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Ausschreibung: Schlammbehandlungsanlage - DE-Karlsruhe
Schlammbehandlungsanlage
Dokument Nr...: 231368-2019 (ID: 2019052009095205350)
Veröffentlicht: 20.05.2019
*
  DE-Karlsruhe: Schlammbehandlungsanlage
   2019/S 96/2019 231368
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Bauauftrag
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Stadt Karlsruhe, Tiefbauamt  Stadtentwässerung
   Lammstraße 7, Zimmer D 325
   Karlsruhe
   76133
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Tiefbauamt
   Telefon: +49 7211337413
   E-Mail: [1]Gabriele.Bieniara@karlsruhe.de
   Fax: +49 7211337439
   NUTS-Code: DE122
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.karlsruhe.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Erneuerung der Klärschlammverbrennungslinie 2 im Klärwerk Karlsruhe,
   Vergabe der Leistungen für die Fertigstellung und Inbetriebnahme
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   42996900
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Fertigstellung und Inbetriebnahme der Klärschlammverbrennungslinie 2 im
   Klärwerk Karlsruhe.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 4 000 000.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE122
   Hauptort der Ausführung:
   Klärwerk Karlsruhe
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Im Wesentlichen stehen folgende Arbeiten an:
    Beseitigung der Überhitzungsproblematik am Brennersystem,
    Umbau verschiedener drucktragender Teile,
    Beseitigung der Fehler am Kondensatsystem,
    Funktionsüberprüfung Rohrleitungen, Armaturen und sonstiger
   maschineller Anlagen,
    CE-Zertifizierung,
    Ergänzung Funktionsbeschreibungen und Dokumentationen,
    Restbauarbeiten Stahl und Beton.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
   Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
   aufgeführten Fälle)
     * Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
   Erläuterung:
   1) Die Stadt Karlsruhe betreibt eine zweilinige Verbrennungsanlage auf
   dem Gelände des Klärwerks. Die Verbrennungslinie 2 (VEB2) bedurfte nach
   als 20 Jahren Betriebszeit einer Sanierung. Mit der Realisierung wurde
   überwiegend eine Firma beauftragt, die 2014 Insolvenz anmelden musste.
   Mit dem Insolvenzverwalter wurde zwar ein Vertrag über die
   Fertigstellung geschlossen, doch stellte Ende 2018 auch der
   Subunternehmer des Insolvenzverwalters die Arbeiten ein. Im Jahr 2019
   musste daher der Vertrag mit dem Insolvenzverwalter aus wichtigem Grund
   gekündigt werden;
   2) Es muss nun ein neues Unternehmen mit der Fertigstellung der
   unvollendet gebliebenen Leistungen beauftragt werden. Projektziel und
   Inhalt dieses neu zuschließenden Vertrages ist die baldmöglichste
   Aufnahme des bestimmungsgemäßen Entsorgungsbetriebes von Klärschlamm
   mit der VEB2;
   3) Gegenstand des beabsichtigten Vertrages über die Fertigstellung der
   steckengebliebenen Leistungen wird ein breites Bündel an
   unterschiedlichen Leistungen sein, wobei es sich vergaberechtlich um
   unterschiedliche Leistungsarten handelt, nämlich zum einen um
   Dienstleistungen was die geistigen bzw. planerischen Leistungen im
   Zusammenhang was die Bestandsaufnahme und die darauf beruhenden
   Vorschläge zum weiteren Vorgehen betrifft, zum anderen aber auch um
   Bauleistungen was die Ertüchtigung, Nachbesserungen und Fertigstellung
   der vorhandenen Anlage selbst betrifft. Darüber hinaus sind sonstige
   Dienstleitungen, wie z. B. die Schulung der Mitarbeiter zu erbringen;
   4) Alles in allem bildet dennoch eine Bauleistung im Sinne von § 103
   Abs. 3 GWB den Hauptgegenstand des Vertrages:
   Der Vertrag über die Fertigstellung zielt darauf ab, baldmöglichst den
   bestimmungsgemäßen Entsorgungsbetrieb von Klärschlamm aufnehmen zu
   können. Alle dafür noch erforderlichen Leistungen hat der AN zu
   erbringen. Geschuldet ist damit die Fertigstellung eines infolge
   Kündigung des Vorunternehmers unvollendet gebliebenen Werks. Soweit
   eine planerische und geistige Tätigkeit zu erbringen ist, hat diese
   hier zudem lediglich dienenden Charakter soll nämlich den AN in die
   Lage versetzen, zu entscheiden, mit welchen weiteren (Bau-) Leistungen
   dann die Anlage fertiggestellt werden kann.
   Die den Vertrag beinhaltenden geistigen/planerischen Leistungen sind
   zwar zu vergüten, haben aber letztlich auch keinen eigenständigen Wert
   für die Stadt Karlsruhe. Dies vor dem Hintergrund, dass bei einer
   entsprechenden Trennung die Haftungs-Gemengelage bis zur
   Undurchschaubarkeit weiter kompliziert würde und sich damit wohl kein
   AN finden ließe, der sich auf derart unsicheres Haftungsterrain begeben
   würde;
   5) Nach einer aktuellen Schätzung hat der zu schließende Vertrag ein
   voraussichtliches Kostenvolumen von 4. Mio. EUR netto und liegt damit
   unter dem maßgeblichen Schwellenwert von 5 548 000,00 EUR. Die bei
   Kündigung des Altvertrages bereits erbrachten Leistungen bleiben dabei
   unberücksichtigt (OLG Naumburg, Beschluss vom 14.3.2014  2 Verg 1/14).
   Die Restleistungen sind auch nicht als Los des ursprünglichen
   Gesamtauftrags zu behandeln, da die Frage der Losbildung verbindlich
   und abschließend bei der Vergabe des Erstauftrags zu beantworten war
   und damit für das gesamte spätere Verfahren bindend ist
   (Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 3. Auf. 2018, § 3 VgV, Rdn. 29; VK
   Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.5.2018, 1 VK 13/18, IBR 2018, 645).
   Dies hier umso mehr auch deshalb, weil die
   Restfertigstellungsleistungen hier mehr als eine bloße Schnittmenge
   (Los) der ursprünglichen Gesamtleistung abbilden, sondern in
   erheblichen Bereichen eine eigenständige Leistung  gerade auch was die
   Bestandaufnahme betrifft  darstellen.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   05/10/1999
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Standardkessel Baumgarte GmbH
   Baldusstraße 13
   Duisburg
   47138
   Deutschland
   NUTS-Code: DEA12
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 4 000 000.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Ziffer V.2.1: Der Auftrag ist noch nicht vergeben.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
   Durlacher Allee 100
   Karlsruhe
   76137
   Deutschland
   Telefon: +49 7219260
   E-Mail: [3]vergabekammer@rpk-bwl.de
   Fax: +49 7219263985
   Internet-Adresse:
   [4]https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   S. VI.4.1
   Karlsruhe
   Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Siehe VI.4.1
   Karlsruhe
   Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   15/05/2019
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   1. mailto:Gabriele.Bieniara@karlsruhe.de?subject=TED
   2. http://www.karlsruhe.de/
   3. mailto:vergabekammer@rpk-bwl.de?subject=TED
   4. https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
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