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Ausschreibung: Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen - DE-Hofheim am Taunus
Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
Dokument Nr...: 530210-2019 (ID: 2019110809212552498)
Veröffentlicht: 08.11.2019
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  DE-Hofheim am Taunus: Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
   2019/S 216/2019 530210
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und
   Liegenschaftsamt
   Postanschrift: Am Kreishaus 1-5
   Ort: Hofheim am Taunus
   NUTS-Code: DE71A
   Postleitzahl: 65719
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Hochbau- und Liegenschaftsamt
   E-Mail: [1]hochbau-vergabe@mtk.org
   Telefon: +49 6192/2016142
   Fax: +49 6192/2016801
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.mtk.org
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.had.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Det
   ails&TenderOID=54321-Tender-16e267ab257-7998bd10da4d1d91
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]www.had.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Neubau kreiseigenes Schwimmbad, 65830 Kriftel-TGA I
   Referenznummer der Bekanntmachung: MTK-2019-0033
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71321000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   TGA-I, Dienstleistungsauftrag Technische Ausrüstung, § 55 HOAI,
   Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 u. 8 § 53 HOAI.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 540 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE71A
   Hauptort der Ausführung:
   65830 Kriftel
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die zu erbringenden Leistungen umfassen das Leistungsbild Technischen
   Ausrüstung, § 55 HOAI, Anlagengruppen (§ 53 HOAI):
   1) Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen;
   2) Wärmeversorgungsanlagen;
   3) Lufttechnische Anlagen
   7) Nutzungsspezifische Anlagen und
   8) Gebäudeautomation.
   Es ist beabsichtigt, zunächst Leistungen der Leistungsphasen 1-3 nach §
   55 u. Anlage 15 HOAI zu vergeben.
   Der Auftraggeber behält sich vor, dem Ingenieur bei Fortsetzung der
   Planung und Durchführung der Baumaßnahme die Leistungen der
   Leistungsphasen 4-9 nach § 55 u. Anlage 15 Nr. 15.1 HOAI zu übertragen.
   Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
   Anrechenbare Kosten (aus Kostengruppe 400, DIN 276) gemäß § 54 HOAI ca.
   2 606 000 EUR. Der Main-Taunus-Kreis beabsichtigt ein kreiseigenes
   Schwimmbad für Schulzwecke zu bauen. Der Schulbedarf sieht 6 x 25
   m-Bahnen mit dem dazugehörigen Raumbedarf und Nebenräumen sowie den
   notwendigen Parkplätzen vor. Das Schwimmbad soll tagsüber
   ausschließlich zu schulischen Zwecken und abends von Vereinen genutzt
   werden. Es wird nicht öffentlich genutzt. Der Main-Taunus-Kreis wird
   das Schwimmbad selbst betreiben. Das Schwimmbad soll auf dem Gelände
   der Konrad-Adenauer-Schule, 65830 Kriftel neben der bestehenden
   Sporthalle gebaut werden.
   Angedacht sind u. a.: Regenwasserzisterne, Nutzung des
   Austauschwassers, z. B.: WC Spülung, BHKW (mit PV-Anlage),
   Wärmeversorgung aus der Schule.
   Vorläufige Terminplanung: Planungsbeginn direkt nach Auftragsvergabe,
   Baubeginn Frühjahr 2021, Fertigstellung im Sommer 2023.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 540 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 36
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 5
   Höchstzahl: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Der Auftraggeber bewertet bei denjenigen Bewerbern, die nicht aufgrund
   von Ausschlusskriterien (III.1.1 Nr.1-4, III.1.2 Nr. 5 und III.1.3 Nr.
   7 u. 8) ausgeschlossen wurden, anhand der erteilten Auskünfte die
   Eignung (Auswahlkriterien, III.1.2 Nr. 6 und III.1.3 Nr. 9 bis 13) und
   bildet unter Zugrundelegung der Gewichtung die Rangfolge der Bewerber.
   Wichtung und Wertung:
    Nr. 6 Umsatz entsprechender Dienstleistungen (Gewichtung 10 %): Der
   angegebene Umsatz der letzten 3 Jahre wird gemittelt (Um/a) und auf den
   zu erwartenden maximalen Auftragswert pro Jahr (Amax/a = 179 TEUR)
   bezogen. Die Wertung erfolgt nach dem Schlüssel Um/a < 0,5 Amax/a = 1,
   Um/a < 0,75 Amax/a = 2,U m/ a < 1,0 Amax/a = 3, Um/a < 1,5 Amax/a = 4,
   Um/a >= 1,5 Amax/a = 5. Bei Arbeitsgemeinschaften zählt die Summe aller
   Arbeitsgemeinschaftsmitglieder,
    Nr. 9 Mitarbeiteranzahl für entsprechende Dienstleistungen
   (Gewichtung 5 %): Die angegebene Mitarbeiteranzahl der letzten 3 Jahre
   wird gemittelt (MA/a) und mit der erforderlichen Mitarbeiterzahl
   proJahr (MB/a = 2) verglichen. Wertung nach Schlüssel MA/a < 1,5 MB/a =
   1, MA/a < 2,0 MB/a = 2, MA/a < 2,5MB/ a = 3, MA/a < 3,0 MB/a = 4, MA/a
   >= 3,0 MB/a = 5. Bei Arbeitsgemeinschaften zählt die Summe aller
   Arbeitsgemeinschaftsmitglieder,
    Nr. 10 Referenzliste Projektleiter (Gewichtung 25 %): Die Bewertung
   erfolgt quantitativ (Anzahl) über die abgeschlossenen spezifischen
   Referenzen (Bereich Projektleitung), die mit dem vorliegenden Projekt
   vergleichbar sind; (Anzahl vergleichbarer Referenzen (AR)). Die
   Vergleichbarkeit orientiert sich an den technischen Anforderungen aus
   der Aufgabenbeschreibung. Wertung nach Schlüssel AR < 2 = 1, AR = 2 =
   2,AR = 3 = 3, AR = 4 = 4, AR > 4 = 5,
    Nr. 11 Referenzliste Stellvertreter (Gewichtung 15 %): Bewertung
   analog Nr. 10,
    Nr. 12 Referenzliste Bewerber (Gewichtung 35 %): Die Bewertung
   erfolgt quantitativ (Anzahl) über die abgeschlossenen spezifischen
   Referenzen insgesamt, die mit dem vorliegenden Projekt vergleichbar
   sind; (Anzahl vergleichbarer Referenzen (AR)). Die Vergleichbarkeit
   orientiert sich an den technischen Anforderungen aus der
   Aufgabenbeschreibung. Bei Arbeitsgemeinschaften wird jeweils die Summe
   der Nachweise bewertet. Wertung nach Schlüssel AR 1 = 1, AR 2 = 2, AR 3
   = 3, AR 4 = 4, AR > 4 = 5,
    Nr. 13 Maßnahmen zur Qualitätsgewährleistung (Gewichtung 10 %): Die
   Beschreibung der Maßnahmen, die der Bewerber in seinem Unternehmen
   verfolgt, um die Qualität seiner Leistungen zu gewährleisten, wird
   qualitativ bewertet. Bewertungsschlüssel: Beschreibung so, dass nur
   sehr geringe Qualität erwartet werden kann = 1, Beschreibung so, dass
   nur geringe Qualität erwartet werden kann = 2, Beschreibung so, dass
   mittlere Qualität erwartet werden kann = 3, Beschreibung so, dass hohe
   Qualität erwartet werden kann = 4, Beschreibung so, dass sehr hohe
   Qualität erwartet werden kann = 5.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Der Auftraggeber behält sich vor, dem Ingenieur bei Fortsetzung der
   Planung und Durchführung der Baumaßnahme weiterer Leistungen  einzeln
   oder im Ganzen - der Leistungsphasen 4-9 nach § 55 u. Anlage 15 Nr.
   15.1 HOAI zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser
   Leistungen besteht nicht.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Zu II.2.7):
   Die angegebene Vertragslaufzeit stellt lediglich die derzeit geschätzte
   Dauer bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme dar und beinhaltet auch
   die optional zu erbringenden Leistungsphasen bis einschließlich 8, § 55
   u. Anlage 15 Nr. 15.1 HOAI.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Gefordert werden
   folgende Erklärungen/Nachweise:
   1) Aktuelle Eigenerklärung, dass keine zwingenden Ausschlussgründe nach
   § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vorliegen (Ausschlusskriterium);
   2) Aktuelle Eigenerklärung, dass keine fakultativen Ausschlussgründe
   nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegen (Ausschlusskriterium);
   3) Zusätzlich bei Bewerbern, die eine juristische Person sind:
   Aktueller Handelsregisterauszug bzw. einen den Rechtsvorschriften des
   Heimatstaates entsprechenden Nachweis in Kopie, die Angabe der Namen
   und die Angabe der beruflichen Befähigung der Personen, die für die
   Erbringung der Leistung verantwortlich sind (§ 43 Abs. 1 VgV)
   (Ausschlusskriterium);
   4) Zusätzlich bei Bewerbergemeinschaften: Die Bewerbergemeinschaft hat
   mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete
   Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im
   Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und
   der für die Durchführung des Vertrages Bevollmächtigte Vertreter
   bezeichnet ist. Ebenso muss die Erklärung enthalten sein, dass der
   bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber
   rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner
   haften (Ausschlusskriterium).
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Gefordert
   werden folgende Erklärungen/Nachweise:
   5) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV)
    bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern  in Kopie mit
   Deckungssummen von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 0,5
   Mio. EUR für sonstige Schäden. Alternativ zum Nachweis, dass die
   entsprechende Haftplichtversicherungsdeckung besteht, ist die Zusage
   einer Versicherung (in Kopie), dass im Auftragsfalle eine entsprechende
   Deckung verfügbar sein wird. Der Nachweis bzw. die Zusage der
   Versicherung darf nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs
   der Bewerbungsfrist (Schlusstermin Teilnahmeanträge) sein
   (Ausschlusskriterium);
   6) Erklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen, die
   mit der Ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, in den letzten 3
   Geschäftsjahren,
   Angaben getrennt pro Jahr (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV).
   BeiBewerbergemeinschaften gilt dies in Summe (Auswahlkriterium,
   Wichtung und Wertung siehe II.2.9).
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Aktuelle Nachweise/Erklärungen gem. III.1.2), Nr. 5
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Gefordert werden folgende Erklärungen/Nachweise:
   7) Auskunft nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV als aktuelle Eigenerklärung mit
   einer Beschreibung der Projektorganisation, z. B. als Organigramm;
   (Name und berufliche Qualifikation von Projektleiter, Stellvertreter
   und wesentlichen Sachbearbeitern) (Ausschlusskriterium);
   8) Nachweis der Berufsqualifikation als Ingenieur durch beigefügte
   Kopien (Eintragung Berufskammer, Genehmigungsurkunde oder Unterlagen
   und
   Bescheinigungen gemäß der Berufsanerkennungsrichtlinie, RL 2005/36/EG 
   EGABI. L 255/22 v. 30.9.2005) für den Bewerber oder den
   bevollmächtigten Vertreter und für den vorgesehenen Projektleiter (§ 46
   Abs. 3 Nr. 6 i. V. m. § 75 VgV) (siehe III.2.1) (Ausschlusskriterium);
   9) Anzahl der Mitarbeiter für entsprechende Dienstleistungen, die mit
   der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, in den letzten 3
   Jahren (Angaben getrennt pro Jahr). Bei Bewerbergemeinschaften gilt
   dies in Summe (Auswahlkriterium, Wichtung und Wertung siehe II.2.9);
   10) Persönliche Referenzliste vergleichbarer Leistungen (Bereich
   Projektleitung!) aus den letzten 8 Kalenderjahren bis zum Ablauf der
   Teilnahmefrist des vorgesehenen Projektleiters (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV)
   (Auswahlkriterium, Wichtung und Wertung siehe II.2.9);
   11) Persönliche Referenzliste vergleichbarer Leistungen (Bereich
   Projektleitung!) aus den letzten 8 Kalenderjahren bis zum Ablauf der
   Teilnahmefrist des vorgesehenen Stellvertreters (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV)
   (Auswahlkriterium, Wichtung und Wertung siehe II.2.9).
   Zu 10. und 11. Es werden nur Referenzen gewertet, deren
   Leistungserbringung Abgeschlossen ist (ausgenommen Leistungsphase 9, §
   55 HOAI) und bei denen die nachfolgenden Angaben vollständig gemacht
   wurden:
   a) Art des Referenzobjektes;
   b) Auftraggeber;
   c) Art der Baumaßnahme (Neubau); wenn Referenzen mehrere Leistungen
   umfassen (bspw. neben Neubau auch Sanierung und verschiedene
   Anlagengruppen), die Angaben d) bis g) nur für Neubau und getrennt nach
   Anlagengruppen;
   d) anrechenbare Kosten in Euro (netto);
   e) Honorarzone;
   f) Zeitraum der Leistungserbringung;
   g) Anteil der selbst erbrachten Leistungen im Bereich Projektleitung
   unter Benennung der erbrachten Leistungsphasen.
   12) Referenzliste vergleichbarer Leistungen aus den letzten 8
   Kalenderjahren bis zum Ablauf der Teilnahmefrist des Bewerbers bzw. von
   Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV)
   (Auswahlkriterium, Wichtung und Wertung siehe II.2.9).
   Zu 12. Es werden nur Referenzen gewertet, deren Leistungserbringung
   abgeschlossen ist (ausgenommen Leistungsphase 9, § 34 HOAI) und bei
   denen die nachfolgenden Angaben vollständig gemacht wurden:
   a) Art des Referenzobjektes;
   b) Auftraggeber;
   c) Art der Baumaßnahme (Neubau); wenn Referenzen mehrere Leistungen
   umfassen (bspw. neben Neubau auch Sanierung etc. und verschiedene
   Anlagengruppen) die Angaben d) bis g) nur für Neubau und getrennt nach
   Anlagengruppen;
   d) anrechenbare Kosten in Euro (netto);
   e) Honorarzone;
   f) Zeitraum der Leistungserbringung;
   g) Anteil der selbst erbrachten Leistungen unter Benennung der
   erbrachten Leistungsphasen.
   13) Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der
   Qualität seiner Arbeit (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV) (Auswahlkriterium,
   Wichtung und Wertung Siehe II.2.9).
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Aktuelle Nachweise/Erklärungen gem. III.1.3), Nr. 7 u. 8
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   Natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen
   Anforderungen erfüllen: Ingenieur" im Sinne des § 75 Abs. 2 u. 3 VgV.
   Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt,
   wenn der Bewerber und der vorgesehene Projektleiter am Tag der
   Bekanntmachung nach dem hessischen Ingenieur- und Ingenieurkammergesetz
   (Hessisches Ingenieurgesetz  HIngG) berechtigt sind, in der dem
   Auftragsgegenstand entsprechenden Berufsaufgaben die Berufsbezeichnung
   Ingenieur" zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als
   Ingenieur" tätig zu werden. Bei juristischen Personen sind die
   fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen
   Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die dem Auftragsgegenstand
   entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen
   Person und der vorgesehene Projektleiter die fachlichen Anforderungen
   erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. 
   Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind
   ebenfalls teilnahmeberechtigt; dabei muss jedes Mitglied der
   Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt sein.
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Die beauftragten Grundleistungen der Leistungsphase 8 der Anlage 15 zu
   § 55 HOAI sind vom Auftragnehmer selbst auszuführen (§ 47 Abs. 5 VgV).
   Eine Weitergabe an Nachunternehmer/Unterauftragnehmer ist nicht
   zulässig. Der Auftraggeber weist bereits jetzt darauf hin, dass die
   Bieter sowie deren Nachunternehmer bei Angebotsabgabe eine
   Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei
   öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und
   Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19.12.2014, GVBl. S. 354 abzugeben haben.
   Die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt
   entsprechend den Vorgaben der §§ 4 und 6 des Hessischen Vergabe- und
   Tariftreuegesetzes (HVTG) zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 20 des
   Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. des Tariflohns nach dem Arbeitnehmer-
   Entsendegesetz (AEntG) bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei
   einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland beschäftigt sind und
   die Leistung im EU-Ausland erbringen.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 06/12/2019
   Ortszeit: 23:59
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 13/12/2019
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28/02/2020
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Das Verfahren ist zweistufig. In der Stufe der Vorauswahl bewertet der
   Auftraggeber bei denjenigen Bewerbern, die nicht aufgrund von
   Ausschlusskriterien (III.1.1 Nr. 1-4, III.1.2 Nr. 5 und III.1.3 Nr. 7
   u. 8) ausgeschlossen wurden, anhand der erteilten Auskünfte die Eignung
   (Auswahlkriterien, III.1.2 Nr. 6 und III.1.3 Nr. 9 bis 13)
   Und bildet unter Zugrundelegung der Gewichtung (II.2.9) die Rangfolge
   der Bewerber. In der zweiten Stufe des Verfahrens werden dann die
   Bewerber in der Rangfolge bis zum Erreichen der unter II.2.9
   angegebenen Höchstzahl zu Auftragsgesprächen aufgefordert. Sollten mehr
   Bewerber als die unter II.2.9 angegebene Höchstzahl gleichrangig
   liegen, erfolgt die Auswahl unter diesen im Losverfahren. Die aktuelle
   Nachweise/Erklärungen (III.1.1-3, Nr.1-13)  zusätzlich bei
   Bewerbergemeinschaften III.1.1u. 2, Nr. 1-5 u. 8 von allen Mitgliedern
    sind zwingend gefordert. Wenn ein Bewerber von der Möglichkeit
   Gebrauch macht, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der Nachunternehmer
   zu benennen und der Nachunternehmeranteil zu bezeichnen. Der
   Nachunternehmer hat eine Verfügbarkeitserklärung abzugeben. Die
   geforderten Nachweise und Erklärungen sind auch von jedem
   Nachunternehmer einzureichen. Die Anforderungen an Nachunternehmer
   gelten auch für verbundene Unternehmen, auf die der Bewerber für den
   Nachweis seiner Eignung und/oder für die Auftragsausführung
   zurückgreift. Die Möglichkeit, den Verfügbarkeitsnachweis noch nach
   Ablauf der Teilnahmefrist zu erbringen, besteht ausdrücklich nicht. Für
   die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen entstandene Kosten werden
   nicht erstattet. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten
   Unterlagen berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht
   erwünscht. Der Auftraggeber behält sich vor, mit der Aufforderung zu
   Auftragsgesprächen weitere Angaben oder Nachweis zu fordern. Verweis
   auf Verpflichtung nach dem VerpfG: Nach Auftragserteilung ist es
   erforderlich, dass der Auftragnehmer (bei juristischen Personen der
   bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person), der Projektleiter
   und der stellvertretende Projektleiter nach §1 Abs. 1 Nr. 1 des
   Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen
   (Verpflichtungsgesetz) vom 2.3.1974 (BGBl. I S. 469, 547), geändert
   durch Gesetz vom 15.8.1974 (BGBl. I S. 1942), auf die gewissenhafte
   Erfüllung ihrer Obliegenheiten aus dem Auftrag verpflichtet werden.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
   Regierungspräsidium Darmstadt
   Postanschrift: Dienstgebäude: Hilpertstraße 31; Fristenbriefkasten:
   Luisenplatz 2
   Ort: Darmstadt
   Postleitzahl: 64295
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 6151125816
   Fax: +49 6151126834
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
   Regierungspräsidium Darmstadt
   Postanschrift: Dienstgebäude: Hilpertstraße 31; Fristenbriefkasten:
   Luisenplatz 2
   Ort: Darmstadt
   Postleitzahl: 64295
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 6151125816
   Fax: +49 6151126834
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die
   Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die Vergabekammer des Landes
   Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt (Kontaktdaten unter VI.4.1).
   Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein
   (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
   Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §
   97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend
   macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
   Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu
   entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB). Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3
   GWB unzulässig, soweit:
   1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber dem Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis,
   Hochbau- und Liegenschaftsamt (Kontaktdaten unter I.1) nicht innerhalb
   einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
   § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3
   GWB sind zwingend zu beachten. Der Vertragsschluss ist 15 Kalendertage
   nach Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter/erfolglose
   Bewerber nach § 134 Abs. 2 GWB möglich. Erfolglose Bewerber, die
   bereits nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens und bevor die
   Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter
   ergangen ist, über ihre Ablehnung informiert wurden, bedürfen dieser
   Vorinformation nach § 134 GWB nicht mehr. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein
   Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
   1) Gegen § 134 verstoßen hat oder
   2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach
   Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
   Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
   Regierungspräsidium Darmstadt
   Postanschrift: Dienstgebäude: Hilpertstraße 31; Fristenbriefkasten:
   Luisenplatz 2
   Ort: Darmstadt
   Postleitzahl: 64295
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 6151125816
   Fax: +49 6151126834
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   05/11/2019
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References
   1. mailto:hochbau-vergabe@mtk.org?subject=TED
   2. http://www.mtk.org/
   3. https://www.had.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-16e267ab257-7998bd10da4d1d91
   4. http://www.had.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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