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Ausschreibung: Gasspürgeräte - DE-Bonn
Gasspürgeräte
Erkennungsgeräte
Erkennungs- und Analysegeräte
Dokument Nr...: 525108-2019 (ID: 2019110609103147236)
Veröffentlicht: 06.11.2019
*
  DE-Bonn: Gasspürgeräte
   2019/S 214/2019 525108
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das
   Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
   Postanschrift: Brühler Straße 3
   Ort: Bonn
   NUTS-Code: DEA22
   Postleitzahl: 53119
   Land: Deutschland
   E-Mail: [1]B19.11@bescha.bund.de
   Telefon: +49 22899610-2714
   Fax: +49 2289910610-2714
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.bescha.bund.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=291692
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]http://www.evergabe-online.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Photoionisationsdetektoren
   (PID) und die Durchführung von Schulungen für den Zivil- und
   Katastrophenschutz
   Referenznummer der Bekanntmachung: B 19.11 - 7091/18/VV: 1
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   38431100
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Photoionisationsdetektoren
   (PID) und die Durchführung von Schulungen für den Zivil- und
   Katastrophenschutz.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   38431000
   38430000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Bis zu 470 PID
   Bis zu 460 Schulungen für den Nutzerkreis des des Gerätewagens
   Dekontamination Personal (GW Dekon P)
   Weitere abrufberechtigte öffentliche Auftraggeber:
   Die im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung für den Bund handelnden und
   zum Abruf aus dem KdB berechtigten Katastrophenschutzbehörden der
   Länder. Dies sind im Einzelnen:
    Die Katastrophenschutzbehörden Baden-Württembergs, das sind gem. § 4
   LKatSG BW:
    die unteren Verwaltungsbehörden als untere
   Katastrophenschutzbehörden (Bürgermeisterämter der Stadtkreise und
   Landratsämter);
    die Regierungspräsidien als höhere Katastrophenschutzbehörden;
    das Innenministerium als oberste Katastrophenschutzbehörde.
    Die Katastrophenschutzbehörden Bayerns, das sind gem. § 2 Abs. 1
   BayKSG: die Kreisverwaltungsbehörden, die Regierungen und das
   Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr.
    Die Katastrophenschutzbehörden Berlins, das sind gem. § 3 KatSG
   Berlin: die Ordnungsbehörden, die nachgeordneten Ordnungsbehörden und
   die Sonderbehörden, die für Ordnungsaufgaben zuständig sind, sowie die
   Polizei.
    Die Katastrophenschutzbehörden Brandenburgs, das sind gem. § 2
   BbgBKG: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land.
    Die Katastrophenschutzbehörden Bremens, das sind gem. VwV KatS-Org
   Bremen: Der Senator für Inneres als Landeskatastrophenschutzbehörde und
   als Ortskatastrophenschutzbehörden der Stadtgemeinde Bremen sowie der
   Oberbürgermeister der Stadt Bremerhaven als
   Ortskatastrophenschutzbehörde der Stadtgemeinde Bremerhaven.
    Die Katastrophenschutzbehörden Hamburgs, das ist gem. § 2 HmbKatSG:
   die Freie und Hansestadt Hamburg.
    Die Katastrophenschutzbehörden Hessens, das sind gem. § 2 HBKG
   Hessen: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land.
    Die Katastrophenschutzbehörden Mecklenburg-Vorpommerns, das sind gem.
   § 2 Abs. 1 LKatSG M-V: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das
   Land.
    Die Katastrophenschutzbehörden Niedersachsens, das sind gem. § 2 Abs.
   1 NKatSG: die Landkreise und kreisfreien Städten sowie die Städte
   Cuxhaven und Hildesheim.
    Die Katastrophenschutzbehörden Nordrhein-Westfalens, das sind gem. §
   2 BHKG NRW: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land.
    Die Katastrophenschutzbehörden von Rheinland-Pfalz, das sind gem. § 2
   Abs. 1 LBKG Rh-Pf: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land.
    Die Katastrophenschutzbehörden des Saarlands, das sind gem. § 2 Abs.
   2 SBKG: die Landkreise, der Regionalverband Saarbrücken und das Land.
    Die Katastrophenschutzbehörden des Freistaates Sachsen, das sind gem.
   § 3 SächsBRKG: die Landkreise, die kreisfreien Städte und der Freistaat
   Sachsen.
    Die Katastrophenschutzbehörden Sachsen-Anhalts, das sind gem. § 2
   KatSG-LSA:
    die Landkreise und kreisfreien Städte als untere
   Katastrophenschutzbehörden;
    das Landesverwaltungsamt als obere Katastrophenschutzbehörden;
    das Ministerium des Innern als oberste Katastrophenschutzbehörde.
    Die Katastrophenschutzbehörden von Schleswig-Holstein, das sind gem.
   § 3 LKatSG:
    Die Landrätinnen und Landräte sowie die Bürgermeisterinnen und
   Bürgermeister der kreisfreien Städte sowie die Bürgermeisterin oder der
   Bürgermeister der Gemeinde Helgoland als untere
   Katastrophenschutzbehörde;
    Das Innenministerium als oberste Katastrophenschutzbehörde.
    Die Katastrophenschutzbehörden des Freistaates Thüringen, das sind
   gem. § 2 Abs. 1 ThürBKG: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das
   Land.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 1 880 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 48
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Die Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende ist vom Bieter
   auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird
   von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt.
   Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine
   auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Umsatz:
   Notwendige Bedingung um im vorliegenden Verfahren als geeignet
   eingestuft zu werden ist, dass der Jahresumsatz des Bieters im letzten
   Wirtschaftsjahr mindestens 900 000 EUR betrug.
   Zur Angabe des Umsatzes soll der Vordruck Angaben zur
   Unternehmensgröße und -umsatz verwendet werden.
   Nachweis der Berechtigung zur Durchführung von Anpassungen:
   Für folgende aus der Leistungsbeschreibung sich ergebende Anpassungen
   von Gerät, PC-Software und Dokumentation ist nachzuweisen, dass eine
   Berechtigung für die Durchführung dieser Anpassungen besteht:
    Anpassung der Gastabelle entsprechend den Vorgaben des BBK,
    Anpassung des Benutzerhandbuchs entsprechend den Vorgaben des BBK,
    Soweit für die angebotenen Produkte erforderlich: Unter Abschnitt B
   6.2.2.1 der Vergabeunterlage (VU0) genannte Firm-/ Softwareanpassungen.
   Plant der Bieter diese Anpassungen selbst durchzuführen, so hat er im
   Angebot nachzuweisen, dass:
    er seitens des PID-Herstellers berechtigt ist entsprechende
   Anpassungen durchzuführen oder
    er seitens des PID-Herstellers im Zuschlagsfall die Berechtigung zur
   Durchführung entsprechender Anpassungen erhalten wird.
   Der Nachweis entfällt, wenn es sich beim Bieter um den PID-Hersteller
   selbst handelt.
   Plant der Bieter diese Anpassungen von einem Drittunternehmen
   durchführen zu lassen, so hat er im Angebot nachzuweisen, dass
    das Drittunternehmen seitens des PID-Herstellers berechtigt ist
   entsprechende Anpassungen durchzuführen oder
    das Drittunternehmen seitens des PID-Herstellers im Zuschlagsfall die
   Berechtigung zur Durchführung entsprechender Anpassungen erhalten wird.
   Der Nachweis entfällt, wenn es sich bei dem Drittunternehmen um den
   PID-Hersteller selbst handelt.
   Englischsprachige Nachweise der Berechtigung zur Durchführung von
   Anpassungen sind zugelassen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Darstellung der Ressourcen für die Anpassung und Erstellung von Soft-
   und Firmware:
   Die in der Leistungsbeschreibung unter Abschnitt 4.2 geforderte
   Software für die regelmäßige Aktualisierung der Gastabelle des PID
   macht vorrausichtlich die Erstellung eines kleinen Softwaretools bzw.
   die Anpassung von bereits beim Bieter bzw. Hersteller vorhandener
   Software erforderlich. Darüber hinaus kann für die Erfüllung der
   Anforderungen an den Alarm ggf. eine Firmwareanpassung des PID
   erforderlich sein (Leistungsbeschreibung Abschnitt 3.4, Anforderungen
   (1) bis (3) ). Unter Umständen ist auch zur Erfüllung der Anforderungen
   an die PC-Software für die Nutzer des GW Dekon P (Leistungsbeschreibung
   Abschnitt 4.1) eine Anpassung der bereits beim Bieter bzw. Hersteller
   vorhandenen Software erforderlich.
   Vom Bieter ist im Angebot darzustellen, auf welche Weise er
   beabsichtigt zu gewährleisten, dass erforderliche Erstellungen bzw.
   Anpassungen von Soft- und Firmware zügig und fachgerecht erbracht
   werden.
   Hierfür ist anzugeben,
    Wer erforderliche Soft- und Firmwareanpassungen bzw. -erstellungen
   voraussichtlich durchführen wird (Bieter selbst oder
   Unterauftragnehmer),
    Welche Ressourcen dafür zur Verfügung stehen:
    Plant der Bieter, die Arbeiten selbst durchzuführen, so hat er im
   Angebot die ihm dafür zur Verfügung stehenden Ressourcen zu
   beschreiben.
    Plant der Bieter, die Arbeiten von einem Unterauftragnehmer
   durchführen zu lassen, so hat er im Angebot die dem Unterauftragnehmer
   dafür zur Verfügung stehenden Ressourcen zu beschreiben.
   Die Ressourcen werden als ausreichend angesehen, wenn beispielweise ein
   Programmierer zur Verfügung steht, der Erfahrung hinsichtlich
   Erstellung und Anpassung der betroffenen Soft-/ Firmware (PC-Software,
   PID-Firmware) besitzt und die Erfahrungen und Qualifikationen dieses
   Programmierers im Angebot angegeben werden. Die Angaben können
   anonymisiert ohne Benennung von Namen erfolgen.
   Hinweis zum Erfordernis einer Darstellung der Ressourcen:
   Falls der Bieter nicht über Ressourcen für die Erstellung und Anpassung
   von Soft-/ Firmware verfügt und diese auch nicht von einem
   Unterauftragnehmer im Rahmen der Eignungsleihe erhält, so kann die o.
   g. Darstellung der Ressourcen unter der Bedingung entfallen, dass
   bereits bei der im Rahmen des Vergabeverfahrens stattfindenden
   Erprobung Produkte vorgestellt werden, die die in der
   Leistungsbeschreibung unter den Abschnitten 3.4 und 4 geforderten
   Funktionen (Alarm, PC-Software für die Nutzer des GW Dekon P,
   PC-Software für die regelmäßige Aktualisierung der Gastabelle des PID)
   erfüllen. In einem solchen Fall wird davon ausgegangen, dass für die
   Erbringung der Leistung keine Ressourcen für Softwareanpassung bzw.
   -erstellung mehr erforderlich sind, da die geforderten Funktionen ja
   bereits bei der Erprobung (Angebotsauswertung) funktionierend
   vorgeführt wurden, also bereits existieren. Dies kann z. B. der Fall
   sein, wenn die Funktionen in der Standardausführung des PID bereits
   vorhanden sind.
   Bitte beachten Sie jedoch, dass im Angebot entweder die o. g.
   Darstellung der Ressourcen enthalten sein muss oder die in der
   Leistungsbeschreibung unter den Abschnitten 3.4 und 4 geforderten
   Funktionen bereits im Rahmen der Angebotsauswertung bei der Erprobung
   funktionsfähig vorgestellt werden müssen. Bietern, die über Ressourcen
   für die Anpassung und Erstellung von Soft- und Firmware verfügen wird
   daher empfohlen, in jedem Fall eine entsprechende Darstellung ihrer
   Ressourcen mit dem Angebot abzugeben, um für den Fall Vorsorge zu
   treffen, dass bei der Erprobung die geforderten Funktionen wider
   Erwarten nicht vorgeführt werden können.
   (!) Referenzen & Anzahl der für Schulungen einsetzbaren Mitarbeiter:
   Aus technischen Gründen können Angaben zu diesen Eigungskriterien im
   Feld III.1.3) nicht aufgeführt werden. Diese Angaben sind daher im Feld
   VI.3) Zusätzliche Angaben aufgeführt (s. u.).
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 14/01/2020
   Ortszeit: 11:30
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 21/07/2020
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 14/01/2020
   Ortszeit: 12:00
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Entfällt
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Fortsetzung Eignungskriterien Technische und berufliche
   Leistungsfähigkeit (III.1.3) ):
   Anzahl der für Schulungen einsetzbaren Mitarbeiter:
   Der Bieter muss über mindestens 4 Mitarbeiter verfügen, die er für die
   im Rahmen dieses Auftrags erforderlichen Schulungen einsetzen kann.
   Setzt der Bieter für die Schulungen ganz oder teilweise
   Unterauftragnehmer ein, so müssen der Bieter und seine für die
   Schulungen eingesetzten Unterauftragnehmer zusammen in der Summe
   mindestens 4 Mitarbeiter haben, die für Schulungen eingesetzt werden
   können.
   Verfügt der Bieter zusammen mit ggf. eingesetzten Unterauftragnehmern
   nicht über mindestens 4 Mitarbeiter, die für die im Rahmen dieses
   Auftrags erforderlichen Schulungen eingesetzt werden können, so wird er
   als nicht geeignet eingestuft und ausgeschlossen.
   Referenzen:
   Notwendige Bedingung um im vorliegenden Verfahren als geeignet
   eingestuft zu werden ist der Nachweis, dass der Bieter bereits
   mindestens 400 tragbare, nicht ortsfeste Photoionisationsdetektoren
   (PID) ausgeliefert hat. Es braucht sich dabei nicht zwingend um den
   angebotenen PID zu handeln. Als Referenz können auch Lieferungen von
   PID eines anderen Typs/ Herstellers genannt werden.
   Genannte Referenzaufträge sollen in den letzten 3 Jahren erbracht
   worden sein. Falls in den letzten 3 Jahren vor Angebotsfrist weniger
   als 400 PID ausgeliefert wurden, so werden - zwecks Sicherstellung
   eines ausreichenden Wettbewerbs - auch Referenzaufträge berücksichtigt,
   bei denen die Lieferung bis zu maximal 5 Jahre vor Angebotsfrist
   zurückliegt.
   Referenzaufträge, bei denen die Lieferung mehr als fünf Jahre vor
   Angebotsfrist zurückliegt, werden nicht berücksichtigt.
   D. h. im Angebot ist zu benennen:
    Entweder ein Referenzauftrag, in dessen Rahmen innerhalb der letzten
   5 Jahre vor Angebotsfrist mindestens 400 tragbare, nicht ortsfeste PID
   geliefert wurden oder
    mehrere Referenzaufträge, in deren Rahmen innerhalb der letzten 5
   Jahre vor Angebotsfrist in der Summe mindestens 400 tragbare, nicht
   ortsfeste PID geliefert wurden.
   Im Angebot sind für den Referenzauftrag/ die Referenzaufträge jeweils
   folgende Daten anzugeben:
    Angabe von Hersteller und Typ / Modell der gelieferten PID,
    Anzahl der gelieferten PID,
    Informationen zum Lieferzeitpunkt. Aus den Informationen zum
   Lieferzeitpunkt muss hervorgehen, ob die Lieferung innerhalb der
   letzten 5 Jahre vor Angebotsfrist erfolgt ist.
    Angabe des Empfängers bzw. Auftraggebers der Referenzleistung.
   Falls möglich, ist die Benennung von Ansprechpartnern des Empfängers/
   Auftraggebers der Referenzleistung wünschenswert. Ob Ansprechpartner
   des Empfängers/ Auftraggebers der Referenzleistung benannt werden, hat
   keine Auswirkung auf die Prüfung und Wertung des Angebotes.
   Für die Angaben zu den Referenzaufträgen soll der Vordruck Referenzen
   verwendet werden, ggf. ergänzt um eine vom Bieter erstellte
   Referenzliste.
   (!) Da nach aktueller Rechtsprechung das Austauschen einer fehlerhaften
   Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße
   Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den
   Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Vergabestelle,
   mehrere bzw. alle als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen
   einzureichen.
   Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen
   zu verifizieren. Angaben, die der Verifikation nicht standhalten,
   können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
   Postanschrift: Villemombler Straße 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   E-Mail: [5]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Telefon: +49 2289499-0
   Fax: +49 2289499-163
   Internet-Adresse: [6]http://www.bundeskartellamt.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und
   bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber
   dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten
   durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
   Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch
   Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist
   der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem
   BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der
   Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen
   spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
   Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160
   Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
   Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu
   wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang
   der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu
   stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
   Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
   sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber
   informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser
   Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per
   Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
   Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
   Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des
   Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu
   richten.
   Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags
   verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote
   enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben
   ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu
   wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden
   Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und
   Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   05/11/2019
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   2. http://www.bescha.bund.de/
   3. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=291692
   4. http://www.evergabe-online.de/
   5. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
   6. http://www.bundeskartellamt.de/
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