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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen - DE-Frankfurt am Main
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Dokument Nr...: 130488-2019 (ID: 2019032011160593426)
Veröffentlicht: 20.03.2019
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DE-Frankfurt am Main: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2019/S 56/2019 130488
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Legal Basis:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
DB Netz AG (Bukr 16)
Theodor-Heuss-Allee 7
Frankfurt am Main
60486
Deutschland
Kontaktstelle(n): Brade, Janine
E-Mail: [1]janine.brade@deutschebahn.com
NUTS-Code: DE712
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Lärmschutzwände Knoten Augsburg Bauüberwachungsleistungen
Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI30598
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Lärmschutzwände Knoten Augsburg Bauüberwachungsleistungen
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71240000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE271
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
Vertrags:
Bauüberwachung Fahrbahn im Rahmen der derzeitigen Bauarbeiten der
Lärmschutzwände 1 bis 4 in Knoten Augsburg (Strecke 5305 und Strecke
5302). Der Planungsbereich umfasst die Ortsdurchfahrt Augsburg zwischen
Bahn-km 0,000 im Süden und Bahn-km 4,400 im Norden. Die vorhandenen
Baubereiche befinden sich zwischen Bahn-km 0,155 bis Bahn-km 2,1205 der
Strecke 5305 und Bahn-km 0,350 bis Bahn-km 3,045 der Strecke 5302
(Augsburg Hbf-Neu-Ulm). Bei allen Hauptstrecken handelt es sich um
zweigleisige Hauptbahnen mit Nah- und Fernverkehr in hoher Zugdichte.
Die Maximale Zuggeschwindigkeit beträgt 160 km/h.
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/04/2018
Ende: 31/05/2019
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [3]2018/S 060-133505
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 17FEI30598
Bezeichnung des Auftrags:
Lärmschutzwände Knoten Augsburg Bauüberwachungsleistungen
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
Konzessionsvergabe:
22/03/2018
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Zetcon Ingenieure GmbH
Lennershofstr. 162
Bochum
Deutschland
NUTS-Code: DEA51
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Bundes
Villemomblerstr. 76
Bonn
53123
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem
Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs.
2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die
Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine
Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/03/2019
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
71240000
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71240000
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE271
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
Bauüberwachung Fahrbahn im Rahmen der derzeitigen Bauarbeiten der
Lärmschutzwände 1 bis 4 in Knoten Augsburg (Strecke 5305 und Strecke
5302). Der Planungsbereich umfasst die Ortsdurchfahrt Augsburg zwischen
Bahn-km 0,000 im Süden und Bahn-km 4,400 im Norden. Die vorhandenen
Baubereiche befinden sich zwischen Bahn-km 0,155 bis Bahn-km 2,1205 der
Strecke 5305 und Bahn-km 0,350 bis Bahn-km 3,045 der Strecke 5302
(Augsburg Hbf- Neu-Ulm). Bei allen Hauptstrecken handelt es sich um
zweigleisige Hauptbahnen mit Nah- und Fernverkehr in hoher Zugdichte.
Die Maximale Zuggeschwindigkeit beträgt 160 km/h.
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/04/2018
Ende: 31/10/2019
Bei Rahmenvereinbarungen Begründung, falls die Laufzeit der
Rahmenvereinbarung acht Jahre übersteigt:
Für die weitere Errichtung von Lärmschutzwände (LSW) im Knoten Augsburg
müssen die BÜB und SiGeKo Leistungen Teilweise 01/19-08/19 durch die
Verzögerungen der Baumaßnahmen Knoten Augsburg Wände 1-4 aufgrund
einer verspäteten Genehmigung von zusätzliche Sperrpausen für 2019,
verschiedenen Teilabsagen von genehmigten Spp Verzögerungen der
Baumaßnahmen verlängert und weiter erbracht werden.
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Zetcon Ingenieure GmbH
Augsburg
Deutschland
NUTS-Code: DE271
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
Vertragsänderungen):
Verlängerung BÜB und SiGeKo Leistungen im Zeitraum Januar 2019 und
August 2019 für das Bauvorhaben Errichtung von LSW Knoten Augsburg
VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
(Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Wirtschaftlich und projektspezifisch ist es sinnvoll und notwendig, die
Fa. Zetcon weiterhin zu beauftragen, da diese als aktuelle leitende
Bauüberwachung und als eingewiesene Personen gegenüber
Anlagenverantworlichen und sämtliche Behörde gelten. Außerdem verfügt
das Ingenieurbüro Zetcon über alle erforderlichen und umfangreichen
Grundlagen (im Sinne von Dokumentation, Abstimmungen mit Betrieb und
Produktionsdurchführung und sonstiges Unterlagen an Behörden) um keine
weitere betriebliche Einschränkung zu verursachen. Technisch gilt das
Ingenieurbüro in allen betrieblichen Stellen von DB und Eisenbahn
Bundesamt als eingewiesene Person und leitende BÜB und SiGeKo. Außerdem
verfügt das Ingenieurbüro über allen erforderlichen und umfangreichen
Streckenkenntnise um die genehmigten Arbeiten ohne betriebliche
Einschränkungen durchzuführen.
VII.2.3)Preiserhöhung
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References
1. mailto:janine.brade@deutschebahn.com?subject=TED
2. http://www.deutschebahn.com/bieterportal
3. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:133505-2018:TEXT:DE:HTML
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