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Ausschreibung: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware) - DE-Frankfurt am Main
Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
Dokument Nr...: 526340-2019 (ID: 2019110609295648482)
Veröffentlicht: 06.11.2019
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  DE-Frankfurt am Main: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
   2019/S 214/2019 526340
   Auftragsbekanntmachung  Sektoren
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am
   Main mbH
   Postanschrift: Kurt-Schumacher-Straße 8
   Ort: Frankfurt am Main
   NUTS-Code: DE712
   Postleitzahl: 60311
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Becker, Jessica
   E-Mail: [1]j.becker@vgf-ffm.de
   Telefon: +49 6921325634
   Fax: +49 6921323336
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]https://www.vgf-ffm.de/
   Adresse des Beschafferprofils: [3]https://www.vgf-ffm.de/
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [4]https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTe
   nderFiles.ashx?subProjectId=xKKHHXnJ4TQ%253d
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [5]https://www.deutsche-evergabe.de/Dashboards/Dashboard_off
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Beschaffung von Tablets
   Referenznummer der Bekanntmachung: VGF 205/19
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   30210000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Lieferung von 850 Tablets für die Straßen  und U-Bahnfahrer der
   Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE712
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung von Tablets gem. Leistungsbeschreibung.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 05/01/2020
   Ende: 30/04/2020
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Die Eignung in Bezug auf die persönliche Lage des
   Wirtschaftsteilnehmers ist durch schriftliche Eigenerklärungen
   nachzuweisen:
   (1) über die ordnungsgemäße Eintragung in das Berufsregister.
   (2) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach gemäß § 123 Abs.
   1 und 4 sowie § 124 Abs. 1 Nr. 1-3 GWB.
   (3) über die Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
   (4) über ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von
   Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
   Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung
   unterfallen.
   Der Auftraggeber behält sich vor, zur Bestätigung der Eigenerklärungen
   Nachweise Dritter zu verlangen. Hierzu zählt auch die Auskunft aus dem
   Gewerbezentralregister auf Antrag des Betroffenen (§ 150 GewO).
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Eigenerklärung des Bieters über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des
   Auftrags in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
   Zur Vertragserfüllung werden Sicherheitsleistungen in Höhe von 5 %
   brutto der Auftragssumme verlangt.
   III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
   Und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind: Nach
   VOL/B, Besonderen Vertragsbestimmungen (HVA L-StB) und den ZVB/VOL StB
   (2017), die Bestandteil der Vergabeunterlagen sind, und zudem bei der
   unter Punkt I.3 genannten Stelle angefordert werden können
   III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
   wird, haben muss:
   Bietergemeinschaften (BIGE) haben mit ihrem Angebot eine von allen
   Mitgliedern unterschriebene Rechtsverbindliche Erklärung abzugeben,
   dass sie im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft mit
   bevollmächtigtem Vertreter bilden und alle Mitglieder als
   Gesamtschuldner haften (Bietergemeinschaftserklärung").
   Nimmt ein Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche
   und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die
   Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für
   die Auftragsausführung mit als Gesamtschuldner haften und eine
   entsprechende rechtsverbindliche Haftungserklärung abgeben.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Der Auftragnehmer (AN) verpflichtet sich mit dieser Erklärung im Falle
   der Auftragserteilung, für den Zeitraum seiner Leistungsverpflichtung
   eine Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von
   mindestens EUR 5 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 100
   000 EUR für Vermögensschäden je 2-fach maximiert p. a. (für
   Betriebshaftpflichtversicherung) bzw. 5 Mio. EUR für Personen- Sach-
   und mitversicherte Vermögensschäden, 1-fach maximiert p.
   a.(Umwelthaftpflichtversicherung) abzuschließen und nachzuweisen.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 02/12/2019
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2019
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 02/12/2019
   Ortszeit: 10:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch unter
   [6]https://www.deutsche-evergabe.de zum Kostenfreien Download zur
   Verfügung gestellt. Interessierte Unternehmen können sich über diese
   Seite neu Registrieren. Registrierte Unternehmen werden vom
   Auftraggeber über die Nachrichtenplattform des o. g. Online-Portals
   über Änderungen im Vergabeverfahren oder der Vergabeunterlagen
   informiert, die auf der unter Ziffer I.3 Angegebenen Internetseite
   erfolgen.
   (2) Eignungsnachweis
   Der Nachweis von Eignungskriterien bezüglich Fachkunde und
   Leistungsfähigkeit (Eignung) und das Nichtvorliegen der einzelnen
   Ausschlussgründe nach den §§ 123 oder 124 GWB kann  soweit darin
   enthalten  durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare
   Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die
   Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
   (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Der Öffentliche
   Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche
   Europäische Eigenerklärung (EEE). Gelangt das Angebot in die engere
   Wahl ist beim Einsatz von Nachunternehmen ist der o. g. Nachweis der
   Eignung und das Nichtvorliegen der einzelnen Ausschlussgründe nach den
   §§ 123 oder 124 GWB auch für die vorgesehenen Nachunternehmen wie
   beschrieben zu führen. Beim offenen Verfahren behält sich der
   öffentliche Auftraggeber vor, vor Zuschlagserteilung den Bieter und die
   Nachunternehmer, an die er den Auftrag vergeben will und die bislang
   nur eine Eigenerklärung als vorläufigen Nachweis vorgelegt haben oder
   auf hinterlegte Angaben im Präqualifikationsverzeichnis verwiesen
   haben, aufzufordern, die einschlägigen Nachweise unverzüglich zur
   Prüfung beizubringen.
   (3) Hinweispflicht bei Unvollständigkeit oder Unklarheiten
   Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen
   Unterlagen zu überzeugen. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen haben
   sie die Auftraggeberin in Textform unverzüglich darüber zu
   unterrichten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der
   Bieter Unklarheiten, so haben die Bieter die Auftraggeberin
   unverzüglich und vor Abgabe ihrer Angebote in Textform darauf
   hinzuweisen. Ferner haben die Bieter die Auftraggeberin auf eventuelle
   Widersprüche in den Verdingungsunterlagen unverzüglich in Textform
   aufmerksam zu machen. Gleiches gilt, falls die Bieter der Auffassung
   sind, dass die Unterlagen gegen geltendes Recht verstoßen.
   (4) Die Abgabe des Angebotes hat ausschließlich in elektronischer Form
   über das Online-Portal https://
   [7]www.deutsche-evergabe.de zu erfolgen.
   (5) Die von der VGF zur Verfügung gestellten Formulare (HVA-L-StB,
   sowie Anlagen) sind zwingend, sofern in dieser Veröffentlichung nicht
   anders erwähnt, zu verwenden.
   (6) Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Kommunikation zwischen
   Bietern und der Vergabestelle erfolgt über das Online-Portal
   [8]https://www.deutsche-evergabe.de. Wir empfehlen daher den
   interessierten Bietern sich auf diesem Portal zu registrieren, damit
   der Bieter über evtl. Bieterfragen bzw. über evtl. Änderungen in den
   Ausschreibungsunterlagen vollumfänglich informiert werden kann.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
   Regierungspräsidium Darmstadt
   Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3;
   Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
   Ort: Darmstadt
   Postleitzahl: 64283
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 6151126601
   Fax: +49 6151125816
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
   Regierungspräsidium Darmstadt
   Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3;
   Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
   Ort: Darmstadt
   Postleitzahl: 64283
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 6151126601
   Fax: +49 6151125816
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB.
   Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
   Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §
   97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
   Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
   Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu
   entstehen droht (§ 160 Abs. 1 und 2 GWB).
   Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
   soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
   aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum
   Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
   sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder bis zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2
   und Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass einer Rüge nicht
   Abgeholfen wird, ist ein Nachprüfungsantrag nur innerhalb von 15
   Kalendertagen []
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   01/11/2019
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   5. https://www.deutsche-evergabe.de/Dashboards/Dashboard_off
   6. https://www.deutsche-evergabe.de/
   7. http://www.deutsche-evergabe.de/
   8. https://www.deutsche-evergabe.de/
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