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Ausschreibung: Bildgebungsausrüstung für medizinische, zahnärztliche und tiermedizinische Anwendungen - DE-Dresden
Bildgebungsausrüstung für medizinische, zahnärztliche und tiermedizinische Anwendungen
Dokument Nr...: 527623-2019 (ID: 2019110709150849807)
Veröffentlicht: 07.11.2019
*
DE-Dresden: Bildgebungsausrüstung für medizinische, zahnärztliche und tiermedizinische Anwendungen
2019/S 215/2019 527623
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf e.V.
Postanschrift: Bautzner Landstraße 400
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21
Postleitzahl: 01328
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Abteilung Vergabe- und Beschaffungswesen
E-Mail: [1]vergabe@hzdr.de
Fax: +49 3512603166
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.hzdr.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Großforschungseinrichtung
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Kleintierbestrahlungsanlage
Referenznummer der Bekanntmachung: EUVV1904
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33110000
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des ATHENA-Projektes wird an dem von uns entwickelten
PENELOPE-Laser ein Strahlplatz für radiobiologische in vivo Studien mit
laserbeschleunigten Protonen aufgebaut. Um dort
Kleintier-Bestrahlungsexperimente auf einem Stand der Technik
durchführen zu können, der dem Standard für Photonenbestrahlungen
entspricht, ist die Anschaffung einer Kleintierbestrahlungseinheit
geplant.
Die besonders hochauflösende Bildgebung ist erst in den letzten Jahren
wichtig geworden, weil immer kleinere Zielorgane bestrahlt werden. Ein
Ziel ist auch die Bestrahlungen mit Protonen wie am Patienten zu
simulieren. Die besonderen Strahleigenschaften von Protonen machen die
präzise Bildgebung noch notwendiger, da kleine Änderungen des Gewebes
im Strahlweg die Reichweite stark beeinflussen können.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED21
Hauptort der Ausführung:
Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf e. V.
Bautzner Landstraße 400
01328 Dresden
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Zentraler Bestandteil dieser Einheiten ist eine Röntgenröhre, die
sowohl der tomographischen Bildgebung des Kleintieres zu
Positionierungszwecken am Protonenstrahl als auch der
Vergleichsbestrahlung mit Photonen dient. Das Kleintier wird in der
Bestrahlungseinheit gelagert, sodass Bildgebung und Bestrahlung des
Tieres zeitgleich möglich sind. Das ist Voraussetzung für die exakte
Bestrahlung der nur wenige mm großen Zielvolumina. Die Integration der
Bestrahlungseinheit am Protonenstrahl erfordert, dass das Strahlrohr
der Protonen im Innenraum des Gerätes auf bis wenige cm an das zu
bestrahlende Kleintier herangeführt werden kann, ohne dabei die
Grundfunktionen des Gerätes (Bildgebung, Photonenbestrahlung) zu
behindern oder den Zugang zum Tier zu blockieren.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
* Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
werden:
+ nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Die Marktrecherche, welche von unserem Mitarbeiter durchgeführt wurde,
der sich selbst vor wenigen Jahren im Rahmen seiner Doktorarbeit mit
dieser Art von Anlagen beschäftigt hat, hat ergeben, dass es weltweit 2
kommerzielle Hersteller für diese integrierten Systeme gibt: 1. Xstrahl
GmbH (SARRP) und 2. PRECISION (X-RAD SmART). Auf einer Fachkonferenz im
vergangen Jahr in Lissabon zu diesem Thema wurden auch eventuelle
weitere Anbieter nicht gefunden. Beide Lösungen der 2 Hersteller sind
von der Fachabteilung genausten geprüft worden. Dabei wurde
festgestellt, dass beide Systeme die gewünschten Grundfunktionen
erfüllen aber technisch grundlegend verschiedene Ansätze dafür nutzen.
Da für die tomographische Bildgebung das Kleintier aus verschiedenen
Winkeln durchleuchtet werden muss, wird entweder das Tier unter einer
stationären Röntgenquelle gedreht oder das Tier ist stationär und die
Röntgenquelle rotiert. Die zweite technische Herangehensweise an die
Bildgebung hat für den von uns einzusetzenden Zweck folgende Vorteile:
In den bisherigen Experimenten wurde das Protonenstrahlrohr bis auf 2
cm an das Tier herangeführt. Unser Bestreben ist es, diese Abstände mit
dem neuen Gerät mindestens zu reproduzieren bzw. nach Möglichkeit
weiter zu reduzieren. Eine Platzierung des Strahlrohres im cm Abstand,
um eine exaktere Bestrahlung zu erreichen, ist bei einer Bewegung des
Tieres während der Bestrahlung mit Protonen nicht möglich, da es dann
zu Kollisionen verschiedener Geräteteile kommen kann.
Ein weitere Aspekt, der durch die Rotation der Röntgenquelle entsteht,
ist die Möglichkeit des schnellen Zugriffs während der Bestrahlung und
Messung auf das Tier, da hier ein Zugang über eine Geräteseite frei
bleibt. Der Ethikkommission sowie dem Tierschutzbeauftragten ist
entsprechend eine solche Möglichkeit ebenfalls sehr wichtig, um bei
Komplikationen einen schnellen Zugriff zu gewährleisten. Auch ist ein
freier Zugang für Positionierung und Handling des Tiers vorteilhaft, da
dies dann schneller und präziser vorgenommen werden kann.
Dieser entscheidende Punkt ist nur bei der technischen Herangehensweise
des stationär gehaltenen Tieres und einer bewegten Röntgenröhre wie
beim System X-RAD SmART erfüllt. Durch die technische Lösung des
Bildgebungsverfahrens ist eine Anpassung anderer kommerzieller Anlagen
an unsere Vorgaben nicht möglich, da dies ein Kernbauteil der Anlage
ist. Für die Einleitung des Protonenstrahls in die Anlage wird eine
separates Fenster eingebaut. Das System wird daher an unsere
Anforderungen angepasst, um die angedachte Forschung und Entwicklung
nach unseren Wünschen zu ermöglichen. Diese speziellen Anforderungen
sind nicht durch das Standard-Gerät abgedeckt.
Die Herstellerfirma Precision Inc., versicherte uns auf entsprechende
Anfrage nach einem Vertriebspartner, dass angepasste Systeme nur von
ihnen selbst und direkt vertrieben werden. Gemäß des vorliegenden
Ausnahmetatbestand ist daher eine Direktbeauftragung an die Firma
Precision Inc. zulässig, da nur diese eine für uns brauchbare
technische Lösung mit einer rotierenden Röntgenquelle und spezifischen
Anpassung an das System für unser Forschungsvorhaben anbieten kann.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
05/11/2019
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Precision X-RAY Inc.
Postanschrift: 15 Commerce Drive
Ort: North Branford
NUTS-Code: 00
Postleitzahl: CT 06471
Land: Vereinigte Staaten
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bei dem unter Abschnitt V.2.1) angegebenen Datum handelt es sich um den
Tag der Entscheidung des Abschlusses des Vertrags, der Vertragsschluss
ist vorgesehen nach Ablauf der in § 135 Abs. 3 GWB vorgesehenen
Wartefrist von mindestens 10 Kalendertagen gerechnet ab dem Tag nach
der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des
Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt
gegeben. Daher wurde der fiktive Wert 1 EUR eingetragen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/11/2019
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