Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
Am Stockborn 16, 60439 Frankfurt/M, FRG
Tel.: +49 6082-910101 Fax.: +49 6082-910200
E-Mail: info@icc-hofmann.net
Öffentliche Ausschreibungen

(1) Searching for "2019110509474646498" in Archived Documents Library (TED-ADL)


Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Rosenheim
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 524473-2019 (ID: 2019110509474646498)
Veröffentlicht: 05.11.2019
*
  DE-Rosenheim: Öffentlicher Verkehr (Straße)
   2019/S 213/2019 524473
   Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
   Rechtsgrundlage:
   Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
   Abschnitt I: Zuständige Behörde
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Landkreis Rosenheim
   Postanschrift: Wittelsbacherstraße 53
   Ort: Rosenheim
   NUTS-Code: DE21K
   Postleitzahl: 83022
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Landratsamt Rosenheim (Sachgebiet 14 - Schulen u.
   ÖPNV -) Rosenheimer Verkehrsgesellschaft - RoVG - Herr Zagler
   E-Mail: [1]johann.zagler@lra-rosenheim.de
   Telefon: +49 80313921400
   Fax: +49 803139291400
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]https://rovg.de/
   I.2)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
   I.3)Kommunikation
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   I.4)Art der zuständigen Behörde
   Regional- oder Kommunalbehörde
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Bedarfsverkehr
   (Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen) auf dem Gebiet des Landkreises
   Rosenheim
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   60112000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte Bereiche:
   Busverkehr (innerstädtisch/regional)
   Sonstige Beförderungsdienste
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE21K
   Hauptort der Ausführung:
   Landkreis Rosenheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   i) Der Landkreis Rosenheim beabsichtigt als zuständige Behörde iSd
   Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates
   vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007)
   einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche
   Personenverkehrsdienste in seinem Zuständigkeitsbereich zu erteilen.
   Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind öffentliche
   Personenverkehrsdienste im Bedarfsverkehr (On-Demand-Verkehr) auf dem
   Gebiet der Gemeinden Aschau i. Chiemgau, Bad Endorf, Bernau a.
   Chiemsee, Breitbrunn a. Chiemsee, Eggstädt, Frasdorf, Gstadt a.
   Chiemsee, Höslwang, Prien a. Chiemsee, Rimsting und Samerberg.
   Die beabsichtigte Vergabe betrifft das zuvor benannte Bedienungsgebiet.
   Der ÖDA bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste des ÖPNV im Sinne von
   § 8 PBefG als Linienverkehr im Sinne von §§ 42, 43 PBefG. Der ÖDA wird
   Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA
   bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den NVP
   in seiner jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände
   (wie z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und
   Klimaschutzes) anzupassen ist. Die Änderungsrechte beziehen sich auf
   Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste und auf
   Beförderungstarife. Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich
   des Bestands und Verlaufs der Linien als auch hinsichtlich des
   Fahrplan- und Tarifangebots oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z.
   B. Fahrzeug- und anderer Qualitätsstandards ergeben. Demzufolge können
   sich die Linien ändern, neue Linien hinzukommen oder heutige Linien
   wegfallen. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei
   reduzieren oder erweitern. Die zuständige Behörde kommt mit dieser
   Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a II
   Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i. V. m. Art. 7 II VO 1370/2007
   nach.
   Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist für
   eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge nach § 12 VI S. 1 PBefG sei
   auf die Ausführungen unter Abschnitt VI.1) verwiesen.
   ii) [Fortsetzung von Ziffer VI.1]:
   D) Voraussetzungen für die Entbindung von der Betriebspflicht für
   eigenwirtschaftlich genehmigte Verkehre
   Gemäß § 21 IV S. 3 PBefG bleibt die Erfüllung der Betriebspflicht für
   Bestandteile des Genehmigungsantrages (Standards), die nach § 12 Ia
   PBefG verbindlich zugesichert wurden, in der Regel zumutbar. Zumutbar
   sind daher alle wirtschaftlichen Auswirkungen, die sich aus Änderungen
   anderer Verkehre (v. a. Schienenverkehr, Stadtverkehre), der
   Schülerzahlen und Schulstandorte, der Tarifentwicklung in einem etwaig
   anzuwendenden Verbundtarif, der allgemeinen Nachfrageentwicklung und
   der allgemeinen wirtschaftlichen Lage ergeben. Das Verkehrsunternehmen
   ist insoweit gehalten, die Chancen und Risiken hieraus für die
   beantragte Laufzeit abzuschätzen.
   Eine Entbindung von der Betriebspflicht kommt des Weiteren gemäß § 21
   IV S. 2 PBefG nur für die Gesamtleistung in Betracht (keine
   Teilentbindung). Soweit ausnahmsweise wegen nicht vorhersehbarer
   Umstände eine Entbindung von der gesamten Betriebspflicht angezeigt
   ist, kommt diese nach Auffassung des Landkreises Rosenheim als
   zuständiger Behörde/ Aufgabenträger nur mit einem ausreichenden
   zeitlichen Vorlauf in Frage, der erforderlich ist, um eine lückenlose
   Weiterbedienung sicherzustellen. Dies sind mindestens 24 Monate. Hierzu
   sind deshalb im ausreichenden Maße Rückstellungen zu bilden, falls
   trotzdem ausnahmsweise eine Entbindung von der Betriebspflicht
   notwendig wird.
   (Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und
   Anforderungen)
   II.2.7)Voraussichtlicher Vertragsbeginn und Laufzeit des Vertrags
   Beginn: 01/06/2021
   Laufzeit in Monaten: 72
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   Wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Zusätzliche Angaben:
   A) Hinweis für die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge gem. § 8a II
   S. 2 PBefG
   Ein Antrag auf Erteilung einer gebündelten Genehmigung für einen
   eigenwirtschaftlichen Verkehr i. S. d. § 8 IV S.2 PBefG ist für die
   gesamte Laufzeit gemäß Abschnitt II.2.7) innerhalb der 3-Monats-Frist
   nach § 12 VI S. 1 PBefG zu stellen. Diese Frist wird durch diese
   Vorinformation für sämtliche von der beabsichtigten Vergabe umfassten
   Linienverkehre (siehe Abschnitt II.2.4) i) ausgelöst. Die
   Betriebsaufnahme der Verkehrsleistung ist der 1.6.2021. Der Betrieb der
   oben genannten Linien ist zu dem in Abschnitt II.2.7) genannten
   Betriebsbeginn aufzunehmen. Betriebsende ist am 31.5.2027.
   B) Vergabe als Gesamtleistung
   Die zuständige Behörde beabsichtigt eine Vergabe der Verkehrsleistungen
   in Abschnitt II.2.4) als Gesamtleistung (vgl. § 8a II S. 4 PBefG).
   C) Anforderungen an die Verkehre und eigenwirtschaftliche
   Genehmigungserteilung
   Gem. § 8a II S. 3 PBefG werden mit dem beabsichtigten ÖDA Anforderungen
   an die umfassten Verkehre hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt
   und Standards festgelegt. Diese mit dem ÖDA verbundenen Anforderungen
   sind in dem ergänzenden Dokument Ergänzendes Dokument zur
   Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
   und § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz einschließlich seiner
   Anlagen angegeben (vgl. § 8a II S. 5 PBefG). Das ergänzende Dokument
   einschließlich seiner Anlagen steht als Download unter folgendem Link
   zur Verfügung:
   [3]https://www.plan-mobil.de/ausschreibung/vab-lkrosenheim/
   Das ergänzende Dokument enthält verbindliche Anforderungen im Sinne von
   § 13 IIa PBefG. Diese Anforderungen sind nach Maßgabe von § 13 IIa
   PBefG ausschlaggebend für die Genehmigungsfähigkeit
   eigenwirtschaftlicher Anträge. Sie führen nach Maßgabe von § 13 IIa
   PBefG zur Ablehnung eines hiervon abweichenden eigenwirtschaftlichen
   Antrags; entsprechendes gilt für sich nur auf Teilleistungen beziehende
   eigenwirtschaftliche Anträge.
   In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die
   Genehmigungsfähigkeit eines eigenwirtschaftlichen Antrags neben der
   Dauerhaftigkeit (Abschnitt VI.1) bei A.) auch voraussetzt, dass die in
   dieser Vorabbekanntmachung angegebenen Anforderungen einschließlich der
   in den voranstehend benannten Dokumenten angegebenen Anforderungen als
   Standards nach § 12 Ia PBefG verbindlich zugesichert werden.
   Enthält der Genehmigungsantrag des Verkehrsunternehmens Zusagen bzgl.
   Überschreitungen der Anforderungen oder zur Erfüllung weiterer, in
   diesem Dokument nicht aufgelisteter Standards, so sind diese ebenfalls
   verbindlich zuzusichern. Die Zusicherungen sind mit dem Antrag auf
   Genehmigungserteilung in Schriftform unter Bezugnahme auf dieses
   Dokument bei der Genehmigungsbehörde einzureichen. Die zuständige
   Behörde will in diesem Fall in die Kontrolle dieser Auflagen
   eingebunden werden.
   [weiter unter II.2.4.ii]
   VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   31/10/2019
   [BUTTON] ×
Direktlinks
   HTML ____________________
   PDF ____________________
   PDFS ____________________
   XML ____________________
   [BUTTON] Schließen
References
   1. mailto:johann.zagler@lra-rosenheim.de?subject=TED
   2. https://rovg.de/
   3. https://www.plan-mobil.de/ausschreibung/vab-lkrosenheim/
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau