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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - DE-Ulm
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Dokument Nr...: 370817-2019 (ID: 2019080609445267624)
Veröffentlicht: 06.08.2019
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  DE-Ulm: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
   2019/S 150/2019 370817
   Wettbewerbsbekanntmachung
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Stadt Ulm
   Marktplatz 1
   Ulm
   89073
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
   Telefon: +49 7311616011
   E-Mail: [1]vergabe-zvob@ulm.de
   Fax: +49 7311611623
   NUTS-Code: DE144
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]https://my.vergabe.rib.de
   Adresse des Beschafferprofils: [3]https://my.vergabe.rib.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [4]https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId
   /platformId/3/tenderId/85286
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [5]https://my.vergabe.rib.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Ersatzneubau Gänstorbrücke Ulm / Neu-Ulm
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2019-035
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71000000
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Städte Ulm (Baden-Württemberg) und Neu-Ulm (Bayern) beabsichtigen
   unter Federführung der Stadt Ulm den Ersatzneubau der Gänstorbrücke
   über die Donau.
   Die bestehende Gänstorbrücke stammt aus dem Jahr 1950 und verbindet als
   eine von insgesamt nur 3 Donauüberquerungen im Stadtgebiet die Städte
   Ulm und Neu-Ulm und damit auch die Bundesländer Baden-Württemberg und
   Bayern. Die Mitte der Donau stellt die Landesgrenze dar. Das
   Einfeldbauwerk besitzt eine Stützweite von ca. 96 m und eine Breite
   zwischen den Geländern von ca. 18 m. Je Fahrtrichtung stehen 2
   Fahrstreifen zur Verfügung.
   Tiefergehende Bauwerksuntersuchungen infolge von Auffälligkeiten bei
   der Bauwerksprüfung haben Defizite des Spann- und Stahlbetonbauwerks in
   konstruktiver und statischer Hinsicht ergeben, die einen Ersatzneubau
   unumgänglich machen.
   Bedingt durch die Lage im Stadtgebiet besteht ein besonderer Anspruch
   an Gestaltung und Einbindung in die Umgebung, die auf Neu-Ulmer Seite
   von sehr dichten ufernahen Bebauungsstrukturen geprägt ist, während die
   Ulmer Seite flussabwärts vom 16 Stockwerken hohen Maritim-Center
   (Veranstaltungs- und Tagungscenter) und flussaufwärts von der
   niedrigeren und kleingliedrigen Bebauung der Donaufront der
   historischen Ulmer Altstadt dominiert wird.
   Ziel des Ersatzneubaus der Gänstorbrücke ist die dauerhafte
   Gewährleistung dieser in jeder Hinsicht für die beiden Städte
   bedeutenden Verbindung. Ihre konstruktiven und statischen Eigenschaften
   sollen so festgelegt werden, dass die derzeitigen Nutzungsansprüche
   erfüllt werden, aber auch zukünftigen Entwicklungsmöglichkeiten Raum
   gegeben wird.
   Für den Neubau der Brücke wird ein Realisierungswettbewerb nach den
   Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) durchgeführt.
   Es wird den Teilnehmern empfohlen, zur Bearbeitung der
   Wettbewerbsaufgabe einen Architekten hinzuzuziehen.
   Im vorgeschalteten Auswahlverfahren (Teilnahmewettbewerb) nach VgV
   werden zehn Büros bzw. Bewerbergemeinschaften für den
   Realisierungswettbewerb ausgewählt. An der Vorbereitung und Auslobung
   dieses Wettbewerbs hat die Ingenieurkammer Baden-Württemberg sowie die
   Bayerische Ingenieurekammer-Bau mitgewirkt.
   Im Rahmen des erforderlichen Verhandlungsverfahrens gemäß VgV werden
   mit den Preisträgern Verhandlungsgespräche geführt. Die Ausloberin wird
   unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts nach Abschluss des
   Wettbewerbs entsprechend RPW 2013, einem der Preisträger die für die
   Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren
   Planungsleistungen übertragen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
   Ein Anspruch der Preisträger auf die Gesamtbeauftragung / Realisierung
   besteht nicht.
   Derzeit sind folgende nicht abschließend feststehende Termine für den
   Realisierungswettbewerb vorgesehen:
   Ausgabe der Auslobung / Beginn der Bearbeitungsphase: 30.9.2019
   Rückfragenkolloquium mit Ortsbegehung: 15.10.2019
   Abgabe der Unterlagen / Ende des Bearbeitungszeitraumes: 13.12.2019,
   12:00 Uhr
   Preisgerichtssitzung: 7.2.2019
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
   Für die Auswahl und Bewertung wird der Auftraggeber neben
   Ausschlusskriterien ein gewichtetes Punktesystem anwenden. Für die
   einzelnen Auswahlkriterien werden 0-5 Punkte vergeben. Die
   Gesamtpunktzahl errechnet sich aus den erreichten Punkten,
   multipliziert mit der festgesetzten Gewichtung. In seiner
   Bewerbererklärung sowie mit den dargestellten Projekten (Referenzliste)
   belegt der Bewerber seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und
   Zuverlässigkeit, seine gestalterische Qualität und seine Arbeitsweise.
   Die Auswahl der Teilnehmer setzt sich aus nachstehend genannten
   Kriterien zusammen:
   Neben den nachstehenden Auswahlkriterien sind zwingend die
   Ausschlusskriterien (genannt in VI.3) Zusätzliche Angaben sowie die
   ergänzenden Hinweise im Teilnahmeantrag zu beachten!
   Auswahlkriterien
    Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Wichtung 15 %)
   Erklärung über den durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz des
   Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren 2016-2018 gem. § 45 Abs.
   4 VgV (Mindestpunktzahl ab einem Umsatz von 1,5 Mio. EUR (netto),
   Höchstpunktzahl ab einem Umsatz von 3,5 Mio. EUR (netto))
    Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Wichtung 85 %)
   Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Zahl der technischen
   Fachkräfte (Ingenieure und/oder Architekten) des Unternehmens in den
   letzten 3 Jahren ersichtlich ist gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV
   (Mindestpunktzahl ab einer Anzahl von 6 Mitarbeitern, Höchstpunktzahl
   ab einer Anzahl von 10 Mitarbeitern) (Wichtung 10 %)
   Vorlage einer Referenzliste über 3 früher ausgeführte
   Dienstleistungsaufträge gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1, § 75 Abs. 5 VgV
   (Wichtung 75 %, davon 25 % je Referenz)
   Insgesamt sind 3 Referenzen einzureichen.
   Der Teilnehmer hat geeignete Referenzen nachzuweisen:
   Mindestanforderungen:
    Planungsleistungen entsprechend § 41 ff. HOAI, LPH 2-7 und
   entsprechend § 49 ff. HOAI, LPH 2-3 und 6 vollständig erbracht (nur bei
   Referenz A+B),
    Planungsleistungen entsprechend § 41 ff. HOAI, LPH 2-8 und
   entsprechend § 49 ff. HOAI, LPH 2-3 und 6 vollständig erbracht (nur bei
   Referenz C),
    Planungsanforderungen mindestens entsprechend Honorarzone III oder
   höher nach HOAI (nur bei Referenz A+B),
    Planungsanforderungen mindestens entsprechend Honorarzone IV oder
   höher nach HOAI (nur bei Referenz C),
    Vergleichbares Referenzprojekt zur ausgeschriebenen Planungsleistung
   (Brückenbauwerk gem. DIN 1076, Neubau, öffentlicher Auftraggeber),
    Projektfertigstellung (Inbetriebnahme) innerhalb der letzten 10 Jahre
   (in oder nach 07/2009),
    Angabe Auftraggeber, Name und Telefonnummer.
   Die maximale Punktzahl kann durch das Einreichen von 3 Referenzen
   erreicht werden. Erfüllt eine Referenz die Mindestanforderungen, wird
   für diese 6,25 % der erreichbaren Punktzahl vergeben. Sofern eine
   Referenz die Mindestanforderungen erfüllt, können darüber hinaus
   Zusatzpunkte für die Herstellkosten (KG 300 + 400), den Zeitpunkt der
   Inbetriebnahme sowie für die Erfüllung weiterer Kriterien die auf die
   Referenz zu treffen, erzielt werden.
   Folgende Auswahlkriterien werden ausschließlich bewertet, wenn die oben
   aufgeführten Mindestanforderungen erfüllt sind:
    Angabe zur Höhe der Herstellkosten (Mindestpunktzahl ab einer Höhe
   von größer 6,0 Mio. EUR netto, Höchstpunktzahl ab einer Höhe von 14,0
   Mio. EUR netto),
    Datum der Fertigstellung / Inbetriebnahme (Mindestpunktzahl bei einer
   Fertigstellung / Inbetriebnahme innerhalb der letzten 10 Jahren,
   Höchstpunktzahl bei einer Fertigstellung / Inbetriebnahme innerhalb der
   letzten 3 Jahre).
    Weitere Zusatzpunkte:
    Rückbau eines größeren Ingenieurbauwerks gem. DIN 1076,
    Ingenieurbauwerk gem. DIN 1076 über oder unter einem Gewässer der 1.
   oder 2. Ordnung,
    Ingenieurbauwerk gem. DIN 1076 für Straße / Schiene,
    Wettbewerbserfolg (1.-3. Preis),
    Ein ausgezeichnetes realisiertes Projekt (z. B. Deutscher
   Brückenbaupreis oder eine andere qualifizierte Auszeichnung).
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
   Beruf angeben:
   Bauingenieur/in und/oder Architekt/in. Weitere Hinweise in Ziff. VI.3
   Zusätzliche Angaben.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.2)Art des Wettbewerbs
   Nichtoffen
   Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 10
   IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
   IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
   Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden ganzheitlich gemäß
   nachfolgend aufgeführten Gesichtspunkten beurteilt. Die Beurteilung
   erfolgt durchgängig nach einheitlichen Maßstäben, vorbehaltlich
   Gewichtung oder geringfügiger Veränderungen durch das Preisgericht aus
   den Erkenntnissen der Wettbewerbsarbeiten.
   Das Preisgericht behält sich vor, die einzelnen Kriterien zu ergänzen
   und zu gewichten. Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht
   als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.
   Neben der Gestaltung des Bauwerks und der städtebaulichen Einbindung
   legt die Ausloberin besonderen Wert auf einen wirtschaftlichen,
   funktionellen, ganzheitlichen und nachhaltigen Entwurf.
   Kriterien für die Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten sind:
    Städtebauliche Einbindung in die Umgebung,
    Architektonische Gestaltung,
    Statisch-konstruktive Konzeption,
    Technische Realisierbarkeit,
    Funktionalität,
    Eingriffe in den Verkehr,
    Verkehrsplanerische Funktion,
    Wirtschaftlichkeit hinsichtlich Herstellung, Erhalt und Unterhalt.
   Das Ergebnis des Preisgerichts/ des Wettbewerbs geht mit 50 % in das
   Verhandlungsverfahren ein.
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
   Tag: 06/09/2019
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an
   ausgewählte Bewerber
   Tag: 24/09/2019
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder
   Teilnahmeanträge verfasst werden können:
   Deutsch
   IV.3)Preise und Preisgericht
   IV.3.1)Angaben zu Preisen
   Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
   Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
   Die Preisgeldsumme von 45 000 EUR zuzüglich der gesetzlichen
   Mehrwertsteuer wird wie folgt verteilt:
   1. Preis: 22 500 EUR (50 % der Preisgeldsumme)
   2. Preis: 13 500 EUR (30 % der Preisgeldsumme)
   3. Preis: 9 000 EUR (20 % der Preisgeldsumme)
   Das Preisgericht kann einstimmig auch eine andere als die in der
   Auslobung vorgesehene Verteilung der Preise beschließen. Die Teilnehmer
   haben über die Preissummen und die festgelegten Bearbeitungshonorare
   hinaus keinen Anspruch auf Kostenerstattung.
   Wird ein Preisträger mit der Durchführung von Planungsleistungen
   betraut, so wird die als Preisgeld empfangene Summe auf das
   Planungshonorar angerechnet.
   IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
   Die Teilnehmer erhalten jeweils ein Bearbeitungshonorar in Höhe von 10
   000 EUR zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Das
   Bearbeitungshonorar wird nur bei vollständiger und fristgerechter
   Abgabe der geforderten Leistungen gezahlt.
   IV.3.3)Folgeaufträge
   Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die
   Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
   IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
   Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen
   Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
   IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
   Herr Dipl.-Ing. Tim von Winning, Stadt Ulm, Dritter Bürgermeister und
   Leitung Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt (Fachpreisrichter)
   Herr Dipl.-Ing. Michael Jung, Stadt Ulm, Leiter Hauptabteilung
   Verkehrsplanung und Straßenbau, Grünflächen, Vermessung
   (Fachpreisrichter)
   Herr Dipl.-Ing. Markus Krämer, Stadt Neu-Ulm, Stadtbaudirektor und
   Leiter Fachbereich 3  Stadtentwicklung, Umwelt und Hochbau
   (Fachpreisrichter)
   Herr Dipl.-Ing. Tobias Frieß, Stadt Neu-Ulm, Leiter Fachbereich 4 
   Öffentlicher Lebensraum und Verkehr (Fachpreisrichter)
   Herr Prof. Dr.-Ing. Stephan Engelsmann, Engelsmann Peters GmbH,
   Vorsitzender der Ingenieurkammer Baden-Württemberg (Fachpreisrichter)
   Herr Dr.-Ing. Markus Hennecke, Zilch+Müller Ingenieure GmbH,
   Prüfingenieur für Baustatik, Fachbereich Massivbau (Fachpreisrichter)
   Herr Prof. Dr.-Ing. Jan Knippers, Jan Knippers Ingenieure/ Universität
   Stuttgart (Fachpreisrichter)
   Herr Dipl.-Ing. Peter Eisenlauer, Architekt und Stadtplaner, Eisenlauer
   Architektur & Stadtplanung (Fachpreisrichter)
   Herr Dipl.-Ing. Otto Schultz-Brauns, Architekt und Stadtplaner, Otto
   Schultz-Brauns BDA (Fachpreisrichter)
   Herr Prof. Dr.-Ing. Robert Pawlowski, team pawlowski Ingenieurbüro im
   Bauwesen / Hochschule Karlsruhe (stv. Fachpreisrichter)
   Frau Annette Weinreich, Stadträtin Stadt Ulm (Sachpreisrichterin)
   Herr Martin Rivoir, Stadtrat Stadt Ulm (Sachpreisrichter)
   Herr Gerhard Bühler, Stadtrat Stadt Ulm (Sachpreisrichter)
   Herr Dr. Thomas Kienle, Stadtrat Stadt Ulm (Sachpreisrichter)
   Herr Gerold Noerenberg, Oberbügermeister Stadt Neu-Ulm
   (Sachpreisrichter)
   Frau Waltraud Oßwald, Stadträtin Stadt Neu-Ulm (Sachpreisrichterin)
   Herr Karl-Martin Wöhner, Stadtrat Stadt Neu-Ulm (Sachpreisrichter)
   Herr Siegfried Meßner, Stadtrat Stadt Neu-Ulm (Sachpreisrichter)
   Herr Ralf Milde, Stadtrat Stadt Ulm (stv. Sachpreisrichter)
   Frau Gabriele Salzmann, Stadträtin Stadt Ulm (stv. Sachpreisrichterin)
   Herr Günter Gillich, Stadtrat Stadt Neu-Ulm (stv. Sachpreisrichter)
   Herr Dr. Andreas Schuler, Stadtrat Stadt Neu-Ulm (stv.
   Sachpreisrichter)
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1) Bewerberformular und Ausschreibungsplattform
   Zur Abgabe der notwendigen Nachweise ist zwingend (Ausschlusskriterium)
   ein Bewerbungsformular zu verwenden, dass auf der
   Ausschreibungsplattform heruntergeladen werden kann (Downloadlink siehe
   I.3 der Bekanntmachung). Unter der Ziff. I.3 angegebenen
   Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie
   aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem
   Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen
   sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor
   Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist
   prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder
   Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des
   Teilnahmeantrags zu beachten sind.
   2) Rechtliche Ausschlusskriterien
   Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 Abs. 1, 2, 3
   GWB vorliegen bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach §
   125 (Teilnahmeantrag  Teil I).
   Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen,
   bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125
   (Teilnahmeantrag  Teil I).
   Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von
   Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt (Teilnahmeantrag  Teil I).
   Eigenerklärung, dass kein Verstoß gegen § 21 MiLoG vorliegt
   (Teilnahmeantrag  Teil I)
   Wirtschaftliche und Finanzielle Leistungsfähigkeit
   Berufshaftpflichtversicherungsdeckung: Personenschäden müssen mit mind.
   2,0 Mio. EUR abgedeckt sein, sonstige Schäden mit mind. 2,0 Mio. EUR
   (Teilnahmeantrag  Teil I).
   Technische und Berufliche Leistungsfähigkeit
   Der Bewerber verfügt über mindestens 6 Beschäftigte (Ingenieure
   und/oder Architekten), die im Bereich der ausgeschriebenen
   Planungsleistungen tätig sind.
   Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung.
   Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (GbR davon
   ausgenommen)
   Der Beruf des Ingenieurs liegt als Berufsqualifikation vor.
   Sonstiges / Bietergemeinschaften / Zulassungsbereich
   Für die Teilnahme am Wettbewerb wird mindestens eine Bauingenieurin/ein
   Bauingenieur gefordert. Es wird die Bildung von Bewerbergemeinschaften,
   bestehend aus mind. einer Bauingenieurin/einem Bauingenieur und
   mindestens einer Architektin/einem Architekten empfohlen. Die
   Federführung der Bewerbergemeinschaft liegt dabei zwingend bei der
   Bauingenieurin/beim Bauingenieur.
   Die Beteiligung einer Architektin/eines Architekten oder einer
   Landschaftsarchitektin/eines Landschaftsarchitekten wird empfohlen, ist
   jedoch nicht zwingend eine Voraussetzung zur Teilnahme am Wettbewerb.
   Alternativ ist auch die Teilnahme einer Einzelperson zulässig, die die
   Berechtigung besitzt, mindestens die entsprechende Berufsbezeichnung
   Bauingenieurin/Bauingenieur zu führen. Teilnahmeberechtigt sind
   natürliche und juristische Personen, welche die in der Bekanntmachung
   genannten Anforderungen sowie den sonstigen Zulassungsvoraussetzungen
   erfüllen. Ergänzende Hinweise zum Zulassungsbereich sind dem
   Teilnahmeantrag zu entnehmen.
   Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt
   sein. Teilnahmehindernisse sind in § 4 (2) RPW 2013 beschrieben.
   Doppel- bzw. Mehrfachbewerbungen, d.h. Bewerbungen von
   Bewerbergemeinschaftspartnern in unterschiedlicher Konstellation sind
   nicht zulässig und führen zum Ausschluss der Bewerbung.
   Die Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaften kann im Laufe der
   Bearbeitung des Wettbewerbs nicht verändert werden.
   Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen zum Zeitpunkt
   des Endes der Bewerbungsfrist (6.9.2019) erfüllt sein.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
   Kapellenstr. 17
   Karlsruhe
   76131
   Deutschland
   Telefon: +49 7219264049
   E-Mail: [6]vergabekammer@rpk.bwl.de
   Fax: +49 7219263985
   Internet-Adresse: [7]http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
   Karlsruhe
   Deutschland
   Internet-Adresse: [8]http://www.rp-karlsruhe.de
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
   Kapellenstr. 17
   Karlsruhe
   76131
   Deutschland
   Telefon: +49 7219264049
   E-Mail: [9]vergabekammer@rpk.bwl.de
   Fax: +49 7219263985
   Internet-Adresse: [10]http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   02/08/2019
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   7. http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/
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   9. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
  10. http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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