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Ausschreibung: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten - DE-Hamburg
Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Dokument Nr...: 130471-2019 (ID: 2019032011175693500)
Veröffentlicht: 20.03.2019
*
  DE-Hamburg: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
   2019/S 56/2019 130471
   Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems  Sektoren
   Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Hamburger Hochbahn Aktiengesellschaft
   Steinstraße 20
   Hamburg
   20095
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Fachbereich Allgemeiner Einkauf, Maren Burghardt
   E-Mail: [1]maren.burghardt@hochbahn.de
   Fax: +49 403288-2135
   NUTS-Code: DE600
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://hochbahn.de
   Adresse des Beschafferprofils:
   [3]https://www.hochbahn.de/ausschreibungen
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Geldbearbeitung und -logistik
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   79710000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE600
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Ver-/Entsorgung und Auszählung von Banknoten und Münzen der z. Zt.
   sechs Busbetriebshöfe der Hamburger Hochbahn AG und von z. Zt. sieben
   Service stellen sowie die Befüllung der Geldwechselautomaten auf den
   Busbetriebshöfen. Entgegennahme und Auszählung von Banknoten und Münzen
   aus den ca. 350 Fahrkartenautomaten der Hamburger Hochbahn AG, die
   mittels Geldkassetten vom Automatenservice der Hamburger Hochbahn AG an
   den Auftragnehmer übergeben werden. Des Weiteren die Belieferung mit
   unrolliertem und rolliertem Wechselgeld. Transport von Geldern aus der
   Verwaltung der Hamburger Hochbahn AG zu den Betriebshöfen. Alle
   Standorte befinden sich im Hamburger Stadtgebiet.
   Es sind Banknoten- und Münzkassetten unterschiedlicher Größe in
   geeigneten und für diesen Zweck zugelassenen Fahrzeugen zu
   transportieren. Die Weiterverarbeitung der Gelder hat bankenkonform zu
   erfolgen. die Abrechnungsprotokolle sind zeitnah zu erstellen und an
   den Auftraggeber zu senden.
   Vorgenanntes gilt ebenfalls für 3 Tochter- und
   Beteiligungsgesellschaften der Hamburger Hochbahn AG, die teilweise die
   Gerätschaften der Hamburger Hochbahn mitbenutzen, teilweise über
   entsprechende eigene Geräte verfügen und ebenfalls in Hamburg ansässig
   sind.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.8)Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems
   Beginn: 16/03/2019
   Ende: 09/04/2019
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.1.9)Qualifizierung für das System
   Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre
   Qualifikation erfüllen müssen:
   1) Nachweis über Handels- bzw. Berufsregisterauszug nach Maßgabe der
   Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem es ansässig ist
   (Ausschlusskriterium);
   2) Kopie des Auszuges aus dem Gewerbezentralregister. Unternehmen
   können ausgeschlossen werden, sofern eine Eintragung enthalten ist, die
   die Eignung oder die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellt
   (fakultatives Ausschlusskriterium);
   3) Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe gemäß §
   123 GWB (Ausschlusskriterium) und gemäß § 124 GWB (fakultatives
   Ausschlusskriterium) gegen ihn und seine Mitarbeiter vorliegen;
   4) Bescheinigungen des Finanzamtes und der Krankenkassen zum Nachweis
   der vollständigen Einrichtung von Steuern, Beiträgen und Abgaben. Bei
   den Krankenkassen sind die Bescheinigungen der 3 Krankenkassen
   vorzulegen, bei denen am meisten Angestellte versichert sind. Die
   Bescheinigungen dürfen nicht älter als 12 Monate sein
   (Ausschlusskriterium).
   Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft
   wird:
   Zu 1.: Prüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit und Inhalt;
   Ausschluss des Bewerbers, wenn der Nachweis nicht erbracht wird;
   Zu 2.: Prüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit und Inhalt;
   Ausschluss des Bewerbers, wenn der Nachweis nicht erbracht wird;
   Zu 3.: Prüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit und Inhalt;
   Ausschluss des Bewerbers, wenn mindestens ein Ausschlussgrund vorliegt
   und hierfür keine Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB nachgewiesen
   wird. Bei Ausschlussgründen gemäß §124 GWB wird hierbei der Grundsatz
   der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt;
   Zu 4.: Prüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit und Inhalt;
   Ausschluss des Bewerbers, wenn der Nachweis nicht erbracht wird.
   Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre
   Qualifikation erfüllen müssen:
   5) Erklärung über im Unternehmen getroffene Maßnahmen zur Verhinderung
   von Korruption (Compliance- Erklärung);
   6) Eigenerklärung über die Entlohnung gemäß gesetzlicher Regelungen zum
   Mindestlohn (Ausschlusskriterium);
   7) Bei juristischen Personen eine Darstellung, ob bzw. in welcher Art
   und in welchem Umfang geschäftliche und eigentumsrechtliche
   Verflechtungen (Eigentümer/Aktionäre/)Beteiligungen) mit anderen
   Unternehmen bestehen;
   8) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung
   (Ausschlusskriterium);
   9) Nachweis einer Geld- und Werttransportversicherung
   (Ausschlusskriterium);
   10) Erklärung zur Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter
   in den letzten 3 Geschäftsjahren;
   11) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten 3
   Geschäftsjahre;
   12) Erklärung über den Umsatz für vergleichbare Leistungen, die
   Gegenstand der Vergabe sind, in den letzten 3 Geschäftsjahren.
   Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft
   wird:
   Zu 5.: Prüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit und Inhalt,
   Zu 6.: Prüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit und Inhalt;
   Ausschluss des Bewerbers, wenn der Nachweis nicht erbracht wird,
   Zu 7.: Prüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit und Inhalt,
   Zu 8.: Prüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit und Inhalt;
   Ausschluss des Bewerbers, wenn der Nachweis nicht erbracht wird,
   Zu 9.: Prüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit und Inhalt;
   Ausschluss des Bewerbers, wenn der Nachweis nicht erbracht wird,
   Zu 10.: Prüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit und Inhalt,
   Zu 11.: Prüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit und Inhalt,
   Zu 12.: Prüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit und Inhalt.
   Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre
   Qualifikation erfüllen müssen:
   13) Nachweis eines Qualitätssicherungssystems nach ISO 9001-2015 oder
   gleichwertig;
   14) Benennung und Leistungsbeschreibung von Referenzprojekten der
   letzten 3 Jahre, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar
   sind, mit Nennung der Ansprechpartner und Auftragsvolumen;
   15) Eigenerklärung, dass die Geldbearbeitung an einem Standort
   durchgeführt wird, der maximal ca. 12 km von der Adresse Alter
   Teichweg 55, 22049 Hamburg entfernt liegt (Ausschlusskriterium);
   16) Eigenerklärung, dass nur versicherungspflichtiges Personal, welches
   der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig ist, eingesetzt wird;
   17) Eigenerklärung, dass die DGUV Vorschrift 23 eingehalten wird;
   18) Eigenerklärung, dass die DGUV Regel 115-001 eingehalten wird.
   Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft
   wird:
   Zu 13.: Prüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit und Inhalt,
   Zu 14.: Prüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit und Inhalt,
   Zu 15.: Prüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit und Inhalt;
   Ausschluss des Bewerbers, wenn er die Erklärung nicht vorlegt,
   Zu 16: Prüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit und Inhalt,
   Zu 17: Prüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit und Inhalt,
   Zu 18: Prüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit und Inhalt.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Der Auftraggeber hat zur Eignungsfeststellung ein Qualifizierungssystem
   für Unternehmen eingerichtet.
   Achtung: Teilnahmeanträge sind zusammen mit den unter II.1.9)
   geforderten Unterlagen bis zum 9.4.2019, 12.00 Uhr an die Anschrift
   gemäß Punkt I.1) zu stellen.
   Alle geforderten Erklärungen, Nachweise und Referenzen sind zwingend
   vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert
   und kann zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Die Auflistungen/
   Ausführungen müssen nach o. g. Reihenfolge kurz und prägnant
   zusammengefasst werden. Es werden nur diese Informationen bei der
   Bieterauswahl berücksichtigt. Kann ein Unternehmen aus stichhaltigen
   Gründen die geforderten Nachweise nicht erbringen, so hat es andere,
   vom Auftraggeber als geeignet erachtete Belege vorzulegen. Sämtliche
   Erklärungen/ Nachweise/ Referenzen sind in deutscher Sprache
   vorzulegen.
   1) Stufe des Prüfungssystems:
   Prüfung der von den Bewerbern mit dem Teilnahmeantrag eingereichten
   Unterlagen auf Vollständigkeit und Erfüllung der mit dieser
   Bekanntmachung veröffentlichten Anforderungen. Feststellung, ob der
   jeweilige Bewerber sich diesbezüglich als geeignet erwiesen hat. Alle
   qualifizierten Bieter werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
   Ziel ist es, am Ende des Qualifizierungssystems mit einem
   Wirtschaftsteilnehmer einen Rahmenvertrag über die Erbringung der
   Dienstleistung abzuschließen.
   Bietergemeinschaften haben mit Angebotsabgabe eine von allen
   Mitgliedern unterzeichnete Erklärung(Bietergemeinschaftserklärung) im
   Original abzugeben:
    in der die verbindliche Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im
   Auftragsfall erklärt ist,
    in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung
   des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
    dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem
   Auftraggeber rechtsgeschäftlich vertritt,
    in der die Zuweisung der Leistungsanteile der einzelnen Mitglieder
   ausgewiesen ist,
    dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
   Wird diese Bietergemeinschaftserklärung nicht vorgelegt oder ist diese
   nicht von allen Mitgliedern im Original unterschrieben, wird die
   betreffende Bietergemeinschaft vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
   Große Bleichen 27
   Hamburg
   20354
   Deutschland
   Telefon: +49 4042823-1491
   Fax: +49 4042823-2020
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Europäische Kommission, Generaldirektion Wettbewerb
   200, Rue de Loi
   Brüssel
   1049
   Belgien
   Telefon: +32 2991111
   Fax: +32 2950138
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines
   Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann,
   30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3
   Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens
   unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung
   benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
   Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
   Große Bleichen 27
   Hamburg
   20354
   Deutschland
   Telefon: +49 4042823-1491
   Fax: +49 4042823-2020
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   15/03/2019
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   1. mailto:maren.burghardt@hochbahn.de?subject=TED
   2. http://hochbahn.de/
   3. https://www.hochbahn.de/ausschreibungen
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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