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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Berlin
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 311600-2019 (ID: 2019070409530704584)
Veröffentlicht: 04.07.2019
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  DE-Berlin: Öffentlicher Verkehr (Straße)
   2019/S 127/2019 311600
   Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems  Sektoren
   Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anstalt des öffentlichen Rechts
   Holzmarktstraße 15-17
   Berlin
   10179
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Frau Claudia Moreike
   E-Mail: [1]einkauf.se1@bvg.de
   NUTS-Code: DE300
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.bvg.de
   Adresse des Beschafferprofils: [3]http://www.ted.europa.eu
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [4]http://unternehmen.bvg.de/de/Unternehmen/BVG-Business/Auftragsvergab
   e/Europaweite-Vergaben
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Schleppen und Abschleppen von Fahrzeugen
   Referenznummer der Bekanntmachung: FEM-SE1/Q004/19
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   60112000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE300
   Hauptort der Ausführung:
   Stadtgebiet Berlin
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Dieses Qualifizierungssystem gilt für alle benötigten Dienstleistungen
   bezüglich des Schleppens und Abschleppens von Fahrzeugen.
   Mit dem Berliner Mobilitätsgesetz vom 5.7.2018 wurden in §23 die
   Aufgaben und Befugnisse der Berliner Verkehrsbetriebe bei der
   Verkehrsüberwachung neu geregelt.
   Die BVG überwacht zukünftig selbständig den ruhenden Verkehr und ist
   berechtigt, Fahrzeuge zur Räumung von Bussonderfahrstreifen,
   Haltestellenbereichen und Straßenbahngleisen umzusetzen.
   Um diese hoheitlichen Aufgaben gemäß dem §23 des Berliner
   Mobilitätsgesetzes und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschrift
   erfüllen zu können, sind unterstützende Leistungen bezüglich des
   Schleppens (Umsetzen) von Fahrzeugen, die auf einer für den
   ÖPNV-vorgesehenen Fläche abgestellt wurden, durch qualifizierte
   Dienstleister notwendig.
   Der genaue Leistungsumfang, ggf. weitere technische Spezifikationen
   sowie die kommerziellen Bedingungen sind gemäß den Vergabeunterlagen zu
   erbringen. Die Vergabeunterlagen werden jeweils im Zuge der
   Aufforderung zur Angebotsabgabe nur den zu diesem Zeitpunkt
   qualifizierten Bewerbern zur Verfügung gestellt.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.8)Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems
   Beginn: 03/07/2019
   Ende: 02/07/2021
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.1.9)Qualifizierung für das System
   Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre
   Qualifikation erfüllen müssen:
   Im Rahmen des Qualifizierungssystems ist im Sinne des §48 SektVO
   ausschließlich die deutsche Sprache zulässig. Der gesamte
   Geschäftsverkehr sowie alle vom Bewerber einzureichenden Unterlagen
   haben ausschließlich in verständlicher deutscher Sprache zu erfolgen.
   Zusammen mit dem Qualifizierungsantrag hat der Bewerber die folgenden
   Nachweise und vollständig ausgefüllten Erklärungen einzureichen:
    den Fragenkatalog einschl. der Anlage 1 (Formblatt Eigenerklärung
   zur Eignung Varianten 1-3) und Anlage 2 (Nachweis der
   Leistungsfähigkeit),
    sofern erforderlich eine Erklärung zur Bildung einer
   Bewerbergemeinschaft,
    sofern erforderlich eine Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe
   sowie,
    weitere geforderte Nachweise / Erklärungen insbesondere Kopien von
   Fahrzeugscheinen, Kranprüfbüchern und Versicherungspolicen;
   Bescheinigung gemäß §3 GüKG.
   Die Unterlagen zum Qualifizierungssystem können selbstständig unter dem
   in Ziff.I.3) angegebenen Link heruntergeladen werden.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Mindestbedingungen für eine Aufforderung zur Angebotsabgabe sind:
    Dem Bewerber müssen für das Schleppen und Abschleppen von Fahrzeugen
   Einsatzfahrzeuge mit Kran zur Verfügung stehen, um Fahrzeuge mit bis zu
   3,5 t zulässiger Gesamtmasse auf der Ladefläche zu transportieren und /
   oder Einsatzfahrzeuge mit Hubbrille und Schleppstange, um Fahrzeuge mit
   bis zu 40 t zulässiger Gesamtmasse auf der Hubbrille oder mittels
   Schleppstange zu transportieren,
    Der Bewerber verfügt über eine erweiterte
   Betriebshaftpflichtversicherung sowie eine Hakenlastversicherung in
   ausreichender Höhe, mind. aber 500 000,00 EUR für PKW bzw. 1 000 000,00
   EUR für Lkw, pauschal für Sach-, Sachfolge- und Vermögensschäden,
    Der Bewerber verfügt über eine Umweltschadenversicherung gemäß
   Umweltschadengesetz vom 14.11.2007,
    Der Bewerber verfügt über eine Bescheinigung der zuständigen Behörde
   nach §3 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) vom 22.6.1998.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Sämtliche Unterlagen zu diesem Qualifizierungssystem sind direkt,
   kostenfrei und ausschließlich per Download unter dem in der
   Bekanntmachung Ziff.I.3) angegebenen Link abrufbar.
   Auch alle weiteren Informationen wie Änderungen zum
   Qualifizierungssystem, Beantwortung von Bewerberfragen oder sonstige
   verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter dem Link zum
   Download zur Verfügung gestellt.
   Während der Laufzeit des Qualifizierungssystems (siehe Ziff.II.2.8.)
   ist der Bewerber verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf zur
   Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente zu achten.
   Ein separater Hinweis durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Landes Berlin
   Martin-Luther-Straße 105
   Berlin
   10825
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anstalt des öffentlichen Rechts,
   Zentrale Prüfstelle der BVG V-REV/ZVP (iPlz: 10601)
   Berlin
   10096
   Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   2) Antragbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschrift ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   3) Der Antrag ist zulässig, soweit:
   a. der Antragsteller geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
   (Informations- und Wartepflicht) bleibt unberührt,
   b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   02/07/2019
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   1. mailto:einkauf.se1@bvg.de?subject=TED
   2. http://www.bvg.de/
   3. http://www.ted.europa.eu/
   4. http://unternehmen.bvg.de/de/Unternehmen/BVG-Business/Auftragsvergabe/Europaweite-Vergaben
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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