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Ausschreibung: Softwareprogrammierung und -beratung - DE-Köln
Softwareprogrammierung und -beratung
Dokument Nr...: 130402-2019 (ID: 2019032011152193396)
Veröffentlicht: 20.03.2019
*
DE-Köln: Softwareprogrammierung und -beratung
2019/S 56/2019 130402
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Legal Basis:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Flughafen Köln Bonn GmbH
Heinrich-Steinmann-Str. 12
Köln
51147
Deutschland
Kontaktstelle(n): Leitung Einkauf
Telefon: +49 2203404500
E-Mail: [1]egbert.boedecker@koeln-bonn-airport.de
Fax: +49 2203402773
NUTS-Code: DEA23
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.koeln-bonn-airport.de
I.6)Haupttätigkeit(en)
Flughafenanlagen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Update der Leitrechnersoftware der Gepäckförder- und Sortieranlage
(GFSA).
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72200000
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Beschaffung einer neuen Leitrechnersoftware inkl. Wartung für die
Gepäckförder- und Sortieranlage am Flughafen Köln/Bonn.
Nicht Bestandteil dieser Beschaffung sind die IT-Infrastrukturmaßnahmen
für Leitrechnerhardware und Standardsoftware, diese werden separat
ausgeschrieben.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA23
Hauptort der Ausführung:
Im Sicherheitsbereich des Flughafens Köln/Bonn
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Mit dem Update des Leitrechners soll die Grundlage zur Sicherstellung
der Verfügbarkeit der GFSA und die Basis für geplante
Funktionserweiterungen geschaffen werden. Ein Komplettaustausch der
Leitrechner Software Plattform wird nicht angestrebt, sondern nur die
Aktualisierung auf den letzten Softwarestand des Herstellers, um die
nachfolgenden Funktionen umsetzen zu können:
vom Gesetzgeber (Luftsicherheitsgesetz) geforderter Austausch der
Röntgenkontrollgeräte zur Prüfung des Fluggastgepäckes,
die vom Markt geforderte Umsetzung der IATA Resolution 753 zur
Verbesserung der Gepäckverfolgung,
Gepäck-ID mit echtem Foto,
Anbindung an das Airport Operation Control Center.
Für das Update ist es auch erforderlich, die abgekündigten
Peripheriekomponenten der GFSA wie z. B. No-Read Arbeitsplatz,
Rutschenanzeige und Barcode Reader zu ersetzen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb
* Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen
Vorschriften der Richtlinie genügt
Erläuterung:
Tatbestandsvoraussetzungen des § 13 Abs. 2 Nr. 5 SektVO sind die
Folgenden:
es sollen zusätzliche Lieferleistungen des ursprünglichen
Auftragnehmers (PSI Logistics GmbH) beschafft werden,
die zur teilweisen Erneuerung (Systemupdate) oder Erweiterung bereits
erbrachter Leistungen bestimmt sind,
ein Wechsel des Auftragnehmers würde dazu führen, dass der
Auftraggeber eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen
kaufen müsste und dies eine technische Unvereinbarkeit oder
unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung
mit sich bringen würde (Im Ergebnis würde beim Einsatz der
Leitrechnersoftware eines Dritten die Gebrauchstauglichkeit der GFSA
erheblich eingeschränkt, da durch die erforderliche Erfassung aller
betrieblichen Situationen der Realbetrieb nicht permanent aufrecht
erhalten bleiben könnte, womit der 24/7 Betrieb zwangsläufig gestört
würde, was neben dem damit verbundenen Aufwand nicht zuletzt auch
erhebliche Risiken für den Flughafenbetrieb mit sich brächte. So kann
es offenbar trotz des erheblichen Aufwands zu einer fehlerhaften
Umsetzung kommen, die letztlich nicht mehr rückgängig gemacht werden
könnte, ohne dafür den laufenden Betrieb komplett einstellen zu
müssen.)
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
05/03/2019
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
PSI Logistics GmbH,
Dircksenstraße 42-44
Berlin
10178
Deutschland
E-Mail: [3]info@psilogistics.com
NUTS-Code: DE3
Internet-Adresse: [4]https://www.psilogistics.com
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln·Spruchkörper Köln
Zeughausgasse 2-10
Köln
50667
Deutschland
Telefon: +49 2211473116
Fax: +49 2211472889
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/03/2019
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References
1. mailto:egbert.boedecker@koeln-bonn-airport.de?subject=TED
2. http://www.koeln-bonn-airport.de/
3. mailto:info@psilogistics.com?subject=TED
4. https://www.psilogistics.com/
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