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Ausschreibung: Reparatur und Wartung von Anlagen - DE-Frankfurt am Main
Reparatur und Wartung von Anlagen
Reparatur- und Wartungsdienste
Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden
Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden
Technische Beratung und Konstruktionsberatung
Haustechnik
Gebäudeinspektion
Technische Gebäudeüberwachung
Dokument Nr...: 237281-2019 (ID: 2019052209281611393)
Veröffentlicht: 22.05.2019
*
DE-Frankfurt am Main: Reparatur und Wartung von Anlagen
2019/S 98/2019 237281
Vorinformation
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Sportpark Stadion Frankfurt am Main Gesellschaft für
Projektentwicklungen mbH
Flughafenstraße 3
Frankfurt am Main
60528
Deutschland
E-Mail: [1]waezi@fps-law.de
NUTS-Code: DE712
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse:
[2]https://www.commerzbank-arena.de/service/sportpark-stadion
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[3]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNAY2U7
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Einrichtung des privaten Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Freizeit, Kultur und Religion
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
TFS für die Commerzbank-Arena
Referenznummer der Bekanntmachung: 3801/130 TFS Sportpark
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45259000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Sportpark Stadion Frankfurt am Main Gesellschaft für
Projektentwicklungen mbH als Gesellschaft der Stadt Frankfurt am Main
beabsichtigt die Vergabe von Technischen Facility Services, die an und
in der Commerzbank-Arena zu erbringen sind.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50000000
50700000
50710000
71310000
71315000
71315400
71631300
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Commerzbank-Arena verfügt über mehrere Nutzer, wobei die Eintracht
Frankfurt AG als Hauptnutzer gilt.
Die 2005 errichtete Spiel- und Veranstaltungsstätte weist folgende
Rahmendaten auf:
ca. 138 000 qm BGF sowie Außenanlagen,
ca. 48 500 Sitzplätze bzw. 51 500 Sitz- und Stehplätze,
ca. 74 Logen mit 900 Sitzplätzen sowie 2 200 Business Seats,
Tiefgarage mit ca. 1 700 Stellplätzen.
Die technischen Facility Services umfassen die kompletten baulichen und
technischen Anlagen mit wenigen Ausnahmen (z. B. Mieterausbauten).
Leistungsgegenständlich werden insbesondere Objektmanagement, Bedienen,
Inspektion & Wartung, Koordination wiederkehrender Prüfungen sowie
kleine Instandsetzungen sein. Zusätzlich ist Veranstaltungssupport mit
Schwerpunkt auf die technischen Gewerke erforderlich, Dabei ist eine
vor allem im Veranstaltungsbetrieb sehr hohe Leistungsverfügbarkeit
durch den künftigen Facility Service Provider zu gewährleisten.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2020
Ende: 30/06/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Einmalige Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
II.2.11)Angaben zu Optionen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Siehe Aufforderung zur Interessensbestätigung.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Siehe Aufforderung zur Interessensbestätigung.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Siehe Aufforderung zur Interessensbestätigung.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Nichtoffenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang von Interessenbekundungen
Tag: 21/06/2019
Ortszeit: 12:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.5)Voraussichtlicher Beginn der Vergabeverfahren:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
(1) Ablauf des Verfahrens:
(a) 1) Phase Interessenbekundung
Interessenten können bis zum 21.6.2019 um 12.00 Uhr ihr Interesse
bekunden, in dem sie formlos eine E-Mail an die in Ziffer I.1)
angegebene E-Mail-Adresse mit dem Betreff 3801/130 TFS Sportpark"
richten. Das weitere Verfahren wird sodann über das Deutsche
Vergabeportal (DTVP) mit der Vergabenummer 3801/130" und der
Bezeichnung TFS Sportpark Stadion mbH" erfolgen. Es empfiehlt sich
daher, dass sich die interessierten Unternehmen bereits vorab bei
dieser Plattform ([4]https://www.dtvp.de) registrieren und im Rahmen
der Interessenbekundung die Registrierungsnummer übersenden. Allein die
Interessenbekundungen können aus technischen Gründen per E-Mail
eingereicht werden. Jegliche weitere Kommunikation sowie die
Übertragung der späteren Interessensbestätigungen und Angebote hat
sodann über die Vergabeplattform zu erfolgen. Ab Aufforderung zur
Interessensbestätigung ist eine Kommunikation per E-Mail nicht mehr
zulässig.
Die Interessenbekundung als Bewerber-/Bietergemeinschaft ist bereits in
der 1. Phase möglich, aber nicht zwingend. In diesem Fall sind die
Mitglieder sowie das vertretungsberechtigte Mitglied mit der
Interessenbekundung zu benennen (siehe auch nachstehende 2. Phase
Interessenbestätigung). Die Einreichung eines
Teilnahmeantrags/Interessenbestätigung ist in dieser Phase nicht
erforderlich. Es erfolgt keine gesonderte Auftragsbekanntmachung mehr.
Lediglich die Unternehmen, die fristgereicht eine Interessenbekundung
übermittelt haben, werden am weiteren Verfahren beteiligt. Der
Interessent trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung der
Interessenbekundung.
(b) 2) Phase Interessenbestätigung
Nur diejenigen Unternehmen, die form- und fristgerecht ihr Interesse
bekundet haben, werden zur Abgabe eines Teilnahmeantrages
(Interessensbestätigung) aufgefordert. Weitere/sonstige Unternehmen
sind nicht zur Teilnahme am Verfahren berechtigt. Soweit noch keine
Interessensbekundung als Bewerber-/Bietergemeinschaft in der 1. Phase
erfolgt ist, kann eine Bewerber-/Bietergemeinschaft auch noch nach
Aufforderung zur Interessensbestätigung bis zur Abgabe der
Teilnahmeanträge zulässig gebildet werden. In diesem Fall darf jedoch
eine Bewerber-/Bietergemeinschaft nur noch zwischen Unternehmen
gebildet werden, die auch ihr Interesse zuvor in der 1. Phase bekundet
haben. Die Aufforderung zur Interessensbestätigung beinhaltet alle
notwendigen Informationen zur Erstellung des Teilnahmeantrages.
Die informatorischen Vergabeunterlagen werden mit Aufforderung zu
Interessenbestätigung elektronisch zur Verfügung gestellt.
(2) Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Die Vergabestelle macht von der Möglichkeit, die Anzahl der geeigneten
Bewerber / Bewerbergemeinschaften zu begrenzen, wie folgt Gebrauch: die
Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt unter
den nach formaler Prüfung wertungsfähigen Interessensbestätigungen
anhand den in der Aufforderung zur Interessensbestätigung benannten
Kriterien.
Die nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften aus zur
Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern/ Bietergemeinschaften führt in
jedem Fall zwingend zum Angebotsausschluss.
(3) Bewerbergemeinschaften
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die
Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft
Erklärung folgenden Inhalts:
(a) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der
Bewerbergemeinschaft;
(b) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft;
(c) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der
Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich
vertritt;
(d) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit
uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen;
(e) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im
Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Darmstadt
64283
Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Darmstadt
64283
Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vorinformation
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Vorinformation benannten Frist zur Interessensbestätigung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Darmstadt
64283
Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/05/2019
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1. mailto:waezi@fps-law.de?subject=TED
2. https://www.commerzbank-arena.de/service/sportpark-stadion
3. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNAY2U7
4. https://www.dtvp.de/
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