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Ausschreibung: Gasspürgeräte - DE-Bonn
Gasspürgeräte
Erkennungsgeräte
Erkennungs- und Analysegeräte
Dokument Nr...: 525108-2019 (ID: 2019110609103147236)
Veröffentlicht: 06.11.2019
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DE-Bonn: Gasspürgeräte
2019/S 214/2019 525108
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Postanschrift: Brühler Straße 3
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [1]B19.11@bescha.bund.de
Telefon: +49 22899610-2714
Fax: +49 2289910610-2714
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.bescha.bund.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=291692
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]http://www.evergabe-online.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Photoionisationsdetektoren
(PID) und die Durchführung von Schulungen für den Zivil- und
Katastrophenschutz
Referenznummer der Bekanntmachung: B 19.11 - 7091/18/VV: 1
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
38431100
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Photoionisationsdetektoren
(PID) und die Durchführung von Schulungen für den Zivil- und
Katastrophenschutz.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
38431000
38430000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Bis zu 470 PID
Bis zu 460 Schulungen für den Nutzerkreis des des Gerätewagens
Dekontamination Personal (GW Dekon P)
Weitere abrufberechtigte öffentliche Auftraggeber:
Die im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung für den Bund handelnden und
zum Abruf aus dem KdB berechtigten Katastrophenschutzbehörden der
Länder. Dies sind im Einzelnen:
Die Katastrophenschutzbehörden Baden-Württembergs, das sind gem. § 4
LKatSG BW:
die unteren Verwaltungsbehörden als untere
Katastrophenschutzbehörden (Bürgermeisterämter der Stadtkreise und
Landratsämter);
die Regierungspräsidien als höhere Katastrophenschutzbehörden;
das Innenministerium als oberste Katastrophenschutzbehörde.
Die Katastrophenschutzbehörden Bayerns, das sind gem. § 2 Abs. 1
BayKSG: die Kreisverwaltungsbehörden, die Regierungen und das
Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr.
Die Katastrophenschutzbehörden Berlins, das sind gem. § 3 KatSG
Berlin: die Ordnungsbehörden, die nachgeordneten Ordnungsbehörden und
die Sonderbehörden, die für Ordnungsaufgaben zuständig sind, sowie die
Polizei.
Die Katastrophenschutzbehörden Brandenburgs, das sind gem. § 2
BbgBKG: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land.
Die Katastrophenschutzbehörden Bremens, das sind gem. VwV KatS-Org
Bremen: Der Senator für Inneres als Landeskatastrophenschutzbehörde und
als Ortskatastrophenschutzbehörden der Stadtgemeinde Bremen sowie der
Oberbürgermeister der Stadt Bremerhaven als
Ortskatastrophenschutzbehörde der Stadtgemeinde Bremerhaven.
Die Katastrophenschutzbehörden Hamburgs, das ist gem. § 2 HmbKatSG:
die Freie und Hansestadt Hamburg.
Die Katastrophenschutzbehörden Hessens, das sind gem. § 2 HBKG
Hessen: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land.
Die Katastrophenschutzbehörden Mecklenburg-Vorpommerns, das sind gem.
§ 2 Abs. 1 LKatSG M-V: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das
Land.
Die Katastrophenschutzbehörden Niedersachsens, das sind gem. § 2 Abs.
1 NKatSG: die Landkreise und kreisfreien Städten sowie die Städte
Cuxhaven und Hildesheim.
Die Katastrophenschutzbehörden Nordrhein-Westfalens, das sind gem. §
2 BHKG NRW: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land.
Die Katastrophenschutzbehörden von Rheinland-Pfalz, das sind gem. § 2
Abs. 1 LBKG Rh-Pf: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land.
Die Katastrophenschutzbehörden des Saarlands, das sind gem. § 2 Abs.
2 SBKG: die Landkreise, der Regionalverband Saarbrücken und das Land.
Die Katastrophenschutzbehörden des Freistaates Sachsen, das sind gem.
§ 3 SächsBRKG: die Landkreise, die kreisfreien Städte und der Freistaat
Sachsen.
Die Katastrophenschutzbehörden Sachsen-Anhalts, das sind gem. § 2
KatSG-LSA:
die Landkreise und kreisfreien Städte als untere
Katastrophenschutzbehörden;
das Landesverwaltungsamt als obere Katastrophenschutzbehörden;
das Ministerium des Innern als oberste Katastrophenschutzbehörde.
Die Katastrophenschutzbehörden von Schleswig-Holstein, das sind gem.
§ 3 LKatSG:
Die Landrätinnen und Landräte sowie die Bürgermeisterinnen und
Bürgermeister der kreisfreien Städte sowie die Bürgermeisterin oder der
Bürgermeister der Gemeinde Helgoland als untere
Katastrophenschutzbehörde;
Das Innenministerium als oberste Katastrophenschutzbehörde.
Die Katastrophenschutzbehörden des Freistaates Thüringen, das sind
gem. § 2 Abs. 1 ThürBKG: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das
Land.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 1 880 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende ist vom Bieter
auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird
von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt.
Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine
auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Umsatz:
Notwendige Bedingung um im vorliegenden Verfahren als geeignet
eingestuft zu werden ist, dass der Jahresumsatz des Bieters im letzten
Wirtschaftsjahr mindestens 900 000 EUR betrug.
Zur Angabe des Umsatzes soll der Vordruck Angaben zur
Unternehmensgröße und -umsatz verwendet werden.
Nachweis der Berechtigung zur Durchführung von Anpassungen:
Für folgende aus der Leistungsbeschreibung sich ergebende Anpassungen
von Gerät, PC-Software und Dokumentation ist nachzuweisen, dass eine
Berechtigung für die Durchführung dieser Anpassungen besteht:
Anpassung der Gastabelle entsprechend den Vorgaben des BBK,
Anpassung des Benutzerhandbuchs entsprechend den Vorgaben des BBK,
Soweit für die angebotenen Produkte erforderlich: Unter Abschnitt B
6.2.2.1 der Vergabeunterlage (VU0) genannte Firm-/ Softwareanpassungen.
Plant der Bieter diese Anpassungen selbst durchzuführen, so hat er im
Angebot nachzuweisen, dass:
er seitens des PID-Herstellers berechtigt ist entsprechende
Anpassungen durchzuführen oder
er seitens des PID-Herstellers im Zuschlagsfall die Berechtigung zur
Durchführung entsprechender Anpassungen erhalten wird.
Der Nachweis entfällt, wenn es sich beim Bieter um den PID-Hersteller
selbst handelt.
Plant der Bieter diese Anpassungen von einem Drittunternehmen
durchführen zu lassen, so hat er im Angebot nachzuweisen, dass
das Drittunternehmen seitens des PID-Herstellers berechtigt ist
entsprechende Anpassungen durchzuführen oder
das Drittunternehmen seitens des PID-Herstellers im Zuschlagsfall die
Berechtigung zur Durchführung entsprechender Anpassungen erhalten wird.
Der Nachweis entfällt, wenn es sich bei dem Drittunternehmen um den
PID-Hersteller selbst handelt.
Englischsprachige Nachweise der Berechtigung zur Durchführung von
Anpassungen sind zugelassen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Darstellung der Ressourcen für die Anpassung und Erstellung von Soft-
und Firmware:
Die in der Leistungsbeschreibung unter Abschnitt 4.2 geforderte
Software für die regelmäßige Aktualisierung der Gastabelle des PID
macht vorrausichtlich die Erstellung eines kleinen Softwaretools bzw.
die Anpassung von bereits beim Bieter bzw. Hersteller vorhandener
Software erforderlich. Darüber hinaus kann für die Erfüllung der
Anforderungen an den Alarm ggf. eine Firmwareanpassung des PID
erforderlich sein (Leistungsbeschreibung Abschnitt 3.4, Anforderungen
(1) bis (3) ). Unter Umständen ist auch zur Erfüllung der Anforderungen
an die PC-Software für die Nutzer des GW Dekon P (Leistungsbeschreibung
Abschnitt 4.1) eine Anpassung der bereits beim Bieter bzw. Hersteller
vorhandenen Software erforderlich.
Vom Bieter ist im Angebot darzustellen, auf welche Weise er
beabsichtigt zu gewährleisten, dass erforderliche Erstellungen bzw.
Anpassungen von Soft- und Firmware zügig und fachgerecht erbracht
werden.
Hierfür ist anzugeben,
Wer erforderliche Soft- und Firmwareanpassungen bzw. -erstellungen
voraussichtlich durchführen wird (Bieter selbst oder
Unterauftragnehmer),
Welche Ressourcen dafür zur Verfügung stehen:
Plant der Bieter, die Arbeiten selbst durchzuführen, so hat er im
Angebot die ihm dafür zur Verfügung stehenden Ressourcen zu
beschreiben.
Plant der Bieter, die Arbeiten von einem Unterauftragnehmer
durchführen zu lassen, so hat er im Angebot die dem Unterauftragnehmer
dafür zur Verfügung stehenden Ressourcen zu beschreiben.
Die Ressourcen werden als ausreichend angesehen, wenn beispielweise ein
Programmierer zur Verfügung steht, der Erfahrung hinsichtlich
Erstellung und Anpassung der betroffenen Soft-/ Firmware (PC-Software,
PID-Firmware) besitzt und die Erfahrungen und Qualifikationen dieses
Programmierers im Angebot angegeben werden. Die Angaben können
anonymisiert ohne Benennung von Namen erfolgen.
Hinweis zum Erfordernis einer Darstellung der Ressourcen:
Falls der Bieter nicht über Ressourcen für die Erstellung und Anpassung
von Soft-/ Firmware verfügt und diese auch nicht von einem
Unterauftragnehmer im Rahmen der Eignungsleihe erhält, so kann die o.
g. Darstellung der Ressourcen unter der Bedingung entfallen, dass
bereits bei der im Rahmen des Vergabeverfahrens stattfindenden
Erprobung Produkte vorgestellt werden, die die in der
Leistungsbeschreibung unter den Abschnitten 3.4 und 4 geforderten
Funktionen (Alarm, PC-Software für die Nutzer des GW Dekon P,
PC-Software für die regelmäßige Aktualisierung der Gastabelle des PID)
erfüllen. In einem solchen Fall wird davon ausgegangen, dass für die
Erbringung der Leistung keine Ressourcen für Softwareanpassung bzw.
-erstellung mehr erforderlich sind, da die geforderten Funktionen ja
bereits bei der Erprobung (Angebotsauswertung) funktionierend
vorgeführt wurden, also bereits existieren. Dies kann z. B. der Fall
sein, wenn die Funktionen in der Standardausführung des PID bereits
vorhanden sind.
Bitte beachten Sie jedoch, dass im Angebot entweder die o. g.
Darstellung der Ressourcen enthalten sein muss oder die in der
Leistungsbeschreibung unter den Abschnitten 3.4 und 4 geforderten
Funktionen bereits im Rahmen der Angebotsauswertung bei der Erprobung
funktionsfähig vorgestellt werden müssen. Bietern, die über Ressourcen
für die Anpassung und Erstellung von Soft- und Firmware verfügen wird
daher empfohlen, in jedem Fall eine entsprechende Darstellung ihrer
Ressourcen mit dem Angebot abzugeben, um für den Fall Vorsorge zu
treffen, dass bei der Erprobung die geforderten Funktionen wider
Erwarten nicht vorgeführt werden können.
(!) Referenzen & Anzahl der für Schulungen einsetzbaren Mitarbeiter:
Aus technischen Gründen können Angaben zu diesen Eigungskriterien im
Feld III.1.3) nicht aufgeführt werden. Diese Angaben sind daher im Feld
VI.3) Zusätzliche Angaben aufgeführt (s. u.).
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 14/01/2020
Ortszeit: 11:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 21/07/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 14/01/2020
Ortszeit: 12:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Fortsetzung Eignungskriterien Technische und berufliche
Leistungsfähigkeit (III.1.3) ):
Anzahl der für Schulungen einsetzbaren Mitarbeiter:
Der Bieter muss über mindestens 4 Mitarbeiter verfügen, die er für die
im Rahmen dieses Auftrags erforderlichen Schulungen einsetzen kann.
Setzt der Bieter für die Schulungen ganz oder teilweise
Unterauftragnehmer ein, so müssen der Bieter und seine für die
Schulungen eingesetzten Unterauftragnehmer zusammen in der Summe
mindestens 4 Mitarbeiter haben, die für Schulungen eingesetzt werden
können.
Verfügt der Bieter zusammen mit ggf. eingesetzten Unterauftragnehmern
nicht über mindestens 4 Mitarbeiter, die für die im Rahmen dieses
Auftrags erforderlichen Schulungen eingesetzt werden können, so wird er
als nicht geeignet eingestuft und ausgeschlossen.
Referenzen:
Notwendige Bedingung um im vorliegenden Verfahren als geeignet
eingestuft zu werden ist der Nachweis, dass der Bieter bereits
mindestens 400 tragbare, nicht ortsfeste Photoionisationsdetektoren
(PID) ausgeliefert hat. Es braucht sich dabei nicht zwingend um den
angebotenen PID zu handeln. Als Referenz können auch Lieferungen von
PID eines anderen Typs/ Herstellers genannt werden.
Genannte Referenzaufträge sollen in den letzten 3 Jahren erbracht
worden sein. Falls in den letzten 3 Jahren vor Angebotsfrist weniger
als 400 PID ausgeliefert wurden, so werden - zwecks Sicherstellung
eines ausreichenden Wettbewerbs - auch Referenzaufträge berücksichtigt,
bei denen die Lieferung bis zu maximal 5 Jahre vor Angebotsfrist
zurückliegt.
Referenzaufträge, bei denen die Lieferung mehr als fünf Jahre vor
Angebotsfrist zurückliegt, werden nicht berücksichtigt.
D. h. im Angebot ist zu benennen:
Entweder ein Referenzauftrag, in dessen Rahmen innerhalb der letzten
5 Jahre vor Angebotsfrist mindestens 400 tragbare, nicht ortsfeste PID
geliefert wurden oder
mehrere Referenzaufträge, in deren Rahmen innerhalb der letzten 5
Jahre vor Angebotsfrist in der Summe mindestens 400 tragbare, nicht
ortsfeste PID geliefert wurden.
Im Angebot sind für den Referenzauftrag/ die Referenzaufträge jeweils
folgende Daten anzugeben:
Angabe von Hersteller und Typ / Modell der gelieferten PID,
Anzahl der gelieferten PID,
Informationen zum Lieferzeitpunkt. Aus den Informationen zum
Lieferzeitpunkt muss hervorgehen, ob die Lieferung innerhalb der
letzten 5 Jahre vor Angebotsfrist erfolgt ist.
Angabe des Empfängers bzw. Auftraggebers der Referenzleistung.
Falls möglich, ist die Benennung von Ansprechpartnern des Empfängers/
Auftraggebers der Referenzleistung wünschenswert. Ob Ansprechpartner
des Empfängers/ Auftraggebers der Referenzleistung benannt werden, hat
keine Auswirkung auf die Prüfung und Wertung des Angebotes.
Für die Angaben zu den Referenzaufträgen soll der Vordruck Referenzen
verwendet werden, ggf. ergänzt um eine vom Bieter erstellte
Referenzliste.
(!) Da nach aktueller Rechtsprechung das Austauschen einer fehlerhaften
Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße
Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den
Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Vergabestelle,
mehrere bzw. alle als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen
einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen
zu verifizieren. Angaben, die der Verifikation nicht standhalten,
können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [5]vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: [6]http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und
bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber
dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten
durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist
der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem
BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der
Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen
spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160
Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu
wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang
der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu
stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber
informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser
Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per
Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des
Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu
richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags
verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote
enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben
ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu
wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden
Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/11/2019
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1. mailto:B19.11@bescha.bund.de?subject=TED
2. http://www.bescha.bund.de/
3. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=291692
4. http://www.evergabe-online.de/
5. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
6. http://www.bundeskartellamt.de/
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