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Ausschreibung: Bodenverlegearbeiten - DE-Saarbrücken
Bodenverlegearbeiten
Dokument Nr...: 236520-2019 (ID: 2019052209051210623)
Veröffentlicht: 22.05.2019
*
DE-Saarbrücken: Bodenverlegearbeiten
2019/S 98/2019 236520
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
GIU Gesellschaft für Innovation und Unternehmensförderung mbH & Co.
Flächenmanagement Saarbrücken KG
Nell-Breuning-Allee 8
Saarbrücken
66115
Deutschland
Telefon: +49 6818575-102
E-Mail: [1]ausschreibung@giu.de
Fax: +49 6818575-440
NUTS-Code: DEC01
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.giu.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YECY2JS/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YECY2JS
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: kommunale Entwicklungsgesellschaft
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Standortentwicklung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
E11 Neubau eines Büro- und Verwaltungsgebäudes; Bodenbelagsarbeiten
ATV DIN 18365
Referenznummer der Bekanntmachung: 3.34.17/2018_27
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45432110
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Neubau eines Büro- und Verwaltungsgebäudes in 66113 Saarbrücken,
Europaallee 11 als 6-7-geschossiger Sonderbau der Gebäudeklasse 5 (§2
LBO) in Massivbauweise mit Mauerwerks- und Stahlbetonwänden. Einzel-
und Streifenfundamente nach statischen Berechnung.
Stahlbetondecken mit BKT in allen Obergeschossen. Flachdach mit
Folienabdichtung und Kiesschüttung und Dachaufbauten in Form von
Lüftungsgeräten.
Das Gebäude besteht aus sieben Etagen in denen folgende Bereiche
untergebracht sind UG Teilunterkellerung, Sanitär-, Technik und
Archivräume EG Empfang mit Seminarraum und Büros 1. bis 5.OG Büro-
und Verwaltungsräume Gebäudehöhe über GOK: ca. +19,85 m.
Das Gebäude wird entsprechend der EnEV 2014 errichtet.
Die Geschosshöhen betragen:
UG: 3,25 m,
EG: 3,45 m,
OG: 1 bis OG 5 3,15 m.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEC01
Hauptort der Ausführung:
Neubau Verwaltungsgebäude
Europaallee 11
66113 Saarbrücken
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Bodenbelagsarbeiten ATV DIN 18365:
ca. 7 500 m^2 Nadelfilz-Bahnenware,
ca. 390 m^2 Linoleum,
ca. 6 650 m Sockelleisten.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 06/08/2019
Ende: 11/10/2019
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Nachweis der Eintragung in das Handelsregister und/oder in die
Handwerksrolle. Bei ausländischen Bietern ist eine vergleichbare
Registrierung des Bieters nachzuweisen. Der Auftraggeber wird ab einer
Auftragssumme von 30 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten
soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für
Justiz anfordern. Bei ausländischen Bietern erfolgt eine
gleichgerichtete Anfrage an die zuständigen Behörden. Vorlage der
Freistellungsbescheinigung der für den Bieter zuständigen
Finanzbehörde. Bei nicht deutschsprachigen Bietern ist eine Übersetzung
der Freistellungsbescheinigung in deutscher Sprache mit notarieller
Beglaubigung vorzulegen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 16 VOB/A EU
Nachweis der erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit und
Zuverlässigkeit sowie Nachweis über ausreichende technische und
wirtschaftliche Mittel gem. § 16 b Abs. 1 VOB/A EU.
Verfügt der Bieter selbst nicht über die wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit, so kann er diese durch den Einsatz von
Nachunternehmern im Wege der Eignungsleihe sicherstellen. In diesem
Fall müssen die Eignungskriterien (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und
Zuverlässigkeit sowie ausreichende Technische und wirtschaftliche
Mittel) für den jeweiligen Nachunternehmer vom Bieter nachgewiesen
werden.
Vorlage von Verpflichtungs- und Tariftreueerklärungen sowie Vorlage der
Vereinbarung über die Einhaltung der Tariftreue zwischen Bieter und
jedem von ihm eingesetzten Nachunternehmer.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Aa) Nicht präqualifizierte Bieter müssen zum Nachweis ihrer
Bietereignung mindestens folgende Angaben machen und nachweisen:
Mindestjahresumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in
Höhe der Angebotssumme,
Vorlage von Nachweisen, dass der Bieter seinen Verpflichtungen zur
Zahlung von Steuern, Abgaben, BG- und Sozialversicherungsbeiträgen
nachgekommen ist,
mindestens dreijährige ununterbrochene Geschäftstätigkeit zum
Zeitpunkt der Angebotsabgabe.
Die entsprechenden Eintragungen für die Erklärungen und Nachweise sind
in das in den Verdingungsunterlagen enthaltene Formblatt 124
(Eigenerklärung zur Eignung) einzutragen. Aus diesem Formblatt ergeben
sich auch die zusätzlich vom Bieter auf besonderes Verlangen der
Vergabestelle vorzulegenden Erklärungen und Nachweise, wenn sein
Angebot in die engere Wahl kommt.
Bb) Präqualifizierte Bieter führen den Nachweis der Bietereignung durch
den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von
Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Die Vergabestelle behält sich allerdings auch bei präqualifizierten
Bietern ausdrücklich vor, weitere Angaben, Erklärungen und Nachweise
zur Eignung abzufordern, wenn trotz bestehender Präqualifikation
Zweifel an der Bietereignung bestehen oder die Art der ausgeschriebenen
Bauleistung ergänzende Angaben erfordern.
Die ggfs. zusätzlich von präqualifizierten Bietern vorzulegenden
Erklärungen und Nachweise entsprechen denjenigen, die die Vergabestelle
auch von nicht präqualifizierten Bietern gem. vorstehender lit. aa.
grundsätzlich fordert.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Mitarbeiterzahl in den letzten 3 Geschäftsjahren mindestens in Höhe
der für die ordnungsgemäße Auftragsdurchführung benötigten bzw.
vergleichbaren Beschäftigtenanzahl,
Benennung von 3 Referenzen, die mit der ausgeschriebenen Baumaßnahme
vergleichbar sind. Die Vergleichbarkeit bezieht sich auf die Parameter:
Art der Bauleistung, Bauzeit, Auftragssumme, eingesetzte
Mitarbeiterzahl.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Beim Einsatz von Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen die
vorstehenden Erklärungen und Nachweise auch für diese abzugeben.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen
der Vergabestelle die Eigenerklärungen auch für die Nachunternehmer
durch die Vorlage der im Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung)
aufgeführten Bescheinigungen der zuständigen Stellen nachzuweisen.
Sind die Nachunternehmer präqualifiziert, reicht zunächst die Angabe
der Nummer, unter der der Nachunternehmer im
Präqualifikationsverzeichnis geführt wird. Im Übrigen gelten in diesen
Fall auch die Vorbehalte gem. lit. bb.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Abschlagszahlungen nach VOB/B. Die Frist zur Zahlung der
Schlussrechnung bestimmt sich nach § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B.
Sicherheit für Vertragserfüllung: 10 v. H. der Auftragssumme (ohne
Umsatzsteuer). Stellt der Auftragnehmer die Sicherheit für die
Vertragserfüllung binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zugang
des Auftragsschreibens) weder durch Hinterlegung noch durch Vorlage
einer Bürgschaft, so ist der Auftraggeber berechtigt,
Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht
ist. Sicherheit für Mängelansprüche: 5 v. H. der Auftragssumme (ohne
Umsatzsteuer) einschließlich erteilter Nachträge.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 25/06/2019
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/07/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 25/06/2019
Ortszeit: 10:00
Ort:
GIU mbH & Co. Flächenmanagement Saarbrücken KG
Nell-Breuning-Allee 8
66115 Saarbrücken
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Sie können die Vergabeunterlagen ohne vorherige Anmeldung
unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufen.
Angemeldete Unternehmen werden von uns, über das DTVP (Deutsches
Vergabeportal GmbH), über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über
Antworten auf Fragen zum Vergabeverfahren informiert.
Unternehmen, die von der Möglichkeit der Anmeldung keinen Gebrauch
machen, müssen sich selbständig über das DTVP (Deutsches Vergabeportal
GmbH) informieren, ob Vergabeunterlagen Zwischenzeitlich geändert
wurden oder ob die Vergabestelle Fragen zum Vergabeverfahren
beantwortet hat.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YECY2JS
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
Vergabekammern im Saarland
Franz-Josef-Röder-Straße 17
Saarbrücken
66119
Deutschland
Telefon: +49 681501-4994
E-Mail: [5]vergabekammern@wirtschaft.saarland.de
Fax: +49 681501-3506
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Vorschriften der §§ 97 ff. GWB.
Auf die Rügeobliegenheit des Bieters gem. § 160 Abs. 3 GWB innerhalb
einer Frist von 10 Kalendertagen und die Unzulässigkeit eines
Nachprüfungsantrages bei Versäumung der Rügefrist wird ausdrücklich
hingewiesen.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf
schriftlichen Antrag ein.
Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §
97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend
macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu
entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der
Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt
hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der
Vergabestelle gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der
Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Der Bieter muss damit rechnen, dass bei Versäumnis der Rügefrist sein
Nachprüfungsantrag ohne Sachprüfung als unzulässig zurückgewiesen wird.
Dem Bieter wird daher empfohlen, ggfs. rechtzeitig fachlichen Rechtsrat
einzuholen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
Vergabekammern im Saarland
Franz-Josef-Röder-Straße 17
Saarbrücken
66119
Deutschland
Telefon: +49 681501-4994
E-Mail: [6]vergabekammern@wirtschaft.saarland.de
Fax: +49 681501-3506
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/05/2019
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2. http://www.giu.de/
3. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YECY2JS/documents
4. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YECY2JS
5. mailto:vergabekammern@wirtschaft.saarland.de?subject=TED
6. mailto:vergabekammern@wirtschaft.saarland.de?subject=TED
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