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Ausschreibung: Arzneimittel - DE-Düsseldorf
Arzneimittel
Dokument Nr...: 566521-2019 (ID: 2019112909210800136)
Veröffentlicht: 29.11.2019
*
  DE-Düsseldorf: Arzneimittel
   2019/S 231/2019 566521
   Bekanntmachung einer Änderung
   Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: GWQ ServicePlus AG
   Postanschrift: Tersteegenstr. 28
   Ort: Düsseldorf
   NUTS-Code: DE
   Postleitzahl: 40474
   Land: Deutschland
   E-Mail: [7]bieteranfrage@gwq-serviceplus.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [8]www.gwq-serviceplus.de
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   19. GWQ-Generikaausschreibung (2;3)_vergebene Aufträge
   Referenznummer der Bekanntmachung: T19 (2;3)
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   33600000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Simvastatin
   Los-Nr.: 99
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   33600000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
   Vertrags:
   Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird
   eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
   geschlossen (die teilnehmenden Krankenkassen und die Details zu
   Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen).
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 01/07/2019
   Ende: 30/06/2021
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [9]2019/S 076-180539
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: 99
   Los-Nr.: 99
   Bezeichnung des Auftrags:
   Simvastatin
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
   Konzessionsvergabe:
   05/03/2019
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
   Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Aristo Pharma GmbH
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
   des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
   Gesamtwert der Beschaffung: 1.00 EUR
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die GWQ ServicePlus AG handelt im Namen der folgenden gesetzlichen
   Krankenkassen:
    Atlas BKK ahlmann,
    Audi BKK,
    BAHN-BKK,
    Bertelsmann BKK,
    BKK MTU,
    Betriebskrankenkasse firmus,
    Betriebskrankenkasse Herford Minden Ravensberg (BKK HMR),
    BKK Aesculap,
    BKK Akzo Nobel Bayern,
    BKK BPW Bergische Achsen KG,
    BKK Deutsche Bank AG,
    BKK Diakonie,
    BKK_DürkoppAdler,
    BKK Faber-Castell & Partner,
    BKK Freudenberg,
    BKK Groz-Beckert,
    BKK KBA,
    BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg,
    BKK Voralb Heller*Index*Leuze,
    BMW BKK,
    Daimler BKK,
    Die Bergische Krankenkasse,
    Die Schwenninger Betriebskrankenkasse,
    HEK  Hanseatische Krankenkasse,
    Heimat BKK,
    Hkk,
    IKK Brandenburg und Berlin,
    IKK gesund plus,
    IKK Nord,
    IKK Südwest,
    Krones BKK,
    Merck BKK,
    Salus BKK,
    SBK Siemens-Betriebskrankenkasse,
    SECURVITA BKK,
    SKD BKK,
    Südzucker BKK,
    Wieland BKK.
   Welche Kassen an welchen Fachlosen teilnehmen, entnehmen Sie bitte der
   Aufstellung in den Vergabeunterlagen. Die Freischaltung für den Zugang
   zum Download der Unterlagen erfolgt innerhalb von48Std. nach
   Registrierung. Ein postalischer Versand der Verdingungsunterlagen
   erfolgt nicht.
   Zur Durchführung des Vergabeverfahrens wird die E-Vergabelösung
   [10]www.dtvp.de verwendet. Die zwingend zu verwendenden
   Vergabeunterlagen sind unter dem oben genannten Link dort abzurufen;
   Die Angebote können ausschließlich elektronisch über die
   E-Vergabelösung [11]www.dtvp.de abgegeben werden. Die Übermittlung von
   Angeboten per Post/Telefax/E-Mail ist unzulässig. Auf diesem Weg
   zugeleitete Angebote werden nicht berücksichtigt.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YRZY8QS
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
   Postanschrift: Villemombler Str. 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 43123
   Land: Deutschland
   Fax: +49 2289499163
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
   (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
   (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
   (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
   Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
   Dringlichkeit gerechtfertigt ist
   § 135 GWB Unwirksamkeit.
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber:
   1) gegen § 134 verstoßen hat
   § 160 GWB Einleitung, Antrag.
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein;
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
   (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
   Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
   Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
   Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
   kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
   einwirken;
   (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   25/11/2019
   Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
   VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
   VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
   33600000
   VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   33600000
   VII.1.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE
   VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird
   eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
   geschlossen (die teilnehmenden Krankenkassen und die Details zu
   Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen)
   VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 01/07/2019
   Ende: 30/06/2021
   VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
   VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Bietergemeinschaft TEVA ratiopharm GbR
   Ort: Ulm
   NUTS-Code: DE
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
   VII.2)Angaben zu den Änderungen
   VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
   Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
   Vertragsänderungen):
   Vertragspartner
   VII.2.2)Gründe für die Änderung
   Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher
   Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte
   (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
   Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
   Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
   Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde,
   und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
   Ausfall eines Vertragspartners
   VII.2.3)Preiserhöhung
   Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
   Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
   Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
   durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   Gesamtauftragswert nach den Änderungen
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
References
   7. mailto:bieteranfrage@gwq-serviceplus.de?subject=TED
   8. http://www.gwq-serviceplus.de/
   9. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:180539-2019:TEXT:DE:HTML
  10. http://www.dtvp.de/
  11. http://www.dtvp.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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