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Ausschreibung: Rechnungslegung und -prüfung - DE-Berlin
Rechnungslegung und -prüfung
Buchhaltungsprüfung
Dokument Nr...: 242512-2019 (ID: 2019052409361616739)
Veröffentlicht: 24.05.2019
*
  DE-Berlin: Rechnungslegung und -prüfung
   2019/S 100/2019 242512
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Stadt und Land Wohnbauten-Gesellschaft mbH
   Werbellinstraße 12
   Berlin
   12053
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Strategischer Einkauf
   E-Mail: [1]ausschreibung@stadtundland.de
   Fax: +49 3068926467
   NUTS-Code: DE3
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.stadtundland.de
   Adresse des Beschafferprofils:
   [3]http://www.berlin.de/vergabeplattform/
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [4]http://www.berlin.de/vergabeplattform/
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [5]http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmac
   hungen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: GmbH
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   2019_Rahmenvereinbarung_JAB_2019_ff
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   79210000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Ziel der Ausschreibung ist es, eine Rahmenvereinbarung mit einem
   Wirtschaftsprüfungsunternehmen zu schließen, das die Prüfung des
   Jahresabschlusses 2019 und optional die der Folgejahre 2020 bis 2022
   für den Konzern Stadt und Land übernimmt. Aufgrund eines Beschlusses
   des Gesellschafters ist der Wirtschaftsprüfer für max. 4 Jahre
   auszuschreiben. Die Prüfung umfasst die Jahresabschlüsse der
   Gesellschaften des Konzerns Stadt und Land, d. h. sowohl der Stadt und
   Land Wohnbauten-Gesellschaft mbH als auch der folgenden Unternehmen,
   bei denen die Stadt und Land Anteilseignerin ist.: WoGeHe
   Wohnungsbaugesellschaft Hellersdorf mbH (WoGeHe), Anteil 100 %; WoBeGe
   Wohnbauten- und Beteiligungsgesellschaft mbH (WoBeGe), Anteil 100 %;
   Stadt und Land-Facility GmbH (Facility), Anteil 100 %; Stadt und Land
   Netze GmbH, Anteil 100 %; Stadt und Land Johannisthal GmbH, Anteil 100
   %; Stadt und Land Nord-Süd GmbH, Anteil 100 %; Stadt und Land
   Schöneberg GmbH, Anteil 100 %; Siwoge 1992 Siedlungsplanung.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   79212500
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE
   NUTS-Code: DE3
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Stadt und Land Wohnbauten-Gesellschaft mbH (Stadt und Land) ist ein
   kommunales Wohnungsunternehmen im Eigentum des Landes Berlin mit mehr
   als 47 000 Mieteinheiten in Berlin und Brandenburg. Der Wohnungs- und
   Gewerbebestand erstreckt sich über den Süden, Südosten und Osten
   Berlins. Im Konzern sind ca. 500 Mitarbeiter beschäftigt. Die Stadt und
   Land bewirtschaftet ihre Bestände wirtschaftlich, sozial und ökologisch
   und übernimmt als kommunales Unternehmen Verantwortung für eine
   nachhaltige und ausgewogene Entwicklung Berlins.
   Ziel der Ausschreibung ist es, eine Rahmenvereinbarung mit einem
   Wirtschaftsprüfungsunternehmen zu schließen, das die Prüfung des
   Jahresabschlusses 2019 und optional die der Folgejahre 2020 bis 2022
   für den Konzern Stadt und Land übernimmt. Aufgrund eines Beschlusses
   des Gesellschafters ist der Wirtschaftsprüfer für max. 4 Jahre
   auszuschreiben.
   Die Prüfung umfasst die Jahresabschlüsse der Gesellschaften des
   Konzerns Stadt und Land, d. h. sowohl der Stadt und Land
   Wohnbauten-Gesellschaft mbH als auch der folgenden Unternehmen, bei
   denen die Stadt und Land Anteilseignerin ist.
    WoGeHe Wohnungsbaugesellschaft Hellersdorf mbH (WoGeHe), Anteil 100
   %,
    WoGeHe Wohnbauten- und Beteiligungsgesellschaft mbH (WoBeGe), Anteil
   100 %,
    Stadt und Land-Facility GmbH (Facility), Anteil 100 %,
    Stadt und Land Netze GmbH, Anteil 100 %,
    Stadt und Land Johannisthal GmbH, Anteil 100 %,
    Stadt und Land Nord-Süd GmbH, Anteil 100 %,
    Stadt und Land Schöneberg GmbH, Anteil 100 %,
    Siwoge 1992 Siedlungsplanung und Wohnbauten-Gesellschaft mbH (nicht
   im Konsolidierungskreis); Anteil 50 %.
   Dazu ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung erforderlich.
   Soweit zum Konzern Stadt und Land neue Gesellschaften hinzukommen oder
   ruhende Gesellschaften aktiviert werden, erfolgt die Prüfung für diese
   Gesellschaften ebenfalls auf Grundlage der Rahmenvereinbarung.
   Zu erbringen sind im Wesentlichen die folgenden Leistungen:
    Prüfung der Jahresabschlüsse und der Lageberichte einschließlich des
   Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (§ 316 ff HGB; IDW-PS
   200 ff.) für das Geschäftsjahr 2019 unter Einschluss etwaiger
   Korrekturen der DMEBil gemäß den Vorgaben des DMEBilG,
    erweiterte Prüfung gemäß § 53 Abs. 1 Ziff. 1 und 2 HGrG (IDW PS 720;
   Ordnungsgemäßheit der Geschäftsführung; Darstellung der Entwicklung der
   Vermögens- und Ertragslage sowie der Liquidität und Rentabilität der
   Gesellschaft; Darstellung Verlust bringender Geschäfte und deren
   Ursachen, soweit von Bedeutung für die Vermögens- und Ertragslage;
   Darstellung der Ursachen für einen etwaigen Jahresfehlbetrag),
    Prüfung nach § 158 BauGB; Prüfung der Abrechnungen als
   Sanierungsträger, soweit erforderlich (Regiekosten; nur für Stadt und
   Land); mündliche Berichterstattung an den Prüfungsausschuss sowie an
   den Aufsichtsrat von Stadt und Land im Rahmen der AR-Sitzung,
    Konzernbezügebericht,
    Prüfung der Erklärungen des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung
   gemäß den Regelungen des Berliner Corporate Governance Kodex (Anlage 4
   der Beteiligungshinweise; für Stadt und Land; Stand 2015),
    Prüfung der Tantiemenabrechnungen der Geschäftsführung auf Basis der
   jährlichen Zielvereinbarung,
    Teilnahme an den jährlichen Bankengesprächen bei den 5 größten
   (bezogen auf das Stadt und Land Portfolio) Kreditinstituten.
   Optionale Leistungen:
    Prüfung der Jahresabschlüsse und der Lageberichte einschließlich des
   Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (§ 316 ff HGB; IDW-PS
   200 ff.) unter Einschluss etwaiger Korrekturen gemäß DMBilG für die
   Geschäftsjahre 2020, 2021 und 2022,
    Prüfung nach § 16 MABV nach Bedarf.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 320 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 15
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Beauftragung für die Wirtschaftsprüfung der Geschäftsjahre 2020  2022
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Für die Verhandlungen sollen mindestens 3 bis maximal 5 Bewerber
   ausgewählt werden.
   Die Prüfung und Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt in 3 Stufen:
   Stufe 1: Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien und
   auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise gem.
   Ziffer III.1.3 und Ziffer III.1.2 der EU-Bekanntmachung.
   Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inkl. Erfüllung der
   Mindestanforderungen.
   Stufe 3: Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der
   technischen Leistungsfähigkeit gemessen an der zu vergebenen Leistung.
   Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 5
   Bewerber/Bewerbergemeinschaften die geforderten Anforderungen erfüllen,
   wird die Stadt und Land die 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften zur
   Abgabe eines Angebotes auswählen, die die aufgestellten
   Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen und der hier
   ausgeschriebenen Leistung am nächsten liegen. Dafür werden die vom
   Bewerber/Bewerbergemeinschaft eingereichten Unterlagen zur technischen
   Leistungsfähigkeit wie folgt herangezogen:
   Für die Angaben gem. Ziffer III.1.3, Nr. 2 (Referenzen), können maximal
   150 Punkte erreicht werden. Dabei können für eine wertbare Referenz
   max. 50 Punkte erreicht werden. Es werden 3 Referenzen bewertet (sofern
   der Bewerber aus seinen Referenzen 3 für die Bewertung ausgewählt hat,
   bewertet die Stadt und Land diese, anderenfalls wird unter den
   vorliegenden Referenzen ausgewählt). Eine Referenz erhält die max.
   Punktzahl, wenn sie im Hinblick auf die dargestellten Leistungen,
   Vertragseinheiten, Branche und die Angaben zur Konzerngröße und
   struktur mit den hier zur Vergabe anstehenden Leistungen der
   Bekanntmachung vollumfänglich vergleichbar ist. Ist die Referenz nicht
   in allen dargestellten Punkten vergleichbar, so können bis zu 25 Punkte
   vergeben werden. Nicht vergleichbare Referenzen erhalten keine Punkte.
   Für die Angaben gem. Ziff. III.1.3, Nr. 3 (Erfahrungen in den
   Prüfungsbereichen), können max. 50 Punkte erreicht werden. Dabei erhält
   jeder Bewerber, der Erfahrungen in einem der genannten Prüfungsbereiche
   (Bereiche a bis e) nachweist, je Bereich max. 5 Punkte. Weist ein
   Bewerber für einen Bereich Erfahrungen in mehreren der angefragten
   Prüfungsjahre nach, so kann er je Prüfungsbereich max. 5 zusätzliche
   Punkte erzielen. Insgesamt können je Prüfungsbereich mithin 10 Punkte
   und insgesamt 50 Punkte erzielt werden.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
    Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gem. §§ 123, 124 GWB,
    BVB Tariftreue und Mindestentlohnung,
    BVB Frauenförderung,
    Selbstauskunft der Firma,
    Erklärung zu Bietergemeinschaften,
    Erklärung zu Nachunternehmern,
    Erklärung zur Vereinbarung der Auftragsverarbeitung inkl. Anlagen 1
   und TOM.
   Die Muster werden durch Stadt und Land zur Verfügung gestellt.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1) Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie
   Angabe eines für dieses Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit
   E-Mail, Telefon- und Faxnummer;
   2) Darstellung des Firmenprofils des Bewerbers/Bewerbergemeinschaft
   (Gesellschafter; Kooperationen; Beteiligungen);
   3) Die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§
   319, 319a und 319b HGB ist Mindestanforderung;
   4) Erklärung gemäß Ziff. IV Nr. 1 des Berliner Corporate Governance
   Kodex (Unabhängigkeit des Prüfers; Erklärung zu Leistungen für AG in
   der Vergangenheit und für die Zukunft, soweit in Aussicht gestellt);
   ist eine Mindestanforderung;
   5) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB  zwingende
   und fakultative Ausschlussgründe. Die Erklärung ist eine
   Mindestanforderung;
   6) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 21
   Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) und § 21
   Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AEntG) und § 19 Abs. 1
   Mindestlohngesetz (MiLoG). (Mindestanforderung);
   7) Eigenerklärung gem. Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz
   (BerlAVG), den ArbeitnehmerInnen bei der Ausführung mindestens
   diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren,
   die der nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) einzuhaltende
   Tarifvertrag vorgibt oder andere gesetzliche Bestimmungen über
   Mindestentgelte einhalten, unseren ArbeitnehmerInnen (ohne
   Auszubildende) bei der Ausführung der Leistungen mindestens ein
   Stundenentgelt von 9,19 EUR zu bezahlen, die beauftragten
   Nachunternehmer oder einen von ihm oder einem Nachunternehmer
   beauftragten Verleiher schriftlich verpflichten, seinen
   ArbeitnehmerInnen mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die
   der Auftragnehmer selbst einzuhalten verspricht, sicherzustellen, dass
   die Verpflichtung auf einen von ihm beauftragten Nachunternehmer oder
   auf einen von ihm oder einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher
   jeweils schriftlich übertragen wird und dem öffentlichen Auftraggeber
   auf Verlangen die schriftliche Übertragung nachgewiesen wird,
   sicherzustellen, dass die beauftragten Nachunternehmer ihrerseits die
   von ihnen beauftragten Nachunternehmer oder von ihnen beauftragte
   Verleiher die oben angegebenen Verpflichtungen jeweils schriftlich
   übertragen und verpflichten, dem öffentlichen Auftraggeber auf
   Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen. Die Erklärung
   ist Mindestanforderung.
   8) Erklärung gem. § 9 BerlAVG, § 13 LandesgleichstellungsG und § 1 Abs.
   2 Frauenförderverordnung (FFV) das geltende Gleichbehandlungsrecht zu
   beachten, je nach Anzahl der Beschäftigten gem. § 3 FFV eine oder
   mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung
   und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
   durchzuführen und sicherzustellen, dass zur Vertragserfüllung
   eingeschaltete Nachunternehmer sich ebenfalls zur Durchführung solcher
   Maßnahmen bereit erklären. Die Erklärung ist Mindestanforderung.
   Mit der Teilnahme am Verfahren stimmen die Bewerber zu, über die
   Einhaltung der vorgenannten Erklärungen eine Vertragsstrafenregelung
   sowie ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund zu vereinbaren. Darüber
   hinaus werden für die Einhaltung der Verpflichtungen Kontrollrechte
   vereinbart.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Nachweis des Bestehens eines branchenüblichen Versicherungsschutzes von
   mindestens 5 000 000,00 EUR bereits bei Stellung des Teilnahmeantrages;
   es wird davon ausgegangen, dass nur Bewerber, die hierzu in der Lage
   sind, über eine ausreichende Leistungsfähigkeit verfügen.
   Die Höhe des Versicherungsschutzes übersteigt zwar das geschätzte
   Honorarvolumen mehrfach. Die Absicherung der WP-Leistungen ist dennoch
   sachgerecht und im Übrigen branchenüblich, da bei Fehlleistungen
   erhebliche Schäden drohen, die mit dem Versicherungsschutz abgedeckt
   werden können.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1) Der Nachweis der Zulassung als Wirtschaftsprüfer nach § 15 WiPrO
   oder Anerkennung als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach § 27 WiPrO
   ist Mindestanforderung;
   2) Vorlage von mindestens 3 Referenzen für die Prüfung von
   Jahresabschlüssen von Unternehmen der Wohnungswirtschaft bezogen auf
   die Prüfungsjahre 2016 ff. mit folgenden Leistungen:
    mindestens 20 000 Wohneinheiten (nicht Unternehmen der
   Bauwirtschaft),
    darunter mindestens eine für Wohnungsbaugesellschaften der
   öffentlichen Hand,
    Nachweis der Tätigkeit in einer Konzernstruktur mit einheitlicher
   Leitung durch eine Kapitalgesellschaft (§ 290 HGB, Mindestanforderung)
   und Prüfung von mindestens 3 Konzernunternehmen.
   Die Referenzdarstellung des Bewerbers umfasst für jede eingereichte
   Referenz folgende Angaben, wobei eine Anonymisierung  soweit
   berufsrechtlich zwingend erforderlich  möglich ist. Auf Verlangen hat
   der Bewerber der Auftraggeberin die Nachprüfungsmöglichkeit der
   eingereichten Referenzen beim Referenzgeber auch für solche Referenzen,
   die anonymisiert eingereicht werden, unverzüglich einzuräumen:
    Name und die Adresse des Auftraggebers und Nennung eines
   Ansprechpartners mit Telefonnummer,
    Anzahl der Wohnungseinheiten beim Auftraggeber,
    Beschreibung des Leistungsumfanges im Hinblick auf die
   Vergleichbarkeit mit den hier ausgeschriebenen Leistungen (siehe Ziffer
   II.2.4 der Bekanntmachung),
    Prüfungen nach § 53 HGrG und Prüfung von Bezügeberichten,
    Honorarvolumen,
    Leistungszeitraum,
    Angaben dazu, ob die Leistung allein oder in Kooperation ausgeführt
   wurde.
   3) Nachweis von Erfahrungen in bestimmten relevanten Prüfungsbereichen:
   Gefordert wird die Darstellung von Erfahrungen in Prüfungsbereichen
   bezogen auf die Prüfungsjahre 2016 ff., bei denen Fragestellungen aus
   den folgenden Gebieten zu beurteilen waren:
   a) Bewertung von Immobilienvermögen, insbesondere im öffentlich
   geförderten Wohnungsbau;
   b) Wohnungsbauförderprogramme;
   c) DMBilG, Sachenrechtsbereinigungsgesetz, Restitutionsansprüche;
   d) Prüfungserfahrungen im Bereich des Bauträgergeschäfts und der
   Baubetreuung sowie im Bereich der MaBV;
   e) Prüfungen nach § 158 BbauG und Abrechnung von Sanierungsmaßnahmen
   nach StädtebauFG
   Die Darstellung der Erfahrungen kann, sie muss jedoch nicht anhand der
   oben geforderten Referenzprojekte erfolgen. Bei der Darstellung sollen
   die Bewerber für jede Anforderung kurz und präzise aufzeigen, in
   welchem Umfang sie mit den jeweils aufgeführten Bereichen der
   Prüfungsjahre 2016 ff. Erfahrungen nachweisen können.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   Der Nachweis der Zulassung als Wirtschaftsprüfer nach § 15 WiPrO oder
   Anerkennung als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach § 27 WiPrO ist
   Mindestanforderung.
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 24/06/2019
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 05/07/2019
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1) Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn die unter III.1
   genannten Teilnahmen-/Mindestbedingungen erfüllt werden und der
   Nachweis in geeigneter nachvollziehbarer Form, vollständig und
   fristgerecht bei der unter I.1 genannten Stelle eingeht;
   2) Die Vergabestelle behält sich vor, Eigenerklärungen durch
   entsprechende Nachweise Dritter von den Bewerbern, die nach der Wertung
   in der engeren Wahl sind, belegen zu lassen, Die Vergabestelle behält
   sich weiterhin vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene oder
   fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bewerber
   nachzufordern. Ein Anspruch der Bewerber auf eine derartige Handhabung
   besteht jedoch nicht. Insbesondere kann die Vergabestelle aus Gründen
   der Gleichbehandlung und/oder aus zeitlichen Gründen unvollständige
   Teilnahmeanträge vom Vergabeverfahren ausschließen. Darüber hinaus
   behält sich die Vergabestelle vor, weitergehende Nachweise,
   insbesondere zur Eignung der Bieter oder der Nachunternehmer
   nachzufordern, sofern sie Hinweise auf eine fehlende Eignung hat. Ein
   solcher entsprechender Nachweis könnte etwa ein Bundes- oder
   Gewerbezentralregisternachweis sein. Für die Bewerberauswahl werden nur
   die geforderten und ggf. nachgeforderten Unterlagen berücksichtigt.
   Darüber hinaus gehende Unterlagen sind nicht gewünscht.
   Der Auftraggeber stellt Interessenten unter der Internetadresse
   http.//[6]www.berlin.de/vergabeplattform die Formulare zum
   Teilnahmeantrag zur Verfügung.
   Die Bewerbungsunterlagen sind zum Nachweis der Einhaltung der
   Teilnahmebedingungen der Bekanntmachung vom Bewerber auszufüllen und
   mit dem Teilnahmeantrag vom Auftraggeber einzureichen. Der Antrag ist
   in der wie folgt in der bezeichneten Reihenfolge einzureichen:
   1) ausgefüllte und unterschriebener Bewerberbogen;
   2) Erklärung Bietergemeinschaft, sofern relevant;
   3) Nachweise/Eigenerklärungen zur persönlichen Leistungsfähigkeit;
   4) Nachweise/Eigenerklärungen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit;
   5) Nachweise/Eigenerklärungen zur technischen Leistungsfähigkeit;
   6) Versicherungsnachweise.
   Der Bewerberbogen ist als offene Excel-Datei mitzuliefern.
   Macht ein Bewerber von der Möglichkeit Gebrauch, Nachunternehmer
   vorzusehen, so ist der auf den Nachunternehmer entfallende
   Leistungsanteil zu benennen. Der Nachweis der Eignung ist für die
   Nachunternehmer ebenfalls zu erbringen. Je NU ist ein Bewerberbogen
   einzureichen.
   Der Bewerberbogen ist als zentrales Dokument anzusehen und zwingend
   einzureichen. Von Nachforderungen des Bewerberbogens wird abgesehen.
   Liegt der Bewerberbogen nicht vor, gilt der Teilnahmeantrag als
   unvollständig.
   Die Angebote sind elektronisch einzureichen.
   Die elektronischen Angebotsabgabe kann vorzugsweise elektronisch in
   Textform nach BGB, mit Signatur oder im Mantelbogenverfahren erfolgen.
   Angebote in Papierform werden nicht gewertet.
   Die Bewerber erklären sich damit einverstanden, dass die Angebotsfrist
   um 15 Kalendertage verkürzt werden. Dies ist im Bewerberbogen zu
   vermerken.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Landes Berlin
   Martin-Luther-Str. 105
   Berlin
   10825
   Deutschland
   Telefon: +49 3090138316
   Fax: +49 3090137613
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Vergabekammer des Landes Berlin
   Martin-Luther-Str. 105
   Berlin
   10825
   Deutschland
   Telefon: +49 3090138316
   Fax: +49 3090137613
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum
   Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
   Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen
   Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach
   Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
   Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang
   der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
   bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
   Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Absatz
   1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
   dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
   Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen
   Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht
   missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden,
   wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach
   der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
   öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch
   nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden
   ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU
   bekannt gemacht, endet die Frist 30 Tage nach Veröffentlichung der
   Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer des Landes Berlin
   Martin-Luther-Str. 105
   Berlin
   10825
   Deutschland
   Telefon: +49 3090138316
   Fax: +49 3090137613
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   22/05/2019
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References
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   2. http://www.stadtundland.de/
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