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Ausschreibung: Magnete - DE-Eggenstein-Leopoldshafen
Magnete
Dokument Nr...: 520094-2019 (ID: 2019110409180242157)
Veröffentlicht: 04.11.2019
*
  DE-Eggenstein-Leopoldshafen: Magnete
   2019/S 212/2019 520094
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Karlsruher Institut für Technologie
   Postanschrift: Hermann-von-Helmholtz-Platz 1
   Ort: Eggenstein-Leopoldshafen
   NUTS-Code: DE123
   Postleitzahl: 76344
   Land: Deutschland
   E-Mail: [1]frank.willmert@kit.edu
   Telefon: +49 721-608-25323
   Fax: +49 721-608-25982
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.kit.edu
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Forschung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Superconducting Magnet for KATRIN (Replacement Magnet)
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   31630000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Ersatzmagnet für die Differential Pumping Section (DPS) im KATRIN
   Experiment am KIT.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE123
   Hauptort der Ausführung:
   Eggenstein-Leopoldshafen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das KATRIN Experiment betreibt 8 supraleitende Magnetsysteme im
   Tritiumlabor Karlsruhe, davon sind 6 bau- und typgleich vom selben
   Hersteller (Cryomagnetics, Inc.). Der hier zu beschaffende Ersatzmagnet
   soll sicherstellen, dass bei Ausfall oder Defekt eines der 6 Magneten
   mögliche Stillstandzeiten des Experiments minimiert werden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
     * Die betreffenden Erzeugnisse werden gemäß den in der Richtlinie
       genannten Bedingungen ausschließlich für Forschungs-, Versuchs-,
       Untersuchungs- oder Entwicklungszwecke hergestellt
     * Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
       Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
       werden:
          + nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
     * Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen
       Vorschriften der Richtlinie genügt
   Erläuterung:
   In den Jahren 2012-2015/16 wurden für den Aufbau des KATRIN
   Experimentes 6 supraleitende Magnete bei der Firma Cryomagnetics, Inc.
   bestellt. Nach den erfolgreichen spezifizierten Abnahmetests in den USA
   und im KIT wurden alle Magnete in das KATRIN- Experiment im
   Tritiumlabor Karlsruhe (TLK) eingebaut. Da das KATRIN-Experiment noch
   mehrere Jahre dauern wird und ein Ausfall bzw. Leistungsstörung an
   einem der 6 Magneten nicht vollkommen ausgeschlossen werden kann, und
   gleichzeitig der Rücktransport eines Magneten zu Reparaturzwecken zum
   Lieferanten schon allein aus rechtlichen Gründen nicht mehr möglich
   wäre (Die Magnete sind inzwischen mit Tritiumgas in Kontakt gekommen),
   soll ein Ersatzmagnet beschafft werden, um im Ernstfall längere
   Stillstandzeiten des KATRIN-Experiments zu vermeiden..
   Ein Ersatzmagnet muss die ursprüngliche Spezifikation zu 100 % in allen
   Punkten erfüllen. Auch fertigungstechnisch muss der Ersatzmagnet den
   anderen Magneten 1 zu 1 entsprechen. Nur so ist eine 100 %
   Kompatibilität und ein reibungsloser Austausch sicherzustellen. Ein
   solcher identischer Ersatzmagnet kann deshalb nur vom ursprünglichen
   Hersteller der bereits vorhandenen Magnete (hier: Cryomagnetics, Inc.)
   hergestellt und geliefert werden.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   31/10/2019
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Cryomagnetics, Inc.
   Ort: Oak Ridge
   NUTS-Code: 00
   Land: Vereinigte Staaten
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Wir weisen darauf hin,dass der Gesamtauftragswert unter II.2) und V.4)
   nur als Platzhalter angegeben worden ist, weil es sich um ein
   Geschäfts- und Betriebsgeheimnis des Auftragnehmers handelt.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
   Regierungspräsidium Karlsruhe
   Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 17
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76133
   Land: Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Der Vertrag wird gem. § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB nicht vor Ablauf von 10
   Kalendertage ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
   geschlossen; wird nicht innerhalb dieser Frist ein
   Nachprüfungsverfahren eingeleitet, kann die Wirksamkeit des Vertrages
   eintreten. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn:
   i) Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb von
   10 Tagen gerügt wurde,
   ii) Ein aufgrund der Auftragsbekanntmachung erkennbarer Verstoß nicht
   spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- oder der Angebotsfrist gerügt
   wurde,
   iii) Ein erst in den Vergabeunterlagenerkennbarer Verstoß nicht
   spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- oder der Angebotsfrist gerügt
   wurde,
   iv) Mehr als 15 Kalendertage nach einer vom Auftraggeber mitgeteilten
   Nichtabhilfe betreffend eine Rüge vergangen sind; es wird hierzu auf §
   160 Abs. 3 GWB hingewiesen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
   Regierungspräsidium Karlsruhe
   Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 17
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76133
   Land: Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   31/10/2019
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