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Ausschreibung: Elektronischer, elektromechanischer und elektrotechnischer Bedarf - DE-Darmstadt
Elektronischer, elektromechanischer und elektrotechnischer Bedarf
Elektronische Ausstattung
Baugruppen aus integrierten Schaltungen
Dokument Nr...: 529639-2019 (ID: 2019110809124751922)
Veröffentlicht: 08.11.2019
*
  DE-Darmstadt: Elektronischer, elektromechanischer und elektrotechnischer Bedarf
   2019/S 216/2019 529639
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung
   GmbH
   Postanschrift: Planckstraße 1
   Ort: Darmstadt
   NUTS-Code: DE711
   Postleitzahl: 64291
   Land: Deutschland
   E-Mail: [1]sg227@gsi.de
   Telefon: +49 6159-710
   Fax: +49 6159-713983
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.gsi.de
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: FAIR  Facility for Antiproton and Ion Research
   in Europe GmbH
   Postanschrift: Planckstr. 1
   Ort: Darmstadt
   NUTS-Code: DE711
   Postleitzahl: 64291
   Land: Deutschland
   E-Mail: [3]sg227@gsi.de
   Fax: +49 6159-713983
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [4]http://www.fair-center.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [5]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYD7X/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [6]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYD7X
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Großforschungsinstitut
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Forschung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   CEL Elektronikmodule
   Referenznummer der Bekanntmachung: 27/50062475
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   31700000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Diese Ausschreibung umfasst die Fertigung, die Montage, das Testen und
   den Transport der GSI CEL Module. Die elektronischen Module haben eine
   HF-Kassette, welche in einen 19" Überrahmen mit HF-Backplane
   eingeschoben wird. Die CEL Module haben 2 FPGA-Platinen, welche 2
   Eingänge und 2 Ausgänge für die Wandlung analoger zu digitalen Signalen
   (ADC) und digitaler zu analogen Signalen (DAC) treiben.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   31710000
   31712117
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE711
   Hauptort der Ausführung:
   GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
   Planckstraße 1
   64291 Darmstadt
   FAIR - Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH
   Planckstr. 1
   64291 Darmstadt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Diese Ausschreibung umfasst die Fertigung, die Montage, das Testen und
   den Transport der GSI CEL Module. Die elektronischen Module haben eine
   HF-Kassette, welche in einen 19" Überrahmen mit HF-Backplane
   eingeschoben wird. Die CEL Module haben 2 FPGA-Platinen, welche 2
   Eingänge und 2 Ausgänge für die Wandlung analoger zu digitalen Signalen
   (ADC) und digitaler zu analogen Signalen (DAC) treiben. Der
   Auftragnehmer produziert drei der vier Leiterplatten pro Modul. Die
   verbleibende Leiterplatte sowie ausgesuchte ICs werden von GSI zur
   Produktion beigestellt.
   Das CEL Modul ist ein standardisiertes Modul der FAIR Ring-HF-Systeme
   und ist Teil der LLRF Elektronik (Low-Level Radio Frequency) für die
   Amplituden- und Phasenregelung von verschiedenen Kavitätensystemen in
   Synchrotron- und Speicherringen der FAIR-Anlage. Das Modul wird im
   Dauerbetrieb für bis zu 20 Jahre in der Beschleunigeranlage eingesetzt
   werden. Daher werden hohe Anforderungen an die Langzeitstabilität der
   Leiterplatten und an die Qualität der verwendeten Bauteile gestellt.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 48
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Anzahl der Bewerber: 3
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass gem. Zuschlagskriterien
   lediglich die drei wirtschaftlichsten Bieter zur Verhandlung eingeladen
   werden.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   30 Stück der Module werden aufgrund der Abhängigkeit zum
   Gesamtprojektverlauf voraussichtlich erst zu einem späteren Zeitpunkt
   abgerufen. Weitere 60 Stück der Module (aufgeteilt in je 4 x 15 Stück)
   werden in Abhängigkeit möglicher Design- und Entwicklungsänderungen am
   Gesamtprojekt nur bei tatsächlichem Bedarf weiterer Komponenten
   abgerufen.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Befähigung und
   Erlaubnis zur Berufsausübung zu überprüfen
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zu
   überprüfen
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zur technischen Leistungsfähigkeit zu überprüfen
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   1) Erfahrung in der Herstellung von Multilayer-Leiterplatten in
   Feinleitertechnologie mit entsprechender Prüfmethode oder qualitativ
   hochwertiger Unterlieferant, der über entsprechende Erfahrungen und
   Prüfmethode verfügt.
   2) Erfahrung in der Leiterplattenbestückung (gemischt SMD, THT).
   3) Erfahrungen in Lötverfahren (Dampfphasen-, Reflow- oder
   Selektiv-Löten).
   4) Erfahrung im Umgang mit der erforderlichen elektronischen
   Messtechnik.
   5) Erfahrung in der erforderlichen mechanischen Fertigung oder
   qualitativ hochwertiger Unterlieferant (Frontplattenherstellung und
   Beschriftung in Untereloxaldruck).
   6) Erfahrung in Prüfmethoden für bestückte Leiterplatten (AOI).
   7) Beschreibung der Qualitätsstandards für Fertigungsprozesse gemäß DIN
   EN ISO 9001 oder gleichwertige Standards
   8) Beschreibung der technischen Ausrüstung
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
   schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
   verhandelnden Angebote
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 06/12/2019
   Ortszeit: 23:59
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 13/12/2019
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf [7]www.dtvp.de
   bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung
   heruntergeladen werden.
   Alle Bewerber die ihre Eignung im Teilnahmewettbewerb positiv darlegen
   konnten, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Wir weisen
   ausdrücklich darauf hin, dass gem. Zuschlagskriterien lediglich die
   drei wirtschaftlichsten Bieter zur Verhandlung eingeladen werden. Im
   weiteren Verfahren wird ggf. die Anzahl der Wirtschaftsteilnehmer
   weiter verringert.
   Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes,
   Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, Tel.: 0228 9499-0, Fax: 0228
   9499-163, E-Mail: [8]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Internet:
   [9]http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabe-ka
   mmern.html
   Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines
   Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs-
   oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht
   dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines
   Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht
   in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB).
   Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines
   Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der
   Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3
   GWB).
   Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der
   bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem
   Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag
   interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß
   innerhalb von 10 Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz
   1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der
   Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw.
   Angebote) gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1
   Nr. 2 - 3 GWB). Teilt die GSI dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge
   nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15
   Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der
   o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
   Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYD7X
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
   Postanschrift: Villemomblerstr. 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
   sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein
   Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information
   durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf
   elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt
   am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser
   Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3
   GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste
   daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134
   GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
   Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB
   nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb
   von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch
   nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
   ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen
   Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
   Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung
   der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   Die Bewerber werden auf den rechtlichen Bedeutungsgehalt des § 160 Abs.
   3 GWB hingewiesen, Abs. 3 GWB, insbesondere dessen Nr. 4:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   05/11/2019
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   2. http://www.gsi.de/
   3. mailto:sg227@gsi.de?subject=TED
   4. http://www.fair-center.de/
   5. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYD7X/documents
   6. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYD7X
   7. http://www.dtvp.de/
   8. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
   9. http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabe-kammern.html
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                The Federal Office of Foreign Trade Information
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