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Ausschreibung: Bildgebungsausrüstung für medizinische, zahnärztliche und tiermedizinische Anwendungen - DE-Dresden
Bildgebungsausrüstung für medizinische, zahnärztliche und tiermedizinische Anwendungen
Dokument Nr...: 527623-2019 (ID: 2019110709150849807)
Veröffentlicht: 07.11.2019
*
  DE-Dresden: Bildgebungsausrüstung für medizinische, zahnärztliche und tiermedizinische Anwendungen
   2019/S 215/2019 527623
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf e.V.
   Postanschrift: Bautzner Landstraße 400
   Ort: Dresden
   NUTS-Code: DED21
   Postleitzahl: 01328
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Abteilung Vergabe- und Beschaffungswesen
   E-Mail: [1]vergabe@hzdr.de
   Fax: +49 3512603166
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.hzdr.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Großforschungseinrichtung
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Forschung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Kleintierbestrahlungsanlage
   Referenznummer der Bekanntmachung: EUVV1904
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   33110000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Im Rahmen des ATHENA-Projektes wird an dem von uns entwickelten
   PENELOPE-Laser ein Strahlplatz für radiobiologische in vivo Studien mit
   laserbeschleunigten Protonen aufgebaut. Um dort
   Kleintier-Bestrahlungsexperimente auf einem Stand der Technik
   durchführen zu können, der dem Standard für Photonenbestrahlungen
   entspricht, ist die Anschaffung einer Kleintierbestrahlungseinheit
   geplant.
   Die besonders hochauflösende Bildgebung ist erst in den letzten Jahren
   wichtig geworden, weil immer kleinere Zielorgane bestrahlt werden. Ein
   Ziel ist auch die Bestrahlungen mit Protonen wie am Patienten zu
   simulieren. Die besonderen Strahleigenschaften von Protonen machen die
   präzise Bildgebung noch notwendiger, da kleine Änderungen des Gewebes
   im Strahlweg die Reichweite stark beeinflussen können.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DED21
   Hauptort der Ausführung:
   Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf e. V.
   Bautzner Landstraße 400
   01328 Dresden
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Zentraler Bestandteil dieser Einheiten ist eine Röntgenröhre, die
   sowohl der tomographischen Bildgebung des Kleintieres zu
   Positionierungszwecken am Protonenstrahl als auch der
   Vergleichsbestrahlung mit Photonen dient. Das Kleintier wird in der
   Bestrahlungseinheit gelagert, sodass Bildgebung und Bestrahlung des
   Tieres zeitgleich möglich sind. Das ist Voraussetzung für die exakte
   Bestrahlung der nur wenige mm großen Zielvolumina. Die Integration der
   Bestrahlungseinheit am Protonenstrahl erfordert, dass das Strahlrohr
   der Protonen im Innenraum des Gerätes auf bis wenige cm an das zu
   bestrahlende Kleintier herangeführt werden kann, ohne dabei die
   Grundfunktionen des Gerätes (Bildgebung, Photonenbestrahlung) zu
   behindern oder den Zugang zum Tier zu blockieren.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Preis
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
     * Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
       Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
       werden:
          + nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
   Erläuterung:
   Die Marktrecherche, welche von unserem Mitarbeiter durchgeführt wurde,
   der sich selbst vor wenigen Jahren im Rahmen seiner Doktorarbeit mit
   dieser Art von Anlagen beschäftigt hat, hat ergeben, dass es weltweit 2
   kommerzielle Hersteller für diese integrierten Systeme gibt: 1. Xstrahl
   GmbH (SARRP) und 2. PRECISION (X-RAD SmART). Auf einer Fachkonferenz im
   vergangen Jahr in Lissabon zu diesem Thema wurden auch eventuelle
   weitere Anbieter nicht gefunden. Beide Lösungen der 2 Hersteller sind
   von der Fachabteilung genausten geprüft worden. Dabei wurde
   festgestellt, dass beide Systeme die gewünschten Grundfunktionen
   erfüllen aber technisch grundlegend verschiedene Ansätze dafür nutzen.
   Da für die tomographische Bildgebung das Kleintier aus verschiedenen
   Winkeln durchleuchtet werden muss, wird entweder das Tier unter einer
   stationären Röntgenquelle gedreht oder das Tier ist stationär und die
   Röntgenquelle rotiert. Die zweite technische Herangehensweise an die
   Bildgebung hat für den von uns einzusetzenden Zweck folgende Vorteile:
   In den bisherigen Experimenten wurde das Protonenstrahlrohr bis auf 2
   cm an das Tier herangeführt. Unser Bestreben ist es, diese Abstände mit
   dem neuen Gerät mindestens zu reproduzieren bzw. nach Möglichkeit
   weiter zu reduzieren. Eine Platzierung des Strahlrohres im cm Abstand,
   um eine exaktere Bestrahlung zu erreichen, ist bei einer Bewegung des
   Tieres während der Bestrahlung mit Protonen nicht möglich, da es dann
   zu Kollisionen verschiedener Geräteteile kommen kann.
   Ein weitere Aspekt, der durch die Rotation der Röntgenquelle entsteht,
   ist die Möglichkeit des schnellen Zugriffs während der Bestrahlung und
   Messung auf das Tier, da hier ein Zugang über eine Geräteseite frei
   bleibt. Der Ethikkommission sowie dem Tierschutzbeauftragten ist
   entsprechend eine solche Möglichkeit ebenfalls sehr wichtig, um bei
   Komplikationen einen schnellen Zugriff zu gewährleisten. Auch ist ein
   freier Zugang für Positionierung und Handling des Tiers vorteilhaft, da
   dies dann schneller und präziser vorgenommen werden kann.
   Dieser entscheidende Punkt ist nur bei der technischen Herangehensweise
   des stationär gehaltenen Tieres und einer bewegten Röntgenröhre wie
   beim System X-RAD SmART erfüllt. Durch die technische Lösung des
   Bildgebungsverfahrens ist eine Anpassung anderer kommerzieller Anlagen
   an unsere Vorgaben nicht möglich, da dies ein Kernbauteil der Anlage
   ist. Für die Einleitung des Protonenstrahls in die Anlage wird eine
   separates Fenster eingebaut. Das System wird daher an unsere
   Anforderungen angepasst, um die angedachte Forschung und Entwicklung
   nach unseren Wünschen zu ermöglichen. Diese speziellen Anforderungen
   sind nicht durch das Standard-Gerät abgedeckt.
   Die Herstellerfirma Precision Inc., versicherte uns auf entsprechende
   Anfrage nach einem Vertriebspartner, dass angepasste Systeme nur von
   ihnen selbst und direkt vertrieben werden. Gemäß des vorliegenden
   Ausnahmetatbestand ist daher eine Direktbeauftragung an die Firma
   Precision Inc. zulässig, da nur diese eine für uns brauchbare
   technische Lösung mit einer rotierenden Röntgenquelle und spezifischen
   Anpassung an das System für unser Forschungsvorhaben anbieten kann.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   05/11/2019
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Precision X-RAY Inc.
   Postanschrift: 15 Commerce Drive
   Ort: North Branford
   NUTS-Code: 00
   Postleitzahl: CT 06471
   Land: Vereinigte Staaten
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bei dem unter Abschnitt V.2.1) angegebenen Datum handelt es sich um den
   Tag der Entscheidung des Abschlusses des Vertrags, der Vertragsschluss
   ist vorgesehen nach Ablauf der in § 135 Abs. 3 GWB vorgesehenen
   Wartefrist von mindestens 10 Kalendertagen gerechnet ab dem Tag nach
   der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
   Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des
   Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und
   Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt
   gegeben. Daher wurde der fiktive Wert 1 EUR eingetragen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
   Postanschrift: Villemomblerstr. 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 2289499-0
   Fax: +49 2289499-163
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
   Postanschrift: Villemomblerstr. 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 2289499-0
   Fax: +49 2289499-163
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   05/11/2019
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   2. http://www.hzdr.de/
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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