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Ausschreibung: Landschaftsgestaltung - DE-Berlin
Landschaftsgestaltung
Dokument Nr...: 567584-2019 (ID: 2019112909351801179)
Veröffentlicht: 29.11.2019
*
  DE-Berlin: Landschaftsgestaltung
   2019/S 231/2019 567584
   Bekanntmachung einer Änderung
   Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Land Berlin, vertreten durch Tegel Projekt GmbH
   Postanschrift: Lietzenburger Straße 107
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE300
   Postleitzahl: 10707
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Grünhagen Kanzlei für öffentliche Aufträge,
   Kaiserhöfe Unter den Linden, Mittelstraße 53, 10117 Berlin
   E-Mail: [6]BerlinTXL@kanzleigruenhagen.de
   Telefon: +49 30516522720
   Fax: +49 30516522710
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.berlintxl.de/
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Berlin TXL  The Urban Tech Republic, Zusatzleistungen Planung
   Freianlagen
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71420000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE300
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
   Vertrags:
   Gegenstand des Wettbewerbs ist die Gestaltung des öffentlichen Raums
   für den Campus Berlin TXL  TheUrban Tech Republic, dem Industrie-
   und Forschungspark für urbane Technologien auf dem Gelände des
   ehemaligen Flughafens Tegel. In Berlin wird mit dem neuen Flughafen BER
   der Flugverkehr auf einen neuen zentralen Luftverkehrsknoten
   konzentriert. Der heutige Flughafen Tegel wird damit seine bisherige
   Nutzung verlieren und das Flughafengelände wird zum
   Stadtentwicklungsraum. Auf einer Fläche von ca. 495 Hektar besteht die
   einmalige Chance, ein Innovationsquartier der Zukunft zu entwickeln.
   Hierfür wurde das Leitbild der Urban Tech Republic entwickelt und mit
   einem städtebaulich konkreten Masterplan räumlich ausformuliert. Ein
   international einmaliger Ort für Innovationen soll entstehen:
   forschungsstarke Hochschulen, global agierende
   Hochtechnologieunternehmen und phantasiereiche Gründer sollen um den
   Nukleus des ehemaligen Terminalgebäudes den Platz finden, den sie für
   die Entwicklung der urbanen Technologien von morgen brauchen. Berlin
   TXL  The Urban Tech Republic soll international als ein innovativer
   und lebenswerter Standort wahrgenommen werden. Der öffentliche Raum des
   Campus nimmt dabei eine Schlüsselstellung im Konzept zur Nachnutzung
   des Flughafens Tegel ein. Die hohe Aufenthaltsqualität des Campus
   befördert Kommunikation und Austausch zwischen den örtlichen Akteuren;
   gleichzeitig steht der Standort allen Bewohnern Berlins offen und macht
   das Einzigartige des Projektes für jedermann erlebbar.
   Es wird ein lebendiges Quartier geschaffen, das die unterschiedlichen
   Nutzungen und Funktionen in einem gemeinsamen Campus integriert. Dabei
   finden sich innerhalb des Campus Räume unterschiedlicher Atmosphären.
   Auf dem gesamten Gelände finden sich die Rudimente der vormaligen
   Flughafennutzung, die als Reminiszenz an die Geschichte des Standortes
   aber auch im Kontext mit der zukünftigen Marke Berlin TXL  The
   UrbanTech Republic eingebunden werden. Es gilt die Transformation des
   Standortes gestalterisch und planerisch zufassen. Viele Räume und
   Situationen werden sich im Laufe der Entwicklung des Gebietes radikal
   wandeln. Das Projekt entwickelt sich konstant weiter. Es sind unbedingt
   Lösungen zu formulieren, die für alle Entwicklungsphasen eine hohe
   Aufenthaltsqualität sicherstellen, trotz des sich wandelnden Raumes und
   der sich verschiebenden Nutzungsschwerpunkte. Die zu betrachtenden
   Flächen des Wettbewerbsgebietes erstrecken sich über ca. 26 ha; ca. 11
   ha davon sind Teil des Realisierungswettbewerbes.
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Laufzeit in Monaten: 120
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: 5.1.3.4.1.10.1.
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
   Konzessionsvergabe:
   11/03/2016
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
   Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Atelier Loidl Landschaftsarchitekten Berlin
   GmbH
   Postanschrift: Am Tempelhofer Berg 6
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE300
   Postleitzahl: 10965
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
   des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
   Gesamtwert der Beschaffung: 1 077 400.00 EUR
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
   Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
   Ort: Berlin
   Postleitzahl: 10825
   Land: Deutschland
   E-Mail: [8]vergabekammer@senweb.berlin.de
   Telefon: +49 3090138316
   Fax: +49 3090137613
   Internet-Adresse:
   [9]http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/verg
   abekammer/
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende
   Rechtsvorschriften verwiesen:
    § 134 GWB Informations- und Wartepflicht,
    § 135 GWB Unwirksamkeit,
    § 160 GWB Einleitung, Antrag. Es wird hiermit darauf hingewiesen,
   dass sämtliche dort genannten Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit
   eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind, insbesondere sind
   folgende Vorschriftenrelevant:
   § 135 GWB Unwirksamkeit:
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder
   2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist;
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
   sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
   Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
   1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2) der öffentliche
   Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
   veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag
   abzuschließen, und
   3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1
   Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen
   Auftraggebers, die Beschreibung der Entscheidung des Auftraggebers, den
   Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   umfassen.
   § 160 GWB Einleitung, Antrag:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
   Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
   Ort: Berlin
   Postleitzahl: 10825
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vergabekammer@senweb.berlin.de
   Telefon: +49 3090138316
   Fax: +49 3090137613
   Internet-Adresse:
   [11]http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/ver
   gabekammer/
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   26/11/2019
   Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
   VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
   VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
   71420000
   VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   VII.1.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE300
   VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Tegel Projekt GmbH entwickelt im Auftrag des Landes Berlin die
   Flächen des ehemaligen Flughafens Tegel zu einem Industrie- und
   Forschungspark für urbane Technologien, The Urban Tech Republic, und
   einem smarten Wohnquartier, dem Schumacher Quartier.
   In Vorbereitung auf die 6 Monate nach Schließung des Flughafens Tegel
   übergehende Entwicklungs- und Bewirtschaftungsaufgabe wurde das Atelier
   Loidl Landschaftsarchitekten Berlin GmbH mit Vertrag vom 10./11.3.2016
   (Auftragsnummer: 5.1.3.4.1.10.1) mit der Planung der Freianlagen für
   das Areal Berlin TXL  The Urban Tech Republic beauftragt.
   Im Zuge der Planung wurden nun weitere Leistungen notwendig, die über
   das bisherige Leistungssoll hinausgehen. Es handelt sich zum einen um
   die Planung und das Aufzeigen von Begrünungsmöglichkeiten oder anderer
   klimatisch wirksamer Maßnahmen auf dem Teilbereich Campusplatz. Zweck
   der Prüfung der Begrünung und anderer klimatisch wirksamer Maßnahmen
   auf dem Campusplatz ist die grundlegende Überarbeitung der in der
   Vorplanung dargestellten Lösung in dessen Rahmen verschiedene
   Möglichkeiten zur Begrünung/Beschattung in Abstimmung mit dem
   Auftraggeber und den verschiedenen Beteiligten der Senatsverwaltung
   aufgezeigt wurden. Durch die nun zu beauftragenden Leistungen ist die
   abgestimmte Vorplanung dahingehend zu überarbeiten, dass die
   klimatische Situation auf dem Campusplatz im Sommer verbessert werden
   soll. Zum anderen verlängert sich die angestrebte Planungszeit für die
   Entwurfsplanung, da sich erst im Laufe der Leistungserbringung eine
   abgestufte Bearbeitungsweise abgezeichnet hat und daher die
   Teilbereiche Mischverkehrsfläche Nord und Mitte und Campusplatz Süd
   erst zu einem späteren Zeitpunkt nach Abschluss der übrigen Planungen
   bearbeitet werden können. Zudem stehen die Arbeitsergebnisse externer
   Planer, Fachplaner sowie Gutachter aus, die für die weitere Planung
   erforderlich sind. Zuletzt muss nachträglich die Entwässerung der
   Oberflächen als Planungsinhalt aufgenommen werden, Durch die Planung
   der Begrünungsmöglichkeiten und dementsprechende Überarbeitung der
   abgestimmten Vorplanung sowie der Verlängerung der Entwurfsplanung ist
   ein Mehraufwand entstanden, der in eben diesen zusätzlichen
   Planungsleistungen sowie Regelterminen begründet liegt. Bei den
   Leistungen handelt es sich um zusätzliche Leistungen im Rahmen der
   Planung von Freianlagen, die erschöpfend beschrieben wurden. Durch die
   zusätzlich zu erbringenden und notwendigen Leistungen werden die
   ursprünglichen Leistungen ergänzt.
   VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Laufzeit in Monaten: 120
   VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 21 012.00 EUR
   VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Atelier Loidl Landschaftsarchitektur Berlin
   GmbH
   Postanschrift: Am Tempelhofer Berg 6
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE300
   Postleitzahl: 10965
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
   VII.2)Angaben zu den Änderungen
   VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
   Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
   Vertragsänderungen):
   Im Einzelnen sind dies folgende Leistungen, die direkt auf den bislang
   Erbrachten aufbauen und mit diesen inhaltlich eng verknüpft sind,
   inhaltlich jedoch nicht im Hauptauftrag vertraglich geschuldet sind:
    Prüfung von Begrünungen und anderen klimatisch wirksamen Maßnahmen
   auf dem Campusplatz (siehe Angebot ZL 08, siehe Anlage 1),
    Mehraufwand Verlängerung der Planungszeit/Teilnahme an zusätzlichen
   Regelterminen Entwurfsplanung, Zeitraum 2018 sowie Mehraufwand
   Entwurfsplanung Entwässerung Zeitraum 1.1.201831.12.2018 (siehe
   Angebot ZL 09, siehe Anlage 1).
   VII.2.2)Gründe für die Änderung
   Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
   Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
   (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
   Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
   Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
   Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
   Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
   Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
   Um den bisherigen Planungsprozess aus dem Hauptauftrag weiterzuführen,
   sind Mehraufwendungen / Leistungen für die Planung der
   Begrünungsmöglichkeiten od. and. klimatisch wirksamer Maßnahmen a. d.
   Campusplatz sowie Verzögerungen zusätzlichen Leistungen bzw. zus.
   Regeltermine i. R. d. Entwurfsplanung erforderlich bzw. unausweichlich
   geworden, um die Weiterentwicklung des Teilbereich Campus für eine
   geordnete Entwicklung des Standortes unter Berücksichtigung der
   klimatischen Situation zu ermöglichen u. den Entwurfsplanungsprozess
   fortzusetzen. Zudem sind Ergebnisse der abgestimmten Vorplanung zu
   überarbeiten. Ein Auftragnerwechsel stieße auf
   Kompatibilitätshindernisse, die sich insb. im fortgeschrittenen
   Planungsprozess äußern würden u. daher unverhältnismäßig wären, da die
   bisher konzipierte Begrünung-/Beschattungsplanung u. die bereits z. T.
   umgesetzte Entwurfsplanung in ihrem Gebrauch beeinträchtigt/vereitelt
   wäre. Die ursp. Leistungen sind mit Auftraggeber u. Senatsverwaltung
   abgestimmt.
   VII.2.3)Preiserhöhung
   Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
   Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
   Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
   durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
   Wert ohne MwSt.: 1 186 245.67 EUR
   Gesamtauftragswert nach den Änderungen
   Wert ohne MwSt.: 1 207 257.67 EUR
References
   6. mailto:BerlinTXL@kanzleigruenhagen.de?subject=TED
   7. https://www.berlintxl.de/
   8. mailto:vergabekammer@senweb.berlin.de?subject=TED
   9. http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
  10. mailto:vergabekammer@senweb.berlin.de?subject=TED
  11. http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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