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Ausschreibung: Dienstleistungen von Ingenieurbüros - DE-Berlin
Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Planungsleistungen im Bauwesen
Planungsleistungen für Brücken
Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
Dokument Nr...: 235010-2019 (ID: 2019052109485909083)
Veröffentlicht: 21.05.2019
*
DE-Berlin: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2019/S 97/2019 235010
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Deges Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
Zimmerstr. 54
Berlin
10117
Deutschland
Kontaktstelle(n): Deges Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau
GmbH
Telefon: +49 30-20243-222
E-Mail: [1]vergabe@deges.de
Fax: +49 30-20243-791
NUTS-Code: DE300
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.deges.de
Adresse des Beschafferprofils: [3]https://vergabe.deges.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[4]https://vergabe.deges.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?functio
n=_Details&TenderOID=54321-Tender-16ab61908e4-5f2b5955b32ea40b
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[5]https://vergabe.deges.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Straßen- und Brückenbau
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
A81, Schüpfbachtalbrücke u. Muckbachtalbrücke, OP Ing.BW+TwP
Referenznummer der Bekanntmachung: AE03290101
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
A 81, Erhaltung und TSF nördl. Stuttgart, E031 AS Tauberbischofsheim
AS Ahorn,
Ersatzneubau Schüpfbachtalbrücke, Ersatzneubau Muckbachtalbrücke,
Objektplanung Ingenieurbauwerke und Fachplanung Tragwerksplanung,
Vorplanung, Entwurfsplanung Vorbereitung der Vergabe,
Objektplanung Verkehrsanlagen,
Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung,
Vorbereitung der Vergabe und Besondere Leistungen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71320000
71322300
71322500
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE1
NUTS-Code: DE11B
Hauptort der Ausführung:
Main-Tauber-Kreis
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Muckbachtalbrücke:
Im Zuge der BAB A 81 von Heilbronn nach Würzburg überführt das Bauwerk
Muckbachtalbrücke die beiden Richtungsfahrbahnen auf 5 getrennten, fast
identischen Überbauten über den Muckbach und die L 578. Die 4-streifige
Brücke weist 9 Felder mit Spannweiten von 32,0 m + 7 x 38,0 m + 32,0 m
auf. Die Gesamtlänge der Spannbeton-Hohlkastenbrücke ergibt sich damit
zu 330 m.
Die beiden Teilbauwerke wurden 1969-72 feldweise auf Vorschubrüstung
hergestellt und 1973 in Betrieb genommen. In den Jahren 1997/1998
erfolgten größere Instandsetzungsarbeiten an beiden Überbauten.
Bauwerkskenndaten
ASB Nr. 6423 504
Brückenklasse BK 60 nach DIN 1072
Breite zwischen Geländer 14,98 m je Überbau
Fahrbahnbreite 11,50 m je Überbau
Brückenfläche 4 950 m^2 je Überbau/9 900 m^2 gesamt
Lichte Höhe 25 m
Für Bestandsbauwerke:
Konstruktion Einzelliger Hohlkastenquerschnitt aus Spannbeton
Hauptbaustoff des Überbaus Spannbeton
Baujahr 1973
Einzelstützweite/Blocklängen 32,0 m + 7 x 38,0 m + 32,0 m
Restnutzungsdauer 2031
Schüpfbachtalbrücke:
Im Zuge der BAB A 81 von Weinsberg nach Würzburg überführt das Bauwerk
Schüpfbachtalbrücke die beiden Richtungsfahrbahnen auf 5 getrennten
Überbauten über den Schüpfbach und die K 2836. Die 4-streifige Brücke
weist 7 Felder mit Spannweiten von 34,0 m + 5 x 42,5 m + 34,0 m auf.
Die Gesamtlänge der Spannbeton-Hohlkastenbrücke ergibt sich damit zu
280,5 m.
Die 5 Überbauten wurden im Taktschiebeverfahren hergestellt, wobei die
Fertigungsstelle hinter dem Widerlager Würzburg angeordnet war. Die
beiden Überbauten wurden entsprechend dem Längsgefälle der Gradiente
bergab geschoben. Dabei wurde zuerst der Überbau 2 (Fahrtrichtung
Weinsberg Würzburg) hergestellt.
ASB Nr. 6423 506
Brückenklasse BK 60 nach DIN 1072
Breite zwischen Geländer 14,95 m je Überbau
Fahrbahnbreite 11,50 m je Überbau
Brückenfläche 4 193 m^2 je Überbau/8 386 m^2 gesamt
Lichte Höhe 25 m
Für Bestandsbauwerke:
Konstruktion Einzelliger Hohlkastenquerschnitt aus Spannbeton
Hauptbaustoff des Überbaus Spannbeton
Baujahr 1972
Einzelstützweite/Blocklängen 34,0 m + 5 x 42,5 m + 34,0 m
Restnutzungsdauer 2031
Nach Auswertung der Nachrechnungen des Bauwerke, der
Machbarkeitsstudien, sowie der Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen ergab
sich jeweils ein Ersatzneubau für die Schüpfbachtalbrücke und
Muckbachtalbrücke.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 51
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der
Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist:
A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller
Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), §
129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland);
B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter
Vermögenswerte);
C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag
verwaltet werden;
D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den
Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag
verwaltet werden;
E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des
EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung
internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten
Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der
Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und
Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes;
F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
(Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
internationalem Geschäftsverkehr);
G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes
zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der
Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag
verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße
gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer
rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter
zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung
der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts-
oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten
einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig
verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1,2,3,4,5,6,7,8,9 und10 GWB
sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB]:
Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich
geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist
oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan
rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation
befindet [§ 124 Abs. 2 GWB],
dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus
Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in
Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB],
dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine
schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB],
dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt
wurde [§ 123 Abs. 4 GWB].
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb.
Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren
satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden
Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann
teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3
nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an
die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige
Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der
Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für
ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten
Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung
von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Erklärungen gem. § 45 (4) Nrn. 1 und 2 VgV sind vorzulegen. Die Angaben
sind in den Teilnahmeunterlagen vorzunehmen.
Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit
der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des
Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen [§
45 Abs. 2 VgV]
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: 2
Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 3,0 Mio.
EUR für Personen und 5,0 Mio. EUR für sonstige Schäden wird als
Mindeststandard gefordert. Eine Erklärung, dass ggf. niedrigere
Haftungssummen im Auftragsfall erhöht werden, reicht aus (siehe
Teilnahmeunterlagen).
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn er in den letzten 3
Geschäftsjahren einen durchschnittlichen jährlichen Gesamtumsatz in
einer Mindesthöhe nachweist (siehe Teilnahmeunterlagen).
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Zur Beurteilung der fachlichen Eignung sind gem. § 46 (3) Nrn. 1 bis 10
VgV Angaben zu machen bzw. Unterlagen vorzulegen.
Der Teilnahmeantrag ist zu verwenden.
§ 46 (3) 2 VgV): Berufliche Befähigung der für die Leistung
verantwortlichen Personen. Zum Nachweis der Fachkunde werden die
Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert.
§ 46 (3) 1 VgV): Angaben des Bewerbers über vergleichbare
Referenzprojekte. Zum Nachweis der vergleichbaren Referenzprojekte in
den letzten 3 Jahren werden Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen
gefordert.
§ 46 (3) 6 VgV): Angaben über die Technische Leitung. Zum Nachweis der
Fachkunde werden die Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert.
§ 46 (3) 8 VgV): Personalbestand in den letzten 3 Jahren. Zum Nachweis
werden Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV): Andere Unternehmen (Unterauftrag). Zum Nachweis
werden Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu § 46 (3) 2 VgV) Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die
berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen
bestimmten Mindeststandards genügt (siehe Teilnahmeunterlagen).
Zu § 46 (3) 1 VgV): Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die
Referenzprojekte bestimmten Mindeststandards genügen (siehe
Teilnahmeunterlagen).
Zu § 46 (3) 6 VgV) Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die
berufliche Befähigung der technischen Leitung bestimmten
Mindeststandards genügt (siehe Teilnahmeunterlagen).
Zu § 46 (3) 8 VgV): Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn er in den
letzten 3 Jahren einen durchschnittlichen Personalbestand in einer
Mindestanzahl nachweist (siehe Teilnahmeunterlagen).
Zu § 46 (3) 10 VgV: Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von
ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die
übernommenen Leistungen genügen (siehe Teilnahmeunterlagen).
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Berufsqualifikation gem. § 75 (1) bis (3) VgV
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 17/06/2019
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 17/05/2019
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind die vom
Auftraggeber vorgefertigten Teilnahmeunterlagen zu verwenden. Die
Teilnahmeunterlagen fassen die gewünschten Informationen und Nachweise
der Bekanntmachung zusammen.
Der Antrag auf Teilnahme ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die
geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der
vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der
Teilnahmeanträge zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung
sowie die unvollständige Verwendung/Ausfüllung der vorbereiteten
Teilnahmeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren
führen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerechte
Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen
berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind
nicht erwünscht.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die
Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Durlacher Allee 100
Karlsruhe
76137
Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein
Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3
Nr. 4 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/05/2019
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References
1. mailto:vergabe@deges.de?subject=TED
2. http://www.deges.de/
3. https://vergabe.deges.de/
4. https://vergabe.deges.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-16ab61908e4-5f2b5955b32e
a40b
5. https://vergabe.deges.de/
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