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Ausschreibung: Altpapiersammlung - DE-Altdorf
Altpapiersammlung
Abholung von Siedlungsabfällen
Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Recycling von Siedlungsabfällen
Dokument Nr...: 523357-2019 (ID: 2019110509324445482)
Veröffentlicht: 05.11.2019
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DE-Altdorf: Altpapiersammlung
2019/S 213/2019 523357
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Landshut
Postanschrift: Äußere Parkstr. 1
Ort: Altdorf
NUTS-Code: DE221
Postleitzahl: 84032
Land: Deutschland
E-Mail: [1]ausschreibungen@landshut.de
Telefon: +49 871 / 88-1562
Fax: +49 871 / 88-1859
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.landshut.de/ausschreibungen
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/2030990D-E
D06-45E4-9D56-CD963F2B99CD
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/2030990D-E
D06-45E4-9D56-CD963F2B99CD
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von
Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein
verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang
zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich
unter: [5]https://www.deutsche-evergabe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Sammlung, Transport und Verwertung mit Containerstellung von Papier,
Pappe und Kartonagen (PPK)
Referenznummer der Bekanntmachung: Bauhof/2019-001-O
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90511400
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Sammlung, Transport und Verwertung mit Containerstellung von Papier,
Pappe und Kartonagen (PPK) der Stadt Landshut.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90511000
90510000
90514000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE221
Hauptort der Ausführung:
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Sammlung von PPK im Holsystem erfolgt nach dem beiliegenden
verbindlichen Tourenplan über die im Eigentum der Stadt befindlichen
Behälter bei den Haushaltungen. Hier stehen 2019 folgende Behälter:
mit 4-wöchiger Abfuhr: 7 225 x 240 l MGB und 443 x 1 100 l MGB,
mit 2-wöchiger Abfuhr: 213 x 1 100 l MGB Im Bringsystem erfolgt die
PPK Sammlung in der Stadt über die 109 PPK Sammelstellen als stationäre
Abfallsammlung mit
254 Depot-/Iglucontainer,
16 Abrollcontainer,
2 Unterflursystemen.
Der Unternehmer wickelt die Sammlung im Bringsystem eigenverantwortlich
und bedarfsgerecht ab, damit keine Überfüllungen an den Sammelstellen
vorkommen. Die anschließende Transportleistung in beiden PPK
Sammelsystemen erfolgt nach Leerung der Sammelbehälter (MGB bzw.
Depotcontainer/Iglus + ARC) im Bedarfsfall zu einem genehmigten
Zwischenlager bzw. direkt zu einer stofflichen Verwertungsanlage.
Sofern notwendig: erfolgt die gesetzeskonforme Sortierung der
gesammelten PPK. Mengenerfassung durch Verwiegung der Gesamtmenge je
Sammeltour oder ARC, der Verwertungsmengen an PPK auf einer geeichten
Waage. Ordnungsgemäße und schadlose stoffliche Verwertung der
angenommenen PPK, unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften des
Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der Abfallwirtschaftssatzung der
Stadt. Eigenverantwortliche Abwicklung einer gesetzeskonformen
Dokumentation gegenüber allen Behörden (insbesondere gegenüber dem BAB)
nach den gültigen gesetzlichen Grundlagen und nach der Vorgabe der BAB
je Sammeltour/ARC. Bereitstellung eines ausreichend qualifizierten und
geschulten Personals nach den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben,
insbesondere bei der Sammlung und der Verwertung der PPK. Die Stadt
stellt alle vorgegebenen PPK Container Sammelstellen des Bringsystems
dem Unternehmer kostenfrei zur Verfügung.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Nähe zur Betriebsstätte / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Nachweis der Verwertung / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Konzept Beschwerde-/Reklamationsmanagement /
Gewichtung: 5
Qualitätskriterium - Name: Mitarbeiterqualifikation / Gewichtung: 5
Qualitätskriterium - Name: Bezahlung des Sammelteams / Gewichtung: 5
Qualitätskriterium - Name: Nachhaltigkeit / Gewichtung: 10
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 100
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2020
Ende: 30/06/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Es ist eine verlängerte Vertragslaufzeit bis max. 30.6.2026 möglich.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der in §§ 123, 124 GWB genannten
Ausschlussgründe.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Gesamtumsatz des Unternehmens und der Umsatz in den der
Verwertung von PPK in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
2016 bis 2018;
Nachweis, dass keine der im Vertrag genannten Ausschlussgründe
zutreffen (z. B. Insolvenzverfahren, Liquidation, schwere Verfehlung,
unzutreffende Erklärung) eine Eigenerklärung gemäß der Anlage ist
möglich.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die auf dem Gebiet der ausgeschriebenen Leistungen bestehenden
Erfahrungen in der Erbringung vergleichbarer Leistungen in den letzten
5 Jahren bei mindestens einem kommunalen Auftraggeber mit Belegung
durch eine Referenzliste PPK-Verwertung;
Nennung von mindestens 1 Mitarbeiter des Unternehmers mit mindestens
3 Jahren nachweislicher Erfahrung in der Rubrik PPK-Verwertung;
Nachweise und Angaben über den geforderten Versicherungsschutz zur
Allgemeinen Haftpflichtversicherung inkl. Angabe der versicherten
Schadensarten (Personen-, Vermögens- und Sachschäden), den Umfang der
Deckung und der jeweiligen Versicherungssummen;
gültiges Entsorgungsfachbetriebszertifikat nach EfbV und § 56 KrWG;
Nachweis/Anlagengenehmigung über den angebotenen und
gesetzeskonformen Verwertungsweg(e) der stofflichen Verwertung der
gesammelten PPK Fraktionen
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 10/12/2019
Ortszeit: 13:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/04/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 10/12/2019
Ortszeit: 13:30
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Die Angebotsöffnung erfolgt elektronisch, die Anwesenheit von Bietern
ist nicht erlaubt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [6]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
soweit:
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. §
160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1
Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die
Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie
im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/11/2019
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4. https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/2030990D-ED06-45E4-9D56-CD963F2B99CD
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