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Ausschreibung: Dienstleistungen im Gartenbau - DE-Darmstadt
Dienstleistungen im Gartenbau
Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht
Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft
Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Dokument Nr...: 520318-2019 (ID: 2019110409211242355)
Veröffentlicht: 04.11.2019
*
  DE-Darmstadt: Dienstleistungen im Gartenbau
   2019/S 212/2019 520318
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Zentrale Auftragsvergabestelle des Landkreises
   Darmstadt-Dieburg für den Eigenbetrieb Da-Di-Werk Umweltmanagement
   Postanschrift: Jägertorstraße 207
   Ort: Darmstadt
   NUTS-Code: DE716
   Postleitzahl: 64289
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Zentrale Auftragsvergabestelle
   E-Mail: [1]zavs@ladadi.de
   Telefon: +49 61518812618
   Fax: +49 61518812484
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.ladadi.de
   Adresse des Beschafferprofils: [3]www.subreport-elvis.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [4]www.subreport.de/E53153733
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [5]www.subreport.de/E53153733
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
   Offizielle Bezeichnung: Submissionsstelle des Landkreises
   Darmstadt-Dieburg
   Postanschrift: Jägertorstraße 207
   Ort: Darmstadt/Kranichstein
   Postleitzahl: 64289
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]zavs@ladadi.de
   NUTS-Code: DE716
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.ladadi.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Verwertung von gehäckseltem Grünschnitt und Siebüberlauf
   Referenznummer der Bekanntmachung: 02/2019
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   77300000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Transport und Verwertung von 4 000 bis 8 000 t/a gehäckseltem
   Grünschnitt und ca. 3 500 t/a Siebüberlauf aus der
   Bioabfallkompostierung von den
   5 Kompostierungsanlagen des Da-Di-Werkes.
   Von einer schriftlichen Anforderung der Unterlagen ist abzusehen.
   Diese werden ausschließlich digital und kostenlos über
   [8]www.subreport.de/E53153733 zur Verfügung gestellt!
   Achtung! Wir empfehlen, die Vergabeunterlagen erst nach einer
   Registrierung oder nach dem Login herunter zu laden. Wenn die
   Vergabeunterlagen ohne Registrierung heruntergeladen werden, folgt
   keine automatische Information über Änderungen oder Bieteranfragen. Die
   Informationseinholung über Änderungen liegt dann in der alleinigen
   Verantwortung des jeweiligen Bieters!
   Alle weiteren Informationen erhalten Sie unter:
   [9]http://www.ladadi.de/ausschreibungen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   77000000
   77230000
   90510000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE716
   Hauptort der Ausführung:
   Kompostanlagen des Da-Di-Werks
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Transport und Verwertung von 4 000 bis 8 000 t/a gehäckseltem
   Grünschnitt und ca. 3 500 t/a Siebüberlauf aus der
   Bioabfallkompostierung von den 5 Kompostierungsanlagen des
   Da-Di-Werkes.
   Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des
   Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in Höhe von 5,0 v. H. der
   Brutto-Auftragssumme (ohne Nachträge) zu leisten, sofern die
   Auftragssumme mindestens 50 000 EUR ohne Umsatzsteuer beträgt, und wenn
   dies für die sach- und fristgemäße Leistung ausnahmsweise erforderlich
   erscheint.
   Vertragsstrafen (§ 11)
   Bitte beachten Sie hier § 18 Leistungsstörungen und Vertragsstrafe des
   beigefügten Vertragsentwurfs: § 18 Leistungsstörungen und
   Vertragsstrafe:
   (1) Bei dem Ausfall von Anlagen oder sonstigen technischen
   Einrichtungen oder bei sonstigen Betriebsstörungen ist der
   Auftragnehmer verpflichtet, auf seine Kosten unverzüglich für Ersatz zu
   sorgen. Die Abholung darf dadurch nicht gefährdet werden. Im
   schriftlichen Einvernehmen mit dem Auftraggeber kann sich der
   Auftragnehmer in solchen Fällen zur Erfüllung seiner Pflichten für
   kurze Zeit geeigneter Dritter bedienen.
   (2) Führt der Auftragnehmer aus einem Grund, den er selbst zu vertreten
   hat, die vertraglichen Leistungen ganz oder teilweise nicht durch, so
   ist der Auftraggeber berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer von ihm
   gesetzten Nachfrist, nach seiner Wahl die Vertragsleistungen selbst
   auszuführen oder von Dritten auf Kosten des Auftragnehmers ausführen zu
   lassen. Das Recht der Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund
   bleibt davon unberührt.
   (3) Führt der Auftragnehmer aus einem Grund, den er selbst zu vertreten
   hat, eine durch diesen Vertrag übernommene und nicht nur gänzlich
   unwesentliche Verpflichtung nicht, nicht rechtzeitig, nicht vollständig
   oder nicht ordnungsgemäß durch, so ist der Auftraggeber berechtigt, dem
   Auftragnehmer eine Vertragsstrafe aufzuerlegen. Die Höhe der
   Vertragsstrafe steht im billigen Ermessen des Auftraggebers, welche im
   Streitfall durch das zuständige Gericht überprüft werden kann.
   (4) Die Vertragsstrafe kann von dem an den Auftragnehmer zu zahlenden
   Entgelt einbehalten werden. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers
   bleiben unberührt. Die verwirkte Vertragsstrafe wird auf einen
   möglichen Schaden angerechnet.
   (5) Schon jetzt setzt der Auftraggeber folgende Vertragsstrafen der
   Höhe nach fest:
   a) Bei wiederholter nicht fristgemäßer Abholung ist der Auftraggeber
   berechtigt, eine Vertragsstrafe von 500 EUR pro Werktag festzusetzen.
   b) Bei nicht fristgemäßer Abhilfe von berechtigten Reklamationen und
   nicht fristgemäßer Übergabe von in diesem Vertrag aufgeführten Daten
   ist der Auftraggeber berechtigt, eine Vertragsstrafe von 500 EUR pro
   Werktag festzusetzen.
   c) Nutzt der Auftragnehmer die aus dem Auftragsverhältnis erlangten
   Daten und Informationen zu anderen Zwecken als zur Erfüllung der ihm
   nach diesem Vertrag obliegenden Pflichten, so kann der Auftraggeber
   eine Vertragsstrafe von 5 000 EUR festsetzen.
   d) Werden Aufgaben ohne die erforderliche Zustimmung des Auftraggebers
   auf Dritte übertragen, ist der Auftraggeber berechtigt, für jede
   angefangene Woche der Leistungserfüllung durch Dritte eine
   Vertragsstrafe in Höhe von 1 000 EUR festzusetzen. Diese
   Vertragsstrafen können vom Auftraggeber nicht festgesetzt werden, wenn
   der Auftragnehmer die Vertragsverletzung nicht zu vertreten hat.
   (6) Die Geltendmachung der Vertragsstrafe hat schriftlich zu erfolgen.
   (7) Eine weitergehende Geltendmachung von Schadenersatz ist nicht
   ausgeschlossen.
   Vertragsstrafe (§ 18 HVTG). Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine
   sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt
   ergebenden Verpflichtung hat der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in
   Höhe von einem Prozent der Nettoauftragssumme zu zahlen. Die
   Vertragsstrafe wird insgesamt auf 5 v. H. der Nettoauftragssumme
   begrenzt.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 10/02/2020
   Ende: 09/02/2022
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Auftraggeber ist berechtigt, zweimal die Vertragslaufzeit um
   jeweils ein Jahr zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die
   Verlängerungsoption muss vom Auftraggeber spätestens bis zum 9.8.2021
   bzw. 9.8.2022 schriftlich ausgeübt werden.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Die Einzelfristen, Sicherheiten und die Vertragsstrafen unter II.2.4)
   sind zu beachten.
   Achtung: Das Angebot kann ausschließlich elektronisch in Textform
   über die Vergabeplattform subreport ELViS abgegeben werden!
   Papierangebote sind nicht zugelassen!
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Siehe Abschließende Nachweisliste unter VI.3)
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Siehe Abschließende Nachweisliste unter VI.3)
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Siehe Abschließende Nachweisliste unter VI.3)
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19.12.2014
   (GVBl. 2014, 354) findet Anwendung.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 02/12/2019
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 07/02/2020
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 02/12/2019
   Ortszeit: 10:00
   Ort:
   Submissionsstelle des Landkreises Darmstadt-Dieburg
   Trakt 5, 1. OG
   Jägertorstraße 207
   64289 Darmstadt
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Die Öffnung der Angebote erfolgt gemäß § 55 VgV. Bieter sind nicht
   zugelassen.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Abschließende Nachweisliste
   Das Angebot ist nach § 53 Abs. 1 VgV ausschließlich elektronisch
   In Textform über die Vergabeplattform einzureichen!
   Von den Bietern sind folgende Unterlagen/Nachweise bei Angebotsabgabe
   vorzulegen:
    633 EU Angebotsschreiben,
    Leistungsverzeichnis,
    Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt (sofern
   nicht bereits in einem Präqualifikationsregister hinterlegt),
    05b Bieterangabenverzeichnis (05b-1 und 05b-2).
   In Abhängigkeit des Angebots, sind bei Angebotsabgabe vorzulegen:
    124 Eigenerklärungen zur Eignung (sofern nicht präqualifiziert),
    Vergabesperre (sofern präqualifiziert),
    234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (sofern gebildet)
    235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
   (sofern eingesetzt).
   Auf gesondertes Verlangen sind vorzulegen:
    Urkalkulation,
    236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen,
    Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223,
    Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222,
    sollten Arbeitskräfte aus einem Verleihunternehmen zur Ausführung
   des Auftrags eingesetzt werden und deren Auftragsvolumen übersteigt 10
   000 EUR (netto), ist auch von diesen Unternehmen die
   Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt einzureichen,
    sollten Nachunternehmer und vom Nachunternehmer eingesetzte
   Arbeitskräfte aus einem Verleihunternehmen zur Ausführung des Auftrags
   eingesetzt werden und deren Auftragsvolumen übersteigt 10 000 EUR
   (netto), ist auch von diesen Unternehmen die Verpflichtungserklärung zu
   Tariftreue und Mindestentgelt einzureichen.
   Gemäß Formblatt 124 werden bei Bedarf auf gesonderten Anforderungen
   folgende Unterlagen von dem Bieter sowie gegebenenfalls auch für dessen
   vorgesehene Nachunternehmer verlangt.
    eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters
   oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend
   testierte Gewinn- und Verlustrechnungen,
    für 3 Referenzen je eine Referenzbescheinigung mit mindestens
   folgenden Angaben:
   Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme;
   Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal
   ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der
   ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten
   Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen
   und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung)
   Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller
   Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau,
   Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer,
   ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit
   eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des
   Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung,
    die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
   jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach
   Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben,
    Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der
   Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer,
    eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
   (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), eine
   Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (soweit das Finanzamt
   derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine
   Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG oder eine qualifizierte
   Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den
   Betrieb zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
   Eine kostenlose Vorabansicht der Vergabeunterlagen ist ohne
   Registrierung unter dem Link [10]www.subreport.de/E53153733 möglich.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
   Regierungspräsidium Darmstadt
   Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3;
   Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
   Ort: Darmstadt
   Postleitzahl: 64283
   Land: Deutschland
   Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu
   wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften
   ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach
   Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
   Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4
   GWB).
   Es gelten die Regelungen des § 160 (3) GWB:
   Erkennt ein Bewerber/Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften,
   ist dieser Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem
   Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der
   Bekanntmachung hervorgehen, sind spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung genannten Frist für die Bewerbung bzw. Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Auch Verstöße, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen gegenüber dem Auftraggeber bis
   zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. Angebotsabgabe gerügt werden.
   Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht
   abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit,
   innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf
   Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Hessen bei dem
   Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen.
   Bei Rügen wegen einer Information zur Nichtberücksichtigung einer
   Bewerbung bzw. eines Angebots (§ 134 GWB) ist wegen der Versendung der
   Information auf elektronischem Weg eine Frist von 10 Kalendertagen,
   beginnend am Tag nach der Absendung der Information, einzuhalten.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
   Regierungspräsidium Darmstadt
   Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3;
   Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
   Ort: Darmstadt
   Postleitzahl: 64283
   Land: Deutschland
   Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   31/10/2019
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   1. mailto:zavs@ladadi.de?subject=TED
   2. http://www.ladadi.de/
   3. http://www.subreport-elvis.de/
   4. http://www.subreport.de/E53153733
   5. http://www.subreport.de/E53153733
   6. mailto:zavs@ladadi.de?subject=TED
   7. http://www.ladadi.de/
   8. http://www.subreport.de/E53153733
   9. http://www.ladadi.de/ausschreibungen
  10. http://www.subreport.de/E53153733
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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