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Ausschreibung: Unterhaltsreinigung / Glasreinigung - DE-Poing-Grub, Freising
Reinigungsdienste
Gebäudereinigung
Fensterreinigung
Dokument Nr...: 876341-2019 (ID: 2019112512384091763)
Veröffentlicht: 25.11.2019
*
Unterhaltsreinigung / Glasreinigung
VERGABEUNTERLAGEN
19-0321
Unterhaltsreinigung / Glasreinigung
Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
Ausschreibung
AUFTRAGGEBER
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Vöttinger Straße 38, 85354 Freising, Deutschland
14.11.2019
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
.................................... 3
Angebotsaufforderung............................................................................................................
.......................... 3
CS_2019_079_001_Ergänzungen der Angebotsaufforderung ........................................................................ 4
Bewerbungsbedingungen
UVgO...................................................................................................................... 9
1. Gegenstand der Auftragsvergabe
........................................................................................................ 9
2. Angebotsabgabe
................................................................................................................................
.. 9
2.1. Fristen
................................................................................................................................
............... 9
2.2. Form des Angebots
........................................................................................................................... 10
2.2.1. Einfache
Textform........................................................................................................................
.. 10
2.2.2. Elektronische Signatur
................................................................................................................... 10
2.3. Weitere Festlegungen zur
Angebotsabgabe..................................................................................... 10
2.4. Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer und verbundene Unternehmen.................................... 13
2.4.1.
Bietergemeinschaften............................................................................................................
......... 13
2.4.2. Unterauftragnehmer
....................................................................................................................... 14
2.4.3. Verbundene
Unternehmen............................................................................................................. 15
2.5. Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen ...............................................................................
15
3. Hinweise zu Prüfung und Wertung von Angeboten..............................................................................
15
4. Bevorzugte
Bieter..........................................................................................................................
....... 16
5. Abschluss des
Vergabeverfahrens....................................................................................................... 16
6. Kommunikation im
Vergabeverfahren.................................................................................................. 16
CS_2019_079_003_Ergänzungen der Bewerbungsbedingungen................................................................... 17
Gewerbezentralregister
................................................................................................................................
.... 20
1. Name des Unternehmens
.................................................................................................................... 20
2.
Unternehmensform................................................................................................................
............... 20
3. Juristische
Personen/Personenvereinigungen..................................................................................... 20
4. Natürliche Person / GbR
...................................................................................................................... 21
Struktur Bieter
................................................................................................................................
.................. 22
1. Die Teilnahme am Verfahren erfolgt
als:.............................................................................................. 22
2. Folgende Unternehmen sind Mitglieder der Bietergemeinschaft: ........................................................ 22
3. Bevollmächtigter
Vertreter:................................................................................................................... 23
4. Weitere Angaben zu verbundenen Unternehmen oder Unterauftragnehmern:.................................... 23
CS_2019_079_004_Leistungsbeschreibung Los 1 und Los 2 GLR ................................................................ 24
CS_2019_079_004_Leistungsbeschreibung Los 1 und Los 2 UR................................................................... 26
CS_2019_079_014_Wertungskriterien Los 1
.................................................................................................. 37
CS_2019_079_014_Wertungskriterien Los 2
.................................................................................................. 42
CS_2019_079_015_Reinigungsvertrag Los 1
................................................................................................. 47
CS_2019_079_015_Reinigungsvertrag Los 2
................................................................................................. 61
i
CS_2019_079_016_Besichtigungsbestätigung Los
1...................................................................................... 75
CS_2019_079_016_Besichtigungsbestätigung Los
2...................................................................................... 76
CS_2019_079_017_Definition der
Leistungsarten........................................................................................... 77
Datenschutzhinweise zur
Vergabe................................................................................................................... 88
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 90
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 94
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 96
ii
VERFAHRENSINFORMATIONEN
Ausschreibung
14.11.2019
Verfahren: 19-0321 - Unterhaltsreinigung / Glasreinigung
INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG
ALLGEMEIN
Auftragsnummer 19-0321
Auftragsbezeichnung Unterhaltsreinigung / Glasreinigung
VERFAHREN
Auftraggeber Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Liefer-/Ausführungsort 85 Poing-Grub, Freising
Leistungsart Dienstleistungsauftrag
Vergabeart Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
VERFAHRENSEIGENSCHAFTEN
Losweise Vergabe Ja
Art der losweisen Vergabe Bieter kann für alle Lose anbieten (aber auch für weniger)
Zuschlagskriterium Wirtschaftlichstes Angebot
Berechnungsmethode: UfAB 2018: Einfache Richtwertmethode
Klassifizierungen Code Bezeichnung
ANGEBOTE
Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen
Nachlass Nein
Skonto zugelassen Nein
Skonto Zahlungsziel Tag(e)
Verwendung elektronischer
Mittel
Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen
URL für elektronische Angebote https://www.auftraege.bayern.de
Zulässige Signaturen Textform nach 126b BGB
TERMINE
ALLGEMEIN
Vorausgegangene
Vorinformation
Nein
Besondere Dringlichkeit Nein
BEKANNTMACHUNG
Bekanntmachung 15.11.2019
Vorinformation
ANGEBOTE UND BEWERTUNG
Frist Bieterfragen 12.12.2019 12:00
Angebotsfrist 19.12.2019 10:00:00
Bindefrist 03.02.2020
Versand Vorabinformation
AUFTRAGSDAUER
Beginn 01.03.2020
Ende 29.02.2024
Anmerkungen
ELEKTRONISCHE TEILNAHME
Verfahrensinformationen - 1/2
1
Bitte melden Sie sich auf der Bekanntmachungsplattform unter
https://www.auftraege.bayern.de
mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Sofern Sie im System noch nicht registriert sind, können Sie dies auf der Plattform vornehmen.
Die Registrierung ist kostenfrei.
Anschließend können Sie auf der Startseite bspw. nach dem Titel des Verfahrens über die Direktsuche als
Suchbegriff suchen. Folgen Sie anschließend der Anleitung im System, um an dem Verfahren teilzunehmen.
BIETERFRAGEN
Bieterfragen müssen bis spätestens 12.12.2019 12:00 Uhr eingegangen sein.
Für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert.
Bieterfragen müssen unter "Nachrichten" im eVergabe Bieterassistenten gestellt, sowie Antworten dort geprüft
werden.
Den Assistenten erreichen Sie unter folgender Adresse: https://www.auftraege.bayern.de
Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder E-Mail Anfragen werden nicht
beantwortet.
Hinweis: Sie erhalten unmittelbar nach Beantwortung einer Bieterfrage eine Benachrichtigung per E-Mail über das
Vorliegen von Antworten im Bieterassistenten. Sie müssen daher alle Antworten im Assistenten prüfen und dort zur
Kenntnis nehmen.
Verfahrensinformationen - 2/2
2
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Firmenbezeichnung und Anschrift Angaben zu Fristen und Ansprechpartner
Ablauf der Angebotsfrist:
Ablauf der Bindefrist:
voraussichtliche Ausführungsfrist:
Beginn:
Ende:
E-Mail:
Datum:
Aufforderung zur Angebotsabgabe
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Vergabestelle beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben.
Falls Sie an diesem Auftrag interessiert sind, bitten wir Sie, ein Angebot abzugeben.
Es gelten die angefügten Bewerbungsbedingungen.
Wir würden uns über ein Angebot Ihrerseits sehr freuen.
Freundliche Grüße
Unterhaltsreinigung / Glasreinigung
19-0321
19-0321
19.12.2019 10:00:00
03.02.2020
01.03.2020
29.02.2024
vergabestelle@lfl.bayern.de
14.11.2019
Denis Hiller
3
Ergänzungen der Angebotsaufforderung
Ausschreibung Gebäudereinigung BaySG
CS_2019_079_001_Ergänzungen der Angebotsaufforderung
2019 | www.cleansolution-gmbh.de | Die Weitergabe an Dritte ohne schriftliche Genehmigung des Auftraggebers ist ausdrücklich
untersagt. | Seite 1 von 5
Auftraggeber/Vergabestelle: Vergabeart:
Bayerische Staatsgüter
in Gründung (BaySG i.G.)
Prof.-Zorn-Str. 19
85586 Poing-Grub
Offenes Verfahren
Nicht offenes Verfahren
Öffentliche Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung
Verhandlungsvergabe
Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes:
(Vergabeverfahren gemäß UVgO)
Bezeichnung der Leistung
Maßnahme: Reinigungsleistungen
Leistungsarten: Unterhaltsreinigung (UR) Glasreinigung (GLR)
Grundreinigung (GR) Sonderreinigung (SR)
Leistungsort: Los 1: 85586 Poing-Grub Los 2: 85354 Freising
Vergabenummer: 19-0321
Diese Ausschreibung enthält folgende Anlagen:
- die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:
Bewerbungsbedingungen
Wertungskriterien inkl. Gewichtung Los 1 und Los 2
Verfahrensinformation
Information Datenerhebung
Information Verpflichtungserklärung DSGVO
- die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:
Leistungsbeschreibung
Zusätzliche Vertragsbedingungen
Reinigungsvertrag Los 1 und Los 2
Definition der Leistungsarten
Pflegeanleitungen
- die ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen/hochzuladen sind:
Angebotsblatt inkl. entsprechender Signatur Los 1 und Los 2
Eignungskriterien Los 1 und Los 2
Kalkulationsdatei (in Microsoft Excel) inkl. Erläuterungen Los 1 und Los 2
Angaben Aufsichts- und Kontrollstunden Los 1 und Los 2
Einarbeitungskonzept Los 1 und Los 2
Qualitätssicherungskonzept Los 1 und Los 2
Ökologie Los 1 und Los 2
Besichtigungsbestätigung Los 1 und Los 2
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Los 1 und Los 2
- die soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen/hochzuladen sind:
Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
Absichtserklärung Unterauftragnehmereinsatz
Verpflichtungserklärung Eignungsleihe
4
Ergänzungen der Angebotsaufforderung
Ausschreibung Gebäudereinigung BaySG
CS_2019_079_001_Ergänzungen der Angebotsaufforderung
2019 | www.cleansolution-gmbh.de | Die Weitergabe an Dritte ohne schriftliche Genehmigung des Auftraggebers ist ausdrücklich
untersagt. | Seite 2 von 5
1. Vorbemerkungen
Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit und sprachlichen Verständlichkeit werden in den Ausschreibungsunterlagen
männliche oder weibliche Sprachformen bei personenbezogenen Substantiven und Pronomen verwendet.
Dies impliziert jedoch keine Benachteiligung, sondern ist geschlechtsneutral zu verstehen.
In den Ausschreibungsunterlagen werden folgende gängige Abkürzungen, AG bedeutet Auftraggeber und
AN bedeutet Auftragnehmer, verwendet. Ferner bedeuten die getätigten Abkürzungen UR Unterhaltsreinigung,
AR Abrufreinigung, GLR Glasreinigung und OL - Objektleitung.
Das Angebot ist unter Verwendung der vom Auftraggeber auf dem Vergabeportal zur Verfügung gestellten
Unterlagen zu erstellen. Die gesamten Unterlagen stehen über die in der Bekanntmachung angegebenen
Internetadresse zum Herunterladen bereit.
Die unbefugte Vervielfältigung, Umgestaltung, Vertreibung oder öffentliche Wiedergabe dieser Dokumente -
auch nur in Teilen - ist nicht gestattet. Ferner sind die übermittelten Unterlagen und Raumdaten vertraulich zu
behandeln. Für die Bearbeitung der Ausschreibung, sowie gegebenenfalls für die Mitarbeit in der Aufklärungsphase
wird keine Entschädigung gewährt. Die gültigen Bewerbungsbedingungen sind zu beachten.
2. Auftraggeber
Der Auftraggeber dieses Vergabeverfahrens ist der Freistaat Bayern, vertreten durch die Bayerischen Staatsgüter
in Gründung (BaySG i.G.).
Adresse:
Freistaat Bayern
Bayerische Staatsgüter in Gründung (BaySG i.G.)
Prof.-Zorn-Str. 19
85586 Poing-Grub
3. Zeitplan
Besichtigungstermine Los 1 und Los 2: 27.11.2019 und 28.11.2019
Beginn der Vertragslaufzeit: 01.03.2020
Vertragslaufzeit: 01.03.2020 bis 28.02.2022, optional bis 29.02.2024
5
Ergänzungen der Angebotsaufforderung
Ausschreibung Gebäudereinigung BaySG
CS_2019_079_001_Ergänzungen der Angebotsaufforderung
2019 | www.cleansolution-gmbh.de | Die Weitergabe an Dritte ohne schriftliche Genehmigung des Auftraggebers ist ausdrücklich
untersagt. | Seite 3 von 5
4.1 Reinigungsobjekte Los 1
Objektbeschreibung am Standort Poing-Grub, Prof.-Zorn-Str. 19, 85586 Poing-Grub
Die Bayerischen Staatsgüter in Gründung (BaySG i.G.) benötigt die Unterhalts- und Glasreinigung für ihre
Gebäude am Standort Poing-Grub. Die Ausschreibung umfasst folgende Objekte für die Leistungserbringung:
Objektbezeichnung: Leistung: Bodenfläche: Glasfläche:
Gebäude 018: Gutshof 2 UR, GLR, AR ca. 330,00 m ca. 20,00 m
Gebäude 022: BaySG Verwaltung UR, GLR ca. 450,00 m ca. 60,00 m
Gebäude 026: Außenklima-Milchviehstall UR, GLR ca. 20,00 m ca. 3,00 m
Gebäude 031: Veranstaltungsgebäude AR, GLR ca. 200,00 m ca. 18,00 m
Gebäude 033: Maschinen/Lagerhalle/Geräteräume UR, GLR ca. 60,00 m ca. 3,00 m
Gebäude 047: Eschenweg 10 UR, GLR, AR ca. 170,00 m ca. 15,00 m
Gebäude 070: Futterhalle UR, GLR ca. 20,00 m ca. 2,00 m
Gebäude 083: Prüfstall Lämmer UR, GLR ca. 26,00 m ca. 4,00 m
Gebäude 111: Kälberstall UR, GLR ca. 12,00 m ca. 3,00 m
Gebäude 139/140: Schlachthaus UR, GLR ca. 140,00 m ca. 40,00 m
Gebäude 141: Biogasanlage UR, GLR ca. 20,00 m ca. 1,00 m
Gesamt: ca. 1.458,00 m ca. 170,00 m
6
Ergänzungen der Angebotsaufforderung
Ausschreibung Gebäudereinigung BaySG
CS_2019_079_001_Ergänzungen der Angebotsaufforderung
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4.2 Reinigungsobjekte Los 2
Objektbeschreibung am Standort Freising, Am Gereuth 11, 85354 Freising
Die Bayerischen Staatsgüter in Gründung (BaySG i.G.) benötigt die Unterhalts- und Glasreinigung für ihr Gebäude
am Standort Freising. Die Ausschreibung umfasst folgendes Objekt für die Leistungserbringung:
Objektbezeichnung: Leistung: Bodenfläche: Glasfläche:
Verwaltungsgebäude BaySG Freising UR, GLR ca. 760,00 m ca. 880,00 m
Gesamt: ca. 760,00 m ca. 880,00 m
5. Objektbesichtigung
Aufgrund der Komplexität der Objekte und der räumlichen Gegebenheiten, ist eine Objektbesichtigung zwingend
durchzuführen. Fragen werden bei der Besichtigung nicht beantwortet. Die Objektbesichtigung ist nur an
den festgelegten Terminen pro jeweiligem Los möglich.
Der Bieter hat sich zur Besichtigung fristgerecht und verbindlich für das jeweilige Los oder beide Lose anzumelden.
Nach erfolgreicher Anmeldung mit Nennung des Wunschtages und des Teilnehmers an der Besichtigung,
sowie für welches Los (oder für beide Lose), erhalten Sie eine Bestätigung mit Einzelheiten zur Besichtigung
(Treffpunkt, Uhrzeit, etc.).
Die durchgeführte Besichtigung der jeweiligen Lose ist auf dem entsprechenden Formular, Anlage
CS_2019_079_016_Besichtigungsbestätigung Los 1 und CS_2019_079_016_Besichtigungsbestätigung
Los 2 mit der Unterschrift des Vertreters des AG zu bestätigen. Ein Fehlen der unterschriebenen Besichtigungsbestätigung
führt zum Ausschluss Ihres Angebotes. Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie,
mit maximal zwei Firmenvertretern am Ortstermin teilzunehmen. Im Zuge des Gleichbehandlungsgrundsatzes
der Anbieter gegenüber, sind die vorgegebenen Termine verbindlich und pünktlich war zunehmen.
Termine: 27.11.2019 und 28.11.2019
Ende Anmeldefrist: 26.11.2019, 12:00 Uhr
Betreff für Anmeldung: Anmeldung zur Objektbesichtigung: 2019/0079
Anmeldung: elektronisch per E-Mail an: avb@lfl.bayern.de
6. Wertung
Die Grundlage für die Wertung der Angebote finden Sie unter Wertungskriterien CS_2019_079_014_Wertungskriterien
Los 1 und CS_2019_079_014_Wertungskriterien Los 2.
7. Losvergabe
Die Vergabe erfolgt nach Losen Die Vergabe erfolgt in einem Los
Los 1 Standort Poing-Grub (UR, GLR)
Los 2 Standort Freising (UR, GLR)
8. Losteilung
Angebote können abgeben werden für:
nur ein Los für alle Lose Gesamtleistungsvergabe
7
Ergänzungen der Angebotsaufforderung
Ausschreibung Gebäudereinigung BaySG
CS_2019_079_001_Ergänzungen der Angebotsaufforderung
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untersagt. | Seite 5 von 5
9. Loslimitierung
Der Bieter kann nur für eine begrenzte Anzahl bezuschlagt werden:
ein Los alle Lose
10. Auskünfte und Bieterfragen
Auskünfte und Bieterfragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich in elektronischer Form zu richten. Während
des Vergabeverfahrens dürfen die Bieter ausschließlich elektronisch kommunizieren. Bitte stellen Sie
sicher, dass Sie sich regelmäßig und fortlaufend über Änderungen, Antworten und Erläuterungen informieren.
Im Zuge des Gleichbehandlungsgrundsatzes gegenüber den Anbietern sind Bieterfragen nur bis 7 Tage vor
Angebotsabgabe zulässig. Hinweise und Bieterfragen sind rechtzeitig einzureichen, damit die Vergabestelle
spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist die Fragen beantworten kann. Spätere Anfragen werden nicht
mehr beantwortet.
Kommunikationsmedium: Vergabeplattform
11. Angebote können abgegeben werden:
elektronisch in Textform nach 126b BGB elektronisch mit qualifizierter/m Signatur/Siegel
elektronisch mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel schriftlich (in Papierform)
12. Angebotsabgabe
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung
abgibt, zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebotsblatt mit der geforderten Signatur/dem geforderten
Siegel zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die
Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln/hochzuladen.
13. Allgemeine Erläuterungen
Falls während der Angebotsphase die Vergabeunterlagen durch den Auftraggeber geändert werden sollten
(Korrekturzyklus), verlieren automatisch alle bis dahin abgegebene Angebote ihre Gültigkeit.
Bitte beachten Sie, dass das vollständige Angebot bis zum Ablauf der Angebotsfrist eingegangen/hochgeladen
sein muss. Ein verspätet eingegangenes Angebot führt zwingend zum Ausschluss Ihres Angebotes.
Der Bieter kann sein Angebot nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist zurückziehen oder berichtigen. Danach
sind Sie bis zum Ablauf der genannten Bindefrist an Ihr Angebot gebunden.
Der Auftraggeber behält sich Nachforderungen nach jeweiliger Verfahrensmaßgabe vor.
Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle
bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
8
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Bewerbungsbedingungen
1. Gegenstand der Auftragsvergabe
2. Angebotsabgabe
2.1. Fristen
Die Angebotsfrist endet am Uhr. Der Bieter kann sein Angebot nur bis
zum Ablauf der Angebotsfrist zurückziehen oder berichtigen.
Der Auftraggeber wird den Zuschlag spätestens am erteilen. Der Bieter ist bis
dahin an sein Angebot gebunden (Bindefrist).
Die Frist für Bieterfragen endet am Uhr.
Fragen, die nicht rechtzeitig eingehen werden grundsätzlich nicht beantwortet.
Unterhaltsreinigung und 2 x jährliche Glas- und Rahmenreinigung
folgender Objekte der Bayerischen Staatsgüter i. G.:
Los 1: Poing-Grub
Gebäude 018: Gutshof 2 (UR, GLR, AR) Bodenfläche ca. 330,00 m Glasfläche ca. 20,00 m
Gebäude 022: BaySG Verwaltung (UR, GLR) Bodenfläche ca. 450,00 m Glasfläche ca.
60,00 m
Gebäude 026: Außenklima-Milchviehstall (UR, GLR) Bodenfläche ca. 20,00 m Glasfläche
ca. 3,00 m
Gebäude 031: Veranstaltungsgebäude (AR, GLR) Bodenfläche ca. 200,00 m Glasfläche ca.
18,00 m
Gebäude 033: Maschinen/Lagerhalle/Geräteräume (UR, GLR) Bodenfläche ca. 60,00 m
Glasfläche ca. 3,00 m
Gebäude 047: Eschenweg 10 (UR, GLR, AR) Bodenfläche ca. 170,00 m Glasfläche ca.
15,00 m
Gebäude 070: Futterhalle (UR, GLR) Bodenfläche ca. 20,00 m Glasfläche ca. 2,00 m
Gebäude 083: Prüfstall Lämmer (UR, GLR) Bodenfläche ca. 26,00 m Glasfläche ca. 4,00 m
Gebäude 111: Kälberstall (UR, GLR) Bodenfläche ca. 12,00 m Glasfläche ca. 3,00 m
Gebäude 139/140: Schlachthaus (UR, GLR) Bodenfläche ca. 140,00 m Glasfläche ca. 40,00
m
Gebäude 141: Biogasanlage (UR, GLR) Bodenfläche ca. 20,00 m Glasfläche ca. 1,00 m
Los 2: Freising:
Verwaltungsgebäude BaySG Freising (UR, GLR) Bodenfläche ca. 760,00 m Glasfläche ca.
880 m
UR = Unterhaltsreinigung
GLR = Glas- und Rahmenreinigung
AR = Abrufreinigung
19.12.2019 10:00:00
03.02.2020
12.12.2019 12:00
19-0321
19-0321
Unterhaltsreinigung / Glasreinigung
9
2.2. Form des Angebots
Das Angebot ist in elektronischer Form abzugeben.
Konventionelle schriftliche Angebote in Papierform werden nicht berücksichtigt.
Die Angebotserstellung erfolgt komplett über die Vergabeplattform eVergabe. Sie können die
online-Bearbeitung des Angebots jederzeit unterbrechen und sich dann wieder über die
Vergabeplattform in den Angebotsassistenten (durch Auswahl des entsprechenden
Verfahrens in der Registerkarte Meine Angebote) einwählen.
Die erforderlichen Arbeitsschritte zur Erstellung eines elektronischen Angebots sind im
Bieter-Handbuch dargestellt.
Die Vergabestelle hat für die rechtsgültige Abgabe der Angebote entweder ein zwingendes
Formerfordernis oder mehrere alternativ gültige Formerfordernisse vorgegeben, die Ihnen im
Schritt Angebot unterschreiben zur Auswahl angeboten werden:
Einfache Textform
Bei Auswahl der Textform nach 126b BGB genügt die Angabe eines Angebotserstellers im
dafür vorgesehenen Feld und die anschließende Bestätigung über den Button
Unterschreiben.
Elektronische Signatur
Bei Auswahl einer elektronischen Signatur müssen Sie Ihr Angebot noch mit einer
fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signatur gemäß 2 Nr. 2. und Nr. 3 des
Gesetzes über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen versehen.
Bitte beachten Sie hierfür die im Angebotsassistenten beschriebene Vorgehensweise.
Der genaue Ablauf und die Anforderungen an die benötigten Komponenten sind im
Bieter-Handbuch erläutert.
2.3. Weitere Festlegungen zur Angebotsabgabe
Das Angebot muss vollständig sein. Alle geforderten Leistungsmerkmale müssen
angeboten werden und in den angebotenen Preispositionen enthalten sein.
Alle Nebenkosten, die bei der Erbringung der Leistungen entstehen, müssen in der
Preiskalkulation berücksichtigt sein, sofern sie in den Vergabeunterlagen nicht
gesondert abgefragt werden.
10
Preise im Angebot sind in Euro anzugeben, Zahlungen erfolgen ebenfalls in Euro.
Entspricht der Gesamtbetrag einer Position nicht dem Ergebnis der Multiplikation von
Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.
Der Aufbau des Angebots ergibt sich aus den Vergabeunterlagen. Es sind
ausschließlich die von der Vergabestelle elektronisch zur Verfügung gestellten
Vergabeunterlagen in der zuletzt gültigen Fassung zu verwenden.
Die geforderten Unterlagen sind dem Angebot bis zum Ablauf der Angebotsfrist
beizufügen, es sei denn es ergibt sich aus den Vergabeunterlagen im Übrigen etwas
anderes.
Nachweise, die bei Angebotsabgabe zu erbringen sind, müssen im Arbeitsschritt
Eigene Anlagen elektronisch beigefügt werden. Dateien unterliegen hinsichtlich
Größe und Benennung Beschränkungen, auf die gesondert hingewiesen wird.
Der Auftraggeber behält sich Nachforderungen nach Maßgabe des 41 Abs. 2 UVgO
vor.
Bitte beachten Sie, dass Verweise auf Datenträger, Literatur, Broschüren usw. die
geforderten Antworten und Erklärungen nicht ersetzen. Sie werden nicht bewertet.
Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen
zum Ausschluss des Angebots.
Das gilt insbesondere dann, wenn das Angebot die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Bieters enthält.
Bitte bedenken Sie, dass auch ein von Ihnen beigefügtes Begleitschreiben oder
Ausführungen in einem geforderten Konzept etc. die Vergabeunterlagen in diesem
Sinne ändern können.
Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse sind in den Angebotsunterlagen entsprechend
kenntlich zu machen. Im Angebot ist anzugeben, ob für den Gegenstand des Angebots
gewerbliche Schutzrechte bestehen oder vom Bieter oder anderen beantragt sind.
Sämtliche Unterlagen sind in der gemäß den Vergabeunterlagen geforderten Form
einzureichen. Unterlagen die nicht der vorgegebenen Form entsprechen, gelten als
nicht abgegeben.
Das Angebot mit allen Anlagen ist in deutscher Sprache abzufassen.
11
Sofern Nachweise oder Erklärungen gefordert sind, die ein Bieter eines europäischen
Mitgliedstaates objektiv nicht beibringen kann, werden vergleichbare Nachweise oder
Erklärungen nach dem Recht des Sitzes des Bieters anerkannt. Soweit nichts anderes
bestimmt ist, sind hierfür Übersetzungen vorzulegen, die durch einen amtlich
vereidigten Übersetzer gefertigt wurden.
Die Bieter haben auf erkannte Widersprüche und Fehler in den Vergabeunterlagen
hinzuweisen.
Konkretisieren die Antworten des Auftraggebers auf Bieterfragen die
Vergabeunterlagen, werden die Antworten Bestandteil und Gegenstand der
Vergabeunterlagen. Maßgeblich sind jeweils die zeitlich letzten Antworten des
Auftraggebers.
Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt. Dem Angebot
beigefügte Unterlagen, Muster usw. gehen, sofern nichts anderes vereinbart, ohne
Anspruch auf Vergütung in das Eigentum des Auftraggebers über.
Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden.
Jede Weitergabe oder Veröffentlichung (auch auszugsweise) der Vergabeunterlagen
ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers ist unzulässig.
Der Bieter hat auch nach Beendigung des Verfahrens über die ihm bekannt
gewordenen vertraulichen Informationen des Auftraggebers Verschwiegenheit zu
wahren. Bei Verzicht auf eine Angebotsabgabe oder für den Fall, dass das Angebot
den Zuschlag nicht erhält, sind alle Vergabeunterlagen zu vernichten.
Für das Vergabeverfahren gilt deutsches Recht.
Soweit sich aus den Vergabeunterlagen nichts anderes ergibt, gelten die Allgemeinen
Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der derzeit
gültigen Fassung nachrangig zu den Regelungen in den Vergabeunterlagen.
Falls während der Angebotsphase die Vergabeunterlagen durch den Auftraggeber
geändert werden sollten (Korrekturzyklus), verlieren automatisch alle bis dahin
abgegebenen Angebote ihre Gültigkeit. Zur Erreichbarkeit des Bieters für diese Fälle
siehe Tz. 6 unten. Falls ein Angebot aufrechterhalten werden soll, muss es über den
Angebotsassistenten erneut abgegeben werden. Hierzu kann eine automatisch
angelegte Kopie des bisherigen Angebots als gültiges Angebot bestätigt werden.
Es werden nur Angebote fachkundiger und leistungsfähiger Bieter berücksichtigt, bei
denen keine Ausschlussgründe vorliegen.
12
Die Eignung der Bieter wird anhand der geforderten Erklärungen und Nachweise
beurteilt. Sofern geforderte Erklärungen und Nachweise bereits bei der Eintragung in
ein amtliches Verzeichnis oder einer Zertifizierung im Sinn des 35 Abs. 6 UVgO
abgegeben wurden, kann ersatzweise die Bescheinigung der aktuellen Eintragung
oder Zertifizierung vorgelegt werden. Darüber hinaus gehende Anforderungen müssen
gesondert nachgewiesen werden.
Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Unterbeauftragung oder
sonstigen Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe) können
sich die Angaben und Erklärungen für die einzelnen Unternehmen ergänzen, um die
insgesamt erforderliche Leistungsfähigkeit nachzuweisen.
Sofern ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit
die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, ist nachzuweisen,
dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags
tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z. B. durch eine entsprechende
unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen.
2.4. Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer und verbundene Unternehmen
Bietergemeinschaften
Die Angebotsabgabe ist durch Einzelbieter und Bietergemeinschaften möglich, soweit die
Bildung der Bietergemeinschaft kartell- und wettbewerbsrechtlich zulässig ist. Das Vorliegen
der kartell- und wettbewerbsrechtlichen Voraussetzungen ist dem Auftraggeber auf Verlangen
nachzuweisen.
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich
unterschriebene Erklärung abzugeben
in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
in der alle Mitglieder mit postalischer Anschrift und unter Bezeichnung ihrer
Vertretungsverhältnisse aufgeführt sind und ein von allen für die Durchführung des
Vergabeverfahrens und Vertrages gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigter
Vertreter bezeichnet ist,
dass dieser Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder rechtsverbindlich
vertritt,
dass alle Mitglieder für die Erfüllung sämtlicher vertraglichen Verpflichtungen als
Gesamtschuldner haften,
13
in der eine Kontonummer bei einem näher bezeichneten Kreditinstitut angegeben ist,
auf die sämtliche Zahlungen des Auftraggebers mit befreiender Wirkung für alle am
Vertrag Beteiligten geleistet werden können.
In Verträgen zwischen Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften sind die Belange kleiner und
mittlerer Unternehmen angemessen zu berücksichtigen. Dies ist dem Auftraggeber auf
Verlangen nachzuweisen.
Bei Beteiligung sog. bevorzugter Bieter an einer Bietergemeinschaft bitte Tz. 4 beachten.
Unterauftragnehmer
Die Einschaltung von Unterauftragnehmern ist grundsätzlich zulässig, soweit sich aus den
Vergabeunterlagen im Übrigen nichts anderes ergibt.
Sofern ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft Unterauftragnehmer einschaltet, tritt der Bieter
als Generalunternehmer auf. Er haftet für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des
Auftrags.
Der Name und die Leistungen der Unterauftragnehmer sind im Angebot zu benennen.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen,
sowie der Fachkunde und Leistungsfähigkeit der vorgesehenen Unterauftragnehmer die
entsprechenden Erklärungen vom jeweiligen Unterauftragnehmer unterschreiben und mit
Firmenstempel versehen zu lassen. Das gilt auch, wenn in den betreffenden Erklärungen keine
Unterschriftenzeile vorgesehen ist.
Der Auftragnehmer bemüht sich bei der Einholung von Angeboten der Unterauftragnehmer
regelmäßig kleine und mittlere Unternehmen angemessen zu beteiligen. Er verpflichtet sich,
bei der Weitergabe von Lieferleistungen die VOL/B zum Vertragsbestandteil zu machen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich außerdem den Unterauftragnehmern insbesondere
hinsichtlich Gewährleistung, Vertragsstrafe, Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen keine
ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart
sind.
14
Verbundene Unternehmen
Die Angebotsabgabe durch verbundene Unternehmen ist grundsätzlich zulässig, soweit sich
aus den Vergabeunterlagen im Übrigen nichts anderes ergibt.
Sofern ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft verbundene Unternehmen einschaltet, tritt der
Bieter als Generalunternehmer auf. Er haftet für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des
Auftrags.
Der Name und die Leistungen der verbundenen Unternehmen sind im Angebot zu benennen.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
sowie der Fachkunde und Leistungsfähigkeit der vorgesehenen verbundenen Unternehmen
die entsprechenden Erklärungen vom jeweiligen verbundenen Unternehmen unterschreiben
und mit Firmenstempel versehen zu lassen. Das gilt auch, wenn in den betreffenden
Erklärungen keine Unterschriftenzeile vorgesehen ist.
2.5. Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen gem. 1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind unzulässig und führen zum Ausschluss der
Angebote der Beteiligten.
Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat
der Bieter auf Verlangen des Auftraggebers Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche
Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. Die Verpflichtungen
aus Ziff. 2.4 bleiben davon unberührt.
3. Hinweise zu Prüfung und Wertung von Angeboten
Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Prüfung und Wertung, die sämtliche
Anforderungen nach diesen Vergabeunterlagen erfüllen. Die Angebote werden hinsichtlich
formaler Vollständigkeit und Richtigkeit,
des Vorliegens von Ausschlussgründen,
Eignung der Bieter,
Angemessenheit der Preise sowie
Wirtschaftlichkeit
geprüft und bewertet.
15
4. Bevorzugte Bieter
Bieter, die als bevorzugte Bieter berücksichtigt werden wollen (Wertung des angebotenen
Preises mit einem Abschlag von 10 Prozent vgl. Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen
Auftragswesen (VVöA) - Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom
14. November 2017, Az. B II 2 G17/17), müssen dies im Angebot erklären und den Nachweis
für das Vorliegen der Voraussetzungen führen. Wird der Nachweis nicht geführt, so wird das
Angebot wie die Angebote nicht bevorzugter Bieter behandelt.
Bietergemeinschaften, denen bevorzugte Bieter als Mitglieder angehören, haben zusätzlich
den Anteil nachzuweisen, den die Leistungen dieser Mitglieder am Gesamtangebot haben.
5. Abschluss des Vergabeverfahrens
Der Auftraggeber weist auf seine Verpflichtung aus 19 Abs. 4 des Mindestlohngesetzes
(MiLoG) hin, wonach bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 für den Bieter, der den
Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
nach 150a der Gewerbeordnung einzuholen ist.
Bei Verhandlungsvergaben behält sich der Auftraggeber gemäß 12 Abs. 4 Satz 2 UVgO vor,
den Zuschlag auch ohne zuvor verhandelt zu haben auf ein Angebot zu erteilen.
Wird auf ein Angebot bis zum Ablauf der Bindefrist kein Zuschlag erteilt, gilt das Angebot als
nicht berücksichtigt.
6. Kommunikation im Vergabeverfahren
Die Kommunikation mit der Vergabestelle, insbesondere die Angebotsaufklärung und
Nachforderungen sowie das Stellen von Bieterfragen und deren Beantwortung erfolgt
ausschließlich im jeweiligen Verfahren über den Angebotsassistenten unter "Nachrichten".
Sie erhalten hierzu unmittelbar eine Benachrichtigung per E-Mail. Bitte prüfen Sie in diesem
Fall Ihren Posteingang unter "Nachrichten" und bestätigen dort die Kenntnisnahme.
Telefonische Auskünfte werden vom Auftraggeber nicht erteilt.
Bitte sorgen Sie dafür, dass Sie während des Vergabeverfahrens unter den von Ihnen
in der eVergabe mitgeteilten E-Mail-Adressen auch tatsächlich erreichbar sind.
Der Auftraggeber wickelt das Verfahren ausschließlich über diese Kontaktdaten ab. Das
gilt auch, wenn über automatisch generierte Antworten (z.B. Abwesenheitsassistenten)
andere Kontaktdaten mitgeteilt werden.
16
Ergänzungen der Bewerbungsbedingungen
Ausschreibung Gebäudereinigung BaySG
CS_2019_079_003_Ergänzungen der Bewerbungsbedingungen
2019 | www.cleansolution-gmbh.de | Die Weitergabe an Dritte ohne schriftliche Genehmigung des Auftraggebers ist ausdrücklich
untersagt. | Seite 1 von 3
Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
Bezeichnung der Leistung: Reinigungsleistungen
Vergabenummer: 19-0321
1. Allgemeine Hinweise
1.1 Sollten sich aus Bietersicht aus den Vergabeunterlagen Unklarheiten oder Unstimmigkeiten ergeben, so
ist der Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen (siehe Aufforderung zur Abgabe eines
Angebotes unter Punkt 10.
1.2 Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen
Wettbewerbsbeschränkung beteiligen (z. B. Preisabsprachen, Austausch von Angebotsstellen), werden
ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte
darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit anderen Unternehmen
verbunden ist.
1.3 Das Angebot ist in allen seiner Bestandteile, einschließlich Erklärungen und Nachweise, in deutscher
Sprache abzufassen.
1.4 Für das Angebot sind ausschließlich die vom AG/Vergabestelle zur Verfügung gestellten Unterlagen zu
verwenden. Es sind alle geforderten Anlagen, Erklärungen und Nachweise vollständig einzureichen/hochzuladen.
Alle Veränderungen oder Ergänzungen (auch unbeabsichtigt) führen zum Ausschluss des Angebotes.
Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes/hochgeladenes Angebot wird ausgeschlossen.
1.5 Bei den einzureichenden/hochzuladenden Unterlagen sind alle blauen Felder korrekt, wahrheitsgemäß
und vollständig auszufüllen.
1.6 Alle Eintragungen müssen zweifelsfrei und leserlich sein.
1.7 Für die geforderten Konzepte, sind ausschließlich die vom AG zur Verfügung gestellten Unterlagen zu
verwenden. Es werden nur die dort beschriebenen Inhalte bewertet. Eine Erweiterung des Platzfensters,
im Zuge einer Gleichberechtigung aller Bieter, ist nicht zulässig. Anlagen dazu werden nicht berücksichtigt
und gehen nicht in die Bewertung mit ein.
1.8 Es werden nur Angebote fachkundiger und leistungsfähiger Bieter berücksichtigt, bei denen keine Ausschlussgründe
vorliegen.
2. Preise
2.1 Alle Preise sind in Euro mit maximal 2 Nachkommastellen anzugeben.
2.2 Alle Preise sind Festpreise und ohne Umsatzsteuer anzugeben.
2.3 Preisnachlässe sind nicht zulässig. Angebote, die pauschale Preisnachlässe enthalten, werden aus dem
Vergabeverfahren ausgeschlossen.
2.4 Der Bieter hat die geforderten Preise den tatsächlichen Leistungspositionen (auch in den aufgegliederten
Stundenverrechnungssätzen) auskömmlich zu benennen, bzw. zu kalkulieren. Mischkalkulationen sind
nicht erlaubt und führen zum Ausschluss des Angebotes.
2.5 Alle Nebenkosten, die bei der Erbringung der Leistungen entstehen, müssen in der Preiskalkulation berücksichtigt
sein, sofern sie in den Vergabeunterlagen nicht gesondert abgefragt werden.
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Ergänzungen der Bewerbungsbedingungen
Ausschreibung Gebäudereinigung BaySG
CS_2019_079_003_Ergänzungen der Bewerbungsbedingungen
2019 | www.cleansolution-gmbh.de | Die Weitergabe an Dritte ohne schriftliche Genehmigung des Auftraggebers ist ausdrücklich
untersagt. | Seite 2 von 3
3. Eignung
3.1 Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung das Formular pro Los CS_2019_079_010_Eignungskriterien
Los 1 und CS_2019_079_010_Eignungskriterien Los 2 vollständig, richtig und wahrheitsgemäß
auszufüllen und einzureichen/hochzuladen.
3.2 Beim Einsatz von Unterauftragnehmer, sowie bei Bietergemeinschaften oder bei einer Eignungsleihe,
haben alle beteiligten Unternehmen ihre Eignung mit dem Formular CS_2019_079_010_Eignungskriterien
nachzuweisen und mit der Angebotsabgabe einzureichen/hochzuladen
4. Bietergemeinschaften
4.1 Die Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung
einzureichen/hochzuladen,
in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist.
in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist.
dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
4.2 Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, sind alle im Vergabeverfahren geforderten Eignungsnachweise
mit der Angebotsabgabe einzureichen/hochzuladen.
5. Unterauftragnehmer
5.1 Beabsichtigt der Bieter die Leistung oder Teile der Leistung von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen,
so hat er dies bereits mit der Angebotsabgabe anzuzeigen.
5.2 Die Einschaltung von Unterauftragnehmern ist grundsätzlich zulässig, soweit sich aus den Vergabeunterlagen
im Übrigen nichts anderes ergibt.
5.3 Sofern ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft Unterauftragnehmer einschaltet, tritt der Bieter als Generalunternehmer
auf. Er haftet für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Auftrags.
5.4 Für den oder die Unterauftragnehmer sind alle im Vergabeverfahren geforderten Eignungsnachweise mit
der Angebotsabgabe einzureichen/hochzuladen.
6. Eignungsleihe
6.1 Beabsichtigt der Bieter, für den Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen, technischen oder beruflichen
Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen, so muss
er dies mit der Angebotsabgabe einreichen/hochladen, um nachzuweisen, dass ihm dessen Kapazitäten
tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
6.2 Für das beanspruchte Unternehmen sind alle im Vergabeverfahren geforderten Eignungsnachweise mit
der Angebotsabgabe einzureichen/hochzuladen.
18
Ergänzungen der Bewerbungsbedingungen
Ausschreibung Gebäudereinigung BaySG
CS_2019_079_003_Ergänzungen der Bewerbungsbedingungen
2019 | www.cleansolution-gmbh.de | Die Weitergabe an Dritte ohne schriftliche Genehmigung des Auftraggebers ist ausdrücklich
untersagt. | Seite 3 von 3
7. Unterlagen
7.1 Es sind alle Unterlagen gemäß Aufstellung in der Ergänzung der Angebotsaufforderung,
CS_2019_079_001 vollständig einzureichen.
8. Angebotsfrist
8.1 Die Angebotsfrist läuft mit dem in der Angebotsaufforderung genannten Termin ab.
9. Nebenangebote
9.1 Nebenangebote sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Die Vertragsbedingungen, gegebenenfalls die zusätzlichen Vertragsbedingungen, die Preiskalkulation
inkl. der kalkulierten Stundenverrechnungssätzen, die Wertungskriterien, die Definition der Leistungsarten
und die Leistungsbeschreibung sowie gegebenenfalls übermittelte Pflegeanleitungen werden anerkannt.
10.2 Die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der jeweils gültigen
Fassung sind ebenfalls Vertragsbestandteil.
10.3 Die vom AG verfasste Leistungsbeschreibung ist alleinverbindlich.
10.4 Beiliegende AGBs des Bieters, stellen eine Änderung der Vergabeunterlagen dar und führen zwingend
zum Ausschluss.
10.5 Die Angebotsabgabe ist nur in der genannten Form der Angebotsaufforderung unter Punkt 11 zulässig.
10.6 Der Einwand, dass der Bieter über den Umfang der Leistung oder über die Art und Weise der Ausführung
nicht genügend unterrichtet gewesen sei, ist ausgeschlossen.
19
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
gem. 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO
Öffentliche Auftraggeber sind nach 19 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung eines
allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 verpflichtet, für
die Bewerberin oder den Bewerber, die oder der den Zuschlag erhalten soll, vor der
Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach 150a GewO
anzufordern.
Hierzu werden folgende Angaben benötigt:
1. Name des Unternehmens
2. Unternehmensform
Juristische Person/Personenvereinigung (z.B. OHG, KG, GmbH, GmbH & Co KG)
(bitte weiter bei Punkt 3)
Natürliche Person / GbR
(bitte weiter bei Punkt 4)
3. Juristische Personen/Personenvereinigungen
Sitz der Firma
Anschrift der Firma
Straße und Hausnummer
PLZ und Ort
Handelsregisternummer
Registergericht
19-0321
19-0321
Unterhaltsreinigung / Glasreinigung
20
4. Natürliche Person / GbR
Die Angaben werden für jeden Gesellschafter benötigt.
Bei mehr als drei Gesellschaftern machen Sie die erforderlichen Angaben bitte auf einer
gesonderten Anlage und laden diese unter dem Arbeitsschritt Anlagen im
Angebotsassistenten hoch.
1. Gesellschafter
Geburtsname
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Geburtsname der Mutter
2. Gesellschafter
Geburtsname
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Geburtsname der Mutter
3. Gesellschafter
Geburtsname
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Geburtsname der Mutter
21
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Darstellung der Struktur des Bieters
1. Die Teilnahme am Verfahren erfolgt als:
Einzelbieter
Bietergemeinschaft
Name des Bieters / der Bietergemeinschaft:
unter Einbeziehung von verbundenen Unternehmen (V)
unter Einbeziehung von Unterauftragnehmern (U)
2. Folgende Unternehmen sind Mitglieder der Bietergemeinschaft:
Name und
postalische Anschrift
Vorgesehene Aufgaben im Rahmen des Projekts
bei bevorzugten Bietern ggf. Anteil am Gesamtangebot
Bitte beachten Sie, dass Bietergemeinschaften mit Angebotsabgabe eine von allen
Mitgliedern unterschriebene Erklärung nach Ziff. 2.4.1 der Bewerbungsbedingungen
vorzulegen haben. Laden Sie die Erklärung dazu bitte im Angebotsassistenten im
Arbeitsschritt Eigene Anlagen hoch.
19-0321
19-0321
Unterhaltsreinigung / Glasreinigung
22
3. Bevollmächtigter Vertreter:
Angabe des von allen Mitgliedern für die Durchführung des Vergabeverfahrens und Vertrages
gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigten Vertreters
4. Weitere Angaben zu verbundenen Unternehmen oder
Unterauftragnehmern:
Folgende Unternehmen sollen als verbundene Unternehmen (nachfolgend: V) oder
Unterauftragnehmer (nachfolgend: U) eingesetzt werden:
Name und
postalische Anschrift
Status
V / U
Vorgesehene Aufgaben im Rahmen des Projekts
Bitte zusätzlich Ziffer 2.4.2 und 2.4.3 der Bewerbungsbedingungen beachten.
23
Leistungsbeschreibung Los 1 und Los 2: GLR
1.1
1.2
1.3
1.4
1.5
1.6
1.7
1.8
1.9
1.10
1.11
1.12
1.13
1.14
2.1.
2.2
2J = 2 x jährlich
1.) Allgemein
Alle Vorgaben sind komplett nach Leistungsbeschreibung, Turnus und geeignetem Verfahren; fachgerecht,
fristgerecht und optisch einwandfrei auszuführen.
Alle eingesetzten Verfahren entsprechen dem neuesten Stand der Technik im Hinblick auf Arbeitsschutz,
Arbeitssicherheit, Gesundheitsverträglichkeit, Materialverträglichkeit, Nachhaltigkeit und Umweltschutz.
Vor der Leistungserbringung ist die "Reinigungsfähigkeit" der zu reinigenden Flächen zu prüfen. Schlecht verkittete
oder gesprungene Fensterscheiben sind vor der Auftragsausführung dem AG Vertreter zu melden.
Zum Leistungsumfang Glasreinigung gehört die Entfernung von Verschmutzungen auf den Fensterflächen in ein-,
zwei- oder mehrseitiger Ausführung - allseitig -, dies gilt entsprechend für die Glas- und Rahmenreinigung.
Reinigungszeitfenster Glasreinigung:
Montag bis Freitag von 07:00 bis 18:00 Uhr
Legende der Häufigkeiten:
Die geltenden Pflegeanleitungen sind zu beachten und strikt einzuhalten.
Der Verschmutzungsgrad kann bedingt durch Witterung und Jahreszeit variieren. Der AN hat dafür Sorge zu
tragen, dass das Reinigungsergebnis davon nicht beeinflusst wird.
Die Fensterbänken werden durch den AG bzw. dessen Nutzer freigeräumt. Das Freiräumen ist nicht Sache des AN
und gehört daher nicht zum Leistungsumfang.
Für das Entfernen von Fensterdekorationen/Beklebungen/Bemalungen ist der AG zuständig. Das Entfernen ist
nicht Sache des AN und gehör daher nicht zum Leistungsumfang. Vereinzelte Klebstoffreste (z. B. Tesafilm) und
vereinzelte Farbreste sind jedoch durch den AN im Zuge der Leistungserbringung ohne Zusatzkosten mit zu
entfernen.
Das Entfernen von Spinnweben an den Fenster-, rahmen, -blechen, Rollädenkästen, Beschattungseinrichtungen
gehört zum Leistungsumfang.
Die Mülltrennung und -entsorgung erfolgt nach Vorgabe und Absprache mit dem AG.
2.) Objektspezifisch
Das Mobiliar des AG (z. B. Stühle, Tische) darf nicht als Steighilfe durch den AN genutzt werden.
Das Mobiliar und die Bodenbeläge des AG sind vom AN vor Verschmutzung (z. B. ablaufendes Schmutzwasser)
zu schützen.
Verschmutzungen die im Zuge des Reinigungsauftrages entstehen (Wasserflecken etc.) sind unmittelbar und
kostenfrei durch den AN zu beseitigen.
Die Leistungsabnahme hat unmittelbar schriftlich nach Fertigstellung pro Objekt mit einem abnahmeberechtigten
AG-Vertreter zu erfolgen.
Ausschreibung Gebäudereinigung - BaySG
CS_2019_079_004_Leistungsbeschreibung Los 1 und Los 2 GLR // Leistungsbeschreibung
2019 | www.cleansolution-gmbh.de | Die Weitergabe an Dritte ohne schriftliche Genehmigung des Auftraggebers ist ausdrücklich
untersag
24
Leistungen GLR
LG V: Glasreinigung
Zwei- bzw. mehrseitige Reinigung der Glasflächen (Innen- und Außenglas) 2J
Ausführung:
Bei der Fensterreinigung ohne Rahmen werden die Glasflächen allseitig mit Wasser und einem geeigneten
Reinigungsmittel eingewaschen. Es ist darauf zu achten, die Reinigungsflotte häufig zu wechseln. Haftende
Verschmutzungen werden ggf. mit der Klinge bearbeitet. Je nach Beschaffenheit der zu reinigenden Fläche werden
die Glasscheiben entweder mit dem Wischer abgezogen oder mit einem Leder nachgetrocknet und anschließend
poliert.
Ergebnis:
Die Glasflächen sind staub-, schlieren- und wasserfleckenfrei und ohne haftende Verschmutzungen.
LG U: Rahmenreinigung inkl. Falze und Beschläge
Gesamte Rahmenflächen inkl. Fensterbänke außen, Falze, Beschläge und Fenstergriffe 2J
Ausführung:
Die gesamten Rahmen einschließlich der Fensterbänke außen, Falze, Beschläge und Fenstergriffe sind
mit einer geeigneten Lösung zu reinigen und anschließend trocken zu polieren.
Ergebnis:
Die Rahmenflächen sind staub-, schlieren- und wasserfleckenfrei und ohne haftende Verschmutzungen.
LG W: Jalousienreinigung
Allseitige Reinigung aller Lamellen einschließlich Zug- und Leiterbänder
Ausführung:
Bei der Jalousienreinigung kann sowohl manuell (kratzfreier Schwamm oder Waschhandtuch mit Mikrofaserbezug)
oder mit geeigneten Walzenbürstensystemen gearbeitet werden.
Ergebnis:
Die Lamellen sind staub-, schlieren- und wasserfleckenfrei und ohne haftende Verschmutzungen.
Leistungsgruppe: GLR - Glasreinigung
Hinweise zur Glas- und Glas-/Rahmenreinigung:
Das abgelaufene Schmutzwasser auf dem Rahmen und den Fensterbänken (innen und außen) ist zu entfernen. Heizkörper
Fensterbretter, Einrichtungsgegenstände und die innenliegenden Bodenbeläge sind in geeigneter Weise vor
Verschmutzung und Beschädigung zu schützen. Ferner sind durch die Arbeiten entstandene Verunreinigungen unmittelbar und
kostenfrei zu beseitigen.
Hinweise zur Jalousienreinigung:
Die Jalousienreinigung hat vor der Glas- und Rahmenreinigung zu erfolgen. Das abgelaufene Schmutzwasser auf den
Rahmen und den Fensterbänken (außen) ist zu entfernen. Außenfassaden, Mauerwerk und Fensterbänke sind in
geeigneter Weise vor Verschmutzungen und Beschädigungen zu schützen. Ferner sind durch die Arbeiten entstandene
Verunreinigungen unmittelbar und kostenfrei zu beseitigen.
Besonderheiten Glasreinigung:
- Die regelmäßige Glas- und Rahmenreinigung findet 2 x jährlich nach Absprache statt.
- Die Glas- und Rahmenreinigung soll schnellstmöglich und zusammenhängend ausgeführt werden.
- Die geltenden Sicherheits- und Umweltvorschriften sind strikt zu beachten und einzuhalten.
Ausschreibung Gebäudereinigung - BaySG
CS_2019_079_004_Leistungsbeschreibung Los 1 und Los 2 GLR // LG-GLR
2019 | www.cleansolution-gmbh.de | Die Weitergabe an Dritte ohne schriftliche Genehmigung des Auftraggebers ist ausdrücklich
untersagt.
25
Leistungsbeschreibung Los 1 und Los 2: UR
1.1
1.2
1.3
1.4
1.5
1.6
1.7
1.8
1.9
1.10
1.11
1.12
1.13
1.14
1.15
1.16
1.17
Leistungen aus der regelmäßigen Unterhaltsreinigung, die auf einen Feiertag fallen, sind am darauf folgenden
Werktag nachzuarbeiten.
Die Bodenflächen sind unter Wegrücken der beweglichen Einrichtungsgegenstände (ausgenommen schwer zu
bewegende Gegenstände wie Schreibtische, Schränke, Sideboards, Regale usw.) vollflächig zu reinigen.
Der Verschmutzungsgrad kann bedingt durch Witterung und Jahreszeit variieren. Der AN hat dafür Sorge zu
tragen, dass das Reinigungsergebnis davon nicht beeinflusst wird.
Bei Verunreinigungen mit infektiösem Material wie Blut, Stuhl oder Erbrochenem sind geeignete Schutz- und
Desinfektionsmaßnahmen durchzuführen.
Die Unterhaltsreinigung der Sanitärbereiche ist so auszuführen, dass keine Kalkablagerungen entstehen. Die
Armaturen sind trocken und streifenfrei nachzupolieren.
Die Gestellung von Verbrauchsmaterial erfolgt kostenfrei durch den AG. Die Befüllung bzw. Bestückung der
Materialien gehört zum Leistungsumfang des AN, sowie der Transport und die Zwischenlagerung in den zur
Verfügung gestellten Räumlichkeiten.
Die horizontalen Oberflächen von Schreibtischen, Sideboards, Regale, Fensterbänken usw. werden nur gereinigt,
wenn diese freigeräumt und zugänglich sind. Das Freiräumen ist nicht Sache des AN und gehört daher nicht zum
Leistungsumfang.
Die Griffspuren an Außenglastüren und Außenglaselementen sind beidseitig (auch gebäudeaußenseitig) zu
entfernen.
Das Entfernen von Spinnweben gehört in allen zu reinigenden Räumen zum Leistungsumfang, unabhängig von der
Raumhöhe.
In der Raumgruppe F "Sanitärbereiche" sind Kontrolllisten in einem geeigneten System auszuhängen, in die jede
Reinigungskraft täglich die erbrachte Reinigungsleistung mit Datum, Uhrzeit und Unterschrift bestätigt. Die
Eintragungen dürfen nur durch die ausführende Reinigungskraft erfolgen. Am Monatsende sind die Kontrolllisten
gesammelt dem AG zu Prüfzwecken zu übergeben.
1.) Allgemein
Alle Vorgaben sind komplett nach Leistungsbeschreibung, Turnus und geeignetem Verfahren; fachgerecht,
fristgerecht, hygienisch und optisch einwandfrei auszuführen.
Alle eingesetzten Verfahren entsprechen dem neuesten Stand der Technik im Hinblick auf Arbeitssicherheit,
Gesundheitsverträglichkeit, Materialverträglichkeit, Nachhaltigkeit, Umweltschutz und Hygiene.
Die geltenden Pflegeanleitungen für Bodenbeläge, Einrichtungsgegenstände oder sonstige Oberflächen sind zu
beachten und strikt einzuhalten.
Alle Bodenbeläge, Einrichtungsgegenstände und Sonstige sind so zu reinigen und zu pflegen, dass keine Schäden
an den Materialien durch die Reinigung entstehen. Für die Reinigung von Sportböden dürfen nur Produkte zum
Einsatz kommen, die der DIN 18032 entsprechen. Die Reinigung von Parkett- und Holzböden hat unter
Berücksichtigung der DIN 18356 zu erfolgen.
Befinden sich in einzelnen Raumgruppen Einrichtungen oder Gegenstände, die dort normalerweise nicht auftreten,
wie z. B. Küchenzeilen in Fluren, so sind diese trotzdem fachgerecht, dem jeweiligen Turnus entsprechend zu
reinigen und zu pflegen.
Die Mülltrennung und -entsorgung erfolgt nach Vorgabe und Absprache mit dem AG.
Nicht zur laufenden Unterhaltsreinigung gehören folgende Leistungen: Reinigung von Tischdecken und Gardinen,
Reinigung von EDV Tastaturen und Bildschirmen, Grafittientfernung, Privatmobiliar und Privatgerätschaften (die
nicht zum Besitz und Inventar das AG gehören).
Ausschreibung Gebäudereinigung - BaySG
CS_2019_079_004_Leistungsbeschreibung Los 1 und Los 2 UR // Leistungsbeschreibung
2019 | www.cleansolution-gmbh.de | Die Weitergabe an Dritte ohne schriftliche Genehmigung des Auftraggebers ist ausdrücklich
untersagt
26
2.1.a)
Reinigungszeitfenster:
Gebäude 018
Gutshof 2
UR-01 Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Gebäude 022
BaySG Verwaltung
UR-02 Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Gebäude 026
Außenklima-Milchvieh.
UR-03 Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Gebäude 031
Veranstaltungsgebäude
UR-04 Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Gebäude 033
Maschinen/Lagerh./Gar.
UR-05 Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Gebäude 047
Eschenweg 10
UR-06 Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Gebäude 070
Futterhalle
UR-07 Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Gebäude 083
Prüfstall Lämmer
UR-08 Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Gebäude 111
Kälberstall
UR-09 Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Gebäude 139/140
Schlachthaus
UR-10 Montag bis Donnerstag von 15:30 Uhr bis 22:00 Uhr
Gebäude 141
Biogasanlage
UR-11 Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
2.1.b)
Verwaltungsgebäude:
BaySG Freising
UR-01 Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
2.2
2.3
2.4
5 = 5 x wöchentlich
4 = 4 x wöchentlich
2 = 2 x wöchentlich
1 = 1 x wöchentlich
1M = 1 x monatlich
4J = 4 x jährlich
AR = Abrufreinigung Zimmer nach Wechsel
Reinigungszeitfenster Unterhaltsreinigung für Los 2 Freising:
Die geltenden Hygieneanforderungen und Hygienepläne insbesondere im Schlachthaus sind strikt einzuhalten.
Objekte
Legende der Häufigkeiten:
Im Zuge des Reinigungsauftrages ist strikt darauf zu achten, dass nach Vorgabe des AG alle Außentüren versperrt
sind.
2.) Objektspezifisch
Reinigungszeitfenster Unterhaltsreinigung für Los 1 Poing-Grub:
Ausschreibung Gebäudereinigung - BaySG
CS_2019_079_004_Leistungsbeschreibung Los 1 und Los 2 UR // Leistungsbeschreibung
2019 | www.cleansolution-gmbh.de | Die Weitergabe an Dritte ohne schriftliche Genehmigung des Auftraggebers ist ausdrücklich
untersagt
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Leistungen A5 A4 A2 A1
Inventar
Abfallbehälter
Abfallbehälter entleeren (Trennung und Entsorgung nach Vorgabe); mit neuem Beutel bestücken 5 3 2 1
Abfallbehälter innen und außen nass reinigen; inkl. Kaugummientfernung 1 1 1 1
Schränke, Sideboards, Vitrinen und Regale < 1,80m
Griffspuren und sichtbare Verschmutzungen entfernen 5 3 2 1
vollflächig feucht reinigen 1M 1M 1M 1M
Tische (soweit freigeräumt)
Oberfläche feucht reinigen 5 3 2 1
Tischgestell vollflächig feucht reinigen 1 1 1 1
Sitzgelegenheiten
Sitzflächen feucht reinigen 5 3 2 1
Polstermöbel absaugen 1 1 1 1
Gestelle vollflächig feucht reinigen 1 1 1 1
Technische Geräte
Oberfläche feucht reinigen 5 3 2 1
Telefonhörer feucht reinigen 1 1 1 1
Sonstige Einrichtungsgegenstände (soweit zugänglich und freigeräumt)
feucht reinigen 1M 1M 1M 1M
Küchenzeile, Spülbecken, Waschbecken und Schrankwaschbecken (soweit vorhanden)
Griffspuren und sichtbare Verschmutzungen entfernen 5 3 2 1
Schränke außen vollflächig reinigen 1 1 1 1
Arbeitsflächen und Spritzbereiche feucht reinigen 5 3 2 1
Wasch- und Spülbecken inkl. Armaturen nass reinigen und trocken polieren 5 3 2 1
Verbrauchsmaterial (Seife, Handtuchpapier, Handtuchrollen, Händedesinfektion)
auffüllen 5 3 2 1
Spender, Spendersysteme und Halter feucht reinigen 5 3 2 1
Wände/Decken
Türen, Glastüren und -füllungen, Türrahmen
Griffspuren und sichtbare Verschmutzungen entfernen 5 3 2 1
Türgriffe feucht reinigen 5 3 2 1
vollflächig feucht reinigen 1M 1M 1M 1M
Wandschmuck, Bilder, Schilder, Steckdosen, Feuermelder, Feuerlöscher
Oberfläche feucht reinigen (soweit geeignet), ansonsten entstauben 1M 1M 1M 1M
Wandschalter
feucht reinigen 1 1 1 1
Wand-/Tischleuchten
fachgerecht feucht reinigen 1M 1M 1M 1M
Fensterbänke, Kabelkanäle, Versorgungsleisten (soweit freigeräumt)
feucht reinigen 1 1 1 1
Heizungsrohre, Heizkörper (soweit zugänglich)
feucht reinigen 1M 1M 1M 1M
Spinnweben
Spinnweben entfernen 1 1 1 1
Fußböden
Textile Böden (auch lose aufliegende Teppiche)
vollflächig saugen, ggf. mit vorheriger Grobschmutzentfernung 5 3 2 1
Fleckenentfernung bis 3 cm Durchmesser inkl. Kaugummientfernung 1M 1M 1M 1M
Nicht textile Böden
vollflächig zweistufig nass reinigen, ggf. mit vorheriger Grobschmutzentfernung 5 3 2 1
Absatzstriche und sonstige Verkehrsspuren entfernen 1M 1M 1M 1M
Parkett-/Holzböden
vollflächig nebelfeucht reinigen, ggf. mit vorheriger Grobschmutzentfernung 5 3 2 1
geeignetes Pflegemittel beim Wischvorgang aufbringen 1 1 1 1
Stoß- und Scheuerleisten
feucht reinigen, inkl. Verkehrsspuren entfernen 1 1 1 1
Besonderheiten
Meldung von Schäden und Fundsachen 5 3 2 1
Türen und Fenster schließen, Licht ausschalten 5 3 2 1
Raumgruppe A: Sozialräume, Aufenthaltsräume, Teeküchen, Küchen, Spülräume
Ausschreibung Gebäudereinigung - BaySG
CS_2019_079_004_Leistungsbeschreibung Los 1 und Los 2 UR // RG A
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28
Leistungen C2
Inventar
Abfallbehälter
Abfallbehälter entleeren (Trennung und Entsorgung nach Vorgabe); mit neuem Beutel bestücken 2
Abfallbehälter innen und außen nass reinigen; inkl. Kaugummientfernung 1M
Aktenvernichter (soweit vorhanden)
Auffangbehälter entleeren, evtl. mit neuem Beutel versehen 2
Schränke, Sideboards, Vitrinen, Rollcontainer und Regale < 1,80m
Griffspuren und sichtbare Verschmutzungen entfernen 1
vollflächig feucht reinigen 1M
Tische, Schreibtische, Pulte (soweit freigeräumt)
Oberfläche feucht reinigen 1
Tischgestell vollflächig feucht reinigen 1M
Sitzgelegenheiten
Sitzflächen feucht reinigen 1
Polstermöbel absaugen 1M
Gestelle vollflächig feucht reinigen 1M
Technische Geräte, ausgenommen PC-Tastatur und PC-Bildschirm
entstauben 1
Telefonhörer feucht reinigen 1
Sonstige Einrichtungsgegenstände (soweit zugänglich und freigeräumt)
feucht reinigen 1M
Küchenzeile, Waschbecken und Schrankwaschbecken (soweit vorhanden)
Griffspuren und sichtbare Verschmutzungen entfernen 2
Schränke außen vollflächig reinigen 1M
Arbeitsflächen und Spritzbereiche feucht reinigen 2
Wasch- und Spülbecken inkl. Armaturen nass reinigen und trocken polieren 2
Verbrauchsmaterial (Seife, Handtuchpapier, Handtuchrollen, Händedesinfektion)
auffüllen 2
Spender, Spendersysteme und Halter feucht reinigen 2
Wände/Decken
Türen, Glastüren und -füllungen, Türrahmen
Griffspuren und sichtbare Verschmutzungen entfernen 2
Türgriffe feucht reinigen 1
vollflächig feucht reinigen 1M
Wandschmuck, Bilder, Schilder, Steckdosen, Feuermelder, Feuerlöscher
Oberfläche feucht reinigen (soweit geeignet), ansonsten entstauben 1M
Wandschalter
feucht reinigen 1
Wand-/Tischleuchten
fachgerecht feucht reinigen 1M
Fensterbänke, Kabelkanäle, Versorgungsleisten (soweit freigeräumt)
feucht reinigen 1
Heizungsrohre, Heizkörper (soweit zugänglich)
feucht reinigen 1M
Spinnweben
Spinnweben entfernen 1
Fußböden
Textile Böden (auch lose aufliegende Teppiche)
vollflächig saugen, ggf. mit vorheriger Grobschmutzentfernung 2
Fleckenentfernung bis 3 cm Durchmesser inkl. Kaugummientfernung 1M
Nicht textile Böden
vollflächig nass reinigen, ggf. mit vorheriger Grobschmutzentfernung 2
Absatzstriche und sonstige Verkehrsspuren entfernen 1M
Parkett-/Holzböden
vollflächig nebelfeucht reinigen, ggf. mit vorheriger Grobschmutzentfernung 2
geeignetes Pflegemittel beim Wischvorgang aufbringen 1
Stoß- und Scheuerleisten
feucht reinigen, inkl. Verkehrsspuren entfernen 1M
Besonderheiten
Meldung von Schäden und Fundsachen 2
Türen und Fenster schließen, Licht ausschalten 2
Raumgruppe C: Büros, Besprechungsräume, Probenlabor, Kopierräume, Arbeitsräume
Ausschreibung Gebäudereinigung - BaySG
CS_2019_079_004_Leistungsbeschreibung Los 1 und Los 2 UR // RG C
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29
Leistungen D2 D1 D1M
Inventar
Abfallbehälter
Abfallbehälter entleeren (Trennung und Entsorgung nach Vorgabe); mit neuem Beutel bestücken 2 1 1M
Abfallbehälter innen und außen nass reinigen; inkl. Kaugummientfernung 1M 1M 1M
Schränke, Sideboards, Vitrinen, Rollcontainer und Regale < 1,80m
Griffspuren und sichtbare Verschmutzungen entfernen 1M 1M 1M
vollflächig feucht reinigen
Tische, Pulte (soweit freigeräumt)
Oberfläche feucht reinigen 1M 1M 1M
Tischgestell vollflächig feucht reinigen
Sitzgelegenheiten
Sitzflächen feucht reinigen 1M 1M 1M
Polstermöbel absaugen
Gestelle vollflächig feucht reinigen
Technische Geräte, ausgenommen PC-Tastatur und PC-Bildschirm
entstauben
Telefonhörer feucht reinigen 1M 1M 1M
Sonstige Einrichtungsgegenstände (soweit zugänglich und freigeräumt)
feucht reinigen
Waschbecken und Spülbecken (soweit vorhanden)
Griffspuren und sichtbare Verschmutzungen entfernen 1 1 1M
Schränke außen vollflächig reinigen
Arbeitsfläche feucht reinigen
Wasch- und Spülbecken inkl. Armaturen nass reinigen und trocken polieren 2 1 1M
Verbrauchsmaterial (Seife, Handtuchpapier, Handtuchrollen, Händedesinfektion)
auffüllen 2 1 1M
Spender, Spendersysteme und Halter feucht reinigen 2 1 1M
Wände/Decken
Türen, Glastüren und -füllungen, Türrahmen
Griffspuren und sichtbare Verschmutzungen entfernen 1M 1M 1M
Türgriffe feucht reinigen 1M 1M 1M
vollflächig feucht reinigen
Garderoben, Steckdosen, Schilder, Feuermelder, Feuerlöscher
Oberfläche feucht reinigen (soweit geeignet), ansonsten entstauben 1M 1M 1M
Wandschalter
feucht reinigen 1M 1M 1M
Wand-/Tischleuchten
fachgerecht feucht reinigen
Fensterbänke, Kabelkanäle, Versorgungsleisten (soweit freigeräumt)
feucht reinigen 1M 1M 1M
Heizungsrohre, Heizkörper, (soweit zugänglich)
feucht reinigen 1J 1J 1J
Spinnweben
Spinnweben entfernen 1M 1M 1M
Fußböden
Textile Böden (auch lose aufliegende Teppiche)
vollflächig saugen, ggf. mit vorheriger Grobschmutzentfernung 2 1 1M
Fleckenentfernung bis 3 cm Durchmesser inkl. Kaugummientfernung
Nicht textile Böden
vollflächig nass reinigen, ggf. mit vorheriger Grobschmutzentfernung 2 1 1M
Absatzstriche und sonstige Verkehrsspuren entfernen
Parkett-/Holzböden
vollflächig nebelfeucht reinigen, ggf. mit vorheriger Grobschmutzentfernung 2 1 1M
geeignetes Pflegemittel beim Wischvorgang aufbringen
Stoß- und Scheuerleisten
feucht reinigen, inkl. Verkehrsspuren entfernen 1J 1J 1J
Besonderheiten
Meldung von Schäden und Fundsachen 2 1 1M
Türen und Fenster schließen, Licht ausschalten 2 1 1M
Raumgruppe D: Lager, Abstell- und Geräteräume, Aktenraum
Ausschreibung Gebäudereinigung - BaySG
CS_2019_079_004_Leistungsbeschreibung Los 1 und Los 2 UR // RG D
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30
Leistungen F5 F4 F2 F1
Inventar
Abfall- und Hygienebehälter
Abfall- u. Hygienebehälter entleeren (Trennung u. Entsorgung nach Vorgabe); mit neuem Beutel bestücken 5 4 2 1
Abfall- u. Hygienebehälter innen und außen nass reinigen; inkl. Kaugummientfernung 1 1 1 1
Schränke, Spinde, Vitrinen und Regale (auch über 1,80 m)
Griffspuren und sichtbare Verschmutzungen entfernen 5 4 2 1
vollflächig feucht reinigen 1 1 1 1
Waschbecken und Armaturen
vollflächig nass reinigen und Armaturen trocken polieren 5 4 2 1
Duschen und Armaturen
vollflächig nass reinigen und Armaturen trocken polieren 5 4 2 1
Spiegel und Ablagen
streifenfrei feucht reinigen 5 4 2 1
WC Becken, Urinale
innen und außen vollflächig nass reinigen und spülen 5 4 2 1
WC Sitzflächen, Abdeckungen und Drücker
vollflächig und allseitig streifenfrei nass reinigen 5 4 2 1
WC Bürste und Halterung
fachgerecht reinigen 1 1 1 1
Sonstige Einrichtungsgegenstände (soweit zugänglich und freigeräumt)
feucht reinigen 1 1 1 1
Verbrauchsmaterial (Seife, WC-Papier, Handtuchpapier/-rollen, Hygienebeutel, Händedesinfektion)
auffüllen 5 4 2 1
Spender, Spendersysteme und Halter feucht reinigen 5 4 2 1
Wände/Decken
Türen, Glastüren und -füllungen, Türrahmen
Griffspuren und sichtbare Verschmutzungen entfernen 5 4 2 1
Türgriffe feucht reinigen 5 4 2 1
vollflächig feucht reinigen 1M 1M 1M 1M
Wandfliesen, Trennwände, abwaschbare Wände
Spritzbereiche freucht reinigen: Waschbecken, Urinale, WC 5 4 2 1
vollflächig nass reinigen 1M 1M 1M 1M
Duschwände, Duschkabinen, Wandfliesen in Duschen
vollflächig nass reinigen 5 4 2 1
Wandschmuck, Bilder, Garderoben, Schilder, Steckdosen, Feuermelder, Feuerlöscher
Oberfläche feucht reinigen (soweit geeignet), ansonsten entstauben 1 1 1 1
Wandschalter
feucht reinigen 5 4 2 1
Wand-/Tischleuchten
fachgerecht feucht reinigen 1M 1M 1M 1M
Fensterbänke, Kabelkanäle, Versorgungsleisten (soweit freigeräumt)
feucht reinigen 1 1 1 1
Heizungsrohre, Heizkörper (soweit zugänglich)
feucht reinigen 1M 1M 1M 1M
Spinnweben
Spinnweben entfernen 1 1 1 1
Fußböden
Nicht textile Böden
vollflächig zweistufig nass reinigen, ggf. mit vorheriger Grobschmutzentfernung 5 4 2 1
Absatzstriche und sonstige Verkehrsspuren entfernen 1 1 1 1
Sicherheitsfliesen fachgerecht maschinell reinigen
Fußbodenabläufe (soweit vorhanden)
ausreichend wässern 1 1 1 1
Schutzgitter reinigen 1 1 1 1
Stoß- und Scheuerleisten
feucht reinigen, inkl. Verkehrsspuren entfernen 1 1 1 1
Besonderheiten
Hygieneschleusen komplett mit Schaumkanonen desinfizierend reinigen 4
Hygieneschleusen mit Hochdruckreiniger nass reinigen 4
Meldung von Schäden und Fundsachen 5 4 2 1
Türen und Fenster schließen, Licht ausschalten 5 4 2 1
Dokumentation nach Reinigungsende 5 4 2 1
Raumgruppe F: Sanitäranlagen, WCs, Duschen, Hygieneschleusen
Ausschreibung Gebäudereinigung - BaySG
CS_2019_079_004_Leistungsbeschreibung Los 1 und Los 2 UR // RG F
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untersagt.
31
Leistungen G4 G2 G1
Inventar
Abfallbehälter
Abfallbehälter entleeren (Trennung und Entsorgung nach Vorgabe); mit neuem Beutel bestücken 4 2 1
Abfallbehälter innen und außen nass reinigen; inkl. Kaugummientfernung 1M 1M 1M
Schränke, Sideboards, Vitrinen, Schaukästen und Regale < 1,80m
Griffspuren und sichtbare Verschmutzungen entfernen 1 1 1
vollflächig feucht reinigen 1M 1M 1M
Treppengeländer, Brüstung
Griffspuren und sichtbare Verschmutzungen entfernen 1 1 1
vollflächig feucht reinigen 1M 1M 1M
Handlauf
feucht reinigen 4 2 1
Bedienelement in Aufzügen
Griffspuren und sichtbare Verschmutzungen entfernen 4 2 1
Sonstige Einrichtungsgegenstände (soweit zugänglich und freigeräumt)
feucht reinigen 1M 1M 1M
Wände/Decken
Türen, Glastüren und -füllungen, Türrahmen, Aufzugkabinen
Griffspuren und sichtbare Verschmutzungen entfernen 4 2 1
Türgriffe feucht reinigen 4 2 1
vollflächig feucht reinigen 1M 1M 1M
Wandschmuck, Bilder, Garderoben, Schilder, Steckdosen, Feuermelder, Feuerlöscher
Oberfläche feucht reinigen (soweit geeignet), ansonsten entstauben 1M 1M 1M
Wandschalter
feucht reinigen 1 1 1
Wand-/Tischleuchten
fachgerecht feucht reinigen 1M 1M 1M
Fensterbänke, Kabelkanäle, Mauervorsprünge (soweit zugänglich und freigeräumt)
feucht reinigen 1 1 1
Heizungsrohre, Heizkörper (soweit zugänglich)
feucht reinigen 1M 1M 1M
Spinnweben
Spinnweben entfernen 1 1 1
Fußböden
Textile Böden (auch lose aufliegende Teppiche)
vollflächig saugen, ggf. mit vorheriger Grobschmutzentfernung 4 2 1
Fleckenentfernung bis 3 cm Durchmesser inkl. Kaugummientfernung 1M 1M 1M
Nicht textile Böden
vollflächig zweistufig nass reinigen, ggf. mit vorheriger Grobschmutzentfernung 4 2 1
Absatzstriche und sonstige Verkehrsspuren inkl. Kaugummi entfernen 1 1 1
Parkett-/Holzböden
vollflächig nebelfeucht reinigen, ggf. mit vorheriger Grobschmutzentfernung 4 2 1
geeignetes Pflegemittel beim Wischvorgang aufbringen 1 1 1
Stoß- und Scheuerleisten/Setzstufen Treppen
feucht reinigen, inkl. Verkehrsspuren entfernen 1M 1M 1M
Sauberlaufzonen (innenliegend)
Schmutzfangmatten, Schmutzfanggitter gründlich absaugen 4 2 1
Boden auch unter den Matten gründlich reinigen 1 1 1
Schmutzfangeinrichtungen gründlich und fachgerecht reinigen (inkl. Demontage) 1M 1M 1M
Besonderheiten
Meldung von Schäden und Fundsachen 4 2 1
Türen und Fenster schließen, Licht ausschalten 4 2 1
Raumgruppe G: Treppen, Vorplätze, Podeste, Windfänge, Eingänge, Aufzüge
Ausschreibung Gebäudereinigung - BaySG
CS_2019_079_004_Leistungsbeschreibung Los 1 und Los 2 UR // RG G
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untersagt.
32
Leistungen H5 H2 H1 H4J
Inventar
Abfallbehälter
Abfallbehälter entleeren (Trennung und Entsorgung nach Vorgabe); mit neuem Beutel bestücken 5 2 1 4J
Abfallbehälter innen und außen nass reinigen; inkl. Kaugummientfernung 1M 1M 1M 4J
Schränke, Sideboards, Vitrinen, Schaukästen und Regale < 1,80m
Griffspuren und sichtbare Verschmutzungen entfernen 1 1 1 4J
vollflächig feucht reinigen 1M 1M 1M 4J
Tische (soweit freigeräumt)
Oberfläche feucht reinigen 1 1 1 4J
Tischgestell vollflächig feucht reinigen 1M 1M 1M 4J
Sitzgelegenheiten
Sitzflächen feucht reinigen 1 1 1 4J
Polstermöbel absaugen 1M 1M 1M 4J
Gestelle vollflächig feucht reinigen 1M 1M 1M 4J
Garderoben, Kleiderständer und Garderobenschränke
Griffspuren und sichtbare Verschmutzungen entfernen 5 2 1 4J
vollflächig feucht reinigen inkl. Ablagen ggf. mit vorheriger Grobschmutzentfernung 1M 1M 1M 4J
Sonstige Einrichtungsgegenstände (soweit zugänglich und freigeräumt)
feucht reinigen 1M 1M 1M 4J
Wände/Decken
Türen, Glastüren und -füllungen, Türrahmen
Griffspuren und sichtbare Verschmutzungen entfernen 5 2 1 4J
Türgriffe feucht reinigen 1 1 1 4J
vollflächig feucht reinigen 1M 1M 1M 4J
Wandschmuck, Bilder, Schilder, Steckdosen, Feuermelder, Feuerlöscher
Oberfläche feucht reinigen (soweit geeignet), ansonsten entstauben 1M 1M 1M 4J
Wandschalter
feucht reinigen 1 1 1 4J
Wand-/Tischleuchten
fachgerecht feucht reinigen 1M 1M 1M 4J
Fensterbänke, Kabelkanäle, Versorgungsleisten (soweit freigeräumt)
feucht reinigen 1 1 1 4J
Heizungsrohre, Heizkörper (soweit zugänglich)
feucht reinigen 1M 1M 1M 4J
Spinnweben
Spinnweben entfernen 1 1 1 4J
Fußböden
Textile Böden (auch lose aufliegende Teppiche)
vollflächig saugen, ggf. mit vorheriger Grobschmutzentfernung 5 2 1 4J
Fleckenentfernung bis 3 cm Durchmesser inkl. Kaugummientfernung 1 1 1 4J
Nicht textile Böden
vollflächig zweistufig nass reinigen, ggf. mit vorheriger Grobschmutzentfernung 5 2 1 4J
Absatzstriche und sonstige Verkehrsspuren inkl. Kaugummi entfernen 1 1 1 4J
Parkett-/Holzböden
vollflächig nebelfeucht reinigen, ggf. mit vorheriger Grobschmutzentfernung 5 2 1 4J
geeignetes Pflegemittel beim Wischvorgang aufbringen 1 1 1 4J
Stoß- und Scheuerleisten
feucht reinigen, inkl. Verkehrsspuren entfernen 1M 1M 1M 4J
Sauberlaufzonen (innenliegend)
Schmutzfangmatten, Schmutzfanggitter gründlich absaugen 5 2 1 4J
Boden auch unter den Matten gründlich reinigen 1 1 1 4J
Schmutzfangeinrichtungen gründlich und fachgerecht reinigen (inkl. Demontage) 1M 1M 1M 4J
Besonderheiten
Meldung von Schäden und Fundsachen 5 2 1 4J
Türen und Fenster schließen, Licht ausschalten 5 2 1 4J
Raumgruppe H: Flure, Vorräume, Foyer
Ausschreibung Gebäudereinigung - BaySG
CS_2019_079_004_Leistungsbeschreibung Los 1 und Los 2 UR // RG H
2019 | www.cleansolution-gmbh.de | Die Weitergabe an Dritte ohne schriftliche Genehmigung des Auftraggebers ist ausdrücklich
untersagt.
33
Leistungen I5 I4 I1
Inventar
Abfallbehälter
Abfallbehälter entleeren (Trennung und Entsorgung nach Vorgabe); mit neuem Beutel bestücken 5 4 1
Abfallbehälter innen und außen nass reinigen; inkl. Kaugummientfernung 1M 1M 1M
Sideboards, Vitrinen, Schaukästen und Regale < 1,80m
Griffspuren und sichtbare Verschmutzungen entfernen 5 4 1
vollflächig feucht reinigen 1M 1M 1M
Tische (soweit freigeräumt)
Oberfläche feucht reinigen 5 4 1
Tischgestell vollflächig feucht reinigen 1M 1M 1M
Sitzgelegenheiten
Sitzflächen feucht reinigen 1 1 1
Polstermöbel absaugen 1 1 1
Gestelle vollflächig feucht reinigen 1 1 1
Spiegel, Ablage und Haarfön
streifenfrei feucht reinigen 5 4 1
Garderoben, Kleiderständer, Garderobenschränke und Spinde (auch über 1,80 m)
Griffspuren und sichtbare Verschmutzungen entfernen 5 4 1
vollflächig feucht reinigen inkl. Ablagen, ggf. mit vorheriger Grobschmutzentfernung 1M 1M 1M
Sonstige Einrichtungsgegenstände (soweit zugänglich und freigeräumt)
feucht reinigen 1 1 1
Waschbecken und Schrankwaschbecken (soweit vorhanden)
Griffspuren und sichtbare Verschmutzungen entfernen 5 4 1
Schränke außen vollflächig reinigen 1M 1M 1M
Waschbecken vollflächig nass reinigen und Armaturen trocken polieren 5 4 1
Verbrauchsmaterial (Seife, Handtuchpapier, Handtuchrollen, Händedesinfektion)
auffüllen 5 4 1
Spender, Spendersysteme und Halter feucht reinigen 5 4 1
Wände/Decken
Türen, Glastüren und -füllungen, Türrahmen
Griffspuren und sichtbare Verschmutzungen entfernen 5 4 1
Türgriffe feucht reinigen 5 4 1
vollflächig feucht reinigen 1M 1M 1M
Wandschmuck, Bilder, Schilder, Steckdosen, Feuermelder, Feuerlöscher
Oberfläche feucht reinigen (soweit geeignet), ansonsten entstauben 1M 1M 1M
Wandschalter
feucht reinigen 5 4 1
Wand-/Tischleuchten
fachgerecht feucht reinigen 1M 1M 1M
Fensterbänke, Kabelkanäle, Versorgungsleisten (soweit freigeräumt)
feucht reinigen 1 1 1
Heizungsrohre, Heizkörper (soweit zugänglich)
feucht reinigen 1M 1M 1M
Spinnweben
Spinnweben entfernen 1 1 1
Fußböden
Textile Böden (auch lose aufliegende Teppiche)
vollflächig saugen, ggf. mit vorheriger Grobschmutzentfernung 5 4 1
Fleckenentfernung bis 3 cm Durchmesser inkl. Kaugummientfernung 1M 1M 1M
Nicht textile Böden
vollflächig zweistufig nass reinigen, ggf. mit vorheriger Grobschmutzentfernung 5 4 1
Absatzstriche und sonstige Verkehrsspuren inkl. Kaugummi entfernen 1M 1M 1M
Parkett-/Holzböden
vollflächig nebelfeucht reinigen, ggf. mit vorheriger Grobschmutzentfernung 5 4 1
geeignetes Pflegemittel beim Wischvorgang aufbringen 1 1 1
Stoß- und Scheuerleisten
feucht reinigen, inkl. Verkehrsspuren entfernen 1M 1M 1M
Besonderheiten
Meldung von Schäden und Fundsachen 5 4 1
Türen und Fenster schließen, Licht ausschalten 5 4 1
Raumgruppe I: Umkleideräume
Ausschreibung Gebäudereinigung - BaySG
CS_2019_079_004_Leistungsbeschreibung Los 1 und Los 2 UR // RG I
2019 | www.cleansolution-gmbh.de | Die Weitergabe an Dritte ohne schriftliche Genehmigung des Auftraggebers ist ausdrücklich
untersagt.
34
Leistungen H2
Inventar
Abfallbehälter
Abfallbehälter entleeren (Trennung und Entsorgung nach Vorgabe); mit neuem Beutel bestücken 2
Abfallbehälter innen und außen nass reinigen; inkl. Kaugummientfernung 1M
Briefkästen, Vitrinen, Schaukästen < 1,80m
Griffspuren und sichtbare Verschmutzungen entfernen 1
vollflächig feucht reinigen 1M
Tische (soweit freigeräumt)
Oberfläche feucht reinigen
Tischgestell vollflächig feucht reinigen
Sitzgelegenheiten
Sitzflächen feucht reinigen
Polstermöbel absaugen
Gestelle vollflächig feucht reinigen
Garderoben, Kleiderständer und Garderobenschränke
Griffspuren und sichtbare Verschmutzungen entfernen
vollflächig feucht reinigen inkl. Ablagen und Schuhabstellflächen ggf. mit vorheriger Grobschmutzentfernung
Sonstige Einrichtungsgegenstände (soweit zugänglich und freigeräumt)
feucht reinigen 1M
Wände/Decken
Türen, Glastüren und -füllungen, Türrahmen
Griffspuren und sichtbare Verschmutzungen entfernen 2
Türgriffe feucht reinigen 2
vollflächig feucht reinigen 1M
Wandschmuck, Bilder, Schilder, Steckdosen, Feuermelder, Feuerlöscher
Oberfläche feucht reinigen (soweit geeignet), ansonsten entstauben 1M
Wandschalter
feucht reinigen 1
Wand-/Tischleuchten
fachgerecht feucht reinigen 1M
Fensterbänke, Kabelkanäle, Versorgungsleisten (soweit freigeräumt)
feucht reinigen 1
Heizungsrohre, Heizkörper (soweit zugänglich)
feucht reinigen
Spinnweben
Spinnweben entfernen 1
Fußböden
Textile Böden (auch lose aufliegende Teppiche)
vollflächig saugen, ggf. mit vorheriger Grobschmutzentfernung 2
Fleckenentfernung bis 3 cm Durchmesser inkl. Kaugummientfernung 1
Nicht textile Böden
vollflächig nass reinigen, ggf. mit vorheriger Grobschmutzentfernung 2
Absatzstriche und sonstige Verkehrsspuren inkl. Kaugummi entfernen 1
Parkett-/Holzböden
vollflächig nebelfeucht reinigen, ggf. mit vorheriger Grobschmutzentfernung
geeignetes Pflegemittel beim Wischvorgang aufbringen
Stoß- und Scheuerleisten
feucht reinigen, inkl. Verkehrsspuren entfernen 1M
Sauberlaufzonen (außenliegend)
Schmutzfangmatten, Schmutzfanggitter gründlich absaugen 2
Boden auch unter den Matten gründlich reinigen 1
Schmutzfangeinrichtungen gründlich und fachgerecht reinigen (inkl. Demontage) 1M
Besonderheiten
Meldung von Schäden und Fundsachen 2
Türen und Fenster schließen, Licht ausschalten 2
Raumgruppe S: Außenbereich
Ausschreibung Gebäudereinigung - BaySG
CS_2019_079_004_Leistungsbeschreibung Los 1 und Los 2 UR // RG S
2019 | www.cleansolution-gmbh.de | Die Weitergabe an Dritte ohne schriftliche Genehmigung des Auftraggebers ist ausdrücklich
untersagt.
35
Leistungen T(AR)
Inventar
Abfallbehälter
Abfallbehälter entleeren (Trennung und Entsorgung nach Vorgabe); mit neuem Beutel bestücken 1
Abfallbehälter innen und außen nass reinigen; inkl. Kaugummientfernung 1
Schränke, Sideboards, Vitrinen, Rollcontainer (innen und außen) auch über 1,80 M
Griffspuren und sichtbare Verschmutzungen entfernen 1
vollflächig feucht reinigen 1
Tische, Schreibtische, Pulte (innen und außen)
Oberfläche feucht reinigen 1
Tischgestell vollflächig feucht reinigen 1
Sitzgelegenheiten
Sitzflächen feucht reinigen 1
Polstermöbel absaugen 1
Gestelle vollflächig feucht reinigen 1
Betten
Oberfläche feucht reinigen 1
Bettwäschewechsel inkl. Betten frisch beziehen 1
Technische Geräte (innen und außen)
Oberfläche nass reinigen und nachtrocknen 1
Telefonhörer feucht reinigen 1
Sonstige Einrichtungsgegenstände
feucht reinigen 1
Waschbecken und Schrankwaschbecken (soweit vorhanden)
sichtbare Verschmutzungen im Spritzbereich entfernen 1
Schränke außen vollflächig reinigen 1
Waschbecken inkl. Armaturen nass reinigen und trocken polieren 1
Verbrauchsmaterial (Seife, Handtuchpapier, Handtuchrollen, Händedesinfektion)
auffüllen 1
Spender, Spendersysteme und Halter feucht reinigen 1
Wände/Decken
Türen, Glastüren und -füllungen, Türrahmen
Griffspuren und sichtbare Verschmutzungen entfernen 1
Türgriffe feucht reinigen 1
vollflächig feucht reinigen 1
Wandschmuck, Bilder, Garderoben, Schilder, Steckdosen, Feuermelder, Feuerlöscher
Oberfläche feucht reinigen (soweit geeignet), ansonsten entstauben 1
Wandschalter
feucht reinigen 1
Wand-/Tischleuchten (soweit vorhanden)
fachgerecht feucht reinigen 1
Fensterbänke, Kabelkanäle, Versorgungsleisten
feucht reinigen 1
Heizungsrohre, Heizkörper (soweit zugänglich)
feucht reinigen 1
Spinnweben
Spinnweben entfernen 1
Fußböden
Textile Böden (auch lose aufliegende Teppiche)
vollflächig saugen, ggf. mit vorheriger Grobschmutzentfernung 1
Fleckenentfernung bis 3 cm Durchmesser inkl. Kaugummientfernung 1
Nicht textile Böden
vollflächig zweistufig nass reinigen, ggf. mit vorheriger Grobschmutzentfernung 1
Absatzstriche und sonstige Verkehrsspuren entfernen 1
Parkett-/Holzböden
vollflächig nebelfeucht reinigen, ggf. mit vorheriger Grobschmutzentfernung 1
geeignetes Pflegemittel beim Wischvorgang einsetzen 1
Stoß- und Scheuerleisten
feucht reinigen, inkl. Verkehrsspuren entfernen 1
Besonderheiten
Meldung von Schäden und Fundsachen 1
Türen und Fenster schließen, Licht ausschalten 1
Raumgruppe T: Zimmerreinigung auf Abruf (AR)
Ausschreibung Gebäudereinigung - BaySG
CS_2019_079_004_Leistungsbeschreibung Los 1 und Los 2 UR // RG T
2019 | www.cleansolution-gmbh.de | Die Weitergabe an Dritte ohne schriftliche Genehmigung des Auftraggebers ist ausdrücklich
untersagt.
36
Wertungskriterien Los 1
Ausschreibung Gebäudereinigung BaySG
CS_2019_079_014_Wertungskriterien Los 1
2019 | www.cleansolution-gmbh.de | Die Weitergabe an Dritte ohne schriftliche Genehmigung des Auftraggebers ist ausdrücklich
untersagt. | Seite 1 von 5
Allgemein
Ziel der Ausschreibung ist es, den wirtschaftlichsten Bieter, mit dem besten Preis-/Leistungsverhältnis, gemäß
den nachfolgenden Zuschlagskriterien zu ermitteln. Der Preis alleine ist nicht das Zuschlagskriterium.
Wertungsstufen
Stufe 1:
Formale und rechnerische Prüfung der Angebote
Stufe 2:
Prüfung und Wertung der Eignung der Bieter
Stufe 3:
Prüfung und Wertung der Angemessenheit der Preise
Stufe 4:
Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes gemäß der Zuschlagskriterien
(eigentliche Angebotsauswertung der noch in der Wertung verbliebenen Angebote)
Bei der Auswertung werden im Speziellen folgende Punkte überprüft:
- Einhaltung des allgemein verbindlichen Lohn- und Rahmentarifvertrages für das Gebäudereinigerhandwerk
und der gesetzlichen Vorgaben.
- Plausibilitätsprüfung der kalkulatorischen Zuschlagssätze in den Stundensätzen, gemäß der in der Ausschreibung
gestellten Anforderungen und den gemachten Angaben in den Konzepten.
- Plausibilitätsprüfung der Leistungsrichtwerte auf Machbarkeit aufgrund der Leistungsbeschreibung und
der objektspezifischen Anforderungen.
Zuschlagskriterien
Die Wertung der Angebote wird nach der einfachen Richtwertmethode nach UfAB 2018 erfolgen. Die Summe
der Leistungspunkte der Angebote ergibt sich aus der Addition der erreichten Leistungspunkte aller Leistungskriterien.
Die Errechnung der Platzierung erfolgt aufgrund der Einbeziehung aller von Excel berechneten Nachkommastellen.
Z =
L
P
Z = Kennzahl für Leistungs-Preis-Verhältnis
L = Gesamtsumme der Leistungspunkte aller Leistungskriterien (Bewertungspunkte laut Wertungskriterien)
P = Gesamtjahrespreis UR und GLR Los 1 in netto (CS_2019_079_005 Kalkulation Los 1, Blatt: 2.a) GPB)
Die einzelnen Leistungskriterien werden wie folgt gewertet und bepunktet:
Leistungskriterien Maximale Punkteanzahl
Produktivstunden 400 Punkte
Aufsichts-/Kontrollstunden 50 Punkte
Einarbeitungskonzept 50 Punkte
Qualitätssicherungskonzept 50 Punkte
Ökologie 50 Punkte
600 Punkte
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Wertungskriterien Los 1
Ausschreibung Gebäudereinigung BaySG
CS_2019_079_014_Wertungskriterien Los 1
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Produktivstunden maximal 400 Punkte Punkte
Aus den ermittelten Jahresgesamtstunden der UR und GLR (CS_2019_079_005 Kalkulation
Los 1, Blatt: 2.a) GPB) erhält der Bieter mit dem Medianwert 400 Punkte. Die Ermittlung
der Punktzahl für die nächstplatzierten Angebote erfolgt in folgenden Abstufungen; ohne
Kommastellen durch kaufmännische Rundung:
Abweichung vom Medianwert in beide Richtungen (+/-)
Abweichung (+/-) 3 %
Abweichung (+/-) > 3 % und 5 %
Abweichung (+/-) > 5 % und 10 %
Abweichung (+/-) > 10 % und 15 %
Abweichung (+/-) > 15 % und 20 %
Abweichung (+/-) > 20 % und 25 %
Abweichung (+/-) > 25 % und 30 %
Abweichung (+/-) > 30 % und 35 %
Abweichung (+/-) > 35 %
400
380
360
340
300
250
200
150
80
0
Aufsichts-/ Kontrollstunden maximal 50 Punkte Punkte
Aus den kalkulierten Jahresgesamtstunden Objektleitung (aus dem Angabenblatt
CS_2019_079_006_Angaben Aufsichts- u. Kontrollstunden Los 1 (UR) und der rechnerischen
Richtigkeit im Stundensatz (UR), erhält der noch in der Wertung verbliebene Bieter
mit den meisten Aufsichts-/Kontrollstunden 50 Punkte. Die Ermittlung der Punktzahl für
die nächstplatzierten Angebote erfolgt nach folgender Formel; ohne Kommastellen durch
kaufmännische Rundung:
Aufsichts-/Kontrollstunden des Bieters x 50 Punkte
Höchste kalkulierte Aufsichtsstunden
50
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Wertungskriterien Los 1
Ausschreibung Gebäudereinigung BaySG
CS_2019_079_014_Wertungskriterien Los 1
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Einarbeitungskonzept maximal 50 Punkte Punkte
a) Vollständigkeit (maximal 20 Punkte)
- Das Konzept berücksichtigt alle geforderten Angaben.
- Das Konzept berücksichtigt mehr als 85 % der geforderten Angaben.
- Das Konzept berücksichtigt mehr als 70 % der geforderten Angaben.
- Das Konzept berücksichtigt mehr als 50 % der geforderten Angaben.
- Das Konzept berücksichtigt weniger als 50 % der geforderten Angaben.
b) Inhalt (maximal 30 Punkte)
- Das Konzept ist absolut schlüssig, praxisgerecht und berücksichtigt vollumfänglich die
Objektgegebenheiten.
- Das Konzept ist noch schlüssig, praxisgerecht und berücksichtigt die Objektgegebenheiten.
- Das Konzept ist nur teilweise schlüssig, praxisgerecht und berücksichtigt gerade noch
die Objektgegebenheiten.
- Das Konzept ist nur in geringem Umfang schlüssig, praxisgerecht und berücksichtigt
sehr lückenhaft die Objektgegebenheiten.
- Das Konzept ist nicht schlüssig, praxisgerecht und berücksichtigt nicht die Objektgegebenheiten,
bzw. enthält keine Angaben.
20
15
10
5
0
30
25
15
5
0
Qualitätssicherungskonzept maximal 50 Punkte Punkte
a) Vollständigkeit (maximal 20 Punkte)
- Das Konzept berücksichtigt alle geforderten Angaben.
- Das Konzept berücksichtigt mehr als 85 % der geforderten Angaben.
- Das Konzept berücksichtigt mehr als 70 % der geforderten Angaben.
- Das Konzept berücksichtigt mehr als 50 % der geforderten Angaben.
- Das Konzept berücksichtigt weniger als 50 % der geforderten Angaben.
b) Inhalt (maximal 30 Punkte)
- Das Konzept ist absolut schlüssig, praxisgerecht und berücksichtigt vollumfänglich die
Objektgegebenheiten.
- Das Konzept ist noch schlüssig, praxisgerecht und berücksichtigt die Objektgegebenheiten.
- Das Konzept ist nur teilweise schlüssig, praxisgerecht und berücksichtigt gerade noch
die Objektgegebenheiten.
- Das Konzept ist nur in geringem Umfang schlüssig, praxisgerecht und berücksichtigt
sehr lückenhaft die Objektgegebenheiten.
- Das Konzept ist nicht schlüssig, praxisgerecht und berücksichtigt nicht die Objektgegebenheiten,
bzw. enthält keine Angaben.
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15
10
5
0
30
25
15
5
0
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Wertungskriterien Los 1
Ausschreibung Gebäudereinigung BaySG
CS_2019_079_014_Wertungskriterien Los 1
2019 | www.cleansolution-gmbh.de | Die Weitergabe an Dritte ohne schriftliche Genehmigung des Auftraggebers ist ausdrücklich
untersagt. | Seite 4 von 5
Ökologie maximal 50 Punkte Punkte
1. Zertifizierung/Mitgliedschaften (maximal 20 Punkte)
Zur Überprüfung, bzw. Wertung ist zwingend eine Kopie des/der Zertifikate/s oder entsprechende/
r Nachweis/e Bescheinigung/en beizufügen/hochzuladen.
- Mindestens eine Zertifizierung gemäß EMAS oder vergleichbar.
- Mindestens eine Zertifizierung gemäß ISO 14001 oder vergleichbar.
- Mindestens zwei Mitgliedschaften, z. B. im Umweltpakt Bayern oder Qualitätsverbund
umweltbewusster Betriebe QuB oder vergleichbar.
- Mindestens eine Mitgliedschaft, z. B. im Umweltpakt Bayern oder Qualitätsverbund
umweltbewusster Betriebe QuB oder vergleichbar.
- Keine Zertifizierungen oder keine Mitgliedschaften in genannten oder vergleichbaren
Umweltverbänden oder fehlende Nachweise.
2. Auftragsbezogener Umweltschutz (maximal 30 Punkte)
a) Vollständigkeit (maximal 10 Punkte)
- Das Konzept berücksichtigt alle geforderten Angaben.
- Das Konzept berücksichtigt mehr als 85 % der geforderten Angaben.
- Das Konzept berücksichtigt mehr als 70 % der geforderten Angaben.
- Das Konzept berücksichtigt mehr als 50 % der geforderten Angaben.
- Das Konzept berücksichtigt weniger als 50 % der geforderten Angaben.
b) Inhalt (maximal 20 Punkte)
- Das Konzept ist absolut schlüssig, praxisgerecht und berücksichtigt vollumfänglich die
Objektgegebenheiten.
- Das Konzept ist noch schlüssig, praxisgerecht und berücksichtigt die Objektgegebenheiten.
- Das Konzept ist nur teilweise schlüssig, praxisgerecht und berücksichtigt gerade noch
die Objektgegebenheiten.
- Das Konzept ist nur in geringem Umfang schlüssig, praxisgerecht und berücksichtigt
sehr lückenhaft die Objektgegebenheiten.
- Das Konzept ist nicht schlüssig, praxisgerecht und berücksichtigt nicht die Objektgegebenheiten,
bzw. enthält keine Angaben.
20
15
10
5
0
10
8
5
2
0
20
15
10
5
0
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Wertungskriterien Los 1
Ausschreibung Gebäudereinigung BaySG
CS_2019_079_014_Wertungskriterien Los 1
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untersagt. | Seite 5 von 5
Hinweise zur Bewertung
- Die Bewertung und Überprüfung der Angebote wird durch ein mindestens 3-köpfiges, kompetentes Team
mit 2 Auftraggebervertretern und einem Sachverständigen des Gebäudereinigerhandwerkes durchgeführt,
um absolute Objektivität und Neutralität zu gewährleisten.
- Das Gesamtergebnis der Bewertung nach der Bewertungsmatrix ergibt sich aus der Summe der für jedes
Zuschlagskriterium nach den voranstehenden Hinweisen ermittelten Punktzahl.
- Das Gesamtergebnis der Bewertung legt dann den Rang des Angebotes fest. Bei gleicher Punktzahl erhält
der preisgünstigere Bieter den Zuschlag.
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Wertungskriterien Los 2
Ausschreibung Gebäudereinigung BaySG
CS_2019_079_014_Wertungskriterien Los 2
2019 | www.cleansolution-gmbh.de | Die Weitergabe an Dritte ohne schriftliche Genehmigung des Auftraggebers ist ausdrücklich
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Allgemein
Ziel der Ausschreibung ist es, den wirtschaftlichsten Bieter, mit dem besten Preis-/Leistungsverhältnis, gemäß
den nachfolgenden Zuschlagskriterien zu ermitteln. Der Preis alleine ist nicht das Zuschlagskriterium.
Wertungsstufen
Stufe 1:
Formale und rechnerische Prüfung der Angebote
Stufe 2:
Prüfung und Wertung der Eignung der Bieter
Stufe 3:
Prüfung und Wertung der Angemessenheit der Preise
Stufe 4:
Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes gemäß der Zuschlagskriterien
(eigentliche Angebotsauswertung der noch in der Wertung verbliebenen Angebote)
Bei der Auswertung werden im Speziellen folgende Punkte überprüft:
- Einhaltung des allgemein verbindlichen Lohn- und Rahmentarifvertrages für das Gebäudereinigerhandwerk
und der gesetzlichen Vorgaben.
- Plausibilitätsprüfung der kalkulatorischen Zuschlagssätze in den Stundensätzen, gemäß der in der Ausschreibung
gestellten Anforderungen und den gemachten Angaben in den Konzepten.
- Plausibilitätsprüfung der Leistungsrichtwerte auf Machbarkeit aufgrund der Leistungsbeschreibung und
der objektspezifischen Anforderungen.
Zuschlagskriterien
Die Wertung der Angebote wird nach der einfachen Richtwertmethode nach UfAB 2018 erfolgen. Die Summe
der Leistungspunkte der Angebote ergibt sich aus der Addition der erreichten Leistungspunkte aller Leistungskriterien.
Die Errechnung der Platzierung erfolgt aufgrund der Einbeziehung aller von Excel berechneten Nachkommastellen.
Z =
L
P
Z = Kennzahl für Leistungs-Preis-Verhältnis
L = Gesamtsumme der Leistungspunkte aller Leistungskriterien (Bewertungspunkte laut Wertungskriterien)
P = Gesamtjahrespreis UR und GLR Los 2 in netto (CS_2019_079_005 Kalkulation Los 2, Blatt: 2.a) GPB)
Die einzelnen Leistungskriterien werden wie folgt gewertet und bepunktet:
Leistungskriterien Maximale Punkteanzahl
Produktivstunden 400 Punkte
Aufsichts-/Kontrollstunden 50 Punkte
Einarbeitungskonzept 50 Punkte
Qualitätssicherungskonzept 50 Punkte
Ökologie 50 Punkte
600 Punkte
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Wertungskriterien Los 2
Ausschreibung Gebäudereinigung BaySG
CS_2019_079_014_Wertungskriterien Los 2
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untersagt. | Seite 2 von 5
Produktivstunden maximal 400 Punkte Punkte
Aus den ermittelten Jahresgesamtstunden der UR und GLR (CS_2019_079_005 Kalkulation
Los 2, Blatt: 2.a) GPB) erhält der Bieter mit dem Medianwert 400 Punkte. Die Ermittlung
der Punktzahl für die nächstplatzierten Angebote erfolgt in folgenden Abstufungen; ohne
Kommastellen durch kaufmännische Rundung:
Abweichung vom Medianwert in beide Richtungen (+/-)
Abweichung (+/-) 3 %
Abweichung (+/-) > 3 % und 5 %
Abweichung (+/-) > 5 % und 10 %
Abweichung (+/-) > 10 % und 15 %
Abweichung (+/-) > 15 % und 20 %
Abweichung (+/-) > 20 % und 25 %
Abweichung (+/-) > 25 % und 30 %
Abweichung (+/-) > 30 % und 35 %
Abweichung (+/-) > 35 %
400
380
360
340
300
250
200
150
80
0
Aufsichts-/ Kontrollstunden maximal 50 Punkte Punkte
Aus den kalkulierten Jahresgesamtstunden Objektleitung (aus dem Angabenblatt
CS_2019_079_006_Angaben Aufsichts- u. Kontrollstunden Los 2 (UR) und der rechnerischen
Richtigkeit im Stundensatz (UR), erhält der noch in der Wertung verbliebene Bieter
mit den meisten Aufsichts-/Kontrollstunden 50 Punkte. Die Ermittlung der Punktzahl für
die nächstplatzierten Angebote erfolgt nach folgender Formel; ohne Kommastellen durch
kaufmännische Rundung:
Aufsichts-/Kontrollstunden des Bieters x 50 Punkte
Höchste kalkulierte Aufsichtsstunden
50
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Wertungskriterien Los 2
Ausschreibung Gebäudereinigung BaySG
CS_2019_079_014_Wertungskriterien Los 2
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untersagt. | Seite 3 von 5
Einarbeitungskonzept maximal 50 Punkte Punkte
a) Vollständigkeit (maximal 20 Punkte)
- Das Konzept berücksichtigt alle geforderten Angaben.
- Das Konzept berücksichtigt mehr als 85 % der geforderten Angaben.
- Das Konzept berücksichtigt mehr als 70 % der geforderten Angaben.
- Das Konzept berücksichtigt mehr als 50 % der geforderten Angaben.
- Das Konzept berücksichtigt weniger als 50 % der geforderten Angaben.
b) Inhalt (maximal 30 Punkte)
- Das Konzept ist absolut schlüssig, praxisgerecht und berücksichtigt vollumfänglich die
Objektgegebenheiten.
- Das Konzept ist noch schlüssig, praxisgerecht und berücksichtigt die Objektgegebenheiten.
- Das Konzept ist nur teilweise schlüssig, praxisgerecht und berücksichtigt gerade noch
die Objektgegebenheiten.
- Das Konzept ist nur in geringem Umfang schlüssig, praxisgerecht und berücksichtigt
sehr lückenhaft die Objektgegebenheiten.
- Das Konzept ist nicht schlüssig, praxisgerecht und berücksichtigt nicht die Objektgegebenheiten,
bzw. enthält keine Angaben.
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0
Qualitätssicherungskonzept maximal 50 Punkte Punkte
a) Vollständigkeit (maximal 20 Punkte)
- Das Konzept berücksichtigt alle geforderten Angaben.
- Das Konzept berücksichtigt mehr als 85 % der geforderten Angaben.
- Das Konzept berücksichtigt mehr als 70 % der geforderten Angaben.
- Das Konzept berücksichtigt mehr als 50 % der geforderten Angaben.
- Das Konzept berücksichtigt weniger als 50 % der geforderten Angaben.
b) Inhalt (maximal 30 Punkte)
- Das Konzept ist absolut schlüssig, praxisgerecht und berücksichtigt vollumfänglich die
Objektgegebenheiten.
- Das Konzept ist noch schlüssig, praxisgerecht und berücksichtigt die Objektgegebenheiten.
- Das Konzept ist nur teilweise schlüssig, praxisgerecht und berücksichtigt gerade noch
die Objektgegebenheiten.
- Das Konzept ist nur in geringem Umfang schlüssig, praxisgerecht und berücksichtigt
sehr lückenhaft die Objektgegebenheiten.
- Das Konzept ist nicht schlüssig, praxisgerecht und berücksichtigt nicht die Objektgegebenheiten,
bzw. enthält keine Angaben.
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Wertungskriterien Los 2
Ausschreibung Gebäudereinigung BaySG
CS_2019_079_014_Wertungskriterien Los 2
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Ökologie maximal 50 Punkte Punkte
1. Zertifizierung/Mitgliedschaften (maximal 20 Punkte)
Zur Überprüfung, bzw. Wertung ist zwingend eine Kopie des/der Zertifikate/s oder entsprechende/
r Nachweis/e Bescheinigung/en beizufügen/hochzuladen.
- Mindestens eine Zertifizierung gemäß EMAS oder vergleichbar.
- Mindestens eine Zertifizierung gemäß ISO 14001 oder vergleichbar.
- Mindestens zwei Mitgliedschaften, z. B. im Umweltpakt Bayern oder Qualitätsverbund
umweltbewusster Betriebe QuB oder vergleichbar.
- Mindestens eine Mitgliedschaft, z. B. im Umweltpakt Bayern oder Qualitätsverbund
umweltbewusster Betriebe QuB oder vergleichbar.
- Keine Zertifizierungen oder keine Mitgliedschaften in genannten oder vergleichbaren
Umweltverbänden oder fehlende Nachweise.
2. Auftragsbezogener Umweltschutz (maximal 30 Punkte)
a) Vollständigkeit (maximal 10 Punkte)
- Das Konzept berücksichtigt alle geforderten Angaben.
- Das Konzept berücksichtigt mehr als 85 % der geforderten Angaben.
- Das Konzept berücksichtigt mehr als 70 % der geforderten Angaben.
- Das Konzept berücksichtigt mehr als 50 % der geforderten Angaben.
- Das Konzept berücksichtigt weniger als 50 % der geforderten Angaben.
b) Inhalt (maximal 20 Punkte)
- Das Konzept ist absolut schlüssig, praxisgerecht und berücksichtigt vollumfänglich die
Objektgegebenheiten.
- Das Konzept ist noch schlüssig, praxisgerecht und berücksichtigt die Objektgegebenheiten.
- Das Konzept ist nur teilweise schlüssig, praxisgerecht und berücksichtigt gerade noch
die Objektgegebenheiten.
- Das Konzept ist nur in geringem Umfang schlüssig, praxisgerecht und berücksichtigt
sehr lückenhaft die Objektgegebenheiten.
- Das Konzept ist nicht schlüssig, praxisgerecht und berücksichtigt nicht die Objektgegebenheiten,
bzw. enthält keine Angaben.
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15
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Wertungskriterien Los 2
Ausschreibung Gebäudereinigung BaySG
CS_2019_079_014_Wertungskriterien Los 2
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untersagt. | Seite 5 von 5
Hinweise zur Bewertung
- Die Bewertung und Überprüfung der Angebote wird durch ein mindestens 3-köpfiges, kompetentes Team
mit 2 Auftraggebervertretern und einem Sachverständigen des Gebäudereinigerhandwerkes durchgeführt,
um absolute Objektivität und Neutralität zu gewährleisten.
- Das Gesamtergebnis der Bewertung nach der Bewertungsmatrix ergibt sich aus der Summe der für jedes
Zuschlagskriterium nach den voranstehenden Hinweisen ermittelten Punktzahl.
- Das Gesamtergebnis der Bewertung legt dann den Rang des Angebotes fest. Bei gleicher Punktzahl erhält
der preisgünstigere Bieter den Zuschlag.
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Reinigungsvertrag Los 1
Ausschreibung Gebäudereinigung BaySG
CS_2019_079_015_Reinigungsvertrag Los 1
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VERTRAG
GEBÄUDEREINIGUNG
zwischen
Freistaat Bayern, vertreten durch die
Bayerischen Staatsgüter in Gründung (BaySG)
Prof.-Zorn-Str. 19
85586 Poing-Grub
vertreten durch
Auftraggeber (im Text als AG benannt)
und
Musterfirma
Musterstraße 11
86500 Mustermann
vertreten durch
Auftragnehmer (im Text als AN benannt)
- wird folgender Reinigungsvertrag geschlossen -
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Reinigungsvertrag Los 1
Ausschreibung Gebäudereinigung BaySG
CS_2019_079_015_Reinigungsvertrag Los 1
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Inhaltsverzeichnis
1 Gegenstand des Vertrages
2 Vertragsbestandteile
3 Leistungsumfang
4 Zusatzaufträge
5 Reinigungspersonal
6 Verschwiegenheitsverpflichtung
7 Unterauftragnehmer
8 Reinigungsequipment und Reinigungsmittel
9 Qualitätsniveau - Malussystem
10 Auftraggeberpflichten
11 Haftung
12 Abnahme und Rechnungsstellung
13 Preisanpassung
14 Vertragsdauer und Kündigung
15 Schlussbestimmungen
48
Reinigungsvertrag Los 1
Ausschreibung Gebäudereinigung BaySG
CS_2019_079_015_Reinigungsvertrag Los 1
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1 Gegenstand des Vertrages
1. Der AG überträgt gemäß Ausschreibung mit der Vergabenummer 19-0321 dem AN ab dem 01.03.2020 die
Gebäudereinigung in folgenden Objekten der Bayerischen Staatsgüter:
Objektbezeichnung: Leistung:
Gebäude 018: Gutshof 2 UR, GLR, AR
Gebäude 022: BaySG Verwaltung UR, GLR
Gebäude 026: Außenklima-Milchviehstall UR, GLR
Gebäude 031: Veranstaltungsgebäude AR, GLR
Gebäude 033: Maschinen/Lagerhalle/Geräteräume UR, GLR
Gebäude 047: Eschenweg 10 UR, GLR, AR
Gebäude 070: Futterhalle UR, GLR
Gebäude 083: Prüfstall Lämmer UR, GLR
Gebäude 111: Kälberstall UR, GLR
Gebäude 139/140: Schlachthaus UR, GLR
Gebäude 141: Biogasanlage UR, GLR
2 Vertragsbestandteile
1. Grundlage dieses Vertrages ist die vorausgegangene Ausschreibung und das dazu eingereichte Angebot des
AN. Es werden das Angebot sowie alle folgenden Unterlagen Vertragsbestandteil.
Das sind:
- Kalkulation Los 1 mit Stundenverrechnungssätzen, insbesondere:
o Gesamtpreisblatt bzw. angegebene Preise für Einzelleistungen
o Einzelraumkalkulation (Unterhaltsreinigung)
o Abrufreinigungen
o Glasreinigungskalkulation
- Bewerbungsbedingungen
- Wertungskriterien
- Leistungsbeschreibung
- Definition der Leistungsarten
- Eignungskriterien
- Aufsichts-/ Kontrollstunden
- Einarbeitungskonzept
- Qualitätssicherungskonzept
- Ökologie
2. Der AN erhält für die Verpflichtung, die er nach diesem Vertrag zu erfüllen hat, ein Entgelt auf Basis eines
Festpreises aus der Angebotskalkulation. Alle vertraglich vereinbarten Leistungen einschließlich Nebenleistungen
sind mit dem Festpreis abgegolten.
3. Die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen - VOL/B - in der jeweils gültigen
Fassung sind ebenfalls Vertragsbestandteil.
4. Allgemeine Geschäftsbedingungen des AN sind nicht Bestandteil dieses Vertrages und entfalten gegenüber
dem AG keine Rechtsverbindlichkeit.
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Reinigungsvertrag Los 1
Ausschreibung Gebäudereinigung BaySG
CS_2019_079_015_Reinigungsvertrag Los 1
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untersagt. | Seite 4 von 14
3 Leistungsumfang
1. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Einzelraumkalkulation/Glasflächenzusammenstellung aus der definierten
Reinigungshäufigkeit und der Leistungsbeschreibung. Die Reinigungsarbeiten sind nach der Leistungsbeschreibung
und den Festlegungen dieses Vertrages samt Vertragsbestandteilen fachgerecht, fristgerecht,
hygienisch und optisch einwandfrei auszuführen. Der AN hat die Leistungen unter Beachtung der geltenden
Vorschriften zum Arbeitsschutz und der Unfallverhütung auszuführen.
2. Die Flächenangaben wurden vom AG nach den Richtlinien für Vergabe und Abrechnung des Gebäudereinigerhandwerkes
ermittelt und dienen als Kalkulationsgrundlage. Stellt der AN Abweichungen von mehr als
5 % der Flächenangaben des Gesamtobjektes gegenüber den Angebotsunterlagen fest, können diese bis
spätestens 8 Wochen nach Arbeitsaufnahme schriftlich geltend gemacht werden. Spätere Einwände sind
nichtig und finden keine Berücksichtigung mehr.
3. Dem AG bleibt es vorbehalten, den Umfang der zu reinigenden Fläche bei Bedarf entsprechend 2 VOL/B
zu ändern. Der AN ist vom AG hierüber mit einer Frist von 4 Wochen schriftlich über die Änderung zu informieren.
Die Wahrung dieser Frist gilt nicht bei Ereignissen durch Höhere Gewalt.
4. Der AN hat sich vor Vertragsbeginn über den Umfang der Arbeiten bzw. Leistungserbringung vor Ort zu unterrichten
5. Die Reinigung hat nur in den Zeiten zu erfolgen, die für jedes Gebäude mit dem AG vereinbart wurden. Dem
AG bleibt es vorbehalten, die Reinigungszeiten jederzeit zu ändern. Die Änderung des Reinigungszeitfensters
ist dem AN rechtzeitig mitzuteilen.
6. Die Reinigungsarbeiten haben so zu erfolgen, dass der Dienstbetrieb des AG möglichst ungestört bleibt.
7. Der AN ist verpflichtet, bei der Mülltrennung die Vorgaben der kommunalen Abfallwirtschaft zu beachten. Der
Müll ist in 4 Fraktionen, Restmüll, Papiermüll, Plastikmüll und Biomüll in farblich entsprechenden Abfallsäcken
einzusammeln und zu den dafür vorgesehenen Sammelplätzen zu bringen. Im vereinbarten Festpreis sind
diese Leistungen beinhaltet. Die Gestellung der Abfallsäcke und der Abfallbeutel zur Bestückung der Abfallkörbe
und Behälter erfolgt durch den AN.
8. Der AN hat dem AG detaillierte Arbeitspläne für die Unterhaltsreinigung mit dem Tag des Vertragsbeginns zu
übergeben, aus denen eindeutig hervorgeht, an welchem Tag welcher Raum gereinigt wird und welche Reinigungstätigkeiten
dabei ausgeführt werden. Zur Nachvollziehbarkeit und Kontrolle müssen alle Einzelleistungen,
die täglich, wöchentlich, monatlich und auch jährlich zu erbringen sind, eindeutig hinterlegt und definiert
sein. Jede Änderung durch den AN während der Vertragslaufzeit ist umgehend schriftlich anzuzeigen.
9. Der AN hat mindestens pro Objekt einen sogenannten Objektordner ab dem ersten Vertragstag zu stellen
und diesen fortlaufend zu aktualisieren. Es müssen folgende Mindestbedingungen enthalten sein: aktuelle
Personalliste, Kontaktdaten der zuständigen Objektleitung, personenbezogene Anwesenheitslisten oder Zeiterfassungssystem,
aktuelle Reinigungsmittelliste mit den Sicherheitsdatenblättern, aktuelle Maschinenliste
mit Gebrauchsanleitungen, Gefährdungsbeurteilung, Revierplan, Reinigungsplan, Vertretungsplan, Leistungsbeschreibung,
Mängelmanagement, Notfallnummern.
10. Im Rahmen der Unterhaltsreinigung sind grundsätzlich witterungsbedingte oder durch Veranstaltungen, oder
durch kleine bauliche Maßnahmen entstandene Verschmutzungen, mit zu beseitigen. Hierbei handelt es sich
nicht um Zusatzaufträge, eine zusätzliche Vergütung erfolgt hierfür nicht.
4 Zusatzaufträge
1. Der AN verpflichtet sich, erforderliche Zusatzaufträge, auch kurzfristiger Art z. B. nach einem Wasserrohrbruch
sowie nach größeren Umbau- oder Handwerksarbeiten zu übernehmen. Die erforderlichen Arbeiten
sind schriftlich zu beauftragen und werden zu den jeweiligen Einzelpreisen aus der Angebotskalkulation vergütet.
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Reinigungsvertrag Los 1
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2. Stundenlohnarbeiten sind vor der Ausführung beim AG anzuzeigen und werden nur nach vorheriger schriftlicher
Genehmigung durch den AG vergütet. Die über die Stundenlohnarbeiten geführten Arbeitsnachweise
sind nach Fertigstellung der Leistung vom AG unmittelbar schriftlich zu bestätigen. Verrechnungsgrundlage
sind die im Angebot aufgeführten Regiestundensätze. Die Rechnungstellung dazu hat spätestens 4 Wochen
nach erfolgreicher Abnahme zu erfolgen.
Inhalte Arbeitsnachweis:
- Bezeichnung Gebäude/Raum
- Leistungsart
- Ausführende Mitarbeiter (Vor- und Nachname)
- Geleistete Stunden mit Uhrzeit (Beginn und Ende) und Ausweisung der Pausenzeiten
- Datum der Ausführung
- Unterschrift AG und AN
5 Reinigungspersonal
1. Der AN verpflichtet sich, für die Ausführung der Reinigungsarbeiten nur geschultes/eingewiesenes und zuverlässiges
Reinigungspersonal in ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen und dementsprechend zu
überwachen.
2. Urlaubs- oder krankheitsbedingter Personalausfall darf das geschuldete Reinigungsergebnis nicht nachhaltig
beeinflussen. Sollte das erbrachte Reinigungsergebnis durch Urlaub oder Krankheit nicht den vertraglichen
Grundlagen entsprechen oder können aus o.g. Gründen die vereinbarten Mindestanwesenheitsstunden nicht
erbracht werden, ist der AG zur anteiligen Minderung der Vergütung des betroffenen Reinigungsgebietes
entsprechend den Regelungen in 12 berechtigt.
3. Der AN trägt dafür Sorge, dass möglichst immer die gleichen Reinigungskräfte eingesetzt werden. Dies betrifft
insbesondere Objekte, bei denen es einer besonderen Einweisung oder hoher Vertraulichkeit bedarf.
4. Der AN setzt nur Personal ein, welches:
- gesund ist, d. h., keine meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten hat.
- ordnungsgemäß nach den gesetzlichen Vorschriften angemeldet ist. Diese Meldungen sind auf Verlangen
nachzuweisen.
- gültige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis besitzt. Diese Genehmigungen sind auf Verlangen nachzuweisen.
- nach den Bestimmungen des Lohn- und Rahmentarifvertrages für das Gebäudereiniger-Handwerk beschäftigt
ist.
- einen gültigen Arbeitsvertrag besitzt.
- sich in deutscher Sprache verständigen kann.
5. Der AN verpflichtet sich, sein Personal vor Arbeitsbeginn sorgfältig und praxisgerecht zu schulen und einzuweisen.
Die Wiederholungsschulungen sind in regelmäßigen Abständen, mindestens zweimal jährlich, durch
den AN durchzuführen. Er ist verpflichtet, die entsprechenden Schulungsnachweise dem AG unaufgefordert
zeitnah vorzulegen.
6. Das für die Reinigung eingesetzte Personal muss dem AG namentlich in Form eines Revierplanes eine Woche
vor Auftragsbeginn schriftlich gemeldet werden. Die Liste ist ständig zu aktualisieren und jede Änderung
dem AG schriftlich unmittelbar mitzuteilen. Der AG ist berechtigt, die Personalliste durch Stichproben auf
Richtigkeit zu überprüfen.
7. Der AN hat alle von ihm eingesetzten Arbeitskräfte mit einem Firmenausweis auszustatten. Auf den Ausweisen
muss der vollständige Name der Reinigungskraft mit Lichtbild und der Firmenname des AN enthalten
sein. Während des Aufenthaltes im Objekt ist der Ausweis gut sichtbar am Körper zu tragen.
8. Der AN stattet seine Mitarbeiter mit einheitlicher und zweckdienlicher Berufskleidung aus und achtet auf ein
sauberes und ansprechendes Erscheinungsbild.
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Reinigungsvertrag Los 1
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9. Der AN verpflichtet sich zur Zeiterfassung des von ihm eingesetzten Reinigungspersonals im Objekt. Dabei
müssen der Beginn und das Ende der Arbeitszeit durch die Mitarbeiter persönlich dokumentiert werden. Dies
kann durch händisch geführte Listen oder elektronische Zeiterfassungssysteme erfolgen. Ersatzeintragungen
durch Aufsichtspersonen/Vorgesetzte sind unzulässig. Der AG muss jederzeit Zugang zu den Listen oder
Systemen haben, um feststellen zu können, ob die kalkulatorischen Reinigungszeiten eingehalten werden
und wer sich ab wann und wie lange im jeweiligen Objekt aufhält.
10. Die Ausführung der vertraglichen Leistungen und das eingesetzte Personal für die Reinigung sind durch eine
qualifizierte Objektleitung zu beaufsichtigen. Es gelten die in den Eignungskriterien geforderten Mindestqualifikationen
und geforderte Berufserfahrung der eingesetzten Objektleitung. Die benannte Objektleitung und
deren Vertretung müssen dem AG persönlich zwei Wochen vor Vertragsbeginn vorgestellt werden und während
der Geschäftszeiten des AG jederzeit telefonisch erreichbar und innerhalb von 1,5 Stunden im Objekt
(Reaktionszeit) präsent sein.
11. Die in den Eignungskriterien benannte Objektleitung ist für die Auftragserfüllung zwingend einzusetzen. Ein
Wechsel ist nur durch das Ausscheiden der geplanten Person aus dem Unternehmen oder durch schwere
Krankheit zulässig (Nachweispflicht durch den AN). Für die Ersatzperson gelten die in den Eignungskriterien
geforderten Mindestqualifikationen und geforderte Berufserfahrung in absolut identischer Weise. Der AG hat
das Recht, unter Angabe des Grundes die vorgeschlagene Ersatzperson als Objektleitung abzulehnen.
12. Der AN hat die im Angebot kalkulierten/benannten Aufsichts- und Kontrollstunden mindestens in dem Maße
zu erbringen und diese auch zu dokumentieren. Ferner ist mit der Monatsrechnung dieser Nachweis beizufügen.
Im Vertretungsfall bei Urlaub oder Krankheit hat die namentlich benannte Ersatzkraft die Aufgaben zu
übernehmen, und ebenfalls die mindestens zu erbringenden Anwesenheitsstunden zu leisten und nachzuweisen.
Die Objektleitung steht den AG-Vertretern/Gebäudeverantwortlichen nach Terminvereinbarung mindestens
1 x wöchentlich für einen Jour-fix-Termin vor Ort persönlich zur Verfügung.
13. Die Objektleitung ist für sämtliche Belange der Reinigungskräfte des AN verantwortlich und mit einem entsprechenden
Weisungsrecht ausgestattet. Die Objektleitung sorgt für eine vertragskonforme, professionelle
und termingetreue Leistungserbringung und arbeitet eng und vertrauensvoll mit dem AG-Vertreter zusammen.
14. Eine Verständigung mit der Objektleitung und deren Vertretung in deutscher Sprache und Schrift muss zwingend
möglich sein.
15. Der AN trägt dafür Sorge, dass das in hygienerelevanten Bereichen (insbesondere Schlachthaus) eingesetzte
Personal die gesetzlichen Untersuchungen und Unterweisungen erfahren hat und über entsprechende Nachweise
verfügt. Die Nachweise sind auf Verlangen dem AG zur Verfügung zu stellen.
16. Die Ausführung der Glasreinigung ist während der kompletten Leistungserbringung durch einen weisungsbefugten
Vorarbeiter zu beaufsichtigen und zu koordinieren.
17. Der Vorarbeiter kontrolliert regelmäßig und engmaschig das geschuldete Reinigungsergebnis.
18. Eine Verständigung mit dem Vorarbeiter in deutscher Sprache und Schrift muss zwingend möglich sein.
19. Personen, die nicht mit der Ausführung der Leistung, bzw. deren Beaufsichtigung beauftragt sind (insbesondere
auch Kinder und Ehe-/Lebenspartner der Mitarbeiter), dürfen das/die Objekt/e nicht betreten. Das Mitbringen
von Tieren ist untersagt.
20. Der AN und die im Rahmen dieses Vertrages eingesetzten Mitarbeiter sind verpflichtet, alle im Reinigungsobjekt
gefundenen Gegenstände dem AG zu übergeben. Ein Finderlohn wird nicht gewährt.
21. Die Benutzung technischer Anlagen des AG wie z. B. Telefon, Telefax, Kopier- und EDV-Geräte ist untersagt,
ausgenommen ist das Absetzen eines Notrufes, z. B. bei Feuer.
22. Bei der Reinigung festgestellte Mängel und Schäden in den zu reinigenden Räumen und an den Einrichtungsgegenständen
sind dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Soweit diese Schäden eine Gefährdung des
Reinigungspersonals darstellen, darf die Reinigung nicht vor Behebung der festgestellten Gefährdung fortgeführt
werden.
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Reinigungsvertrag Los 1
Ausschreibung Gebäudereinigung BaySG
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23. Der AN und die im Rahmen dieses Vertrages eingesetzten Mitarbeiter verpflichtet sich dafür zu sorgen, die
Räumlichkeiten nach Ausführung der Tätigkeiten wieder ordnungsgemäß zu verlassen (Lichter löschen,
Fenster schließen). Die Türen sind nach Vorgabe/Regelung des AG zu verschließen, bzw. offen zu lassen.
24. Der AN benennt eine Woche vor Vertragsbeginn namentlich einen Sicherheitsbeauftragten mit dessen Kontaktdaten.
Der Sicherheitsbeauftragte hat eng mit dem AG zusammenzuarbeiten und auf die Wünsche des
AG, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung stehen, einzugehen.
25. Der AG ist mit einer schriftlichen Begründung berechtigt, Mitarbeiter des AN des Hauses zu verweisen oder
ihnen den Zutritt zum Objekt zu verweigern.
6 Verschwiegenheitsverpflichtung
1. Der AN hat die Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Unterlagen, Schriftstücke, Akten, die sich in den
Diensträumen des AG befinden, unterliegen den allgemeinen und besonderen Datenschutzbestimmungen,
insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung, des Bayerischen Datenschutzgesetzes, des Bundesdatenschutzgesetzes
und des Sozialgesetzbuches. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrages
bestehen. In diese Unterlagen darf kein Einblick genommen werden, noch dürfen Abschriften, Fotokopien
o.ä. gefertigt werden. Ferner dürfen durch die Mitarbeiter des AN keine Schränke, Schubladen oder sonstige
Behältnisse unbefugt geöffnet werden.
2. Der AN setzt ausschließlich Personal ein, das zur Wahrung der Vertraulichkeit beim Umgang mit personenbezogenen
Daten i.S.d. DSGVO verpflichtet ist.
3. Der AN sorgt dafür, dass sich seine Arbeitskräfte schriftlich verpflichten, Stillschweigen zu bewahren über alle
ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Vorgänge. Die Verpflichtungserklärung ist
auf Verlangen dem AG zur Verfügung zu stellen.
7 Unterauftragnehmer
1. Der AN ist verpflichtet, den Einsatz geeigneter Unterauftragnehmer, unter Angabe der vollständigen Anschrift
und Gesellschaftsform, rechtzeitig schriftlich anzuzeigen und vom AG schriftlich genehmigen zu lassen. Der
AG kann den Einsatz bestimmter Unterauftragnehmer verweigern. Der Unterauftragnehmer gilt als Erfüllungsgehilfe
i. S. d. 278 BGB.
2. Der AN hat mit dem Unterauftragnehmer die Geltung der für ihn maßgeblichen Vertragsbedingungen zu vereinbaren.
Auf Verlangen des AG hat er dies nachzuweisen.
3. Im Falle einer Übertragung von Leistungen durch den AN an einen Unterauftragnehmer, bleibt der AN allein
verantwortlicher Ansprechpartner des AG. Der AN bleibt dem AG gegenüber vollumfänglich alleinverantwortlich
und haftend.
4. Setzt der AN in zulässiger Weise für die Durchführung seiner Leistung Unterauftragnehmer ein, verpflichtet
er sich, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um zu gewährleisten, dass auch die von ihm eingesetzten
Unterauftragnehmer die in 5 Abs. 4 genannten Regelungen bezüglich der von ihnen eingesetzten Arbeitnehmer
einhalten.
8 Reinigungsequipment und Reinigungsmittel
1. Der AN verpflichtet sich, sämtliche Maschinen, Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel für die vertragliche fachgerechte
Leistungserfüllung zu stellen. Es gelten hier zwingend die Anforderungen in der Leistungsbeschreibung
und die im Einarbeitungskonzept genannte Ausstattung als Mindestanforderung. Die vom AN eingesetzten
Geräte und Gegenstände müssen den Anforderungen der einschlägigen EN/DIN-Normen für Sicherheit,
dem technischen und ergonomischen Standard entsprechen. Die eingesetzten Maschinen müssen mit
dem VDE/GS-Zeichen versehen sein.
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Reinigungsvertrag Los 1
Ausschreibung Gebäudereinigung BaySG
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2. Die eingesetzten Geräte, Maschinen und Utensilien zur Leistungserfüllung sind täglich in sauberem und gepflegtem
Zustand zu halten. Es ist auf eine vollständige Entleerung von Anwenderlösungen in Eimern und
Maschinen zu achten.
3. Der AG verpflichtet sich für die Glasreinigung sämtliche erforderlichen Leitern, Gerüste, Arbeitsbühnen für
die vertraglich fachgerechte Leistungserfüllung zu stellen.
4. Der AN ist für die Einholung eventueller Genehmigungen für Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum zuständig
und trägt auch die hierfür anfallenden Kosten.
5. Für die Unterhaltsreinigung ist ein 4-Farben-System einzusetzen. Reinigungsutensilien, Reinigungstücher
und Eimer sind in der nachstehend beschriebenen Farbkennung zwingend zur Anwendung zu bringen.
Die nachfolgende Farbkennung ist einzuhalten.
blau: Oberflächenreinigung (z. B. Schreibtische)
gelb: indirekter Sanitärbereich (z. B. Waschbecken)
rot: direkter Sanitärbereich (z. B. Urinale)
grün: Lebensmittelbereiche (z. B. Teeküchen)
6. Reinigungstextilien (Tücher und Wischbezüge) sind nach der Benutzung täglich gegen gewaschene und saubere
zu tauschen. Die feuchten Reinigungstextilien dürfen nicht in den Räumlichkeiten des AG zum Trocknen
aufgehängt werden. Sollten die benutzten Reinigungstextilien nicht täglich getauscht werden können, so hat
die Lagerung der gebrauchten Textilien nur in geeigneten, luftdicht verschlossenen Behältern zu erfolgen.
7. Der Einsatz von modernen Reinigungsautomaten ist unter Beachtung der Grundforderungen nach werterhaltender
und professioneller Reinigung gefordert.
8. Die eingesetzten Reinigungstechniken müssen in Bezug auf Gesundheitsverträglichkeit, Material, Nachhaltigkeit
und Umweltschutz dem jeweils neuesten Stand der Technik entsprechen.
9. Der AN ist verpflichtet, nicht ätzende Reinigungs- und Pflegemittel zu verwenden, die eine Schädigung der
zu behandelnden Flächen und Einrichtungsgegenstände ausschließen. Für die Fußbodenpflege sind nur
rutschhemmende Pflegemittel zu verwenden.
10. Die Reinigungs- und Pflegemittel sowie Desinfektionsmittel dürfen zu keiner vermeidbaren Gesundheitsschädigung,
bzw. Belästigung der Nutzer führen und sollen eine sehr hohe Umweltverträglichkeit garantieren. Es
ist ferner darauf zu achten, dass nach Abschluss der täglichen Reinigung die Reinigungs- und Pflegemittel
verschlossen aufbewahrt werden und dass auch während der Reinigungsarbeiten niemand unbefugt Besitz
davon erlangt.
11. Die zum Einsatz kommenden Reinigungs- und Pflegemittel müssen mit einem geeigneten Dosiersystem dosiert
werden. Die Anwenderkonzentrationen der einzelnen Hersteller sind unbedingt zu beachten und zu garantieren.
12. Der AN setzt keine der folgendenden Spezialprodukte ein:
Luftverbesserer, Duftöle, WC-Beckensteine, metallvernetzte Dispersionen, Bleichmittel, Rohrreiniger, Chlorreiniger,
salzsäurehaltige Sanitäreiniger, Produkte mit Flusssäureanteil.
13. Die Desinfektionsmittel müssen in der aktuellen VAH-Liste (Verbund für Angewandte Hygiene e.V.) oder in
der aktuellen RKI-Liste (Liste des Robert-Koch-Institutes) aufgeführt sein. Desinfektionsmaßnahmen sind
nicht präventiv durchzuführen, sondern nur dann, wenn sie in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich gefordert
sind. Bei amtlich angeordneten Desinfektionsmaßnahmen ist der AN verpflichtet, diese durch einen geprüften
Desinfektor beaufsichtigt und unterweisend durchführen zu lassen. Angeordnete Desinfektionsarbeiten
werden zusätzlich vergütet.
14. Der AN verpflichtet sich zur unentgeltlichen Abgabe von Proben der von ihm verwandten Mittel zwecks Prüfung
durch eine vom AG bestimmte Stelle. Der AN trägt die Kosten der Prüfung, wenn diese ergibt, dass die
von ihm eingesetzten Mittel nicht den Vertragsbestimmungen und/oder nicht dem neuesten Stand der Technik
entsprechen. Schadensersatzansprüche des AG bleiben davon unberührt.
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Reinigungsvertrag Los 1
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15. Der AN ist für die Entsorgung seiner Produkte und Gebinde unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorschriften
und kommunalen Regelungen selbst verantwortlich.
16. Der AG behält sich vor, unter dem Gesichtspunkt der Gesundheitsvorsorge und Umweltaspekten, die Verwendung
bestimmter Reinigungs-, Pflegemittel und Desinfektionsmittel zu untersagen oder vorzuschreiben.
17. Die geltenden Pflegeanleitungen für die Bodenbeläge, Einrichtungsgegenstände oder sonstige Oberflächen
sind zu beachten und einzuhalten.
18. Verbrauchsmaterial, wie z. B. WC-Papier, Handtuchpapier, Textilhandtücher, Flüssigseife und Händedesinfektion
stellt der AG. Die Verteilung bzw. das Auffüllen obliegen gemäß der Leistungsbeschreibung dem AN.
Der AG ist rechtzeitig vom AN-Vertreter darüber zu informieren, wenn Teile des Verbrauchsmaterials zu Ende
gehen. Der AN ist eigenverantwortlich für den Transport und die fachgerechte Zwischenlagerung der Verbrauchsmaterialien
in den zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten zuständig.
9 Qualitätsniveau - Malussystem
Qualitätsniveau
1 = sehr gut Kontrollergebnis 100 % = keine Mängel vorhanden
2 = gut Kontrollergebnis < 100 % > 80 % = einzelne kleine Mängel vorhanden
3 = befriedigend Kontrollergebnis 80 % > 60 % = vermehrte Mängel vorhanden
4 = mangelhaft Kontrollergebnis 60 % > 40 % = häufige Mängel vorhanden
5 = ungenügend Kontrollergebnis 40 % = sehr viele auffällige Mängel vorhanden
oder keine Reinigungsleistung
erbracht.
1. Die Vertragsparteien vereinbaren ein gutes Qualitätsniveau (2 = gut), dies entspricht mindestens einem Ø
Kontrollergebnis von über 80 %. Der AN verpflichtet sich seine Reinigungsleistungen während der Vertragslaufzeit
in immer gleichbleibender guter Qualität mit einem Qualitätsniveau von mindestens 2 zu erbringen.
2. Der AN hat durch regelmäßige Kontrollen und weitere geeignete Maßnahmen das vereinbarte Qualitätsniveau
sicherzustellen, regelmäßig, entsprechend der im Qualitätssicherungskonzept gemachten Angabe, mindestens
jedoch monatlich pro Objekt zu überprüfen und zu dokumentieren sowie dem AG diese Dokumentation
zeitnah zu übergeben.
3. Der AN kann auf Verlangen des AG jederzeit an gemeinsamen Objektkontrollen zur Überprüfung der vertraglichen
Reinigungsleistung und des Qualitätsniveaus teilnehmen.
4. Der AG führt selbständig Qualitätskontrollen durch oder beauftragt ein neutrales Unternehmen für die Durchführung
und Ermittlung.
5. Eine aussagefähige Qualitätskontrolle i. S. der Ziff. 2 bis 4 ist dann erreicht, wenn mehr als 30 % der Grundfläche
des zu kontrollierenden Objekts und mindestens 5 verschiedene Raumgruppen kontrolliert und bewertet
wurden. Dabei werden bei jeder Raumgruppe die Leistungen gem. der Leistungsbeschreibung einzeln
kontrolliert. Für jeden Raum wird festgestellt, wieviel Prozent der Kontrollpunkte ohne Mängel, bzw. wie groß
die Abweichungen waren. Das Kontrollergebnis wird ermittelt, indem ein Durchschnittswert aller kontrollierten
Räume gebildet wird. Es ist darauf zu achten, immer unterschiedliche Räume und Raumgruppen zu kontrollieren.
6. Das Qualitätsniveau wird pro Raum wie folgt definiert:
a. Wenn in einem Raum keine Abweichungen von der Leistungsbeschreibung vorhanden sind, bzw. bei den
bewerteten Kontrollpunkten eine vollumfängliche Leistungserfüllung gegeben ist, entspricht dies einem
sehr guten Qualitätsniveau.
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Reinigungsvertrag Los 1
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b. Wenn in einem Raum nur geringe Abweichungen von der Leistungsbeschreibung vorhanden sind, bzw.
bei max. 2 bewerteten Kontrollpunkten keine vollumfängliche Leistungserfüllung gegeben ist, entspricht
dies einem guten Qualitätsniveau.
c. Wenn in einem Raum kleine Abweichungen von der Leistungsbeschreibung vorhanden sind, bzw. bei
max. 3 bewerteten Kontrollpunkten keine vollumfängliche Leistungserfüllung gegeben ist, entspricht dies
einem befriedigenden Qualitätsniveau.
d. Wenn in einem Raum größere Abweichungen von der Leistungsbeschreibung vorhanden sind, bzw. bei
max. 4 bewerteten Kontrollpunkten keine vollumfängliche Leistungserfüllung gegeben ist, entspricht dies
einem mangelhaften Qualitätsniveau.
e. Wenn in einem Raum große Abweichungen von der Leistungsbeschreibung vorhanden sind, bzw. bei
mehr als 4 bewerteten Kontrollpunkten keine vollumfängliche Leistungserfüllung gegeben ist, entspricht
dies einem ungenügenden Qualitätsniveau.
7. Wird bei einer Qualitätsmessung ein gutes oder sehr gutes Kontrollergebnis festgestellt, dies entspricht einem
Ø Kontrollergebnis von über 80 %, trägt die Kosten der externen Qualitätskontrolle der AG.
8. Wird bei einer Qualitätsmessung nur ein befriedigendes Ø Kontrollergebnis festgestellt, können die Kosten
der externen Qualitätskontrolle auf den AN übertragen werden.
9. Wird bei einer Qualitätsmessung nur ein mangelhaftes Ø Kontrollergebnis festgestellt, können die Kosten der
externen Qualitätskontrolle auf den AN übertragen werden und es führt zu einer Rechnungsminderung von
5 % der gesamten Monatsrechnung des beanstandenden Kontrollobjekts.
10. Wird bei einer Qualitätsmessung nur ein ungenügendes Ø Kontrollergebnis festgestellt, können die Kosten
der externen Qualitätskontrolle auf den AN übertragen werden und es führt zu einer Rechnungsminderung
von 10 % der gesamten Monatsrechnung des beanstandenden Kontrollobjekts.
11. Die Kosten der externen Qualitätsmessung belaufen sich einschließlich einer schriftlichen Dokumentation
und Bildmaterial auf 490,00 zzgl. gültiger MwSt. für den AN pro Durchführung und Kontrollobjekt.
10 Auftraggeberpflichten
1. Das zur Reinigung erforderliche Wasser und Energie werden dem AN unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Der AN hat auf sparsamen Verbrauch zu achten. Der Anschluss einer Waschmaschine des AN ist nicht gewünscht
und bedarf der schriftlichen Zustimmung des AG und auch nur gegen entsprechende Vergütung von
Wasser und Strom.
2. Der AG überlässt dem AN geeignete Räumlichkeiten für die Aufbewahrung der Reinigungsgeräte, Reinigungsmaschinen,
Reinigungsmittel und das benötigte Verbrauchsmaterial, soweit dies nach den örtlichen
Gegebenheiten möglich ist. Der AN hat die überlassenen Räumlichkeiten regelmäßig, mindestens einmal
wöchentlich, unentgeltlich zu reinigen und sorgt für ein sauberes und aufgeräumtes Erscheinungsbild. Für
die Lagerung von Reinigungschemie ist der AN alleine für die Einhaltung der geltenden Sicherheitsvorschriften
verantwortlich.
3. Der AG überlässt dem AN Schlüssel bzw. elektronische Schlüssel/Karten/Transponder die für die Leistungserfüllung
benötigt werden und erstellt darüber ein schriftliches Protokoll. Die Weitergabe dieser Schlüssel/Karten/
Transponder an die Mitarbeiter des AN dokumentiert dieser schriftlich. Eine Weitergabe an Dritte, die
nicht mit dem Reinigungsauftrag in direktem Zusammenhang stehen sowie eine Nachfertigung ist strengstens
untersagt. Schlüssel/Karten/Transponder dürfen nur im Objekt aufbewahrt werden. Schlüssel/Karten/Transponder
müssen nach der Reinigung in den dafür vorgesehenen Schlüsselkästen im Objekt verbleiben und
dürfen nicht von den Reinigungskräften mit nach Hause genommen werden, bzw. bedarf es einer schriftlichen
Sondergenehmigung durch den AG.
4. Bei Verlust eines Schlüssels/Karte/Transponder ist der AG unverzüglich zu informieren. Der AN haftet für den
Verlust von Schlüssel/Karten/Transponder und den daraus folgenden Schäden und entstehenden Kosten.
Die ausgehändigten Schlüssel/Karten/Transponder sind nach Vertragsablauf vom AN unverzüglich dem AG
vollständig zurückzugeben und sich quittieren zu lassen.
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11 Haftung
1. Der AN haftet für alle Schäden, die nachweislich durch ihn oder die im Rahmen dieses Vertrages eingesetzten
Mitarbeiter verursacht werden. Soweit Dritte Schaden erleiden und den AG in Anspruch nehmen, ist der AN
verpflichtet, den AG unverzüglich freizustellen.
2. Der AN verpflichtet sich, eine Haftpflichtversicherung in mindestens folgender Höhe nachzuweisen oder abzuschließen.
Der Abschluss ist dem AG zwei Wochen vor Vertragsbeginn nachzuweisen.
a Personenschäden 2.000.000,00 Euro
b Sach- und Umweltschäden 2.000.000,00 Euro
c Vermögensschäden 1.000.000,00 Euro
d Allmählichkeitsschäden 1.000.000,00 Euro
e Obhut- und Bearbeitungsschäden 1.000.000,00 Euro
f Schlüsselverlust 200.000,00 Euro
3. Mit Ausnahme der Verkehrssicherungspflicht haftet der AG nicht für die Folgen von Unfällen, die die Mitarbeiter
des AN bei der Ausführung ihrer Tätigkeit erleiden. Ebenso haftet der AG nicht für Gesundheitsschäden,
die sich der AN oder seine Mitarbeiter bei der Leistungserbringung zuziehen. Der AN verpflichtet sich,
den AG von entsprechenden Entschädigungsansprüchen, einschließlich von Regressansprüchen jeglicher
Art, auch von Versicherungen, freizuhalten.
4. Der AN hat allen Versicherungspflichten nachzukommen, die sich aus der Ausführung der beauftragten Leistung
ergeben. Der AN verpflichtet sich, bei Arbeiten, die die im Gebäude anwesenden Personen gefährden
können, sämtliche erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten (z. B. das Aufstellen von Warnschildern).
5. Der AG übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verlust an den zur Auftragsausführung eingebrachten
Sachen des AN.
6. In Gebäuden mit Alarmanlage (Einbruch, Feuer usw.) trägt der AN die daraus resultierenden Kosten, wenn
durch das beabsichtigte oder auch unbeabsichtigte Auslösen durch seine Mitarbeiter ein Einsatz ausgelöst
wurde.
12 Abnahme und Rechnungsstellung
1. Der AG oder dessen Vertreter stellt fest, ob die Unterhaltsreinigung in den Objekten fristgerecht und ordnungsgemäß
ausgeführt wurde. Die Beweislast für die vertragsgemäße Erfüllung bleibt bis zur erfolgreichen
Abnahme beim AN. Der AG bestätigt zum jeweiligen Monatsende (innerhalb der gängigen Bürozeiten des
AG) mit seiner Unterschrift auf einem entsprechenden Formular die ordnungsgemäße Leistungserbringung
der Unterhaltsreinigung pro Reinigungsobjekt.
2. Der AN verpflichtet sich, die zur Lohnabrechnung vorgesehenen Stundenlisten zwecks Erfüllung der angegebenen,
kalkulierten Arbeitsstunden, dem AG zeitgleich mit der monatlichen Rechnungstellung vorzulegen.
Können die kalkulatorischen Reinigungsstunden nicht nachgewiesen werden, ist der AG zur anteiligen Minderung
der Monatsrechnung berechtigt.
3. Der AN erstellt monatlich nachträglich eine Rechnung über die ausgeführten Unterhaltsreinigungen unter
Zugrundelegung der vereinbarten Festpreise. Mit der Rechnung sind zeitgleich die Bescheinigung und Dokumentation
nach 12 Ziffer 1 und 2 sowie die Dokumentation nach 5 Ziffer 12 einzureichen. Die monatliche
Rechnungssumme beträgt ein Zwölftel des in der Ausschreibung kalkulierten Jahrespreises für die Unterhaltsreinigung.
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4. Teilt der AG dem AN festgestellte Mängel schriftlich mit, so hat der AN diese spätestens am nächsten Arbeitstag
zu beseitigen, sofern nicht eine noch kürzere Frist aufgrund von Einzelfällen (z. B. bei Flächen, die
täglich zu reinigen sind) oder speziellen Hygieneanforderungen erforderlich ist. Kommt der AN der jeweils
angezeigten Mängelbeseitigung nicht fristgerecht nach, so ist der AG berechtigt, die Monatsrechnung jeweils
um 3 % des betreffenden Objektes zu mindern.
5. Der AG oder dessen Vertreter stellt fest, ob die Glasreinigung in den Objekten fristgemäß und ordnungsgemäß
ausgeführt wurde. Die Beweislast für die vertragsgemäße Erfüllung bleibt bis zu einer erfolgreichen
Abnahme beim AN. Der AG bestätigt (innerhalb der gängigen Bürozeiten des AG) mit seiner Unterschrift auf
einem entsprechenden Formular die ordnungsgemäße Leistungserbringung der Glasreinigung pro Reinigungsobjekt.
6. Der AN erstellt nachträglich eine Rechnung über die ausgeführten Glasreinigungen unter Zugrundelegung
der vereinbarten Festpreise. Mit der Rechnung sind zeitgleich die Bescheinigung und Dokumentation nach
12 Ziffer 5 einzureichen.
7. Der AN erstellt sämtliche Rechnungen in zweifacher Ausführung mit den jeweiligen erforderlichen Nachweisen
und Bestätigungen.
8. Kommt der AN der Mängelbeseitigung auch nach dokumentierter Aufforderung und innerhalb einer vom AG
gesetzten angemessenen Frist nicht nach, den vertragsmäßigen Reinigungszustand wiederherzustellen,
kann der AG einen Dritten beauftragen und die Leistung ausführen lassen. Die anfallenden Kosten trägt dann
der AN.
9. Stellt sich heraus, dass vereinbarte Leistungen nicht erbracht wurden und ist eine Nachbesserung unmöglich,
so kann der AG die Rechnung in Höhe der nichterbrachten Leistungen entsprechend der Angaben in der
Kalkulation kürzen.
10. Leistungen für Sonderreinigungen werden separat in Rechnung gestellt und werden nur mit einer erfolgreichen,
unmittelbar dokumentierten Abnahme mit den im 4 Abs. 2 genannten Abnahmeinhalten durch den
AG akzeptiert. Die Rechnungstellung dazu hat spätestens 4 Wochen nach erfolgreicher Abnahme zu erfolgen.
11. Der AG überweist bargeldlos innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang den prüfbaren Rechnungsbetrag
in Euro auf das vom AN angegebene Konto. Eine Rechnung ist nur prüffähig, wenn alle geforderten
Bescheinigungen beigefügt sind.
12. Bei Rückforderungen des AG aus Überzahlung ( 812 ff BGB) kann sich der AN nicht auf Wegfall der Bereicherung
( 818 Abs. 3 BGB) berufen. Im Falle einer Überzahlung hat der AN den überzahlten Betrag zu
erstatten.
13 Preisanpassung
1. Bei den vereinbarten Preisen handelt es sich um Festpreise laut Angebot. Auf diese Preise wird die geltende
Umsatzsteuer berechnet.
2. Der durchschnittliche Anteil der Lohn- und Lohnfolgekosten am Gesamtpreis wurde im Angebot in den einzelnen
Stundenverrechnungssätzen (Unterhalts-, Glasreinigung) ermittelt und dient als Berechnungsgrundlage.
a) Ändern (erhöhen oder vermindern) sich nach Abschluss dieses Vertrages die Stundenlöhne des einschlägigen
Tarif- oder Rahmentarifvertrages für das Gebäudereinigerhandwerk, so ändern sich die vereinbarten
Preise mittels Preisgleitklausel wie folgt:
a) Preisänderung bei Änderung der Löhne
Lohnkostenanteil *________ % x Änderungssatz ________ %
= ________ %
100
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untersagt. | Seite 13 von 14
b) Ändern (erhöhen oder vermindern) sich nach Abschluss dieses Vertrages die gesetzlichen Lohnnebenund
Lohnfolgekosten, so ändern sich die vereinbarten Preise mittels Preisgleitklausel wie folgt:
b) Preisänderung bei Änderung der lohngebundenen Kosten
Kosten ________ % x 100
= ________ %
100 % (Lohn) + Kalkulationszuschlag ________ %
3. Im Falle einer geforderten Anpassung erfolgt diese frühestens ab dem Tag nach Inkrafttreten des neuen
Tarifvertrages oder der gesetzlichen Sozialleistungsänderung. Die Preisänderungen werden nur akzeptiert,
wenn diese rechtzeitig (mindestens 4 Wochen vorher) schriftlich an den AG mit dem entsprechenden Nachweis
und der vertraglich vereinbarten Berechnungsgrundlage dargelegt werden. Eine rückwirkende Anpassung
ist ausgeschlossen.
14 Vertragsdauer und Kündigung
1. Dieser Vertrag wird für die Dauer von 2 Jahren geschlossen und tritt am 01.03.2020 in Kraft. Die Vertragslaufzeit
verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht spätestens zum 31.10.2021,
bzw. zum 31.10.2022, vom AG schriftlich gekündigt wird. Er endet in jedem Fall automatisch nach 4 Jahren
am 29.02.2024. Es bedarf keiner gesonderten Kündigung.
2. Die ersten 6 Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann der Vertrag durch den AG mit einer
Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
3. Der AG hat das Recht der außerordentlichen Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende, falls
das Gebäude nicht mehr durch den AG genutzt wird oder der AG die Reinigungsleistungen selbst übernehmen
wird.
4. Der AG kann abgesehen von sonstigen gesetzlichen Bestimmungen das Vertragsverhältnis aus wichtigem
Grund, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, beenden.
Wichtige Gründe sind insbesondere:
a. Wenn über das Vermögen des AN ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren eröffnet wird, oder ein entsprechender
Eröffnungsantrag mangels Masse abgewiesen wird ( 8 VOL/B).
b. Wegen dokumentierter mangelhafter oder nicht termingetreuer Leistungserfüllung (der AN erbringt die
vertraglich vereinbarte Leistung nachweislich nicht fachgerecht oder termingetreu und wurde bereits
mehrfach dazu schriftlich abgemahnt).
c. Wegen Unzumutbarkeit. Nach schwerwiegenden Verstößen gegen die Vertragsbestimmungen ist eine
weitere Zusammenarbeit für den AG nicht mehr zumutbar.
d. Wenn Unterauftragnehmer ohne schriftliche Genehmigung eingesetzt werden.
e. Wenn die eingesetzten Arbeitskräfte des AN nicht nach den Bestimmungen des Tarifvertrages des Gebäudereinigerhandwerks
entlohnt werden oder gegen sonstige Bestimmungen aus dem geltenden Tarifrecht
verstoßen wird.
f. Wenn Arbeitskräfte ohne die erforderlichen Genehmigungen bezüglich Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis
eingesetzt werden.
g. Wenn der AN gegen das geltende Arbeitszeitgesetz beim eingesetzten Personal verstößt.
h. Wenn eine unzulässige Abrede gegen die geltenden Wettbewerbsbeschränkungen getroffen wurde.
i. Wenn der AN Mitarbeitern des AG, die z. B. mit der Leistungsabnahme, Überwachung oder Rechnungstellung
befasst sind, in irgendeiner Art Vorteile verspricht oder gewährt.
j. Wenn Leistungen durch den AN abgerechnet werden, die tatsächlich nicht erbracht wurden.
k. Wenn der AN mehrfach die in der Ausschreibung geforderte Reaktionszeit nicht einhält.
l. Wenn Reinigungsverfahren angewandt werden oder Reinigungsmittel bzw. Gerätschaften eingesetzt
werden, die dem AN untersagt worden sind.
m. Wenn geforderte Daten, Arbeitspläne, Nachweise nicht innerhalb der gesetzten Fristen an den AG übergeben
werden.
n. Wenn im Angebot falsche Erklärungen abgeben wurden.
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Reinigungsvertrag Los 1
Ausschreibung Gebäudereinigung BaySG
CS_2019_079_015_Reinigungsvertrag Los 1
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5. Weitere Möglichkeiten der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleiben nach den üblichen Werkvertragsregelungen
erhalten.
6. Die Kündigung muss schriftlich ausgesprochen werden.
7. Schadenersatzansprüche des AN infolge fristloser Kündigung sind ausgeschlossen. Die Geltendmachung
von Schadenersatzansprüchen durch den AG bleibt unberührt.
8. Zum Ende des Vertragsverhältnisses ist ein Übergabeprotokoll durch den AN gemeinsam mit dem AG zu
erstellen, in dem der Reinigungszustand festgestellt und dokumentiert wird. Hierbei festgestellte Mängel müssen
vom AN auf seine Kosten innerhalb einer angemessenen Frist behoben werden.
9. Der AN hat bei Beendigung des Vertragsverhältnisses am Tage der letzten Reinigung sämtliche von ihm
eingesetzten Maschinen, Geräte und Materialien aus den Gebäuden zu entfernen und das/die Objekt/e in
einem vertragskonformen Reinigungszustand, inklusive der zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten, sauber
und mängelfrei zu übergeben.
15 Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche
Abreden und Vereinbarungen haben keine Gültigkeit.
2. Der AN darf ohne schriftliche Genehmigung keine Mitarbeiter des AG und auch nicht deren direkte Familienmitglieder
wie Ehepartner und Kinder im Vertragsobjekt/en zur Erfüllung der vertraglichen Leistung beschäftigen.
3. Veröffentlichungen über die beauftragte Leistung sind nur mit schriftlicher Zustimmung des AG möglich.
4. Die Abtretung einer Forderung aus dem Vertrag ist für den AN nur mit schriftlicher Zustimmung des AG zulässig.
5. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen mit ausländischen Vertragspartnern
gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich
der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut gültig. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen
nur in deutscher Sprache.
6. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss
unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen
unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und
durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die
die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden
Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
7. Im Vertragstext werden aus Gründen der leichteren Lesbarkeit und sprachlichen Verständlichkeit männliche
oder weibliche Sprachformen bei personenbezogenen Substantiven und Pronomen verwendet. Dies impliziert
jedoch keine Benachteiligung, sondern ist geschlechtsneutral zu verstehen.
8. Gerichtsstand ist für beide Vertragsparteien der Sitz des AG.
Stempel - Auftraggeber - Stempel - Auftragnehmer -
Datum und Unterschrift - Auftraggeber - Datum und Unterschrift - Auftragnehmer -
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Reinigungsvertrag Los 2
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VERTRAG
GEBÄUDEREINIGUNG
zwischen
Freistaat Bayern, vertreten durch die
Bayerischen Staatsgüter in Gründung (BaySG)
Prof.-Zorn-Str. 19
85586 Poing-Grub
vertreten durch
Auftraggeber (im Text als AG benannt)
und
Musterfirma
Musterstraße 11
86500 Mustermann
vertreten durch
Auftragnehmer (im Text als AN benannt)
- wird folgender Reinigungsvertrag geschlossen -
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Reinigungsvertrag Los 2
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Inhaltsverzeichnis
1 Gegenstand des Vertrages
2 Vertragsbestandteile
3 Leistungsumfang
4 Zusatzaufträge
5 Reinigungspersonal
6 Verschwiegenheitsverpflichtung
7 Unterauftragnehmer
8 Reinigungsequipment und Reinigungsmittel
9 Qualitätsniveau - Malussystem
10 Auftraggeberpflichten
11 Haftung
12 Abnahme und Rechnungsstellung
13 Preisanpassung
14 Vertragsdauer und Kündigung
15 Schlussbestimmungen
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Reinigungsvertrag Los 2
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1 Gegenstand des Vertrages
1. Der AG überträgt gemäß Ausschreibung mit der Vergabenummer 19-0321 dem AN ab dem 01.03.2020 die
Gebäudereinigung in folgenden Objekten der Bayerischen Staatsgüter:
Objektbezeichnung: Leistung:
Verwaltungsgebäude BaySG Freising UR, GLR
2 Vertragsbestandteile
1. Grundlage dieses Vertrages ist die vorausgegangene Ausschreibung und das dazu eingereichte Angebot des
AN. Es werden das Angebot sowie alle folgenden Unterlagen Vertragsbestandteil.
Das sind:
- Kalkulation Los 2 mit Stundenverrechnungssätzen, insbesondere:
o Gesamtpreisblatt bzw. angegebene Preise für Einzelleistungen
o Einzelraumkalkulation (Unterhaltsreinigung)
o Glasreinigungskalkulation
- Bewerbungsbedingungen
- Wertungskriterien
- Leistungsbeschreibung
- Definition der Leistungsarten
- Eignungskriterien
- Aufsichts-/ Kontrollstunden
- Einarbeitungskonzept
- Qualitätssicherungskonzept
- Ökologie
2. Der AN erhält für die Verpflichtung, die er nach diesem Vertrag zu erfüllen hat, ein Entgelt auf Basis eines
Festpreises aus der Angebotskalkulation. Alle vertraglich vereinbarten Leistungen einschließlich Nebenleistungen
sind mit dem Festpreis abgegolten.
3. Die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen - VOL/B - in der jeweils gültigen
Fassung sind ebenfalls Vertragsbestandteil.
4. Allgemeine Geschäftsbedingungen des AN sind nicht Bestandteil dieses Vertrages und entfalten gegenüber
dem AG keine Rechtsverbindlichkeit.
3 Leistungsumfang
1. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Einzelraumkalkulation/Glasflächenzusammenstellung aus der definierten
Reinigungshäufigkeit und der Leistungsbeschreibung. Die Reinigungsarbeiten sind nach der Leistungsbeschreibung
und den Festlegungen dieses Vertrages samt Vertragsbestandteilen fachgerecht, fristgerecht,
hygienisch und optisch einwandfrei auszuführen. Der AN hat die Leistungen unter Beachtung der geltenden
Vorschriften zum Arbeitsschutz und der Unfallverhütung auszuführen.
2. Die Flächenangaben wurden vom AG nach den Richtlinien für Vergabe und Abrechnung des Gebäudereinigerhandwerkes
ermittelt und dienen als Kalkulationsgrundlage. Stellt der AN Abweichungen von mehr als
5 % der Flächenangaben des Gesamtobjektes gegenüber den Angebotsunterlagen fest, können diese bis
spätestens 8 Wochen nach Arbeitsaufnahme schriftlich geltend gemacht werden. Spätere Einwände sind
nichtig und finden keine Berücksichtigung mehr.
3. Dem AG bleibt es vorbehalten, den Umfang der zu reinigenden Fläche bei Bedarf entsprechend 2 VOL/B
zu ändern. Der AN ist vom AG hierüber mit einer Frist von 4 Wochen schriftlich über die Änderung zu informieren.
Die Wahrung dieser Frist gilt nicht bei Ereignissen durch Höhere Gewalt.
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Reinigungsvertrag Los 2
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4. Der AN hat sich vor Vertragsbeginn über den Umfang der Arbeiten bzw. Leistungserbringung vor Ort zu unterrichten
5. Die Reinigung hat nur in den Zeiten zu erfolgen, die für jedes Gebäude mit dem AG vereinbart wurden. Dem
AG bleibt es vorbehalten, die Reinigungszeiten jederzeit zu ändern. Die Änderung des Reinigungszeitfensters
ist dem AN rechtzeitig mitzuteilen.
6. Die Reinigungsarbeiten haben so zu erfolgen, dass der Dienstbetrieb des AG möglichst ungestört bleibt.
7. Der AN ist verpflichtet, bei der Mülltrennung die Vorgaben der kommunalen Abfallwirtschaft zu beachten. Der
Müll ist in 4 Fraktionen, Restmüll, Papiermüll, Plastikmüll und Biomüll in farblich entsprechenden Abfallsäcken
einzusammeln und zu den dafür vorgesehenen Sammelplätzen zu bringen. Im vereinbarten Festpreis sind
diese Leistungen beinhaltet. Die Gestellung der Abfallsäcke und der Abfallbeutel zur Bestückung der Abfallkörbe
und Behälter erfolgt durch den AN.
8. Der AN hat dem AG detaillierte Arbeitspläne für die Unterhaltsreinigung mit dem Tag des Vertragsbeginns zu
übergeben, aus denen eindeutig hervorgeht, an welchem Tag welcher Raum gereinigt wird und welche Reinigungstätigkeiten
dabei ausgeführt werden. Zur Nachvollziehbarkeit und Kontrolle müssen alle Einzelleistungen,
die täglich, wöchentlich, monatlich und auch jährlich zu erbringen sind, eindeutig hinterlegt und definiert
sein. Jede Änderung durch den AN während der Vertragslaufzeit ist umgehend schriftlich anzuzeigen.
9. Der AN hat mindestens pro Objekt einen sogenannten Objektordner ab dem ersten Vertragstag zu stellen
und diesen fortlaufend zu aktualisieren. Es müssen folgende Mindestbedingungen enthalten sein: aktuelle
Personalliste, Kontaktdaten der zuständigen Objektleitung, personenbezogene Anwesenheitslisten oder Zeiterfassungssystem,
aktuelle Reinigungsmittelliste mit den Sicherheitsdatenblättern, aktuelle Maschinenliste
mit Gebrauchsanleitungen, Gefährdungsbeurteilung, Revierplan, Reinigungsplan, Vertretungsplan, Leistungsbeschreibung,
Mängelmanagement, Notfallnummern.
10. Im Rahmen der Unterhaltsreinigung sind grundsätzlich witterungsbedingte oder durch Veranstaltungen, oder
durch kleine bauliche Maßnahmen entstandene Verschmutzungen, mit zu beseitigen. Hierbei handelt es sich
nicht um Zusatzaufträge, eine zusätzliche Vergütung erfolgt hierfür nicht.
4 Zusatzaufträge
1. Der AN verpflichtet sich, erforderliche Zusatzaufträge, auch kurzfristiger Art z. B. nach einem Wasserrohrbruch
sowie nach größeren Umbau- oder Handwerksarbeiten zu übernehmen. Die erforderlichen Arbeiten
sind schriftlich zu beauftragen und werden zu den jeweiligen Einzelpreisen aus der Angebotskalkulation vergütet.
2. Stundenlohnarbeiten sind vor der Ausführung beim AG anzuzeigen und werden nur nach vorheriger schriftlicher
Genehmigung durch den AG vergütet. Die über die Stundenlohnarbeiten geführten Arbeitsnachweise
sind nach Fertigstellung der Leistung vom AG unmittelbar schriftlich zu bestätigen. Verrechnungsgrundlage
sind die im Angebot aufgeführten Regiestundensätze. Die Rechnungstellung dazu hat spätestens 4 Wochen
nach erfolgreicher Abnahme zu erfolgen.
Inhalte Arbeitsnachweis:
- Bezeichnung Gebäude/Raum
- Leistungsart
- Ausführende Mitarbeiter (Vor- und Nachname)
- Geleistete Stunden mit Uhrzeit (Beginn und Ende) und Ausweisung der Pausenzeiten
- Datum der Ausführung
- Unterschrift AG und AN
5 Reinigungspersonal
1. Der AN verpflichtet sich, für die Ausführung der Reinigungsarbeiten nur geschultes/eingewiesenes und zuverlässiges
Reinigungspersonal in ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen und dementsprechend zu
überwachen.
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2. Urlaubs- oder krankheitsbedingter Personalausfall darf das geschuldete Reinigungsergebnis nicht nachhaltig
beeinflussen. Sollte das erbrachte Reinigungsergebnis durch Urlaub oder Krankheit nicht den vertraglichen
Grundlagen entsprechen oder können aus o.g. Gründen die vereinbarten Mindestanwesenheitsstunden nicht
erbracht werden, ist der AG zur anteiligen Minderung der Vergütung des betroffenen Reinigungsgebietes
entsprechend den Regelungen in 12 berechtigt.
3. Der AN trägt dafür Sorge, dass möglichst immer die gleichen Reinigungskräfte eingesetzt werden. Dies betrifft
insbesondere Objekte, bei denen es einer besonderen Einweisung oder hoher Vertraulichkeit bedarf.
4. Der AN setzt nur Personal ein, welches:
- gesund ist, d. h., keine meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten hat.
- ordnungsgemäß nach den gesetzlichen Vorschriften angemeldet ist. Diese Meldungen sind auf Verlangen
nachzuweisen.
- gültige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis besitzt. Diese Genehmigungen sind auf Verlangen nachzuweisen.
- nach den Bestimmungen des Lohn- und Rahmentarifvertrages für das Gebäudereiniger-Handwerk beschäftigt
ist.
- einen gültigen Arbeitsvertrag besitzt.
- sich in deutscher Sprache verständigen kann.
5. Der AN verpflichtet sich, sein Personal vor Arbeitsbeginn sorgfältig und praxisgerecht zu schulen und einzuweisen.
Die Wiederholungsschulungen sind in regelmäßigen Abständen, mindestens einmal jährlich, durch
den AN durchzuführen. Er ist verpflichtet, die entsprechenden Schulungsnachweise dem AG unaufgefordert
zeitnah vorzulegen.
6. Das für die Reinigung eingesetzte Personal muss dem AG namentlich in Form eines Revierplanes eine Woche
vor Auftragsbeginn schriftlich gemeldet werden. Die Liste ist ständig zu aktualisieren und jede Änderung
dem AG schriftlich unmittelbar mitzuteilen. Der AG ist berechtigt, die Personalliste durch Stichproben auf
Richtigkeit zu überprüfen.
7. Der AN hat alle von ihm eingesetzten Arbeitskräfte mit einem Firmenausweis auszustatten. Auf den Ausweisen
muss der vollständige Name der Reinigungskraft mit Lichtbild und der Firmenname des AN enthalten
sein. Während des Aufenthaltes im Objekt ist der Ausweis gut sichtbar am Körper zu tragen.
8. Der AN stattet seine Mitarbeiter mit einheitlicher und zweckdienlicher Berufskleidung aus und achtet auf ein
sauberes und ansprechendes Erscheinungsbild.
9. Der AN verpflichtet sich zur Zeiterfassung des von ihm eingesetzten Reinigungspersonals im Objekt. Dabei
müssen der Beginn und das Ende der Arbeitszeit durch die Mitarbeiter persönlich dokumentiert werden. Dies
kann durch händisch geführte Listen oder elektronische Zeiterfassungssysteme erfolgen. Ersatzeintragungen
durch Aufsichtspersonen/Vorgesetzte sind unzulässig. Der AG muss jederzeit Zugang zu den Listen oder
Systemen haben, um feststellen zu können, ob die kalkulatorischen Reinigungszeiten eingehalten werden
und wer sich ab wann und wie lange im jeweiligen Objekt aufhält.
10. Die Ausführung der vertraglichen Leistungen und das eingesetzte Personal für die Reinigung sind durch eine
qualifizierte Objektleitung zu beaufsichtigen. Es gelten die in den Eignungskriterien geforderten Mindestqualifikationen
und geforderte Berufserfahrung der eingesetzten Objektleitung. Die benannte Objektleitung und
deren Vertretung müssen dem AG persönlich zwei Wochen vor Vertragsbeginn vorgestellt werden und während
der Geschäftszeiten des AG jederzeit telefonisch erreichbar und innerhalb von 2,0 Stunden im Objekt
(Reaktionszeit) präsent sein.
11. Die in den Eignungskriterien benannte Objektleitung ist für die Auftragserfüllung zwingend einzusetzen. Ein
Wechsel ist nur durch das Ausscheiden der geplanten Person aus dem Unternehmen oder durch schwere
Krankheit zulässig (Nachweispflicht durch den AN). Für die Ersatzperson gelten die in den Eignungskriterien
geforderten Mindestqualifikationen und geforderte Berufserfahrung in absolut identischer Weise. Der AG hat
das Recht, unter Angabe des Grundes die vorgeschlagene Ersatzperson als Objektleitung abzulehnen.
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12. Der AN hat die im Angebot kalkulierten/benannten Aufsichts- und Kontrollstunden mindestens in dem Maße
zu erbringen und diese auch zu dokumentieren. Ferner ist mit der Monatsrechnung dieser Nachweis beizufügen.
Im Vertretungsfall bei Urlaub oder Krankheit hat die namentlich benannte Ersatzkraft die Aufgaben zu
übernehmen, und ebenfalls die mindestens zu erbringenden Anwesenheitsstunden zu leisten und nachzuweisen.
Die Objektleitung steht den AG-Vertretern/Gebäudeverantwortlichen nach Terminvereinbarung mindestens
1 x monatlich für einen Jour-fix-Termin vor Ort persönlich zur Verfügung.
13. Die Objektleitung ist für sämtliche Belange der Reinigungskräfte des AN verantwortlich und mit einem entsprechenden
Weisungsrecht ausgestattet. Die Objektleitung sorgt für eine vertragskonforme, professionelle
und termingetreue Leistungserbringung und arbeitet eng und vertrauensvoll mit dem AG-Vertreter zusammen.
14. Eine Verständigung mit der Objektleitung und deren Vertretung in deutscher Sprache und Schrift muss zwingend
möglich sein.
15. Der AN trägt dafür Sorge, dass das in hygienerelevanten Bereichen eingesetzte Personal die gesetzlichen
Untersuchungen und Unterweisungen erfahren hat und über entsprechende Nachweise verfügt. Die Nachweise
sind auf Verlangen dem AG zur Verfügung zu stellen.
16. Die Ausführung der Glasreinigung ist während der kompletten Leistungserbringung durch einen weisungsbefugten
Vorarbeiter zu beaufsichtigen und zu koordinieren.
17. Der Vorarbeiter kontrolliert regelmäßig und engmaschig das geschuldete Reinigungsergebnis.
18. Eine Verständigung mit dem Vorarbeiter in deutscher Sprache und Schrift muss zwingend möglich sein.
19. Personen, die nicht mit der Ausführung der Leistung, bzw. deren Beaufsichtigung beauftragt sind (insbesondere
auch Kinder und Ehe-/Lebenspartner der Mitarbeiter), dürfen das/die Objekt/e nicht betreten. Das Mitbringen
von Tieren ist untersagt.
20. Der AN und die im Rahmen dieses Vertrages eingesetzten Mitarbeiter sind verpflichtet, alle im Reinigungsobjekt
gefundenen Gegenstände dem AG zu übergeben. Ein Finderlohn wird nicht gewährt.
21. Die Benutzung technischer Anlagen des AG wie z. B. Telefon, Telefax, Kopier- und EDV-Geräte ist untersagt,
ausgenommen ist das Absetzen eines Notrufes, z. B. bei Feuer.
22. Bei der Reinigung festgestellte Mängel und Schäden in den zu reinigenden Räumen und an den Einrichtungsgegenständen
sind dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Soweit diese Schäden eine Gefährdung des
Reinigungspersonals darstellen, darf die Reinigung nicht vor Behebung der festgestellten Gefährdung fortgeführt
werden.
23. Der AN und die im Rahmen dieses Vertrages eingesetzten Mitarbeiter verpflichtet sich dafür zu sorgen, die
Räumlichkeiten nach Ausführung der Tätigkeiten wieder ordnungsgemäß zu verlassen (Lichter löschen,
Fenster schließen). Die Türen sind nach Vorgabe/Regelung des AG zu verschließen, bzw. offen zu lassen.
24. Der AN benennt eine Woche vor Vertragsbeginn namentlich einen Sicherheitsbeauftragten mit dessen Kontaktdaten.
Der Sicherheitsbeauftragte hat eng mit dem AG zusammenzuarbeiten und auf die Wünsche des
AG, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung stehen, einzugehen.
25. Der AG ist mit einer schriftlichen Begründung berechtigt, Mitarbeiter des AN des Hauses zu verweisen oder
ihnen den Zutritt zum Objekt zu verweigern.
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6 Verschwiegenheitsverpflichtung
1. Der AN hat die Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Unterlagen, Schriftstücke, Akten, die sich in den
Diensträumen des AG befinden, unterliegen den allgemeinen und besonderen Datenschutzbestimmungen,
insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung, des Bayerischen Datenschutzgesetzes, des Bundesdatenschutzgesetzes
und des Sozialgesetzbuches. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrages
bestehen. In diese Unterlagen darf kein Einblick genommen werden, noch dürfen Abschriften, Fotokopien
o.ä. gefertigt werden. Ferner dürfen durch die Mitarbeiter des AN keine Schränke, Schubladen oder sonstige
Behältnisse unbefugt geöffnet werden.
2. Der AN setzt ausschließlich Personal ein, das zur Wahrung der Vertraulichkeit beim Umgang mit personenbezogenen
Daten i.S.d. DSGVO verpflichtet ist.
3. Der AN sorgt dafür, dass sich seine Arbeitskräfte schriftlich verpflichten, Stillschweigen zu bewahren über alle
ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Vorgänge. Die Verpflichtungserklärung ist
auf Verlangen dem AG zur Verfügung zu stellen.
7 Unterauftragnehmer
1. Der AN ist verpflichtet, den Einsatz geeigneter Unterauftragnehmer, unter Angabe der vollständigen Anschrift
und Gesellschaftsform, rechtzeitig schriftlich anzuzeigen und vom AG schriftlich genehmigen zu lassen. Der
AG kann den Einsatz bestimmter Unterauftragnehmer verweigern. Der Unterauftragnehmer gilt als Erfüllungsgehilfe
i. S. d. 278 BGB.
2. Der AN hat mit dem Unterauftragnehmer die Geltung der für ihn maßgeblichen Vertragsbedingungen zu vereinbaren.
Auf Verlangen des AG hat er dies nachzuweisen.
3. Im Falle einer Übertragung von Leistungen durch den AN an einen Unterauftragnehmer, bleibt der AN allein
verantwortlicher Ansprechpartner des AG. Der AN bleibt dem AG gegenüber vollumfänglich alleinverantwortlich
und haftend.
4. Setzt der AN in zulässiger Weise für die Durchführung seiner Leistung Unterauftragnehmer ein, verpflichtet
er sich, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um zu gewährleisten, dass auch die von ihm eingesetzten
Unterauftragnehmer die in 5 Abs. 4 genannten Regelungen bezüglich der von ihnen eingesetzten Arbeitnehmer
einhalten.
8 Reinigungsequipment und Reinigungsmittel
1. Der AN verpflichtet sich, sämtliche Maschinen, Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel für die vertragliche fachgerechte
Leistungserfüllung zu stellen. Es gelten hier zwingend die Anforderungen in der Leistungsbeschreibung
und die im Einarbeitungskonzept genannte Ausstattung als Mindestanforderung. Die vom AN eingesetzten
Geräte und Gegenstände müssen den Anforderungen der einschlägigen EN/DIN-Normen für Sicherheit,
dem technischen und ergonomischen Standard entsprechen. Die eingesetzten Maschinen müssen mit
dem VDE/GS-Zeichen versehen sein.
2. Die eingesetzten Geräte, Maschinen und Utensilien zur Leistungserfüllung sind täglich in sauberem und gepflegtem
Zustand zu halten. Es ist auf eine vollständige Entleerung von Anwenderlösungen in Eimern und
Maschinen zu achten.
3. Der AG verpflichtet sich für die Glasreinigung sämtliche erforderlichen Leitern, Gerüste, Arbeitsbühnen für
die vertraglich fachgerechte Leistungserfüllung zu stellen.
4. Der AN ist für die Einholung eventueller Genehmigungen für Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum zuständig
und trägt auch die hierfür anfallenden Kosten.
5. Für die Unterhaltsreinigung ist ein 4-Farben-System einzusetzen. Reinigungsutensilien, Reinigungstücher
und Eimer sind in der nachstehend beschriebenen Farbkennung zwingend zur Anwendung zu bringen.
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Die nachfolgende Farbkennung ist einzuhalten.
blau: Oberflächenreinigung (z. B. Schreibtische)
gelb: indirekter Sanitärbereich (z. B. Waschbecken)
rot: direkter Sanitärbereich (z. B. Urinale)
grün: Lebensmittelbereiche (z. B. Teeküchen)
6. Reinigungstextilien (Tücher und Wischbezüge) sind nach der Benutzung täglich gegen gewaschene und saubere
zu tauschen. Die feuchten Reinigungstextilien dürfen nicht in den Räumlichkeiten des AG zum Trocknen
aufgehängt werden. Sollten die benutzten Reinigungstextilien nicht täglich getauscht werden können, so hat
die Lagerung der gebrauchten Textilien nur in geeigneten, luftdicht verschlossenen Behältern zu erfolgen.
7. Der Einsatz von modernen Reinigungsautomaten ist unter Beachtung der Grundforderungen nach werterhaltender
und professioneller Reinigung gefordert.
8. Die eingesetzten Reinigungstechniken müssen in Bezug auf Gesundheitsverträglichkeit, Material, Nachhaltigkeit
und Umweltschutz dem jeweils neuesten Stand der Technik entsprechen.
9. Der AN ist verpflichtet, nicht ätzende Reinigungs- und Pflegemittel zu verwenden, die eine Schädigung der
zu behandelnden Flächen und Einrichtungsgegenstände ausschließen. Für die Fußbodenpflege sind nur
rutschhemmende Pflegemittel zu verwenden.
10. Die Reinigungs- und Pflegemittel sowie Desinfektionsmittel dürfen zu keiner vermeidbaren Gesundheitsschädigung,
bzw. Belästigung der Nutzer führen und sollen eine sehr hohe Umweltverträglichkeit garantieren. Es
ist ferner darauf zu achten, dass nach Abschluss der täglichen Reinigung die Reinigungs- und Pflegemittel
verschlossen aufbewahrt werden und dass auch während der Reinigungsarbeiten niemand unbefugt Besitz
davon erlangt.
11. Die zum Einsatz kommenden Reinigungs- und Pflegemittel müssen mit einem geeigneten Dosiersystem dosiert
werden. Die Anwenderkonzentrationen der einzelnen Hersteller sind unbedingt zu beachten und zu garantieren.
12. Der AN setzt keine der folgendenden Spezialprodukte ein:
Luftverbesserer, Duftöle, WC-Beckensteine, metallvernetzte Dispersionen, Bleichmittel, Rohrreiniger, Chlorreiniger,
salzsäurehaltige Sanitäreiniger, Produkte mit Flusssäureanteil.
13. Die Desinfektionsmittel müssen in der aktuellen VAH-Liste (Verbund für Angewandte Hygiene e.V.) oder in
der aktuellen RKI-Liste (Liste des Robert-Koch-Institutes) aufgeführt sein. Desinfektionsmaßnahmen sind
nicht präventiv durchzuführen, sondern nur dann, wenn sie in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich gefordert
sind. Bei amtlich angeordneten Desinfektionsmaßnahmen ist der AN verpflichtet, diese durch einen geprüften
Desinfektor beaufsichtigt und unterweisend durchführen zu lassen. Angeordnete Desinfektionsarbeiten
werden zusätzlich vergütet.
14. Der AN verpflichtet sich zur unentgeltlichen Abgabe von Proben der von ihm verwandten Mittel zwecks Prüfung
durch eine vom AG bestimmte Stelle. Der AN trägt die Kosten der Prüfung, wenn diese ergibt, dass die
von ihm eingesetzten Mittel nicht den Vertragsbestimmungen und/oder nicht dem neuesten Stand der Technik
entsprechen. Schadensersatzansprüche des AG bleiben davon unberührt.
15. Der AN ist für die Entsorgung seiner Produkte und Gebinde unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorschriften
und kommunalen Regelungen selbst verantwortlich.
16. Der AG behält sich vor, unter dem Gesichtspunkt der Gesundheitsvorsorge und Umweltaspekten, die Verwendung
bestimmter Reinigungs-, Pflegemittel und Desinfektionsmittel zu untersagen oder vorzuschreiben.
17. Die geltenden Pflegeanleitungen für die Bodenbeläge, Einrichtungsgegenstände oder sonstige Oberflächen
sind zu beachten und einzuhalten.
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18. Verbrauchsmaterial, wie z. B. WC-Papier, Handtuchpapier, Textilhandtücher, Flüssigseife und Händedesinfektion
stellt der AG. Die Verteilung bzw. das Auffüllen obliegen gemäß der Leistungsbeschreibung dem AN.
Der AG ist rechtzeitig vom AN-Vertreter darüber zu informieren, wenn Teile des Verbrauchsmaterials zu Ende
gehen. Der AN ist eigenverantwortlich für den Transport und die fachgerechte Zwischenlagerung der Verbrauchsmaterialien
in den zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten zuständig.
9 Qualitätsniveau - Malussystem
Qualitätsniveau
1 = sehr gut Kontrollergebnis 100 % = keine Mängel vorhanden
2 = gut Kontrollergebnis < 100 % > 80 % = einzelne kleine Mängel vorhanden
3 = befriedigend Kontrollergebnis 80 % > 60 % = vermehrte Mängel vorhanden
4 = mangelhaft Kontrollergebnis 60 % > 40 % = häufige Mängel vorhanden
5 = ungenügend Kontrollergebnis 40 % = sehr viele auffällige Mängel vorhanden
oder keine Reinigungsleistung
erbracht.
1. Die Vertragsparteien vereinbaren ein gutes Qualitätsniveau (2 = gut), dies entspricht mindestens einem Ø
Kontrollergebnis von über 80 %. Der AN verpflichtet sich seine Reinigungsleistungen während der Vertragslaufzeit
in immer gleichbleibender guter Qualität mit einem Qualitätsniveau von mindestens 2 zu erbringen.
2. Der AN hat durch regelmäßige Kontrollen und weitere geeignete Maßnahmen das vereinbarte Qualitätsniveau
sicherzustellen, regelmäßig, entsprechend der im Qualitätssicherungskonzept gemachten Angabe, mindestens
jedoch monatlich pro Objekt zu überprüfen und zu dokumentieren sowie dem AG diese Dokumentation
zeitnah zu übergeben.
3. Der AN kann auf Verlangen des AG jederzeit an gemeinsamen Objektkontrollen zur Überprüfung der vertraglichen
Reinigungsleistung und des Qualitätsniveaus teilnehmen.
4. Der AG führt selbständig Qualitätskontrollen durch oder beauftragt ein neutrales Unternehmen für die Durchführung
und Ermittlung.
5. Eine aussagefähige Qualitätskontrolle i. S. der Ziff. 2 bis 4 ist dann erreicht, wenn mehr als 30 % der Grundfläche
des zu kontrollierenden Objekts und mindestens 5 verschiedene Raumgruppen kontrolliert und bewertet
wurden. Dabei werden bei jeder Raumgruppe die Leistungen gem. der Leistungsbeschreibung einzeln
kontrolliert. Für jeden Raum wird festgestellt, wieviel Prozent der Kontrollpunkte ohne Mängel, bzw. wie groß
die Abweichungen waren. Das Kontrollergebnis wird ermittelt, indem ein Durchschnittswert aller kontrollierten
Räume gebildet wird. Es ist darauf zu achten, immer unterschiedliche Räume und Raumgruppen zu kontrollieren.
6. Das Qualitätsniveau wird pro Raum wie folgt definiert:
a. Wenn in einem Raum keine Abweichungen von der Leistungsbeschreibung vorhanden sind, bzw. bei den
bewerteten Kontrollpunkten eine vollumfängliche Leistungserfüllung gegeben ist, entspricht dies einem
sehr guten Qualitätsniveau.
b. Wenn in einem Raum nur geringe Abweichungen von der Leistungsbeschreibung vorhanden sind, bzw.
bei max. 2 bewerteten Kontrollpunkten keine vollumfängliche Leistungserfüllung gegeben ist, entspricht
dies einem guten Qualitätsniveau.
c. Wenn in einem Raum kleine Abweichungen von der Leistungsbeschreibung vorhanden sind, bzw. bei
max. 3 bewerteten Kontrollpunkten keine vollumfängliche Leistungserfüllung gegeben ist, entspricht dies
einem befriedigenden Qualitätsniveau.
d. Wenn in einem Raum größere Abweichungen von der Leistungsbeschreibung vorhanden sind, bzw. bei
max. 4 bewerteten Kontrollpunkten keine vollumfängliche Leistungserfüllung gegeben ist, entspricht dies
einem mangelhaften Qualitätsniveau.
e. Wenn in einem Raum große Abweichungen von der Leistungsbeschreibung vorhanden sind, bzw. bei
mehr als 4 bewerteten Kontrollpunkten keine vollumfängliche Leistungserfüllung gegeben ist, entspricht
dies einem ungenügenden Qualitätsniveau.
69
Reinigungsvertrag Los 2
Ausschreibung Gebäudereinigung BaySG
CS_2019_079_015_Reinigungsvertrag Los 2
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untersagt. | Seite 10 von 14
7. Wird bei einer Qualitätsmessung ein gutes oder sehr gutes Kontrollergebnis festgestellt, dies entspricht einem
Ø Kontrollergebnis von über 80 %, trägt die Kosten der externen Qualitätskontrolle der AG.
8. Wird bei einer Qualitätsmessung nur ein befriedigendes Ø Kontrollergebnis festgestellt, können die Kosten
der externen Qualitätskontrolle auf den AN übertragen werden.
9. Wird bei einer Qualitätsmessung nur ein mangelhaftes Ø Kontrollergebnis festgestellt, können die Kosten der
externen Qualitätskontrolle auf den AN übertragen werden und es führt zu einer Rechnungsminderung von
5 % der gesamten Monatsrechnung des beanstandenden Kontrollobjekts.
10. Wird bei einer Qualitätsmessung nur ein ungenügendes Ø Kontrollergebnis festgestellt, können die Kosten
der externen Qualitätskontrolle auf den AN übertragen werden und es führt zu einer Rechnungsminderung
von 10 % der gesamten Monatsrechnung des beanstandenden Kontrollobjekts.
11. Die Kosten der externen Qualitätsmessung belaufen sich einschließlich einer schriftlichen Dokumentation
und Bildmaterial auf 490,00 zzgl. gültiger MwSt. für den AN pro Durchführung und Kontrollobjekt.
10 Auftraggeberpflichten
1. Das zur Reinigung erforderliche Wasser und Energie werden dem AN unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Der AN hat auf sparsamen Verbrauch zu achten. Der Anschluss einer Waschmaschine des AN ist nicht gewünscht
und bedarf der schriftlichen Zustimmung des AG und auch nur gegen entsprechende Vergütung von
Wasser und Strom.
2. Der AG überlässt dem AN geeignete Räumlichkeiten für die Aufbewahrung der Reinigungsgeräte, Reinigungsmaschinen,
Reinigungsmittel und das benötigte Verbrauchsmaterial, soweit dies nach den örtlichen
Gegebenheiten möglich ist. Der AN hat die überlassenen Räumlichkeiten regelmäßig, mindestens einmal
wöchentlich, unentgeltlich zu reinigen und sorgt für ein sauberes und aufgeräumtes Erscheinungsbild. Für
die Lagerung von Reinigungschemie ist der AN alleine für die Einhaltung der geltenden Sicherheitsvorschriften
verantwortlich.
3. Der AG überlässt dem AN Schlüssel bzw. elektronische Schlüssel/Karten/Transponder die für die Leistungserfüllung
benötigt werden und erstellt darüber ein schriftliches Protokoll. Die Weitergabe dieser Schlüssel/Karten/
Transponder an die Mitarbeiter des AN dokumentiert dieser schriftlich. Eine Weitergabe an Dritte, die
nicht mit dem Reinigungsauftrag in direktem Zusammenhang stehen sowie eine Nachfertigung ist strengstens
untersagt. Schlüssel/Karten/Transponder dürfen nur im Objekt aufbewahrt werden. Schlüssel/Karten/Transponder
müssen nach der Reinigung in den dafür vorgesehenen Schlüsselkästen im Objekt verbleiben und
dürfen nicht von den Reinigungskräften mit nach Hause genommen werden, bzw. bedarf es einer schriftlichen
Sondergenehmigung durch den AG.
4. Bei Verlust eines Schlüssels/Karte/Transponder ist der AG unverzüglich zu informieren. Der AN haftet für den
Verlust von Schlüssel/Karten/Transponder und den daraus folgenden Schäden und entstehenden Kosten.
Die ausgehändigten Schlüssel/Karten/Transponder sind nach Vertragsablauf vom AN unverzüglich dem AG
vollständig zurückzugeben und sich quittieren zu lassen.
11 Haftung
1. Der AN haftet für alle Schäden, die nachweislich durch ihn oder die im Rahmen dieses Vertrages eingesetzten
Mitarbeiter verursacht werden. Soweit Dritte Schaden erleiden und den AG in Anspruch nehmen, ist der AN
verpflichtet, den AG unverzüglich freizustellen.
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Reinigungsvertrag Los 2
Ausschreibung Gebäudereinigung BaySG
CS_2019_079_015_Reinigungsvertrag Los 2
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untersagt. | Seite 11 von 14
2. Der AN verpflichtet sich, eine Haftpflichtversicherung in mindestens folgender Höhe nachzuweisen oder abzuschließen.
Der Abschluss ist dem AG zwei Wochen vor Vertragsbeginn nachzuweisen.
a Personenschäden 2.000.000,00 Euro
b Sach- und Umweltschäden 2.000.000,00 Euro
c Vermögensschäden 1.000.000,00 Euro
d Allmählichkeitsschäden 1.000.000,00 Euro
e Obhut- und Bearbeitungsschäden 1.000.000,00 Euro
f Schlüsselverlust 200.000,00 Euro
3. Mit Ausnahme der Verkehrssicherungspflicht haftet der AG nicht für die Folgen von Unfällen, die die Mitarbeiter
des AN bei der Ausführung ihrer Tätigkeit erleiden. Ebenso haftet der AG nicht für Gesundheitsschäden,
die sich der AN oder seine Mitarbeiter bei der Leistungserbringung zuziehen. Der AN verpflichtet sich,
den AG von entsprechenden Entschädigungsansprüchen, einschließlich von Regressansprüchen jeglicher
Art, auch von Versicherungen, freizuhalten.
4. Der AN hat allen Versicherungspflichten nachzukommen, die sich aus der Ausführung der beauftragten Leistung
ergeben. Der AN verpflichtet sich, bei Arbeiten, die die im Gebäude anwesenden Personen gefährden
können, sämtliche erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten (z. B. das Aufstellen von Warnschildern).
5. Der AG übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verlust an den zur Auftragsausführung eingebrachten
Sachen des AN.
6. In Gebäuden mit Alarmanlage (Einbruch, Feuer usw.) trägt der AN die daraus resultierenden Kosten, wenn
durch das beabsichtigte oder auch unbeabsichtigte Auslösen durch seine Mitarbeiter ein Einsatz ausgelöst
wurde.
12 Abnahme und Rechnungsstellung
1. Der AG oder dessen Vertreter stellt fest, ob die Unterhaltsreinigung in den Objekten fristgerecht und ordnungsgemäß
ausgeführt wurde. Die Beweislast für die vertragsgemäße Erfüllung bleibt bis zur erfolgreichen
Abnahme beim AN. Der AG bestätigt zum jeweiligen Monatsende (innerhalb der gängigen Bürozeiten des
AG) mit seiner Unterschrift auf einem entsprechenden Formular die ordnungsgemäße Leistungserbringung
der Unterhaltsreinigung pro Reinigungsobjekt.
2. Der AN verpflichtet sich, die zur Lohnabrechnung vorgesehenen Stundenlisten zwecks Erfüllung der angegebenen,
kalkulierten Arbeitsstunden, dem AG zeitgleich mit der monatlichen Rechnungstellung vorzulegen.
Können die kalkulatorischen Reinigungsstunden nicht nachgewiesen werden, ist der AG zur anteiligen Minderung
der Monatsrechnung berechtigt.
3. Der AN erstellt monatlich nachträglich eine Rechnung über die ausgeführten Unterhaltsreinigungen unter
Zugrundelegung der vereinbarten Festpreise. Mit der Rechnung sind zeitgleich die Bescheinigung und Dokumentation
nach 12 Ziffer 1 und 2 sowie die Dokumentation nach 5 Ziffer 12 einzureichen. Die monatliche
Rechnungssumme beträgt ein Zwölftel des in der Ausschreibung kalkulierten Jahrespreises für die Unterhaltsreinigung.
4. Teilt der AG dem AN festgestellte Mängel schriftlich mit, so hat der AN diese spätestens am nächsten Arbeitstag
zu beseitigen, sofern nicht eine noch kürzere Frist aufgrund von Einzelfällen (z. B. bei Flächen, die
täglich zu reinigen sind) oder speziellen Hygieneanforderungen erforderlich ist. Kommt der AN der jeweils
angezeigten Mängelbeseitigung nicht fristgerecht nach, so ist der AG berechtigt, die Monatsrechnung jeweils
um 3 % des betreffenden Objektes zu mindern.
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Reinigungsvertrag Los 2
Ausschreibung Gebäudereinigung BaySG
CS_2019_079_015_Reinigungsvertrag Los 2
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5. Der AG oder dessen Vertreter stellt fest, ob die Glasreinigung in den Objekten fristgemäß und ordnungsgemäß
ausgeführt wurde. Die Beweislast für die vertragsgemäße Erfüllung bleibt bis zu einer erfolgreichen
Abnahme beim AN. Der AG bestätigt (innerhalb der gängigen Bürozeiten des AG) mit seiner Unterschrift auf
einem entsprechenden Formular die ordnungsgemäße Leistungserbringung der Glasreinigung pro Reinigungsobjekt.
6. Der AN erstellt nachträglich eine Rechnung über die ausgeführten Glasreinigungen unter Zugrundelegung
der vereinbarten Festpreise. Mit der Rechnung sind zeitgleich die Bescheinigung und Dokumentation nach
12 Ziffer 5 einzureichen.
7. Der AN erstellt sämtliche Rechnungen in zweifacher Ausführung mit den jeweiligen erforderlichen Nachweisen
und Bestätigungen.
8. Kommt der AN der Mängelbeseitigung auch nach dokumentierter Aufforderung und innerhalb einer vom AG
gesetzten angemessenen Frist nicht nach, den vertragsmäßigen Reinigungszustand wiederherzustellen,
kann der AG einen Dritten beauftragen und die Leistung ausführen lassen. Die anfallenden Kosten trägt dann
der AN.
9. Stellt sich heraus, dass vereinbarte Leistungen nicht erbracht wurden und ist eine Nachbesserung unmöglich,
so kann der AG die Rechnung in Höhe der nichterbrachten Leistungen entsprechend der Angaben in der
Kalkulation kürzen.
10. Leistungen für Sonderreinigungen werden separat in Rechnung gestellt und werden nur mit einer erfolgreichen,
unmittelbar dokumentierten Abnahme mit den im 4 Abs. 2 genannten Abnahmeinhalten durch den
AG akzeptiert. Die Rechnungstellung dazu hat spätestens 4 Wochen nach erfolgreicher Abnahme zu erfolgen.
11. Der AG überweist bargeldlos innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang den prüfbaren Rechnungsbetrag
in Euro auf das vom AN angegebene Konto. Eine Rechnung ist nur prüffähig, wenn alle geforderten
Bescheinigungen beigefügt sind.
12. Bei Rückforderungen des AG aus Überzahlung ( 812 ff BGB) kann sich der AN nicht auf Wegfall der Bereicherung
( 818 Abs. 3 BGB) berufen. Im Falle einer Überzahlung hat der AN den überzahlten Betrag zu
erstatten.
13 Preisanpassung
1. Bei den vereinbarten Preisen handelt es sich um Festpreise laut Angebot. Auf diese Preise wird die geltende
Umsatzsteuer berechnet.
2. Der durchschnittliche Anteil der Lohn- und Lohnfolgekosten am Gesamtpreis wurde im Angebot in den einzelnen
Stundenverrechnungssätzen (Unterhalts-, Glasreinigung) ermittelt und dient als Berechnungsgrundlage.
a) Ändern (erhöhen oder vermindern) sich nach Abschluss dieses Vertrages die Stundenlöhne des einschlägigen
Tarif- oder Rahmentarifvertrages für das Gebäudereinigerhandwerk, so ändern sich die vereinbarten
Preise mittels Preisgleitklausel wie folgt:
a) Preisänderung bei Änderung der Löhne
Lohnkostenanteil *________ % x Änderungssatz ________ %
= ________ %
100
72
Reinigungsvertrag Los 2
Ausschreibung Gebäudereinigung BaySG
CS_2019_079_015_Reinigungsvertrag Los 2
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b) Ändern (erhöhen oder vermindern) sich nach Abschluss dieses Vertrages die gesetzlichen Lohnnebenund
Lohnfolgekosten, so ändern sich die vereinbarten Preise mittels Preisgleitklausel wie folgt:
b) Preisänderung bei Änderung der lohngebundenen Kosten
Kosten ________ % x 100
= ________ %
100 % (Lohn) + Kalkulationszuschlag ________ %
3. Im Falle einer geforderten Anpassung erfolgt diese frühestens ab dem Tag nach Inkrafttreten des neuen
Tarifvertrages oder der gesetzlichen Sozialleistungsänderung. Die Preisänderungen werden nur akzeptiert,
wenn diese rechtzeitig (mindestens 4 Wochen vorher) schriftlich an den AG mit dem entsprechenden Nachweis
und der vertraglich vereinbarten Berechnungsgrundlage dargelegt werden. Eine rückwirkende Anpassung
ist ausgeschlossen.
14 Vertragsdauer und Kündigung
1. Dieser Vertrag wird für die Dauer von 2 Jahren geschlossen und tritt am 01.03.2020 in Kraft. Die Vertragslaufzeit
verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht spätestens zum 31.10.2021,
bzw. zum 31.10.2022, vom AG schriftlich gekündigt wird. Er endet in jedem Fall automatisch nach 4 Jahren
am 29.02.2024. Es bedarf keiner gesonderten Kündigung.
2. Die ersten 6 Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann der Vertrag durch den AG mit einer
Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
3. Der AG hat das Recht der außerordentlichen Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende, falls
das Gebäude nicht mehr durch den AG genutzt wird oder der AG die Reinigungsleistungen selbst übernehmen
wird.
4. Der AG kann abgesehen von sonstigen gesetzlichen Bestimmungen das Vertragsverhältnis aus wichtigem
Grund, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, beenden.
Wichtige Gründe sind insbesondere:
a. Wenn über das Vermögen des AN ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren eröffnet wird, oder ein entsprechender
Eröffnungsantrag mangels Masse abgewiesen wird ( 8 VOL/B).
b. Wegen dokumentierter mangelhafter oder nicht termingetreuer Leistungserfüllung (der AN erbringt die
vertraglich vereinbarte Leistung nachweislich nicht fachgerecht oder termingetreu und wurde bereits
mehrfach dazu schriftlich abgemahnt).
c. Wegen Unzumutbarkeit. Nach schwerwiegenden Verstößen gegen die Vertragsbestimmungen ist eine
weitere Zusammenarbeit für den AG nicht mehr zumutbar.
d. Wenn Unterauftragnehmer ohne schriftliche Genehmigung eingesetzt werden.
e. Wenn die eingesetzten Arbeitskräfte des AN nicht nach den Bestimmungen des Tarifvertrages des Gebäudereinigerhandwerks
entlohnt werden oder gegen sonstige Bestimmungen aus dem geltenden Tarifrecht
verstoßen wird.
f. Wenn Arbeitskräfte ohne die erforderlichen Genehmigungen bezüglich Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis
eingesetzt werden.
g. Wenn der AN gegen das geltende Arbeitszeitgesetz beim eingesetzten Personal verstößt.
h. Wenn eine unzulässige Abrede gegen die geltenden Wettbewerbsbeschränkungen getroffen wurde.
i. Wenn der AN Mitarbeitern des AG, die z. B. mit der Leistungsabnahme, Überwachung oder Rechnungstellung
befasst sind, in irgendeiner Art Vorteile verspricht oder gewährt.
j. Wenn Leistungen durch den AN abgerechnet werden, die tatsächlich nicht erbracht wurden.
k. Wenn der AN mehrfach die in der Ausschreibung geforderte Reaktionszeit nicht einhält.
l. Wenn Reinigungsverfahren angewandt werden oder Reinigungsmittel bzw. Gerätschaften eingesetzt
werden, die dem AN untersagt worden sind.
m. Wenn geforderte Daten, Arbeitspläne, Nachweise nicht innerhalb der gesetzten Fristen an den AG übergeben
werden.
n. Wenn im Angebot falsche Erklärungen abgeben wurden.
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Reinigungsvertrag Los 2
Ausschreibung Gebäudereinigung BaySG
CS_2019_079_015_Reinigungsvertrag Los 2
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untersagt. | Seite 14 von 14
5. Weitere Möglichkeiten der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleiben nach den üblichen Werkvertragsregelungen
erhalten.
6. Die Kündigung muss schriftlich ausgesprochen werden.
7. Schadenersatzansprüche des AN infolge fristloser Kündigung sind ausgeschlossen. Die Geltendmachung
von Schadenersatzansprüchen durch den AG bleibt unberührt.
8. Zum Ende des Vertragsverhältnisses ist ein Übergabeprotokoll durch den AN gemeinsam mit dem AG zu
erstellen, in dem der Reinigungszustand festgestellt und dokumentiert wird. Hierbei festgestellte Mängel müssen
vom AN auf seine Kosten innerhalb einer angemessenen Frist behoben werden.
9. Der AN hat bei Beendigung des Vertragsverhältnisses am Tage der letzten Reinigung sämtliche von ihm
eingesetzten Maschinen, Geräte und Materialien aus den Gebäuden zu entfernen und das/die Objekt/e in
einem vertragskonformen Reinigungszustand, inklusive der zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten, sauber
und mängelfrei zu übergeben.
15 Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche
Abreden und Vereinbarungen haben keine Gültigkeit.
2. Der AN darf ohne schriftliche Genehmigung keine Mitarbeiter des AG und auch nicht deren direkte Familienmitglieder
wie Ehepartner und Kinder im Vertragsobjekt/en zur Erfüllung der vertraglichen Leistung beschäftigen.
3. Veröffentlichungen über die beauftragte Leistung sind nur mit schriftlicher Zustimmung des AG möglich.
4. Die Abtretung einer Forderung aus dem Vertrag ist für den AN nur mit schriftlicher Zustimmung des AG zulässig.
5. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen mit ausländischen Vertragspartnern
gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich
der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut gültig. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen
nur in deutscher Sprache.
6. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss
unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen
unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und
durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die
die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden
Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
7. Im Vertragstext werden aus Gründen der leichteren Lesbarkeit und sprachlichen Verständlichkeit männliche
oder weibliche Sprachformen bei personenbezogenen Substantiven und Pronomen verwendet. Dies impliziert
jedoch keine Benachteiligung, sondern ist geschlechtsneutral zu verstehen.
8. Gerichtsstand ist für beide Vertragsparteien der Sitz des AG.
Stempel - Auftraggeber - Stempel - Auftragnehmer -
Datum und Unterschrift - Auftraggeber - Datum und Unterschrift - Auftragnehmer -
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Besichtigungsbestätigung Los 1
Ausschreibung Gebäudereinigung BaySG
CS_2019_079_016_Besichtigungsbestätigung Los 1
2019 | www.cleansolution-gmbh.de | Die Weitergabe an Dritte ohne schriftliche Genehmigung des Auftraggebers ist ausdrücklich
untersagt. | Seite 1 von 1
Nachweis der Objektbesichtigung
Vergabeart:
Bezeichnung der Leistung:
Vergabenummer:
Gebäudereinigung Bay. Staatsgüter in Gründung
Kennnummer: 19-0321
Auftraggeber:
Freistaat Bayern
Bayerische Staatsgüter in Gründung (BaySG i.G.)
Prof.-Zorn-Str. 19
85586 Poing-Grub
Firmendaten Bieter:
Los 1 Unterhaltsreinigung, Glasreinigung
- verschiedene Objekte am Standort Poing-Grub
Termin: 27.11.2019 Uhrzeit:
Termin: 28.11.2019 Uhrzeit:
Objektbesichtigung wurde durchgeführt:
Name, Vorname
Bietervertreter
Funktion im Unternehmen
Bietervertreter
Hiermit bestätige/n ich/wir im Zuge der durchgeführten Besichtigung, alle notwendigen Ortskenntnisse
und Objektspezifikationen erfahren zu haben, um ein qualifiziertes und auskömmliches Angebot erstellen
zu können.
Datum, Unterschrift und Stempel
Bietervertreter
Objekte:
Nr. Objekte Los 1
1 Objekte laut Aufzählung, Prof.-Zorn-Str. 19, 85586 Poing-Grub
Bestätigung über die Teilnahme an der Objektbesichtigung:
Datum, Unterschrift
Auftraggebervertreter
Bemerkung:
Die Teilnahme an einer Objektbesichtigung ist nur nach erfolgreicher Anmeldung möglich. Die Durchführung
der Besichtigung ist mit Ihrer Unterschrift zu bestätigen. Nach erfolgreich durchgeführter Besichtigung
erhalten Sie die Unterschriften des Auftraggebervertreter. Nur mit der Unterschrift des Auftraggebervertreters
ist die Besichtigung nachgewiesen und erfüllt. Das Formular CS_2019_079_016_Besichtigungsbestätigung
Los 1 ist mit allen Unterschriften dem Angebot beizufügen/hochzuladen. Das Fehlen der Besichtigungsbestätigung
führt zwingend zum Ausschluss Ihres Angebotes.
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Besichtigungsbestätigung Los 2
Ausschreibung Gebäudereinigung BaySG
CS_2019_079_016_Besichtigungsbestätigung Los 2
2019 | www.cleansolution-gmbh.de | Die Weitergabe an Dritte ohne schriftliche Genehmigung des Auftraggebers ist ausdrücklich
untersagt. | Seite 1 von 1
Nachweis der Objektbesichtigung
Vergabeart:
Bezeichnung der Leistung:
Vergabenummer:
Gebäudereinigung Bay. Staatsgüter in Gründung
Kennnummer: 19-0321
Auftraggeber:
Freistaat Bayern
Bayerische Staatsgüter in Gründung (BaySG i.G.)
Prof.-Zorn-Str. 19
85586 Poing-Grub
Firmendaten Bieter:
Los 2 Unterhaltsreinigung, Glasreinigung
- verschiedene Objekte am Standort Freising
Termin: 27.11.2019 Uhrzeit:
Termin: 28.11.2019 Uhrzeit:
Objektbesichtigung wurde durchgeführt:
Name, Vorname
Bietervertreter
Funktion im Unternehmen
Bietervertreter
Hiermit bestätige/n ich/wir im Zuge der durchgeführten Besichtigung, alle notwendigen Ortskenntnisse
und Objektspezifikationen erfahren zu haben, um ein qualifiziertes und auskömmliches Angebot erstellen
zu können.
Datum, Unterschrift und Stempel
Bietervertreter
Objekte:
Nr. Objekte Los 2
1 Verwaltung, Am Gereuth 11, 85354 Freising
Bestätigung über die Teilnahme an der Objektbesichtigung:
Datum, Unterschrift
Auftraggebervertreter
Bemerkung:
Die Teilnahme an einer Objektbesichtigung ist nur nach erfolgreicher Anmeldung möglich. Die Durchführung
der Besichtigung ist mit Ihrer Unterschrift zu bestätigen. Nach erfolgreich durchgeführter Besichtigung
erhalten Sie die Unterschriften des Auftraggebervertreter. Nur mit der Unterschrift des Auftraggebervertreters
ist die Besichtigung nachgewiesen und erfüllt. Das Formular CS_2019_079_016_Besichtigungsbestätigung
Los 2 ist mit allen Unterschriften dem Angebot beizufügen/hochzuladen. Das Fehlen der Besichtigungsbestätigung
führt zwingend zum Ausschluss Ihres Angebotes.
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Definition der Leistungsarten
Ausschreibung Gebäudereinigung BaySG
CS_2019_079_017_Definition der Leistungsarten
2019 | www.cleansolution-gmbh.de | Die Weitergabe an Dritte ohne schriftliche Genehmigung des Auftraggebers ist ausdrücklich
untersagt. | Seite 1 von 11
A) Begriffe der Gebäude-Innenreinigung
Baufeinreinigung/Bauschlussreinigung
Definition
Die Baufeinreinigung oder Bauschlussreinigung ist identisch mit den in der Praxis geläufigen Begriffen "Erstreinigung
bzw. -pflege". Sie findet nach der Fertigstellung von Neubau-, Umbau- oder nach Renovierungsarbeiten
statt.
Ziel/Ergebnis
Oberflächen sind frei von Handwerkerschmutz (Mörtel-, Gips-, Lackspritzer, Bohrstaub etc.), sowie von
Schutzfolien und Etiketten. Außerdem sollen die Oberflächen staub-, wischspuren- und schlierenfrei sein.
Grundreinigung/Intensivreinigung
Definition
Es werden haftende Verschmutzungen und/oder abgenutzte Pflegefilme, oder andere Rückstände, die das
Aussehen der Oberfläche beeinträchtigen, entfernt. Eine Grundreinigung wird im Allgemeinen nur in größeren
Zeitabständen durchgeführt.
Ziel/Ergebnis
Oberflächen sollen frei von haftenden Verschmutzungen bzw. abgenutzten Pflegefilmen oder anderen Rückständen
sein. Weiterhin sollen Oberflächen schlieren- und fleckenfrei sein, soweit dies nach dem Stand der
Technik möglich ist.
Bemerkungen, Hinweise
Der Zeitpunkt kann vertraglich vereinbart oder als Sonderreinigung festgelegt werden.
Einpflege/Grundpflege
Definition
Bei der Ein- oder Grundpflege werden Pflegemittel auf Oberflächen gebracht, die diese vor mechanischer
Beanspruchung schützen (Werterhaltung) und die nachfolgende Unterhaltsreinigung erleichtern.
Die Ein- oder Grundpflege setzt eine Baufeinreinigung oder Grundreinigung voraus.
Ziel/Ergebnis
Einheitliche Optik des Pflegefilmes, keine unerwünschten Nachteile bezüglich Optik und Trittsicherheit des
Pflegefilmes bei der Nutzung.
Bemerkungen, Hinweise
Die spätere Beseitigung von abgenutzten Pflegemittelfilmen soll möglich sein.
Unterhaltsreinigung
Definition
Unterhaltsreinigungen sind sich wiederholende Reinigungsarbeiten nach festgelegten Zeitabständen.
Ziel/Ergebnis
Je nach den durchzuführenden Reinigungsarbeiten verschieden.
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Definition der Leistungsarten
Ausschreibung Gebäudereinigung BaySG
CS_2019_079_017_Definition der Leistungsarten
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untersagt. | Seite 2 von 11
Zwischenreinigung
Definition
Die Zwischenreinigung ist eine Intensivreinigung mit dem Ziel, den Zeitpunkt der Grundreinigung möglichst
weit hinauszuschieben und die Optik zu verbessern.
Bei nicht-textilen Belägen werden die durch Frequentierung abgenutzten Pflegefilme mittels einer Scheibenmaschine
und einem geeigneten Pad trocken angeschliffen. Anschließend wird der Pflegefilm durch ein geeignetes
Pflegeprodukt ergänzt und mittels geeigneter Maschine und Pad dem übrigen Pflegefilm egalisiert.
Eine Zwischenreinigung von Textilbelägen kommt auch dann zur Anwendung, wenn der Belag aufgrund der
Belagskonstruktion oder Verlegeart durch eine Nassreinigung (Sprühextraktion, Shampoonierung) nicht
grundgereinigt werden kann.
Ziel/Ergebnis
Die Oberfläche soll in ihrer Optik verbessert werden. Stark frequentierte Bereiche sollen in ihrem Gesamterscheinungsbild
der übrigen Fläche angeglichen sein.
Bemerkungen, Hinweise
Die Zwischenreinigung ersetzt üblicherweise nicht die Grundreinigung, sondern zögert diese lediglich hinaus.
Mögliche Verfahren zur Zwischenreinigung sind z. B. Pulverreinigung, Garnpadreinigung oder Trockenshampoonierung.
Teilflächenreinigung
Definition
Die Teilflächenreinigung beschränkt sich auf Fußbodenflächen, die aufgrund starker Frequentierung in der
Optik stark negativ beeinflusst sind, ebenfalls mit dem Ziel, die Grundreinigung hinauszuzögern.
Ziel/Ergebnis
vgl. Zwischenreinigung
Bemerkungen, Hinweise
Die Methoden bei textilen und nicht-textilen Belägen sind mit der Zwischenreinigung vergleichbar.
Sonderreinigung
Definition
Reinigungen, die über den Rahmen der Unterhalts- und Zwischenreinigung hinausgehen.
Ziel/Ergebnis
Je nach Auftrag und Arbeiten unterschiedlich.
Bemerkungen, Hinweise
Sie werden in der Regel als Einzelaufträge vergeben.
B) Ausführung von Reinigungsarbeiten bei der Fußbodenreinigung
Kehren
Definition
Manuelle oder maschinelle, trockene mechanische Entfernung von aufliegendem (leicht gebundenem)
Schmutz (Staub, Sand, Laub, Papierknäuel, Zigarettenkippen etc.) mit Borstenerzeugnissen (Besen, Bürsten,
Kehrwalze, Bürstwalze) und Aufnahme in ein Behältnis.
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Definition der Leistungsarten
Ausschreibung Gebäudereinigung BaySG
CS_2019_079_017_Definition der Leistungsarten
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untersagt. | Seite 3 von 11
Ziel/Ergebnis
Oberfläche ist frei von aufliegendem Schmutz (Staub, Sand, Laub, Papierknäuel, Zigarettenkippen etc.). Mit
geringen Staubrückständen auf dem Fußboden ist dennoch zu rechnen.
Kehrsaugen
Definition
Trockene mechanische Entfernung von aufliegendem Schmutz mit Borstenerzeugnissen und gleichzeitiger
Absaugung von Staub, sowie Aufnahme des Schmutzes in ein Behältnis.
Ziel/Ergebnis
Oberfläche ist frei von Staub und Grobschmutz (Sand, Papierknäuel etc.).
Kehren mit Kehrspänen
Definition
Aufbringen der Kehrspäne und Reinigen des Bodens durch anschließendes Kehren. Kehrgut fachgerecht entsorgen!
Ziel/Ergebnis
Oberfläche ist frei von Sand, Laub, Papierknäueln, Staub; ggf. befindet sich die Oberfläche in einem gepflegten
Zustand.
Bemerkungen, Hinweise
Je nach Art der eingesetzten Kehrspäne werden gleichzeitig pflegende Substanzen aufgebracht.
Polieren
Definition
Geläufig ist auch der Begriff "Bohnern". Maschinelle Behandlung mit Bürstenerzeugnissen oder Pads (Bodenreinigungsscheiben)
auf unbehandelten oder mit Pflegemittel behandelten Fußbodenbelägen.
Ziel/Ergebnis
Oberflächen sind frei von Verkehrsspuren, Absatzstrichen und Getränkeflecken. Die Optik des Pflegefilmes ist
einheitlich; je nach Art der Pflegesubstanzen spezielle Glanzerzeugung.
Bemerkungen, Hinweise
Die Trittsicherheit darf nicht eingeschränkt werden.
Poliersaugen
Definition
Polieren und gleichzeitige Staubbeseitigung durch Trockensaugen in einem Arbeitsgang.
Ziel/Ergebnis
Verkehrsspuren und teilweise haftende Verschmutzungen werden beseitigt; die Oberfläche ist staubfrei. Ergebnis
wie beim Polieren.
Bemerkungen, Hinweise
Fußbodenreinigungsmaschinen werden mit einem Saugaggregat ausgerüstet. Die Trittsicherheit darf nicht
eingeschränkt werden.
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Definition der Leistungsarten
Ausschreibung Gebäudereinigung BaySG
CS_2019_079_017_Definition der Leistungsarten
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untersagt. | Seite 4 von 11
Cleanern (Spraymethode)
Definition
Das Cleanermittel wird mit einem Handsprühkännchen oder durch eine Sprühvorrichtung an einer Bodenreinigungsmaschine
punktuell auf der Belagsfläche verteilt, wo hartnäckige Flecken, sowie abgenutzte Pflegefilme
vorhanden sind; anschließend werden die bearbeiteten Stellen maschinell unter Verwendung geeigneter
Cleanerpads poliert.
Ziel/Ergebnis
Oberflächen sind frei von hartnäckigen Flecken, Gummiabsatzstrichen, Schrammen, Schleifspuren. Abgenutzte
Pflegefilmstellen sind saniert und der übrigen Fläche angeglichen. Die Optik (Glanz) ist einheitlich.
Bemerkungen, Hinweise
Die Trittsicherheit darf nicht einschränkt werden.
Feuchtwischen
Definition
Staubbindendes Wischen in einer Arbeitsstufe mit nebelfeuchten oder präparierten Reinigungstextilien zur
Beseitigung von lose aufliegendem Feinschmutz (Staub, Flaum) und in geringerem Umfang auch von aufliegendem
Grobschmutz (Papierknäuel, Pappbecher, Zigarettenstummel etc.), und anschließender Aufnahme
des Grobschmutzes in ein Behältnis.
Ziel/Ergebnis
Oberfläche ist frei von Grobschmutz und aufliegendem Feinschmutz (Staub, Flaum). Haftende Verschmutzungen
(Getränkeflecken, Straßenschmutz, Absatzstriche) können noch auf der Oberfläche vorhanden sein.
Bemerkungen, Hinweise
Voraussetzung zur Anwendung der Feuchtwischmethode sind glatte Bodenbeläge, wie z. B. Linoleum, PVC,
mit geeignetem Pflegefilm behandelte Beläge, versiegelte Holzböden, polierte Steinböden etc.
Nasswischen
Definition
Manuelle Nassreinigung mit Reinigungstextilien zur Beseitigung von haftenden Verschmutzungen (Getränkeflecken,
Straßenschmutz etc.). Diese Methode kann auch unter Verwendung von geeigneten Mitteln zur desinfizierenden
Fußbodenreinigung eingesetzt werden; unter Verwendung von Wischpflegemitteln erzielt man
gleichzeitig einen Pflegeeffekt.
Ziel/Ergebnis
Oberflächen sollen frei sein von Staub, Grobschmutz, haftenden Verschmutzungen (Getränkeflecken, Straßenschmutz
etc.), sowie sonstigen Schmutzrückständen.
Gummiabsatzstriche können auf den Oberflächen noch vorhanden sein. Bei Einsatz von Wischpflegemitteln
sollen die zurückbleibenden Pflegesubstanzen frei von Schmutzeinlagerungen sein, und sich ohne eine aufwendige
und umweltbelastende Grundreinigung vom Fußbodenbelag beseitigen lassen.
Beim Einsatz von Desinfektionsmitteln sollte eine ausreichende Keiminaktivierung erzielt werden.
Nasswischen einstufig
Definition
Der Belag wird in einem Arbeitsgang mit mehr oder weniger stark entwässerten Reinigungstextilien (Mopp,
Wischbezug, Scheuer- bzw. Wischtuch, Vliestuch) gereinigt. Die bei diesem Arbeitsgang zurückbleibende
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Flüssigkeit lässt man abtrocknen. Dem Wischwasser können neben Reinigungsmitteln auch Wischpflege- oder
Desinfektionsmittel zugegeben werden.
Ziel/Ergebnis
vgl. Nasswischen
Bemerkungen, Hinweise
Diese Methode eignet sich nur für Bodenbeläge, die einen geringen Verschmutzungsgrad haben oder die
feuchtigkeitsempfindlich sind (Doppelböden in EDV-Räumen etc.).
Nasswischen zweistufig
Definition
Die Zweistufen-Methode stellt das klassische Nasswischverfahren dar. Beim ersten Arbeitsgang wird mit einer
Reinigungstextilie (Tücher, Mopps, Wischbezüge von Breitwischgeräten etc.) so viel Reinigungsflüssigkeit auf
den Belag gebracht, dass haftende, wassergebundene Verschmutzungen aufgeweicht bzw. abgelöst werden.
In der zweiten Arbeitsstufe wird die überschüssige Schmutzflüssigkeit wieder mit Reinigungstextilien aufgenommen.
Ziel/Ergebnis
vgl. Nasswischen
Bemerkungen, Hinweise
Der Reinigungseffekt ist wesentlich besser als beim einstufigen Nasswischen; außerdem trocknet das Wischwasser
schneller, so dass die Rutschgefahr verringert wird.
Punktuelles Nasswischen
Definition
Bei dieser Reinigungsarbeit wird nur eine kleine Fläche von der Gesamtfläche nassgewischt.
Ziel/Ergebnis
vgl. Nasswischen
Da nur punktuell gereinigt wird, ist das Reinigungsergebnis - bezogen auf die Gesamtfläche - eingeschränkt.
Bemerkungen, Hinweise
Häufig ist diese Methode in Schulungseinrichtungen dort vorteilhaft, wo in den Unterrichtsräumen eine kleine
Fläche vor der Wandtafel häufiger als die Gesamtfläche nassgewischt wird. Ähnlich können Flecken oder
Verschmutzungen im Bereich von Getränkeautomaten beseitigt werden.
Nassscheuern
Definition
Manuelle oder maschinelle Fußbodenreinigung mit Borstenerzeugnissen oder Reinigungspads zur Beseitigung
hartnäckig haftender Verschmutzungen.
Ziel/Ergebnis
Oberflächen müssen frei sein von Grobschmutz, Staub und sämtlichen Schmutzrückständen. Die Oberfläche
soll schlieren- und wischspurenfrei sein.
Saugen
Definition
Trockenes Absaugen von lose aufliegenden oder schwach haftenden Verschmutzungen mittels Staubsauger.
81
Definition der Leistungsarten
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Ziel/Ergebnis
Oberfläche soll frei sein von Grobschmutz, Staub und Flaum. Haftende Verschmutzungen bei nicht-textilen
Belägen und in den Teppichflor eingedrungene Substanzen bei textilen Belägen (z. B. Getränkeflecken, Kaffee,
Obstsaft), können noch auf der Oberfläche vorhanden sein.
Bemerkungen, Hinweise
Bei textilen Belägen ist nur dann ein gutes Ergebnis der Entstaubung zu erwarten, wenn leistungsstarke Sauger
in angepasster Arbeitsgeschwindigkeit eingesetzt werden, und die gesamte Fläche bearbeitet wird.
Bürstsaugen
Definition
Mechanisches Bürsten des Belages und trockenes Absaugen von lose aufliegenden oder mechanisch auf der
Oberfläche haftenden Verschmutzungen, mittels Bürstsaugmaschine.
Ziel/Ergebnis
Oberflächen soll frei sein von lose aufliegendem Grobschmutz sowie von Staub und Flaum; in den Teppichflor
eingedrungene Substanzen (z. B. Getränkeflecken, Obstsaft, Kaffee etc.) können noch auf der Oberfläche
sichtbar sein.
Shampoonierung
Definition
Reinigen des Belages mit Bürstenmaschinen unter Verwendung einer geeigneten Shampoolösung; anschließendes
Absaugen der Schmutzflotte (Schaum).
Ziel/Ergebnis
Oberfläche soll frei sein von haftenden, in die Polschicht (Flor) eingedrungenen Verschmutzungen - soweit
nach dem Stand der Technik durchführbar -, ebenso von aufliegendem Staub und Flaum.
Bemerkungen, Hinweise
Je nach Beschaffenheit des Schaumes unterscheidet man eine Nass- und eine Trockenshampoonierung. Die
eingesetzten Mittel sollen eine rasche Wiederanschmutzung verhindern.
Nassshampoonierung
Definition
Im Gegensatz zur Trockenshampoonierung ist der nasse Schaum reinigungsaktiver. Die Methode kommt zur
Grundreinigung von textilen Belägen zum Einsatz.
Ziel/Ergebnis
vgl. Shampoonierung
Bemerkungen, Hinweise
Vor der erneuten Benutzung muss der Belag nach der Nassshampoonierung völlig trocknen.
Trockenshampoonierung
Definition
Shampoonierung mit relativ trockenem Schaum, vgl. Shampoonierung.
Ziel/Ergebnis
vgl. Shampoonierung
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Bemerkungen, Hinweise
Diese Reinigungsart kommt als Zwischenreinigung zum Einsatz, oder wenn der textile Belag aufgrund seiner
Beschaffenheit oder Verlegeart, feuchtigkeitsempfindlich ist. Der Reinigungserfolg ist vergleichsweise nicht so
groß wie bei der Nassshampoonierung.
Sprühextraktion
Definition
Einsprühen der Reinigungslösung unter Druck (evtl. mit mechanischer Unterstützung durch Bürsten), bei
gleichzeitigem Absaugen der Schmutzflotte.
Ziel/Ergebnis
Oberfläche, die frei von haftenden, in die Polschicht (Flor) eingedrungenen Verschmutzungen ist - soweit nach
dem Stand der Technik durchführbar -, ebenso von Staub und Flaum.
Bemerkungen, Hinweise
Wegen des guten Reinigungseffektes ist diese Methode zur Grundreinigung geeignet.
Kombination Shampoonierung/Sprühextraktion
Definition
Shampoonieren des Belages mit Bürstenmaschinen unter Verwendung einer geeigneten Shampoolösung.
Sprühextrahieren mit klarem Wasser. Textilbelag trocknen lassen.
ggf. Nachdetachur, Hochflorteppiche aufbürsten.
Ziel/Ergebnis
vgl. Shampoonierung, Sprühextraktion
Teppichreinigungspulver
Definition
Ein geeignetes Teppichreinigungspulver wird auf den Belag aufgestreut und mit Bürstenerzeugnissen manuell
oder maschinell einmassiert. Nach dem Trocknen des Pulvers wird dieses gründlich mit einem leistungsfähigen
Trockensauger, bzw. einer Bürstsaugmaschine abgesaugt.
Ziel/Ergebnis
Begrenzter Reinigungserfolg, daher als Zwischenreinigung einzustufen. Die Oberfläche soll je nach dem Stand
der Technik möglichst frei von in den Flor eingedrungenen, haftenden Verschmutzungen, sowie von aufliegendem
Staub und Flaum sein.
Bemerkungen, Hinweise
Diese Methode ist besonders für feuchtigkeitsempfindliche Beläge geeignet.
Garnpad-/Faserpadreinigung
Definition
Methode zur Zwischenreinigung von textilen Belägen. Nach dem Aufsprühen einer Reinigungschemikalie erfolgt
eine Bearbeitung mit speziellen Garnpads (Faserpads) unter Verwendung einer Einscheibenmaschine.
Ziel/Ergebnis
vgl. Teppichreinigungspulver
Bemerkungen, Hinweise
Diese Methode ist besonders für feuchtigkeitsempfindliche Beläge geeignet.
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Definition der Leistungsarten
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Fleckentfernung, z. B. bei Sonderreinigung
Definition
Gemeint sind Flecken, die sich mit marktgängigen Fleckentfernungsmitteln beseitigen lassen. Flecken sind
spezifisch nach dem jeweiligen Stand der Technik zu bearbeiten.
Behandelte Fleckstellen sind so zu bearbeiten, dass eine Wiederanschmutzung durch Restsubstanzen ausgeschlossen
ist (gründliches Nachspülen).
Ziel/Ergebnis
Oberfläche ist frei von in den Flor eingedrungenen, haftenden Verschmutzungen.
Bemerkungen, Hinweise
Eine Fleckentfernung ersetzt keine Grundreinigung in gewissen Zeitabständen. Die Fleckentfernung erfolgt
zweckmäßig als Sonderreinigung und wird zeitlich mit dem entsprechenden Stundensatz abgerechnet. Aufgrund
der punktuellen Fleckentfernung kann sich im Gesamterscheinungsbild eine unterschiedliche Optik ergeben.
Fleckentfernung bei Unterhaltsreinigung
Definition
Beseitigung von maximal drei Flecken von einer Größe < 1 dm pro 100 m bezogen auf den Anteil an der
Gesamtfläche des bei einem Reinigungsvorgang zu reinigenden Textilbelages.
Ziel/Ergebnis
Oberfläche ist frei von in den Flor eingedrungenen haftenden Verschmutzungen.
Bemerkungen, Hinweise
Es ist damit zu rechnen, dass noch Flecken vorhanden sind. Eine Wiederanschmutzung darf bei einer Begehung
im trockenen Zustand nicht auftreten.
C) Ausführung der Reinigung von Ausstattung und Einrichtung (Inventar), Decken und Wänden
inklusive Müllentleerung und Trennung
Fleckentfernung bei Unterhaltsreinigung
Definition
Der Inhalt von verschiedenen Behältern wird entleert und getrennt gesammelt, sowie anschließend fachgerecht
entsorgt.
Ziel/Ergebnis
Das Behältnis soll frei sein von jeglichem Inhalt (z. B. auch Kaugummis und haftenden Papierschnipseln).
Inhalt der Wiederverwertung zuführen
Definition
Der getrennt gesammelte Inhalt verschiedener Behälter wird der Wiederverwertung zugeführt (z. B. Alu, Glas,
Papier etc.).
Ziel/Ergebnis
Abfall wird fachmännisch getrennt (z. B. Papier, Glas, Alu).
84
Definition der Leistungsarten
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Bestücken
Definition
Ein Gegenstand (z. B. Handtuchhalter, Seifenspender etc.) wird neu mit Verbrauchsmaterialien (z. B. Papierhandtücher,
Seifenlösung etc.) versehen.
Ziel/Ergebnis
Der zu bestückende Gegenstand muss entsprechend dem angegebenen Termin mit Verbrauchsmaterial befüllt
sein.
Bemerkungen, Hinweise
zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer muss vertraglich festgelegt werden, wer die zu bestückenden Verbrauchsmaterialien
stellt.
Entstauben/Spinnweben
Definition
Staubentfernung entweder mittels eines Trockensaugers (Staubsaugers) oder mit Reinigungstextilien von Gegenstand;
Spinnweben werden mit Trockensauger oder Spinnenbesen entfernt.
Ziel/Ergebnis
Der Gegenstand/Oberfläche muss von Staub und Spinnweben befreit sein.
Feucht reinigen
Definition
Lose aufliegende und leicht haftende Verschmutzungen werden manuell mit einem nassen, stark entwässerten
Schwammtuch oder anderen Reinigungstextilien vom Gegenstand entfernt.
Ziel/Ergebnis
Der Gegenstand/Oberfläche muss frei sein von Griffspuren, Staub sowie von Schlieren.
Nass reinigen
Definition
Haftende Verschmutzungen (z. B. Getränkeflecken, fetthaltige Verschmutzungen) werden manuell mit einem
nassen, wenig entwässerten Schwammtuch oder anderen Reinigungstextilien vom Gegenstand entfernt.
Ziel/Ergebnis
Der Gegenstand/Oberfläche muss frei sein von haftenden Verschmutzungen, Griffspuren und Staub.
Nass reinigen und nachtrocknen
Definition
Haftende Verschmutzungen werden manuell mit einem nassen, wenig entwässerten Schwammtuch oder anderen
Reinigungstextilien vom Gegenstand entfernt. Anschließend wird die Feuchtigkeit mit einem trockenen
Reinigungstuch, bzw. ähnlichen geeigneten Reinigungsutensilien (z. B. Leder), aufgenommen.
Ziel/Ergebnis
Der Gegenstand/Oberfläche muss frei sein von haftenden Verschmutzungen, Griffspuren, Staub und Schlieren.
Der Gegenstand darf nicht mehr feucht sein.
85
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Griffspuren/Spritzer/Flecken entfernen
Definition
Griffspuren, Spritzer oder hartnäckige Flecken werden punktuell und gezielt durch Feucht- oder Nassreinigung
- ggf. anschließend nachtrocknen bzw. polieren - vom Gegenstand entfernt.
Ziel/Ergebnis
Der Gegenstand/Oberfläche muss frei sein von Griffspuren, Spritzern und Flecken. Ggf. darf die Oberfläche
nicht mehr feucht, und muss poliert sein.
Hochdruckreinigung
Definition
Entfernung von haftenden Verschmutzungen mit einem Hochdruckreinigungsgerät.
Ziel/Ergebnis
Der Gegenstand/Oberfläche muss frei sein von haftenden Verschmutzungen. Der Gegenstand/Oberfläche
kann noch sehr feucht sein.
Bemerkungen, Hinweise
Diese Methode kann im "Nassbereich", wie z. B. Toiletten, Waschräumen, Umkleidekabinen etc., zum Einsatz
kommen.
Polieren
Definition
Der gereinigte Gegenstand wird mit weichen Reinigungstextilien nachpoliert um die Optik des Gegenstandes
zu verbessern.
Ziel/Ergebnis
Der Gegenstand muss sich in einem guten optischen Zustand befinden. Es dürfen keine Wischspuren vorhanden
sein.
Pflegend behandeln
Definition
Der gereinigte Gegenstand wird mit geeigneten Pflegemitteln behandelt.
Ziel/Ergebnis
Der Gegenstand/Oberfläche muss sich in einem eingepflegten Zustand befinden. Es dürfen keine Wischspuren
oder Unregelmäßigkeiten vorhanden sein.
Desinfizierend reinigen
Definition
Der Gegenstand wird mit geeigneten Desinfektionsreinigern gleichzeitig durch Nassreinigung oder Nassscheuern
gereinigt und desinfiziert.
Ziel/Ergebnis
Der Gegenstand/Oberfläche muss frei sein von fest haftenden Verschmutzungen, Griffspuren, Staub und
Schlieren, sowie sich in einem keimarmen Zustand befinden.
86
Definition der Leistungsarten
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D) Ausführung der Glasreinigung
Glasreinigung
Definition
Ein-, zwei- oder mehrmalige Reinigung der Glasflächen entsprechend der Ausschreibung in bestimmten Zeitabständen
unter Verwendung eines geeigneten Glasreinigungsmittels.
Ziel/Ergebnis
Die Glasflächen sind staub-, schlieren- und wasserfleckenfrei.
Bemerkungen, Hinweise
Das Beseitigen von hartnäckigen Verschmutzungen auf Glasflächen, z. B. Bemalungen, Klebstoffe, Folien,
Verkrustungen und Beläge, erfolgt gegen gesonderten Auftrag.
Verschmutzungen, die bei der Glasreinigung auf Fensterbänken oder Bodenbelägen entstehen, sind durch
den Auftragnehmer zu seinen Lasten zu entfernen.
Rahmenreinigung ohne Falze und Beschläge
Definition
Reinigung der Rahmenflächen ohne Falze und Beschläge unter Beimischung eines geeigneten Mittels in bestimmten
Zeitabständen.
Ziel/Ergebnis
Die Rahmenflächen sind staub-, schlieren- und wasserfleckenfrei.
Bemerkungen, Hinweise
Das Beseitigen von hartnäckigen Verschmutzungen auf Rahmenflächen, z. B. Bemalungen, Klebstoffe, Folien,
Verkrustungen und Beläge, erfolgt gegen gesonderten Auftrag.
Verschmutzungen, die bei der Rahmenreinigung auf Fensterbänken oder Bodenbelägen entstehen, sind durch
den Auftragnehmer zu seinen Lasten zu entfernen. Soll im gleichen oder einem weiteren Arbeitsgang eine
Einpflege der Rahmenflächen erfolgen, ist in der Leistungsbeschreibung hierauf hinzuweisen.
Rahmenreinigung inkl. Falze und Beschläge
Definition
Reinigung der gesamten Rahmenflächen unter Beimischung eines geeigneten Mittels in bestimmten Zeitabständen.
Ziel/Ergebnis
Die Rahmenflächen sind staub-, schlieren- und wasserfleckenfrei.
Bemerkungen, Hinweise
Das Beseitigen von hartnäckigen Verschmutzungen auf Rahmenflächen, z. B. Bemalungen, Klebstoffe, Folien,
Verkrustungen und Beläge erfolgt gegen gesonderten Auftrag. Verschmutzungen, die bei der Rahmenreinigung
auf Fensterbänken oder Bodenbelägen entstehen, sind durch den Auftragnehmer zu seinen Lasten zu
entfernen. Soll im gleichen oder einem weiteren Arbeitsgang eine Einpflege der Rahmenflächen erfolgen, ist
in der Leistungsbeschreibung hierauf hinzuweisen.
Die Definition der Leistungsarten entspricht den Empfehlungen des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-
Handwerks.
87
Datenschutzhinweise der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL)
im Zusammenhang mit der Vergabe von öffentlichen Aufträgen
Allgemeine Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier:
http://www.lfl.bayern.de/datenschutz
1. Zwecke der Verarbeitung
Ihre Daten werden zu folgenden Zwecken erhoben:
Durchführung von Vergabeverfahren, insb.:
Pflege einer Bieterkartei
Dokumenten -und Vertragsmanagement
Vertragsabwicklung
Bestandsverwaltung
Führen sachdienlicher Kommunikation
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist zur Erreichung der oben
genannten Zwecke erforderlich. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung sind Art.
6 Unterabsatz 1 Buchstaben b, c, und e DSGVO iVm Art. 4 Absatz 1 BayDSG.
2. Quelle der Daten
Soweit Sie Ihre Daten nicht selbst zur Verfügung gestellt haben, wurden Ihre Daten
bei der Recherche des Bieterkreises erhoben.
3. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden soweit erforderlich - weitergegeben an:
Bundesamt für Justiz zur Einholung von GZR-Auskünften gem. 150a GewO
Bundeszollverwaltung zur Einholung von Auskünften betreffend Eignung/
Vorliegen von Ausschlussgründen
Referenzgeber zur Überprüfung von Referenzen
Teilnehmer am Vergabeverfahren zur Information über die
Vergabeentscheidung
4. Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland
Ihre personenbezogenen Daten werden nicht an ein Drittland/ eine internationale
Organisation übermittelt.
5. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der LfL so lange gespeichert, wie diese für
die Durchführung des Vergabeverfahrens bzw. eine Vertragsabwicklung benötigt
werden und spätestens nach Ablauf der im Aktenplan des Bayerischen
Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) festgelegten
Aufbewahrungsfristen gelöscht. Gem 8 Abs. 4 VgV sind Vergabeunterlagen bis
zum Ende der Laufzeit des Vertrags/ der Rahmenverinbarung aufzubewahren,
mindestens jedoch für drei Jahre ab dem Tag des Zuschlags.
Soweit die LfL verpflichtet ist, Unterlagen dem Bayerischen Staatsarchiv zur
Übernahme anzubieten, ist eine Löschung oder Vernichtung erst zulässig, nachdem
die Unterlagen dem öffentlichen Archiv angeboten wurden und von diesem nicht als
88
archivwürdig übernommen worden sind oder über die Übernahme nicht fristgerecht
entschieden worden ist (Art. 26 Abs. 6 BayDSG).
6. Hinweis
Werden personenbezogene Daten anderer betroffener Personen (z. B. Mitarbeiter)
an die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft weitergegeben, verpflichtet sich
der Weitergebende als Teilnehmer am Vergabeverfahren, das Merkblatt der
betroffenen Person auszuhändigen.
89
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
14.11.2019
Verfahren: 19-0321 - Unterhaltsreinigung / Glasreinigung
SKONTO
Skonto zugelassen Nein
Zahlungsziel
(falls zugelassen)
Tag(e)
Skonto __________ %
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
1 LOS Los 1 Standort Grub EUR .........................
Hinweis
Die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den kalkulierten Preisen wird wie
folgt aus der CS_2019_079_005_Kalkulation BaySG Los 1 Poing-Grub (Tabellenblatt
2.a) GPB) in zzgl. Umsatzsteuer angeboten:
1.1 Jahrespreis Unterhaltsreinigung USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Pauschale
Jahrespreis Unterhaltsreinigung
Übertragung des Wertes aus:
Zelle C10 in Tabelle 2.a) GBP "CS_2019_079_005_Kalkulation BaySG Los 1
Poing-Grub.xlsx"
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Pauschale
Gesamtpreis [EUR]
................
1.2 Jahrespreis Glasreinigung USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Pauschale
Jahrespreis Glasreinigung
Übertragung des Wertes aus:
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Pauschale
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 1/4
90
Zelle C11 in Tabelle 2.a) GBP "CS_2019_079_005_Kalkulation BaySG Los 1
Poing-Grub.xlsx"
2 LOS Los 2 Standort Freising EUR .........................
Hinweis
Die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den kalkulierten Preisen wird wie
folgt aus der CS_2019_079_005_Kalkulation BaySG Los 2 Freising (Tabellenblatt 2.a)
GPB) in zzgl. Umsatzsteuer angeboten:
2.1 Jahrespreis Unterhaltsreinigung USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Pauschale
Jahrespreis Unterhaltsreinigung
Übertragung des Wertes aus:
Zelle C10 in Tabelle 2.a) GBP "CS_2019_079_005_Kalkulation BaySG Los 2
Freising.xlsx"
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Pauschale
Gesamtpreis [EUR]
................
2.2 Jahrespreis Glasreinigung USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Pauschale
Jahrespreis Glasreinigung
Übertragung des Wertes aus:
Zelle C11 in Tabelle 2.a) GBP "CS_2019_079_005_Kalkulation BaySGLos 2
Freising.xlsx"
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Pauschale
Gesamtpreis [EUR]
................
ANGEBOTSSUMME(N)
Leistungsverzeichnis - 2/4
91
Summe exkl. Nachlass
(netto) ____________________
Nachlass
(netto) ____________________
Summe inkl. Nachlass
(netto) ____________________
Umsatzsteuer ____________________
Summe
(brutto) ____________________
Leistungsverzeichnis - 3/4
92
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
14.11.2019
Verfahren: 19-0321 - Unterhaltsreinigung / Glasreinigung
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIME-Type
Leistungsverzeichnis - 4/4
93
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
14.11.2019
Verfahren: 19-0321 - Unterhaltsreinigung / Glasreinigung
EIGNUNGSKRITERIEN
1 Los 1 -"Los 1 Standort Grub "
1.1 Eignungskriterien
Die Eignungskriterien sind in der Datei "CS_2019_079_010_Eignungskriterien Los 1.docx" auszufüllen.
Die ausgefüllte Datei ist dem Angebot als Anlage hochzuladen.
2 Los 2 -"Los 2 Standort Freising "
2.1 Eignungskriterien
Die Eignungskriterien sind in der Datei "CS_2019_079_010_Eignungskriterien Los 2.docx" auszufüllen.
Die ausgefüllte Datei ist dem Angebot als Anlage hochzuladen.
1 Eigenerklärung
Gewichtung: 0,00%
1.1 Bestätigung der Kenntnisnahme [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren Inhalt.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.2 Angaben zu fakultativen Ausschlussgründen
K.O.-Kriterium: Nein
Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach 124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte, warum diese
nicht
zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen.
Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss.
Sie können ausführlichere Angaben zum Sachverhalt auch im Arbeitsschritt Eigene Anlagen als Dokument hochladen.
2 Ausschlussgründe nach 31 UVgO i.V.m. 123, 124 GWB
Gewichtung: 0,00%
2.1 Hinweis
Hinweis:
Ein Eintrag zu den folgenden Punkte erfolgt erst bei der Angebotsprüfung durch den Auftraggeber, es ist kein Eintrag durch den
Bieter
zulässig.
2.2 Ausschlussgründe entsprechend 123 GWB
Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von zwingenden Ausschlussgründen entsprechend 123 GWB?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.3 Ausschluss entsprechend 124 GWB
Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von fakultativen Ausschlussgründen entsprechend 124 GWB, die zum Ausschluss führen?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog - 1/2
94
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
14.11.2019
Verfahren: 19-0321 - Unterhaltsreinigung / Glasreinigung
LEISTUNGSKRITERIEN
1 Los 1 -"Los 1 Standort Grub "
1.1 Wertungskriterien
Die Wertungskriterien sind in den Dateien "CS_2019_079_006_Angaben Aufsichts- u. Kontrollstunden Los 1.docx",
"CS_2019_079_007_Einarbeitungskonzept Los 1.docx", "CS_2019_079_008_Qualitätssicherungskonzept Los 1.docx",
"CS_2019_079_009_Ökologie Los 1.docx" auszufüllen.
Die ausgefüllten Dateien sind dem Angebot als Anlage hochzuladen.
2 Los 2 -"Los 2 Standort Freising "
2.1 Wertungskriterien
Die Wertungskriterien sind in den Dateien "CS_2019_079_006_Angaben Aufsichts- u. Kontrollstunden Los 2.docx",
"CS_2019_079_007_Einarbeitungskonzept Los 2.docx", "CS_2019_079_008_Qualitätssicherungskonzept Los 2.docx",
"CS_2019_079_009_Ökologie Los 2.docx" auszufüllen.
Die ausgefüllten Dateien sind dem Angebot als Anlage hochzuladen.
Kriterienkatalog - 2/2
95
Name Dateiname Größe MIME-Type
CS_2019_079_005_Kalkulation BaySG Los 1
Poing-Grub
CS_2019_079_005_Kalkulation BaySG Los 1
Poing-Grub.xlsx
172,52
KB application/vnd.openxmlformats-officedocument.CS_2019_079_005_Kalkulation BaySG Los 2
Freising
CS_2019_079_005_Kalkulation BaySG Los 2
Freising.xlsx
86,59
KB application/vnd.openxmlformats-officedocument.CS_2019_079_006_Angaben Aufsichts- u.
Kontrollstunden Los 1
CS_2019_079_006_Angaben Aufsichts- u.
Kontrollstunden Los 1.docx
43,79
KB application/vnd.openxmlformats-officedocument.CS_2019_079_006_Angaben Aufsichts- u.
Kontrollstunden Los 2
CS_2019_079_006_Angaben Aufsichts- u.
Kontrollstunden Los 2.docx
43,83
KB application/vnd.openxmlformats-officedocument.CS_2019_079_007_Einarbeitungskonzept Los
1
CS_2019_079_007_Einarbeitungskonzept Los
1.docx
46,23
KB application/vnd.openxmlformats-officedocument.CS_2019_079_007_Einarbeitungskonzept Los
2
CS_2019_079_007_Einarbeitungskonzept Los
2.docx
46,09
KB application/vnd.openxmlformats-officedocument.CS_2019_079_008_Qualitätssicherungskonzept
Los 1
CS_2019_079_008_Qualitätssicherungskonzept
Los 1.docx
45,43
KB application/vnd.openxmlformats-officedocument.CS_2019_079_008_Qualitätssicherungskonzept
Los 2
CS_2019_079_008_Qualitätssicherungskonzept
Los 2.docx
45,40
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Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2019/11/48b5e905-c183-4968-b548-378ccbc2b86c.html
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