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Ausschreibung: Dienstleistungen von Ingenieurbüros - DE-Duisburg
Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Dokument Nr...: 242210-2019 (ID: 2019052409291116449)
Veröffentlicht: 24.05.2019
*
  DE-Duisburg: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
   2019/S 100/2019 242210
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Wirtschaftsbetriebe Duisburg  AöR
   Schifferstr. 190
   Duisburg
   47059
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Stadt Duisburg  Submissionsstelle
   E-Mail: [1]submissionsstelle@stadt-duisburg.de
   NUTS-Code: DEA12
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.wirtschaftsbetriebe-duisburg.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYDBYULB
   /documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYDBYULB
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   2019-0207 WBD  Erneuerung Mariensperrtor  Planungsleistungen der
   Objektplanung sowie zugehörige Fachplanungen
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2019-0207 WBD
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71300000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Planungsleistungen für die Erneuerung des Mariensperrtores in Duisburg.
   Die Leistungen umfassen Planungs-/Leistungsphasen der Objektplanung
   gem. HOAI 2013 sowie den dazugehörigen Fachplanungen (u. a.
   Tragwerksplanung und technische Ausrüstung).Weiterhin sind u.a.
   Fachplanungen für SiGeKo-Leistungen und zur Betonsanierung
   durchzuführen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71300000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA12
   Hauptort der Ausführung:
   Marientorstraße
   47051 Duisburg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg  AöR beschaffen im Namen und für
   Rechnung der Stadt Duisburg nachfolgende Leistung:
   Planungsleistungen für die Erneuerung des Mariensperrtores in Duisburg.
   Die Leistungen umfassen die Planungs-/Leistungsphasen der Objektplanung
   (LP 1 bis LP 9) gem. HOAI 2013 sowie die zugehörigen Fachplanungen (z.
   B. Tragwerksplanung und technische Ausrüstung (hier insb. Starkstrom,
   Schwachstrom, Datentechnik, Automation, Heizung, Maschinen-, Verfahrens
   und Prozesstechnik)) sowie verschiedene besondere Leistungen. Die
   Vergabe der Leistungen enthält Optionen.
   Neben dem Sperrtor selbst und den dazugehörigen Dammtafeln sind
   verschiedene technische Anlagen wie z.B. Krananlagen, Pumpen,
   Leitungen, Kabel, Schaltanlagen, Beleuchtungen und sonstige Einbauten
   wie z. B. Stege Gitterroste, Geländer, Halterungen usw. zu erneuern. In
   Teilbereichen ist zudem eine Betonsanierung erforderlich.
   Bei der Planung sind die a. a. R. d. T., und hier neben der geltenden
   Normen und Richtlinien insb. die Regelwerke der Wasserstraßen- und
   Schifffahrtsverwaltung des Bundes sowie die Zusätzlichen Technischen
   Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten zu beachten.
   Weiterhin sind bei der Planung die Belange der Wirtschaftlichkeit, des
   Arbeitsschutzes, der Betriebssicherheit und der Bedienbarkeit zu
   berücksichtigen. Die Planung soll den dauerhaft zuverlässigen Betrieb
   der Anlagen sowie deren Wartungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit
   sicher stellen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 72
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes werden die vom Bewerber/Bieter
   eingereichten Teilnahmeanträge (Interessenbestätigungen) auf Ihre
   Eignung geprüft und die Anzahl der Teilnehmer an Hand von
   Eignungskriterien auf 3 bis 5 Teilnehmer reduziert.
   Die Eignungskriterien berücksichtigen die:
   (1) wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die
   (2) technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Der Bewerber/Bieter mit einer jeweils maximal möglichen Punktzahl von
   270 Punkten.
   Die Wichtung und Wertung der wirtschaftlichen und finanziellen
   Leistungsfähigkeit (1) erfolgt auf Grundlage von Jahresumsätzen des
   Bewerbers.
   Die Wichtung und Wertung der technischen und beruflichen
   Leistungsfähigkeit (2) erfolgt auf Grundlage von Referenzen des
   Bewerbers.
   Der Nachweis der Eignung ist dabei für die Kategorien (1) bis (5)
   jeweils mindestens einmal zu erbringen. Dies kann an Hand einer oder
   mehrere Referenzen erfolgen. Die Anzahl der Referenzen zum Nachweis der
   Eignung (= Eignungsnachweis) die die Mindestanforderungen erfüllen ist
   nicht begrenzt.
   Die Wichtung und Wertung der Referenzen auf Grundlage der
   Eignungskriterien erfolgt an Hand der 5 best-geeigneten
   Referenzen/Referenzprojekte; d. h., an Hand der 5 Referenzen, die die
   höchste Punktzahl aller eingereichten Referenzen erhalten. Werden
   weniger als 5 geeignete bzw. wertbare Referenzen/
   Referenzen/Referenzprojekte eingereicht, werden nur diese bewertet.
   Maßgebende Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge
   (Interessensbestätigung) sind:
   (1) die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit mit 40 % und
   (2) die technische und berufliche Leistungsfähigkeit mit 60 %.
   So dass sich für:
   (1) eine max. Wertungspunktzahl von 108 Punkten und für
   (2) eine max. Wertungspunktzahl von 162 Punktenergibt; Also in Summe
   max. 270 Punkte (= maximale Gesamtpunktzahl).
   Es sollen mindestens 3 und maximal 5 Bewerber mit den höchsten
   Punktzahlen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
   Ergeben sich durch Punktgleichheit mehr als 5 geeignete Bewerber,
   erfolgt die Auswahl zwischen den punktgleichen Bewerbern mittels
   Losverfahren.
   Maßgebende Kategorien für die Wertung der Teilnahmeanträge
   (Interessensbestätigung) sind
   (1) für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
   Der Gesamtumsatz des/der Unternehmen(s) (netto), in dem
   Tätigkeitsbereich des Auftrags jeweils bezogen auf die letzten drei
   abgeschlossenen Geschäftsjahre für
    die Objektplanung und
    die Tragwerksplanung und
    die Technische Ausrüstung.
   (2) für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
   Unternehmensreferenzen für die folgenden 6 Kategorien:
    (1) Objektplanung (LP 1 bis 7),
    (2) Tragwerksplanung (LP 1 bis 6),
    (3) Technische Ausrüstung (LP 1 bis 7),
    (4) Bauoberleitung (LP 8),
    (5) örtliche Bauüberwachung,
    (6) Erfüllungsgrad der einzelnen Referenzen.
   Eine Referenz bzw. ein Referenzprojekt muss mindestens den Nachweis für
   eine Kategorie mit den entsprechenden Unterkriterien umfassen. Im
   Rahmen des Eignungsnachweises (Kategorien (1) bis (5)) ist die Anzahl
   der Referenzen wie v. g. nicht beschränkt; während die Wichtung und
   Wertung der Referenzen auf Grundlage der Eignungskriterien nur an Hand
   der 5 best-geeigneten Referenzen/Referenzprojekte erfolgt. Für die
   einzelnen Kategorien sind Kriterien bzw. Wertungsbereiche/-grenzen
   definiert, an Hand derer die Punktevergabe durchgeführt wird.
   Weitere Angaben hierzu enthalten die Vergabeunterlagen; insb. die
   Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Interessensbestätigung) und die
   Bewertungsmatrix für den Teilnahmewettbewerb.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Zunächst erfolgt die Beauftragung
   der Leistungen (Stufe 1):
    Objektplanung OZ 1.1 bis OZ 2.4,
    Tragwerksplanung OZ 3.1 bis OZ 4.4,
    Technische Ausrüstung OZ 5.1 bis OZ 6.4,
    SiGeKo-Leistungen OZ 7.1,
    sonstige Leistungen OZ 8.1 bis OZ 8.12.
   Der Auftraggeber behält sich vor, die Übertragung auf einzelne
   Abschnitte, Teilleistungen und/oder Positionen zu beschränken. Ein
   Rechtsanspruch auf die Übertragung der Leistungen (= Optionen):
    Objektplanung OZ 11.1 bis OZ 11.5 und OZ 12.1 bis OZ 12.5,
    Tragwerksplanung OZ 13.1 bis OZ 13.2 und OZ 14.1 bis OZ 14.4,
    Technische Ausrüstung OZ 15.1 bis OZ 15.5 und OZ 16.1 bis OZ 16.5,
    SiGeKo-Leistungen OZ 17.1 bis 17.3,
    sonstige Leistungen OZ 18.1 bis OZ 18.7.
   Besteht nicht.
   Nähere Informationen können dem Dokument V04_Leistungen_AN entnommen
   werden.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Die nachfolgend aufgeführten Erklärungen/Nachweise sind mit dem
   Teilnahmeantrag beizubringen, sofern nichts anderes ausgewiesen ist.
   Die Nachweise können, sofern nichts anderes ausgewiesen ist, in Form
   von Eigenerklärungen erbracht werden. Sofern nicht anders ausgewiesen,
   sind die Erklärungen/Nachweise von allen Mitgliedern einer
   Bewerberinnengemeinschaft beizubringen.
    Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und
   124 GWB,
    Erklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i. S. d. § 125 GWB (abzugeben,
   sofern einschlägig).
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Die Eignungskriterien zur wirtschaftlichen und finanziellen
   Leistungsfähigkeit sind unter folgendem Link zu finden:
   [5]https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/protected/mandator
   /projectRoom/documentsOverviewFileManager.do?method=downloadFile&formBe
   anAttribut=fileGroupOne&forward=Method%20show&fileId=346991&fileBeanObj
   ect=documentFormFileManager
   Die Eignungskriterien zur wirtschaftlichen und finanziellen
   Leistungsfähigkeit enthalten folgende Punkte (Weitere Details sind dem
   Dokument TW01  Aufforderung Teilnahmewettbewerb unter dem o. g. Link
   zu entnehmen):
   Gesamtumsatz des Unternehmens, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
   jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
   (Wichtung: 40 %)
   Die Bewertung erfolgt an Hand des Jahresumsatzes; bezogen auf die
   vergangenen drei Geschäftsjahre im Tätigkeitsbereich des Auftrags.
   Je Tätigkeitsbereich werden zwischen 1 und 30 Punkte vergeben. Die
   Punkte die für jedes Geschäftsjahr erreicht werden, werden aufsummiert.
   In Summe können somit zwischen 3 und 90 Punkte erreicht werden.
   Zu (1) Objektplanung  Jahresumsatz:
    30 Punkte: >= 3 000 000 EUR (netto),
    1 Punkt: = 300 000 EUR (netto).
   Dazwischenliegende Punkte werden linear interpoliert.
   Die maximale Punktzahl beträgt 30 Punkte, auch wenn der Jahresumsatz
   größer ist als 3 000 000 EUR (netto).
   Die minimale Punktzahl beträgt 1 Punkt. Liegt der Jahresumsatz unter
   300 000 EUR (netto) ist ein Mindestkriterium nicht erfüllt. Der
   Nachweis der Eignung ist nicht erbracht.
   Zu (2) Tragwerksplanung  Jahresumsatz:
    30 Punkte: >= 2 000 000,00 EUR (netto),
    1 Punkt: = 200 000 EUR (netto).
   Dazwischenliegende Punkte werden linear interpoliert.
   Die maximale Punktzahl beträgt 30 Punkte, auch wenn der Jahresumsatz
   größer ist als 2 000 000 EUR (netto).
   Die minimale Punktzahl beträgt 1 Punkt. Liegt der Jahresumsatz unter
   200 000 EUR (netto) ist ein Mindestkriterium nicht erfüllt. Der
   Nachweis der Eignung ist nicht erbracht.
   Zu (3) Technische Ausrüstung  Jahresumsatz:
    30 Punkte: >= 500 000 EUR (netto),
    1 Punkt: = 50 000 EUR (netto).
   Dazwischenliegende Punkte werden linear interpoliert.
   Die maximale Punktzahl beträgt 30 Punkte, auch wenn der Jahresumsatz
   größer ist als 500 000 EUR (netto).
   Die minimale Punktzahl beträgt 1 Punkt. Liegt der Jahresumsatz unter 50
   000 EUR (netto) ist ein Mindestkriterium nicht erfüllt. Der Nachweis
   der Eignung ist nicht erbracht.
   Als Umsatz der vergleichbaren Tätigkeitsbereiche ist der Netto-Umsatz
   in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben.
   Bei Bewerbergemeinschaften wird je Geschäftsjahr die Summe der
   Jahresumsätze der Mitglieder gewertet. Bei Einsatz von anderen
   Unternehmen wird je Geschäftsjahr der Jahresumsatz für
   Dienstleistungen, deren sich der Bewerber im Rahmen der Eignungsleihe
   bedient, in der Summe der Jahresumsätze berücksichtigt. Neben der Summe
   der Jahresumsätze Umsätze, sind diese zudem getrennt für jedes Mitglied
   bzw. Unternehmen anzugeben.
   Ist in einem oder mehreren Kriterien die Mindestanforderung nicht
   erfüllt, ist die Eignung nicht nachgewiesen und der Bewerber wird nicht
   zur Verhandlung/zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
   Die Gesamtwertungspunktzahl (GP) ermittelt sich aus der Summe der
   Einzelpunkte. Maximal sind hier 270 Punkte möglich.
   Die Wertung dieses Eignungskriteriums (Wertungspunktzahl) erfolgt durch
   die Multiplikation der Gesamtwertungspunktzahl mit dem Wichtungsfaktor
   (hier: 0,4).
   Die Wichtung und Wertung des Umsatzes ist im Beiblatt Bewertungsmatrix
   Eignung dargestellt und wird beispielhaft für einen fiktiven Bewerber
   mit fiktiven Projekten erläutert.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Die Mindeststandards zur wirtschaftlichen und finanziellen
   Leistungsfähigkeit sind unter folgendem Link zu finden:
   [6]https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/protected/mandator
   /projectRoom/documentsOverviewFileManager.do?method=downloadFile&formBe
   anAttribut=fileGroupOne&forward=Method%20show&fileId=346991&fileBeanObj
   ect=documentFormFileManager
   Die Mindeststandards zur wirtschaftlichen und finanziellen
   Leistungsfähigkeit enthalten folgende Punkte (Weitere Details sind dem
   Dokument TW 01  Aufforderung Teilnahmewettbewerb unter dem o. g. Link
   zu entnehmen):
    Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung,
    Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten
   3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des
   Auftrags,
    Benennung des Teils des Auftrages, der unter Umständen an
   Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen, sofern nicht im
   EU-Verzeichnis der Unterauftragnehmer gemäß Buchstabe B) dieser
   Aufforderung angegeben.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Die Eignungskriterien zur technischen und beruflichen
   Leistungsfähigkeit sind unter folgendem Link zu finden:
   [7]https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/protected/mandator
   /projectRoom/documentsOverviewFileManager.do?method=downloadFile&formBe
   anAttribut=fileGroupOne&forward=Method%20show&fileId=346991&fileBeanObj
   ect=documentFormFileManager
   Die Eignungskriterien zur technischen und beruflichen
   Leistungsfähigkeit enthalten folgende Punkte (Weitere Details sind dem
   Dokument TW01  Aufforderung Teilnahmewettbewerb unter dem o. g. Link
   zu entnehmen):
   Ausführung von Leistungen in den letzten 5 Jahren, die mit der zu
   vergebenden Leistung vergleichbar sind. (Wichtung: 60 %)
   Die Wertung der Referenzen erfolgt an Hand der folgenden 6 Kategorien
   mit den entsprechenden Kriterien:
   (1) Objektplanung (LP 1 bis 7);
   (2) Tragwerksplanung (LP 1 bis 6);
   (3) Technische Ausrüstung (LP 1 bis 7);
   (4) Bauoberleitung (LP 8);
   (5) örtliche Bauüberwachung;
   (6) Erfüllungsgrad der einzelnen Referenzen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Die Mindeststandards zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
   sind unter folgendem Link zu finden:
   [8]https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/protected/mandator
   /projectRoom/documentsOverviewFileManager.do?method=downloadFile&formBe
   anAttribut=fileGroupOne&forward=Method%20show&fileId=346991&fileBeanObj
   ect=documentFormFileManager
   Die Mindeststandards zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
   enthalten folgende Punkte (Weitere Details sind dem Dokument T W01 
   Aufforderung Teilnahmewettbewerb unter dem o. g. Link zu entnehmen):
    Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang
   mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. beruflicher
   Befähigung.
   Der Bewerber muss vergleichbare Leistungen erbracht haben und zudem
   mindestens folgende Leistungsfähigkeit und Befähigung aufweisen:
   a) Objektplanung (ohne öBÜ);
   b) Örtliche Bauüberwachung (öBÜ);
   c) Tragwerksplanung;
   d) Technische Ausrüstung;
   e) Sicherheit und Gesundheitskoordination;
   f) Leistungen gemäß DGUV Regel 101-004 (bisher BGR 128)/TRGS 524;
   g) Leistungen zur Betonsanierung-/Instandsetzung;
   h) Zerstörungsfreie Schweißnahtprüfung;
   i) Oberflächenbeschichtungsprüfung/-überwachung;
   j) Projektleitung.
    Ausführung von Leistungen in den letzten 5 Jahren, die mit der zu
   vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der berücksichtigungsfähige
   Zeitraum der Referenzprojekte wird auf 5 Jahre verlängert, um einen
   ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen:
   (1) Objektplanung;
   (2) Tragwerksplanung;
   (3) Technische Ausrüstung;
   (4) Bauoberleitung;
   (5) örtliche Bauüberwachung.
    Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die
   technische Leitung innehaben inkl. beruflicher Befähigung,
    Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und
   die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren,
    Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das
   Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt,
    Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner
   Untersuchungsmöglichkeiten,
    Benennung des Teils des Auftrages, der unter Umständen an
   Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen, sofern nicht im
   EU-Verzeichnis der Unterauftragnehmer gemäß Buchstabe B) des
   Dokumentes TW 01 Aufforderung Teilnahmewettbewerb angegeben,
    Selbstausführungsgebot: Folgende kritische Aufgaben/Leistungen sind
   direkt vom Bieter (Auftragnehmer) selbst oder ggf. von einem Mitglied
   der Bietergemeinschaft (Arbeitsgemeinschaft) auszuführen:
   Mindestens: Sämtliche in den Leistungsphasen 1 bis 7 der Objektplanung
   Ingenieurbauwerke nach HOAI 2013 zu erbringenden Grundleistungen (vgl.
   Anlage Weitere Angaben zu Eignungskriterien und Mindeststandards).
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [9]2018/S 229-524006
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 26/06/2019
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Für die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber zum Teil
   Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind. Die
   Bereitstellung der Musterformulare sowie der weiteren Vergabeunterlagen
   erfolgt über die Transaktionsplattform MetropoleRuhr. Die
   Vergabeunterlagen sind nur bei der Vergabeplattform
   [10]www.vergabe.metropoleruhr.de unter der Nummer 2017-0236 kostenlos
   herunterladbar. Bieter sind selbst verantwortlich für das Herunterladen
   und das Nachvollziehen etwaig ergänzend eingestellter Unterlagen und
   vorgenommener Änderungen. Die verbindliche Kommunikation (z. B.
   Bieterfragen) erfolgt über die Vergabeplattform.
   Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine
   Musterformulare bereitgestellt werden, sind die Erklärungen vom Bieter
   selbst anzufertigen. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die
   Beibringung als Eigenerklärung ausreichend.
   Mehrere Bieter können sich grundsätzlich zu einer Bietergemeinschaft
   zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bietergemeinschaft mit ihrem
   Angebot eine Erklärung Bewerberinnengemeinschaftserklärung
   einreichen. Wird eine Bewerberinnengemeinschaft gebildet, müssen alle
   Mitglieder der Gemeinschaft die geforderten Unterlagen beibringen,
   sofern nichts anderes ausgewiesen ist.
   Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken [11]www.pq-vol.de
   oder [12]www.pq-verein.de bzw. einer anderen für den öffentlichen
   Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind,
   können dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrages durch Angabe der
   Registrierungsnummer angeben. Sofern der Bewerber in einem amtlichen
   Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die
   jeweils den Anforderungen des Artikel 64 der Richtlinie 2014/24/EU
   entsprechen, werden die im amtlichen Verzeichnis
   Oder dem Zertifizierungssystem niedergelegten Unterlagen und Angaben
   vom öffentlichen Auftraggeber nur in begründeten Fällen in Zweifel
   gezogen (Eignungsvermutung). Sofern vom Auftraggeber mit dem
   Teilnahmeantrag Nachweise gefordert werden, die nicht in den v. g.
   Datenbanken enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen.
   Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann
   mit dem Teilnahmeantrag eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung
   (EEE) abgegeben werden. Eine solche wird als vorläufiger Nachweis der
   Eignung akzeptiert.
   Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs haben nur die aufgeforderten
   Bieter mit Angebotsabgabe beizubringen:
    Angebotsschreiben inkl. Anlagen,
    Honorarermittlung des AN,
    Berufserfahrungs-/Referenzliste(n)  Übersicht,
    Formularblatt Qualifikation/Persönliche Referenzen Projektbearbeiter
   -Projektleiter etc,
    Formularblatt Qualifikation/Persönliche Referenzen SiGeKo etc,
    Verpflichtungserklärung der Leistungen der Unterauftragnehmer,
    Vertraulichkeitsvereinbarung,
    Hinweise zur Meldepflicht und Anfragemöglichkeit des Auftraggebers
   gemäß Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW.
   Die unter II.2.7) Laufzeit des Vertrags benannten Termine sind
   voraussichtlicher Natur.
   Bekanntmachungs-ID: CXPSYDBYULB.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
   Zeughausstr. 2-10
   Köln
   50667
   Deutschland
   E-Mail: [13]VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
   Fax: +49 221 / 147-2889
   Internet-Adresse:
   [14]https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.ht
   ml
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig,
   soweit:
    der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
   bleibt unberührt,
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2)
   genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
   oder zur Angebotsabgabe gerügt werden,
    mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
   der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134
   Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
   Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten
   Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung
   gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist nach § 134 Abs.
   1, 2 GWB erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter
   über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots,
   über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll
   und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform
   informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage
   (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage)
   vergangen sind. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann eine Unwirksamkeit eines
   Vertrages nur
   Festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
   Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   21/05/2019
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References
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