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Ausschreibung: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen - DE-Güstrow
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Dokument Nr...: 566910-2019 (ID: 2019112909260300515)
Veröffentlicht: 29.11.2019
*
DE-Güstrow: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
2019/S 231/2019 566910
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Rostock, Eigenbetrieb
Abfallwirtschaft
Postanschrift: An der Schanze 9
Ort: Güstrow
NUTS-Code: DE80K
Postleitzahl: 18273
Land: Deutschland
E-Mail: [6]ines.kaempf@lkros.de
Telefon: +49 3843755-70420
Fax: +49 384375570842
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.abfall-lro.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.subreport.de/E81153921
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.subreport.de/E81153921
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Bewirtschaftung Wertstoffhof Gnoien
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90500000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft betreibt für den Landkreis Rostock in
seiner Funktion als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger sog.
Wertstoffhöfe, auf welchen Abfälle aus privaten Haushalten und nach Art
und Menge vergleichbar aus anderen Herkunftsbereichen angenommen und
für den Transport zu den entsprechenden Verwertungsanlagen gesammelt
werden.
Leistungsgegenstand ist die Bewirtschaftung des Wertstoffhofes in
Gnoien.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90500000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE80K
Hauptort der Ausführung:
Wertstoffhof Gnoien
Gewerbestraße 14
17179 Gnoien
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Bewirtschaftung des Wertstoffhofes beinhaltet folgende
grundsätzliche Aufgaben: Abfall- und Wertstoffannahme einschließlich
Kundenbetreuung, Schadstoffannahme nach TRGS 520, Organisation der
ordnungsgemäßen Bereitstellung und Abholung von Abfallsammelbehältern,
elektronische Erfassung der Kunden- und Abfalldaten mittels mobilem
Computer, Ausgabe von Kundenkarten und Kundenbelegen.
Der Wertstoffhof ist mindestens geöffnet (Kernöffnungszeit): Dienstag
bis Freitag von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Samstag von 9:00 Uhr bis
15:00 Uhr. Darüber hinaus kann der Wertstoffhof auch außerhalb der
Kernöffnungszeit, sog. Rahmenöffnungszeit, geöffnet sein. Die
Rahmenöffnungszeit beträgt maximal Montag bis Samstag von 8:00 Uhr bis
18:00 Uhr.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/05/2020
Ende: 31/12/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Zweimalige Verlängerung um jeweils 2 Jahre, sofern eine der
Vertragsparteien den Vertrag nicht spätestens 6 Monate vor Ende der
Vertragslaufzeit schriftlich kündigt (zum 31.12.2022 oder zum
31.12.2024).
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Vgl. Ausführungen zu II.2.7)
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1) Mit dem Angebot sind vorzulegen:
Übersicht und Angaben zum Bieter, Angaben zur Unternehmensstruktur
einschl. Darstellung bestehender gesellschaftsrechtlicher Verbindungen
und Beteiligungsverhältnisse mit Angabe des Anteilsverhältnisses,
Eigenerklärung des Bieters, dass * er die gewerberechtlichen
Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt.
* er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen
zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat,
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der zwingenden und
fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie über das
Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 des Gesetzes über
zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für
regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
(Arbeitnehmer-Entsendegesetz AEntG) sowie nach § 19 des
Mindestlohngesetzes (MiLoG),
die Vergabestelle akzeptiert als vorläufigen Beleg der Eignung und
des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 50
VgV (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Diese ist ggf. dem Angebotsschreiben
beizulegen. Bieter können eine bereits bei einer früheren
Auftragsvergabe verwendete EEE wiederverwenden, sofern sie bestätigen,
dass die darin enthaltenen Informationen weiterhin zutreffend sind. Es
wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle bei der Übermittlung
einer EEE den Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern kann,
sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49 VgV geforderten
Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des
Vergabeverfahrens erforderlich ist. Vor einer Zuschlagserteilung wird
der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Zuschlag
erteilen will, auffordern, die geforderten Unterlagen beizubringen
(vgl. § 50 Abs. 2 VgV). Auf die Ausnahmeregelung in § 50 Abs. 3 VgV
wird Bezug genommen,
es wird auf die Eignungsvermutung gem. § 48 Abs. 8 VgV hingewiesen,
sofern der Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder
über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des
Art. 64 der Richtlinie 2014/24/EU genügt. Hierfür hat der Bieter die
Zertifikats-Nr. bei der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und
Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) anzugeben.
2) Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:
aktueller (d. h. bei Vorlage noch gültiger) Nachweis der
Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft,
Nachweis des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat bzw. keine
Rückstände mehr bestehen (Krankenkasse, bei der die meisten
Arbeitnehmer versichert sind nicht älter als 6 Monate),
Nachweis des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern und Abgaben erfüllt hat bzw. keine Rückstände mehr bestehen
(nicht älter als 6 Monate); die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls
die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht
erteilt, was vom Bieter zu belegen ist,
aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate)
und Vorlage eines aktuellen Gewerberegisterauszugs gem. § 150 GewO.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass sie nach Maßgabe von § 21 Abs.
4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz vor der Zuschlagserteilung für den
Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem
Gewerbezentralregister nach § 150 a GewO anfordern wird.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie die Umsätze betreffend die
Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind,
jeweils in den letzten 3 Geschäftsjahren,
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung zur Deckung
etwaiger Ansprüche aus diesem Vertrag über mind. 500 000 EUR je
Schadensfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Der Nachweis
kann etwa durch Bestätigung einer Versicherung oder Kopie des
Versicherungsscheins erbracht werden. Gleichwertig ist die Vorlage
einer Bereitschaftserklärung einer Versicherung zum Abschluss einer
solchen Versicherung.
Auf Verlangen sind zusätzlich vorzulegen:
Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen i.S.v. § 45 Abs. 1 Nr. 2
VgV,
Nachweis einer den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden
Umwelthaftpflichtversicherung.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Mit dem Angebot sind vorzulegen:
Referenzangaben zu Leistungen, die mit der zu erbringenden Leistung
vergleichbar sind, nach Maßgabe nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, wobei eine
Auftraggeberbestätigung (zunächst) nicht beigefügt werden muss. Der
Ausführungszeitraum der Referenzleistungen muss mindestens mit einem
Jahr innerhalb der letzten 3 Jahre vor der Bekanntmachung der
vorliegenden Ausschreibung liegen. Für alle Referenzen sind folgende
Angaben zu machen:
Nennung des Auftraggebers und des Anspruchspartners (mit Tel.),
Beschreibung des Leistungsumfangs,
Auftragssumme (netto),
Ausführungszeitraum.
Nachweis über die erforderliche Fachkunde zum Umgang mit gefährlichen
Abfällen (TRGS 520 Grundlehrgang und ggf. jährliche
Wiederholungsschulung),
Nachweis der Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang (und ggf. an
Erste-Hilfe-Trainings alle 2 Jahre ab dem Grundlehrgang),
Nachweis über EDV Kenntnisse.
2) Auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers:
Vorlage von Auftraggeberbestätigungen zu den im Angebot angegebenen
Referenzen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 23/01/2020
Ortszeit: 14:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 17/04/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 23/01/2020
Ortszeit: 14:00
Ort:
Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
An der Schanze 9
18273 Güstrow
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[10]https://www.subreport.de/E81153921.
Die Ausschreibung wird ausschließlich über das Vergabeportal
Subreport.de unter der ELVIS-ID: E81153921 abgewickelt. Angebote sind
im Portal abzugeben.
Um in diesem Vergabeverfahren Bieterfragen stellen, deren
Beantwortungen erhalten und ein Angebot abgeben zu können, ist eine
kostenfreie einmalige Registrierung auf der elektronischen
Vergabeplattform Subreport ELVIS unter [11]https://www.subreport.de
erforderlich.
Die Antworten der Vergabestelle auf Anfragen und/oder Änderungen an den
Vergabeunterlagen werden in Form von Bieterinformationen nur über o. g.
Vergabeportal veröffentlicht. Alle Bieter sind gehalten, sich
eigenständig über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen zu
informieren und diese bei der Erstellung ihrer Angebote zu
berücksichtigen. Sie tragen anderenfalls u. a. das Risiko, ein Angebot
auf der Grundlage zwischenzeitlich ohne ihr Wissen modifizierter
Vergabeunterlagen abzugeben, an das sie rechtlich gebunden sind. Ferner
kann auch ein Ausschluss drohen, da das Angebot unzulässige Änderungen
der Vertragsunterlagen enthalten kann.
Sonstige zusätzliche Angaben Bieter aus anderen Mitgliedstaaten der
EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den
Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und
eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen.
mit dem Angebot sind neben den Unterlagen zur Eignung folgende
Unterlagen einzureichen:
Angebotsschreiben mit Anlagen,
Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis,
Erläuterung der Vorgehensweise zur Ermittlung des prognostizierten
Gesamtentgelts,
besondere Vertragsbedingungen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommer
beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Telefon: +49 3855885865
Fax: +49 3855884855817
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den
frühesten Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform
informieren.
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene
Bieter ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach
§ 134 GWB auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist
auf 10 Kalendertage, § 134 Abs. 2 Satz 2 GWB. Sie beginnt am Tag nach
der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom
26.6.2013 (BGBl. I S.1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 10 des
Gesetzes vom 12.7.2018 (BGBl. I S. 1151) geändert worden ist,
Anwendung.
§ 160 lautet auszugsweise:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
[...].
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle
(Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen
Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB)
und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung
der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein
Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtrechts
aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB
damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der
Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse,
schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs.
2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene
Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere
Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung
seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern
e. V.
Postanschrift: Eckdrift 97
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail: [12]abst@abst-mv.de
Telefon: +49 38561738110
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/11/2019
References
6. mailto:ines.kaempf@lkros.de?subject=TED
7. http://www.abfall-lro.de/
8. https://www.subreport.de/E81153921
9. https://www.subreport.de/E81153921
10. https://www.subreport.de/E81153921
11. https://www.subreport.de/
12. mailto:abst@abst-mv.de?subject=TED
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The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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