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Ausschreibung: Wartungsvertrag Klima- und Lüftungstechnik - DE-Hamburg
Wärmeaustauscher, Klimaanlagen und Kältemaschinen sowie Filtriergeräte
Dokument Nr...: 876021-2019 (ID: 2019111718385176270)
Veröffentlicht: 17.11.2019
*
  Wartungsvertrag Klima- und Lüftungstechnik
VERGABEUNTERLAGEN
DP-2019000048
Wartungsvertrag Klima- und Lüftungstechnik
Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
Ausschreibung
AUFTRAGGEBER
Dataport AöR
Altenholzer Straße 10-14, 24161 Altenholz, Deutschland
07.11.2019
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
.................................... 3
Teil A - Bewerbungsbedingungen
.................................................................................................................... 3
Teil A -
Vertragshierarchie..............................................................................................................
.................. 23
Teil D - Wartungsvertrag
................................................................................................................................
.. 24
Teil D - Anlage 1 Bestandsliste Klimaanlagen mit Standortnummern..............................................................
38
Teil D - Anlage 2 Arbeitskarte KG 432 433 Klimaanlagen
............................................................................... 41
Teil D - Anlage 3 Arbeitskarte KG 431 Lufttechnische
Anlagen....................................................................... 42
Teil D - Anlage 4 Kalkulationsnachweis
........................................................................................................... 45
Teil D - Ergänzende
Vertragsbedingungen...................................................................................................... 46
ANLAGE Eigenerklärungen VGSH
.................................................................................................................. 51
ANLAGE
Eigenerklärungen...............................................................................................................
............... 52
ANLAGE Liste Unterauftragnehmer
................................................................................................................. 55
ANLAGE Referenzen
................................................................................................................................
....... 57
ANLAGE Bietergemeinschaft
........................................................................................................................... 58
ZVB Dataport
SH..............................................................................................................................
................ 59
VOL B
2003............................................................................................................................
.......................... 64
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 82
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 124
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 127
i
VERFAHRENSINFORMATIONEN
Ausschreibung
07.11.2019
Verfahren: DP-2019000048 - Wartungsvertrag Klima- und Lüftungstechnik
INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG
Es ist beabsichtigt, die in anliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Namen und für Rechnung des unten
angegebenen Auftraggebers zu vergeben. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
INFORMATIONEN
ALLGEMEIN
Auftragsnummer DP-2019000048
Auftragsbezeichnung Wartungsvertrag Klima- und Lüftungstechnik
Auftragsbeschreibung Dataport unterhält zur Absicherung des Kommunikationsauftrages verschiedene Technikstandorte
innerhalb des Hamburger Stadtgebietes. Die zu wartenden Anlagen sind kältetechnische Anlagen
und an drei Standorten noch kleine lüftungstechnische Anlagen, die im Wesentlichen als Zu- und
Abluftanlagen für Batterieräume autark arbeiten. Gegenstand des abzuschließenden
Rahmenvertrags sind die Wartung und die Inspektion der Klima- und Lüftungstechnik, sowie
kleinere Instandsetzungsarbeiten für den Zeitraum vom 01.02.2020 bis 31.01.2022 mit der Option
1x für 12 weitere Monate zu verlängern.
VERFAHREN
Auftraggeber Dataport AöR
Auftraggebertyp Öffentlicher Auftraggeber
Liefer-/Ausführungsort 20539 Hamburg
Leistungsart Dienstleistungsauftrag
Vergabeart Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
VERFAHRENSEIGENSCHAFTEN
Losweise Vergabe Nein
Art der losweisen Vergabe
Zuschlagskriterium Niedrigster Preis
Klassifizierungen Code Bezeichnung
42510000-4 Wärmeaustauscher, Klimaanlagen und Kältemaschinen sowie Filtriergeräte
ANGEBOTE
Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen
Nachlass Ja
Skonto zugelassen Nein
Skonto Zahlungsziel Tag(e)
Verwendung elektronischer
Mittel
Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen
URL für elektronische Angebote https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport
Zulässige Signaturen Qualifizierte elektronische Signatur, Fortgeschrittene elektronische Signatur, Textform nach 126b
BGB
SONSTIGE ANGABEN
Vertragsart Rahmenvertrag
Auf-/Abgebotsverfahren Standard
TERMINE
ALLGEMEIN
Vorausgegangene
Vorinformation
Nein
Besondere Dringlichkeit Nein
BEKANNTMACHUNG
Bekanntmachung
Vorinformation
Verfahrensinformationen - 1/2
1
FRAGEN-/ANTWORTENFORUM
Schluss des Frageforums 04.12.2019 12:00
Fragen und Antworten an alle
Bieter
09.12.2019
ANGEBOTE UND BEWERTUNG
Eröffnungstermin
(nur VOB)
Angebotsfrist 16.12.2019 12:00:00
Bindefrist 31.01.2020
Versand Vorabinformation
AUFTRAGSDAUER
Beginn 01.02.2020
Ende 31.01.2022
Anmerkungen Es besteht die Option für den Auftraggeber den Vertrag bei gleichbleibenden Konditionen einmalig
um ein weiteres Jahr zu verlängern.
HINWEIS
Der Auftraggeber bemüht sich, den Zeitplan einzuhalten. Unvorhergesehene Ereignisse können aber Anpassungen erfordern, die der
Auftraggeber allen Bietern jeweils zeitnah mitteilen wird. Bei der Anpassung des Zeitplans wird der Auftraggeber nach
Möglichkeit auf
die Bedürfnisse der Bieter Rücksicht nehmen.
Für die Bieter ist der Zeitplan in seiner jeweils vom Auftraggeber mitgeteilten Fassung verbindlich.
Abweichend von der Verbindlichkeit von Anpassungen des Zeitplans für die Bieter gilt im Hinblick auf die Bindefrist: Jeder
Bieter ist bis
zum Ablauf der hier veröffentlichten Bindefrist an sein Angebot gebunden. Der Auftraggeber behält sich aber vor, die
Bindefrist
angemessen zu verlängern, wenn das erforderlich wird. Bieter, die einer solchen Fristverlängerung widersprechen, scheiden aus
dem
Vergabeverfahren aus.
ELEKTRONISCHE TEILNAHME
Bitte melden Sie sich auf der Bekanntmachungsplattform unter
https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport
mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Sofern Sie im System noch nicht registriert sind, können Sie dies auf der Plattform vornehmen.
Die Registrierung ist kostenfrei.
Anschließend können Sie auf der Startseite bspw. nach dem Titel des Verfahrens über die Direktsuche als Suchbegriff suchen.
Folgen
Sie anschließend der Anleitung im System, um an dem Verfahren teilzunehmen.
BIETERFRAGEN
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o.ä. in den Vergabeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von
Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu
seinen Lasten.
Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums zu dem in der Projektinformation als Schluss Frageforum
bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die Senden Funktion einzureichen. Das
Einreichen von Fragen durch Beifügung von Anlagen mit einer Zusammenstellung von Fragen ist zu unterlassen. Die Vergabestelle
bittet ferner jede Frage im Freitext eingangs mit einem Hinweis zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der
Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z.B. Teil B  Leistungsbeschreibung). Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie
telefonische, schriftliche oder E-Mail Anfragen werden nicht beantwortet.
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der
Projektinformation genannten Termin Fragen und Antworten an alle Bieter zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung
behält sich der Auftraggeber Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird der Auftraggeber Auskünfte,
die nur
den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder
den
Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird der Auftraggeber unter Umständen Auskünfte schon vor dem
genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage/n eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei
Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von  13 Abs. 4 Nr. 1 UVgO darstellen, prüft der Auftraggeber im
jeweiligen
Einzelfall, ob er Antworten versendet.
Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter
Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.
Verfahrensinformationen - 2/2
2
Projektnummer DP-2019000048
Aktenzeichen ÖA RE2/12300/19
Teil A	Allgemeiner Teil
(Bewerbungsbedingungen)
Vergabegegenstand
"Dataport unterhält zur Absicherung des Kommunikationsauftrages verschiedene
Technikstandorte innerhalb des Hamburger Stadtgebietes. Die zu wartenden Anlagen
sind kältetechnische Anlagen und an drei Standorten noch kleine lüftungstechnische
Anlagen, die im Wesentlichen als Zu- und Abluftanlagen für Batterieräume
autark arbeiten. Gegenstand des abzuschließenden Rahmenvertrags sind die Wartung
und die Inspektion der Klima- und Lüftungstechnik, sowie kleinere Instandsetzungsarbeiten
für den Zeitraum vom 01.02.2020 bis 31.01.2022 mit der Option 1x
für 12 weitere Monate zu verlängern."
Kurzbezeichnung: Wartungsvertrag Klima- und Lüftungstechnik
3
Wartungsvertrag
Klima- und Lüftungstechnik
DP-2019000048 Dataport | 2
WICHTIG! BITTE LESEN!
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite
(https://vergabeverfahren.dataport.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport) zum
Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem
Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen
Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten
bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich.
Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten.
Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Angebotes
möglich und sicher gestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben
bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden
können (siehe dazu weitere Hinweise unter Ziffer 4.1.3.).
Weitere wichtige Hinweise zum Vergabeverfahren:
Die Öffentliche Ausschreibung gemäß  8 Abs. 2 Nr. 1 der Verfahrensordnung für
die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EUSchwellenwerte
(UVgO) ist ein formalisiertes Verfahren.
Das Vergabeverfahren erfolgt nach den Abschnitten 1, 2 und 4 der UVgO. Die Ausführungen
und Bestimmungen in den Vergabeunterlagen konkretisieren diese Regelungen
der UVgO, die uneingeschränkt gelten.
In den Vergabeunterlagen werden unter anderem Anforderungen an das Angebot
gestellt, Bedingungen definiert und Angaben verlangt (Bsp.: Angaben über den Bieter);
werden diese nicht entsprechend den Vergabeunterlagen bei Erstellung des
Angebotes berücksichtigt, ist das Angebot unvollständig. Unvollständige Angebote
können vom Verfahren ausgeschlossen werden. Es ist für eine erfolgreiche Teilnahme
am Verfahren daher unbedingt erforderlich, die Vergabeunterlagen sorgfältig
und vollständig zu lesen.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o.ä. in den Vergabeunterlagen,
so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen (siehe auch
Ziffer 4.1.2.).
Zur Klarheit wird darauf hingewiesen, dass mit dem Begriff Vergabeunterlagen
sämtliche im Rahmen des Vergabeverfahrens auftraggeberseitig elektronisch zur
Verfügung gestellten Dokumente und Informationen umfasst sind.
4
Wartungsvertrag
Klima- und Lüftungstechnik
DP-2019000048 Dataport | 3
Inhaltsverzeichnis
1. Allgemeines
.................................................................................................................... 4
1.1 Auftraggeber im Vergabeverfahren .................................................................. 4
1.2 Grundlegendes ................................................................................................ 4
2. Beschreibung von Dataport............................................................................................. 5
3. Beschaffungsgegenstand ............................................................................................... 6
3.1. Inhalt der Beschaffung .................................................................................... 6
3.2. Losaufteilung................................................................................................... 6
4. Durchführung des Vergabeverfahrens ............................................................................ 7
4.1. Allgemeines / Kommunikation ......................................................................... 7
4.1.1. Informationen und Kommunikation ..................................................... 7
4.1.2. Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen / Zusätzliche
Auskünfte ..................................................................................................... 8
4.1.3. Fragen- und Antwortenforum .............................................................. 8
4.1.4. Zusätzliche Mitteilungspflichten .......................................................... 9
4.2. Bietergemeinschaften / Unterauftragnehmer ................................................... 9
4.2.1. Bietergemeinschaften ......................................................................... 9
4.2.2. Unterauftragnehmer ......................................................................... 10
4.3. Anforderungen an das Angebot und die Abgabe ........................................... 12
4.3.1. Allgemeine Anforderungen ............................................................... 12
4.3.2. Anforderungen an die Preisgestaltung ............................................. 13
4.3.3. Erklärungen und Nachweise zur Eignungsprüfung ........................... 13
5. Eingang, Prüfung und Wertung der Angebote ............................................................... 15
5.1. Eingang der Angebote .................................................................................. 15
5.2. Öffnung der Angebote ................................................................................... 15
5.3. Prüfung der Angebote ................................................................................... 15
5.4. Wertung der Angebote .................................................................................. 16
5.4.1. Ausschlussgründe ............................................................................ 16
5.4.2. Eignung ............................................................................................ 16
5.4.2.1. Schritt 1: Fachkunde ..................................................................... 17
5.4.2.2. Schritt 2: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ........... 17
5.4.2.3. Schritt 3: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit ................ 17
5.4.2.4. Schritt 4: Gesamtergebnis Eignung ............................................... 19
5.4.3. Ungewöhnlich niedrige Angebote ..................................................... 20
5.4.4. Wirtschaftlichkeitsprüfung ................................................................ 20
5.5. Information über die Zuschlagsabsicht (Vorabinformation) / Erteilung des
Zuschlags ............................................................................................................ 20
5
Wartungsvertrag
Klima- und Lüftungstechnik
DP-2019000048 Dataport | 4
1. Allgemeines
1.1 Auftraggeber im Vergabeverfahren
Auftraggeber:
Dataport
Anstalt des öffentlichen Rechts
Altenholzer Straße 10  14
24161 Altenholz
1.2 Grundlegendes
Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden;
die Verwendung für andere Zwecke bedarf der Zustimmung. Der Inhalt der Vergabeunterlagen
und sämtliche im Verfahren getätigte Kommunikation sind vertraulich
zu behandeln; dies gilt auch nach Beendigung des Vergabeverfahrens. Darauf hat
der Bieter auch die bei der Erstellung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter/innen
sowie einbezogene Unterauftragnehmer und Lieferanten hinzuweisen.
Mit dem in Teil A der Vergabeunterlagen (dieses Dokument) und seinen Anlagen
einheitlich verwendeten Begriff Bieter ist das sich um den Auftrag bemühende Unternehmen
gemeint, unabhängig davon, ob die korrekte Bezeichnung je nach Verfahrensstand
Interessent, Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer ist.
Für die Erstellung des Angebotes wird keine Vergütung gewährt. Die Angebotsunterlagen
werden nicht zurückgegeben. Anderslautende Hinweise im Angebot des
Bieters sind unwirksam und werden ignoriert.
Nicht verlangtes Prospektmaterial (allgemeine Werbebroschüren etc.) sollte nicht
beigefügt werden. Es bleibt bei der Wertung der Angebote unbeachtet.
Die Vergabestelle weist auf die Vorschriften zur Bezeichnung der technischen Anforderungen
gemäß  23 Abs. 5 UVgO hin. Demgemäß gilt für jede technische Anforderung
dieser Ausschreibung, die auf ein Produkt bzw. eine Norm (DIN, EN etc.)
Bezug nimmt, der Zusatz oder gleichwertig.
6
Wartungsvertrag
Klima- und Lüftungstechnik
DP-2019000048 Dataport | 5
2. Beschreibung von Dataport
Dataport ist ein Full Service Provider für Informationstechnik der Verwaltung. Träger
sind die Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen,
Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein sowie der kommunale "IT-Verbund Schleswig-
Holstein".
Dataport ist der einzige IT-Dienstleister der deutschen Verwaltung, der gemeinsam
von Bundesländern und Kommunen getragen wird. Dataport ist eine Anstalt des öffentlichen
Rechts mit Unternehmenssitz in Altenholz bei Kiel und Niederlassungen
in Hamburg, Rostock, Bremen, Lüneburg, Magdeburg und Halle. Das Unternehmen
hat 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und erzielte 2018 einen voraussichtlichen
Umsatz von 633 Mio. Euro.
Weitere Informationen über Dataport siehe www.dataport.de.
7
Wartungsvertrag
Klima- und Lüftungstechnik
DP-2019000048 Dataport | 6
3. Beschaffungsgegenstand
3.1. Inhalt der Beschaffung
Siehe Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen)
Für die Ausführung dieser Leistungen werden gemäß  45 Abs. 2 UVgO i.V.m.
127 Abs. 3 GWB zusätzliche besondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags
(Ausführungsbedingungen) gestellt. Dazu werden von den Bietern mit Einreichung
des Angebotes entsprechende verbindliche Verpflichtungserklärungen abgegeben,
dass sie die an die Ausführung gerichteten zusätzlichen Anforderungen im
Fall eines Zuschlags einhalten werden.
Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt:
 deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,
 keine Anwendung der Technologie von L. Ron Hubbard bei der Auftragsdurchführung,
 Erklärungen zur Zahlung eines Mindestlohns gemäß Vergabegesetz Schleswig-
Holstein (VGSH),
 Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung,
 Erklärungen zur DSGVO und Auftragsdatenverarbeitung,
 Überprüfung des bei der Bedarfsstelle eingesetzten Personals nach SÜG,
3.2. Losaufteilung
Eine Aufteilung der Leistungen in Lose erfolgt nicht. Der Auftrag wird im Wege der
Gesamtvergabe vergeben.
8
Wartungsvertrag
Klima- und Lüftungstechnik
DP-2019000048 Dataport | 7
4. Durchführung des Vergabeverfahrens
4.1. Allgemeines / Kommunikation
4.1.1. Informationen und Kommunikation
Zur Teilnahme an der Kommunikation mit der Vergabestelle sind eine Registrierung
des interessierten Unternehmens (siehe Seite 2) sowie die Einrichtung mindestens
einer Benutzerkennung in der eVergabe-Software erforderlich. Zur Kommunikation
im Vergabeverfahren sowie zur Angebotserstellung und einreichung können vom
Bieter mehrere Benutzerkennungen verwendet werden. Der Bieter ist dafür verantwortlich,
dass die Stammdaten und insbesondere die E-Mail-Adresse der Benutzerkennungen
aktuell gehalten werden.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass aus technischen Gründen im laufenden
Vergabeverfahren E-Mail-Benachrichtigungen über eingehende Mitteilungen der
Vergabestelle ausschließlich an die E-Mail-Adresse der Benutzerkennung gesendet
werden, die die Bearbeitung des Angebotes erstmalig initiiert hat. Der Bieter hat daher
dafür Sorge zu tragen, dass die Kenntnisnahme und Bearbeitung eingehender
Nachrichten jederzeit sichergestellt ist.
Sämtliche Kommunikation im Rahmen des Vergabeverfahrens findet ausschließlich
in deutscher Sprache über den Bieterassistenten (Abschnitt Nachrichten) statt.
Verstöße gegen diese Kommunikationsregel (z.B. telefonische Kontaktaufnahmen)
können als Verletzung vergaberechtlicher Grundsätze bewertet werden (Wettbewerbsprinzip,
Gleichbehandlungs- und Transparenzgebot) und zum Ausschluss aus
dem Verfahren führen.
Im Einzelfall können durch die Vergabestelle auch andere elektronische Mittel (z.B.
E-Mail über die in der Auftragsbekanntmachung angegebene Kontaktadresse) zur
Kommunikation genutzt werden. In diesem Fall wird die Vergabestelle Nachrichten
ebenfalls an die im Vergabeverfahren bekannte E-Mail-Adresse des Bieters (s.o.)
senden.
Für das Angebot sind nur die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen
zu verwenden.
Dem Bieter obliegt die Pflicht zur Vollständigkeitsprüfung der Vergabeunterlagen gemäß
beigefügter Checkliste. Nachteile, die sich daraus ergeben, dass ein Angebot
auf Grundlage unvollständiger Unterlagen abgegeben wurde, gehen zu Lasten des
Bieters.
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Wartungsvertrag
Klima- und Lüftungstechnik
DP-2019000048 Dataport | 8
4.1.2. Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen / Zusätzliche Auskünfte
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o.ä. in den Vergabeunterlagen
oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet,
darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens
oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen
Lasten.
Der Bieter bestätigt mit Abgabe des Angebots, dass nach seiner fachlichen Expertise
die Leistungen in der Leistungsbeschreibung abschließend und erschöpfend beschrieben
und im Preisblatt vollständig aufgeführt sind und insbesondere auch keine
Teilleistungen fehlen, die zur einwandfreien Erfüllung der Leistungen notwendig
sind.
Nach Zuschlag durch den Auftragnehmer angesetzte Mehraufwendungen oder Zuschläge
aufgrund fehlender oder fehlerhafter Vergabeunterlagen und/oder durch
den Auftragnehmer nicht beschaffter Ortskenntnisse werden seitens des Auftraggebers
nicht anerkannt.
4.1.3. Fragen- und Antwortenforum
Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der
Projektinformation als Schluss Frageforum bezeichneten Termin im Abschnitt
Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die Senden Funktion einzureichen.
Das Einreichen von Fragen durch Beifügung von Anlagen mit einer Zusammenstellung
von Fragen ist zu unterlassen. Die Vergabestelle bittet ferner jede
Frage im Freitext eingangs mit einem Hinweis zu versehen, aus dem ersichtlich ist,
auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z.B. Teil B  Leistungsbeschreibung).
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden
Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin Fragen
und Antworten an alle Bieter über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben.
Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in
der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur
den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für
die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden
Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon
vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der
Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen
Informationen im Sinne von  13 Abs. 4 Nr. 1 UVgO darstellen, prüft die Vergabestelle
im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet.
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Wartungsvertrag
Klima- und Lüftungstechnik
DP-2019000048 Dataport | 9
Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird
die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und
der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.
4.1.4. Zusätzliche Mitteilungspflichten
Ist bereits jetzt oder wird im Laufe des Vergabeverfahrens die Eröffnung des Insolvenzverfahrens
oder eines vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über das Vermögen
des Bieters eröffnet oder beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt,
oder befindet sich der Bieter bereits jetzt oder im Laufe des Vergabeverfahrens
in Liquidation oder stellt er seine Tätigkeit ein, so ist dies unverzüglich mitzuteilen.
Ebenso mitzuteilen ist jeder Umstand, der eine/mehrere Erklärung/en des Angebotes
nachträglich in Frage stellt.
4.2. Bietergemeinschaften / Unterauftragnehmer
Soweit sich Unternehmen mit anderen Unternehmen zu Bietergemeinschaften zusammenschließen
oder entsprechende Unterauftragnehmer (der Begriff Nachunternehmer
in den Vergabeunterlagen und Anlagen ist mit dem Begriff Unterauftragnehmer
gleichzusetzen) hinzuziehen möchten, gelten die nachstehenden Anforderungen.
4.2.1. Bietergemeinschaften
Einzelne Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen.
Auf das Erfordernis einer entsprechenden Erklärung wird hingewiesen
(ANLAGE Bietergemeinschaft).
Sämtliche Erklärungen des Angebotes gelten nicht allein für die Bietergemeinschaft
als solche, sondern zudem auch für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist für die Bietergemeinschaft eine gesonderte
Anmeldung auf der Portalseite der Vergabestelle erforderlich. Eine ggf. vorhandene
Benutzerkennung eines beteiligten Unternehmens kann nicht für das Vergabeverfahren
verwendet werden.
Eine parallele Beteiligung an diesem Vergabeverfahren als Einzelbieter und zugleich
als Mitglied einer Bietergemeinschaft ist grundsätzlich unzulässig und führt zum Ausschluss
der betroffenen Angebote; es sei denn, die beteiligten Unternehmen weisen
unaufgefordert und bereits mit Angebotsabgabe nach, dass es vorliegend entgegen
der in der Rechtssprechung des OLG Düsseldorf (OLG Düsseldorf, B.v.19.06.2003-
11
Wartungsvertrag
Klima- und Lüftungstechnik
DP-2019000048 Dataport | 10
Az.: VII-Verg 52/03) getroffenen Annahme ausnahmsweise zu keiner Beeinträchtigung
des Wettbewerbsprinzips gekommen ist oder kommen wird.
Das Gleiche gilt für eine parallele Beteiligung als Mitglied zweier oder mehrerer Bietergemeinschaften.
Angebote von Bietergemeinschaften sind vom Vergabeverfahren auszuschließen,
wenn die Vereinbarung über die Bildung einer Bietergemeinschaft zugleich eine
wettbewerbsbeschränkende Abrede im Sinne von  1 GWB darstellt. Denn eine solche
Vereinbarung kann die Marktverhältnisse durch Beschränkung des Wettbewerbs
spürbar einschränken.
Anlass für eine Überprüfung der Bildung von Bietergemeinschaften besteht für die
Vergabestelle insbesondere dann, wenn sich Unternehmen zusammenschließen,
die auch als Einzelbieter den Auftrag (allein) ausführen könnten. Die unternehmerischen
Entscheidungen der beteiligten Unternehmen für die Bildung einer Bietergemeinschaft
müssen nach wirtschaftlichen und kaufmännischen Gesichtspunkten
nachvollziehbar sein. Dazu wertet die Vergabestelle die entsprechenden Angaben
in ANLAGE Erklärung Bietergemeinschaft aus. Erscheint demgemäß die Bildung
der Bietergemeinschaft als wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännisch vernünftige
Entscheidung vertretbar, so wird die Bietergemeinschaft zugelassen.
Dabei ist je nach Natur des Beschaffungsgegenstandes, des jeweiligen Marktes sowie
nach Größe, Geschäftstätigkeit und Marktpositionierung der beteiligten Unternehmen
der Prüfungsmaßstab enger oder weiter anzuwenden.
Soweit im Folgenden der Begriff Bieter verwendet wird, umfasst dieser auch Bietergemeinschaften.
4.2.2. Unterauftragnehmer
Der Bieter ist noch nicht verpflichtet, Unterauftragnehmer im Angebot zu benennen,
deren Einsatz er bei der Vertragsdurchführung plant. Es reicht aus, dass der Bieter
die Angaben und Nachweise auf Verlangen der Vergabestelle unverzüglich, spätestens
jedoch vor dem Zuschlagstermin, nachreicht (unter Verwendung der ANLAGE
Erklärung Unterauftragnehmer).
Will sich ein Bieter aber die Eignung eines Unterauftragnehmers zurechnen lassen
ist Voraussetzung dafür, dass dieser Unterauftragnehmer bereits im Angebot unter
Verwendung des von der Vergabestelle dafür zur Verfügung gestellten Vordrucks
seinen Einsatz rechtsverbindlich zusagt und dass für ihn die geforderten Nachweise
eingereicht werden (ANLAGE Liste Unterauftragnehmer und ANLAGE Erklärung
Unterauftragnehmer). Ein solcher Unterauftragnehmer, dessen Eignung zugunsten
des Bieters gewertet wird, wird im Sinn dieser Bewerbungsbedingungen als privilegierter
Unterauftragnehmer bezeichnet; er wird im Rahmen der Eignungsprüfung
so behandelt, als sei er Mitglied einer Bietergemeinschaft.
12
Wartungsvertrag
Klima- und Lüftungstechnik
DP-2019000048 Dataport | 11
Der Unterauftragnehmer steht nicht zum Auftraggeber, sondern nur zu dem Auftragnehmer,
der mit ihm die Vereinbarung getroffen hat, in vertraglichen Beziehungen.
Das Ausscheiden oder der Austausch eines privilegierten Unterauftragnehmers im
laufenden Verfahren kann nur auf Antrag erfolgen und bedarf der vorherigen Zustimmung
der Vergabestelle / des Auftraggebers. Die Vergabestelle / der Auftraggeber
ist für diesen Fall verpflichtet, die Eignung des Bieters erneut festzustellen. Auf die
Nachweise gemäß Nr. 5.4.2. wird verwiesen. Im Rahmen der Ermessensentscheidung
durch die Vergabestelle / den Auftraggeber werden auch praktische Gesichtspunkte
erwogen.
Liegen die Voraussetzungen für die Berücksichtigung der Eignung eines privilegierten
Unterauftragnehmers vor und erhält der Bieter den Auftrag, ist er berechtigt und
verpflichtet, den privilegierten Unterauftragnehmer in dem von ihm bezeichneten oder
mit ihm ausgehandelten Umfang einzusetzen.
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Wartungsvertrag
Klima- und Lüftungstechnik
DP-2019000048 Dataport | 12
4.3. Anforderungen an das Angebot und die Abgabe
4.3.1. Allgemeine Anforderungen
Anforderungen an das Angebot
Für das Angebot sind die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen
zu verwenden. Das Angebot ist zu signieren. Folgende Signaturen sind
zulässig:
 Qualifizierte elektronische Signatur
 Fortgeschrittene elektronische Signatur
 Textform nach	126b BGB
Eine Angabe von Vor- und Zuname in Druckbuchstaben ist notwendig.
Das Angebot ist  soweit nichts anderes geregelt ist  einschließlich aller Anlagen
schriftlich in deutscher Sprache abzugeben.
Sofern fremdsprachige Nachweise - dazu gehören auch Datenblätter oder ähnliches
- eingereicht werden, sind jeweils Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen.
Auf ausdrückliches Verlangen der Vergabestelle hat der Bieter die Übersetzung
durch einen in der Bundesrepublik Deutschland für die jeweilige Sprache amtlich
vereidigten Übersetzer nachzureichen.
Auf die Beifügung von nicht ausdrücklich geforderten Unterlagen (z. B. Datenblätter,
Nachweise, Kataloge, Prospekte oder sonstige Werbeunterlagen) ist zu verzichten.
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.
Es wird darauf hingewiesen, dass Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen
nicht zulässig sind und den Ausschluss des Angebotes bewirken.
Anforderungen an die Abgabe des Angebots
Angebote sind nur über den Bieterassistenten einzureichen. Bei der Einreichung des
Angebotes ist zu beachten, dass dazu zwei Arbeitsschritte erforderlich sind. Zunächst
ist das Angebot mit der Funktion Angebot einreichen einzureichen. Anschließend
erfolgt in einem zweiten Schritt die Unterzeichnung des Angebotes mit einer
gem. Ziffer 4.3.1 zulässigen Signatur (z.B. in Textform nach  126b BGB, d.h. eine
autorisierte Person des Bieters unterzeichnet das Angebot durch Eingabe von Vorund
Nachnamen). Die Signatur ist zwingend durchzuführen, auch wenn die Einreichung
des Angebotes bereits durch die eVergabe-Software mit einer Nachricht an
den Bieter bestätigt wurde.
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Klima- und Lüftungstechnik
DP-2019000048 Dataport | 13
Eingereichte eigene Anlagen sind mit Namen zu bezeichnen, die den Inhalt wiedergeben.
Angebote können nur bis zum festgelegten Ende der Angebotsfrist eingereicht
werden.
4.3.2. Anforderungen an die Preisgestaltung
Bei der Erstellung des Angebotes sind im Abschnitt Produkte / Leistungen für die
ausgewählten Lose die Preise für alle Einzelposten vollständig auszufüllen. Als ausgefüllt
gilt ein Feld auch dann, wenn es die Angabe 0 bzw. 0,00 oder ähnliches
beinhaltet.
Entspricht der Gesamtbetrag einer einzelnen Angebotsposition nicht dem Ergebnis
der Multiplikation von Mengensatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.
Entspricht der Gesamtbetrag aller Angebotspositionen nicht der Summe der
einzelnen Angebotspositionen, so sind die einzelnen Angebotspositionen maßgebend.
Die Einzelpreise aller Positionen im Abschnitt Produkte / Leistungen sind vom Bieter
als Netto-Preise anzugeben. Zur Ermittlung der Brutto-Preise wird grundsätzlich ein
Umsatzsteuersatz in Höhe von 19% zugrunde gelegt. Der Bieter kann, sofern entsprechende
Voraussetzungen vorliegen, in seinem Angebot einen abweichenden
Umsatzsteuersatz angeben. In diesem Fall ist dem Angebot eine formlose Begründung
beizufügen. Der Auftraggeber behält sich, unabhängig von dem im Angebot
ausgewiesenen Brutto-Preis vor, unter der Beachtung der in der Bundesrepublik
Deutschland und in den jeweiligen Mitgliedsstaaten der EU geltenden Steuergesetze
(insbesondere das Reverse-Charge-Verfahren), im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung
(siehe Ziffer 5.4.4.) eine relevante Brutto-Preis-Bewertung heranzuziehen.
4.3.3. Erklärungen und Nachweise zur Eignungsprüfung
Der Auftraggeber hat sich entschieden, für die Prüfung der Eignung bestimmte
Nachweise bzw. Erklärungen abzufordern (siehe Checkliste). Sie behalten sich vor,
jederzeit weitere Nachweise bzw. Erklärungen abzufordern sowie zusätzliche Erkenntnisquellen
heranzuziehen bzw. getätigte Angaben / Aussagen zu überprüfen.
Bezüglich der angeforderten Unterlagen wird darauf aufmerksam gemacht, dass
ein Hinweis des Bieters auf bei dem Auftraggeber oder der Vergabestelle ggf. bereits
vorliegende Unterlagen nicht ausreicht.
Sämtliche Nachweise sind in jedem Fall vorzulegen. Für den Fall, dass sie
nicht zutreffen (z. B. keine Bietergemeinschaft, keine Unterauftragnehmer etc.)
ist das dafür vorgesehene Feld anzukreuzen.
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Wartungsvertrag
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DP-2019000048 Dataport | 14
Bieter, die die geforderten Nachweise noch nicht oder nicht vollständig erbringen
können (z. B. neu gegründete Unternehmen), haben das dafür vorgesehene Feld im
Vordruck anzukreuzen und entsprechende andere Unterlagen (z. B. Konzepte, Unternehmensplanungen,
Ausbildungsnachweise etc.) vorzulegen, die eine Beurteilung
in wirtschaftlicher und finanzieller bzw. in technischer und beruflicher Hinsicht
zulassen. Dadurch soll diesen Bietern die Möglichkeit eröffnet werden, am Wettbewerb
teilzunehmen. Der Auftraggeber ist nicht dazu verpflichtet, solche Angebote
mit vollständigen Angeboten als gleichwertig anzusehen.
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DP-2019000048 Dataport | 15
5. Eingang, Prüfung und Wertung der Angebote
5.1. Eingang der Angebote
Das Angebot muss im Bieterassistenten über die Funktion Angebot einreichen eingereicht
und anschließend in einem zweiten Schritt zwingend in einer gemäß Ziffer
4.3.1 zulässigen Form unterschrieben (signiert) werden. Die Signatur ist zwingend
durchzuführen, auch wenn die Einreichung des Angebotes bereits durch die
eVergabe-Software mit einer Nachricht an den Bieter bestätigt wurde. Eingereichte
aber nicht unterschriebene Angebote können von der Vergabestelle nicht gewertet
werden.
Bearbeitete Angebote, die nicht explizit eingereicht wurden, gelten als nicht abgegeben
und können von der Vergabestelle auch nach der Angebotsöffnung nicht eingesehen
werden. Sich in Bearbeitung befindliche oder eingereichte Angebote werden
bis zur Angebotsöffnung verschlüsselt und für niemandem außer dem Ersteller zugänglich
aufbewahrt.
Der Bieter hat bis bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen angegebenen Angebotsfrist
Zugriff.
5.2. Öffnung der Angebote
Auf eingereichte Angebote erhält die Vergabestelle frühestens nach Ablauf der Angebotsfrist
Zugriff. Mit Angebotsöffnung werden die eingereichten Angebote entschlüsselt.
Nach Ablauf der Angebotsfrist werden unverzüglich alle eingereichten Angebote in
nicht-öffentlicher Sitzung geöffnet. Die Öffnung der Angebote wird von zwei Personen
der Vergabestelle, die darüber hinaus nicht an dem Vergabeverfahren mitwirken,
gemeinsam durchgeführt und dokumentiert.
Dabei wird mindestens festgehalten:
- Name und Anschrift der Bieter,
- die Endbeträge der Angebote und andere den Preis betreffende Angaben,
- ob und von wem Nebenangebote eingereicht worden sind.
5.3. Prüfung der Angebote
In dieser Prüfung werden die Angebote auf Vollständigkeit sowie auf fachliche und
rechnerische Richtigkeit geprüft ( 41 UVgO). Die Prüfung der rechnerischen Richtigkeit
erfolgt durch zwei Personen des Auftraggebers.
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5.4. Wertung der Angebote
Sodann werden alle Angebote in folgenden vier Stufen gewertet (nach  31, 42 bis
44 UVgO), wobei die Reihenfolge der Wertungsschritte von der im Folgenden aufgeführten
Reihenfolge abweichen kann:
 Ausschlussgründe ( 42 UVgO)
 Eignung ( 31 UVgO,  123, 124 GWB)
 Ungewöhnlich niedrige Angebote ( 44 UVgO)
 Wirtschaftlichstes Angebot ( 43 UVgO).
Hinweis: Aus technischen Gründen werden die Punktwerte, die gemäß der
nachfolgend beschriebenen Bewertungsregeln vergeben werden, in der
Softwareanwendung der Vergabestelle unabhängig von der zu vergebenden
Maximalpunktzahl im Rahmen der Bewertung immer durch einen Prozentwert
(Beispiel: Maximalpunktzahl = 5 = 100%; erreichte Punktzahl = 3
= 60%) dargestellt. Dies hat keine Auswirkungen auf die Ergebnisse und
Rangfolge der Angebote.
5.4.1. Ausschlussgründe
Zunächst wird geprüft, ob die Angebote gemäß  42 UVgO oder gemäß einzelner
Regelungen der Vergabeunterlagen ausgeschlossen werden.
In den Vergabeunterlagen sind an mehreren Stellen weitere Regelungen bzw. Anforderungen
an das Angebot definiert, deren Nichteinhaltung unter Umständen zum
Ausschluss führt. Es empfiehlt sich daher, die Vergabeunterlagen sorgfältig und vollständig
zu lesen. Diese Regelungen/Anforderungen füllen die o. a. rechtlichen Bestimmungen
aus bzw. konkretisieren sie.
5.4.2. Eignung
In der zweiten Stufe wird die Eignung (gemäß  31 UVgO) sowie das Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen (gemäß  123, 124 GWB) geprüft.
Im Falle einer Eignungsleihe gemäß  34 UVgO muss der Bieter ein Unternehmen,
das das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe
nach  123 GWB vorliegen, ersetzen. Liegen Ausschlussgründe
nach  124 GWB vor, behält sich die Vergabestelle vor, den Bieter aufzufordern, ein
Unternehmen zu ersetzen. Dies gilt gemäß  34 Abs. 4 UVgO sowohl für Bietergemeinschaften
als auch für privilegierte Unterauftragnehmer.
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5.4.2.1. Schritt 1: Fachkunde
Als fachkundig ist nur derjenige Bieter anzusehen, der über die Befähigung und Erlaubnis
zur Berufsausübung verfügt, um den zu vergebenden Auftrag ordnungsgemäß
durchzuführen.
Ein Bieter gilt in diesem Vergabeverfahren als fachkundig, wenn er aufgrund seiner
Geschäftstätigkeit, seiner Historie und seiner Position und seiner strategischen Ausrichtung
am Markt keinen Anlass zu Zweifeln gibt, den zu vergebenden Auftrag (bzw.
den ihn davon betreffenden Teil) fachgerecht ausführen zu können. Bei Bietergemeinschaften
oder privilegierten Unterauftragnehmerschaften gilt der stärkste Einzelnachweis
eines an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmens bzw. eines
privilegierten Unterauftragnehmers für die Beurteilung des Angebots in dieser Hinsicht.
Zur Feststellung der Fachkunde werden die Angaben zum Eignungskriterium Unternehmensbeschreibung
ausgewertet.
5.4.2.2. Schritt 2: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bieter muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten
für die Ausführung des Auftrags verfügen.
Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass er insoweit über die erforderlichen Kapazitäten
verfügt.
Der Auftraggeber behält sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise
von einem Bieter zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können.
5.4.2.3. Schritt 3: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Der Bieter muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie
ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen
zu können.
Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass er insoweit über die erforderlichen personellen
und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügt.
Mindestkriterien
Es wurden folgende Mindestkriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit
eines Bieters festgelegt:
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a) Referenzen:
[Auswertung der ANLAGE Referenzen
Die ANLAGE Referenzen ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach)
einzureichen.
Der Nachweis Anlage Referenzen ist im Falle von Bietergemeinschaften oder privilegierten
Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen für jede
Referenz nur einmal einzureichen
Der Bieter benennt in der ANLAGE Referenzen mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt.
Das Referenzprojekt darf nicht älter als drei Jahre sein, das heißt die
Leistungserbringung darf nicht vor dem 01.01.2017 liegen. Ein früherer Vertragsbeginn
ist unschädlich, sofern die Leistung innerhalb des Zeitraums vom 01.01.2017
und 31.12.2019 erbracht wurde.
Eine Referenz ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar,
 wenn sie den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen)
ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer,
technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht.
 Insbesondere wird im Rahmen der Vergleichbarkeit berücksichtigt, in wieweit
die Referenzprojekte mit dem Auftraggeber vergleichbare Referenzauftraggeber
beschreiben.
Voraussetzung für die Bewertung einer Referenz ist die Benennung eines Ansprechpartners
des Referenzkunden (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten
des Bieters reicht nicht aus). Fehlt diese Angabe, so wird die betreffende Referenz
bei der Wertung nicht berücksichtigt. Es wird in diesem Fall auch keine
weitere Referenz nachgefordert.
Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen.
Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, mehrere Referenzen einzureichen, um die
erforderliche Eignung nachzuweisen. Dies kann auch mit einer einzigen Referenz,
die den Auftragsgegenstand in außergewöhnlichem Maße widerspiegelt, erreicht
werden. Die Vergabestelle ermöglicht es dem Bieter allerdings, mehrere Referenzen
einzureichen, um die Abdeckung des Auftragsgegenstandes zu erleichtern.
Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom
12.09.2012  Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung,
die die Referenzenanzahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen
hat, weist die Vergabestelle auf Folgendes hin:
20
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DP-2019000048 Dataport | 19
Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor.
Allerdings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der
Leistungsfähigkeit eine Betrachtung von 1-3 vergleichbaren Referenzen grundsätzlich
ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bieter
im Falle eines Einreichens von mehr als 3 Referenzen keine Nachteile entstehen.
Der Hinweis, möglichst 1-3 vergleichbare Referenzen einzureichen, ist dem Gedanken
geschuldet, dass die Vergabestelle davon ausgeht, dass es nicht erforderlich
ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich
des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung
einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig
lange Bearbeitungszeit beanspruchen.
Lässt die Bewertung der ANLAGE Referenzen die Prognose nicht zu, dass der Bieter
den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit
verneint und das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich
im Vordruck ANLAGE Referenzen beschrieben wurde.
Ggf. werden stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüft.
Dazu dient der zu benennende Referenzansprechpartner. Ergeben sich bei dieser
Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung,
kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann
das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken
hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft
der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel
oder falsche Angaben vorliegen.
Neben den o.a. Unterlagen werten der Auftraggeber für die Feststellung der technischen
und beruflichen Leistungsfähigkeit die ANLAGEN Liste privilegierter Unterauftragnehmer,
Erklärung Unterauftragnehmer sowie Erklärung Bietergemeinschaft
aus.
5.4.2.4. Schritt 4: Gesamtergebnis Eignung
Ein Bieter ist nur dann geeignet, wenn er sowohl fachkundig als auch wirtschaftlich
und finanziell leistungsfähig sowie technisch und beruflich leistungsfähig ist. Zusätzlich
ist zu prüfen, ob der Bieter nach den  123 oder 124 GWB auszuschließen ist.
Bei dieser Prüfung beschränkt sich die Vergabestelle auf die Feststellung, ob die
entsprechende Erklärung im Abschnitt Eignungskriterien des Angebotes abgegeben
worden ist und keine anderweitigen Hinweise bekannt sind.
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Wartungsvertrag
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DP-2019000048 Dataport | 20
Erfüllt ein Bieter zwar die Voraussetzungen nach vorstehendem Absatz, haben der
Auftraggeber oder die Vergabestelle aber Kenntnis von Umständen, die der Annahme
der Eignung des Bieters gleichwohl entgegenstehen könnten, so bewertet
der Auftraggeber die Eignung des Bieters abschließend nach allgemeinen Grundsätzen.
Die Vergabestelle behält sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise
von einem Bieter zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können.
5.4.3. Ungewöhnlich niedrige Angebote
Sodann wird untersucht, ob der Preis oder die Kosten der Angebote im Verhältnis
zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig erscheinen ( 44 UVgO). In
diesem Falle führt die Vergabestelle gemäß Absatz 2 eine Aufklärung durch. Diese
kann in den Fällen von Absatz 3 und Absatz 4 dazu führen, dass der Zuschlag nicht
erteilt werden kann.
5.4.4. Wirtschaftlichkeitsprüfung
Die Wirtschaftlichkeitsprüfung erfolgt anhand des niedrigsten Angebotspreises. Bewertungsrelevant
ist der Bruttoangebotspreis (siehe 4.3.2).
Erlangen mehrere Angebote im Rahmen der Bewertung der Wirtschaftlichkeit den
ersten Rang (Punktgleichheit) entscheidet  wenn eine Wettbewerbsabsprache
ausgeschlossen werden kann  das Los.
5.5. Information über die Zuschlagsabsicht (Vorabinformation) / Erteilung
des Zuschlags
Die Vergabestelle informiert gemäß  5 SHVgVO spätestens 7 Kalendertage vor
Erteilung des Zuschlags die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtgt werden sollen
über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot den Zuschlag erhalten
soll und die Gründe der Nichtberücksichtigung.
Die Vergabestelle unterrichtet jeden Bieter gemäß  46 Abs. 1 Satz 1 UVgO über
die erfolgte Zuschlagserteilung.
22
Vertragshierarchie
für das Verfahren Wartungsvertrag Klima- und Lüftungstechnik
Im Falle der Zuschlagserteilung im Vergabeverfahren DP-2019000048 (ÖA
RE2/12300/19) gilt folgende Auflistung als Vertragshierarchie (in absteigender Reihenfolge,
das heißt, dass beispielsweise Teil B  Leistungsbeschreibung Vorrang hat vor
Teil D  Ergänzende Vertragsbedingungen:
1.
Teil B+C  Leistungsbeschreibung und -verzeichnis
(Produkte und Leistungen)
2. Teil D  Wartungsvertrag
3. Teil D  Anlage 1 Bestandsliste Klimaanlagen mit Standortnummern
4. Teil D  Anlage 2 Arbeitskarte KG 432 433 Klimaanlagen
5. Teil D  Anlage 3 Arbeitskarte KG 431 Lufttechnische Anlagen
6. Teil D  Anlage 4 Kalkulationsnachweis
7. Teil D  Ergänzende Vertragsbedingungen
8. Angebot des Bieters
9. Eigenerklärungen des Bieters
10.
die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen
(ZVB-VOL/B)
11. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)
Im Rahmen des Frageforums vom Auftraggeber vorgenommene Änderungen an den
Vergabeunterlagen werden Teil der vertraglichen Regelungen.
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1 vom Bieter auszufüllen
2 vom Aufraggeber auszufüllen Seite 1 von 14
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Vorsitzender des Verwaltungsrates: Michael Richter (Ministerium der Finanzen ST)  Vorstand: Dr. Johann Bizer (Vors.)  Andreas
Reichel  Torsten Koß
Vertrag für Wartung und Inspektion
für eine Neuanlage in Verbindung mit der Bauausführung
für eine Bestandsanlage
für .
Zwischen:
Dataport Anstalt des öffentlichen Rechts, Altenholzer Straße 10-14 2
vertreten durch:
Beschaffung 2
Auftragsnummer des Auftraggebers
folgt nach Zuschlagserteilung 2
-nachstehend Auftraggeber (AG) genanntund
der Firma
1
1
Auftragsnummer des Auftragnehmers
1
-nachstehend Auftragnehmer (AG) genanntwird
für
Wartung Klima- und Lufttechnische Anlagen KGR 430 2
Standorte der Anlage(n):
Siehe Standortlisten 2
Betreiber der Anlagen(n):
Dataport, Billstraße 82, 20539 Hamburg 2
Nutzer der Anlage(n):
Dataport, Billstraße 82, 20539 Hamburg 2
Baudurchführende Dienststelle:
2
folgende Vereinbarung getroffen:
24
1 vom Bieter auszufüllen
2 vom Aufraggeber auszufüllen Seite 2 von 14
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1. Gegenstand des Vertrages
Gegenstand des Vertrages sind Wartung und Inspektion, nachstehend als Wartung
bezeichnet, sowie kleine Instandsetzungsarbeiten an den technischen Anlagen und
Einrichtungen, nachstehend als Anlagen bezeichnet, die in der Bestandsliste vom
06.08.2019 aufgeführt sind.
Die /n ist/sind Vertragsbestandteil (siehe Nr. 12, Anlage 1).
In der Anlage 1 (Bestandsliste) sind Art, Standort, Ausdehnung, Baujahr, technische
Daten der technischen Anlage/n und Einrichtung/en sowie sonstige vertragsrelevante
Angaben (ggf. unter Verwendung von Ergänzungsblättern) so genau und umfassend
anzugeben, dass der Leistungsgegenstand und die umfassten Anlagenteile eindeutig
beurteilt werden können.
2. Leistungen des Auftragnehmers
2.1 Dem Auftragnehmer werden die in der/den Arbeitskarte/n (Anlage 2 und 3) beschriebenen
Leistungen übertragen.
Die Arbeitskarte/n ist/sind Vertragsbestandteil (siehe Nr.12, Anlage 2 und 3).
2.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen
Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes
unerlässlich, nicht ohnehin in der Arbeitskarte (Anlage 2) erfasst sind und den normalerweise
zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhen.
2.3 Andere Instandsetzungsarbeiten hat der Auftragnehmer auf Anforderung in angemessener
Frist auszuführen. Hierfür ist ein gesonderter Vertrag zu schließen. Auf
Übertragung dieser Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
2.4 Der Auftragnehmer ist auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine verpflichtet,
Störungen, welche die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung
gefährden, nach Aufforderung zu beseitigen.
Er hat die Arbeiten unverzüglich
2 innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit auszuführen.
2 auch außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit (z.B. nachts und an Samstagen,
Sonn- und Feiertagen) und zwar nach Abstimmung mit dem Fachbereich,
vornehmlich dienstags 19:00  24:00 Uhr auszuführen.
Hierfür ist eine 24h Hotline an 7 Tagen die Woche zur Verfügung zu stellen
Servicehotline-Nr.: 1
25
1 vom Bieter auszufüllen
2 vom Aufraggeber auszufüllen Seite 3 von 14
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2.5 Für störungs- und haveriebedingte Arbeiten gelten folgende Zeiten:
2 1h Reaktionszeit, ab Zeitpunkt der Haveriemeldung
2 4h Antrittszeit, ab Zeitpunkt der Haveriemeldung
2 24h Lösezeit, ab Zeitpunkt der Haveriemeldung
3. Pflichten des Auftragnehmers
3.1 Der Auftragnehmer hat die Leistungen so auszuführen, dass die Sicherheit der Anlagen
erhalten bleibt. Die Betriebsbereitschaft ist während der Leistungserbringung
aufrecht zu erhalten, soweit dies möglich ist.
Die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften sowie
die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind zu beachten.
Der Auftragnehmer hat die Leistung mit seinem Betrieb zu erbringen. Er darf Teile
der Leistung mit Zustimmung des Auftraggebers an Nachunternehmer übertragen.
Er ist verpflichtet, entsprechend qualifizierte Fachkräfte einzusetzen. Die Bereitschaft
der Fachkraft, sich der Durchführung der Sicherheitsüberprüfung (Ü2) zu unterziehen,
ist erforderlich. Fachkräfte ohne entsprechende Sicherheitsüberprüfung dürfen
zu Wartungs- und Störungsbeseitigungsarbeiten nicht eingesetzt werden. Bei Abschluss
des Wartungsvertrages ist eine Liste des zur Wartung- und Störungsbeseitigung
eingesetzten Personals mit Angabe der aktuellen Überprüfungsstufe einzureichen.
Die Sicherheitsüberprüfung ist bei Bedarf zu aktualisieren bzw. den erhöhten
Anforderungen anzupassen.
3.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten
Hilfsmittel (z.B. Messgeräte und Werkzeuge) und Hilfsstoffe (z.B. Schmier- und Reinigungsmittel)
zu stellen bzw. zu liefern.
3.3 Erkennt oder vermutet der Auftragnehmer Mängel oder Schäden, die die Sicherheit
oder Betriebsbereitschaft einer Anlage gefährden können, hat er unverzüglich folgende
Stelle
Dataport Technikraummanagement, Telefon 004940/428996640 2
(Kontaktdaten)
zu benachrichtigen und erforderlichenfalls die Außerbetriebnahme der Anlage zu
veranlassen.
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1 vom Bieter auszufüllen
2 vom Aufraggeber auszufüllen Seite 4 von 14
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Er hat mündliche Benachrichtigungen schriftlich zu bestätigen. Auf andere Mängel
oder Schäden, die nicht unverzüglich beseitigt werden müssen und deren Beseitigung
nicht zu den in den Nummern 2.1 und 2.2 beschriebenen Leistungen gehören,
hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich schriftlich hinzuweisen.
3.4 Erkennt der Auftragnehmer, dass wegen Änderung der Nutzung, von gesetzlichen
Bestimmungen bzw. allgemein anerkannten Regeln der Technik oder aufgrund der
nach einer mehrjährigen Betriebsdauer gesammelten Erfahrungen andere Wartungsintervalle
notwendig werden, hat er den Auftraggeber darauf hinzuweisen.
3.5 Der Auftragnehmer meldet seine operativ tätigen Mitarbeiter gemäß der jeweiligen
Geheimschutzanforderung des Standortes beim Geheimschutzbeauftragten des Auftraggebers
zur Überprüfung unter Verwendung des entsprechenden Formulars an.
Die Bereitschaft des AN zur Überprüfung seines Personals ist Vertragsvoraussetzung.
3.6 Der Auftragnehmer hat seine Rechnungen wie folgt zu adressieren:
Dataport, AöR, RS 9, Billstraße 82, 20539 Hamburg 2
4. Ausführung der Leistung
4.1 Der Auftragnehmer hat die ausgeführten Leistungen in der Arbeitskarte (Anlage 2
und 3) und den in diesem Zusammenhang festgestellten allgemeinen Anlagenzustand
einschließlich etwaiger, in absehbarer Zeit notwendig werdender Instandsetzungsleistungen
sowie die gegebenenfalls ausgewechselten Teile in einem eigenständigen
ausführlichen Arbeitsbericht zu dokumentieren.
4.2 Bei den besonders zu vergütenden Leistungen nach Nr. 2.4 sind außerdem Zeitaufwand,
Namen und Lohn- bzw. Berufsgruppen (z.B. Monteur) des eingesetzten Personals
sowie verwendete Hilfs- und Betriebsstoffe anzugeben.
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2 vom Aufraggeber auszufüllen Seite 5 von 14
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4.3 Als Beauftragter des Auftraggebers bestätigt
Herr/Frau
Fachabteilungsansprechpartner: Herr Hoge, Tel.: 040 42846-2039 2
Herr Barwitzki, Tel.: 040 42846-4132 2
die Durchführung der Arbeiten. Die Bestätigung erstreckt sich nicht auf die fachgerechte
Ausführung.
4.4 Der Zeitpunkt der Durchführung der Wartungsarbeiten ist mit dem Beauftragten des
Auftraggebers rechtzeitig vor Beginn abzustimmen.
4.5 Die Wartung ist
innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit (1),
zu folgenden Zeiten (2)  dienstags ab 19:00 Uhr bei Betriebsgefährdung
der Anlage
1. Ohne Unterbrechung der angeschlossenen Verbraucher.
2. Bei Unterbrechungsgefährdung oder notwendiger Unterbrechung der angeschlossenen
Verbraucher.
durchzuführen. Alle Arbeiten sind nur nach Erstellung und Freigabe eines Changes
in Abstimmung mit dem Technikraummanagement des Auftraggebers möglich.
5. Vergütung
5.1 Für die in der/den /n aufgeführte/n Anlage/n wird/werden nachstehende jährliche Vergütung/
en unter Zugrundelegung des zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer geltenden
Umsatzsteuersatzes vereinbart. Die Abrechnung kann in Teilrechnungen
standortbezogen erfolgen.
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1 vom Bieter auszufüllen
2 vom Aufraggeber auszufüllen Seite 6 von 14
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Gesamtsumme2 Standorte gemäß Bestandsliste (Anlage 1):
Summe Wartung 1 Anlage 1
(Entspricht der Summe aus Produkte/Leistungen Abschnitt 2 Wartungsleistungen Klimatechnik
Standorte + 3 Wartungsleistungen Lüftungstechnik Standorte)
+ Umsatzsteuer %1 1
Gesamtbetrag 1
Mit dieser Vergütung sind abgegolten:
 Die Wartung nach Nr. 2.1
 die Instandsetzung nach Nr. 2.2 mit Lieferung benötigter Klein-/Ersatzteile bis
zum Nettowert von insgesamt 25	je Wartung und Anlage (Ersatzteile mit einem
Nettowert über 25  je Teil werden gesondert vergütet)
 Die Wartung beginnt standortbezogen zu den Wartungsobjekten beim Auftraggeber,
gemäß abgestimmten Wartungsplan. Die Wartungsarbeiten werden durch
den zuständigen Mitarbeiter des Technikraummanagements des Auftraggebers
begleitet.
 die Kosten für die in Nr. 3.2 bezeichneten Hilfsmittel und -stoffe
 die Kosten von entsprechend der Arbeitskarte (Anlage 2) zu liefernden Materialien
 die Kosten für die entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen vorzunehmende
Entsorgung von ausgetauschten Teilen, Hilfs-/Betriebsstoffen, Abfällen
und Verpackungen
 alle sich aus den Leistungen nach Nr. 2.1 und 2.2 ergebenden Nebenkosten, z.B.
Fahrt- und Transportkosten, Auslösungen, Tage- und Übernachtungsgelder,
Schmutz- und Erschwerniszulagen, Überstunden sowie Sonn- und Feiertagszuschläge
19
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1 vom Bieter auszufüllen
2 vom Aufraggeber auszufüllen Seite 7 von 14
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Vorsitzender des Verwaltungsrates: Michael Richter (Ministerium der Finanzen ST)  Vorstand: Dr. Johann Bizer (Vors.)  Andreas
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5.2 Leistungen nach Nr. 2.4 werden wie folgt vergütet (netto):
(Die Stundensätze entsprechen den Stundensätzen aus Produkte/Leistungen Abschnitt 1 Stundenund
Zuschlagssätze)
Stundenverrechnungssatz1 Ingenieur 1
Techniker 1
Monteur 1
Zuschlag für Leistungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit
Überstunden Ingenieur 1
Techniker 1
Monteur 1
Nacht-/Schichtarbeit Ingenieur 1
Techniker 1
Monteur 1
Samstagsarbeit Ingenieur 1
Techniker 1
Monteur 1
Sonn-/Feiertagsarbeit Ingenieur 1
Techniker 1
Monteur 1
Folgende Regelzeiten gelten für die Zuschlagssätze:
Betriebsübliche Arbeitszeiten: 06:00 - 17:00 Uhr
Überstunden: 17:00 - 22:00 Uhr
Nachtarbeit/Schichtzeiten: 22:00 - 06:00 Uhr
Die Stundennachweise sind zu nummerieren und mit den Ausführungszeiten zu
kennzeichnen.
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Fahrtkosten zu Regelwartungen/ Wartungsplan werden gemäß LV- Position gesondert
vergütet, da die Schlüsselüber- und Rückgabe am Standort des Auftraggebers
stattfindet. Die Schlüssel sind am selben Arbeitstag zurückzugeben.
Für servicebedingte, wartungsunabhängige Arbeiten
wird folgende Kilometerpauschale vergütet /Auftrag1
Für die Fahrtzeit werden keine Arbeitsstunden vergütet, da diese Bestandteil der
Kilometerpauschale sind.
5.3 Die Vergütung nach Nr. 5.1 ist - ausschließlich der Umsatzsteuer - für eine Vertragslaufzeit
von 24 Monaten Festpreis (Regelungen zur Vertragslaufzeit s. Nr. 8.1).
Nach Ablauf der unter Nr. 8.1 geregelten Vertragslaufzeiten und Verlängerung wird
der Vertrag erneut ausgeschrieben
5.4 Der Nettowert von im Zusammenhang mit Leistungen nach Nr. 2.2 oder 2.4 benötigten
Ersatzteilen wird anhand von nachzuweisenden Einstandspreisen ermittelt.
5.4.1 Hersteller/Lieferant/Fabrikat
Mitsubishi Aufschlag auf Einstandspreise %2
5.4.2 Hersteller/Lieferant/Fabrikat
Daikin Aufschlag auf Einstandspreise %2
5.4.3 Hersteller/Lieferant/Fabrikat
Hitachi Aufschlag auf Einstandspreise %2
5.4.4 Hersteller/Lieferant/Fabrikat
Sonstige Lieferanten Aufschlag auf Einstandspreise %2
(allg. Material)
Es gelten die Einstandspreise des Auftragnehmers zum Zeitpunkt der Leistungserbringung.
Die Einstandspreise sind mit Lieferantenrechnungen zu belegen. Die Kalkulationen
müssen mittels Kalkulationsnachweis, Anlage 4, nachgewiesen werden.
5.5 Bei Mängelhaftung des Auftragnehmers aus der Errichtung der Anlage/n wird zur Erfüllung
dieser Pflicht erbrachten Leistungen keine Vergütung gewährt:
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5.6 Die Vergütung wird gezahlt:
nach Einreichung vollständiger und prüfbarer
Wartungsprotokolle, unter Beachtung der in den Arbeitskarten aufgeführten
Arbeitsschritte (Anlage 2 und 3)
Die Wartungsprotokolle des Dienstleisters müssen die Abarbeitung der in der
Arbeitskarte geforderten Leistungen dezidiert und in geeigneter Form wiedergeben.
Die Erfüllung der berechtigten Entgeltforderungen erfolgt binnen 30 Kalendertagen
nach Rechnungszugang.
6. Mängelansprüche
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche aus diesem Vertrag beträgt 1 Jahr.
7. Haftung
7.1 Werden im Zusammenhang mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen Schäden
an den Anlagen verursacht, hat der Auftragnehmer die Schäden zu beseitigen, wenn
ihn oder seine Erfüllungsgehilfen Verschulden trifft. Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist
die Haftung begrenzt für
Sachschäden auf 500.000,00  je Schadensfall
höchstens aber 1.000.000,00  insgesamt
Vermögensschäden auf 50.000,00  je Schadensfall
höchstens aber 500.0000,00  insgesamt
Werden im Zusammenhang mit den vereinbarten Leistungen andere Schäden verursacht,
hat der Auftragnehmer in vollem Umfang Ersatz zu leisten, wenn ihn oder seine
Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
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7.2 Der Auftragnehmer hat eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Sach-, Vermögens-
und Personenschäden in nachfolgender Höhe abdeckt und die auf Verlangen
nachzuweisen ist:
Sachschäden 2.000.000,00
Vermögensschäden 3.000.000,00
Personenschäden 3.000.000,00
8. Vertragslaufzeit, Kündigung und Leistungsänderungen
8.1 Die Laufzeit des Vertrages beginnt
am 01.02.2020 für die Dauer von 2 Jahren
an dem der Abnahme der Bauleistung folgenden Tag und beträgt .. Jahre.
Eine Verlängerung der Laufzeit des Vertrages um max. ein weiteres Jahr zu
den ursprünglichen Vertragskonditionen gilt als vereinbart, wenn der Vertrag
nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt
wird. Der Vertrag endet spätestens nach 3 Jahren am 31.01.2023. Abrufe
können bis zum letzten Tag der Vertragslaufzeit getätigt werden.
Der Auftraggeber kann diesen Rahmenvertrag einseitig um 3 Monate zu gleichen
Konditionen verlängern, wenn das für den Nachfolgevertrag erforderliche
Vergabeverfahren nicht rechtzeitig beendet werden konnte und ansonsten ein
vertragsloser Zustand bestünde. Diese Verlängerung muss schriftlich bis 3
Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gegenüber dem Auftragnehmer mitgeteilt
werden.
Eine Verlängerung der Laufzeit des Vertrages ist nicht vorgesehen.
Der Vertrag endet nach der Laufzeit in Punkt 8.1, ohne dass es einer Kündigung
bedarf. Das Recht zur Ausübung der Verlängerungsoptionen für den Auftraggeber
bleibt davon unberührt.
8.2 Fristlose Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Als wichtiger Grund gilt
insbesondere, wenn:
a) der Vertrag zur Erstellung der Anlage vorzeitig beendet worden ist
b) die in der/den /n aufgeführten Anlage/n verkauft oder nicht nur vorübergehend
außer Betrieb genommen werden sollen
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c) die in der/den /n aufgeführten Anlage/n aus rechtlichen Gründen von Dritten gewartet
werden müssen
d) der Auftragnehmer seine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht hat (
323 BGB)
e) der Betrieb des Auftragnehmers infolge wesentlicher Änderungen der Anlage/n
nicht mehr auf die dann erforderlichen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten
eingerichtet ist
f) über das Vermögen des Auftragnehmers das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung zulässigerweise
beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder die ordnungsgemäße
Abwicklung des Vertrages dadurch in Frage gestellt ist oder dass
er seine Zahlungen nicht nur vorübergehend einstellt
g) der AN aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine
unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt
h) der AN dem AG oder dessen Mitarbeitern oder von diesem beauftragten Dritten,
die mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags betraut
sind, oder Ihnen nahestehende Personen, Geschenke, andere Zuwendungen
oder sonstige Vorteile unmittelbar oder mittelbar in Aussicht stellt, verspricht
oder gewährt, es sei denn, es handelt sich um sozial adäquates Verhalten im
Sinne von Nummer IV des Rundschreibens des BMI zum Verbot der Annahme
von Belohnungen oder Geschenken in der Bundesverwaltung vom 8. November
2004.
i) der AN gegenüber dem AG, dessen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten strafbare
Handlungen begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter  298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende
Absprachen bei Ausschreibungen),  299 StGB (Bestechlichkeit
und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),  333 StGB (Vorteilsgewährung),
 334 (Bestechung),  17 UWG (Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen)
oder  18 UWG (Verwertung von Vorlagen) fallen.
8.3 Wird ein Teil der in der/den Bestandsliste/n (Anlage 1) aufgeführten Anlagen nicht
nur vorübergehend außer Betrieb genommen, ist eine angemessene Herabsetzung
der Vergütung zu vereinbaren.
8.4 Werden die in der/n Bestandsliste/n (Anlage 1) aufgeführten Anlagen oder Teile davon
vorübergehend außer Betrieb gesetzt, entfallen für diesen Zeitraum Leistungs-
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und Vergütungspflicht in entsprechendem Umfang, siehe Teilsummen Bestandsliste
(Anlage 1).
8.5 Werden die in der Bestandsliste (Anlage 1) aufgeführten Anlagen wesentlich geändert,
kann eine entsprechende Änderung der Leistungs- und Vergütungspflicht verlangt
werden.
8.6 Die Absicht, Anlagen außer Betrieb zu setzen, wir dem Aufragnehmer 6 Monate im
Voraus durch den Auftraggeber schriftlich mitgeteilt. Dabei wird die voraussichtliche
Dauer der vorübergehenden Außerbetriebssetzung angezeigt
Für die bei der Außerbetriebssetzung oder Wiederinbetriebnahme erforderlichen
Leistungen erfolgt eine gesonderte Vergütung.
9. Pflichten des Auftraggebers
9.1 Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer zur Durchführung seiner Leistung die vorhandenen
Einrichtungen, Versorgungsanschlüsse und Betriebsstoffe (z.B. Strom,
Wasser, Brennstoffe) kostenlos zur Verfügung zu stellen und Zutritt zu den Anlagen
und Versorgungsanschlüssen zu verschaffen.
9.2 Der Auftraggeber übergibt dem Auftragnehmer zum Vertragsbeginn einen Wartungsplan,
welcher Angaben über den Zeitraum der zu erbringenden Wartungsleistung für
jeden Standort aufführt.
10. Gerichtsstand
Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandvereinbarung nach  38 Zivilprozessordnung
vor, richtet sich der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertrag
nach dem Sitz der für die Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle.
11. Schriftform und salvatorische Klausel
11.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie den Vertrag betreffende Mitteilungen
bedürfen der Schriftform, wenn sie bedeutsam für die weitere Vertragsabwicklung
sind (z.B. Preisanpassungen, Leistungsänderungen, Wechsel von Ansprechpersonen).
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11.2 Durch die etwaige Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages
wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Wenn und soweit eine
der Bestimmungen dieses Vertrages gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen
sollte, sind die Vertragspartner verpflichtet, diese durch eine Vereinbarung zu
ersetzen, die den gewollten Zweck wirtschaftlich gleichwertig erreicht.
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12. Anlagen zum Vertrag
Die Bestandsliste/n (Anlage 1), Arbeitskarte/n (Anlage 2 und 3) und der Kalkulationsnachweis
(Anlage 4) für folgende Anlagenarten sind Vertragsbestandteil:
KG ... 430 Bestandsliste Klimatechnische Anlagen, Anlage 1
KG ... 430 Arbeitskarte Klimatechnische Anlage, Anlage 2
KG ... 430 Arbeitskarte Lufttechnische Anlage, Anlage 3
KG ... 430 Kalkulationsnachweis zu Systemkomponenten, Anlage 4
KG ...
KG ...
KG ...
...
...
...
37
Anlage 1 zum Vertrag Wartung und Inspektion
Bestandsliste - Klimaanlagen KG 432, 433
Stand: 06.08.2019
Standort-Nr. Ort Geräteart Fabrikat Einbaudat. Typ Kälteleist. Kältemittel
TK-Raum Verbundanlage Mitsubishi 01.08.2007 PKFY-P63VFM-E 7,1kW R410a
TK-Raum Verbundanlage Mitsubishi 01.08.2007 PKFY-P63VFM-E 7,1kW R410a
IP-Raum Verbundanlage Mitsubishi 01.08.2007 PKFY-P100VFM-E 11,2kW R410a
IP-Raum Verbundanlage Mitsubishi 01.08.2007 PKFY-P100VFM-E 11,2kW R410a
TK-Raum 2 Verbundanlage Mitsubishi 01.08.2007 PKFY-P32VGM-E 4,1kW R410a
TK-Raum 2 Verbundanlage Mitsubishi 01.08.2007 PKFY-P32VGM-E 4,1kW R410a
TK-Raum 3 Verbundanlage Mitsubishi 01.08.2007 PKFY-P63VFM-E 7,1kW R410a
TK-Raum 3 Verbundanlage Mitsubishi 01.08.2007 PKFY-P63VFM-E 7,1kW R410a
ÜT-Raum Verbundanlage Mitsubishi 01.08.2007 PKFY-P63VFM-E 7,1kW R410a
ÜT-Raum Verbundanlage Mitsubishi 01.08.2007 PKFY-P63VFM-E 7,1kW R410a
Parkdeck Verbundanlage Mitsubishi 01.08.2007 PUY-P350YGM-A R410a
Parkdeck Verbundanlage Mitsubishi 01.08.2007 PUY-P350YGM-A R410a
TK-Raum Split Mitsubishi 01.11.2008 PKA-RP50GAL 6,7 kW R410a
Garage Split Mitsubishi 01.11.2008 PUHZ-RP50VHA3 2,7-6,7 kW R410a
TK-Raum Split Mitsubishi 01.03.2015 PCA-RP35-KAQ R410a
Aussen Split Mitsubishi 01.03.2015 PUHZ-ZRP35VKA R410a
Anlagenraum 2.OG Split Mitsubishi 01.10.2003 PKA-P2.2FAL 6,4kW R407c
Aussen Split Mitsubishi 01.10.2003 PU-P2.5YGAA 6,4kW R407c
Anlagenraum 2.OG Split Mitsubishi 01.10.2003 PKA-P2.2FAL 6,4kW R407c
Aussen Split Mitsubishi 01.10.2003 PU-P2.5YGAA 6,4kW R407c
TK-Raum Split Mitsubishi 01.02.2004 PKAP1.6GAL 4,4 kW R407c
Garage Split Mitsubishi 01.02.2004 PU-P1.6YGAA 4,4kW R407c
Anlagenraum R.005 Split Mitsubishi 01.03.2011 PKA-RP50GAL 3,5kW R410a
Kasematte Split Mitsubishi 01.03.2011 PUHZ-RP50VHA2 3,5kW
TK-Raum Split IMI 01.05.1995 Impact60 5,4 kW R407c
Keller Split Marstair 01.10.2008 DCU+50 3/50 5,4kW R407c
TK-R.04/EG Anlage A Mitsubishi 01.05.2010 PEFY-P125VMH-E 14kW R410a
TK-R.04/EG Anlage B Mitsubishi 01.05.2010 PEFY-P125VMH-E 14kW R410a
TK-R.11/1.OG Anlage A Mitsubishi 01.12.2010 PEFY-P100VMA-E 11,2kW R410a
TK-R.11/1.OG Anlage B Mitsubishi 01.12.2010 PEFY-P100VMA-E 11,2kW R410a
TK-R.11/1.OG Anlage A Mitsubishi 01.12.2010 PEFY-P100VMA-E 11,2kW R410a
TK-R.11/1.OG Anlage B Mitsubishi 01.12.2010 PEFY-P100VMA-E 11,2kW R410a
TK-R.11/1.OG Anlage A Mitsubishi 01.12.2010 PEFY-P100VMA-E 11,2kW R410a
TK-R.11/1.OG Anlage B Mitsubishi 01.12.2010 PEFY-P100VMA-E 11,2kW R410a
ÜT-R.13/1. OG Anlage A Mitsubishi 01.12.2010 PKFY-P63VKM-E 7,1kW R410a
ÜT-R.13/1. OG Anlage A Mitsubishi 01.12.2010 PKFY-P63VKM-E 7,1kW R410a
ÜT-R.13/1. OG Anlage B Mitsubishi 01.12.2010 PKFY-P63VKM-E 7,1kW R410a
ÜT-R.13/1. OG Anlage B Mitsubishi 01.12.2010 PKFY-P63VKM-E 7,1kW R410a
IP-R.14/1.OG Anlage A Mitsubishi 01.12.2010 PKFY-P100VKM-E 11,2kW R410a
IP-R.14/1.OG Anlage B Mitsubishi 01.12.2010 PKFY-P100VKM-E 11,2kW R410a
IP-R.14/1.OG Anlage A Mitsubishi 01.12.2010 PKFY-P100VKM-E 11,2kW R410a
IP-R.14/1.OG Anlage B Mitsubishi 01.12.2010 PKFY-P100VKM-E 11,2kW R410a
R.005 USV/KG Anlage A Mitsubishi 01.07.2013 PKFY-P63VKM-E 7,1kW R410a
R.005 USV/KG Anlage B Mitsubishi 01.07.2013 PKFY-P63VKM-E 7,1kW R410a
Gleichrichterraum/KG Anlage A Mitsubishi 01.12.2010 PKFY-P100VKM-E 11,2kW R410a
Gleichrichterraum/KG Anlage B Mitsubishi 01.12.2010 PKFY-P100VKM-E 11,2kW R410a
Außengerät 1.1 Anlage A Mitsubishi 01.02.2011 PUHV-P350YHM-A 40kW R410a
Außengerät 1.2 Anlage A Mitsubishi 01.02.2011 PUHV-P350YHM-A 40kW R410a
Außengerät 2.1 Anlage B Mitsubishi 01.02.2011 PUHV-P350YHM-A 40kW R410a
Außengerät 2.2 Anlage B Mitsubishi 01.02.2011 PUHV-P350YHM-A 40kW R410a
Stagingraum/EG Anlage 1 Stulz 2011 ASD211GE R407c
Stagingraum/EG Anlage 2 Stulz 2011 ASD211GE R407c
TK-Raum Split Daikin 2006 FTKS35D3VMW 4,0kW R407c
Aussen Split Daikin 2006 RKS35E2V1B 4,0 kW R407c
Anlagenraum Split Daikin 01.01.2008 FTXS50G2V1B 5,5kW R410a
Kriechkeller Split Daikin 01.01.2008 RKS50G2V1B 5,5kW R410a
TK-Raum innen Split Mitsubishi 2008 PKA-RP35GAL 1,0 - 4,5kW R410a
Aussen Split Mitsubishi 2008 PUHZ-RP35VHA3 1,0 - 4,5kW R410a
TK-Raum Split Mitsubishi 01.07.2014 PUHZ-ZRP35VKA 5 kW R410a
Aussen Split Mitsubishi 01.07.2014 PKA-RP35HAL 5 kW R410a
TK-Raum Split Mitsubishi Mr.Slim 01.07.2007 PCA-RP50GA 5,0kW R407c
Dach Split Mitsubishi 01.07.2007 PUHZ-RP50VHA2
R.038 Verbundanlage Mitsubishi 01.10.2009 PEFY-P20VMS1-E 2,2kW R410a
R.038 Verbundanlage Mitsubishi 01.10.2009 PEFY-P20VMS1-E 2,2kW R410a
R.037c Verbundanlage Mitsubishi 01.10.2009 PKFY-P32VHM-E 3,6KkW R410a
R.037c Verbundanlage Mitsubishi 01.10.2009 PKFY-P32VHM-E 3,6KkW R410a
R.037c Verbundanlage Mitsubishi 01.10.2009 PKFY-P32VHM-E 3,6KkW R410a
R.037c Verbundanlage Mitsubishi 01.10.2009 PKFY-P32VHM-E 3,6KkW R410a
R.037d Verbundanlage Mitsubishi 01.10.2009 PKFY-P63VKME 7,1kW R410a
R.037d Verbundanlage Mitsubishi 01.10.2009 PKFY-P63VKME 7,1kW R410a
R.037d Verbundanlage Mitsubishi 01.10.2009 PKFY-P63VKME 7,1kW R410a
R.037d Verbundanlage Mitsubishi 01.10.2009 PKFY-P63VKME 7,1kW R410a
R.037d Verbundanlage Mitsubishi 01.10.2009 PKFY-P63VKME 7,1kW R410a
R.037d Verbundanlage Mitsubishi 01.10.2009 PKFY-P63VKME 7,1kW R410a
Aussen/Innenhof Verbundanlage Mitsubishi 01.10.2009 PUHY-P400YHM-A 47kW R410a
Aussen/Innenhof Verbundanlage Mitsubishi 01.10.2009 PUHY-P400YHM-A 47kW R410a
Anlagenraum Split Mitsubishi 01.05.2011 MSZ-GE35VA 3,5kW R410a
Aussen Split Mitsubishi 01.05.2011 MUZ-GE35VA 3,5kW R410a
TK-Raum Split Mitsubishi 01.12.2013 PKA-RP35HAL 4,3 kW R410a
Keller Split Mitsubishi 01.12.2013 PUHZ-ZRP35VKA 4.3 kW R410a
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
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13
14
15
16
1 38
Anlage 1 zum Vertrag Wartung und Inspektion
Bestandsliste - Klimaanlagen KG 432, 433
Stand: 06.08.2019
Standort-Nr. Ort Geräteart Fabrikat Einbaudat. Typ Kälteleist. Kältemittel
IP - IG01 Split Mitsubishi 01.05.2012 PKA-RP50-HAL 1,1 - 5,2kW R410a
IP - IG02 Split Mitsubishi 01.05.2012 PKA-RP50-HAL 1,1 - 5,2kW R410a
IP - IG03 Split Mitsubishi 01.05.2012 PKA-RP50-HAL 1,1 - 5,2kW R410a
IP - IG04 Split Mitsubishi 01.05.2012 PKA-RP50-HAL 1,1 - 5,2kW R410a
TK - IG01 Split Mitsubishi 01.06.2012 PKA-RP50-HAL 1,1 - 5,2kW R410a
TK - IG02 Split Mitsubishi 01.06.2012 PKA-RP50-HAL 1,1 - 5,2kW R410a
ÜT - IG01 Split Mitsubishi 01.12.2012 PKA-RP50-HAL 1,1 - 5,2kW R410a
ÜT - IG02 Split Mitsubishi 01.12.2012 PKA-RP50-HAL 1,1 - 5,2kW R410a
IP - AG01 Split Mitsubishi 01.05.2012 PUHZ-RP50VHA4 1,1 - 5,2kW R410a
IP - AG02 Split Mitsubishi 01.05.2012 PUHZ-RP50VHA4 1,1 - 5,2kW R410a
IP - AG03 Split Mitsubishi 01.06.2012 PUHZ-RP50VHA4 1,1 - 5,2kW R410a
IP - AG04 Split Mitsubishi 01.06.2012 PUHZ-RP50VHA4 1,1 - 5,2kW R410a
TK - AG01 Split Mitsubishi 01.05.2012 PUHZ-RP50VHA4 1,1 - 5,2kW R410a
TK - AG02 Split Mitsubishi 01.05.2012 PUHZ-RP50VHA4 1,1 - 5,2kW R410a
ÜT - AG01 Split Mitsubishi 01.05.2012 PUHZ-ZRP50VKA 1,1 - 5,2kW R410a
ÜT - AG02 Split Mitsubishi 01.05.2012 PUHZ-ZRP50VKA 1,1 - 5,2kW R410a
Innengeräte 6 Stk. Split Mitsubishi 2016 PEFY-P100MVA-ER3 R410a
Aussen Split Mitsubishi 2016 PUHY-P250YKB-A1 R410a
Innengerät Split Mitsubishi 2016 PEKY-P25VBM-E R410a
IP-Raum Anlage 1 Mitsubishi 01.02.2010 PKFY-P100VKM-E 11,2 kW R410a
Keller Mitsubishi 01.02.2010 PUHY-P200YHM-A 22,4 kW R410a
ÜT-Raum Mitsubishi 01.02.2010 PEFY-P50VMH-E 5,6 kW R410a
TK-Raum Mitsubishi 01.02.2010 PEFY-P50VMH-E 5,6 kW R410a
IP-Raum Anlage 2 Mitsubishi 01.02.2010 PKFY-P100VKM-E 11,2 kW R410a
Keller Mitsubishi 01.02.2010 PUHY-P200YHM-A 22,4 kW R410a
ÜT-Raum Mitsubishi 01.02.2010 PKFY-P50VMH-E 5,6 kW R410a
TK-Raum Mitsubishi 01.02.2010 PKFY-P50VMH-E 5,6 kW R410a
Anlagenraum R.004 Split Mitsubishi 01.05.2011 MSZ-GE25VA 2,5kW R410a
Dach Split Mitsubishi 01.05.2011 MUZ-GE25VA 2,5kW R410a
TK-Raum Split Mitsubishi 23.07.2012 PKA-RP35VHA4 1,0 - 4,5 kW R410a
ÜT-Raum Split Mitsubishi 23.07.2012 PKA-RP35VHA4 1,0 - 4,5 kW R410a
Aussen Split Mitsubishi 23.07.2012 PUHZ-RP35HAL 1,0 - 4,5 kW R410a
Aussen Split Mitsubishi 23.07.2012 PUHZ-RP35HAL 1,0 - 4,5 kW R410a
TK-Raum Split Misubishi 01.04.2013 PKA-RP35GAL 4,5kW R410a
Ausen Split Misubishi 01.04.2007 PUHZ-RP35VHA2
ÜT-Raum Split Mitsubishi 01.05.2011 PKA-RP71KAL 4,0kW R410a
ÜT-Raum Split Mitsubishi 01.05.2011 PKA-RP71KAL 4,0kW R410a
Ausen Split Mitsubishi 01.05.2011 PUHZ-ZRP71VHA 4,0kW R410a
Aussen Split Mitsubishi 01.05.2011 PUHZ-ZRP71VHA 4,0KW R410a
Aussen Mitsubishi 01.01.2016 PUHY-P250YKB-A1 R410a
Aussen Mitsubishi 01.01.2015 PUHY-P205YKB-A1 R410a
TK-Raum 1 Mitsubishi 01.02.2016 PEFY-P100VMA-E R410a
TK-Raum 1 Mitsubishi 01.04.2016 PEFY-P100VMA-E R410a
TK-Raum 2 Mitsubishi 01.02.2016 PEFY-P100VMA-E R410a
TK-Raum 2 Mitsubishi 01.02.2016 PEFY-P100VMA-E R410a
TK-Raum 3 Mitsubishi 01.03.2016 PEFY-P63VMA-E R410a
TK-Raum 3 Mitsubishi 01.03.2016 PEFY-P63VBM-E R410a
Schaltraum Mitsubishi 01.04.2016 PKFY-P25VBM-E R410a
Inneneinheit 3x Mitsubishi PEFY-P100VMA-E R410a
Innenheinheit 3x Mitsubishi PEFY-P100VMA-e R410a
Aussen Mitsubishi PUHY-P250YKB-A1 R410a
Aussen Mitsubishi PUHY-P250YKB-A1 R410a
HVT-Raum Verbundanlage Mitsubishi 01.04.2010 PKFY-P50VMH-E 5,6kW R410a
HVT-Raum Verbundanlage Mitsubishi 01.04.2010 PKFY-P50VMH-E 5,6kW R410a
ÜT-Raum Verbundanlage Mitsubishi 01.04.2010 PKFY-P50VMH-E 5,6kW R410a
ÜT-Raum Verbundanlage Mitsubishi 01.04.2010 PKFY-P50VMH-E 5,6kW R410a
TK-Raum 1 Verbundanlage Mitsubishi 01.04.2010 PKFY-P63VKM-E 7,1kW R410a
TK-Raum 1 Verbundanlage Mitsubishi 01.04.2010 PKFY-P63VKM-E 7,1kW R410a
TK-Raum 2 / APE Verbundanlage Mitsubishi 01.04.2010 PKFY-P50VHM-E 5,6kW R410a
TK-Raum 2 / APE Verbundanlage Mitsubishi 01.04.2010 PKFY-P50VHM-E 5,6kW R410a
IP-Raum / Keller Verbundanlage Mitsubishi 01.04.2010 PEFY-P100VMA-E 11,2kW R410a
IP-Raum / Keller Verbundanlage Mitsubishi 01.04.2010 PEFY-P100VMA-E 11,2kW R410a
Aussen Verbundanlage Mitsubishi 01.04.2010 PUHY-P350YHM-A 40kW R410a
Aussen Verbundanlage Mitsubishi 01.04.2010 PUHY-P350YHM-A 40kW R410a
Anlagenraum / Keller Split Mitsubishi 01.01.2009 PCA-RP60KA 6,3kW R410a
Aussen Split Mitsubishi 01.01.2009 PUHZ-RP60VHA3 6,3KkW R410a
TK-Raum Verbundanlage Mitsubishi 01.04.2011 PCFY-P125VKM-E 14,0kW R410a
TK-Raum Verbundanlage Mitsubishi 01.04.2011 PCFY-P125VKM-E 14,0kW R410a
Serverraum Verbundanlage Mitsubishi 01.04.2011 PKFY-P25VBM-E 2,5kW R410a
Serverraum Verbundanlage Mitsubishi 01.04.2011 PKFY-P25VBM-E 2,5kW R410a
ÜT-Raum Verbundanlage Mitsubishi 01.04.2011 PKFY-P40VHM-E 4,5kW R410a
ÜT-Raum Verbundanlage Mitsubishi 01.04.2011 PKFY-P40VHM-E 4,5kW R410a
Dach / HVT Verbundanlage Mitsubishi 01.04.2011 PUHY-P300YJM-A R410a
Dach / HVT Verbundanlage Mitsubishi 01.04.2011 PUHY-P250YJM-A R410a
Inneneinheit Split Mitsubishi 01.02.2015 PKA-RP35HAL R410a
Aussen Split Mitsubishi 2015 PUHZ-ZRP35VKA R410a
IP-Technik Split Mitsubishi 01.11.2008 PCA-RP100KA 11,2kW R410a
Innenhof Split Mitsubishi 01.11.2008 PUMY-P140YHMB 15,5 kW R410a
IP-Technik Split Mitsubishi 01.11.2008 PCFY-P100VKM-E 11,2kW R410a
Batterie-Raum Split Mitsubishi 01.11.2008 PKFY-P32VHME 3,2kW R410a
Innenhof Split Mitsubishi 01.11.2008 PUHZ-RP100YKA 11,2kW R410a
TK-Raum Split Mitsubishi 01.04.2005 PKA-RP35GAL 1,6-4,5 kW R407c
Aussen Split Mitsubishi 01.04.2005 PU-P1.6YGA1 4,5 kW R407c
TK-Raum Split Mitsubishi 01.10.2013 PKA-RP35HAL 1,6-4,5 kW R410a
Aussen Split Mitsubishi 01.10.2013 PUHZ-ZRP35VKA 1,6-4,5 kW R410a
TK-Raum Split Mitsubishi 13.12.2011 MSZ-GE42VA-E1 4,2 kW R410a
Dach vor HVT-Fenster Split Mitsubishi 13.12.2011 MUZ-GE42VA-E1 4,2 kW R410a
ÜT-Raum, KG Split Mr. Slim (Mitsubishi) 01.11.2008 PKA-RP35GAL 1,0-4,5kW R410a
Dach vor HVT-Fenster Split Mitsubishi 01.11.2008 PUHZ-RP35VHA4 1,0-4,5kW R410a
28
29
30
31
20
21
22
18
23
24
25
26
27
17
19
2 39
Anlage 1 zum Vertrag Wartung und Inspektion
Bestandsliste - Klimaanlagen KG 432, 433
Stand: 06.08.2019
Standort-Nr. Ort Geräteart Fabrikat Einbaudat. Typ Kälteleist. Kältemittel
UG / Gleichrichter Verbundanlage Mitsubishi 01.02.2008 PCFM-P63VGM-E 7,1kW R410a
UG / Gleichrichter Verbundanlage Mitsubishi 01.02.2008 PCFM-P63VGM-E 7,1kW R410a
UG / ÜT-Raum Verbundanlage Mitsubishi 01.10.2008 PCFY-P40VGM-E 2.2kW R410a
UG / ÜT-Raum Verbundanlage Mitsubishi 01.08.2008 88A00414 R410a
Inneneinheit Verbundanlage Mitsubishi 01.02.2011 PEFM-P20VMS1-EK1 R410a
Inneneinheit Verbundanlage Mitsubishi 01.02.2011 PEFM-P20VMS1-EK1 R410a
UG / Hansenetraum Verbundanlage Mitsubishi 01.12.2008 PEFY-P32VMS1-EE 3,6kW R410a
UG / Hansenetraum Verbundanlage Mitsubishi 01.12.2008 PEFY-P32VMS1-EE 3,6kW R410a
EG / Raum bei HVT Verbundanlage Mitsubishi 01.02.2010 PEFY-P20VMS1-EK1 2,2kW R410a
Innenheinheit Verbundanlage Mitsubishi 01.02.2011 PEFM-20PVMS1-EK1 2,2kW R410a
EG / ÜT-Raum Verbundanlage Mitsubishi 01.06.2008 PCFY-P40VGM-E 4,5kW R410a
EG / ÜT-Raum Verbundanlage Mitsubishi 01.06.2008 PCFY-P40VGM-E 4,5kW R410a
EG / TK-Anlage Verbundanlage Mitsubishi 01.10.2008 PEFY-P125VMH-E 14,0kW R410a
EG / TK-Anlage Verbundanlage Mitsubishi 01.10.2008 PEFY-P125VMH-E 14,0kW R410a
EG / TK-Anlage Verbundanlage Mitsubishi 01.10.2008 PEFY-P125VMH-E 14,0kW R410a
EG / TK-Anlage Verbundanlage Mitsubishi 01.10.2008 PEFY-P125VMH-E 14,0kW R410a
Aussen Verbundanlage Mitsubishi 01.05.2009 PUHY-P250YHM-A R410a
Aussen Verbundanlage Mitsubishi 01.05.2009 PUHY-P250YHM-A R410a
Aussen Verbundanlage Mitsubishi 01.05.2009 PUHY-P250YHM-A R410a
Aussen Verbundanlage Mitsubishi 01.05.2009 PUHY-P250YHM-A R410a
Lampertzzelle Verbundanlage Mitsubishi 01.10.2014 PEFY-P125VMA-E 14,0 kW R410a
Lampertzzelle Verbundanlage Mitsubishi 01.10.2014 PEFY-P125VMA-E 14,0 kW R410a
Lampertzzelle Verbundanlage Mitsubishi 01.10.2014 PEFY-P125VMA-E 14,0kW R410a
Lampertzzelle Verbundanlage Mitsubishi 01.10.2014 PEFY-P125VMA-E 14,0 kW R410a
Garage Verbundanlage Mitsubishi 01.07.2013 PUHY-P350YJM-A 40,0 kW R410a
Garage Verbundanlage Mitsubishi 01.08.2014 PUHY-P350YJM-A 40,0 kW R410a
TK-Raum Split Mitsubishi 01.06.2013 PKA-P1.6GAL 4,45 kW R407c
Aussen (Dach) Split Mitsubishi 01.06.2013 PU-P1.6VGAA 4,5 kW R407c
TK-Raum Split Mitsubishi 01.10.2013 PKA-RP71KAL 7,1kW R410a
TK-Raum Split Mitsubishi 01.10.2013 PUMZ-ZRP71VHA 7,1kW R410a
ÜT-Raum Split Mitsubishi 01.07.2013 PKA-RP50HAL 5,1kW R410a
Lichthof / EG Split Mitsubishi 01.07.2013 PUHZ-ZRP50VKA 5,1kW R410a
Keller / Gleichrichter Verbundanlage Mitsubishi 01.09.2011 PKFY-P20VBM-E 2,2kW R410a
Keller / Gleichrichter Verbundanlage Mitsubishi 01.09.2011 PKFY-P20VBM-E 2,2kW R410a
ÜT-Raum Verbundanlage Mitsubishi 01.09.2011 PKFY-P63VKM-E 7,1kW R410a
ÜT-Raum Verbundanlage Mitsubishi 01.09.2011 PKFY-P63VKM-E 7,1kW R410a
IP-Raum Verbundanlage Mitsubishi 01.09.2011 PKFY-P100VKM-E 11,2kW R410a
IP-Raum Verbundanlage Mitsubishi 01.09.2011 PKFY-P100VKM-E 11,2kW R410a
TK-Raum Verbundanlage Mitsubishi 01.09.2011 PEFY-P100VMA-E 11,2kW R410a
TK-Raum Verbundanlage Mitsubishi 01.09.2011 PEFY-P100VMA-E 11,2kW R410a
Keller / ÜT Verbundanlage Mitsubishi 01.09.2011 PKFY-P32VHM-ER1 3,6kW R410a
Keller / ÜT Verbundanlage Mitsubishi 01.09.2011 PKFY-P32VHM-ER1 3,6kW R410a
1.OG Aussen Verbundanlage Mitsubishi 01.09.2011 PUHY-P300YJM-A R410a
1.Og Aussen Verbundanlage Mitsubishi 01.09.2011 PUHY-P300YJM-A R410a
TK-Raum Verbundanlage Mitsubishi 01.03.2013 PKFY-P63VKM-E 7,1kW R410a
TK-Raum Verbundanlage Mitsubishi 01.03.2013 PKFY-P63VKM-E 7,1kW R410a
TK-Raum Verbundanlage Mitsubishi 01.03.2013 PKFY-P63VKM-E 7,1kW R410a
TK-Raum Verbundanlage Mitsubishi 01.03.2013 PKFY-P63VKM-E 7,1kW R410a
ÜT-Raum 2 Verbundanlage Mitsubishi 01.03.2013 PKFY-P63VKM-E 7,1kW R410a
ÜT-Raum 2 Verbundanlage Mitsubishi 01.03.2013 PKFY-P63VKM-E 7,1kW R410a
ÜT-Raum 1 Verbundanlage Mitsubishi 01.03.2013 PKFY-P63VKM-E 7,1kW R410a
ÜT-Raum 1 Verbundanlage Mitsubishi 01.03.2013 PKFY-P63VKM-E 7,1kW R410a
IP-Raum Verbundanlage Mitsubishi 01.03.2013 PKFY-P63VKM-E 7,1kW R410a
IP-Raum Verbundanlage Mitsubishi 01.03.2013 PKFY-P63VKM-E 7,1kW R410a
IP-Raum Verbundanlage Mitsubishi 01.03.2013 PKFY-P63VKM-E 7,1kW R410a
IP-Raum Verbundanlage Mitsubishi 01.03.2013 PKFY-P63VKM-E 7,1kW R410a
5.OG Haus B / Dach Verbundanlage Mitsubishi 01.03.2013 PUHY-P400YJM-A R410a
5.OG Haus B / Dach Verbundanlage Mitsubishi 01.03.2013 PUHY-P400YJM-A R410a
TK/ÜT-Raum Split Mitsubishi 01.04.2007 PCA-RP50GA 5,6kW R410a
Aussen Split Mitsubishi 01.04.2007 PUHZ-RP50VHA2 5,6kW R410a
TK/ÜT-Raum Split Mitsubishi 01.04.2007 PCA-RP50GA 5,6kW R410a
Aussen Split Mitsubishi 01.04.2007 PUHZ-RP50VHA2 5,6 kW R410a
Keller R.010a Split Mitsubishi 01.03.2011 MSZ-GE25VA 2,5kW R410a
Dach Split Mitsubishi 01.03.2011 MUZ-GE25VA 2,5kW R410a
Alagenraum 5.OG Split IMI ? Impact 20 2,0kW R407c
Aussen / Dach Split IMI ? MCU+15 2,0kW R407c
TK-Raum Split MITSUBISHI 10.09.2012 PKA-RP35HAL 1,0 - 4,5 kW R410a
Aussen Split MITSUBISHI 10.09.2012 PUHZ-RP35VHA4 1,0 - 4,5 kW R410a
Dach 1.OG Split Mitsubishi 01.01.2009 PUMY-P112YKM
Dach 1. OG Split Mitsubishi PUMY-P100YHMB
TK-Raum Split Mitsubishi 01.05.2010 PKFY-P50VHM-ER1
TK-Raum Split Mitsubishi 01.12.2012 PKFY-P50VHM-ER1
TK-Raum Split Mitsubishi 01.05.2010 PKFY-P50VHM-ER1
TK-Raum Split Mitsubishi 01.12.2010 PKFY-P50VHM-ER1
ÜT-Raum Split Mitsubishi 01.01.2001 PKFY-P32VHM-ER1
ÜT-Raum Split Mitsubishi 01.01.2011 PKFY-P32VHM-ER2
IP-Raum Split Mitsubishi 01.04.2010 PKA-RP100KAL 9,4kW R410a
Kasematte Split Mitsubishi 01.04.2010 PUHZ-RP125YKA 9,4kW R410a
IP-Raum Split Mitsubishi 01.04.2010 PKA-RP100KAL 9,4kW R410a
Kasematte Split Mitsubishi 01.04.2010 PUHZ-RP125YKA 9,4kW R410a
ÜT-Raum Split Mitsubishi 01.06.2010 PEAD-RP71JA 7 kW R410a
Aussen Gitterzelle Split Mitsubishi 01.01.2014 PUHZ-ZRP71VHA 7 kW R410a
ÜT-Raum Split Mitsubishi 01.06.2010 PEAD-RP71JA 7 kW R410a
Aussen Gitterzelle Split Mitsubishi 01.01.2014 PUHZ-ZRP71VHA 7 kW R410a
TK-Raum Split Mitsubishi 01.05.2010 PKA35HAL 3,9 kW R410a
Aussen Split Mitsubishi 01.05.2010 PUHZ35VHA4 3,9 kW R410a
Kamera-Raum Split Mitsubishi 01.05.2014 PKA-RP35HAL 3,5 kW R410a
1.OG Innenhof Split Mitsubishi 01.05.2014 PUHZ-ZRP35VKA 3,5 kW R410a
ÜT-Raum Split Mitsubishi 01.05.2014 PKA-RP35HAL 3,5 kW R410a
1.OG Innenhof Split Mitsubishi 01.05.2014 46 PUHZ-ZRP35VKA 3,5 kW R410a
45
44
43
42
32
36
35
34
33
41
40
39
38
37
3 40
Arbeitskarte für KG 432, 433 Klimaanlagen
Leistungskennziffer
Inspektions- und
Wartungsarbeiten
Fristen Bemerkungen
1-
monatl.
3-
monatl.
6-
monatl.
12-
monatl
24-
monatl
bei
Bedarf
Arbeitskarte KG 432 und 433  Klimatechnische Anlagen I
1 0 0 1
Funktionstest Kühlen und Heizen
X
2 0 0 2
Wechsel oder Reinigung der
Filter der Inneneinheit
X
3 0 0 3
Kältemittelstandsprüfung
X
4 0 0 4
Reinigung der Lamellen der Außeneinheit
X
5 0 0 5
Wartung und Dichtheitsprüfung
mit Leckagesuchgerät bei Innenund
Außeneinheit
X
6 0 0 6
Prüfung und Reinigung der Kondensatleitungen
und des Abflusses
sowie Geruchsverschlusses
X
7 0 0 7 Kondensatpumpen prüfen X
Funktion, mech. Befestigung
und Störmeldekontakt
8 0 0 8
Funktionsprüfungen aller Anlagenteile
X
9 0 0 9
Erstellung eines Logbuchs zur
ständigen Kontrolle
X
10 0 0 10
Störmeldebaugruppe/Platine
prüfen
X
11 0 0 11
Wiederanlaufprüfung nach
Stromausfall
X
12 0 0 12
Einstellung der Temperaturparameter
prüfen nach Herstelleroder
Nutzerangaben
X
13 0 0 13
Erstellen Wartungsprotokoll zu
den Arbeiten Punkt 1- 12
X
14 0 0 14
Erstellen von Angeboten auf
Grundlage der vertraglichen Regelungen
mit Kalkulationsnachweis
zur Störungsbeseitigung
X
41
Anlage 3_Arbeitskarte für KG 430 Lufttechnische Anlagen (ohne Kälteanlagen)
Leistungskennziffer
Inspektions- und
Wartungsarbeiten
Fristen Bemerkungen
1-
monatl.
3-
monatl.
6-
monatl.
12-
monatl
24-
monatl
bei
Bedarf
Wartung 2013 Arbeitskarte KG 430  Lufttechnische Anlagen (ohne Kälteanlagen) I
1 0 0 0 Luftfördereinrichtungen
1 1 0 0 Ventilatoren
1 1 1 2
Auf Verschmutzung, Beschädigung
und Korrosion prüfen, Wasserablauf
prüfen
X
1 1 1 3
Reinigen, Einleitung von Instandsetzungsmaßnahmen
X
Instandsetzung gem. vertraglicher
Vereinbarung
1 1 2 0 Funktionelle Maßnahmen
1 1 2 1
Reinigen der luftberührten Teile des
Ventilators sowie des Wasserablaufes
X
1 1 2 3
Schaufelverstelleinrichtung auf Funktion
prüfen
X
1 1 2 4 Lager auf Geräusch prüfen X
1 1 2 5 Lager schmieren x
1 1 2 6
Flexible Verbindungen auf Dichtheit
prüfen
X
1 1 2 7
Schwingungsdämpfer auf Funktion
prüfen
X
1 1 2 8
Schutzeinrichtungen auf Funktion
prüfen
X
1 1 2 9 Drallregler auf Funktion prüfen x Ausschließlich Palmaille
1 1 2 10 Entwässerung auf Funktion prüfen x
1 1 2 11 Antriebselemente/ Motor prüfen X
2 2 0 0 Funktionelle Maßnahmen
2 2 2 0 Elektro-Lufterwärmer Ausschließlich BOS-Standorte
2 2 2 1 Auf Zunderansatz prüfen X
2 2 2 2
Sicherheitseinrichtungen auf Funktion
prüfen
X Elektrofachkraft
2 2 2 3 Auf Funktion prüfen X
2 2 5 0
Wärmeaustauscher WRG (Wasser/
Luft)
Ausschließlich Berliner Tor
2 2 5 1
Luftseitig reinigen bei fetthaltiger
Abluft
2 2 5 2 Vor-/Rücklauf auf Funktion prüfen X
2 2 5 3 Wasserdruck prüfen / entlüften X
2 2 5 4 Wasser / Sole auffüllen X
2 2 5 5 Frostschutzuntersuchung x
2 2 6 7 Antriebselemente s. Ziffer 9000 ff.
3 0 0 0 Luftfilter
3 1 0 0
Hygienemaßnahmen gem. VDI
6022 Bl. 1 einschl. der erforderlichen
Dokumentation und Übermittlung
der Ergebnisse an den
Auftraggeber
3 1 0 2
Auf unzulässige Verschmutzung und
Beschädigung (Leckagen) und Gerüche
prüfen
X
Standortbezogen, betroffene Filter
auswechseln
6 0 0 0 Bauelemente des Luftleitungssys- X
42
Anlage 3_Arbeitskarte für KG 430 Lufttechnische Anlagen (ohne Kälteanlagen)
Leistungskennziffer
Inspektions- und
Wartungsarbeiten
Fristen Bemerkungen
1-
monatl.
3-
monatl.
6-
monatl.
12-
monatl
24-
monatl
bei
Bedarf
Wartung 2013 Arbeitskarte KG 430  Lufttechnische Anlagen (ohne Kälteanlagen) II
tems
6 1 0 0
Luftdurchlässe, Gitter und Verteiler
(nicht hierunter zählen Düsen,
Flächenluftdurchlässe, Leuchtenluftdurchlässe,
Schlitzdurchlässe)
X
6 1 1 0
Hygienemaßnahmen gem. VDI
6022 Bl. 1 einschl. der erforderlichen
Dokumentation und Übermittlung
der Ergebnisse an den
Auftraggeber
X
6 1 1 1
Maßnahmen im Rahmen der Hygieneinspektion
X
Anlagen ohne Befeuchtung 3-jährl.,
Beauftragung erfolgt mit separatem
Vertrag
6 1 1 2
Luftdurchlässe, eingebaute Lochbleche,
Maschendraht oder Siebe auf
Verschmutzung, Beschädigung und
Korrosion prüfen (Stichprobe)
X
6 1 1 3
im Rahmen von 6112 bemängelte
Komponenten reinigen oder auswechseln
X
6 1 1 4 Filtervliese stichprobenartig prüfen X Luftfilter s. Ziff. 3000 ff.
6 1 1 5 bemängelte Filtervliese auswechseln X
6 1 1 6
Luftdurchlässe mit Induktion der
Raumluft und Abluftdurchlässe stichprobenartig
auf Feststoffablagerungen
prüfen
X
6 1 1 7
im Rahmen von 6116 bemängelte
Komponenten reinigen
X
6 1 1 8
Reinigung der durch Sekundärluft
durchströmten Bauteile
X
6 1 2 0 Funktionelle Maßnahmen
6 1 2 1
auf Beschädigung, Korrosion, Befestigung
und Einstellung prüfen
X Wetterschutzgitter aller 6 Monate
6 1 2 2
Reinigen, Nachstellen, Instandsetzung
veranlassen
x
Instandsetzung gem. vertraglicher
Vereinbarung
6 3 0 0
Brandschutz-
/Rauchschutzklappen
Nur Berliner Tor
6 3 1 0 Funktionelle Maßnahmen
Prüfzeugnisse, Herstellervorgaben, Vorgaben des Prüfsachverständigen und sonstige objektspezifische
Vorgaben (z. B. Festlegungen zu verkürzten Prüfzyklen) sind zu beachten
6 3 1 1
Auf Verschmutzung, Beschädigung
und Korrosion prüfen
x innen und außen
6 3 1 2
Funktion der Klappenstellungsanzeige
prüfen
x
6 3 1 3 Klappenblatt und Dichtung prüfen x
6 3 1 4 Lamellen und Dichtungen prüfen x
6 3 1 5
Auslöseeinrichtungen auf Funktion
prüfen
x
6 3 1 6 Öffnungs- und Schließfunktion prüfen x
6 3 1 7 Schmelzlot prüfen X
6 3 1 8 Klappenantrieb prüfen X
6 3 1 9 Endschalter prüfen X
43
Anlage 3_Arbeitskarte für KG 430 Lufttechnische Anlagen (ohne Kälteanlagen)
Leistungskennziffer
Inspektions- und
Wartungsarbeiten
Fristen Bemerkungen
1-
monatl.
3-
monatl.
6-
monatl.
12-
monatl
24-
monatl
bei
Bedarf
Wartung 2013 Arbeitskarte KG 430  Lufttechnische Anlagen (ohne Kälteanlagen) III
6 3 1 10 Einrastvorrichtung prüfen X
6 3 1 11
mechanische Bauteile auf Gängigkeit
prüfen
X
6 3 1 12
Reinigen, Nachstellen, Austauschen,
Instandsetzung veranlassen
x
Instandsetzung gem. vertraglicher
Vereinbarung
6 4 0 0 Kammerzentralen / Gerätegehäuse Nur Harburger Rathausplatz 4
6 4 1 0
Hygienemaßnahmen gem. VDI
6022 Bl. 1 einschl. der erforderlichen
Dokumentation und Übermittlung
der Ergebnisse an den
Auftraggeber
6
4
1
1
Maßnahmen im Rahmen der Hygieneinspektion
X
Anlagen ohne Befeuchtung 3-jährl.,
Beauftragung erfolgt mit separatem
Vertrag
6 4 1 2
Kammern auf luftseitige Verschmutzung,
Beschädigung und Korrosion
prüfen
X
6 4 1 3
Kammern auf Wasserniederschlag
prüfen
X
6 4 1 4
Leergehäuse auf Verschmutzung,
Beschädigung und Korrosion prüfen
X
6 4 1 5
Reinigen, Instandsetzung veranlassen
X
Instandsetzung gem. vertraglicher
Vereinbarung
6 4 2 0 Funktionelle Maßnahmen
6 4 2 1
Abläufe auf Funktion prüfen, Verbindungen
auf Dichtheit prüfen
X
6 4 2 2
Türen und Verschlüsse auf Gängigkeit
und Dichtheit prüfen
X
6 4 2 3 Bewegliche Teile schmieren X
6 4 2 4
Isolierung auf Beschädigung prüfen
(Sichtprüfung)
X
6 4 2 5
Flexible Verbindungen auf Dichtheit
prüfen
X
6 4 2 6 Instandsetzung veranlassen X
Instandsetzung gem. vertraglicher
Vereinbarung
44
Datum, 06.08.2019 Anlage 4
Kalkulationsnachweis
Klima- und Lüftungstechnische Anlagen
Bauherr: Dataport Auftragnehmer: Datum:
Projekt: Wartung Klima- und Lüftungstechnische Anlagen
Bauvorhaben: Sondervermögen TK- Netz Hamburg
Anschrift: Billstaße 82, 20539 Hamburg Gemäß Vertragsgrundlagen Punkt 5.4 (1) Preisermittlung
Kalkulationsnachweis Die Stoffkosten sind durch Einstandspreise der Hersteller und Lieferanten nachzuweisen.
Angebot Nr.:
Aufschlag Hersteller
Mitsubishi in %:
Aufschlag Hersteller Daikin in
%:
Aufschlag Hersteller Hitachi
in %:
Aufschlag allg.
Material in %:
Pos. Menge ME Leistung (Kurztext) Stoffkosten in  Aufschläge in
Materialkosten
in
Verrechnungslohn in  / h
Montagezeit
in min.
Lohnkosten
in
EP in  GP in
Stempel/Unterschrift:________________________________________________ Seite: 1 45
_____________________________________________________________________________________________
Vertrag Rahmenvertrag Malerarbeiten, DP-2019000048 Seite 1 von 5
Ergänzende Vertragsbedingungen
Nr. DP-2019000048
(ÖA RE2/12300/19)
Zwischen
Dataport
Anstalt des öffentlichen Rechts
Altenholzer Straße 10 - 14
24161 Altenholz
- nachstehend Auftraggeber genannt -
und
- nachstehend Auftragnehmer genannt -
gelten im Vergabeverfahren Nr. DP-2019000048 (ÖA RE2/12300/19) folgende Vertragsbedingungen:
Inhaltsverzeichnis
 1 Vertragsgegenstand 2
 2 Geltungsbereich / Abrufberechtigung 2
 3 Vertragsdauer / Kündigung 2
 4 Preisliche Regelungen 3
 5 Abrufverfahren 3
 6 Rechnungsstellung 3
 7 Verschwiegenheit 4
 8 Sonstige Vereinbarungen 4
46
_____________________________________________________________________________________________
Vertrag Rahmenvertrag Malerarbeiten, DP-2019000048 Seite 2 von 5
 1 Vertragsgegenstand
1.1 Gegenstand dieses Rahmenvertrages ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über die
Wartung von kältetechnischen und lüftungstechnischen Anlagen an verschiedenen
Technikstandorten innerhalb des Hamburger Stadtgebietes für den Zeitraum vom
01.02.2020 bis 31.01.2022 mit der Option 1x für 12 weitere Monate zu verlängern.
1.2 Der Auftragnehmer übernimmt die Verantwortung dafür, dass die vertragsgegenständlichen
Lieferungen und Leistungen entsprechend diesem Vertrag und seinen Anlagen
ordnungsgemäß erbracht und den Bedarfsstellen alle benötigten Lieferungen und Leistungen
jederzeit zu den vereinbarten Bedingungen zur Verfügung gestellt werden.
1.3 Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung.
 2 Geltungsbereich / Abrufberechtigung
2.1 Die Bestellung von Leistungen aus dem Rahmenvertrag erfolgt direkt durch den Auftraggeber
beim Auftragnehmer durch die Erteilung von Einzelaufträgen (Abrufe). Mit jedem
Abruf kommt ein Einzelvertrag zwischen Auftraggeber und dem Auftragnehmer zustande.
Die Anlieferungsstellen werden in den Abrufen benannt. Die Bestellung erfolgt durch
den Auftraggeber selbst für eigene Bedarfe.
2.2 Aufgrund des Rahmenvertrages besteht keine unmittelbare Abnahmeverpflichtung. Diese
entsteht erst durch die jeweiligen gesonderten schriftlichen Bestellungen (Abrufe) zu
den in den Preisblättern genannten Konditionen.
2.3 Bei den in den Preisblättern aufgeführten Mengenangaben handelt es sich um Schätzwerte,
ermittelt auf der Grundlage des Bedarfs zum Zeitpunkt des Beginns des Vergabeverfahrens.
Diese Zahlenangaben sind unverbindlich; aus ihnen können keine Ansprüche
abgeleitet werden. Für die Lieferung maßgebend ist der tatsächliche Bedarf des Auftraggebers.
Der Auftragnehmer muss auch die Bedarfe liefern, die über den geschätzten
Mengen liegen. Ziffer 3 der zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von
Leistungen (VOL/B)  vom 01.06.2013 findet keine Anwendung.
 3 Vertragsdauer / Kündigung
3.1 Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 24 Monaten für den Zeitraum vom
01.02.2020 bis zum 31.01.2022. Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag einmalig
um 12 Monate zu verlängern. Die Verlängerung der Laufzeit des Vertrages um ein weiteres
Jahr gilt als vereinbart, wenn der Vertrag nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der
Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens nach 3 Jahren am
31.01.2023. Abrufe können bis zum letzten Tag der Vertragslaufzeit getätigt werden.
3.2 Der Auftraggeber kann diesen Rahmenvertrag einseitig um 3 Monate zu gleichen Konditionen
verlängern, wenn das für den Nachfolgevertrag erforderliche Vergabeverfahren
nicht rechtzeitig beendet werden konnte und ansonsten ein vertragsloser Zustand bestünde.
Diese Verlängerung muss schriftlich bis 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit
gegenüber dem Auftragnehmer mitgeteilt werden.
3.3 Der Vertrag endet spätestens nach Ablauf der in Nr. 3.1 aufgeführten Laufzeit, ohne
dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Das Recht zur Ausübung der Verlängerungsoptionen
für den Auftraggeber bleibt davon unberührt.
47
_____________________________________________________________________________________________
Vertrag Rahmenvertrag Malerarbeiten, DP-2019000048 Seite 3 von 5
3.4 Für den Fall einer nachhaltigen Störung der Geschäftsbeziehungen hat der Auftraggeber
das Recht, den Vertrag vorzeitig mit einer Frist von 4 Wochen schriftlich zu kündigen. Eine
nachhaltige Störung der Geschäftsbeziehungen liegt insbesondere bei wiederholter
Schlechterfüllung einzelner Lieferungen oder Leistungen oder bei Nichteinhaltung von für
verbindlich vereinbarten Liefer-/Ausführungsfristen vor.
 4 Preisliche Regelungen
4.1 Die angebotenen Preise sind Festpreise (ohne Umsatzsteuer) zzgl. der zum Zeitpunkt
der Leistungserbringung gültigen Umsatzsteuer. Sie beinhalten sämtliche Nebenkosten,
einschließlich der Kosten für die Lieferung in die vom Auftraggeber bezeichneten Räume.
Die Übernahme von Fracht-, Speditions-, Verpackungs- oder sonstigen im Leistungsverzeichnis
nicht genannten Kosten durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen.
4.2 Die Rechnungsstellung erfolgt nach vollständiger und ordnungsgemäßer Durchführung
des jeweiligen Einzelauftrages.
 5 Abrufverfahren
5.1 Sämtliche Abrufe aus diesem Rahmenvertrag werden im Wege eines vereinfachten Verfahrens
durch die abrufenden Stellen mit Abrufaufträgen erteilt, in denen die relevanten
Bestelldaten wie z.B. Artikel, Mengen, Preise und Liefertermine, Lieferadressen, Ansprechpartner
aufgeführt sind. Die Auftragserteilung kann schriftlich, aber auch mündlich
erfolgen.
5.2 Der Auftragnehmer wird den Auftragseingang in schriftlicher Form drei Tage nach geklärtem
Auftragseingang unter Mitteilung von Lieferumfang, Preis und Liefertermin bestätigen.
Ein Widerspruch durch den Auftragnehmer ist nur bei nicht vertragsgemäßem Abruf
möglich.
 6 Rechnungsstellung
6.1 Rechnungen sollen möglichst ausschließlich per E-Mail im Format PDF als Anlage unter
Angabe der Dataport-Bestellnummer im Betreff an die Adresse
dataportlieferantenrechnungen@dataport.de
versendet werden. Andere Formate können nicht verarbeitet werden. Es soll nur jeweils
eine Rechnung pro E-Mail versendet werden. Anlagen zur Rechnung sind dieser E-Mail
in einer gesonderten Datei im Format PDF mit der ergänzenden Bezeichnung Anlage
im Dateinamen beizufügen.
6.2 Die Rechnung kann alternativ auch schriftlich in Papierform eingereicht werden (Dataport,
Anstalt des öffentlichen Rechts, RS 9, Billstraße 82, 20539 Hamburg).
6.3 Die Rechnung ist grundsätzlich in Übereinstimmung mit dem Angebot mit den Festpreisen
ohne Umsatzsteuer aufzustellen. Von den Festpreisen sind alle vereinbarten Nachlässe,
Skonti usw. abzuziehen. Zu dem verbleibenden Nettorechnungsbetrag ist neben
dem Steuersatz die Umsatzsteuer am Schluss der Rechnung in einem Betrag gesondert
hinzusetzen und der geforderte Rechnungsbetrag, der die Umsatzsteuer einschließt,
aufzuführen.
48
_____________________________________________________________________________________________
Vertrag Rahmenvertrag Malerarbeiten, DP-2019000048 Seite 4 von 5
6.4 Für selbstständige Teilleistungen (Teillieferungen) können nach Vereinbarung Teilrechnungen
eingereicht werden.
6.5 Soweit Abschlags- oder Vorauszahlungen vereinbart sind, sind in den Rechnungen hierüber
der zutreffende Steuersatz und die darauf entfallende Umsatzsteuer offen auszuweisen.
Diese Steuerbeträge sind in der Schlussrechnung vom Gesamtbetrag der Umsatzsteuer
wieder abzusetzen.
6.6 Der Auftragnehmer wird die Rechnungsstellung für die erbrachten Lieferungen und Leistungen
gemäß den Vorschriften des  14 Umsatzsteuergesetz vornehmen. Dies gilt unabhängig
von ggf. vereinbarten Zahlungsplänen.
6.7 Rechnungen ohne Angabe der Bestellnummer können vom Auftraggeber nicht bearbeitet
werden. Sollte die Bestellnummer fehlen und es daraufhin zu einer verspäteten Zahlung
kommen, ist diese Verzögerung nicht vom Auftraggeber zu vertreten.
6.8 Zahlungen erfolgen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungstellung.
 7 Verschwiegenheit
Der Auftragnehmer hat  auch nach Beendigung und Abschluss des Vergabeverfahrens  über
die ihm dabei bekannt gewordenen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat
hierzu auch die mit der Sache befassten Mitarbeiter zu verpflichten.
 8 Sonstige Vereinbarungen
8.1 Der Auftragnehmer benennt im Angebot einen verantwortlichen Ansprechpartner. Der
Auftraggeber wird diesen nach Zuschlagserteilung mitteilen.
8.2 Die gesamte Kommunikation zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber im Rahmen der
Durchführung des Vertrages ist mündlich und schriftlich in deutscher Sprache zu führen.
Ebenso sind sämtliche vom Auftragnehmer an den Auftraggeber im Rahmen der Durchführung
des Vertrages zu übergebende Unterlagen in deutscher Sprache abzufassen.
8.3 Auf diesen Vertrag und die sich daraus ergebenden rechtlichen Beziehungen zwischen
den Vertragsparteien ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluss aller Vorschriften des Deutschen Internationalen Privatrechtes anwendbar.
Die Anwendung des Rechts eines dritten Staates einschließlich dessen Vorschriften zum
Kollisionsrecht sowie auch die Anwendung des UN-Kaufrechtes sind ausdrücklich ausgeschlossen.
8.4 Ein Streitfall berechtigt den Auftragnehmer nicht, die zu erbringenden Leistungen zu unterbrechen
oder endgültig einzustellen.
8.5 Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform gemäß  126 BGB. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
8.6 Erfüllungsort ist der jeweilige Ort der Leistungserbringung.
8.7 Gerichtsstand ist Kiel.
49
_____________________________________________________________________________________________
Vertrag Rahmenvertrag Malerarbeiten, DP-2019000048 Seite 5 von 5
8.8 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder der Vergabeunterlagen oder der
in Bezug genommenen Unterlagen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die
Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen und/oder Unterlagen nicht berührt. Das
gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass der Vertrag oder eine Unterlage eine
Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren Bestimmung oder
zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die dem am nächsten
kommt, was die Vertragsparteien vereinbart hätten, sofern sie bei Abschluss des Vertrages
oder bei der späteren Ergänzung einer Bestimmung diesen Punkt bedacht hätten.
50
Dataport | 1
zum Angebot des Bieters
im Vergabeverfahren
E I G E N E R K L Ä R U N G
Für den Fall, dass wir kein bevorzugter Bieter im Sinne der  224 Abs. 1 S. 1 und Abs.
2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch  Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
(SGB IX) sind, erklären wir:
(1) Wir zahlen unseren unmittelbar für die Leistungserbringung in Deutschland eingesetzten
Beschäftigten, ohne Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, Hilfskräfte
und Teilnehmende an Bundesfreiwilligendiensten, wenigstens ein Mindeststundenentgelt
von 9,99 Euro (brutto) ( 4 Abs. 1 VGSH).
(2) Wir stellen sicher, dass diese Pflicht auch von sämtlichen Unterauftragnehmern und
Verleihern von Arbeitnehmern eingehalten wird.
(3) Wir räumen dem Auftraggeber das Recht ein, Kontrollen durchzuführen und Unterlagen
anzufordern, um die Einhaltung der in  4 Abs. 1 VGSH auferlegten Pflichten
zu überprüfen ( 4 Abs. 3 VGSH).
(4) Uns ist bekannt, dass dem öffentlichen Auftraggeber ein vertragliches außerordentliches
Kündigungsrecht sowie eine Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in
 4 Abs. 1 VGSH genannten Pflichten oder einer Vereitelung der Kontrollen nach
 4 Abs. 3 VGSH zusteht ( 4 Abs. 4 VGSH).
Wartungsvertrag Klima- und Lüftungstechnik
Wartungsvertrag Klima- und Lüftungstechnik
51
Dataport | 1
zum Angebot des Bieters
im Vergabeverfahren
E I G E N E R K L Ä R U N G
Handelsregisternummer (wenn vorhanden)
Steuernummer (Zutreffendes bitte ankreuzen und eintragen):
Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-IdNr.)
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)
Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.)
Hinweis: Die Angabe von mehreren Nummern ist möglich, es ist jedoch verpflichtend mindestens eine der o.a.
Nummer anzugeben.
Wir erklären:
(1) Unserem Angebot liegen die Bewerbungsbedingungen (Teil A - allgemeiner Teil), die
in den Vergabeunterlagen enthalten sind, zugrunde.
(2) Wir verpflichten uns, während der Dauer des Vergabeverfahrens sowie im Falle einer
Zuschlagserteilung des Vertrages die in Deutschland gültigen Gesetze einzuhalten.
(3) Die von uns angebotenen Preise sind seriös kalkuliert und für die gesamte Vertragslaufzeit
gültig. Diese Erklärung gilt vorbehaltlich einer vertraglich vereinbarten Preisanpassungsklausel.
(4) Bei der Auftragsdurchführung werden im Kontakt zum Auftraggeber nur Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter eingesetzt, die in ausreichendem Maße über Kenntnisse der
deutschen Sprache in Wort und Schrift verfügen.
Wartungsvertrag Klima- und Lüftungstechnik
Wartungsvertrag Klima- und Lüftungstechnik
52
Dataport | 2
(5) Wir verpflichten uns sicherzustellen, dass die zur Erfüllung des Auftrages eingesetzten
Personen bei der Auftragserfüllung nicht die Technologie von L. Ron Hubbard anwenden,
lehren oder in sonstiger Weise verbreiten, und erklären hiermit, dass der Auftraggeber
bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung unbeschadet weitergehender
Rechte berechtigt ist, den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
(6)  4 Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) normiert für als voreingenommen
geltende Personen ein Mitwirkungsverbot bei Vergabeverfahren. Uns liegen keine
Erkenntnisse vor, dass in unserem Unternehmen bzw. auf Bieterseite eine Person
als voreingenommen im Sinne dieser Vorschrift anzusehen ist.
(7) Vertraulichkeitserklärung:
1. Sämtliche Informationen, die wir in Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren oder
der Durchführung sowie der Gestaltung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses
erlangen, werden wir gegenüber jedem Dritten streng vertraulich behandeln
(im Folgenden Vertrauliche Informationen).
2. Ausgenommen von dieser Vertraulichkeitsvereinbarung sind Informationen, die
entweder zur Zeit ihrer Bekanntgabe oder danach öffentlich zugänglich und/oder
bekannt werden oder zum Zeitpunkt der Bekanntgabe bereits bekannt sind.
3. Die Vertraulichkeitsverpflichtung findet keine Anwendung, soweit hierfür gesetzliche
Offenlegungspflichten bestehen, etwa gegenüber Stellen der Börsenaufsicht,
Regulierungsbehörden oder der Finanzverwaltung. In diesem Fall verpflichten wir
uns, den Auftraggeber unverzüglich hierüber in Kenntnis zu setzen und ihm vorab
schriftlich mitzuteilen, welche Vertraulichen Informationen an wen bekannt gegeben
werden sollen.
4. Für den Fall, dass unserem Angebot nicht der Zuschlag erteilt wird, verpflichten wir
uns, überlassene vertrauliche Informationen auf schriftliche Anforderung zurückzugeben
sowie alle angefertigten Kopien und Vervielfältigungen zu vernichten.
5. Wir verpflichten uns sicherzustellen, dass die Vertraulichkeitsverpflichtung im Sinne
von Ziffern 1. bis 4. auch von unseren Mitarbeitern und Angestellten sowie anderen
Personen, die bei uns Zugang zu diesen Vertraulichen Informationen haben (zur
Wartungsvertrag Klima- und Lüftungstechnik
53
Dataport | 3
Verschwiegenheit verpflichtete Berater), übernommen wird. Die Verpflichtung zur
Vertraulichkeit gemäß den vorstehenden Regelungen besteht unabhängig vom Fortschritt
des Vergabeverfahrens sowie nach Zuschlagserteilung unbefristet das heißt
auch über die Vertragslaufzeit fort.
(8) Bei der Auftragsdurchführung werden wir die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO) einhalten. Werden personenbezogene Daten im Auftrag durch den
Auftragnehmer erhoben, verarbeitet oder genutzt, wird der Auftragnehmer auf Verlangen
des Auftraggebers eine den gesetzlichen Vorschriften genügende Vereinbarung
zur Auftragsdatenverarbeitung abschließen.
54
Dataport | 1
zum Angebot des Bieters
im Vergabeverfahren
E I N S A T Z V O N U N T E R A U F T R A G N E H M E R N
Wir benennen keine Unterauftragnehmer im Sinne von Nr. 4.2.2 der
Bewerbungsbedingungen für einen Einsatz (Ankreuzen bei Fehlanzeige).
Hinweis: In diesem Fall sind keine weiteren Angaben und Erklärungen erforderlich.
Wir benennen folgende Unterauftragnehmer im Sinne von Nr. 4.2.2 der
Bewerbungsbedingungen für einen Einsatz und fügen für jeden genannten
Unterauftragnehmer die geforderte Unterauftragnehmererklärung
(ANLAGE Erklärung Unterauftragnehmer) bei:
Hinweis: Die ANLAGE Erklärung Unterauftragnehmer finden Sie im Bieterassistenten unter
Anlagen. Es muss für jeden Unterauftragnehmer eine eigene Erklärung abgegeben werden.
Ausgefüllte und unterschriebene Erklärungen laden Sie bitte im Bieterassistenten unter Eigene
Anlagen hoch.
Unterauftragnehmer Nr. 1
Unterauftragnehmer Nr. 2
Unterauftragnehmer Nr. 3
Wartungsvertrag Klima- und Lüftungstechnik
Wartungsvertrag Klima- und Lüftungstechnik
55
Dataport | 2
Unterauftragnehmer Nr. 4
Unterauftragnehmer Nr. 5
Unterauftragnehmer Nr. 6
Unterauftragnehmer Nr. 7
Unterauftragnehmer Nr. 8
Unterauftragnehmer Nr. 9
Unterauftragnehmer Nr. 10
Unterauftragnehmer Nr. 11
Unterauftragnehmer Nr. 12
Wartungsvertrag Klima- und Lüftungstechnik
56
Dataport | 1
zum Angebot des Bieters
im Vergabeverfahren
R E F E R E N Z E N
Wir können die geforderten Nachweise vollständig erbringen und fügen
für jede Referenz die geforderte Referenzbeschreibung (ANLAGE Referenzbeschreibung)
bei.
Hinweis: Die ANLAGE Referenzbeschreibung finden Sie im Bieterassistenen unter Anlagen. Es
muss für jede Referenz eine eigene Referenzbeschhreibung abgegeben werden. Ausgefüllte Referenzbeschreibungen
laden Sie bitte im Bieterassistenen unter Eigene Anlagen hoch.
Wir können die geforderten Nachweise noch nicht oder nicht vollständig
erbringen (z.B. neu gegründete Unternehmen). Dafür legen wir entsprechende
andere Unterlagen (z.B. Konzepte, Unternehmensplanungen, Ausbildungsnachweise
etc.) vor, die eine Beurteilung in finanzieller und wirtschaftlicher
Hinsicht bzw. in fachlicher und technischer Hinsicht zulassen.
Hinweis: Der Auftraggeber ist nicht dazu verpflichtet, solche Angebote mit vollständigen Angeboten
als gleichwertig anzusehen. Andere Nachweise laden Sie bitte im Bieterassistenen unter Eigene
Anlagen hoch. Sollten Sie nur teilweise Referenzen liefern können, verfahren Sie bitte wie im ersten
Hinweis.
Wartungsvertrag Klima- und Lüftungstechnik
Wartungsvertrag Klima- und Lüftungstechnik
57
Dataport | 1
zum Angebot des Bieters
im Vergabeverfahren
B I E T E R G E M E I N S C H A F T
Es liegt keine Bietergemeinschaft vor (Ankreuzen bei Fehlanzeige).
Hinweis: In diesem Fall sind keine weiteren Angaben und Erklärungen erforderlich.
Wir bilden für das o.g. Vergabeverfahren eine Bietergemeinschaft im Sinne
von  43 Abs. 2 VgV bzw.  32 Abs. 2 UVgO. Wir beschließen im Falle ei
ner Auftragserteilung die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft. Wir fügen die geforderte
Erklärung zur Bildung einer Bietergemeinschaft (ANLAGE
Erklärung Bietergemeinschaft) bei:
Hinweis: Die ANLAGE Erklärung Bietergemeinschaft finden Sie im Bieterassistenten unter
Anlagen. Es muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft diese Erklärung unterzeichnen. Die
ausgefüllte und unterschriebene Erklärung laden Sie bitte im Bieterassistenten unter
Eigene Anlagen hoch.
Wartungsvertrag Klima- und Lüftungstechnik
Wartungsvertrag Klima- und Lüftungstechnik
58
Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen
(ZVB-VOL/B)
vom 28.03.2019
Hinweis:
Die Paragrafenangaben beziehen sich, soweit nicht anders angegeben, auf die Allgemeinen
Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) - Fassung 2003 - (Bundesanzeiger Nr.
178 a vom 23. September 2003).
1. Art und Umfang der Leistungen
(zu  1 VOL/B)
(1) Die angebotenen Preise sind Festpreise ohne Umsatzsteuer. Diesen Festpreisen wird die
Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe hinzugesetzt.
(2) Durch die vereinbarten Preise sind im Zweifel sämtliche Leistungen des Auftragnehmers
einschließlich Nebenleistungen wie die Erstellung von Betriebs-, Bedienungs-,
Gebrauchsanweisungen und dgl. in deutscher Sprache, der Transport (inkl. Verpackung,
Versicherung und Anlieferung an den bestimmungsgemäßen Leistungsort), das Aufstellen bzw.
Installieren vor Ort und sonstige Kosten und Lasten wie Patentgebühren und Lizenzvergütungen
abgegolten.
2. Änderungen der Leistung
(zu  2 VOL/B)
Wird bei Änderung der Leistung oder anderen Anordnungen des Auftraggebers eine erhöhte Vergütung
beansprucht, so muss der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber unverzüglich vor der Ausführung,
möglichst der Höhe nach, schriftlich anzeigen.
3. Mehr- oder Minderleistungen
(zu  2 Nr. 3 VOL/B)
(1) Soweit Preise je Einheit vereinbart sind, ist bei marktgängigen, serienmäßigen Erzeugnissen der
Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers verpflichtet, ohne Änderung der vertraglichen
Einheitspreise Mehrleistungen bis zu 10 v.H. der im Auftrag festgelegten Mengen zu erbringen oder
mit einer Minderung bis zu 10 v.H. einverstanden zu sein.
(2) Absatz 1 gilt nicht bei Minderleistungen, wenn nach Mengen gestaffelte Preise oder Rabatte wirksam
gebunden sind.
4. Ausführungsunterlagen
(zu  3 und 4 Nr. 1 VOL/B)
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zu Grunde gelegt werden, die vom Auftraggeber ausdrücklich als
zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. Die Verantwortung und Haftung des Auftragnehmers
nach dem Vertrage, insbesondere nach  4 Nr. 1 Absatz 1 und  14 VOL/B, werden hierdurch nicht
eingeschränkt.
5. Ausführung der Leistung
(zu  4, 10 VOL/B)
(1) Bewachung und Verwahrung des gesamten Besitzes des Auftragnehmers oder seiner
Erfüllungsgehilfen einschließlich der Unterkünfte, Arbeitsgeräte, Arbeitskleidung usw. auf den
Aufbaustellen  auch während der Arbeitsruhe  ist auch dann Sache des Auftragnehmers, wenn
sich diese Gegenstände auf den Grundstücken oder in den Räumen des Auftraggebers befinden.
59
(2) Der Auftragnehmer hat die ihm zur Ausführung der Leistung übergebenen Gegenstände vor
unbefugtem Gebrauch zu schützen.
(3) Hat der Auftraggeber auf Grund gesetzlicher Vorschriften Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers
Schadensersatz zu leisten, so steht ihm der Rückgriff gegen den Auftrag-nehmer zu, soweit der
Schaden durch Verschulden des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht worden
ist. Hat ein Verschulden des Auftraggebers oder seiner Erfüllungsgehilfen mitgewirkt, so findet für
den Ausgleich  254 BGB entsprechend Anwendung.
(4) Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber spätestens zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs (Ziff. 11
Absatz 3) das volle uneingeschränkte Eigentum an dem geleisteten bzw. gelieferten Gegenstand zu
verschaffen. Die Verschaffung erfolgt frei von Rechten Dritter.
(5) Die Gegenstände sind an die von der Empfangsstelle bezeichneten Räume bzw. auf die
Grundstücksteile (Leistungsort) zu liefern. Jeder Lieferung ist ein Lieferschein beizufügen, der die
Bestellscheinnummer, das Geschäftszeichen, die Warenbezeichnung und den Liefertag enthält.
(6) Bei Lieferungen müssen die zu liefernden Geräte den zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden
Gesetzen, Normen und Standards entsprechen, insbesondere dem Produktsicherheitsgesetz
(Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (BGBl. I 2011, S. 2179)) in der
jeweiligen Fassung.
(7) Der Auftraggeber kann sich von der vertragsgemäßen Ausführung der Leistungen unterrichten.
6. Nachunternehmer
(zu  4 Nr. 4 VOL/B)
Sind im Angebot Nachunternehmer oder Bezugsquellen angegeben, so darf sie der Auftragnehmer nicht
ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers wechseln.
7. Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren
(zu  8 Nr. 1 VOL/B)
Wird die Eröffnung des Insolvenz- oder eines vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über das
Vermögen des Auftragnehmers beantragt, so hat er dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
8. Kündigung oder Rücktritt
(zu  8 Nr. 2 VOL/B)
(1) Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder von ihm
zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer Personen, die auf Seiten des Auftraggebers mit der
Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind, oder ihnen nahe
stehenden Personen oder in ihrem Interesse einem Dritten Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt.
Solchen Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von
ihm beauftragt oder für ihn tätig sind.
(2) Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder von ihm
zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer selbst oder vermittelt durch von ihm eingesetzte
Nachunternehmer gegen ihm obliegende Anforderungen oder Verpflichtungen nach  4 Abs. 1 bis 3
VGSH verstößt.
9. Vertragsstrafe
(zu  11 VOL/B)
(1) Bei einem Verstoß gegen die aus  4 Abs. 1 bis 3 VGSH resultierenden Verpflichtungen ist der
Auftragnehmer zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet. Die Vertragsstrafe beträgt je Verstoß bis
zu 1 v.H. der Abrechnungssumme. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung der Vertragsstrafe nach S. 1
auch dann verpflichtet, wenn der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer zu
vertreten ist.
60
(2) Ergänzend vereinbarte Vertragsstrafen für die Überschreitung von Ausführungsfristen bleiben
unberührt. Hiervon wiederum bleiben weitergehende Schadensersatzansprüche wegen der
Überschreitung von Ausführungsfristen unberührt; die Vertragsstrafen nach diesem Absatz 2 werden
jedoch auf solche Schadensersatzansprüche angerechnet.
(3) Die Summe aller zu zahlenden Vertragsstrafenbeträge wird auf insgesamt 5 v.H. der
Abrechnungssumme begrenzt.
(4) Der Anspruch auf Vertragsstrafe erlischt erst, wenn die Schlusszahlung ohne Vorbehalt geleistet
wird.
10. Güteprüfung
(zu  12 VOL/B)
(1) Proben und Muster zu berücksichtigten Angeboten bleiben bis zur Vertragserfüllung als für die
Lieferung verbindliche Qualitätsmuster bei der Vergabestelle. Diese müssen der in der
Leistungsbeschreibung bezeichneten Beschaffenheit entsprechen. Bis zu einem Wert von 10 Euro /
Einheit werden sie, wenn sie nicht vom jeweiligen Vertragspartner innerhalb einer Frist von einem
Monat nach Vertragsablauf abgeholt oder zurückgefordert worden sind, von der Vergabestelle ohne
Berechnung übernommen.
(2) Die Kosten der Rücksendung trägt der Auftragnehmer. Ab einem Wert von 10 Euro/Einheit werden
die Proben und Muster nach Vertragsablauf in Absprache mit dem Vertragspartner entweder von der
letzten Teillieferung abgesetzt, gegen Empfangsbestätigung wieder ausgehändigt bzw. im
Ausnahmefall auf Kosten des Eigentümers zurückgesandt oder anderen Dienststellen des Landes
Schleswig-Holstein überlassen.
(3) Verlangt der Auftraggeber eine im Vertrag nicht vereinbarte Güteprüfung, werden dem
Auftragnehmer die dadurch entstandenen Kosten erstattet. Stellt sich bei der Güteprüfung jedoch
heraus, dass die gelieferten Waren nicht den Bedingungen entsprechen, so sind etwaige Kosten für
die Güteprüfung vom Auftragnehmer zu tragen. Die durch die Güteprüfung verbrauchten oder wertlos
gewordenen Waren werden dann nicht vergütet.
11. Abnahme, Gefahrübergang
(zu  13 VOL/B)
(1) Bei Aufbauleistungen hat der Auftragnehmer die Abnahme, ggf. auch Teilabnahme, rechtzeitig in
Textform zu beantragen.
(2) Die Leistung gilt als abgenommen:
a. bei Lieferungen mit der vorbehaltlosen Schlusszahlung,
b. bei Aufbauleistungen 12 Werktage nach Eingang des in Textform gestellten Antrages auf
Abnahme, soweit der Auftraggeber die Abnahme nicht verweigert.
(3) Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über:
a. bei Lieferungen mit der Entgegennahme durch die Empfangsstelle,
b. bei Aufbauleistungen mit der Abnahme.
12. Verjährungsfrist für Mängelansprüche
(zu  14 VOL/B)
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt mit Gefahrübergang (Ziff. 13). Bei wiederkehrenden
Leistungen ist die Einzelleistung maßgeblich.
61
13. Aufstellung der Rechnungen
(zu  15 VOL/B)
(1) Rechnungen sollen möglichst ausschließlich per E-Mail im Format PDF als Anlage unter Angabe der
Dataport-Bestellnummer im Betreff an die Adresse
dataportlieferantenrechnungen@dataport.de
versendet werden. Andere Formate können nicht verarbeitet werden. Es soll nur jeweils eine
Rechnung pro E-Mail versendet werden. Anlagen zur Rechnung sind dieser E-Mail in einer
gesonderten Datei im Format PDF mit der ergänzenden Bezeichnung Anlage im Dateinamen
beizufügen.
(2) Die Rechnung kann alternativ auch schriftlich in Papierform eingereicht werden.
(3) Die Rechnung ist grundsätzlich in Übereinstimmung mit dem Angebot mit den Festpreisen ohne
Umsatzsteuer aufzustellen. Von den Festpreisen sind alle vereinbarten Nachlässe, Skonti usw.
abzuziehen. Zu dem verbleibenden Nettorechnungsbetrag ist neben dem Steuersatz die
Umsatzsteuer am Schluss der Rechnung in einem Betrag gesondert hinzusetzen und der geforderte
Rechnungsbetrag, der die Umsatzsteuer einschließt, aufzuführen.
(4) Für selbstständige Teilleistungen (Teillieferungen) können nach Vereinbarung Teilrechnungen
eingereicht werden.
(5) Soweit Abschlags- oder Vorauszahlungen vereinbart sind, sind in den Rechnungen hierüber der
zutreffende Steuersatz und die darauf entfallende Umsatzsteuer offen auszuweisen. Diese
Steuerbeträge sind in der Schlussrechnung vom Gesamtbetrag der Umsatzsteuer wieder
abzusetzen.
14. Zahlungsweise, Abtretung, Aufrechnung
(zu  17 VOL/B)
(1) Skontofristen beginnen mit dem Tage des Eingangs der Rechnungen (Eingangsstempel der
zuständigen Empfangsstelle), jedoch
a. bei Aufbauleistungen nicht vor dem Tage der Abnahme
b. bei allen anderen Leistungen nicht vor dem Tage der Erfüllung.
(2) Der Rechnungsbetrag wird ausschließlich bargeldlos auf ein in der Rechnung angegebenes Konto
gezahlt.
(3) Der Auftraggeber ist berechtigt, mit allen Gegenforderungen - auch aus anderen Rechtsverhältnissen
- aufzurechnen. Unter Verzicht auf das Erfordernis der Gegenseitigkeit nach  387 BGB willigt der
Auftragnehmer ein, dass Forderungen des Landes Schleswig-Holstein der an den Auftragnehmer
gegen Forderungen des Auftragnehmers an eine dieser Körperschaften aufgerechnet werden,
gleichviel ob er die Lieferungen oder Leistungen allein übernommen hat oder als
gesamtschuldnerisch haftendes Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft.
15. Sicherheitsleistung
(zu  18 VOL/B)
(1) Ist für die Ausführung der Verträge und die Durchsetzung von Mängelansprüchen eine Sicherheit
vereinbart, so beträgt sie 5 v.H. der Abrechnungssumme. Sicherheitsbeträge werden auf volle 10,--
Euro nach unten abgerundet.
(2) Wird die Sicherheit nicht binnen 12 Werktagen nach Zuschlagserteilung geleistet, so werden von
jeder Abschlagszahlung 10 v.H. einbehalten, bis 5 v.H. der Gesamtabrechnungssumme erreicht sind.
Werden Abschlagszahlungen nicht geleistet, so wird der Sicherheitsbetrag von der
Abrechnungssumme einbehalten.
(3) Die Sicherheit wird nach Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche freigegeben, wenn
während dieser Frist keine Mängel der Leistungen festgestellt werden. Werden vor Ablauf der Frist
Mängel festgestellt, so bleibt die Sicherheit bis zur Beseitigung der Mängel gesperrt.
62
16. Streitigkeiten
(zu  19 VOL/B)
(1) Bei Meinungsverschiedenheiten ist zunächst die Entscheidung der für die Abnahme der Leistung
zuständigen Stelle herbeizuführen. Die Entscheidung gilt als anerkannt, wenn der Auftragnehmer
nicht binnen eines Monats hiergegen beim Auftraggeber schriftlich Einwendungen erhebt.
(2) Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den
Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss
des UN-Kaufrechts (CISG).
(3) Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste
Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache.
(4) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis ist Kiel.
17. Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers, insbesondere Zahlungs- und
Lieferbedingungen, Angaben über Erfüllungsort und Gerichtsstand, gelten nur dann, wenn sie vom
Auftraggeber ausdrücklich und schriftlich angenommen sind und den Geschäftsbedingungen des
Auftraggebers nicht widersprechen. Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers
Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen beinhalten, führt dies gemäß  42 Abs. 1 Nr.
4 Unterschwellenvergabeordnung	UVgO bzw.  57 Abs. 1 Nr. 4 Vergabeverordnung  VgV zum
Ausschluss des Angebots vom Vergabeverfahren.
63
VOL Teil B
Allgemeine Vertragsbedingungen
für die Ausführung von Leistungen
(VOL/B)
Fassung 2003
Präambel
Die nachstehenden Allgemeinen Vertragsbedingungen sind bestimmt für Verträge über
Leistungen, insbesondere für Dienst-, Kauf- und Werkverträge sowie für Verträge über die
Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen.
 1
Art und Umfang der Leistungen
1. Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen werden durch den Vertrag bestimmt.
2. Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander
a) die Leistungsbeschreibung
b) Besondere Vertragsbedingungen
c) etwaige Ergänzende Vertragsbedingungen
d) etwaige Zusätzliche Vertragsbedingungen
e) etwaige allgemeine Technische Vertragsbedingungen
f) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
 2
Änderungen der Leistung
1. Der Auftraggeber kann nachträglich Änderungen in der Beschaffenheit der Leistung im
Rahmen der Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers verlangen, es sei denn, dies ist für den
Auftragnehmer unzumutbar.
. . .
64
- - 2
2. Hat der Auftragnehmer Bedenken gegen die Leistungsänderung, so hat er sie dem
Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Teilt der Auftraggeber die Bedenken des
Auftragnehmers nicht, so bleibt er für seine Angaben und Anordnungen verantwortlich. Zu
einer gutachtlichen Äußerung ist der Auftragnehmer nur aufgrund eines gesonderten Auftrags
verpflichtet.
3. Werden durch Änderung in der Beschaffenheit der Leistung die Grundlagen des Preises für
die im Vertrag vorgesehene Leistung geändert, so ist ein neuer Preis unter Berücksichtigung
der Mehr- und Minderkosten zu vereinbaren. In der Vereinbarung sind etwaige Auswirkungen
der Leistungsänderung auf sonstige Vertragsbedingungen, insbesondere auf
Ausführungsfristen, zu berücksichtigen. Diese Vereinbarung ist unverzüglich zu treffen.
4. (1) Leistungen, die der Auftragnehmer ohne Auftrag oder unter eigenmächtiger Abweichung
vom Vertrag ausführt, werden nicht vergütet. Solche Leistungen hat er auf Verlangen
innerhalb einer angemessenen Frist zurückzunehmen oder zu beseitigen, sonst können sie auf
seine Kosten und Gefahr zurückgesandt oder beseitigt werden. Eine Vergütung steht ihm
jedoch zu, wenn der Auftraggeber solche Leistungen nachträglich annimmt.
(2) Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.
 3
Ausführungsunterlagen
1. Die für die Ausführung erforderlichen Unterlagen sind dem Auftragnehmer unentgeltlich und
rechtzeitig zu übergeben, soweit sie nicht allgemein zugänglich sind.
2. Die von den Vertragsparteien einander überlassenen Unterlagen dürfen ohne Zustimmung des
Vertragspartners weder veröffentlicht, vervielfältigt noch für einen anderen als den
vereinbarten Zweck genutzt werden. Sie sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, auf
Verlangen zurückzugeben.
. . .
65
- - 3
 4
Ausführung der Leistung
1. (1) Der Auftragnehmer hat die Leistung unter eigener Verantwortung nach dem Vertrag
auszuführen. Dabei hat er die Handelsbräuche, die anerkannten Regeln der Technik sowie die
gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Bestimmungen zu beachten.
(2) Der Auftragnehmer ist für die Erfüllung der gesetzlichen, behördlichen und
berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen gegenüber seinen Arbeitnehmern allein
verantwortlich. Es ist ausschließlich seine Aufgabe, die Vereinbarungen und Maßnahmen zu
treffen, die sein Verhältnis zu seinen Arbeitnehmern regeln.
2. (1) Ist mit dem Auftraggeber vereinbart, dass er sich von der vertragsgemäßen Ausführung
der Leistung unterrichten kann, so ist ihm innerhalb der Geschäfts- oder Betriebsstunden zu
den Arbeitsplätzen, Werkstätten und Lagerräumen, in denen die Gegenstände der Leistung
oder Teile von ihr hergestellt oder die hierfür bestimmten Stoffe gelagert werden, Zutritt zu
gewähren. Auf Wunsch sind ihm die zur Unterrichtung erforderlichen Unterlagen zur Einsicht
vorzulegen und die entsprechenden Auskünfte zu erteilen.
(2) Dabei hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Preisgabe von Fabrikations- oder
Geschäftsgeheimnissen des Auftragnehmers.
(3) Alle bei der Besichtigung oder aus den Unterlagen und der sonstigen Unterrichtung
erworbenen Kenntnisse von Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnissen sind vertraulich zu
behandeln. Bei Missbrauch haftet der Auftraggeber.
3. Für die Qualität der Zulieferungen des Auftraggebers sowie für die von ihm vereinbarten
Leistungen anderer haftet der Auftraggeber, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der
Auftragnehmer hat die Pflicht, dem Auftraggeber die bei Anwendung der verkehrsüblichen
Sorgfalt erkennbaren Mängel der Zulieferungen des Auftraggebers und der vom Auftraggeber
vereinbarten Leistungen anderer unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterlässt er dies, so
übernimmt er damit die Haftung.
. . .
66
- - 4
4. Der Auftragnehmer darf die Ausführung der Leistung oder wesentlicher Teile davon nur
mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers an andere übertragen. Die Zustimmung ist
nicht erforderlich bei unwesentlichen Teilleistungen oder solchen Teilleistungen, auf die der
Betrieb des Auftragnehmers nicht eingerichtet ist. Diese Bestimmung darf nicht zum Nachteil
des Handels ausgelegt werden.
 5
Behinderung und Unterbrechung der Leistung
1. Glaubt sich der Auftragnehmer in der ordnungsgemäßen Ausführung der Leistung behindert,
so hat er dies dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige kann
unterbleiben, wenn die Tatsachen und deren hindernde Wirkung offenkundig sind.
2. (1) Die Ausführungsfristen sind angemessen zu verlängern, wenn die Behinderung im Betrieb
des Auftragnehmers durch höhere Gewalt, andere vom Auftragnehmer nicht zu vertretende
Umstände, Streik oder durch rechtlich zulässige Aussperrung verursacht worden ist. Gleiches
gilt für solche Behinderungen von Unterauftragnehmern und Zulieferern, soweit und solange
der Auftragnehmer tatsächlich oder rechtlich gehindert ist, Ersatzbeschaffungen
vorzunehmen.
(2) Falls nichts anderes vereinbart ist, sind die Parteien, wenn eine nach Absatz 1 vom
Auftragnehmer nicht zu vertretende Behinderung länger als drei Monate seit Zugang der
Mitteilung gemäß Nr. 1 Satz 1 oder Eintritt des offenkundigen Ereignisses gemäß Nr. 1 Satz 2
dauert berechtigt, binnen 30 Tagen nach Ablauf dieser Zeit durch schriftliche Erklärung den
Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder ganz oder teilweise von ihm zurückzutreten.
3. Sobald die hindernden Umstände wegfallen, hat der Auftragnehmer unter schriftlicher
Mitteilung an den Auftraggeber die Ausführung der Leistung unverzüglich wieder
aufzunehmen.
. . .
67
- - 5
 6
Art der Anlieferung und Versand
Der Auftragnehmer hat, soweit der Auftraggeber die Versandkosten gesondert trägt, unter
Beachtung der Versandbedingungen des Auftraggebers dessen Interesse sorgfältig zu wahren.
Dies bezieht sich insbesondere auf die Wahl des Beförderungsweges, die Wahl und die
Ausnutzung des Beförderungsmittels sowie auf die tariflich günstigste Warenbezeichnung.
 7
Pflichtverletzungen des Auftragnehmers
1. Im Fall von Pflichtverletzungen des Auftragnehmers finden vorbehaltlich der Regelungen
des  14 VOL/B die gesetzlichen Vorschriften nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen
Anwendung.
2. (1) Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber im Fall leicht fahrlässig verursachter Schäden
aufgrund von Pflichtverletzungen den entgangenen Gewinn des Auftraggebers nicht zu
ersetzen. Die Pflicht zum Ersatz dieser Schäden ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn der
Verzug durch Unterauftragnehmer verursacht worden ist, die der Auftraggeber dem
Auftragnehmer vorgeschrieben hat.
(2) Darüber hinaus kann die Schadensersatzpflicht im Einzelfall weiter begrenzt werden.
Dabei sollen branchenübliche Lieferbedingungen z. B. dann berücksichtigt werden, wenn die
Haftung summenmäßig oder auf die Erstattung von Mehraufwendungen für
Ersatzbeschaffungen beschränkt werden soll.
(3) Macht der Auftraggeber Schadensersatz statt der ganzen Leistung oder anstelle davon
Aufwendungsersatz geltend, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, die ihm überlassenen
Unterlagen (Zeichnungen, Berechnungen usw.) unverzüglich zurückzugeben. Der
Auftraggeber hat dem Auftragnehmer unverzüglich eine Aufstellung über die Art seiner
Ansprüche mitzuteilen.
. . .
68
- - 6
Die Mehrkosten für die Ausführung der Leistung durch einen Dritten hat der Auftraggeber
dem Auftragnehmer innerhalb von 3 Monaten nach Abrechnung mit dem Dritten mitzuteilen.
Die Höhe der übrigen Ansprüche hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer unverzüglich
anzugeben.
(4) Macht der Auftraggeber bei bereits teilweise erbrachter Leistung Ansprüche auf
Schadensersatz statt der Leistung oder anstelle davon Aufwendungsersatz nur wegen des noch
ausstehenden Teils der Leistung geltend, so hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber
unverzüglich eine prüfbare Rechnung über den bereits bewirkten Teil der Leistung zu
übermitteln. Im Übrigen findet Absatz 3 Anwendung.
3. Übt der Auftraggeber ein Rücktrittsrecht aus, finden Nr. 2 Absatz 3 Sätze 1 und 4
entsprechende Anwendung; bei teilweisem Rücktritt gilt zusätzlich Nr. 2 Absatz 4 Satz 1
entsprechend.
4. (1) Gerät der Auftragnehmer in Verzug, setzt der Auftraggeber dem Auftragnehmer vor
Ausübung des Rücktrittsrechtes eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung. .
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf Verlangen des Auftragnehmers zu erklären, ob er
wegen der Verzögerung der Leistung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht.
Diese Anfrage ist vor Ablauf der Frist nach Absatz 1 zu stellen. Bis zum Zugang der Antwort
beim Auftragnehmer bleibt dieser zur Leistung berechtigt.
 8
Lösung des Vertrags durch den Auftraggeber
1. Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung
kündigen, wenn über das Vermögen des Auftragnehmers das Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser
Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder die ordnungsgemäße Abwicklung des
Vertrags dadurch in Frage gestellt ist, dass er seine Zahlungen nicht nur vorübergehend
einstellt.
. . .
69
- - 7
2. Der Auftraggeber kann auch vom Vertrag zurücktreten oder den Vertrag mit sofortiger
Wirkung kündigen, wenn sich der Auftragnehmer in bezug auf die Vergabe an einer
unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung im Sinne des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen beteiligt hat.
3. Im Falle der Kündigung ist die bisherige Leistung, soweit der Auftraggeber für sie
Verwendung hat, nach den Vertragspreisen oder nach dem Verhältnis des geleisteten Teils zu
der gesamten vertraglichen Leistung auf der Grundlage der Vertragspreise abzurechnen; die
nicht verwendbare Leistung wird dem Auftragnehmer auf dessen Kosten zurückgewährt.
4. Die sonstigen gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.
 9
Verzug des Auftraggebers, Lösung des Vertrags
durch den Auftragnehmer
1. Im Fall des Verzugs des Auftraggebers als Schuldner und als Gläubiger finden die
gesetzlichen Vorschriften nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Anwendung.
2. (1) Unterlässt der Auftraggeber ohne Verschulden eine ihm nach dem Vertrag obliegende
Mitwirkung und setzt er dadurch den Auftragnehmer außerstande, die Leistung
vertragsgemäß zu erbringen, so kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber zur Erfüllung
dieser Mitwirkungspflicht eine angemessene Frist setzen mit der Erklärung, dass er sich
vorbehalte, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn die Mitwirkungspflicht
nicht bis zum Ablauf der Frist erfüllt werde.
(2) Im Fall der Kündigung sind bis dahin bewirkte Leistungen nach den Vertragspreisen
abzurechnen. Im Übrigen hat der Auftragnehmer Anspruch auf eine angemessene
Entschädigung, deren Höhe in entsprechender Anwendung von  642 Abs. 2 des Bürgerlichen
Gesetzbuches zu bestimmen ist.
3. Ansprüche des Auftragnehmers wegen schuldhafter Verletzung von Mitwirkungspflichten
durch den Auftraggeber bleiben unberührt.
. . .
70
- - 8
 10
Obhutspflichten
Der Auftragnehmer hat bis zum Gefahrübergang die von ihm ausgeführten Leistungen und die
für die Ausführung übergebenen Gegenstände vor Beschädigungen oder Verlust zu schützen.
 11
Vertragsstrafe
1. Wenn Vertragsstrafen vereinbart sind, gelten die  339 bis 345 des Bürgerlichen
Gesetzbuches. Eine angemessene Obergrenze ist festzulegen.
2. Ist die Vertragsstrafe für die Überschreitung von Ausführungsfristen vereinbart, darf sie für
jede vollendete Woche höchstens 1/2 vom Hundert des Wertes desjenigen Teils der Leistung
betragen, der nicht genutzt werden kann. Diese beträgt maximal 8%. Ist die Vertragsstrafe
nach Tagen bemessen, so zählen nur Werktage; ist sie nach Wochen bemessen, so wird jeder
Werktag einer angefangenen Woche als 1/6 Woche gerechnet.
Der Auftraggeber kann Ansprüche aus verwirkter Vertragsstrafe bis zur Schlusszahlung
geltend machen.
 12
Güteprüfung
1. Güteprüfung ist die Prüfung der Leistung auf Erfüllung der vertraglich vereinbarten
technischen und damit verbundenen organisatorischen Anforderungen durch den
Auftraggeber oder seinen gemäß Vertrag benannten Beauftragten. Die Abnahme bleibt davon
unberührt.
. . .
71
- - 9
2. Ist im Vertrag eine Vereinbarung über die Güteprüfung getroffen, die Bestimmungen über
Art, Umfang und Ort der Durchführung enthalten muss, so gelten ergänzend hierzu, falls
nichts anderes vereinbart worden ist, die folgenden Bestimmungen:
a) Auch Teilleistungen können auf Verlangen des Auftraggebers oder Auftragnehmers
geprüft werden, insbesondere in den Fällen, in denen die Prüfung durch die weitere
Ausführung wesentlich erschwert oder unmöglich würde.
b) Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber oder dessen Beauftragten den Zeitpunkt der
Bereitstellung der Leistung oder Teilleistungen für die vereinbarten Prüfungen rechtzeitig
schriftlich anzuzeigen. Die Parteien legen dann unverzüglich eine Frist fest, innerhalb
derer die Prüfungen durchzuführen sind. Verstreicht diese Frist aus Gründen, die der
Auftraggeber zu vertreten hat ungenutzt, kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine
angemessene Nachfrist setzen mit der Forderung, entweder innerhalb der Nachfrist die
Prüfungen durchzuführen oder zu erklären, ob der Auftraggeber auf die Güteprüfung
verzichtet. Führt der Auftraggeber die Prüfungen nicht innerhalb der Nachfrist durch und
verzichtet der Auftraggeber auf die Prüfungen nicht, so hat er nach dem Ende der Nachfrist
Schadensersatz nach den Vorschriften über den Schuldnerverzug zu leisten.
c) Der Auftragnehmer hat die zur Güteprüfung erforderlichen Arbeitskräfte, Räume,
Maschinen, Geräte, Prüf- und Messeinrichtungen sowie Betriebsstoffe zur Verfügung zu
stellen.
d) Besteht aufgrund der Güteprüfung Einvernehmen über die Zurückweisung der Leistung
oder von Teilleistungen als nicht vertragsgemäß, so hat der Auftragnehmer diese durch
vertragsgemäße zu ersetzen.
e) Besteht kein Einvernehmen über die Zurückweisung der Leistung aufgrund von
Meinungsverschiedenheiten über das angewandte Prüfverfahren, so kann der
Auftragnehmer eine weitere Prüfung durch eine mit dem Auftraggeber zu vereinbarende
Prüfstelle verlangen, deren Entscheidung endgültig ist. Die hierbei entstehenden Kosten
trägt der unterliegende Teil.
. . .
72
- 1- 0
f) Der Auftraggeber hat vor Auslieferung der Leistung einen Freigabevermerk zu erteilen.
Dieser ist die Voraussetzung für die Auslieferung an den Auftraggeber.
g) Der Vertragspreis enthält die Kosten, die dem Auftragnehmer durch die vereinbarte
Güteprüfung entstehen. Entsprechend der Güteprüfung unbrauchbar gewordene Stücke
werden auf die Leistung nicht angerechnet.
 13
Abnahme
1. (1) Für den Übergang der Gefahr gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, die gesetzlichen
Vorschriften.
(2) Wenn der Versand oder die Übergabe der fertiggestellten Leistung auf Wunsch des
Auftraggebers über den im Vertrag vorgesehenen Termin hinausgeschoben wird, so geht,
sofern nicht ein anderer Zeitpunkt vereinbart ist, für den Zeitraum der Verschiebung die
Gefahr auf den Auftraggeber über.
2. (1) Abnahme ist die Erklärung des Auftraggebers, dass der Vertrag der Hauptsache nach
erfüllt ist. Ist eine Abnahme gesetzlich vorgesehen oder vertraglich vereinbart, hat der
Auftraggeber innerhalb der vorgesehenen Frist zu erklären, ob er die Leistung abnimmt.
Liegt ein nicht wesentlicher Mangel vor, so kann der Auftraggeber die Abnahme nicht
verweigern, wenn der Auftragnehmer seine Pflicht zur Beseitigung des Mangels ausdrücklich
anerkennt.
Bei Nichtabnahme gibt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Gründe bekannt und setzt,
sofern insbesondere eine Nacherfüllung möglich und beiden Parteien zumutbar ist, eine Frist
zur erneuten Vorstellung zur Abnahme, unbeschadet des Anspruchs des Auftraggebers aus
der Nichteinhaltung des ursprünglichen Erfüllungszeitpunkts.
. . .
73
- 1- 1
(2) Mit der Abnahme entfällt die Haftung des Auftragnehmers für erkannte Mängel, soweit
sich der Auftraggeber nicht die Geltendmachung von Rechten wegen eines bestimmten
Mangels vorbehalten hat.
(3) Hat der Auftraggeber die Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme mit
Beginn der Benutzung als erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(4) Bei der Abnahme von Teilen der Leistung gelten die vorstehenden Absätze entsprechend.
3. Der Auftraggeber kann dem Auftragnehmer eine angemessene Frist setzen um Sachen, die
der Auftraggeber als nicht vertragsgemäß zurückgewiesen hat, fortzuschaffen. Nach Ablauf
der Frist kann er diese Sachen unter möglichster Wahrung der Interessen des Auftragnehmers
auf dessen Kosten veräußern.
 14
Mängelansprüche und Verjährung
1. Ist ein Mangel auf ein Verlangen des Auftraggebers nach Änderung der Beschaffenheit der
Leistung ( 2 Nr. 1), auf die von ihm gelieferten oder vorgeschriebenen Stoffe oder von ihm
geforderten Vorlieferungen eines anderen zurückzuführen, so ist der Auftragnehmer von
Ansprüchen aufgrund dieser Mängel frei, wenn er die schriftliche Mitteilung nach  2 Nr. 2
oder  4 Nr. 3 erstattet hat oder wenn die vom Auftraggeber gelieferten Stoffe mit Mängeln
behaftet sind, die bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt nicht erkennbar waren.
. . .
74
- 1- 2
2. Für die Mängelansprüche gelten die gesetzlichen Vorschriften mit folgenden Maßgaben:
a) Weist die Leistung Mängel auf, so ist dem Auftragnehmer zunächst Gelegenheit zur
Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Alle diejenigen Teile oder
Leistungen sind nach Wahl des Auftragnehmers unentgeltlich nachzubessern, neu zu
liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb der Verjährungsfrist einen Sachmangel
aufweisen, soweit dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.
Nach Ablauf der Frist zur Nacherfüllung kann der Auftraggeber die Mängel auf Kosten des
Auftragnehmers selbst beseitigen oder durch einen Dritten beseitigen lassen.
Der Auftraggeber kann eine angemessene Frist auch mit dem Hinweis setzen, dass er die
Beseitigung des Mangels nach erfolglosem Ablauf der Frist ablehne; in diesem Fall kann
der Auftraggeber nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen
1. die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten sowie
2. Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
b) Ein Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz bezieht sich auf den Schaden am
Gegenstand des Vertrages selbst, es sei denn,
aa) der entstandene Schaden ist durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des
Auftragnehmers selbst, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen ( 278
des Bürgerlichen Gesetzbuches) verursacht,
bb) der Schaden ist durch die Nichterfüllung einer Garantie für die Beschaffenheit der
Leistung verursacht oder
cc) der Schaden resultiert aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit.
Soweit der Auftragnehmer nicht nach aa)  cc) haftet, ist der Anspruch auf Ersatz
vergeblicher Aufwendungen begrenzt auf den Wert der vom Mangel betroffenen Leistung.
. . .
75
- 1- 3
Die Schadens- und Aufwendungsersatzpflicht gemäß aa) entfällt, wenn der Auftragnehmer
nachweist, dass Sabotage vorliegt, oder wenn der Auftraggeber die Erfüllungsgehilfen
gestellt hat oder wenn der Auftragnehmer auf die Auswahl der Erfüllungsgehilfen einen
entscheidenden Einfluss nicht ausüben konnte.
c) Der Auftraggeber kann dem Auftragnehmer eine angemessene Frist setzen, mangelhafte
Sachen fortzuschaffen. Nach Ablauf der Frist kann er diese Sachen unter möglichster
Wahrung der Interessen des Auftragnehmers auf dessen Kosten veräußern.
d) Für vom Auftraggeber unsachgemäß und ohne Zustimmung des Auftragnehmers
vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten und deren Folgen haftet der
Auftragnehmer nicht.
3. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten für die Verjährung der Mängelansprüche die
gesetzlichen Fristen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Andere Regelungen sollen vorgesehen
werden, wenn dies wegen der Eigenart der Leistung erforderlich ist; hierbei können die in
dem jeweiligen Wirtschaftszweig üblichen Regelungen in Betracht gezogen werden. Der
Auftraggeber hat dem Auftragnehmer Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
 15
Rechnung
1. (1) Der Auftragnehmer hat seine Leistung nachprüfbar abzurechnen. Er hat dazu Rechnungen
übersichtlich aufzustellen und dabei die im Vertrag vereinbarte Reihenfolge der Posten
einzuhalten, die in den Vertragsbestandteilen enthaltenen Bezeichnungen zu verwenden sowie
gegebenenfalls sonstige im Vertrag festgelegte Anforderungen an Rechnungsvordrucke zu
erfüllen und Art und Umfang der Leistung durch Belege in allgemein üblicher Form
nachzuweisen. Rechnungsbeträge, die für Änderungen und Ergänzungen zu zahlen sind,
sollen unter Hinweis auf die getroffenen Vereinbarungen von den übrigen getrennt aufgeführt
oder besonders kenntlich gemacht werden.
(2) Wenn vom Auftragnehmer nicht anders bezeichnet, gilt diese Rechnung als
Schlussrechnung.
. . .
76
- 1- 4
2. Wird eine prüfbare Rechnung gemäß Nr. 1 trotz Setzung einer angemessenen Frist nicht
eingereicht, so kann der Auftraggeber die Rechnung auf Kosten des Auftragnehmers für
diesen aufstellen, wenn er dies angekündigt hat.
 16
Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen
1. Leistungen werden zu Stundenverrechnungssätzen nur bezahlt, wenn dies im Vertrag
vorgesehen ist oder wenn sie vor Beginn der Ausführung vom Auftraggeber in Auftrag
gegeben worden sind.
. . .
77
- 1- 5
2. Dem Auftraggeber sind Beginn und Beendigung von derartigen Arbeiten anzuzeigen. Soweit
nichts anderes vereinbart ist, sind über die Arbeiten nach Stundenverrechnungssätzen
wöchentlich Listen einzureichen, in denen die geleisteten Arbeitsstunden und die etwa
besonders zu vergütenden Roh- und Werkstoffe, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie besonders
vereinbarte Vergütungen für die Bereitstellung von Gerüsten, Werkzeugen, Geräten,
Maschinen und dergleichen aufzuführen sind.
3. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Listen wöchentlich, erstmalig 12 Werktage nach
Beginn, einzureichen.
 17
Zahlung
1. Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach Erfüllung der Leistung. Sie kann früher
gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen erfolgen. Fehlen solche Vereinbarungen, so
hat die Zahlung des Rechnungsbetrages binnen 30 Tagen nach Eingang der prüfbaren
Rechnung zu erfolgen. Die Zahlung geschieht in der Regel bargeldlos. Maßgebend für die
Rechtzeitigkeit ist der Zugang des Überweisungsauftrages beim Zahlungsinstitut des
Auftraggebers.
2. Sofern Abschlagszahlungen vereinbart sind, sind sie in angemessenen Fristen auf Antrag
entsprechend dem Wert der erbrachten Leistungen in vertretbarer Höhe zu leisten. Die
Leistungen sind durch nachprüfbare Aufstellungen nachzuweisen. Abschlagszahlungen gelten
nicht als Abnahme von Teilen der Leistung.
3. Bleiben bei der Schlussrechnung Meinungsverschiedenheiten, so ist dem Auftragnehmer
gleichwohl der ihm unbestritten zustehende Betrag auszuzahlen.
4. Die vorbehaltlose Annahme der als solche gekennzeichneten Schlusszahlung schließt
Nachforderungen aus. Ein Vorbehalt ist innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der
Schlusszahlung zu erklären.
. . .
78
- 1- 6
Ein Vorbehalt wird hinfällig, wenn nicht innerhalb eines weiteren Monats eine prüfbare
Rechnung über die vorbehaltenen Forderungen eingereicht oder, wenn dies nicht möglich ist,
der Vorbehalt eingehend begründet wird.
5. Werden nach Annahme der Schlusszahlung Fehler in den Unterlagen der Abrechnung
festgestellt, so ist die Schlussrechnung zu berichtigen. Solche Fehler sind Fehler in der
Leistungsermittlung und in der Anwendung der allgemeinen Rechenregeln, Komma- und
Übertragungs- einschließlich Seitenübertragungsfehler. Auftraggeber und Auftragnehmer sind
verpflichtet, die sich daraus ergebenden Beträge zu erstatten.
 18
Sicherheitsleistung
1. (1) Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Sicherheitsleistungen unter den Voraussetzungen
des  14 VOL/A erst ab einem Auftragswert von 50.000,-- Euro zulässig. Wenn eine
Sicherheitsleistung vereinbart ist, gelten die  232-240 des Bürgerlichen Gesetzbuches,
soweit sich aus den nachstehenden Bestimmungen nichts anderes ergibt.
(2) Die Sicherheit dient dazu, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung und die
Durchsetzung von Mängelansprüchen sicherzustellen.
2. (1) Wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, kann Sicherheit durch Hinterlegung von
Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der
Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des
WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder
Kreditversicherers geleistet werden. Sofern der Auftraggeber im Einzelfall begründete
Bedenken gegen die Tauglichkeit des Bürgen hat, hat der Auftragnehmer die Tauglichkeit
nachzuweisen.
(2) Der Auftragnehmer hat die Wahl unter den verschiedenen Arten der Sicherheit; er kann
eine Sicherheit durch eine andere ersetzen.
. . .
79
- 1- 7
3. Bei Bürgschaft durch andere als zugelassene Kreditinstitute oder Kreditversicherer ist
Voraussetzung, dass der Auftraggeber den Bürgen als tauglich anerkannt hat.
4. (1) Die Bürgschaftserklärung ist schriftlich mit der ausdrücklichen Bestimmung, dass die
Bürgschaft deutschem Recht unterliegt, unter Verzicht auf die Einreden der
Aufrechenbarkeit, der Anfechtbarkeit und der Vorausklage abzugeben ( 770, 771 des
Bürgerlichen Gesetzbuches); sie darf nicht auf bestimmte Zeit begrenzt und muss nach
Vorschrift des Auftraggebers ausgestellt sein. Die Bürgschaft muss unter den
Voraussetzungen von  38 der Zivilprozessordnung die ausdrückliche Vereinbarung eines
vom Auftraggeber gewählten inländischen Gerichtsstands für alle Streitigkeiten über die
Gültigkeit der Bürgschaftsvereinbarung sowie aus der Vereinbarung selbst enthalten.
(2) Der Auftraggeber kann als Sicherheit keine Bürgschaft fordern, die den Bürgen zur
Zahlung auf erstes Anfordern verpflichtet.
5. Wird Sicherheit durch Hinterlegung von Geld geleistet, so hat der Auftragnehmer den Betrag
bei einem zu vereinbarenden Geldinstitut auf ein Sperrkonto einzuzahlen, über das beide
Parteien nur gemeinsam verfügen können. Etwaige Zinsen stehen dem Auftragnehmer zu.
6. Der Auftragnehmer hat die Sicherheit binnen 18 Werktagen nach Vertragsschluss zu leisten,
wenn nichts anderes vereinbart ist.
7. Der Auftraggeber hat eine Sicherheit entsprechend dem völligen oder teilweisen Wegfall des
Sicherungszwecks unverzüglich zurückzugeben.
 19
Streitigkeiten
1. Bei Meinungsverschiedenheiten sollen Auftraggeber und Auftragnehmer zunächst versuchen,
möglichst binnen zweier Monate eine gütliche Einigung herbeizuführen.
. . .
80
- 1- 8
2. Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung nach  38 der
Zivilprozessordnung vor, richtet sich der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über die
Gültigkeit des Vertrages und aus dem Vertragsverhältnis ausschließlich nach dem Sitz der für
die Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle, soweit nichts anderes vereinbart
ist. Die auftraggebende Stelle ist auf Verlangen verpflichtet, die den Auftraggeber im Prozess
vertretende Stelle mitzuteilen.
3. Streitfälle berechtigen den Auftragnehmer nicht, die übertragenen Leistungen einzustellen,
wenn der Auftraggeber erklärt, dass aus Gründen besonderen öffentlichen Interesses eine
Fortführung der Leistung geboten ist.
81
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
07.11.2019
Verfahren: DP-2019000048 - Wartungsvertrag Klima- und Lüftungstechnik
SKONTO
Skonto zugelassen Nein
Zahlungsziel
(falls zugelassen)
Tag(e)
Skonto __________ %
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
1 Leistungsbeschreibung
Dataport unterhält zur Absicherung des Kommunikationsauftrages
verschiedene Technikstandorte innerhalb des Hamburger Stadtgebietes.
Die zu wartenden Anlagen sind kältetechnische Anlagen und an drei
Standorten noch kleine lüftungstechnische Anlagen, die im Wesentlichen
als Zu- und Abluftanlagen für Batterieräume autark arbeiten.
Die eingebaute Technik ist in der Standortliste mit
Fabrikat, Typ, Baujahr, Kältemittel und weitere technische Details
angegeben. Die Standorte sind anonymisiert und werden erst nach
Auftragserteilung im Klartext benannt. Diese liegen jedoch innerhalb
des Hamburger Stadtgebietes.
Die aufgeführten Anlagen-/ Anlagenteile sind nach den Vertragsinhalten
und den mitwirkenden Arbeitskarten halbjährlich zu warten.
Die Wartung erfolgt also 2x pro Jahr, nach einem mit dem Auftraggeber
Dataport im Vorhinein abzustimmenden Wartungskalender.
Die Anfahrten für die im Hamburger Stadtgebiet befindlichen Standorte
sind in den Wartungspreisen zu den der Standorte mit einzukalkulieren.
Eine gesonderte Vergütung für Fahrtkosten erfolgt nur im Rahmen von
Störungseinsätzen und zusätzlichen Servicedienstleistungen.
Die geplante Vertragslaufzeit beträgt 2 + 1 Jahre (siehe Vertrag).
Des Weiteren sind für Leistungen der Störungsbehebung und im Rahmen
von erforderlichen Serviceaufwendungen Stunden- und Zuschlagssätze
anzugeben.
Zur kaufmännischen Prüfung der eingesetzten Materialien werden
Materialzuschlagssätze in diesem Leistungverzeichnis abgefragt.
Die Kalkulation ist mit der in der zum Vertrag beiliegenden Anlage
offen zu legen.
Die Einstandspreise sind mit Händlerrechnungen zu belegen.
Leistungsverzeichnis - 1/42
82
Des Weiteren wird für zwei Standorte aus Gründen des hohen
Verfügbarkeitsanspruches Bereitwareteile anzuschaffen und
beim Auftragnehmer zu lagern. Die Einlagerung muss nachgewiesen
werden.
1 Stunden- und Zuschlagssätze EUR .........................
1.1 Stundenverrechnungssatz Ingenieur USt. [%]
19%
Menge
30,00
Einheit
h
Stundenverrechnungssatz Ingenieur
zur betriebsüblichen Arbeitszeit,
siehe Vertrag
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 h
Gesamtpreis [EUR]
................
1.2 Stundenverrechnungssatz Techniker USt. [%]
19%
Menge
75,00
Einheit
h
Stundenverrechnungssatz Techniker
zur betriebsüblichen Arbeitszeit,
siehe Vertrag
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 h
Gesamtpreis [EUR]
................
1.3 Stundenverrechnungssatz Monteur USt. [%]
19%
Menge
90,00
Einheit
h
Stundenverrechnungssatz Monteur
zur betriebsüblichen Arbeitszeit,
siehe Vertrag
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 h
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 2/42
83
1.4 Zuschlagssatz Ingenieur Überstunden USt. [%]
19%
Menge
8,00
Einheit
h
Zuschlagsatz für Lohnleistungen Ingenieur
Überstunden, siehe Vertrag
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 h
Gesamtpreis [EUR]
................
1.5 Zuschlagssatz Techniker Überstunden USt. [%]
19%
Menge
30,00
Einheit
h
Zuschlagsatz für Lohnleistungen Techniker
Überstunden, siehe Vertrag
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 h
Gesamtpreis [EUR]
................
1.6 Zuschlagssatz Monteur Überstunden USt. [%]
19%
Menge
32,00
Einheit
h
Zuschlagsatz für Lohnleistungen Monteur
Überstunden, siehe Vertrag
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 h
Gesamtpreis [EUR]
................
1.7 Zuschlagssatz Ingenieur Nacht- und
Schichtarbeit USt. [%]
19%
Menge
5,00
Einheit
h
Zuschlagsatz für Lohnleistungen Ingenieur
Nacht- und Schichtarbeit, siehe Vertrag
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 h
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 3/42
84
1.8 Zuschlagssatz Techniker Nacht- und
Schichtarbeit USt. [%]
19%
Menge
25,00
Einheit
h
Zuschlagsatz für Lohnleistungen Techniker
Nacht- und Schichtarbeit, siehe Vertrag
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 h
Gesamtpreis [EUR]
................
1.9 Zuschlagssatz Monteur Nacht- und
Schichtarbeit USt. [%]
19%
Menge
25,00
Einheit
h
Zuschlagsatz für Lohnleistungen Monteur
Nacht- und Schichtarbeit, siehe Vertrag
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 h
Gesamtpreis [EUR]
................
1.10 Zuschlagssatz Ingenieur Samstag USt. [%]
19%
Menge
5,00
Einheit
h
Zuschlagsatz für Lohnleistungen Ingenieur
Samstag, siehe Vertrag
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 h
Gesamtpreis [EUR]
................
1.11 Zuschlagssatz Techniker Samstag USt. [%]
19%
Menge
25,00
Einheit
h
Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 4/42
85
Zuschlagsatz für Lohnleistungen Techniker
Samstag, siehe Vertrag
................
pro 1,00 h
1.12 Zuschlagssatz Monteur Samstag USt. [%]
19%
Menge
25,00
Einheit
h
Zuschlagsatz für Lohnleistungen Monteur
Samstag, siehe Vertrag
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 h
Gesamtpreis [EUR]
................
1.13 Zuschlagssatz Ingenieur Sonn- und Feiertag USt. [%]
19%
Menge
5,00
Einheit
h
Zuschlagsatz für Lohnleistungen Ingenieur
Sonn- und Feiertag, siehe Vertrag
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 h
Gesamtpreis [EUR]
................
1.14 Zuschlagssatz Techniker Sonn- und Feiertag USt. [%]
19%
Menge
10,00
Einheit
h
Zuschlagsatz für Lohnleistungen Techniker
Sonn- und Feiertag, siehe Vertrag
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 h
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 5/42
86
1.15 Zuschlagssatz Monteur Sonn- und Feiertag USt. [%]
19%
Menge
10,00
Einheit
h
Zuschlagsatz für Lohnleistungen Monteur
Sonn- und Feiertag, siehe Vertrag
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 h
Gesamtpreis [EUR]
................
1.16 Fahrkostenpauschale für Wartungs- und
Serviceeinsätze USt. [%]
19%
Menge
380,00
Einheit
St
Fahrkostenpauschale für Wartungs- und Serviceeinsätze
gemäß Wartungsvertrag Punkt 5.2,
die Pauschale beinhaltet die Abholung des Schlüssels
beim Auftraggeber, die Anfahrt zum Standort im Hamburger Stadtgebiet
und die Rückfahrt und Rückgabe des Schlüssels in
der Billstraße 82.
Fahrtzeiten werden nicht gesondert vergütet und sind in die
Pauschale mit einzukalkulieren.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
2 Wartungsleistungen Klimatechnik Standorte EUR .........................
2.1 2xWartung Standort 1 USt. [%]
19%
Menge
3,00
Einheit
Jahr
Wartung der an diesem Standort gemäß Standortliste
aufgeführten kältetechnischen Anlagen. Der Wartungsumfang
wird durch den mitwirkenden AMEV- Vertrag und die
anliegenden Arbeitskarten definiert.
Diese Aufwendungen sind neben den Anfahrten
zu diesem Standort im Hamburger Stadtgebiet mit einzuplanen.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Jahr
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 6/42
87
2.2 2xWartung Standort 2 USt. [%]
19%
Menge
3,00
Einheit
Jahr
Wartung der an diesem Standort gemäß Standortliste
aufgeführten kältetechnischen Anlagen. Der Wartungsumfang
wird durch den Vertrag und die anliegenden Arbeitskarten
definiert. Diese Aufwendungen sind neben den Anfahrten
zu diesem Standort im Hamburger Stadtgebiet mit einzuplanen.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Jahr
Gesamtpreis [EUR]
................
2.3 2xWartung Standort 3 USt. [%]
19%
Menge
3,00
Einheit
Jahr
Wartung der an diesem Standort gemäß Standortliste
aufgeführten kältetechnischen Anlagen. Der Wartungsumfang
wird durch den Vertrag und die anliegenden Arbeitskarten
definiert. Diese Aufwendungen sind neben den Anfahrten
zu diesem Standort im Hamburger Stadtgebiet mit einzuplanen.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Jahr
Gesamtpreis [EUR]
................
2.4 2xWartung Standort 4 USt. [%]
19%
Menge
3,00
Einheit
Jahr
Wartung der an diesem Standort gemäß Standortliste
aufgeführten kältetechnischen Anlagen. Der Wartungsumfang
wird durch den Vertrag und die anliegenden Arbeitskarten
definiert. Diese Aufwendungen sind neben den Anfahrten
zu diesem Standort im Hamburger Stadtgebiet mit einzuplanen.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Jahr
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 7/42
88
2.5 2xWartung Standort 5 USt. [%]
19%
Menge
3,00
Einheit
Jahr
Wartung der an diesem Standort gemäß Standortliste
aufgeführten kältetechnischen Anlagen. Der Wartungsumfang
wird durch den Vertrag und die anliegenden Arbeitskarten
definiert. Diese Aufwendungen sind neben den Anfahrten
zu diesem Standort im Hamburger Stadtgebiet mit einzuplanen.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Jahr
Gesamtpreis [EUR]
................
2.6 2xWartung Standort 6 USt. [%]
19%
Menge
3,00
Einheit
Jahr
Wartung der an diesem Standort gemäß Standortliste
aufgeführten kältetechnischen Anlagen. Der Wartungsumfang
wird durch den Vertrag und die anliegenden Arbeitskarten
definiert. Diese Aufwendungen sind neben den Anfahrten
zu diesem Standort im Hamburger Stadtgebiet mit einzuplanen.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Jahr
Gesamtpreis [EUR]
................
2.7 2xWartung Standort 7 USt. [%]
19%
Menge
3,00
Einheit
Jahr
Wartung der an diesem Standort gemäß Standortliste
aufgeführten kältetechnischen Anlagen. Der Wartungsumfang
wird durch den Vertrag und die anliegenden Arbeitskarten
definiert. Diese Aufwendungen sind neben den Anfahrten
zu diesem Standort im Hamburger Stadtgebiet mit einzuplanen.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Jahr
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 8/42
89
2.8 2xWartung Standort 8 USt. [%]
19%
Menge
3,00
Einheit
Jahr
Wartung der an diesem Standort gemäß Standortliste
aufgeführten kältetechnischen Anlagen. Der Wartungsumfang
wird durch den Vertrag und die anliegenden Arbeitskarten
definiert. Diese Aufwendungen sind neben den Anfahrten
zu diesem Standort im Hamburger Stadtgebiet mit einzuplanen.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Jahr
Gesamtpreis [EUR]
................
2.9 2xWartung Standort 9 USt. [%]
19%
Menge
3,00
Einheit
Jahr
Wartung der an diesem Standort gemäß Standortliste
aufgeführten kältetechnischen Anlagen. Der Wartungsumfang
wird durch den Vertrag und die anliegenden Arbeitskarten
definiert. Diese Aufwendungen sind neben den Anfahrten
zu diesem Standort im Hamburger Stadtgebiet mit einzuplanen.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Jahr
Gesamtpreis [EUR]
................
2.10 2xWartung Standort 10 USt. [%]
19%
Menge
3,00
Einheit
Jahr
Wartung der an diesem Standort gemäß Standortliste
aufgeführten kältetechnischen Anlagen. Der Wartungsumfang
wird durch den Vertrag und die anliegenden Arbeitskarten
definiert. Diese Aufwendungen sind neben den Anfahrten
zu diesem Standort im Hamburger Stadtgebiet mit einzuplanen.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Jahr
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 9/42
90
2.11 2xWartung Standort 11 USt. [%]
19%
Menge
3,00
Einheit
Jahr
Wartung der an diesem Standort gemäß Standortliste
aufgeführten kältetechnischen Anlagen. Der Wartungsumfang
wird durch den Vertrag und die anliegenden Arbeitskarten
definiert. Diese Aufwendungen sind neben den Anfahrten
zu diesem Standort im Hamburger Stadtgebiet mit einzuplanen.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Jahr
Gesamtpreis [EUR]
................
2.12 2xWartung Standort 12 USt. [%]
19%
Menge
3,00
Einheit
Jahr
Wartung der an diesem Standort gemäß Standortliste
aufgeführten kältetechnischen Anlagen. Der Wartungsumfang
wird durch den Vertrag und die anliegenden Arbeitskarten
definiert. Diese Aufwendungen sind neben den Anfahrten
zu diesem Standort im Hamburger Stadtgebiet mit einzuplanen.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Jahr
Gesamtpreis [EUR]
................
2.13 2xWartung Standort 13 USt. [%]
19%
Menge
3,00
Einheit
Jahr
Wartung der an diesem Standort gemäß Standortliste
aufgeführten kältetechnischen Anlagen. Der Wartungsumfang
wird durch den Vertrag und die anliegenden Arbeitskarten
definiert. Diese Aufwendungen sind neben den Anfahrten
zu diesem Standort im Hamburger Stadtgebiet mit einzuplanen.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Jahr
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 10/42
91
2.14 2xWartung Standort 14 USt. [%]
19%
Menge
3,00
Einheit
Jahr
Wartung der an diesem Standort gemäß Standortliste
aufgeführten kältetechnischen Anlagen. Der Wartungsumfang
wird durch den Vertrag und die anliegenden Arbeitskarten
definiert. Diese Aufwendungen sind neben den Anfahrten
zu diesem Standort im Hamburger Stadtgebiet mit einzuplanen.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Jahr
Gesamtpreis [EUR]
................
2.15 2xWartung Standort 15 USt. [%]
19%
Menge
3,00
Einheit
Jahr
Wartung der an diesem Standort gemäß Standortliste
aufgeführten kältetechnischen Anlagen. Der Wartungsumfang
wird durch den Vertrag und die anliegenden Arbeitskarten
definiert. Diese Aufwendungen sind neben den Anfahrten
zu diesem Standort im Hamburger Stadtgebiet mit einzuplanen.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Jahr
Gesamtpreis [EUR]
................
2.16 2xWartung Standort 16 USt. [%]
19%
Menge
3,00
Einheit
Jahr
Wartung der an diesem Standort gemäß Standortliste
aufgeführten kältetechnischen Anlagen. Der Wartungsumfang
wird durch den Vertrag und die anliegenden Arbeitskarten
definiert. Diese Aufwendungen sind neben den Anfahrten
zu diesem Standort im Hamburger Stadtgebiet mit einzuplanen.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Jahr
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 11/42
92
2.17 2xWartung Standort 17 USt. [%]
19%
Menge
3,00
Einheit
Jahr
Wartung der an diesem Standort gemäß Standortliste
aufgeführten kältetechnischen Anlagen. Der Wartungsumfang
wird durch den Vertrag und die anliegenden Arbeitskarten
definiert. Diese Aufwendungen sind neben den Anfahrten
zu diesem Standort im Hamburger Stadtgebiet mit einzuplanen.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Jahr
Gesamtpreis [EUR]
................
2.18 2xWartung Standort 18 USt. [%]
19%
Menge
3,00
Einheit
Jahr
Wartung der an diesem Standort gemäß Standortliste
aufgeführten kältetechnischen Anlagen. Der Wartungsumfang
wird durch den Vertrag und die anliegenden Arbeitskarten
definiert. Diese Aufwendungen sind neben den Anfahrten
zu diesem Standort im Hamburger Stadtgebiet mit einzuplanen.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Jahr
Gesamtpreis [EUR]
................
2.19 2xWartung Standort 19 USt. [%]
19%
Menge
3,00
Einheit
Jahr
Wartung der an diesem Standort gemäß Standortliste
aufgeführten kältetechnischen Anlagen. Der Wartungsumfang
wird durch den Vertrag und die anliegenden Arbeitskarten
definiert. Diese Aufwendungen sind neben den Anfahrten
zu diesem Standort im Hamburger Stadtgebiet mit einzuplanen.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Jahr
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 12/42
93
2.20 2xWartung Standort 20 USt. [%]
19%
Menge
3,00
Einheit
Jahr
Wartung der an diesem Standort gemäß Standortliste
aufgeführten kältetechnischen Anlagen. Der Wartungsumfang
wird durch den Vertrag und die anliegenden Arbeitskarten
definiert. Diese Aufwendungen sind neben den Anfahrten
zu diesem Standort im Hamburger Stadtgebiet mit einzuplanen.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Jahr
Gesamtpreis [EUR]
................
2.21 2xWartung Standort 21 USt. [%]
19%
Menge
3,00
Einheit
Jahr
Wartung der an diesem Standort gemäß Standortliste
aufgeführten kältetechnischen Anlagen. Der Wartungsumfang
wird durch den Vertrag und die anliegenden Arbeitskarten
definiert. Diese Aufwendungen sind neben den Anfahrten
zu diesem Standort im Hamburger Stadtgebiet mit einzuplanen.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Jahr
Gesamtpreis [EUR]
................
2.22 2xWartung Standort 22 USt. [%]
19%
Menge
3,00
Einheit
Jahr
Wartung der an diesem Standort gemäß Standortliste
aufgeführten kältetechnischen Anlagen. Der Wartungsumfang
wird durch den Vertrag und die anliegenden Arbeitskarten
definiert. Diese Aufwendungen sind neben den Anfahrten
zu diesem Standort im Hamburger Stadtgebiet mit einzuplanen.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Jahr
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 13/42
94
2.23 2xWartung Standort 23 USt. [%]
19%
Menge
3,00
Einheit
Jahr
Wartung der an diesem Standort gemäß Standortliste
aufgeführten kältetechnischen Anlagen. Der Wartungsumfang
wird durch den Vertrag und die anliegenden Arbeitskarten
definiert. Diese Aufwendungen sind neben den Anfahrten
zu diesem Standort im Hamburger Stadtgebiet mit einzuplanen.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Jahr
Gesamtpreis [EUR]
................
2.24 2xWartung Standort 24 USt. [%]
19%
Menge
3,00
Einheit
Jahr
Wartung der an diesem Standort gemäß Standortliste
aufgeführten kältetechnischen Anlagen. Der Wartungsumfang
wird durch den Vertrag und die anliegenden Arbeitskarten
definiert. Diese Aufwendungen sind neben den Anfahrten
zu diesem Standort im Hamburger Stadtgebiet mit einzuplanen.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Jahr
Gesamtpreis [EUR]
................
2.25 2xWartung Standort 25 USt. [%]
19%
Menge
3,00
Einheit
Jahr
Wartung der an diesem Standort gemäß Standortliste
aufgeführten kältetechnischen Anlagen. Der Wartungsumfang
wird durch den Vertrag und die anliegenden Arbeitskarten
definiert. Diese Aufwendungen sind neben den Anfahrten
zu diesem Standort im Hamburger Stadtgebiet mit einzuplanen.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Jahr
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 14/42
95
2.26 2xWartung Standort 26 USt. [%]
19%
Menge
3,00
Einheit
Jahr
Wartung der an diesem Standort gemäß Standortliste
aufgeführten kältetechnischen Anlagen. Der Wartungsumfang
wird durch den Vertrag und die anliegenden Arbeitskarten
definiert. Diese Aufwendungen sind neben den Anfahrten
zu diesem Standort im Hamburger Stadtgebiet mit einzuplanen.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Jahr
Gesamtpreis [EUR]
................
2.27 2xWartung Standort 27 USt. [%]
19%
Menge
3,00
Einheit
Jahr
Wartung der an diesem Standort gemäß Standortliste
aufgeführten kältetechnischen Anlagen. Der Wartungsumfang
wird durch den Vertrag und die anliegenden Arbeitskarten
definiert. Diese Aufwendungen sind neben den Anfahrten
zu diesem Standort im Hamburger Stadtgebiet mit einzuplanen.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Jahr
Gesamtpreis [EUR]
................
2.28 2xWartung Standort 28 USt. [%]
19%
Menge
3,00
Einheit
Jahr
Wartung der an diesem Standort gemäß Standortliste
aufgeführten kältetechnischen Anlagen. Der Wartungsumfang
wird durch den Vertrag und die anliegenden Arbeitskarten
definiert. Diese Aufwendungen sind neben den Anfahrten
zu diesem Standort im Hamburger Stadtgebiet mit einzuplanen.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Jahr
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 15/42
96
2.29 2xWartung Standort 29 USt. [%]
19%
Menge
3,00
Einheit
Jahr
Wartung der an diesem Standort gemäß Standortliste
aufgeführten kältetechnischen Anlagen. Der Wartungsumfang
wird durch den Vertrag und die anliegenden Arbeitskarten
definiert. Diese Aufwendungen sind neben den Anfahrten
zu diesem Standort im Hamburger Stadtgebiet mit einzuplanen.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Jahr
Gesamtpreis [EUR]
................
2.30 2xWartung Standort 30 USt. [%]
19%
Menge
3,00
Einheit
Jahr
Wartung der an diesem Standort gemäß Standortliste
aufgeführten kältetechnischen Anlagen. Der Wartungsumfang
wird durch den Vertrag und die anliegenden Arbeitskarten
definiert. Diese Aufwendungen sind neben den Anfahrten
zu diesem Standort im Hamburger Stadtgebiet mit einzuplanen.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Jahr
Gesamtpreis [EUR]
................
2.31 2xWartung Standort 31 USt. [%]
19%
Menge
3,00
Einheit
Jahr
Wartung der an diesem Standort gemäß Standortliste
aufgeführten kältetechnischen Anlagen. Der Wartungsumfang
wird durch den Vertrag und die anliegenden Arbeitskarten
definiert. Diese Aufwendungen sind neben den Anfahrten
zu diesem Standort im Hamburger Stadtgebiet mit einzuplanen.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Jahr
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 16/42
97
2.32 2xWartung Standort 32 USt. [%]
19%
Menge
3,00
Einheit
Jahr
Wartung der an diesem Standort gemäß Standortliste
aufgeführten kältetechnischen Anlagen. Der Wartungsumfang
wird durch den Vertrag und die anliegenden Arbeitskarten
definiert. Diese Aufwendungen sind neben den Anfahrten
zu diesem Standort im Hamburger Stadtgebiet mit einzuplanen.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Jahr
Gesamtpreis [EUR]
................
2.33 2xWartung Standort 33 USt. [%]
19%
Menge
3,00
Einheit
Jahr
Wartung der an diesem Standort gemäß Standortliste
aufgeführten kältetechnischen Anlagen. Der Wartungsumfang
wird durch den Vertrag und die anliegenden Arbeitskarten
definiert. Diese Aufwendungen sind neben den Anfahrten
zu diesem Standort im Hamburger Stadtgebiet mit einzuplanen.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Jahr
Gesamtpreis [EUR]
................
2.34 2xWartung Standort 34 USt. [%]
19%
Menge
3,00
Einheit
Jahr
Wartung der an diesem Standort gemäß Standortliste
aufgeführten kältetechnischen Anlagen. Der Wartungsumfang
wird durch den Vertrag und die anliegenden Arbeitskarten
definiert. Diese Aufwendungen sind neben den Anfahrten
zu diesem Standort im Hamburger Stadtgebiet mit einzuplanen.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Jahr
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 17/42
98
2.35 2xWartung Standort 35 USt. [%]
19%
Menge
3,00
Einheit
Jahr
Wartung der an diesem Standort gemäß Standortliste
aufgeführten kältetechnischen Anlagen. Der Wartungsumfang
wird durch den Vertrag und die anliegenden Arbeitskarten
definiert. Diese Aufwendungen sind neben den Anfahrten
zu diesem Standort im Hamburger Stadtgebiet mit einzuplanen.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Jahr
Gesamtpreis [EUR]
................
2.36 2xWartung Standort 36 USt. [%]
19%
Menge
3,00
Einheit
Jahr
Wartung der an diesem Standort gemäß Standortliste
aufgeführten kältetechnischen Anlagen. Der Wartungsumfang
wird durch den Vertrag und die anliegenden Arbeitskarten
definiert. Diese Aufwendungen sind neben den Anfahrten
zu diesem Standort im Hamburger Stadtgebiet mit einzuplanen.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Jahr
Gesamtpreis [EUR]
................
2.37 2xWartung Standort 37 USt. [%]
19%
Menge
3,00
Einheit
Jahr
Wartung der an diesem Standort gemäß Standortliste
aufgeführten kältetechnischen Anlagen. Der Wartungsumfang
wird durch den Vertrag und die anliegenden Arbeitskarten
definiert. Diese Aufwendungen sind neben den Anfahrten
zu diesem Standort im Hamburger Stadtgebiet mit einzuplanen.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Jahr
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 18/42
99
2.38 2xWartung Standort 38 USt. [%]
19%
Menge
3,00
Einheit
Jahr
Wartung der an diesem Standort gemäß Standortliste
aufgeführten kältetechnischen Anlagen. Der Wartungsumfang
wird durch den Vertrag und die anliegenden Arbeitskarten
definiert. Diese Aufwendungen sind neben den Anfahrten
zu diesem Standort im Hamburger Stadtgebiet mit einzuplanen.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Jahr
Gesamtpreis [EUR]
................
2.39 2xWartung Standort 39 USt. [%]
19%
Menge
3,00
Einheit
Jahr
Wartung der an diesem Standort gemäß Standortliste
aufgeführten kältetechnischen Anlagen. Der Wartungsumfang
wird durch den Vertrag und die anliegenden Arbeitskarten
definiert. Diese Aufwendungen sind neben den Anfahrten
zu diesem Standort im Hamburger Stadtgebiet mit einzuplanen.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Jahr
Gesamtpreis [EUR]
................
2.40 2xWartung Standort 40 USt. [%]
19%
Menge
3,00
Einheit
Jahr
Wartung der an diesem Standort gemäß Standortliste
aufgeführten kältetechnischen Anlagen. Der Wartungsumfang
wird durch den Vertrag und die anliegenden Arbeitskarten
definiert. Diese Aufwendungen sind neben den Anfahrten
zu diesem Standort im Hamburger Stadtgebiet mit einzuplanen.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Jahr
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 19/42
100
2.41 2xWartung Standort 41 USt. [%]
19%
Menge
3,00
Einheit
Jahr
Wartung der an diesem Standort gemäß Standortliste
aufgeführten kältetechnischen Anlagen. Der Wartungsumfang
wird durch den Vertrag und die anliegenden Arbeitskarten
definiert. Diese Aufwendungen sind neben den Anfahrten
zu diesem Standort im Hamburger Stadtgebiet mit einzuplanen.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Jahr
Gesamtpreis [EUR]
................
2.42 2xWartung Standort 42 USt. [%]
19%
Menge
3,00
Einheit
Jahr
Wartung der an diesem Standort gemäß Standortliste
aufgeführten kältetechnischen Anlagen. Der Wartungsumfang
wird durch den Vertrag und die anliegenden Arbeitskarten
definiert. Diese Aufwendungen sind neben den Anfahrten
zu diesem Standort im Hamburger Stadtgebiet mit einzuplanen.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Jahr
Gesamtpreis [EUR]
................
2.43 2xWartung Standort 43 USt. [%]
19%
Menge
3,00
Einheit
Jahr
Wartung der an diesem Standort gemäß Standortliste
aufgeführten kältetechnischen Anlagen. Der Wartungsumfang
wird durch den Vertrag und die anliegenden Arbeitskarten
definiert. Diese Aufwendungen sind neben den Anfahrten
zu diesem Standort im Hamburger Stadtgebiet mit einzuplanen.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Jahr
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 20/42
101
2.44 2xWartung Standort 44 USt. [%]
19%
Menge
3,00
Einheit
Jahr
Wartung der an diesem Standort gemäß Standortliste
aufgeführten kältetechnischen Anlagen. Der Wartungsumfang
wird durch den Vertrag und die anliegenden Arbeitskarten
definiert. Diese Aufwendungen sind neben den Anfahrten
zu diesem Standort im Hamburger Stadtgebiet mit einzuplanen.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Jahr
Gesamtpreis [EUR]
................
2.45 2xWartung Standort 45 USt. [%]
19%
Menge
3,00
Einheit
Jahr
Wartung der an diesem Standort gemäß Standortliste
aufgeführten kältetechnischen Anlagen. Der Wartungsumfang
wird durch den Vertrag und die anliegenden Arbeitskarten
definiert. Diese Aufwendungen sind neben den Anfahrten
zu diesem Standort im Hamburger Stadtgebiet mit einzuplanen.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Jahr
Gesamtpreis [EUR]
................
2.46 2xWartung Standort 46 USt. [%]
19%
Menge
3,00
Einheit
Jahr
Wartung der an diesem Standort gemäß Standortliste
aufgeführten kältetechnischen Anlagen. Der Wartungsumfang
wird durch den Vertrag und die anliegenden Arbeitskarten
definiert. Diese Aufwendungen sind neben den Anfahrten
zu diesem Standort im Hamburger Stadtgebiet mit einzuplanen.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Jahr
Gesamtpreis [EUR]
................
3 Wartungsleistungen Lüftungstechnik Standorte EUR .........................
Leistungsverzeichnis - 21/42
102
3.1 2xWartung Standort 8 USt. [%]
19%
Menge
3,00
Einheit
Jahr
Wartung der an diesem Standort befindlichen Zu- und
Abluftanlage, besteht aus:
- 2 Stk. Rohrventilator
- 2 Stk. Brandschutzklappe
- 1 Stk. Filter (ca. 0,5m)
- ca. 10m Kanalführung Wicklefalzrohr Stahl verzinkt DN 200
Der Umfang der Wartungsarbeiten wird durch den Vertrag und
die anliegenden Arbeitskarten definiert.
Die Abarbeitung der Wartungsarbeit ist dezidiert und in
geeigneter Form schriftlich zu protokollieren und dem
Auftraggeber spätestens zur Rechnungslegung mit einzureichen.
Diese Aufwendungen sind neben den Anfahrten zu diesem
Standort im Hamburger Stadtgebiet mit einzuplanen.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Jahr
Gesamtpreis [EUR]
................
3.2 2xWartung Standort 19 USt. [%]
19%
Menge
3,00
Einheit
Jahr
Wartung der an diesem Standort befindlichen Zu- und
Abluftanlage, besteht aus:
- 1 Stk. Rohrventilator
- 1 Stk. Brandschutzklappe
- 1 Stk. Filter (ca. 0,5m)
- ca. 8m Kanalführung Wicklefalzrohr Stahl verzinkt DN 200
Der Umfang der Wartungsarbeiten wird durch den Vertrag und
die anliegenden Arbeitskarten definiert.
Die Abarbeitung der Wartungsarbeit ist dezidiert und in
geeigneter Form schriftlich zu protokollieren und dem
Auftraggeber spätestens zur Rechnungslegung mit einzureichen.
Diese Aufwendungen sind neben den Anfahrten zu diesem
Standort im Hamburger Stadtgebiet mit einzuplanen.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Jahr
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 22/42
103
3.3 2xWartung Standort 24 USt. [%]
19%
Menge
3,00
Einheit
Jahr
Wartung der an diesem Standort befindlichen Zu- und
Abluftanlage, besteht aus:
- 2 Stk. Rohrventilator
- 2 Stk. Brandschutzklappe
- 1 Stk. Filter (ca. 1,5m)
- ca. 18m Kanalführung Wicklefalzrohr Stahl verzinkt DN 200
Der Umfang der Wartungsarbeiten wird durch den Vertrag und
die anliegenden Arbeitskarten definiert.
Die Abarbeitung der Wartungsarbeit ist dezidiert und in
geeigneter Form schriftlich zu protokollieren und dem
Auftraggeber spätestens zur Rechnungslegung mit einzureichen.
Diese Aufwendungen sind neben den Anfahrten zu diesem
Standort im Hamburger Stadtgebiet mit einzuplanen.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Jahr
Gesamtpreis [EUR]
................
4 Bereitware Standort 32 EUR .........................
Hinweis
Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Materialien
werden beim Auftragnehmer für den Standort 32
eingelagert. Die Liefer-, Lager und sonstige Nebenkosten
sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Nach kurz vor Ablauf des Wartungsvertages sind
die in dieser Zeit nicht benötigten Bereitwarematerialien
an den Standort zu liefern.
4.1 Mitsubishi Steuerplatine USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stk.
PUHY-P200/250YHM
R61047305
Ersatzteil für die Produkt Serie City Multi
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stk.
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 23/42
104
4.2 Mitsubishi Reaktor USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stk.
R61027259
Ersatzteil für die Produkt Serie City Multi
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stk.
Gesamtpreis [EUR]
................
4.3 Mitsubishi Rauschfilter USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stk.
R61015293
Ersatzteil für die Produkt Serie City Multi
No. 516
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stk.
Gesamtpreis [EUR]
................
4.4 Mitsubishi Kondensator USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stk.
PUHY-P-YHM-A
R61001255
Ersatzteil für die Produkt Serie City Multi
No. 518
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stk.
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 24/42
105
4.5 Mitsubishi Relais USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stk.
PUHY-P-YHM-A
R61003216
Ersatzteil für die Produkt Serie City Multi
No. 519
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stk.
Gesamtpreis [EUR]
................
4.6 Mitsubishi FAN Board USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stk.
PUHY-(E)P200-450YHM
R61037280
Ersatzteil für die Produkt Serie City Multi
No. 520
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stk.
Gesamtpreis [EUR]
................
4.7 Mitsubishi Wechselrichterplatine USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stk.
Board PUHY-(E)P200/25
R61038280
Ersatzteil für die Produkt Serie City Multi
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stk.
Gesamtpreis [EUR]
................
4.8 Mitsubishi Steuerplatine USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stk.
PUHY-(E)P200-450
R61011281
Ersatzteil für die Produkt Serie City Multi
No. 523
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stk.
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 25/42
106
4.9 Mitsubishi Widerstand USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stk.
PUHY-PYHM-A
R61001234
Ersatzteil für die Produkt Serie City Multi
No. 525
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stk.
Gesamtpreis [EUR]
................
4.10 Mitsubishi Sicherung USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stk.
R63993964
Ersatzteil für die Produkt Serie City Multi
No. 527
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stk.
Gesamtpreis [EUR]
................
4.11 Mitsubishi Kompressor USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stk.
ENB52FA-YE PUHY-P
R69023478
Ersatzteil für die Produkt Serie City Multi
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stk.
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 26/42
107
4.12 Mitsubishi 4-Wege-Ventil USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stk.
PU(H)Y
R63R55154
Ersatzteil für die Produkt Serie City Multi
No. 405
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stk.
Gesamtpreis [EUR]
................
4.13 Mitsubishi 4-Wege-Ventil USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stk.
PURY-P200~350Y
R63Y05154
Ersatzteil für die Produkt Serie City Multi
No. 406
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stk.
Gesamtpreis [EUR]
................
4.14 Mitsubishi Ventil USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stk.
PUHY-EP200-450YHM
R61002540
Ersatzteil für die Produkt Serie City Multi
No. 408
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stk.
Gesamtpreis [EUR]
................
4.15 Mitsubishi Ventil USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stk.
PUHY-(E)200/250YHM
R61003540
Ersatzteil für die Produkt Serie City Multi
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stk.
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 27/42
108
4.16 Mitsubishi Linear Exp. Ventil USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stk.
PUHY-(E)P200
R63H6401
Ersatzteil für die Produkt Serie City Multi
No. 410
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stk.
Gesamtpreis [EUR]
................
4.17 Mitsubishi Linear Exp. Ventil USt. [%]
19%
Menge
2,00
Einheit
Stk.
PUHY-(E)P200
R634H7401
Ersatzteil für die Produkt Serie City Multi
No. 411
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stk.
Gesamtpreis [EUR]
................
4.18 Mitsubishi Magnetventilspule USt. [%]
19%
Menge
2,00
Einheit
Stk.
R63Y16243
Ersatzteil für die Produkt Serie City Multi
No. 418
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stk.
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 28/42
109
4.19 Mitsubishi Linear Exp. Ventilspule USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stk.
R634H6402
Ersatzteil für die Produkt Serie City Multi
No. 419
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stk.
Gesamtpreis [EUR]
................
4.20 Mitsubishi Magnetspule USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stk.
PUHY-(E)P200-450
R61006243
Ersatzteil für die Produkt Serie City Multi
No. 420
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stk.
Gesamtpreis [EUR]
................
4.21 Mitsubishi Magnetventilspule USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stk.
PQHYP
R63Y18243
Ersatzteil für die Produkt Serie City Multi
No. 421
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stk.
Gesamtpreis [EUR]
................
4.22 Mitsubishi Hochdrucksensor USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stk.
PUHY-(E)
R634H8288
Ersatzteil für die Produkt Serie City Multi
No. 422
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stk.
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 29/42
110
4.23 Mitsubishi Drucksensor USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stk.
R61T01228
Ersatzteil für die Produkt Serie City Multi
No. 423
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stk.
Gesamtpreis [EUR]
................
4.24 Mitsubishi Druckschalter USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stk.
R63018208
Ersatzteil für die Produkt Serie City Multi
No. 424
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stk.
Gesamtpreis [EUR]
................
4.25 Mitsubishi Thermistor USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stk.
CMB-1010VE
R63670202
Ersatzteil für die Produkt Serie City Multi
No. 425
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stk.
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 30/42
111
4.26 Mitsubishi Thermistor USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stk.
PQRY-P200YMF-B
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stk.
Gesamtpreis [EUR]
................
4.27 Mitsubishi Magnetventil USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stk.
PUHY-(E)<322514>
R63P89232
Ersatzteil für Klimaanlagen
No. 431
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stk.
Gesamtpreis [EUR]
................
4.28 Mitsubishi Magnetspule USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stk.
PUHY-(E)P200-450
R61007243
Ersatzteil für die Produkt Serie City Multi
No. 432
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stk.
Gesamtpreis [EUR]
................
5 Bereitware Standort 8 EUR .........................
Hinweis
Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Materialien
werden beim Auftragnehmer für den Standort 8
eingelagert. Die Liefer-, Lager und sonstige Nebenkosten
Leistungsverzeichnis - 31/42
112
sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Nach kurz vor Ablauf des Wartungsvertages sind
die in dieser Zeit nicht benötigten Bereitwarematerialien
an den Standort zu liefern.
5.1 Mitsubishi Reaktor USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
St
R61028259
Ersatzteil für die Produkt Serie City Multi
No. 514
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
5.2 Mitsubishi Steuerplatine USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
St
PUHY-P350YHM
R61051305
Ersatzteil für die Produkt Serie City Multi
No. 505
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
5.3 Mitsubishi Rauschfilter USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
St
R61015293
Ersatzteil für die Produkt Serie City Multi
No. 516
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 32/42
113
5.4 Mitsubishi Kondensator USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
St
PUHY-PYHM-A
R61001255
Ersatzteil für die Produkt Serie City Multi
No. 518
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
5.5 Mitsubishi Relais USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
St
PUHY-P-YHM-A
R61003216
Ersatzteil für die Produkt Serie City Multi
No. 519
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
5.6 Mitsubishi Fan Board USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
St
PUHY-(E)P200-450YHM
R61037280
Ersatzteil für die Produkt Serie City Multi
No. 520
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
5.7 Mitsubishi Wechselrichterplatine USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
St
PUHY-(E)P300/45
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 33/42
114
R61039280
Ersatzteil für die Produkt Serie City Multi
No. 522
5.8 Mitsubishi Steuerplatine USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
St
PUHY-(E)P200-450
R61011281
Ersatzteil für die Produkt Serie City Multi
No. 523
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
5.9 Mitsubishi Widerstand USt. [%]
19%
Menge
2,00
Einheit
St
PUHY-P-YHM-A
R61001234
Ersatzteil für die Produkt Serie City Multi
No. 525
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
5.10 Mitsubishi Sicherung USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
St
R63993964
Ersatzteil für die Produkt Serie City Multi
No. 527
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 34/42
115
5.11 Mitsubishi Kompressor USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
St
HNB78FA-YE PHUY-P
R69025478
Ersatzteil für die Produkt Serie City Multi
No. 401
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
5.12 Mitsubishi 4-Wege-Ventil USt. [%]
19%
Menge
2,00
Einheit
St
PU(H)Y
R63R55154
Ersatzteil für die Produkt Serie City Multi
No. 405
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
5.13 Mitsubishi 4-Wege-Ventil USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
St
PURY-P200~350Y
R63Y05154
Ersatzteil für die Produkt Serie City Multi
No. 406
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
5.14 Mitsubishi Ventil USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
St
PUHY-EP200-450YHM
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 35/42
116
R61002540
Ersatzteil für die Produkt Serie City Multi
No. 408
5.15 Mitsubishi Ventil USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
St
PUHY-(E)P300-450YHM
R61005540
Ersatzteil für die Produkt Serie City Multi
No. 409
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
5.16 Mitsubishi Lineares EXP-Ventil USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
St
PUHY-(E)P200-
R634H6401
Ersatzteil für die Produkt Serie City Multi
No. 410
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
5.17 Mitsubishi Linear EXP. Ventil USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
St
PUHY-(E)P200
R634H7401
Ersatzteil für die Produkt Serie City Multi
No. 411
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 36/42
117
5.18 Mitsubishi Magnetventilspule USt. [%]
19%
Menge
3,00
Einheit
St
R63Y16243
Ersatzteil für die Produkt Serie City Multi
No. 418
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
5.19 Mitsubishi Linear EXP. Ventilspule USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
St
R634H6402
Ersatzteil für die Produkt Serie City Multi
No. 419
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
5.20 Mitsubishi Magnetspule USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
St
PUHY-(E)P200-450
R61006243
Ersatzteil für die Produkt Serie City Multi
No. 420
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 37/42
118
5.21 Mitsubishi Magnetventilspule USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
St
PQHYP
R63Y18243
Ersatzteil für die Produkt Serie City Multi
No. 421
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
5.22 Mitsubishi Hochdrucksensor USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
St
PUHY-(E)
R634H8288
Ersatzteil für die Produkt Serie City Multi
No. 422
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
5.23 Mitsubishi Drucksensor USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
St
R61T01228
Ersatzteil für die Produkt Serie City Multi
No. 423
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
5.24 Mitsubishi Druckschalter USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
St
R63018208
Ersatzteil für die Produkt Serie City Multi
No. 424
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 38/42
119
5.25 Mitsubishi Linear EXP. Ventil USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
St
PUHY-(E)P200
R634H7401
Ersatzteil für die Produkt Serie City Multi
No. 411
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
5.26 Mitsubishi Linear EXP. Ventilspule USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
St
R634H6402
Ersatzteil für die Produkt Serie City Multi
No. 419
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
5.27 Mitsubishi Lineares EXP-Ventil USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
St
PUHY-(E)P200-
R634H6401
Ersatzteil für die Produkt Serie City Multi
No. 410
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 39/42
120
5.28 Mitsubishi Magnetspule USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
St
PUHY-(E)P200-450
R61006243
Ersatzteil für die Produkt Serie City Multi
No. 420
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
5.29 Mitsubishi Hochdrucksensor USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
St
PUHY-(E)
R634H8288
Ersatzteil für die Produkt Serie City Multi
No. 422
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
5.30 Mitsubishi Magnetventilspule USt. [%]
19%
Menge
3,00
Einheit
St
R63Y16243
Ersatzteil für die Produkt Serie City Multi
No. 418
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
5.31 Mitsubishi Magnetventilspule USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
St
PQHYP
R63Y18243
Ersatzteil für die Produkt Serie City Multi
No. 421
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 40/42
121
ANGEBOTSSUMME(N)
Summe exkl. Nachlass
(netto) ____________________
Nachlass
(netto) ____________________
Summe inkl. Nachlass
(netto) ____________________
Summe
(brutto) ____________________
Leistungsverzeichnis - 41/42
122
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
07.11.2019
Verfahren: DP-2019000048 - Wartungsvertrag Klima- und Lüftungstechnik
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIME-Type
Leistungsverzeichnis - 42/42
123
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
07.11.2019
Verfahren: DP-2019000048 - Wartungsvertrag Klima- und Lüftungstechnik
EIGNUNGSKRITERIEN
1 Hinweis zur Eignungsprüfung
Ein Bieter ist nur dann geeignet, wenn er sowohl fachkundig als auch wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig sowie
technisch und
beruflich leistungsfähig ist.
Bei den nachfolgenden Kriterien kann es sich auch dann um Ausschlusskriterien handeln, wenn diese im Softwaretool "eVergabe"
nicht explizit als solche gekennzeichnet sind. Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn sich die Beantwortung eines Kriteriums
nicht
auf "Ja/Nein" beschränkt.
Maßgeblich ist ausschließlich die Beschreibung in der Unterlage "Teil A - Bewerbungsbedingungen" der Vergabeunterlagen (im
Abschnitt Vertragsbedingungen/Formulare).
2 Fachkunde
Gewichtung: 0,00%
2.1 Fachkunde
Als fachkundig ist nur derjenige Bieter anzusehen, der über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung verfügt, um den
zu
vergebenden Auftrag ordnungsgemäß durchzuführen.
Ein Bieter gilt in diesem Vergabeverfahren als fachkundig, wenn er aufgrund seiner Geschäftstätigkeit, seiner Historie und
seiner
Position und seiner strategischen Ausrichtung am Markt keinen Anlass zu Zweifeln gibt, den zu vergebenden Auftrag (bzw. den ihn
davon betreffenden Teil) fachgerecht ausführen zu können. Bei Bietergemeinschaften oder privilegierten Nachunternehmerschaften
gilt der stärkste Einzelnachweis eines an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmens bzw. eines privilegierten
Nachunternehmers für die Beurteilung des Angebots in dieser Hinsicht.
Zur Feststellung der Fachkunde wertet der Auftraggeber die Angaben zum nachfolgendem Kriterium Unternehmensbeschreibung
aus.
2.2 Unternehmensbeschreibung [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Hinweise:
1. Bitte beschreiben Sie hier Ihr Unternehmen mit
- Unternehmensgeschichte
- aktueller Geschäftstätigkeit
- aktueller Marktpositionierung
2. Die Darstellung ist als Fließtext, ggf. mit Strichaufzählungen zu verfassen. Bei einer Bewerbergemeinschaft oder im Falle
von
privilegierten Nachunternehmen ist für jedes Mitglied bzw. für jedes Nachunternehmen eine gesonderte Beschreibung im
Eingabefeld zu erstellen.
3. Das Eingabefeld lässt Eingaben bis zu einer Länge von 1.496 Zeichen zu. Vermeiden Sie spezielle Sonderzeichen wie z.B. < >
|
& { } usw. Sollte der Platz nicht ausreichen, laden Sie bitte im Bieterassistenten Ihre Unternehmensbeschreibung unter dem Punkt
Eigene Anlagen als Anlage hoch. Schreiben Sie in diesem Fall bitte in das Eingabefeld siehe Anlage, damit das System eine
Eingabe registriert. Bitte begrenzen Sie Ihre Beschreibung auf maximal 5.000 Zeichen.
3 Leistungsfähigkeit
Gewichtung: 0,00%
3.1 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Gewichtung: 0,00%
3.1.1 Hinweis
Der Bieter muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags
verfügen.
Der Auftraggeber behält sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise von einem Bieter zu verlangen, um seine
Angaben überprüfen zu können.
3.1.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Wir verfügen über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung dieses Auftrags.
Uns ist bekannt, dass der Auftraggeber jederzeit weitere Informationen und Nachweise von einem Bieter verlangen kann, um seine
Angaben überprüfen zu können.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3.2 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Gewichtung: 0,00%
Kriterienkatalog - 1/3
124
3.2.1 Hinweis
Der Bieter muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügen, um den
Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können.
3.2.2 Referenzen
Gewichtung: 0,00%
3.2.2.1 ANLAGE Referenzen [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Wir fügen unserem Angebot die geforderten Referenzen (ANLAGE Referenzbeschreibung) bei. Uns ist bekannt, dass wir für
mehrere Referenzen die Anlage mehrfach ausfüllen und hochladen müssen.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
4 Ausschlussgründe nach  123 und 124 GWB
Gewichtung: 0,00%
4.1 Ausschlussgründe nach  123 und 124 GWB [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Es liegen keine Ausschlussgründe i.S.v.  123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vor. Es liegen auch keine
entsprechenden Verfehlungen vor.
Uns ist bekannt, dass wir vom Verfahren ausgeschlossen werden können, wenn Ausschlussgründe i.S.v.  124 GWB vorliegen.
Sollte einer der Ausschlussgründe gemäß den  123 und 124 GWB bei uns oder einem Nachunternehmer vorliegen oder sollten
wir oder ein Nachunternehmer von einer öffentlichen Stelle von Auftragsvergaben ausgeschlossen worden sein oder werden,
werden wir den Auftraggeber unverzüglich davon in Kenntnis setzen. Diese Verpflichtung gilt über die Dauer des
Vergabeverfahrens hinaus auch für die Vertragslaufzeit. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung führt zu einem
außerordentlichen
Kündigungsrecht des Auftraggebers.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
5 Erklärungen für Unterauftragnehmer, Bietergemeinschaften
Gewichtung: 0,00%
5.1 ANLAGE Liste privilegierter Unterauftragnehmer
K.O.-Kriterium: Nein
Wir fügen unserem Angebot die geforderte Liste der privilegierten Unterauftragnehmer (ANLAGE Liste Unterauftragnehmer) bei.
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
5.2 ANLAGE Erklärung Unterauftragnehmer
K.O.-Kriterium: Nein
Für jeden genannten Unterauftragnehmer fügen wir die geforderte
Unterauftragnehmererklärung (ANLAGE Erklärung Unterauftragnehmer) bei.
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
5.3 ANLAGE Erklärung Bietergemeinschaft
K.O.-Kriterium: Nein
Sofern zutreffend, fügen wir unserem Angebot die geforderte Erklärung über die Bildung einer Bietergemeinschaft (ANLAGE
Erklärung Bietergemeinschaft) bei.
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog - 2/3
125
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
07.11.2019
Verfahren: DP-2019000048 - Wartungsvertrag Klima- und Lüftungstechnik
LEISTUNGSKRITERIEN
Kriterienkatalog - 3/3
126
Name Dateiname Größe MIME-Type
ANLAGE_Erklärung_Unterauftragnehmer ANLAGE_Erklärung_Unterauftragnehmer.pdf 178,03 KB application/pdf
ANLAGE_Erklärung_Bietergemeinschaft ANLAGE_Erklärung_Bietergemeinschaft.pdf 292,73 KB application/pdf
ANLAGE_Referenzbeschreibung ANLAGE_Referenzbeschreibung.pdf 29,82 KB application/pdf
Checkliste Vergabeunterlagen Checkliste Vergabeunterlagen.pdf 108,57 KB application/pdf
Checkliste Angebotserstellung Checkliste Angebotserstellung.pdf 207,19 KB application/pdf
127
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/editor/Dataport/2019/11/3175633.html
Data Acquisition via: p8000000
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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