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Ausschreibung: Altpapiersammlung - DE-Altdorf
Altpapiersammlung
Abholung von Siedlungsabfällen
Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Recycling von Siedlungsabfällen
Dokument Nr...: 523357-2019 (ID: 2019110509324445482)
Veröffentlicht: 05.11.2019
*
  DE-Altdorf: Altpapiersammlung
   2019/S 213/2019 523357
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stadt Landshut
   Postanschrift: Äußere Parkstr. 1
   Ort: Altdorf
   NUTS-Code: DE221
   Postleitzahl: 84032
   Land: Deutschland
   E-Mail: [1]ausschreibungen@landshut.de
   Telefon: +49 871 / 88-1562
   Fax: +49 871 / 88-1859
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.landshut.de/ausschreibungen
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/2030990D-E
   D06-45E4-9D56-CD963F2B99CD
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/2030990D-E
   D06-45E4-9D56-CD963F2B99CD
   Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von
   Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein
   verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang
   zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich
   unter: [5]https://www.deutsche-evergabe.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Sammlung, Transport und Verwertung mit Containerstellung von Papier,
   Pappe und Kartonagen (PPK)
   Referenznummer der Bekanntmachung: Bauhof/2019-001-O
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   90511400
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Sammlung, Transport und Verwertung mit Containerstellung von Papier,
   Pappe und Kartonagen (PPK) der Stadt Landshut.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   90511000
   90510000
   90514000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE221
   Hauptort der Ausführung:
   In den Vergabeunterlagen aufgeführt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Sammlung von PPK im Holsystem erfolgt nach dem beiliegenden
   verbindlichen Tourenplan über die im Eigentum der Stadt befindlichen
   Behälter bei den Haushaltungen. Hier stehen 2019 folgende Behälter:
    mit 4-wöchiger Abfuhr: 7 225 x 240 l MGB und 443 x 1 100 l MGB,
    mit 2-wöchiger Abfuhr: 213 x 1 100 l MGB Im Bringsystem erfolgt die
   PPK Sammlung in der Stadt über die 109 PPK Sammelstellen als stationäre
   Abfallsammlung mit
    254 Depot-/Iglucontainer,
    16 Abrollcontainer,
    2 Unterflursystemen.
   Der Unternehmer wickelt die Sammlung im Bringsystem eigenverantwortlich
   und bedarfsgerecht ab, damit keine Überfüllungen an den Sammelstellen
   vorkommen. Die anschließende Transportleistung in beiden PPK
   Sammelsystemen erfolgt nach Leerung der Sammelbehälter (MGB bzw.
   Depotcontainer/Iglus + ARC) im Bedarfsfall zu einem genehmigten
   Zwischenlager bzw. direkt zu einer stofflichen Verwertungsanlage.
   Sofern notwendig: erfolgt die gesetzeskonforme Sortierung der
   gesammelten PPK. Mengenerfassung durch Verwiegung der Gesamtmenge je
   Sammeltour oder ARC, der Verwertungsmengen an PPK auf einer geeichten
   Waage. Ordnungsgemäße und schadlose stoffliche Verwertung der
   angenommenen PPK, unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften des
   Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der Abfallwirtschaftssatzung der
   Stadt. Eigenverantwortliche Abwicklung einer gesetzeskonformen
   Dokumentation gegenüber allen Behörden (insbesondere gegenüber dem BAB)
   nach den gültigen gesetzlichen Grundlagen und nach der Vorgabe der BAB
   je Sammeltour/ARC. Bereitstellung eines ausreichend qualifizierten und
   geschulten Personals nach den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben,
   insbesondere bei der Sammlung und der Verwertung der PPK. Die Stadt
   stellt alle vorgegebenen PPK Container  Sammelstellen des Bringsystems
   dem Unternehmer kostenfrei zur Verfügung.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Nähe zur Betriebsstätte / Gewichtung: 10
   Qualitätskriterium - Name: Nachweis der Verwertung / Gewichtung: 15
   Qualitätskriterium - Name: Konzept Beschwerde-/Reklamationsmanagement /
   Gewichtung: 5
   Qualitätskriterium - Name: Mitarbeiterqualifikation / Gewichtung: 5
   Qualitätskriterium - Name: Bezahlung des Sammelteams / Gewichtung: 5
   Qualitätskriterium - Name: Nachhaltigkeit / Gewichtung: 10
   Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 100
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/07/2020
   Ende: 30/06/2023
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Es ist eine verlängerte Vertragslaufzeit bis max. 30.6.2026 möglich.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der in §§ 123, 124 GWB genannten
   Ausschlussgründe.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Der Gesamtumsatz des Unternehmens und der Umsatz in den der
   Verwertung von PPK in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
   2016 bis 2018;
    Nachweis, dass keine der im Vertrag genannten Ausschlussgründe
   zutreffen (z. B. Insolvenzverfahren, Liquidation, schwere Verfehlung,
   unzutreffende Erklärung)  eine Eigenerklärung gemäß der Anlage ist
   möglich.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Die auf dem Gebiet der ausgeschriebenen Leistungen bestehenden
   Erfahrungen in der Erbringung vergleichbarer Leistungen in den letzten
   5 Jahren bei mindestens einem kommunalen Auftraggeber mit Belegung
   durch eine Referenzliste PPK-Verwertung;
    Nennung von mindestens 1 Mitarbeiter des Unternehmers mit mindestens
   3 Jahren nachweislicher Erfahrung in der Rubrik PPK-Verwertung;
    Nachweise und Angaben über den geforderten Versicherungsschutz zur
   Allgemeinen Haftpflichtversicherung inkl. Angabe der versicherten
   Schadensarten (Personen-, Vermögens- und Sachschäden), den Umfang der
   Deckung und der jeweiligen Versicherungssummen;
    gültiges Entsorgungsfachbetriebszertifikat nach EfbV und § 56 KrWG;
    Nachweis/Anlagengenehmigung über den angebotenen und
   gesetzeskonformen Verwertungsweg(e) der stofflichen Verwertung der
   gesammelten PPK Fraktionen
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 10/12/2019
   Ortszeit: 13:30
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/04/2020
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 10/12/2019
   Ortszeit: 13:30
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Die Angebotsöffnung erfolgt elektronisch, die Anwesenheit von Bietern
   ist nicht erlaubt.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern
   Postanschrift: Maximilianstr. 39
   Ort: München
   Postleitzahl: 80538
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   Telefon: +49 892176-2411
   Fax: +49 892176-2847
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
   soweit:
    der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
   bleibt unberührt,
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
   oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. §
   160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
   Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1
   Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die
   Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie
   im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   04/11/2019
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   5. https://www.deutsche-evergabe.de/
   6. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
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