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Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-Stuttgart
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Dokument Nr...: 237369-2019 (ID: 2019052209300711475)
Veröffentlicht: 22.05.2019
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DE-Stuttgart: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2019/S 98/2019 237369
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
AOK Baden-Württemberg
Presselstraße 19
Stuttgart
70191
Deutschland
Kontaktstelle(n): Fachbereich II.5/Programm Digitalisierung
E-Mail: [1]A99_rahmenvereinbarung-digitalisierung@bw.aok.de
NUTS-Code: DE1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]https://www.aok.de/pk/bw/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH0Y2Z2/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH0Y2Z2
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Beratung zur
Digitalisierung"
Referenznummer der Bekanntmachung: AOKBW-Digitalisierung-2019
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines
Rahmenvertrages mit einem oder mehreren Wirtschaftsteilnehmern zur
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Digitalisierung.
Auf Basis dieser Rahmenvereinbarung können von der AOK
Baden-Württemberg Beratungsleistungen wie bspw. Management- und
Strategieberatung, Konzept- und Methodenberatung und/oder Unterstützung
bei Projekten und/oder Umsetzungsbegleitung in Form von einzelnen
Arbeitspaketen bedarfsorientiert abgerufen bzw. nach Durchführung eines
wettbewerblichen Abrufs unter Beteiligung der
Rahmenvereinbarungspartner beauftragt werden.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE1
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Beratungsleistungen sollen insbesondere in folgenden
Handlungsfeldern erbracht werden:
Weiterentwicklung der Unternehmensstrategie in Bezug auf die
Digitalisierung, der damit in Verbindung stehenden Entwicklung neuer
Geschäftsfelder und -modelle sowie der Governance,
Weiterentwicklung der Unternehmenskultur, der Aufbau- und
Ablauforganisation, sowie der dafür notwendigen Weiterentwicklung des
Prozess-, Projekt- und Change-Managements, in Bezug auf die
Digitalisierung,
Begleitung und Weiterentwicklung von Modellen, Methoden, Instrumenten
und Skills im Hinblick auf die Digitalisierung, z. B. bei der
Agilisierung der IT oder der Projektorganisation,
Innovationsmanagement (Marktanalyse und Trendmanagement; direkte
Zusammenarbeit mit Start-Ups und Acceleratoren),
methodische wie fachliche Unterstützung bei der Vernetzung des
Gesundheitswesens insbesondere im Hinblick auf eine Verbesserung der
Versorgung und der Kundenerlebnisse,
Unterstützung bei der Einführung neuer Technologien wie z. B.
Künstlicher Intelligenz, selbstlernende Systeme, Analytik, Blockchain,
Sprachassistenzsysteme, etc,
Unternehmensspezifische Entwicklung eines digitalen Reifegrads bzw.
des Benchmarks von IT-Dienstleistungen sowie der digitalen Services für
Versicherte, Firmenkunden und Vertragspartner.
Der konkrete Beratungsbedarf ist von verschiedenen internen und
externen Faktoren und zukünftigen Entwicklungen abhängig, die daher
noch nicht zuverlässig eingeschätzt werden können. Die
Beratungsleistungen lassen sich erst innerhalb des Vertragszeitraumes
in Inhalt, Umfang und Umsetzungsform präzisieren. Die genannten
Beratungsfelder sind ggf. miteinander vernetzt zu betrachten.
Die oben beispielhaft aufgeführten Themenaufzählung ist nicht als
abschließend zu betrachten. Sie kann sich im Laufe der Vertragslaufzeit
dynamisch fortentwickeln.
Der beauftragte Rahmenvertragspartner erbringt die Beratungsleistungen
mit den für die jeweilige Einzelbeauftragung genauer spezifizierten
Beratern. Eine Ergebnisdokumentation stellt sicher, dass die
Erkenntnisse und Arbeitsergebnisse auch nach Abschluss der Beratung für
die Weiterentwicklung der AOK Baden-Württemberg zur Verfügung stehen
und uneingeschränkt genutzt werden können. Die Beratungsleistungen
sollen grundsätzlich dazu beitragen, die Selbstbefähigung der AOK
Baden-Württemberg weiter nachhaltig zu erhöhen.
Die Auftraggeberin wird für den jeweiligen Abruf im Vorfeld anhand der
zur Verfügung stehenden Kriterien die Anzahl der Beratertage schätzen.
Die Auftraggeberin kann den Direktabruf bei Abrufen bis zu 30
Beratertagen durchführen. Bei mehr als 30 Beratertagen führt die AOK
Baden-Württemberg einen wettbewerblichen Abruf (Pitch) durch. Sollte
sich im Rahmen eines wettbewerblichen Abrufverfahrens zeigen, dass für
die Leistungserbringung ggf. weniger als 30 Beratertage erforderlich
sind, erfolgt die bereits eingeleitete Vergabe des Auftrages dennoch im
Rahmen des wettbewerblichen Abrufverfahrens.
Die Auftraggeberin kann Beratungsleistungen mit weniger als 30
Beratertagen auch im Wege eines wettbewerblichen Abrufs vergeben. Von
dieser Möglichkeit kann die Auftraggeberin insbesondere dann Gebrauch
machen, wenn es wegen der erheblichen Bedeutung der Qualifikation der
Berater für die Qualität der Auftragsausführung zweckmäßig erscheint,
beispielsweise weil der Einzelauftrag eine besondere konzeptionelle
Leistung des Auftragnehmers erfordert.
Nähere Informationen enthalten die Vergabeunterlagen nebst Anlagen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung
besteht nicht. Die Auftraggeberin behält sich vor, neben dieser
Rahmenvereinbarung weiterhin Beratungsleistungen, insbesondere
Spezialberatungen, zu beauftragen. Es besteht keine Exklusivität
aufgrund dieser Rahmenvereinbarung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Einfacher Ausdruck aus dem Handelsregister oder Berufsregister.
Dieser Nachweis darf zum Zeitpunkt des Endes der Teilnahmefrist nicht
älter als 6 Monate sein. Ausländische Interessenten haben einen
entsprechenden Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister
oder einem gleichwertigen öffentlichen Verzeichnis nach Maßgabe der
Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, in Kopie
beizufügen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die Unternehmensdarstellung (siehe auch Abschnitt III.1.3)) muss
insbesondere Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3
Geschäftsjahren umfassen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Anlage 4 zu den
Teilnahmebedingungen),
eine Unternehmensdarstellung, die mindestens den Umsatz des
Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren und die Unternehmensgröße
in den letzten 3 Jahre (2016-2018) hinsichtlich der Anzahl der
Mitarbeiter/innen umfasst,
der Bewerber hat einen Erfahrungsnachweis in Form einer vom Bewerber
gefertigten Liste mit mindestens 3 Referenzen der letzten 3 Jahren
vorzulegen. Die Referenzen müssen mit den Leistungen der vorliegenden
Ausschreibung vergleichbar sein. Aus den Referenzen muss hervorgehen,
dass Erfahrungen bzw. Kenntnisse und möglichst tiefe Einblicke in die
GKV, ihren Markt und ihre Grundlagen bzw. Rahmenbedingungen, bestehen.
Ebenso sind Referenzen aus den Bereichen Digital Health, digitalen
Versorgungs- oder Vernetzungsprojekten sowie der digitalen
Transformation vorteilhaft. Es wird auf die als Anlage 1 zu den
Teilnahmebedingungen beigefügte Leistungsbeschreibung verwiesen.
Es sind bezüglich der Referenzen jeweils Angaben zu folgenden Punkten
zu machen:
Auftraggeber,
Beschreibung des Projektes,
Rechnungswert,
Leistungszeit (Dauer des Vertrages).
Die Darstellung der Referenzen ist auf maximal 3 Seiten DIN A 4 je
Referenz zu beschränken.
der Bewerber hat seinem Teilnahmeantrag Profile der mit der
Auftragsdurchführung (es wird auf die als Anlage 1 zu den
Teilnahmedingungen beigefügte Leistungsbeschreibung verwiesen)
vorgesehenen Mitarbeiter/innen beizufügen. Nähere Angaben zu den
erforderlichen Profilen ist Ziff. 16.5 der Teilnahmebedingungen zu
entnehmen,
es ist erforderlich, dass alle im Rahmen der Auftragsdurchführung
eingesetzten Mitarbeiter des Auftragnehmers der deutschen Sprache in
Wort und Schrift mächtig sind.
Im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern, denen im Zuschlagsfall
wesentliche Teile der Leistung übertragen werden sollen, hat der
Bewerber zusätzlich zum Unterauftragnehmerverzeichnis (Anlage 3 zu
den Teilnahmebedingungen) mittels einer Verpflichtungserklärung jedes
Unterauftragnehmers zugleich nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die
erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (Anlage 5 zu den
Teilnahmebedingungen).
Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen
Eigenerklärung nach § 50 VgV akzeptiert (§ 48 Abs. 3 VgV).
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 27/06/2019
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 17/05/2019
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/10/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Eine ausreichende Zahl von geeigneten Bewerbern unterstellt, ist
geplant, acht Bieter zur Abgabe eines Angebots (Verhandlungsphase)
zuzulassen. Die Auftraggeberin behält sich vor, diese Zahl noch zu
ändern.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YH0Y2Z2
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Villemombler Str. 76
Bonn
53123
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden
Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der
seit dem 18.4.2016 geltenden Fassung:
§ 134 Informations- und Wartepflicht.
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(3) [...]
§ 135 Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
[...]
§ 168 Entscheidung der Vergabekammer:
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken,
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/05/2019
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