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Ausschreibung: Fußbodenbeläge - DE-Berlin
Fußbodenbeläge
Dokument Nr...: 521744-2019 (ID: 2019110509061543815)
Veröffentlicht: 05.11.2019
*
DE-Berlin: Fußbodenbeläge
2019/S 213/2019 521744
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Bauauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof
Projekt GmbH
Postanschrift: Columbiadamm 10, A2
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Tempelhof Projekt GmbH
E-Mail: [1]vergabe@tempelhof-projekt.de
Telefon: +49 30200037400
Fax: +49 30200037499
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.thf-berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: [3]https://pkm.conclude.com/thf-vs-btu
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Management und Entwicklung des denkmalgeschützten
Flughafengebäudes
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Ehemaliges Revuetheater
Referenznummer der Bekanntmachung: 18-B-Ver-0109
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
44112200
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Das ehemalige Revuetheater im Bauteil C des ehemaligen Flughafens
Tempelhof wird instandgesetzt.
Los 6 Bodenbelagsarbeiten.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 16 169.78 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300
Hauptort der Ausführung:
Flughafen Berlin Tempelhof
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Untergrundvorbereitung mit Entkopplungsplatten zur Überbrückung von
Estrichanschlüssen an höhengleiche Betondeckenüberzüge.
Im Bestand sind Betondeckenüberzüge im Bereich der alten
Bühnenkonstruktion des ehemaligen Revuetheaters vorgefunden worden,
welche höhengleich zum anschließendem schwimmenden Estrichs sind. Da
die Gesamtfläche des Fußbodens einheitlich mit einem Linoleum-Belag
ausgeführt werden soll sind hierfür besondere Maßnahmen erforderlich,
die mit dem Angebot vom 16.9.2019 angeboten worden sind.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
aufgeführten Fälle)
* Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Gemäß § 132 Abs. 1 Satz 1 GWB erfordern wesentliche Änderungen eines
öffentlichen Auftrags während der Vertragslaufzeit ein neues
Vergabeverfahren. Bei dem gegenständlichen Vertrag handelt es sich um
einen laufenden, öffentlichen Auftrag.
Nach § 132 Abs. 1 Satz 2 GWB sind solche Änderungen wesentlich, die
dazu führen, dass sich der öffentliche Auftrag erheblich von dem
ursprüngliche vergebenen Auftrag unterscheidet. Dies ist anzunehmen,
wenn eines der Beispiele des § 132 Abs. 1 Satz 3 GWB erfüllt ist.
Vorliegend kommt § 132 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 GWB in Betracht. Danach
liegt eine erhebliche Auftragsänderung vor, wenn mit der Änderung der
Umfang des öffentlichen Auftrags erheblich ausgeweitet wird. Die
Kostenschätzung beläuft sich auf 6 502,27 EUR und ist als Teil des
Gesamtprojektes zu sehen, welches wesentlich über dem relevanten
EU-Schwellenwert von 5 548 000 EUR. Der ursprüngliche Auftragswert
beläuft sich auf ca. 16 169,78 EUR. Die neu zu beauftragenden
Leistungen würden damit ca. 40 % der ursprünglichen Auftragssumme
darstellen.
Damit liegt eine wesentliche Vertragsänderung vor.
Eine wesentliche Änderung eines öffentlichen Auftrags kann ohne die
Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens erfolgen, wenn einer der
Ausnahmetatbestände des § 132 Abs. 2 GWB erfüllt ist.
Gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 und 3 GWB dürfen Verträge um bis zu 50 Prozent
des Wertes des ursprünglichen Auftrags erhöht werden, wenn die weiteren
dort genannten Anforderungen eingehalten werden. Die Regelungen des §
132 Abs. 2 GWB erlauben ausweislich der Gesetzesbegründung zu § 132
GWB eine Änderung des ursprünglichen Vertrags unabhängig davon, ob es
sich um eine wesentliche Änderung im Sinne des § 132 Abs. 1 GWB handelt
oder nicht.
Die vorgesehene Erweiterung des Auftrags beläuft sich auf weniger als
50 % des ursprünglichen Auftrags (siehe oben).
§ 132 Abs. 2 GWB setzt weiter voraus, dass zusätzliche Liefer-, Bau-
oder Dienstleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den
ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren und ein Wechsel des
Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht
erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen
Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre.
Diese Tatbestände sind in dem hier vorliegenden Verfahren einschlägig,
weil sich die bauausführende Firma bereits an einem Punkt der Leistung
befindet, an dem ein Auftragnehmerwechsel zu erheblicher
Zeitverzögerung führen würde und ggf. Leistungen durch den vermeintlich
neuen Auftragnehmer nochmals neu definiert bzw. bewertet werden
müssten.
Dass dieser Zustand folglich mit erheblichen Mehrkosten verbunden ist,
ist hier selbstredend.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [4]2018/S 206-469213
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 31000-036-292.18
Los-Nr.: 6
Bezeichnung des Auftrags:
Bodenbelagsarbeiten
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
01/11/2019
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Raumausstatter Kiekbach GmbH
Ort: Dannenwalde
NUTS-Code: DE40A
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 6 669.27 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige
exante-Transparenzbekanntmachung. Die Auftraggeberin beabsichtigt,
einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen.
Der Vertragsschlluss soll voraussichtlich nach Ablauf von 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, erfolgen.
Unter Ziffer V.2.1) wurde das Datum der Absendung dieser Bekanntmachung
eingetragen, da das Formular keine Eintragung von Dateien in der
Zukunft zulässt und eine Angabe erfolgen muss.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [5]vergabekammer@senweb.berlin.de
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Internet-Adresse:
[6]https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/ver
gabekammer/
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 135 GWB (Unwirksamkeit):
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber:
1) Gegen § 134 verstoßen hat; oder
2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist;
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen; und
3) Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1
Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen
Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung
der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens,
das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [7]vergabekammer@senweb.berlin.de
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Internet-Adresse:
[8]https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/ver
gabekammer/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/11/2019
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References
1. mailto:vergabe@tempelhof-projekt.de?subject=TED
2. http://www.thf-berlin.de/
3. https://pkm.conclude.com/thf-vs-btu
4. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:469213-2018:TEXT:DE:HTML
5. mailto:vergabekammer@senweb.berlin.de?subject=TED
6. https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
7. mailto:vergabekammer@senweb.berlin.de?subject=TED
8. https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
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