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Ausschreibung: Kleidung - DE-Troisdorf
Kleidung
Kleidung, Fußbekleidung, Gepäckartikel und Zubehör
Arbeitskleidung, besondere Arbeitsbekleidungen und Zubehör
Berufskleidung
Arbeitsbekleidung
Firmenkleidung
Dokument Nr...: 526998-2019 (ID: 2019110709065449147)
Veröffentlicht: 07.11.2019
*
DE-Troisdorf: Kleidung
2019/S 215/2019 526998
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: BwFuhrparkService GmbH
Postanschrift: Postfach 3195
Ort: Troisdorf
NUTS-Code: DEA2C
Postleitzahl: 53831
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail: [1]vergabestelle@bwfuhrpark.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]https://www.bwfuhrpark.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHUY1KP/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHUY1KP
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Öffentlicher Auftraggeber nach § 99 Nr. 2 GWB
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Mobilitätsdienstleistungen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Rahmenvertrag zur Lieferung von Dienstbekleidung
Referenznummer der Bekanntmachung: 19/Dienstbekleidung/02
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
18300000
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Vertragsgegenstand ist der Abschluss eines Rahmenvertrages zur
Lieferung von Dienstbekleidung. Die Auslieferung der Dienstbekleidung
erfolgt in der Regel deutschlandweit. Zur störungsfreien Abwicklung
muss ein telefonischer First-Level-Support (werktäglich von 8:00 Uhr
bis 17:00 Uhr) sichergestellt sein.
Die prozessuale Abbildung erfolgt über einen webbasierten Katalog.
Detaillierte Einzelheiten sind in der Leistungsbeschreibung (s. b.
Vergabeunterlagen) zu entnehmen. Dazu verpflichtet sich der
Auftragnehmer auf eigene Kosten, eine Systemanbindung an die Systeme
des Auftraggebers zu schaffen.
Der Auftragnehmer muss einen Webshop bis spätestens 4 Wochen nach
Zuschlagserteilung zur Verfügung stellen. In diesem Webshop müssen alle
Artikel der Ausschreibung (s. b. Vergabeunterlagen) bestellbar sein.
Der Webshop muss 24 h/7 Tage pro Woche verfügbar sein.
Aufgrund Zeilenbegrenzung dieses Formulars detaillierte Angaben siehe
Vergabeunterlagen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18000000
18100000
18110000
18113000
18222000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2C
Hauptort der Ausführung:
BwFuhrparkService GmbH Postfach 3195 53831 Troisdorf Die Auslieferung
der bestellten Waren erfolgt an die Standorte des Auftraggebers gemäß
Anlage Lieferadressen (s. b. Vergabeunterlagen).
Die Lie
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Vertragsgegenstand ist der Abschluss eines Rahmenvertrages zur
Lieferung von Dienstbekleidung.
Der Lieferumfang der Dienstbekleidung umfasst ein vom Auftraggeber fest
vorgegebenes Sortiment, welches detailliert in der Anlage
Artikelbeschreibung (s. b. Vergabeunterlagen) beschrieben ist. Im
groben umfasst dies für Herren: Sakko, Hose, Gürtel, Hemd kurzarm und
langarm, Schuhe, Krawatte, Poloshirt und Pullover. Im groben umfasst
dies für Damen: Blazer, Hose, Rock, Bluse kurzarm und langarm, Schuhe,
Schal, Poloshirt und Pullover. Im groben umfasst dies für Unisex:
Protokolljacke, Softshelljacke, Winterjacke und Fleecejacke. Im Rahmen
des Ausschreibungsverfahrens werden keine Muster gefordert. Nach
Zuschlagserteilung ist dem Auftraggeber je Artikel ein Probeexemplar
binnen 3 Wochen zur Begutachtung und finalen Freigabe kostenfrei zur
Verfügung zu stellen. Eine Begutachtung kann in Absprache zwischen
Auftraggeber und Auftragnehmer auch in den Räumlichkeiten des
Auftragnehmers stattfinden.
Der Auftragnehmer muss den Mitarbeitern des Auftraggebers eine
kostenfreie Möglichkeit der Vermessung zur Bestimmung der passenden
Konfektionsgröße zur Verfügung stellen. Die Auswahl der dazu geeigneten
Möglichkeiten steht dem Auftragnehmer frei. Die alleinige
Zurverfügungstellung einer Größentabelle ist jedoch nicht ausreichend.
Die Dienstbekleidung muss mit dem Schriftzug BwFuhrparkService"
gelabelt/gebrandet werden. Entsprechende Vorgaben zu Größe und Lage
sind der jeweiligen Artikelbeschreibung aus der Anlage
Artikelbeschreibung (s. b. Vergabeunterlagen) zu entnehmen.
Die prozessuale Abbildung der Dienstbekleidung erfolgt über einen
webbasierten Katalog. Detaillierte Einzelheiten sind in der
Leistungsbeschreibung (s. b. Vergabeunterlagen) zu entnehmen. Dazu
verpflichtet sich der Auftragnehmer auf eigene Kosten, eine
Systemanbindung an die Systeme des Auftraggebers zu schaffen.
Der Auftragnehmer muss einen Webshop bis spätestens 4 Wochen nach
Zuschlagserteilung zur Verfügung stellen. In diesem Webshop müssen alle
Artikel der Ausschreibung (s. b. Vergabeunterlagen) bestellbar sein.
Der Webshop muss 24 h/7 Tage pro Woche verfügbar sein.
Die Auslieferung der Dienstbekleidung erfolgt in der Regel
deutschlandweit. Die Lieferung von Waren innerhalb von Deutschland ist
versand- und portokostenfrei anzubieten. Zur störungsfreien Abwicklung
muss ein telefonischer First-Level-Support (werktäglich von 8:00 Uhr
bis 17:00 Uhr) sichergestellt sein.
Die verbindliche Lieferzeit für die Artikel liegt bei 21 Kalendertagen.
Mit dieser langen Lieferzeit geht der Auftraggeber davon aus, dass der
Auftragnehmer eine Labelung der Artikel erst nach der Bestellung
vornimmt. Damit soll ein separates Lager für gelabelte Artikel
vermieden werden (Ausnahme Retouren).
Der Auftraggeber erwartet entlang des Produktherstellungsprozesses ein
hohes Maß an Nachhaltigkeit und die Einhaltung von Sozial- und
Umweltstandards.
Im Bereich Sozialstandards sind die acht Aspekte der
ILO-Kernarbeitsnormen während des Herstellungsprozesses einzuhalten.
Im Bereich Umweltstandards sind folgende Anforderungen an den
Herstellungsprozess sicherzustellen:
Bei der Herstellung sind die geltenden Gesetze, Rechtsverordnungen
sowie Verwaltungsvorschriften auf dem Gebiet des Umwelt- und
Gefahrstoffrechtes einzuhalten. Insbesondere gilt dies für die
Einhaltung gesetzlicher Grenzwerte, sowie Herstellungs- und
Verwendungsverbote,
Stoffe, für die es Herstellungs-, Inverkehrbringungs- und/oder
Verwendungsverbote gibt, dürfen nicht verwendet werden,
Umweltschädliche Stoffe sind bei Herstellung der Kleidung weitgehend
zu minimieren.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Kostenkriterium - Name: Vergleich der errechneten gewichteten
Gesamtpreise miteinander / Gewichtung: 100
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2020
Ende: 31/01/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern er
nicht 3 Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt
wurde. Diese optionale Vertragsverlängerung kann maximal zweimal durch
den Auftraggeber erfolgen, womit der Vertrag dann spätestens am
31.1.2024 endet.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Der Liefer- und Abnahmeumfang ist auf eine max. Auftragssumme von 2,5
Mio. EUR über die gesamte Laufzeit begrenzt. (Abrufobergrenze)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis der
Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines
Unterauftragnehmers oder eines konzernverbundenen Unternehmens) in
Anspruch nimmt (sog. Eignungsleihe"), muss mit Angebotsabgabe
nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen
Kapazitäten dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft zur Verfügung
stehen. Zu diesem Zweck kann der Bieter/die Bietergemeinschaft
beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung des
betreffenden Unternehmens vorlegen.
Dieser Nachweis bzw. diese Erklärung ist als Anlage dem Angebot
beizufügen. Die nachfolgenden Eignungsnachweise sind auch für
Unternehmen vorzulegen, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft
zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft.
Im Falle einer Teilnahme als Bietergemeinschaft sind die
Eignungsnachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende
bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende
Dokumente, Nachweise, Angaben und Erklärungen unter Fristsetzung
nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Vergabestelle
vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden und ausgefüllt abzugeben.
Vorstehende Regelungen sind auch für die Nachweise gemäß Ziffer
III.1.2) und III. 1.3) zu beachten.
Allgemeine Angaben des Bieters (Vordruck):
Teilnahme als Einzelbieter oder Bietergemeinschaft,
Angaben zur Aufgabenteilung bei Bietergemeinschaft und Benennung des
bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft,
Unterbeauftragung von Leistungen,
Aktueller Handelsregisterauszug (Ausländische Unternehmen haben eine
vergleichbare Bescheinigung vorzulegen. Die Gleichwertigkeit ist vom
Bieter nachzuweisen.),
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB,
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
sind in Form einer Eigenerklärung (s. b. Vergabeunterlagen) Angaben zum
Gesamtjahresumsatz und Jahresumsatz im Bereich über Dienstbekleidung in
den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2016, 2017, 2018)
der Unternehmensniederlassung(en) zu machen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
ist im Jahresumsatz, bezogen auf die Leistungen des
Ausschreibungsgegenstandes, mindestens 2 Mio. Euro brutto pro
Geschäftsjahr für die vorstehend aufgeführten Jahre (2016, 2017,
2018)erforderlich.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Qualitätsmanagementsystem:
Es sind in den Vergabeunterlagen Angaben zum Qualitätsmanagementsystem
des Bieters zu machen.
Referenzen:
Eigenerklärung (s. b. Vergabeunterlagen) über erbrachte Leistungen in
Bezug auf Dienstbekleidung aus den letzten 3 Jahren (2016, 2017, 2018).
Die vorstehend geforderten Erklärungen über Referenzleistungen müssen
jeweils folgende Angaben enthalten:
Bezeichnung des Auftrags,
kurze Beschreibung des Leistungsumfangs,
Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner,
Zeitraum der Leistungserbringung.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Es gilt folgende Mindestanforderung:
Vorlage von Referenzleistungen aus den letzten 3 Jahren (2016, 2017,
2018), im Rahmen dessen mindestens 2 weitere Kunden mit
Dienstbekleidung über einen Mindestumsatz von je 200 000 EUR jährlich
ausgestattet wurden.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 13/12/2019
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 13/04/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 13/12/2019
Ortszeit: 13:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Abweichend zu § 41 Abs. 1 VgV sind die Vergabeunterlagen mit Bezug
auf § 41 Abs. 3 VgV in Verbindung mit § 5 Abs. 3 VgV in diesem
Vergabeverfahren nicht direkt abrufbar. Die Angebotsfrist ist daher
gemäß § 41 Abs. 1S. 2 VgV um 5 Kalendertage verlängert,
Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Vergabestelle
vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden und ausgefüllt abzugeben,
Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein
gemeinschaftliches Angebot ab, so wird dieses Angebot wie das Angebot
eines Einzelbieters behandelt. Bietergemeinschaften sind Einzelbietern
grundsätzlich gleichgestellt. Eine bestimmte Rechtsform ist nicht
vorgeschrieben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften
gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller vertraglichen
Verpflichtungen. In Bezug auf den Nachweis der Eignung gilt: Jedes
Mitglied einer Bietergemeinschaft hat seine Eignung für den Teil der
Leistungen nachzuweisen, den es im Auftragsfall übernimmt,
Ab einem Auftragswert von 30 000 EUR wird die Vergabestelle beim
Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem
Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und
bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur,
sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Weitere Erklärungen des Bieters:
Eigenerklärung Systemanbindung: Es ist ausdrücklich zu erklären, dass
bis spätestens 4 Wochen nach Zuschlagserteilung, auf bietereigene
Kosten, eine Systemanbindung an die Systeme des Auftraggebers,
geschaffen wird.
Eigenerklärung Einhaltung der geforderten Parameter gemäß Anlage
Artikelbeschreibung (s. b. Vergabeunterlagen): Es ist ausdrücklich zu
bestätigen, dass die in der Anlage Artikelbeschreibung geforderten
Parameter eingehalten werden.
Eigenerklärung First-Level-Support: Es ist ausdrücklich zu
bestätigen, dass zur Sicherstellung einer störungsfreien Abwicklung ein
telefonischer First-Level-Support (werktäglich von 8:00 Uhr bis 17:00
Uhr) eingerichtet wird.
Der Auftraggeber erwartet entlang des Produktherstellungsprozesses
ein hohes Maß an Nachhaltigkeit und die Einhaltung von Sozial- und
Umweltstandards, die durch den Bieter durch eine Zertifizierung mit
einem Label nachzuweisen sind. (s. b. Leistungsbeschreibung),
Eigenerklärung zum Umweltmanagementsystem
Die Nachweise erfolgen durch Eigenerklärungen gemäß Vergabeunterlagen.
Als Bieter kommen nur Unternehmen in Betracht, die
einen Jahresumsatz, bezogen auf die Leistungen des
Ausschreibungsgegenstandes, mindestens 2 Mio. EUR brutto pro
Geschäftsjahr für die unter II.1.2) aufgeführten Jahre nachweisen,
Referenzleistungen aus den letzten 3 Jahren (2016, 2017, 2018)
nachweisen, im Rahmen dessen mindestens 2 weitere Kunden mit
Dienstbekleidung über einen Mindestumsatz von je 200 000 EUR jährlich
ausgestattet wurden.
Die Nachweise erfolgen durch Angabe bzw. Eigenerklärung gemäß
Vergabeunterlagen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHUY1KP
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der Bestimmungen über
das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, der
BwFuhrparkService GmbH. Es gelten die Bestimmungen des Gesetzesgegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016,
veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016, Teil I Nr. 8,
ausgegeben zu Bonn am 23.2.2016.
In Bezug auf die Einreichung von Nachprüfungsanträgen gilt gemäß § 160
GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
eines Vertrags wegen unzulässig unterbliebener vorheriger
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information
durch die BwFuhrparkService GmbH geschlossen werden; bei Übermittlung
per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10
Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch
die Vergabestelle der BwFuhrparkService GmbH.
Die vorstehend genannte Frist von 10 bzw. 15 Kalendertagen läuft auch
dann ab, wenn der Bieter einen Vergaberechtsverstoß gemäß § 160 Abs. 3
Satz 1 Nr. 1 gerügt hat.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/11/2019
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References
1. mailto:vergabestelle@bwfuhrpark.de?subject=TED
2. https://www.bwfuhrpark.de/
3. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHUY1KP/documents
4. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHUY1KP
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