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Ausschreibung: Versicherungen - DE-Leverkusen
Versicherungen
Dokument Nr...: 238065-2019 (ID: 2019052209501412188)
Veröffentlicht: 22.05.2019
*
  DE-Leverkusen: Versicherungen
   2019/S 98/2019 238065
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Einkaufsverbund der Krankenkassen (EVdK) für die pronova BKK,
   Körperschaft des öffentlichen Rechts.
   Breidenbachstraße 56
   Leverkusen
   51373
   Deutschland
   Telefon: +49 2214322963906
   E-Mail: [1]christina.friebe@evdk.com
   Fax: +49 2214322969906
   NUTS-Code: DEA23
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.evdk.com
   Adresse des Beschafferprofils: [3]www.evdk.com
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für die Körperschaft der
   pronova BKK sowie eine D&O-Versicherung für die Vorstände und
   Verwaltungsräte der pronova BKK.
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   66510000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Auszug der Leistungsanforderungen:
   Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
    Versicherungsschutz d. pronova BKK, ihrer Organe u. Mitarb. i.
   Zusammenh. m. begangenen Pflichtverletzungen bzw. daraus resultierender
   Vermögensschäden (Drittschaden) sowie b. eigenen Schäden in Folge d.
   begangenen Verstoßes (Eigenschaden),
    Versicherungsfall i. S. d. Vertrages ist d. Verstoß, d.
   Haftpflichtansprüche geg. d. pronova zur Folge haben könnte
   (Verstoßprinzip),
    Laufzeit:3 Jahre m. Verlängerungsopt,
    Versicherungssumme: mind. 15 Mio. EUR je Versicherungsfall und mind.
   30 Mio. EUR je Versicherungsjahr,
    Versicherungsschutz umfasst auch: d. Vermittlung v.
   Ergänzungsversicherungen priv. Krankenversicherungsuntern. nach § 194
   Abs. 1a SGB V/Verletzung d. Datenschutzes od. d. Verletzung v.
   Persönlichkeitsrechten (Datenschutzrisiko)/d. Mitwirkung in
   Pflegestützpunkten (PSP)/wg.Verletzung d. Allg.
   Gleichbehandlungsges.(AGG)/Fehler im Zusammenh. mit d. Erhebung v.
   Zusatzbeiträgen,Rückerstattungen u. Säumniszuschlägen.
   Weiter s. II.2.4)
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   66510000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA24
   Hauptort der Ausführung:
   Der Vertrag wird am Standort der pronova BKK in Leverkusen betreut.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
    Auch b.Vorsatz besteht Abwehrschutz b.zur rechtskräftigen
   Feststellung od. Eingeständnis d. vorsätzl. Handlung,
    Vor-/Nachhaftung: 10 J.vor Abschluss bzw.10 J. nach Beendigung,
    SB: 300 EUR je SF,
    Abwehrkosten: Übern. aller Abwehrkosten zus.zur vertragl.
   Deckungssumme,
    Rückgriffsansprüche aller Arten d. Fahrlässigkeit sind ausgen., außer
   b. wissentlicher Pflichtverletzung/Vorsatz.
   D&O-Versicherung für den Vorstand
    Versicherungsschutz f.Tätigkeiten v.natürlichen Personen als ehem.,
   gegenwärtiges und künftiges Mitglied d. Vorstandes d. pronova BKK
   bzw.deren Pflegekasse gem.§§ 35 a bzw.§ 42 SGB IV,
    Versicherungsfall i. S. d. Vertrages ist d. Verstoß, d.
   Haftpflichtansprüche geg. d. Versicherungsnehmerin zur Folge haben
   könnte(Verstoßprinzip),
    Laufzeit:3 Jahre m. Verlängerungsopt,
    Versicherungsschutz bez. sich auf Haftpflichtanspr. wg.
   Schadenstiftung d. fahrlässig begangene Verstöße. Ausgeschl. sind
   ledigl. Haftpflichtansprüche wg. Schadenstiftung d. wissentliches
   Abweichen v. Gesetz,Vorschrift, Anweisung od. Bedingung d.
   Machtgebers(Berechtigten) od. d. sonst. vorsätzliche
   Pflichtverletzung.Auch b. Vorsatz besteht Abwehrschutz b. zur
   rechtskräftigen Feststellung od. Eingeständnis d. vorsätzl. Handlung,
    Versicherungssumme je Vorstandsmitglied: mind. 3 Mio. EUR (opt.6 bzw.
   8 Mio.),
    eingeschl. sind u. a.:Entscheidungen im Zusammenh. mit d.
   Finanzierungspolitik und d. Erhebung von Zusatzbeiträgen/Abschluss v.
   Verträgen mit Leistungserbringern/Strafverteidigungskosten in einem
   Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitsverf. geg. vers. Personen wg.einer
   Pflichtverletzung,d.einen unter d.Versicherungsschutz fallenden
   Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann sow.d.Kosten für d. Stellung
   v. strafrechtl. Sicherheitsleistungen/Kosten z. Minderung eines
   Reputationsschadens/Kosten f.d. Geltendmachung v. Ansprüchen aus d.
   Dienstverhältnis im Falle d. Aufrechnung,
    Vor- und Nachhaftung: alle Schäden vor(nur unbekannte) und während d.
   Vertragslaufzeit,
    Selbstbehalt: Für die Vorstände gilt § 93 Abs. 2 Satz 3 AktG. Auf
   Abwehrkosten findet d. Selbstbehalt k. Anwendung,
    Abwehrkosten: Übern. aller Abwehrkosten zus.zur vertragl.
   Deckungssumme,
    Rückgriffsansprüche aller Arten d. Fahrlässigkeit sind ausgen., außer
   b. wissentlicher Pflichtverletzung/Vorsatz.
   D&O-Versicherung für den Verwaltungsrat
    Versicherungsschutz v. natürlichen Personen als ehem., gegenwärtiges
   und künftiges Mitglied des Verwaltungsrates einer ges. Kranken- bzw.
   Pflegekasse gemäß §§ 35,33 Abs. 3 SGB IV, § 209 SGB V sow.§ 42 SGB IV,
    Versicherungsfall i. S. d. Vertrages ist d. Verstoß, der
   Haftpflichtansprüche geg. die Versicherungsnehmerin zur Folge haben
   könnte (Verstoßprinzip),
    Laufzeit:3 Jahre m. Verlängerungsopt,
    Versicherungsschutz bez. sich auf Haftpflichtanspr. wg.
   Schadenstiftung d. fahrlässig begangene Verstöße. Ausgeschl. sind
   ledigl. Haftpflichtanspr. wg. Schadenstiftung durch wissentliches
   Abweichen von Gesetz,Vorschrift,Anweisung oder Bedingung d. Machtgebers
   (Berechtigten) od. d. sonst. vorsätzl. Pflichtverletzung. Auch b.
   Vorsatz besteht Abwehrschutz bis zur rechtskräftigen Feststellung od.
   Eingeständnis d. vorsätzlichen Handlung,
    Versicherungssumme je Mitglied: mind. 3 Mio. EUR (opt.6 Mio.),
    eingeschl. sind u. a.: Strafverteidigungskosten in einem Straf- bzw.
   Ordnungswidrigkeitsverf. gegen vers. Personen wg.einer
   Pflichtverletzung, d. einen unter den Versicherungsschutz fallenden
   Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann sow. die Kosten für d.
   Stellung v. strafrechtlichen Sicherheitsleistungen/Kosten zur Minderung
   eines Reputationsschadens,
    Vor- und Nachhaftung: alle Schäden vor (nur unbekannte)und während
   der Vertragslaufzeit,
    Selbstbehalt: k. Selbstbehalt,
    Abwehrkosten: Übern. aller Abwehrkosten zus. zur vertragl.
   Deckungssumme,
    Rückgriffsansprüche aller Arten d. Fahrlässigkeit sind ausgen., außer
   bei wissentlicher Pflichtverletzung/Vorsatz.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
     * Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
       Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
       werden:
          + nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
   Erläuterung:
   Der Vertrag kann direkt vergeben werden gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b)
   VgV. Die Voraussetzungen dieses Ausnahmetatbestandes liegt hier 
   ausgehend vom konkreten Beschaffungsbedarf der pronova BKK  vor.
   Sämtliche vertraglich definierten Leistungen dienen der Sicherstellung
   der gesetzlichen Aufgabenerfüllung der pronova BKK. Nachgefragt werden
   die beschriebenen Dienstleistungen als einheitliche, funktionsfähige
   Gesamtlösung. Die an den Vertragspartner gestellten Anforderungen sind
   zudem in technischer und vertragsrechtlicher Hinsicht sehr speziell und
   komplex. Es handelt sich um einen Versicherungsschutz mit hohen
   Deckungssummen der speziell auf die GKV-Risiken zugeschnitten ist und
   in Verbindung mit den weiteren Leistungsparametern lediglich von einer
   Dienstleisterin angeboten wird, der Allianz Versicherungs AG.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   12/05/2019
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Allianz Versicherungs AG
   Münchnen
   Deutschland
   NUTS-Code: DE212
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Die Vergabekammern des Bundes
   Villemombler Straße 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   Telefon: +49 22894990
   E-Mail: [4]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Fax: +49 2289499163
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Die Vergabekammern des Bundes
   Villemombler Straße 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   Telefon: +49 22894990
   E-Mail: [5]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Fax: +49 2289499163
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 135 GWB
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber
   2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der EuropäischenUnionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
   1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
   2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat,mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   umfassen.
   § 168 GWB
   (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. .
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Einkaufsverbund der Krankenkassen (EVdK)
   Breidenbachstraße 56
   Leverkusen
   51373
   Deutschland
   Telefon: +49 2214322963906
   E-Mail: [6]christina.friebe@evdk.com
   Fax: +49 2214322969906
   Internet-Adresse: [7]www.evdk.com
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   17/05/2019
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   2. http://www.evdk.com/
   3. http://www.evdk.com/
   4. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
   5. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
   6. mailto:christina.friebe@evdk.com?subject=TED
   7. http://www.evdk.com/
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