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Ausschreibung: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware) - DE-Frankfurt am Main
Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
Dokument Nr...: 526340-2019 (ID: 2019110609295648482)
Veröffentlicht: 06.11.2019
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DE-Frankfurt am Main: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
2019/S 214/2019 526340
Auftragsbekanntmachung Sektoren
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am
Main mbH
Postanschrift: Kurt-Schumacher-Straße 8
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712
Postleitzahl: 60311
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Becker, Jessica
E-Mail: [1]j.becker@vgf-ffm.de
Telefon: +49 6921325634
Fax: +49 6921323336
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]https://www.vgf-ffm.de/
Adresse des Beschafferprofils: [3]https://www.vgf-ffm.de/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[4]https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTe
nderFiles.ashx?subProjectId=xKKHHXnJ4TQ%253d
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[5]https://www.deutsche-evergabe.de/Dashboards/Dashboard_off
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Beschaffung von Tablets
Referenznummer der Bekanntmachung: VGF 205/19
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
30210000
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Lieferung von 850 Tablets für die Straßen und U-Bahnfahrer der
Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von Tablets gem. Leistungsbeschreibung.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 05/01/2020
Ende: 30/04/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die Eignung in Bezug auf die persönliche Lage des
Wirtschaftsteilnehmers ist durch schriftliche Eigenerklärungen
nachzuweisen:
(1) über die ordnungsgemäße Eintragung in das Berufsregister.
(2) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach gemäß § 123 Abs.
1 und 4 sowie § 124 Abs. 1 Nr. 1-3 GWB.
(3) über die Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
(4) über ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung
unterfallen.
Der Auftraggeber behält sich vor, zur Bestätigung der Eigenerklärungen
Nachweise Dritter zu verlangen. Hierzu zählt auch die Auskunft aus dem
Gewerbezentralregister auf Antrag des Betroffenen (§ 150 GewO).
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eigenerklärung des Bieters über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des
Auftrags in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
Zur Vertragserfüllung werden Sicherheitsleistungen in Höhe von 5 %
brutto der Auftragssumme verlangt.
III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
Und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind: Nach
VOL/B, Besonderen Vertragsbestimmungen (HVA L-StB) und den ZVB/VOL StB
(2017), die Bestandteil der Vergabeunterlagen sind, und zudem bei der
unter Punkt I.3 genannten Stelle angefordert werden können
III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
wird, haben muss:
Bietergemeinschaften (BIGE) haben mit ihrem Angebot eine von allen
Mitgliedern unterschriebene Rechtsverbindliche Erklärung abzugeben,
dass sie im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft mit
bevollmächtigtem Vertreter bilden und alle Mitglieder als
Gesamtschuldner haften (Bietergemeinschaftserklärung").
Nimmt ein Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche
und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die
Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für
die Auftragsausführung mit als Gesamtschuldner haften und eine
entsprechende rechtsverbindliche Haftungserklärung abgeben.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Der Auftragnehmer (AN) verpflichtet sich mit dieser Erklärung im Falle
der Auftragserteilung, für den Zeitraum seiner Leistungsverpflichtung
eine Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von
mindestens EUR 5 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 100
000 EUR für Vermögensschäden je 2-fach maximiert p. a. (für
Betriebshaftpflichtversicherung) bzw. 5 Mio. EUR für Personen- Sach-
und mitversicherte Vermögensschäden, 1-fach maximiert p.
a.(Umwelthaftpflichtversicherung) abzuschließen und nachzuweisen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 02/12/2019
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 02/12/2019
Ortszeit: 10:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch unter
[6]https://www.deutsche-evergabe.de zum Kostenfreien Download zur
Verfügung gestellt. Interessierte Unternehmen können sich über diese
Seite neu Registrieren. Registrierte Unternehmen werden vom
Auftraggeber über die Nachrichtenplattform des o. g. Online-Portals
über Änderungen im Vergabeverfahren oder der Vergabeunterlagen
informiert, die auf der unter Ziffer I.3 Angegebenen Internetseite
erfolgen.
(2) Eignungsnachweis
Der Nachweis von Eignungskriterien bezüglich Fachkunde und
Leistungsfähigkeit (Eignung) und das Nichtvorliegen der einzelnen
Ausschlussgründe nach den §§ 123 oder 124 GWB kann soweit darin
enthalten durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare
Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Der Öffentliche
Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche
Europäische Eigenerklärung (EEE). Gelangt das Angebot in die engere
Wahl ist beim Einsatz von Nachunternehmen ist der o. g. Nachweis der
Eignung und das Nichtvorliegen der einzelnen Ausschlussgründe nach den
§§ 123 oder 124 GWB auch für die vorgesehenen Nachunternehmen wie
beschrieben zu führen. Beim offenen Verfahren behält sich der
öffentliche Auftraggeber vor, vor Zuschlagserteilung den Bieter und die
Nachunternehmer, an die er den Auftrag vergeben will und die bislang
nur eine Eigenerklärung als vorläufigen Nachweis vorgelegt haben oder
auf hinterlegte Angaben im Präqualifikationsverzeichnis verwiesen
haben, aufzufordern, die einschlägigen Nachweise unverzüglich zur
Prüfung beizubringen.
(3) Hinweispflicht bei Unvollständigkeit oder Unklarheiten
Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen
Unterlagen zu überzeugen. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen haben
sie die Auftraggeberin in Textform unverzüglich darüber zu
unterrichten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der
Bieter Unklarheiten, so haben die Bieter die Auftraggeberin
unverzüglich und vor Abgabe ihrer Angebote in Textform darauf
hinzuweisen. Ferner haben die Bieter die Auftraggeberin auf eventuelle
Widersprüche in den Verdingungsunterlagen unverzüglich in Textform
aufmerksam zu machen. Gleiches gilt, falls die Bieter der Auffassung
sind, dass die Unterlagen gegen geltendes Recht verstoßen.
(4) Die Abgabe des Angebotes hat ausschließlich in elektronischer Form
über das Online-Portal https://
[7]www.deutsche-evergabe.de zu erfolgen.
(5) Die von der VGF zur Verfügung gestellten Formulare (HVA-L-StB,
sowie Anlagen) sind zwingend, sofern in dieser Veröffentlichung nicht
anders erwähnt, zu verwenden.
(6) Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Kommunikation zwischen
Bietern und der Vergabestelle erfolgt über das Online-Portal
[8]https://www.deutsche-evergabe.de. Wir empfehlen daher den
interessierten Bietern sich auf diesem Portal zu registrieren, damit
der Bieter über evtl. Bieterfragen bzw. über evtl. Änderungen in den
Ausschreibungsunterlagen vollumfänglich informiert werden kann.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3;
Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151126601
Fax: +49 6151125816
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3;
Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151126601
Fax: +49 6151125816
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §
97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu
entstehen droht (§ 160 Abs. 1 und 2 GWB).
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder bis zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2
und Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass einer Rüge nicht
Abgeholfen wird, ist ein Nachprüfungsantrag nur innerhalb von 15
Kalendertagen []
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/11/2019
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3. https://www.vgf-ffm.de/
4. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=xKKHHXnJ4TQ%253d
5. https://www.deutsche-evergabe.de/Dashboards/Dashboard_off
6. https://www.deutsche-evergabe.de/
7. http://www.deutsche-evergabe.de/
8. https://www.deutsche-evergabe.de/
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