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Ausschreibung: Fußbodenbeläge - DE-Berlin
Fußbodenbeläge
Dokument Nr...: 521744-2019 (ID: 2019110509061543815)
Veröffentlicht: 05.11.2019
*
  DE-Berlin: Fußbodenbeläge
   2019/S 213/2019 521744
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Bauauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof
   Projekt GmbH
   Postanschrift: Columbiadamm 10, A2
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE300
   Postleitzahl: 12101
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Tempelhof Projekt GmbH
   E-Mail: [1]vergabe@tempelhof-projekt.de
   Telefon: +49 30200037400
   Fax: +49 30200037499
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.thf-berlin.de
   Adresse des Beschafferprofils: [3]https://pkm.conclude.com/thf-vs-btu
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Management und Entwicklung des denkmalgeschützten
   Flughafengebäudes
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Ehemaliges Revuetheater
   Referenznummer der Bekanntmachung: 18-B-Ver-0109
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   44112200
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Das ehemalige Revuetheater im Bauteil C des ehemaligen Flughafens
   Tempelhof wird instandgesetzt.
   Los 6 Bodenbelagsarbeiten.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 16 169.78 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE300
   Hauptort der Ausführung:
   Flughafen Berlin Tempelhof
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Untergrundvorbereitung mit Entkopplungsplatten zur Überbrückung von
   Estrichanschlüssen an höhengleiche Betondeckenüberzüge.
   Im Bestand sind Betondeckenüberzüge im Bereich der alten
   Bühnenkonstruktion des ehemaligen Revuetheaters vorgefunden worden,
   welche höhengleich zum anschließendem schwimmenden Estrichs sind. Da
   die Gesamtfläche des Fußbodens einheitlich mit einem Linoleum-Belag
   ausgeführt werden soll sind hierfür besondere Maßnahmen erforderlich,
   die mit dem Angebot vom 16.9.2019 angeboten worden sind.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Preis
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
   Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
   aufgeführten Fälle)
     * Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
   Erläuterung:
   Gemäß § 132 Abs. 1 Satz 1 GWB erfordern wesentliche Änderungen eines
   öffentlichen Auftrags während der Vertragslaufzeit ein neues
   Vergabeverfahren. Bei dem gegenständlichen Vertrag handelt es sich um
   einen laufenden, öffentlichen Auftrag.
   Nach § 132 Abs. 1 Satz 2 GWB sind solche Änderungen wesentlich, die
   dazu führen, dass sich der öffentliche Auftrag erheblich von dem
   ursprüngliche vergebenen Auftrag unterscheidet. Dies ist anzunehmen,
   wenn eines der Beispiele des § 132 Abs. 1 Satz 3 GWB erfüllt ist.
   Vorliegend kommt § 132 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 GWB in Betracht. Danach
   liegt eine erhebliche Auftragsänderung vor, wenn mit der Änderung der
   Umfang des öffentlichen Auftrags erheblich ausgeweitet wird. Die
   Kostenschätzung beläuft sich auf 6 502,27 EUR und ist als Teil des
   Gesamtprojektes zu sehen, welches wesentlich über dem relevanten
   EU-Schwellenwert von 5 548 000 EUR. Der ursprüngliche Auftragswert
   beläuft sich auf ca. 16 169,78 EUR. Die neu zu beauftragenden
   Leistungen würden damit ca. 40 % der ursprünglichen Auftragssumme
   darstellen.
   Damit liegt eine wesentliche Vertragsänderung vor.
   Eine wesentliche Änderung eines öffentlichen Auftrags kann ohne die
   Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens erfolgen, wenn einer der
   Ausnahmetatbestände des § 132 Abs. 2 GWB erfüllt ist.
   Gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 und 3 GWB dürfen Verträge um bis zu 50 Prozent
   des Wertes des ursprünglichen Auftrags erhöht werden, wenn die weiteren
   dort genannten Anforderungen eingehalten werden. Die Regelungen des §
   132 Abs. 2 GWB erlauben  ausweislich der Gesetzesbegründung zu § 132
   GWB  eine Änderung des ursprünglichen Vertrags unabhängig davon, ob es
   sich um eine wesentliche Änderung im Sinne des § 132 Abs. 1 GWB handelt
   oder nicht.
   Die vorgesehene Erweiterung des Auftrags beläuft sich auf weniger als
   50 % des ursprünglichen Auftrags (siehe oben).
   § 132 Abs. 2 GWB setzt weiter voraus, dass zusätzliche Liefer-, Bau-
   oder Dienstleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den
   ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren und ein Wechsel des
   Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht
   erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen
   Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre.
   Diese Tatbestände sind in dem hier vorliegenden Verfahren einschlägig,
   weil sich die bauausführende Firma bereits an einem Punkt der Leistung
   befindet, an dem ein Auftragnehmerwechsel zu erheblicher
   Zeitverzögerung führen würde und ggf. Leistungen durch den vermeintlich
   neuen Auftragnehmer nochmals neu definiert bzw. bewertet werden
   müssten.
   Dass dieser Zustand folglich mit erheblichen Mehrkosten verbunden ist,
   ist hier selbstredend.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [4]2018/S 206-469213
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: 31000-036-292.18
   Los-Nr.: 6
   Bezeichnung des Auftrags:
   Bodenbelagsarbeiten
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   01/11/2019
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Raumausstatter Kiekbach GmbH
   Ort: Dannenwalde
   NUTS-Code: DE40A
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 6 669.27 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige
   exante-Transparenzbekanntmachung. Die Auftraggeberin beabsichtigt,
   einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen.
   Der Vertragsschlluss soll voraussichtlich nach Ablauf von 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, erfolgen.
   Unter Ziffer V.2.1) wurde das Datum der Absendung dieser Bekanntmachung
   eingetragen, da das Formular keine Eintragung von Dateien in der
   Zukunft zulässt und eine Angabe erfolgen muss.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
   Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
   Ort: Berlin
   Postleitzahl: 10825
   Land: Deutschland
   E-Mail: [5]vergabekammer@senweb.berlin.de
   Telefon: +49 3090138316
   Fax: +49 3090137613
   Internet-Adresse:
   [6]https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/ver
   gabekammer/
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 135 GWB (Unwirksamkeit):
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber:
   1) Gegen § 134 verstoßen hat; oder
   2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist;
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
   Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
   1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
   2) Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen; und
   3) Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1
   Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen
   Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung
   der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige
   Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
   Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens,
   das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
   Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
   Ort: Berlin
   Postleitzahl: 10825
   Land: Deutschland
   E-Mail: [7]vergabekammer@senweb.berlin.de
   Telefon: +49 3090138316
   Fax: +49 3090137613
   Internet-Adresse:
   [8]https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/ver
   gabekammer/
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   01/11/2019
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References
   1. mailto:vergabe@tempelhof-projekt.de?subject=TED
   2. http://www.thf-berlin.de/
   3. https://pkm.conclude.com/thf-vs-btu
   4. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:469213-2018:TEXT:DE:HTML
   5. mailto:vergabekammer@senweb.berlin.de?subject=TED
   6. https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
   7. mailto:vergabekammer@senweb.berlin.de?subject=TED
   8. https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
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