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Ausschreibung: Niederflurbusse - DE-München
Niederflurbusse
Gelenkbusse
Dokument Nr...: 521115-2019 (ID: 2019110409333443177)
Veröffentlicht: 04.11.2019
*
DE-München: Niederflurbusse
2019/S 212/2019 521115
Auftragsbekanntmachung Sektoren
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AeroGround Flughafen München GmbH
Postanschrift: Postfach 23 17 55
Ort: München
NUTS-Code: DE21A
Postleitzahl: 85326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Flughafen München GmbH - Beschaffung
E-Mail: [1]vergabe@munich-airport.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.munich-airport.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9DDH2M/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9DDH2M
I.6)Haupttätigkeit(en)
Flughafenanlagen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Flughafen München_2019-1002364_Rahmenvertrag Passagierbusse
Referenznummer der Bekanntmachung: 2019-1002364
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34121400
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Flughafen München GmbH beabsichtigt die Beschaffung von Niederflur-
und Gelenkbussen (jeweils mit Diesel- und Elektroantrieb) in vier Losen
als Rahmenvereinbarungen mit insgesamt bis zu 50 Passagierbussen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 4
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Niederflurbus mit Dieselantrieb mit einem geplanten Abrufvolumen von
bis zu 20 Fahrzeugen.
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34121400
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21A
Hauptort der Ausführung:
Flughafen München GmbH
Postfach 23, 17, 55
85326 München
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Niederflurbus mit Dieselantrieb mit einem geplanten Abrufvolumen von
bis zu 20 Fahrzeugen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 72
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 8
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr
Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots
aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber
auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen
am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die
nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird
eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1 000
Punkte erreichen kann. Von diesen 1 000 Punkten entfallen
maximal 800 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3), wobei
hiervon maximal 600 Punkte auf die Unterlagen zu den Referenzangaben
nach Ziffer III.1.3 d) entfallen maximal 100 Punkte entfallen auf die
Bewertung der Unterlagen nach Ziffer III.1.3 a) und jeweils maximal 50
Punkte entfallen auf die Bewertung der Unterlagen nach Ziffer III.1.3
b) und c)
maximal 200 Punkte entfallen auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.2
a).
Bei der Bewertung der Referenzangaben werden bewertet:
Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger
besonderer Umstände der Leistungserbringung (maximal 300 Punkte),
Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen (maximal 250
Punkte),
Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen (maximal 50
Punkte).
Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten
Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand
des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und
uneingeschränkt;
4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen
aufweisen;
3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und
Schwächen aufweisen;
2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und
Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers
enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen
aufweisen;
0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind,
oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum
jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Der Auftraggeber wird Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei
einer Bewertung weniger als 600 Punkte erreichen. Ebenso wird der
Auftraggeber Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei der
Bewertung eines Kriteriums gemäß voranstehendem Bewertungsmaßstab 0
oder 1 Punkt erhalten. Die Entscheidungen erfolgen nach pflichtgemäßem
Ermessen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze.
Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch
die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung
mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der
prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache
Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur
Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der
Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle
berücksichtigen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Siehe Vergabeunterlagen
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Niederflurbus mit Elektroantrieb mit einem geplanten Abrufvolumen von
bis zu 10 Fahrzeugen.
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34121400
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21A
Hauptort der Ausführung:
Flughafen München GmbH
Postfach 23, 17, 55
85326 München
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Niederflurbus mit Elektroantrieb mit einem geplanten Abrufvolumen von
bis zu 10 Fahrzeugen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 72
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 8
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr
Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots
aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber
auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen
am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die
nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird
eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000
Punkte erreichen kann. Von diesen 1 000 Punkten entfallen
maximal 800 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3), wobei
hiervon maximal 600 Punkte auf die Unterlagen zu den Referenzangaben
nach Ziffer III.1.3 d) entfallen, maximal 100 Punkte entfallen auf die
Bewertung der Unterlagen nach Ziffer III.1.3 a) und jeweils maximal 50
Punkte entfallen auf die Bewertung der Unterlagen nach Ziffer III.1.3
b) und c)
maximal 200 Punkte entfallen auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.2
a).
Bei der Bewertung der Referenzangaben werden bewertet:
Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger
besonderer Umstände der Leistungserbringung (maximal 300 Punkte),
Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen (maximal 250
Punkte),
Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen (maximal 50
Punkte).
Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten
Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand
des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und
uneingeschränkt;
4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen
aufweisen;
3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und
Schwächen aufweisen;
2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und
Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers
enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen
aufweisen;
0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind,
oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum
jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Der Auftraggeber wird Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei
einer Bewertung weniger als 600 Punkte erreichen. Ebenso wird der
Auftraggeber Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei der
Bewertung eines Kriteriums gemäß voranstehendem Bewertungsmaßstab 0
oder 1 Punkt erhalten. Die Entscheidungen erfolgen nach pflichtgemäßem
Ermessen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze.
Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch
die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung
mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der
prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache
Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur
Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der
Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle
berücksichtigen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Siehe Vergabeunterlagen
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gelenkbus mit Dieselantrieb mit einem geplanten Abrufvolumen von bis zu
15 Fahrzeugen.
Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34121200
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21A
Hauptort der Ausführung:
Flughafen München GmbH
Postfach 23, 17, 55
85326 München
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gelenkbus mit Dieselantrieb mit einem geplanten Abrufvolumen von bis zu
15 Fahrzeugen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 72
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 8
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr
Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots
aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber
auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen
am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die
nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird
eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1 000
Punkte erreichen kann. Von diesen 1 000 Punkten entfallen
maximal 800 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3), wobei
hiervon maximal 600 Punkte auf die Unterlagen zu den Referenzangaben
nach Ziffer III.1.3 d) entfallen maximal 100 Punkte entfallen auf die
Bewertung der Unterlagen nach Ziffer III.1.3 a) und jeweils maximal 50
Punkte entfallen auf die Bewertung der Unterlagen nach Ziffer III.1.3
b) und c)
Maximal 200 Punkte entfallen auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.2
a).
Bei der Bewertung der Referenzangaben werden bewertet:
Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger
besonderer Umstände der Leistungserbringung (maximal 300 Punkte),
Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen (maximal 250
Punkte),
Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen (maximal 50
Punkte).
Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten
Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand
des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und
uneingeschränkt;
4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen
aufweisen;
3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und
Schwächen aufweisen;
2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und
Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers
enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen
aufweisen;
0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind,
oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum
jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Der Auftraggeber wird Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei
einer Bewertung weniger als 600 Punkte erreichen. Ebenso wird der
Auftraggeber Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei der
Bewertung eines Kriteriums gemäß voranstehendem Bewertungsmaßstab 0
oder 1 Punkt erhalten. Die Entscheidungen erfolgen nach pflichtgemäßem
Ermessen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze.
Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch
die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung
mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der
prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache
Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur
Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der
Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle
berücksichtigen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Siehe Vergabeunterlagen
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gelenkbus mit Elektroantrieb mit einem geplanten Abrufvolumen von bis
zu 5 Fahrzeugen.
Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34121200
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21A
Hauptort der Ausführung:
Flughafen München GmbH
Postfach 23, 17, 55
85326 München
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gelenkbus mit Elektroantrieb mit einem geplanten Abrufvolumen von bis
zu 5 Fahrzeugen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 72
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 8
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr
Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots
aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber
auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen
am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die
nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird
eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000
Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000 Punkten entfallen
maximal 800 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3), wobei
hiervon maximal 600 Punkte auf die Unterlagen zu den Referenzangaben
nach Ziffer III.1.3 d) entfallen, maximal 100 Punkte entfallen auf die
Bewertung der Unterlagen nach Ziffer III.1.3 a) und jeweils maximal 50
Punkte entfallen auf die Bewertung der Unterlagen nach Ziffer III.1.3
b) und c)
maximal 200 Punkte entfallen auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.2
a).
Bei der Bewertung der Referenzangaben werden bewertet:
Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger
besonderer Umstände der Leistungserbringung (maximal 300 Punkte),
Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen (maximal 250
Punkte),
Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen (maximal 50
Punkte).
Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten
Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand
des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und
uneingeschränkt;
4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen
aufweisen;
3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und
Schwächen aufweisen;
2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und
Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers
enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen
aufweisen;
0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind,
oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum
jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Der Auftraggeber wird Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei
einer Bewertung weniger als 600 Punkte erreichen. Ebenso wird der
Auftraggeber Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei der
Bewertung eines Kriteriums gemäß voranstehendem Bewertungsmaßstab 0
oder 1 Punkt erhalten. Die Entscheidungen erfolgen nach pflichtgemäßem
Ermessen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze.
Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch
die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung
mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der
prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache
Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur
Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der
Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle
berücksichtigen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Siehe Vergabeunterlagen
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
a) Eigenerklärung,
Aa) dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines
Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder
Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu
einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer
Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr
als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt
worden ist.
Bb) dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen
des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber
nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
cc) dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht
nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die
Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3
GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem
Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des
Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die
Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von
Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB
entsprechend.
Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB
auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen
Ausschlussgründe vorliegt. Die Nennung der vorliegend unter Ziffer
III.1.1) a) der Bekanntmachung benannten Ausschlussgründe ist daher
nicht abschließend.
Dd) dass für den Bewerber kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123
GWB vorliegt.
b) Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder eine
gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen
Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des
Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine
Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der
vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge,
Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher
Übersetzung).
Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der
Bieter zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum
für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens
wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4) der
vorliegenden Bekanntmachung verwiesen, für eine ggf. erforderliche
Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden
(Bewertung) wird auf Ziffer II.2.9) verwiesen. Zusätzlich zu den
voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bewerbers nach
voranstehender Ziffer III.1.1 a) sind keine Bescheinigungen oder
Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder
Kopien) vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an
der Erfüllung der vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder
Erklärungen im vorgenannten Sinn zu fordern.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die
Einreichung der unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) der vorliegenden
Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Eigenerklärungen nicht
ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und
Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und
Nachweisen inhaltlich nicht übereinstimmen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
a) Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto), der auf
Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen
vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahre.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens
wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4)
verwiesen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
a) Benennung der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beim Bewerber beschäftigten
Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach
Berufsgruppen sowie nach Anzahl
b) Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens des Bewerbers,
insbesondere für die Zuständigkeiten, in die die hier ausgeschriebenen
Leistungen fallen, z. B. durch Vorlage eines Organigramms
(Gliederungsplans) des Unternehmens
Hinweis: Vorliegend wird kein auftragsbezogenes Projektorganigramm
gefordert, sondern eine unternehmensbezogene Darstellung, z. B. ein
Unternehmensorganigramm.
c) Darstellung und Nachweis eines aktuell verwendeten
Qualitätsmanagementsystems, beispielsweise nach DIN EN ISO 9001 oder
gleichwertig
d) Angaben je Los zu mindestens 3 realisierten oder in der Realisierung
weit fortgeschrittenen Referenzprojekte des Bewerbers aus den vor der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei
denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung
(vgl. Vergabeunterlagen) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden.
Weit fortgeschritten ist ein Referenzprojekt, wenn bereits die
Auslieferung von Bussen/Fahrzeugen erfolgt ist.
Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt:
Name und Adresse des Auftraggebers, die Benennung eines
Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse
bleibt vorbehalten.
Bezeichnung des Referenzobjekts
Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen mit Beschreibung
der Busse/Fahrzeuge nach Antrieb (Verbrennungsmotor oder alternativer
Antrieb und nach Art (Solobus oder Gelenkbus)
Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen mit ca.
Angaben zur Auftragssumme, Anzahl der beauftragten Busse/Fahrzeuge
sowie Anzahl der zum Schlusstermin für die Einreichung von
Teilnahmeanträgen bereits ausgelieferten Busse
Zeitraum der Leistungserbringung.
Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit
Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht
wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die
Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist
anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens
wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4)
verwiesen.
Der Auftraggeber weist insbesondere für das Los 4 darauf hin, dass
vergleichbare Referenzen vorgegeben werden und keine identischen
Referenzen. Für das Los 4 bedeutet dies, dass nur Referenzen über
Gelenkbusse mit Elektroantrieb zugelassen wären. Ein Bewerber kann
seine Erfahrung auch durch Referenzen für Gelenkbusse einerseits und
Busse mit Elektroantrieb darlegen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu Ziffer III.1.3 d) siehe die voranstehende Anzahl an Referenzen.
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung
der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die
Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen,
zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht
eingegangenen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Die Prüfung bezieht
sich auf die Einhaltung etwaiger in Ziffer III.1.1) bis III.1.3)
genannter Mindestanforderungen.
Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber
inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den
in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannten Unterlagen vorliegt. Kann im
Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der
Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.
Eine ggf. erforderliche Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt gemäß
Ziffer II.2.9).
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
wird, haben muss:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige
Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als
Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer
Bewerbergemeinschaft muss zusätzlich zum Bewerbungsbogen nach Ziffer
VI.3 d) für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft - eine
ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem
Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der
Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der
Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden
Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen
Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft in Textform abgegeben werden. Die
Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen
Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall ist darzustellen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 21/11/2019
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
a) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100
Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Auftraggeber im vorliegenden Vergabeverfahren ist: AeroGround Flughafen
München GmbH
Der vorgenannte Auftraggeber wird im Vergabeverfahren von der Flughafen
München GmbH vertreten.
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind
bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der
Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft,
sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder
technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen
(z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer
III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen
insoweit in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen, als die
Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat
der Bewerber gesondert mit dem Teilnahmeantrag die
Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren
Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über
die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im
Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit
ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber
im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem
Umfang der Eignungsleihe haftet.
Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für
die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder
Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung
(Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen,
so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen
als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese
Kapazitäten benötigt werden.
c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher
Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher
Übersetzung.
d) Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen
Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der
Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist über die
Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals unter
[5]https://www.dtvp.de/ herunterzuladen. Eine vorherige Registrierung
auf v. g. Vergabeplattform ist erforderlich.
Die Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin (s. Ziffer IV.2.2)
über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden.
e) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
Aa) Der Auftraggeber behält sich vor, die nach Ziffer I.3
veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den
ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der
Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zur Verfügung
zu stellen.
Bb) Der Auftraggeber behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den
Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in
Verhandlungen einzutreten.
f) Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter
dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
g) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens
13.11.2019 über die Vergabeplattform des Auftraggebers eingereicht
werden.
h) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der
Mindestzahl von 3 zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende
Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor,
bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von 3 wertungsfähigen
Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer
losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9DDH2M
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern Vergabekammer
Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [6]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein
Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere
unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: siehe Ziffer VI.4.1)
Ort: München
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/10/2019
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1. mailto:vergabe@munich-airport.de?subject=TED
2. http://www.munich-airport.de/
3. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9DDH2M/documents
4. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9DDH2M
5. https://www.dtvp.de/
6. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
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