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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Berlin
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 311600-2019 (ID: 2019070409530704584)
Veröffentlicht: 04.07.2019
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DE-Berlin: Öffentlicher Verkehr (Straße)
2019/S 127/2019 311600
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems Sektoren
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anstalt des öffentlichen Rechts
Holzmarktstraße 15-17
Berlin
10179
Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Claudia Moreike
E-Mail: [1]einkauf.se1@bvg.de
NUTS-Code: DE300
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.bvg.de
Adresse des Beschafferprofils: [3]http://www.ted.europa.eu
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[4]http://unternehmen.bvg.de/de/Unternehmen/BVG-Business/Auftragsvergab
e/Europaweite-Vergaben
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Schleppen und Abschleppen von Fahrzeugen
Referenznummer der Bekanntmachung: FEM-SE1/Q004/19
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60112000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300
Hauptort der Ausführung:
Stadtgebiet Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Dieses Qualifizierungssystem gilt für alle benötigten Dienstleistungen
bezüglich des Schleppens und Abschleppens von Fahrzeugen.
Mit dem Berliner Mobilitätsgesetz vom 5.7.2018 wurden in §23 die
Aufgaben und Befugnisse der Berliner Verkehrsbetriebe bei der
Verkehrsüberwachung neu geregelt.
Die BVG überwacht zukünftig selbständig den ruhenden Verkehr und ist
berechtigt, Fahrzeuge zur Räumung von Bussonderfahrstreifen,
Haltestellenbereichen und Straßenbahngleisen umzusetzen.
Um diese hoheitlichen Aufgaben gemäß dem §23 des Berliner
Mobilitätsgesetzes und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschrift
erfüllen zu können, sind unterstützende Leistungen bezüglich des
Schleppens (Umsetzen) von Fahrzeugen, die auf einer für den
ÖPNV-vorgesehenen Fläche abgestellt wurden, durch qualifizierte
Dienstleister notwendig.
Der genaue Leistungsumfang, ggf. weitere technische Spezifikationen
sowie die kommerziellen Bedingungen sind gemäß den Vergabeunterlagen zu
erbringen. Die Vergabeunterlagen werden jeweils im Zuge der
Aufforderung zur Angebotsabgabe nur den zu diesem Zeitpunkt
qualifizierten Bewerbern zur Verfügung gestellt.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.8)Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems
Beginn: 03/07/2019
Ende: 02/07/2021
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.1.9)Qualifizierung für das System
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre
Qualifikation erfüllen müssen:
Im Rahmen des Qualifizierungssystems ist im Sinne des §48 SektVO
ausschließlich die deutsche Sprache zulässig. Der gesamte
Geschäftsverkehr sowie alle vom Bewerber einzureichenden Unterlagen
haben ausschließlich in verständlicher deutscher Sprache zu erfolgen.
Zusammen mit dem Qualifizierungsantrag hat der Bewerber die folgenden
Nachweise und vollständig ausgefüllten Erklärungen einzureichen:
den Fragenkatalog einschl. der Anlage 1 (Formblatt Eigenerklärung
zur Eignung Varianten 1-3) und Anlage 2 (Nachweis der
Leistungsfähigkeit),
sofern erforderlich eine Erklärung zur Bildung einer
Bewerbergemeinschaft,
sofern erforderlich eine Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe
sowie,
weitere geforderte Nachweise / Erklärungen insbesondere Kopien von
Fahrzeugscheinen, Kranprüfbüchern und Versicherungspolicen;
Bescheinigung gemäß §3 GüKG.
Die Unterlagen zum Qualifizierungssystem können selbstständig unter dem
in Ziff.I.3) angegebenen Link heruntergeladen werden.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Mindestbedingungen für eine Aufforderung zur Angebotsabgabe sind:
Dem Bewerber müssen für das Schleppen und Abschleppen von Fahrzeugen
Einsatzfahrzeuge mit Kran zur Verfügung stehen, um Fahrzeuge mit bis zu
3,5 t zulässiger Gesamtmasse auf der Ladefläche zu transportieren und /
oder Einsatzfahrzeuge mit Hubbrille und Schleppstange, um Fahrzeuge mit
bis zu 40 t zulässiger Gesamtmasse auf der Hubbrille oder mittels
Schleppstange zu transportieren,
Der Bewerber verfügt über eine erweiterte
Betriebshaftpflichtversicherung sowie eine Hakenlastversicherung in
ausreichender Höhe, mind. aber 500 000,00 EUR für PKW bzw. 1 000 000,00
EUR für Lkw, pauschal für Sach-, Sachfolge- und Vermögensschäden,
Der Bewerber verfügt über eine Umweltschadenversicherung gemäß
Umweltschadengesetz vom 14.11.2007,
Der Bewerber verfügt über eine Bescheinigung der zuständigen Behörde
nach §3 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) vom 22.6.1998.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Sämtliche Unterlagen zu diesem Qualifizierungssystem sind direkt,
kostenfrei und ausschließlich per Download unter dem in der
Bekanntmachung Ziff.I.3) angegebenen Link abrufbar.
Auch alle weiteren Informationen wie Änderungen zum
Qualifizierungssystem, Beantwortung von Bewerberfragen oder sonstige
verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter dem Link zum
Download zur Verfügung gestellt.
Während der Laufzeit des Qualifizierungssystems (siehe Ziff.II.2.8.)
ist der Bewerber verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf zur
Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente zu achten.
Ein separater Hinweis durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Berlin
Martin-Luther-Straße 105
Berlin
10825
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anstalt des öffentlichen Rechts,
Zentrale Prüfstelle der BVG V-REV/ZVP (iPlz: 10601)
Berlin
10096
Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
2) Antragbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschrift ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist zulässig, soweit:
a. der Antragsteller geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
(Informations- und Wartepflicht) bleibt unberührt,
b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/07/2019
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References
1. mailto:einkauf.se1@bvg.de?subject=TED
2. http://www.bvg.de/
3. http://www.ted.europa.eu/
4. http://unternehmen.bvg.de/de/Unternehmen/BVG-Business/Auftragsvergabe/Europaweite-Vergaben
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