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Ausschreibung: Softwareprogrammierung und -beratung - DE-Köln
Softwareprogrammierung und -beratung
Dokument Nr...: 130402-2019 (ID: 2019032011152193396)
Veröffentlicht: 20.03.2019
*
  DE-Köln: Softwareprogrammierung und -beratung
   2019/S 56/2019 130402
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Flughafen Köln Bonn GmbH
   Heinrich-Steinmann-Str. 12
   Köln
   51147
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Leitung Einkauf
   Telefon: +49 2203404500
   E-Mail: [1]egbert.boedecker@koeln-bonn-airport.de
   Fax: +49 2203402773
   NUTS-Code: DEA23
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.koeln-bonn-airport.de
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Flughafenanlagen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Update der Leitrechnersoftware der Gepäckförder- und Sortieranlage
   (GFSA).
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   72200000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Beschaffung einer neuen Leitrechnersoftware inkl. Wartung für die
   Gepäckförder- und Sortieranlage am Flughafen Köln/Bonn.
   Nicht Bestandteil dieser Beschaffung sind die IT-Infrastrukturmaßnahmen
   für Leitrechnerhardware und Standardsoftware, diese werden separat
   ausgeschrieben.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA23
   Hauptort der Ausführung:
   Im Sicherheitsbereich des Flughafens Köln/Bonn
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Mit dem Update des Leitrechners soll die Grundlage zur Sicherstellung
   der Verfügbarkeit der GFSA und die Basis für geplante
   Funktionserweiterungen geschaffen werden. Ein Komplettaustausch der
   Leitrechner Software Plattform wird nicht angestrebt, sondern nur die
   Aktualisierung auf den letzten Softwarestand des Herstellers, um die
   nachfolgenden Funktionen umsetzen zu können:
    vom Gesetzgeber (Luftsicherheitsgesetz) geforderter Austausch der
   Röntgenkontrollgeräte zur Prüfung des Fluggastgepäckes,
    die vom Markt geforderte Umsetzung der IATA Resolution 753 zur
   Verbesserung der Gepäckverfolgung,
    Gepäck-ID mit echtem Foto,
    Anbindung an das Airport Operation Control Center.
   Für das Update ist es auch erforderlich, die abgekündigten
   Peripheriekomponenten der GFSA wie z. B. No-Read Arbeitsplatz,
   Rutschenanzeige und Barcode Reader zu ersetzen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Preis
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb
     * Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen
       Vorschriften der Richtlinie genügt
   Erläuterung:
   Tatbestandsvoraussetzungen des § 13 Abs. 2 Nr. 5 SektVO sind die
   Folgenden:
    es sollen zusätzliche Lieferleistungen des ursprünglichen
   Auftragnehmers (PSI Logistics GmbH) beschafft werden,
    die zur teilweisen Erneuerung (Systemupdate) oder Erweiterung bereits
   erbrachter Leistungen bestimmt sind,
    ein Wechsel des Auftragnehmers würde dazu führen, dass der
   Auftraggeber eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen
   kaufen müsste und dies eine technische Unvereinbarkeit oder
   unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung
   mit sich bringen würde (Im Ergebnis würde beim Einsatz der
   Leitrechnersoftware eines Dritten die Gebrauchstauglichkeit der GFSA
   erheblich eingeschränkt, da durch die erforderliche Erfassung aller
   betrieblichen Situationen der Realbetrieb nicht permanent aufrecht
   erhalten bleiben könnte, womit der 24/7 Betrieb zwangsläufig gestört
   würde, was neben dem damit verbundenen Aufwand nicht zuletzt auch
   erhebliche Risiken für den Flughafenbetrieb mit sich brächte. So kann
   es offenbar trotz des erheblichen Aufwands zu einer fehlerhaften
   Umsetzung kommen, die letztlich nicht mehr rückgängig gemacht werden
   könnte, ohne dafür den laufenden Betrieb komplett einstellen zu
   müssen.)
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   05/03/2019
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   PSI Logistics GmbH,
   Dircksenstraße 42-44
   Berlin
   10178
   Deutschland
   E-Mail: [3]info@psilogistics.com
   NUTS-Code: DE3
   Internet-Adresse: [4]https://www.psilogistics.com
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln·Spruchkörper Köln
   Zeughausgasse 2-10
   Köln
   50667
   Deutschland
   Telefon: +49 2211473116
   Fax: +49 2211472889
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 160 GWB Einleitung, Antrag.
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   15/03/2019
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   1. mailto:egbert.boedecker@koeln-bonn-airport.de?subject=TED
   2. http://www.koeln-bonn-airport.de/
   3. mailto:info@psilogistics.com?subject=TED
   4. https://www.psilogistics.com/
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