem Gebrauch beeinträchtigt/vereitelt
wäre. Die ursp. Leistungen sind mit Auftraggeber u. Senatsverwaltung
abgestimmt.
VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 1 186 245.67 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 1 207 257.67 EUR
References
6. mailto:BerlinTXL@kanzleigruenhagen.de?subject=TED
7. https://www.berlintxl.de/
8. mailto:vergabekammer@senweb.berlin.de?subject=TED
9. http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
10. mailto:vergabekammer@senweb.berlin.de?subject=TED
11. http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
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