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Ausschreibung: Magnete - DE-Eggenstein-Leopoldshafen
Magnete
Dokument Nr...: 520094-2019 (ID: 2019110409180242157)
Veröffentlicht: 04.11.2019
*
DE-Eggenstein-Leopoldshafen: Magnete
2019/S 212/2019 520094
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Karlsruher Institut für Technologie
Postanschrift: Hermann-von-Helmholtz-Platz 1
Ort: Eggenstein-Leopoldshafen
NUTS-Code: DE123
Postleitzahl: 76344
Land: Deutschland
E-Mail: [1]frank.willmert@kit.edu
Telefon: +49 721-608-25323
Fax: +49 721-608-25982
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.kit.edu
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Superconducting Magnet for KATRIN (Replacement Magnet)
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
31630000
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Ersatzmagnet für die Differential Pumping Section (DPS) im KATRIN
Experiment am KIT.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE123
Hauptort der Ausführung:
Eggenstein-Leopoldshafen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das KATRIN Experiment betreibt 8 supraleitende Magnetsysteme im
Tritiumlabor Karlsruhe, davon sind 6 bau- und typgleich vom selben
Hersteller (Cryomagnetics, Inc.). Der hier zu beschaffende Ersatzmagnet
soll sicherstellen, dass bei Ausfall oder Defekt eines der 6 Magneten
mögliche Stillstandzeiten des Experiments minimiert werden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
* Die betreffenden Erzeugnisse werden gemäß den in der Richtlinie
genannten Bedingungen ausschließlich für Forschungs-, Versuchs-,
Untersuchungs- oder Entwicklungszwecke hergestellt
* Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
werden:
+ nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
* Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen
Vorschriften der Richtlinie genügt
Erläuterung:
In den Jahren 2012-2015/16 wurden für den Aufbau des KATRIN
Experimentes 6 supraleitende Magnete bei der Firma Cryomagnetics, Inc.
bestellt. Nach den erfolgreichen spezifizierten Abnahmetests in den USA
und im KIT wurden alle Magnete in das KATRIN- Experiment im
Tritiumlabor Karlsruhe (TLK) eingebaut. Da das KATRIN-Experiment noch
mehrere Jahre dauern wird und ein Ausfall bzw. Leistungsstörung an
einem der 6 Magneten nicht vollkommen ausgeschlossen werden kann, und
gleichzeitig der Rücktransport eines Magneten zu Reparaturzwecken zum
Lieferanten schon allein aus rechtlichen Gründen nicht mehr möglich
wäre (Die Magnete sind inzwischen mit Tritiumgas in Kontakt gekommen),
soll ein Ersatzmagnet beschafft werden, um im Ernstfall längere
Stillstandzeiten des KATRIN-Experiments zu vermeiden..
Ein Ersatzmagnet muss die ursprüngliche Spezifikation zu 100 % in allen
Punkten erfüllen. Auch fertigungstechnisch muss der Ersatzmagnet den
anderen Magneten 1 zu 1 entsprechen. Nur so ist eine 100 %
Kompatibilität und ein reibungsloser Austausch sicherzustellen. Ein
solcher identischer Ersatzmagnet kann deshalb nur vom ursprünglichen
Hersteller der bereits vorhandenen Magnete (hier: Cryomagnetics, Inc.)
hergestellt und geliefert werden.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
31/10/2019
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Cryomagnetics, Inc.
Ort: Oak Ridge
NUTS-Code: 00
Land: Vereinigte Staaten
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Wir weisen darauf hin,dass der Gesamtauftragswert unter II.2) und V.4)
nur als Platzhalter angegeben worden ist, weil es sich um ein
Geschäfts- und Betriebsgeheimnis des Auftragnehmers handelt.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 17
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Vertrag wird gem. § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB nicht vor Ablauf von 10
Kalendertage ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
geschlossen; wird nicht innerhalb dieser Frist ein
Nachprüfungsverfahren eingeleitet, kann die Wirksamkeit des Vertrages
eintreten. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn:
i) Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb von
10 Tagen gerügt wurde,
ii) Ein aufgrund der Auftragsbekanntmachung erkennbarer Verstoß nicht
spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- oder der Angebotsfrist gerügt
wurde,
iii) Ein erst in den Vergabeunterlagenerkennbarer Verstoß nicht
spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- oder der Angebotsfrist gerügt
wurde,
iv) Mehr als 15 Kalendertage nach einer vom Auftraggeber mitgeteilten
Nichtabhilfe betreffend eine Rüge vergangen sind; es wird hierzu auf §
160 Abs. 3 GWB hingewiesen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 17
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
31/10/2019
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2. http://www.kit.edu/
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