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Ausschreibung: Kommunikationsnetz - DE-Lütjenburg
Kommunikationsnetz
Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Internet-Telefondienste
Dokument Nr...: 530400-2019 (ID: 2019110809231952687)
Veröffentlicht: 08.11.2019
*
DE-Lütjenburg: Kommunikationsnetz
2019/S 216/2019 530400
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Breitbandversorgung im Kreis Plön
Postanschrift: Neverstorfer Str. 7
Ort: Lütjenburg
NUTS-Code: DEF0A
Postleitzahl: 24321
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Wirtschaftsrat Recht Bremer Woitag
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Bleichenbrücke 11, 20354 Hamburg
E-Mail: [1]n.schoen@wr-recht.de
Telefon: +49 4037669-210
Fax: +49 4037669-222
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.wr-recht.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9CD553/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9CD553
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Zweckverband
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Breitbandausbau
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Vergabe des Betriebs eines NGA-Telekommunikationsnetzes im Kreis Plön
Referenznummer der Bekanntmachung: Z5-01-19
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
32412000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Der Kreis Plön verfolgt mit seinem Zweckverband das Ziel, in seinem
Gebiet einen flächendeckenden und nachhaltigen Breitbandausbau im
Betreibermodell umzusetzen. Begonnen wurde das Vorhaben hinsichtlich
des hiesigen Projektabschnitts mit der Abgrenzung des hier
auftragsgegenständlichen Versorgungsgebiets im Mai 2019 mit Einleitung
eines Markterkundungsverfahrens. Der Zweckverband beabsichtigt nun im
nächsten Schritt, eine Dienstleistungskonzession für den Betrieb des
noch zu errichtenden Glasfasernetzes ab dessen Fertigstellung nach
KonzVgV zu vergeben.
Parallel zur Ausschreibung hat der Zweckverband Fördermittel im Rahmen
des 6. Aufrufs nach der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des
Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung eines
Betreibermodells beantragt. Es wird erwartetet, dass das
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bzw. der
Projektträger Atene KOM GmbH im Laufe der nächsten Monate Zuwendungen
vorläufig bescheidet. Zusätzlich wu
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
64210000
64215000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF0A
Hauptort der Ausführung:
Kreis Plön
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Im Kreis Plön hat sich am 5.1.2015 der Zweckverband Breitbandversorgung
im Kreis Plön gegründet, mit der Aufgabe, die Versorgungssituation mit
schnellen Internetverbindungen in seinen Mitgliedsgemeinden zu
verbessern. Mitglieder des Zweckverbands sind derzeit 46 Gemeinden des
Kreisgebietes. Der Zweckverband errichtet derzeit mit seinem Betreiber
im Verbandsgebiet ein Glasfasernetz, das sich gemäß dem Vertrag auf 95
% des Versorgungsgebietes beschränkt.
Um den politischen Willen auf Bundes- und Landesebene zu unterstützen
und den Bedarf der Bevölkerung gerade im ländlichen Bereich zu
decken, ist beabsichtigt, nach Fertigstellung des Hauptprojektes nun
den Ausbau der weiterhin unterversorgten weißen Flecken in den
verbleibenden 5 % des Netzgebietes (Außenlagen) vorzunehmen. Außerdem
ist der Beitritt der Gemeinden Dobersdorf, Schellhorn und Wittmoldt in
den Zweckverband geplant. Der Ausbau soll in diesen Kommunen ebenfalls
die restlichen unterversorgten Lücken schließen.
Insgesamt betrifft das vorliegende im Betreibermodell zu realisierende
Projekt ca. 1 300 FTTB-Hausanschlüsse (davon ca. 400 Ferienwohnungen
und 25Gebäude für Ent-/Ver-/Energie-/Funkversorgung), die über ein Netz
mit einer Trassenlänge von ca. 250 km versorgt werden sollen.
Das in diesen Restbereichen für die flächendeckende Breitbandversorgung
herzustellende passive Glasfasernetz soll an einen Betreiber verpachtet
werden. Zu dessen Auswahl bzw. zur Vergabe der entsprechenden
Dienstleistungskonzession dient die vorliegende Ausschreibung. Der
Auftragnehmer soll das Netz nach Fertigstellung betreiben und die
angeschlossenen Endkunden im Auftragsgebiet versorgen.
Zentraler Auftragsgegenstand sind der Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes
und die Versorgung der unterversorgten Gebiete (sog. weißen Flecken) in
dem Auftragsgebiet. Dabei sind für alle Haushalte im Projektgebiet
zuverlässig Bandbreiten von mind. 1 Gigabit/s zu gewährleisten.
Insbesondere für den Ausbau der Außenlagen des bestehenden Netzes wird
eine Durchleitung durch das bestehende Netz erforderlich werden.
Etwaige Planungs- und Bauaufträge zur Errichtung des NGA-Netzes werden
in einer separaten Ausschreibung vergeben und sind demgegenüber nicht
Gegenstand dieses Auftrages.
Die Beauftragung erfolgt unter Beachtung der Leitlinien der
Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche
Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C
25/01) vom 26.1.2013 beziehungsweise der Rahmenregelung der
Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer
flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom
15.6.2015. Der Auftraggeber beabsichtigt, einen Antrag auf Förderung
nach der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus
in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 in der novellierten
Fassung auf dem Stand vom 15.11.2018 zu stellen. Weiterhin plant der
Auftraggeber, Landesfördermittel unter der Richtlinie über die
Kofinanzierung der Breitbandförderung durch den Bund in
Schleswig-Holstein (Kofinanzierungs-Breitbandrichtlinie SH) vom
14.5.2019 zu beantragen (Amtsbl. SH 2019, 518).
Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass die genannten Richtlinien
nebst Nebenbestimmungen sowie die demgemäß ergehenden
Zuwendungsbescheide die Grundlagen des mit dem beauftragten Unternehmen
zu schließenden Pachtvertrags bilden werden. Der Vertrag wird den
Auftragnehmer auf die Einhaltung der in den Bescheiden,
Förderrichtlinien und Nebenbestimmungen jeweils festgelegten Vorgaben
verpflichten, wie sie sich aus deren jeweils aktueller Fassung ergeben.
Die gegenwärtigen Fassungen der Förderrichtlinien, der relevanten
Nebenbestimmungen sowie der ebenfalls für die Förderung maßgeblichen
NGA-Rahmenregelung wird den Teilnehmern bereits in den Anlagen unter
[5]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9CDH53/documents zur
Kenntnis gebracht.
Die Vergabeunterlagen werden gemäß § 17 Abs. 1 KonzVgV im Zuge der
Aufforderung zur Angebotsabgabe den hierzu zuzulassenden Bietern unter
einer elektronischen Adresse zur Verfügung gestellt.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Ende: 31/12/2041
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:
Kofinanzierung der Breitbandförderung durch den Bund in
Schleswig-Holstein (Kofinanzierungs-Breitbandrichtlinie SH) vom
14.05.2019 zu beantragen (Amtsbl. SH 2019, 518).
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Zum Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung sind folgende Unterlagen
vorzulegen:
a) Firmenprofil des Bewerbers (das Firmenprofil soll enthalten:
Gesellschaftsform; Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer,
ggf. beschäftigter Schwerbehinderter, ggf. Auszubildender, ggf.
Freiberufler und sonstiger Mitarbeiter, Dauer des Bestehens des
Unternehmens bzw. Gründungsjahr, Anteil des Geschäftsfeldes
Telekommunikation am Gesamtunternehmen, Organigramm zur
Personalstruktur);
b) Auszug aus dem Handelsregister, der nicht älter als 3 Monate ab dem
Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist;
c) Nachweis der Zulassung nach § 6 des Telekommunikationsgesetzes
(TKG);
d) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §
123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bzw.
im Falle des Vorliegens von Ausschlussgründen Eigenerklärung, ob und
welche Maßnahmen des Bewerbers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB
getroffen wurden (siehe bereitgestelltes Formular Anlage A);
e) Eigenerklärung über die Beachtung der Nebenbestimmungen der
Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der
Bundesrepublik Deutschland in der jeweils aktuell geltenden Fassung
und der sonstigen Zuwendungsvoraussetzungen (siehe bereitgestelltes
Formular Anlage B).
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
sind folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Eigenerklärung über Gesamtumsatz und den hiervon jeweils auf Erlöse
im TK-Bereich entfallenden Anteil in den letzten 3 Geschäftsjahren
(2016-2018) (siehe bereitgestelltes Formular Anlage C);
b) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung, z. B. Kopie eines
Versicherungsscheins oder Bestätigung durch den Versicherer für das
laufende Kalenderjahr;
c) Kopien der Jahresabschlüsse der letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahre (oder seit Gründung bei jüngeren Unternehmen / sofern
verfügbar).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
a) Mindestjahresumsatz von jeweils 500 000 EUR netto im Zusammenhang
mit dem Betrieb von Telekommunikationsnetzen in den letzten 3
Geschäftsjahren;
b) Mindestdeckungssumme für Personen- und Sachschäden von 500 000 EUR
und von 1 000 000 EUR für Vermögensschäden pro Versicherungsfall.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
a) Strukturierte Liste von Referenzen zum Betrieb von
FTTB-Telekommunikationsnetzen in den letzten 3 Jahren unter Angabe der
jeweiligen Trassenlänge, Anzahl der angeschlossenen Haushalte und der
versorgten Kunden und Anzahl an Netzverteilern sowie unter Benennung
von Ansprechpartnern und deren Kontaktdaten;
b) Eigene Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen des
Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Aus den Referenzen muss hervorgehen, dass im ländlichen Raum (i. S. d.
Raumkategorie des deutschen Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung)
insgesamt FTTB-Netzinfrastruktur betrieben wurde, die zumindest zu
einem Zeitpunkt in den vergangenen 3 Jahren kumuliert die folgenden 3
Kriterien erfüllte:
1) 200 km Trassenlänge;
2) 1 000 versorgte Kunden;
3) 80 Netzverteiler.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass im Zuschlagsfalle eine
Vertragserfüllungsbürgschaft eines Kreditinstitutes oder eines
Kreditversicherers in Höhe eines Jahrespachtzinses oder eine
gleichwertige Besicherung vorzulegen ist.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 06/12/2019
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bei dem Verfahren handelt es sich um eine Konzessionsvergabe.
Da die Veröffentlichungsplattform ein Bekanntmachungsformular für
Konzessionsvergaben nicht bereitstellt, wurde das Formular für
Dienstleistungsaufträge nach VgV gewählt, da die Angaben mit denen
einer Konzessionsbekanntmachung übereinstimmen.
Die Vergabeunterlagen werden nach abgeschlossenem Teilnahmewettbewerb
ausschließlich den Bieternbereitgestellt, die der Konzessionsgeber auf
Grundlage der Teilnahmebedingungen als geeignet ermittelt undnach
Maßgabe der Auswahlkriterien zur Beschränkung der Bewerberzahl im
Teilnahmewettbewerb ausgewählthat.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9CD553.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [6]vergabekammer@wimi.landsh.de
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
Internet-Adresse:
[7]https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismu
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzungin
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. 2 Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstößegegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind. Satz
1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt. § 161 GWB
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und
unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren
enthalten.Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt,
Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen
Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu
benennen;
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine
Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit
Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren
Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem
Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen
Beteiligten benennen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/11/2019
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1. mailto:n.schoen@wr-recht.de?subject=TED
2. http://www.wr-recht.de/
3. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9CD553/documents
4. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9CD553
5. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9CDH53/documents
6. mailto:vergabekammer@wimi.landsh.de?subject=TED
7. https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
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