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Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-Potsdam
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Dokument Nr...: 232330-2019 (ID: 2019052009343006327)
Veröffentlicht: 20.05.2019
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DE-Potsdam: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2019/S 96/2019 232330
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
AOK Nordost Die Gesundheitskasse
Brandenburger Straße 72
Potsdam
14467
Deutschland
E-Mail: [1]vergabestelle@bv.aok.de
NUTS-Code: DE
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.aok.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKYPFQ/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKYPFQ
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Rahmenvertrag strategische Lösungsberatung, Plattformlösungen und
Integrationsleistungen der AOK Nordost
Referenznummer der Bekanntmachung: 2019-05-17-NO-DAH
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die AOK Nordost schreibt den vorliegenden Rahmenvertrag für
Unterstützungsleistungen, Software-Entwicklung und SAP-Beratung im
Kontext des Output-Managements im Wege einer öffentlichen Ausschreibung
aus.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE3
NUTS-Code: DE4
NUTS-Code: DE8
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Mit rund 1,8 Millionen Versicherten ist die AOK Nordost die größte
Krankenkasse in der Region. Ihre Größe ist die Grundlage für Sicherheit
in bewegten Zeiten, exzellenten Service, innovative Leistungen und
höchste Kompetenz in allen Gesundheitsfragen. Ziel der AOK ist es, den
Wachstumskurs beizubehalten, die zahlreichen qualitätsgesicherten
Gesundheitsprogramme weiter zu entwickeln und durch Innovation viele
Vorteile im Wettbewerb zu sichern.
In dieser Eigenschaft schreibt die AOK Nordost den vorliegenden
Rahmenvertrag für strategische Lösungsberatung, Plattformlösungen und
Integrationsleistungen im Wege einer öffentlichen Ausschreibung aus.
Ziel des zu schließenden Vertrages ist es, innerhalb der
Vertragslaufzeit für die AOK Nordost den Bedarf Plattformkomponenten,
den zugehörigen Integrationsleistungen und Beratungsleistungen
abzudecken. Die Bedarfs-deckung erfolgt während der Laufzeit des
Rahmenvertrags auf der Grundlage von Einzelabrufen.
Hierfür erfolgt der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einer Laufzeit
von 3 Jahren mit einseitiger Verlängerungsoption für die AOK Nordost um
ein weiteres Jahr. Es ist beabsichtigt, nicht nur Plattformkomponenten
einzukaufen, sondern die zugleich not-wendigen Integrations- und
Beratungsleistungen zu beschaffen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 36
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag kann einmalig um 12 Monate verlängert werden.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1) Sofern vorhanden und/oder zur Eintragung verpflichtet: aktueller
Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Handelsregister (Kopie) des
Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft
(vorläufiger Nachweis durch Erklärung in Teil IV der Einheitlichen
Europäischen Eigenerklärung);
2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt (Teil III der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung).
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
3) Nachweis über eine bestehende und gültige
Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen:
Sachschäden: 1 000 000,00 EUR,
Vermögensschäden: 1 500 000,00 EUR.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
4) Referenzen: Angabe von mindestens einer Referenz je Kategorie über
innerhalb der letzten 3 Kalenderjahre erbrachte Leistungen, die nach
Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag
vergleichbar sind:
Kategorie 1: Lieferung von integrierten Security-Lösungen,
Kategorie 2: Lieferung von automatisierten DataCenter-Lösungen,
Kategorie 3: Systemintegration von integrierten Security-Lösungen,
Kategorie 4: Systemintegration von automatisierten
DataCenter-Lösungen,
Kategorie 5: Betreuung von integrierten Security-Lösungen,
Kategorie 6: Betreuung von automatisierten DataCenter-Lösungen,
Kategorie 7: Schulung zu integrierten Security-Lösungen,
Kategorie 8: Schulung zu automatisierten DataCenter-Lösungen,
Kategorie 9: Planung von integrierten Security-Lösungen
Kategorie 10: Planung von automatisierten DataCenter-Lösungen,
Kategorie 11: Lösungsberatung zum Thema Digitale Trans-formation,
Teilaspekt Innovationskonzept,
Kategorie 12: Lösungsberatung zum Thema Digitale Trans-formation,
Teilaspekt Technisches Feinkonzept,
Kategorie 13: Lösungsberatung zum Thema Digitale Trans-formation,
Teilaspekt Migration und Interimsbetrieb,
Kategorie 14: Lösungsberatung zum Thema Advanced Collaboration,
Kategorie 15: Schulungen zum Thema Connected Health.
5) Darstellung der Kenntnisse und Erfahrungen der beruflichen
Befähigung des Projektteams, welches für die Durchführung des Auftrags
vorgesehen ist. Dabei sind die geforderten Qualifikationen durch die
Vorlage von Kurzlebensläufen zu illustrieren und die geforderten
Zertifizierungen/Zeugnisse in Kopie einzureichen:
a) Qualifikation der Lösungsberater;
b) Qualifikation der Lösungsarchitekten;
c) Qualifikation der Fachberater;
d) Qualifikation der Systemingenieure.
Für nähere Angaben zu den Anforderungen wird auf die Anlage 3a
(Ergänzungen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit)
verwiesen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
(1) Erklärung des Bieters/Auftragnehmers gegenüber der AOK Nordost über
die Einhaltung der Mindestbedingungen des Brandenburgischen
Vergabegesetzes;
(2) Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer über die
Einhaltung der Mindestbedingungen des Brandenburgischen
Vergabegesetzes.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/06/2019
Ortszeit: 07:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 18/06/2019
Ortszeit: 07:30
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKYPFQ
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Villemombler Straße 76
Bonn
53123
Deutschland
Fax: +49 2289499163
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken,
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/05/2019
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1. mailto:vergabestelle@bv.aok.de?subject=TED
2. http://www.aok.de/
3. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKYPFQ/documents
4. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKYPFQ
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