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Ausschreibung: Kommunikationsnetz - DE-Lütjenburg
Kommunikationsnetz
Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Internet-Telefondienste
Dokument Nr...: 530400-2019 (ID: 2019110809231952687)
Veröffentlicht: 08.11.2019
*
  DE-Lütjenburg: Kommunikationsnetz
   2019/S 216/2019 530400
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Breitbandversorgung im Kreis Plön
   Postanschrift: Neverstorfer Str. 7
   Ort: Lütjenburg
   NUTS-Code: DEF0A
   Postleitzahl: 24321
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Wirtschaftsrat Recht Bremer Woitag
   Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Bleichenbrücke 11, 20354 Hamburg
   E-Mail: [1]n.schoen@wr-recht.de
   Telefon: +49 4037669-210
   Fax: +49 4037669-222
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.wr-recht.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9CD553/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9CD553
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Zweckverband
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Breitbandausbau
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Vergabe des Betriebs eines NGA-Telekommunikationsnetzes im Kreis Plön
   Referenznummer der Bekanntmachung: Z5-01-19
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   32412000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Der Kreis Plön verfolgt mit seinem Zweckverband das Ziel, in seinem
   Gebiet einen flächendeckenden und nachhaltigen Breitbandausbau im
   Betreibermodell umzusetzen. Begonnen wurde das Vorhaben hinsichtlich
   des hiesigen Projektabschnitts mit der Abgrenzung des hier
   auftragsgegenständlichen Versorgungsgebiets im Mai 2019 mit Einleitung
   eines Markterkundungsverfahrens. Der Zweckverband beabsichtigt nun im
   nächsten Schritt, eine Dienstleistungskonzession für den Betrieb des
   noch zu errichtenden Glasfasernetzes ab dessen Fertigstellung nach
   KonzVgV zu vergeben.
   Parallel zur Ausschreibung hat der Zweckverband Fördermittel im Rahmen
   des 6. Aufrufs nach der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des
   Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung eines
   Betreibermodells beantragt. Es wird erwartetet, dass das
   Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bzw. der
   Projektträger Atene KOM GmbH im Laufe der nächsten Monate Zuwendungen
   vorläufig bescheidet. Zusätzlich wu
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   64210000
   64215000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEF0A
   Hauptort der Ausführung:
   Kreis Plön
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Im Kreis Plön hat sich am 5.1.2015 der Zweckverband Breitbandversorgung
   im Kreis Plön gegründet, mit der Aufgabe, die Versorgungssituation mit
   schnellen Internetverbindungen in seinen Mitgliedsgemeinden zu
   verbessern. Mitglieder des Zweckverbands sind derzeit 46 Gemeinden des
   Kreisgebietes. Der Zweckverband errichtet derzeit mit seinem Betreiber
   im Verbandsgebiet ein Glasfasernetz, das sich gemäß dem Vertrag auf 95
   % des Versorgungsgebietes beschränkt.
   Um den politischen Willen auf Bundes- und Landesebene zu unterstützen
   und den Bedarf der Bevölkerung  gerade im ländlichen Bereich  zu
   decken, ist beabsichtigt, nach Fertigstellung des Hauptprojektes nun
   den Ausbau der weiterhin unterversorgten weißen Flecken in den
   verbleibenden 5 % des Netzgebietes (Außenlagen) vorzunehmen. Außerdem
   ist der Beitritt der Gemeinden Dobersdorf, Schellhorn und Wittmoldt in
   den Zweckverband geplant. Der Ausbau soll in diesen Kommunen ebenfalls
   die restlichen unterversorgten Lücken schließen.
   Insgesamt betrifft das vorliegende im Betreibermodell zu realisierende
   Projekt ca. 1 300 FTTB-Hausanschlüsse (davon ca. 400 Ferienwohnungen
   und 25Gebäude für Ent-/Ver-/Energie-/Funkversorgung), die über ein Netz
   mit einer Trassenlänge von ca. 250 km versorgt werden sollen.
   Das in diesen Restbereichen für die flächendeckende Breitbandversorgung
   herzustellende passive Glasfasernetz soll an einen Betreiber verpachtet
   werden. Zu dessen Auswahl bzw. zur Vergabe der entsprechenden
   Dienstleistungskonzession dient die vorliegende Ausschreibung. Der
   Auftragnehmer soll das Netz nach Fertigstellung betreiben und die
   angeschlossenen Endkunden im Auftragsgebiet versorgen.
   Zentraler Auftragsgegenstand sind der Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes
   und die Versorgung der unterversorgten Gebiete (sog. weißen Flecken) in
   dem Auftragsgebiet. Dabei sind für alle Haushalte im Projektgebiet
   zuverlässig Bandbreiten von mind. 1 Gigabit/s zu gewährleisten.
   Insbesondere für den Ausbau der Außenlagen des bestehenden Netzes wird
   eine Durchleitung durch das bestehende Netz erforderlich werden.
   Etwaige Planungs- und Bauaufträge zur Errichtung des NGA-Netzes werden
   in einer separaten Ausschreibung vergeben und sind demgegenüber nicht
   Gegenstand dieses Auftrages.
   Die Beauftragung erfolgt unter Beachtung der Leitlinien der
   Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche
   Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C
   25/01) vom 26.1.2013 beziehungsweise der Rahmenregelung der
   Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer
   flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom
   15.6.2015. Der Auftraggeber beabsichtigt, einen Antrag auf Förderung
   nach der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus
   in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 in der novellierten
   Fassung auf dem Stand vom 15.11.2018 zu stellen. Weiterhin plant der
   Auftraggeber, Landesfördermittel unter der Richtlinie über die
   Kofinanzierung der Breitbandförderung durch den Bund in
   Schleswig-Holstein (Kofinanzierungs-Breitbandrichtlinie SH) vom
   14.5.2019 zu beantragen (Amtsbl. SH 2019, 518).
   Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass die genannten Richtlinien
   nebst Nebenbestimmungen sowie die demgemäß ergehenden
   Zuwendungsbescheide die Grundlagen des mit dem beauftragten Unternehmen
   zu schließenden Pachtvertrags bilden werden. Der Vertrag wird den
   Auftragnehmer auf die Einhaltung der in den Bescheiden,
   Förderrichtlinien und Nebenbestimmungen jeweils festgelegten Vorgaben
   verpflichten, wie sie sich aus deren jeweils aktueller Fassung ergeben.
   Die gegenwärtigen Fassungen der Förderrichtlinien, der relevanten
   Nebenbestimmungen sowie der ebenfalls für die Förderung maßgeblichen
   NGA-Rahmenregelung wird den Teilnehmern bereits in den Anlagen unter
   [5]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9CDH53/documents zur
   Kenntnis gebracht.
   Die Vergabeunterlagen werden gemäß § 17 Abs. 1 KonzVgV im Zuge der
   Aufforderung zur Angebotsabgabe den hierzu zuzulassenden Bietern unter
   einer elektronischen Adresse zur Verfügung gestellt.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Ende: 31/12/2041
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
   Projektnummer oder -referenz:
   Kofinanzierung der Breitbandförderung durch den Bund in
   Schleswig-Holstein (Kofinanzierungs-Breitbandrichtlinie SH) vom
   14.05.2019 zu beantragen (Amtsbl. SH 2019, 518).
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Zum Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung sind folgende Unterlagen
   vorzulegen:
   a) Firmenprofil des Bewerbers (das Firmenprofil soll enthalten:
   Gesellschaftsform; Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer,
   ggf. beschäftigter Schwerbehinderter, ggf. Auszubildender, ggf.
   Freiberufler und sonstiger Mitarbeiter, Dauer des Bestehens des
   Unternehmens bzw. Gründungsjahr, Anteil des Geschäftsfeldes
   Telekommunikation am Gesamtunternehmen, Organigramm zur
   Personalstruktur);
   b) Auszug aus dem Handelsregister, der nicht älter als 3 Monate ab dem
   Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist;
   c) Nachweis der Zulassung nach § 6 des Telekommunikationsgesetzes
   (TKG);
   d) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §
   123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bzw.
   im Falle des Vorliegens von Ausschlussgründen Eigenerklärung, ob und
   welche Maßnahmen des Bewerbers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB
   getroffen wurden (siehe bereitgestelltes Formular Anlage A);
   e) Eigenerklärung über die Beachtung der Nebenbestimmungen der
   Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der
   Bundesrepublik Deutschland in der jeweils aktuell geltenden Fassung
   und der sonstigen Zuwendungsvoraussetzungen (siehe bereitgestelltes
   Formular Anlage B).
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
   sind folgende Unterlagen vorzulegen:
   a) Eigenerklärung über Gesamtumsatz und den hiervon jeweils auf Erlöse
   im TK-Bereich entfallenden Anteil in den letzten 3 Geschäftsjahren
   (2016-2018) (siehe bereitgestelltes Formular Anlage C);
   b) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung, z. B. Kopie eines
   Versicherungsscheins oder Bestätigung durch den Versicherer für das
   laufende Kalenderjahr;
   c) Kopien der Jahresabschlüsse der letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahre (oder seit Gründung bei jüngeren Unternehmen / sofern
   verfügbar).
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   a) Mindestjahresumsatz von jeweils 500 000 EUR netto im Zusammenhang
   mit dem Betrieb von Telekommunikationsnetzen in den letzten 3
   Geschäftsjahren;
   b) Mindestdeckungssumme für Personen- und Sachschäden von 500 000 EUR
   und von 1 000 000 EUR für Vermögensschäden pro Versicherungsfall.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   a) Strukturierte Liste von Referenzen zum Betrieb von
   FTTB-Telekommunikationsnetzen in den letzten 3 Jahren unter Angabe der
   jeweiligen Trassenlänge, Anzahl der angeschlossenen Haushalte und der
   versorgten Kunden und Anzahl an Netzverteilern sowie unter Benennung
   von Ansprechpartnern und deren Kontaktdaten;
   b) Eigene Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen des
   Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Aus den Referenzen muss hervorgehen, dass im ländlichen Raum (i. S. d.
   Raumkategorie des deutschen Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung)
   insgesamt FTTB-Netzinfrastruktur betrieben wurde, die zumindest zu
   einem Zeitpunkt in den vergangenen 3 Jahren kumuliert die folgenden 3
   Kriterien erfüllte:
   1) 200 km Trassenlänge;
   2) 1 000 versorgte Kunden;
   3) 80 Netzverteiler.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Der Auftraggeber weist darauf hin, dass im Zuschlagsfalle eine
   Vertragserfüllungsbürgschaft eines Kreditinstitutes oder eines
   Kreditversicherers in Höhe eines Jahrespachtzinses oder eine
   gleichwertige Besicherung vorzulegen ist.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
   schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
   verhandelnden Angebote
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 06/12/2019
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bei dem Verfahren handelt es sich um eine Konzessionsvergabe.
   Da die Veröffentlichungsplattform ein Bekanntmachungsformular für
   Konzessionsvergaben nicht bereitstellt, wurde das Formular für
   Dienstleistungsaufträge nach VgV gewählt, da die Angaben mit denen
   einer Konzessionsbekanntmachung übereinstimmen.
   Die Vergabeunterlagen werden nach abgeschlossenem Teilnahmewettbewerb
   ausschließlich den Bieternbereitgestellt, die der Konzessionsgeber auf
   Grundlage der Teilnahmebedingungen als geeignet ermittelt undnach
   Maßgabe der Auswahlkriterien zur Beschränkung der Bewerberzahl im
   Teilnahmewettbewerb ausgewählthat.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9CD553.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim
   Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
   Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
   Ort: Kiel
   Postleitzahl: 24105
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]vergabekammer@wimi.landsh.de
   Telefon: +49 4319884640
   Fax: +49 4319884702
   Internet-Adresse:
   [7]https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim
   Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismu
   Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
   Ort: Kiel
   Postleitzahl: 24105
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 160 GWB:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein;
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzungin
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. 2 Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstößegegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
   oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind. Satz
   1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
   Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt. § 161 GWB
   (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und
   unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren
   enthalten.Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt,
   Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen
   Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu
   benennen;
   (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine
   Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit
   Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren
   Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem
   Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen
   Beteiligten benennen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim
   Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
   Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
   Ort: Kiel
   Postleitzahl: 24105
   Land: Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   05/11/2019
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   1. mailto:n.schoen@wr-recht.de?subject=TED
   2. http://www.wr-recht.de/
   3. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9CD553/documents
   4. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9CD553
   5. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9CDH53/documents
   6. mailto:vergabekammer@wimi.landsh.de?subject=TED
   7. https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
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                The Federal Office of Foreign Trade Information
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