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Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-Potsdam
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Dokument Nr...: 520383-2019 (ID: 2019110409220042448)
Veröffentlicht: 04.11.2019
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DE-Potsdam: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2019/S 212/2019 520383
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AOK Nordost Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Brandenburger Straße 72
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): AOK-Bundesverband, Zentrale Vergabestelle, Silke
Renner
E-Mail: [1]vergabestelle@bv.aok.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.aok.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKDH3N/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKDH3N
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Entwicklung, Anpassung und Pflege von Anwendungen im Bereich Business
Analytics
Referenznummer der Bekanntmachung: 2019-10-30-NO-REN
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Neuentwicklung, Weiterentwicklung, Anpassung und Pflege von Anwendungen
im Bereich Business Analytics.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE3
NUTS-Code: DE4
NUTS-Code: DE8
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Mit rund 1,8 Millionen Versicherten ist die AOK Nordost die größte
Krankenkasse in der Region. Ihre Größe ist die Grundlage für Sicherheit
in bewegten Zeiten, exzellenten Service, innovative Leistungen und
höchste Kompetenz in allen Gesundheitsfragen. Ziel der AOK ist es, den
Wachstumskurs beizubehalten, die zahlreichen qualitätsgesicherten
Gesundheitsprogramme weiter zu entwickeln und durch Innovation viele
Vorteile im Wettbewerb zu sichern.
In dieser Eigenschaft schreibt die AOK Nordost den vorliegenden
Rahmenvertrag zur Neuentwicklung, Weiterentwicklung, Anpassung und
Pflege von Anwendungen im Bereich Business Analytics inklusive Beratung
und Interimsbetrieb aus. Ziel des zu schließenden Vertrages ist es,
innerhalb der Vertragslaufzeit für die AOK Nordost den Bedarf an
Entwicklungsleistungen für Business-Intelligence-Anwendungen und den
zugehörigen Integrations- und Beratungsleistungen zu decken. Die
Bedarfsdeckung erfolgt auf der Grundlage von Einzelabrufen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 36
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Auftraggeberin ist berechtigt, den Vertrag einmalig um maximal ein
Jahr zu verlängern.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
(1) Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister. Bewerber mit
Sitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen
des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen
(sofern Eintragung erforderlich oder zutreffend);
(2) Eigenerklärung, dass keiner der in §§ 123, 124 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannten Ausschlussgründe vorliegt.
Bezüglich der weiteren Einzelheiten wird auf Anlage 7 der
Vergabeunterlagen verwiesen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Bestätigung über das Bestehen einer gültigen
Betriebshaftpflichtversicherung, die Mindestdeckungssummen von 1 000
000,00 EUR für Vermögensschäden und 1 000 000,00 EUR für Sachschäden
ausweist. Der Nachweis über die bestehende und gültige
Betriebshaftpflichtversicherung kann bereits mit Abgabe des Angebotes
eingereicht werden, ist jedoch spätestens auf Aufforderung der
Auftraggeberin vorzulegen. Erfüllt der Nachweis des Versicherers nicht
die in der Bekanntmachung genannte Ausgestaltung
(Mindestdeckungssummen), hat der Bieter zu erklären, dass er
unverzüglich nach Zuschlagserteilung eine
Betriebshaftpflichtversicherung in der Höhe der geforderten
Mindestdeckungssummen abschließen oder die bestehende
Betriebshaftpflichtversicherung erweitern und anschließend den Nachweis
der Auftraggeberin vorlegen wird. Bezüglich der weiteren Einzelheiten
wird auf Anlage 9 der Vergabeunterlagen verwiesen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Als Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des
Bieters sind Referenzen über früher ausgeführte Leistungen, die nach
Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag
vergleichbar sind und innerhalb der letzten 3 Jahre erbracht wurden,
einzureichen. Die Referenzen müssen die folgenden Kategorien abdecken:
Referenz 1 Beratung und Vorbereitung von iterativen
Software-Entwicklungsprojekten,
Referenz 2 Softwareentwicklung in GKV-Data Warehouse-Umgebungen,
Referenz 3 Entwicklung von Business-Analytics-Anwendungen,
Referenz 4 Test und Abnahme von Software,
Referenz 5 Schulungen zu Business-Analytics-Anwendungen,
Referenz 6 Interimsbetrieb von Business-Analytics-Anwendungen.
Mit einem Referenzprojekt, können mehrere Kategorien abgedeckt werden.
Bezüglich der Einzelheiten wird auf Anlage 6 der Vergabeunterlagen
verwiesen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 02/12/2019
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/01/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 02/12/2019
Ortszeit: 09:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1) Die Ausschreibung erfolgt unter Beachtung der Vorschriften des Teils
4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der
Vergabeverordnung (VgV);
2) Die Durchführung des Vergabeverfahrens erfolgt mittels der
E-Vergabelösung [5]www.dtvp.de. Die zwingend zu verwendenden
Vergabeunterlagen sind unter dem o. g. Link dort abzurufen;
3) Die Angebote können ausschließlich elektronisch über die
E-Vergabelösung abgegeben werden. Näheres hierzu ergibt sich aus den
Bewerbungsbedingungen;
4) Die unter Ziffer III.1.1. (Befähigung zur Berufsausübung
einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs-
oder Handelsregister) sowie die unter Ziffer III.1.2 (Wirtschaftliche
und finanzielle Leistungsfähigkeit) geforderten Angaben, Erklärungen
und Nachweise sind im Falle des Angebots einer Bietergemeinschaft von
jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer
III.1.3) (Technische und berufliche Leistungsfähigkeit) geforderten
Eignungsnachweise können von den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft
gemeinsam erbracht werden. Sie haben sich auf den Leistungsanteil zu
beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen
hat;
5) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der AOK Nordost Die
Gesundheitskasse von der Zentralen Vergabestelle des
AOK-Bundesverbandes durchgeführt;
6) Für weitere Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKDH3N
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: +49 2289499163
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
Dringlichkeit gerechtfertigt ist"
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat"
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden".
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/10/2019
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References
1. mailto:vergabestelle@bv.aok.de?subject=TED
2. http://www.aok.de/
3. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKDH3N/documents
4. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKDH3N
5. http://www.dtvp.de/
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