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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen - DE-Ansbach
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Dokument Nr...: 129657-2019 (ID: 2019032010565692609)
Veröffentlicht: 20.03.2019
*
  DE-Ansbach: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
   2019/S 56/2019 129657
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   ANregiomed Anstalt des öffentlichen Rechts
   Escherichstraße 1
   Ansbach
   91522
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB
   Telefon: +49 8924216847
   E-Mail: [1]marcus.hoedl@kapellmann.de
   NUTS-Code: DE251
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.kapellmann.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YYVY83Q/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YYVY83Q
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gesamtsanierung Klinikum Ansbach Technische Ausrüstung Anlagengr. 4-6
   Referenznummer der Bekanntmachung: Baurevision Elektro
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71240000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Das ANregiomed Klinikum Ansbach befindet sich in einer Gesamtsanierung
   mit mehreren Bauabschnitten. Bis Januar 2019 wurde eine Baurevision
   durchgeführt, die zu geänderten Planungsgrundlagen für die
   Bautätigkeiten nach Fertigstellung des Bauabschnitts 4 führt. Mit der
   vorliegenden Ausschreibung sollen Leistungen der Fachplanung Technische
   Ausrüstung für die Anlagengruppen 4, 5 und 6 (Leistungsphasen 1-9) für
   dieses Projekt vergeben werden.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE251
   Hauptort der Ausführung:
   Ansbach Escherichstr. 1
   91522 Ansbach
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das ANregiomed Klinikum Ansbach befindet sich in einer Gesamtsanierung
   mit mehreren Bauabschnitten. Die folgenden Bauabschnitte wurden bereits
   bzw. werden bis einschließlich 2019 fertiggestellt:
    BA 1: OP, Intensiv-, Funktionsbereiche, Fertigstellung 2005,
    BA 2A: Funktionsbereiche, Fertigstellung 2010,
    BA Wirtschaftshof: Fertigstellung 2017,
    BA 2B: Funktionsbereiche, insb. Zentrale Notaufnahme,
   Interdisziplinäres Diagnostikzentrum, 2019,
    BA 3+4: Neubau Bettenhaus Regel- und Wahlleistungspflege,
   Funktionsbereiche Herzkathetermeßplatz und Labor, Fertigstellung 2019,
    BA BHKW: Fertigstellung Anfang 2020.
   Bis Januar 2019 wurde eine Baurevision durchgeführt, die zu folgenden
   geänderten Planungsgrundlagen für die Bautätigkeiten nach
   Fertigstellung des Bauabschnitts 4 führt:
   1) Funktions- und Raumprogramm vom 16.1.2019 mit insgesamt 22 022 m^2;
   2) Bauliche Zielplanung vom 15.1.2019 inkl. Grobkostenschätzung.
   Die Zielplanung lässt sich im Wesentlichen in 3 Bereiche unterteilen:
   1) Die Bestandssanierung und der Neubau ergänzender Bauteile zur
   Vervollständigung der bisherigen Bauabschnitte 1 bis 4;
   2) Die ergänzende Umsetzung von Verdichtungs- und Umverlegungsmaßnahmen
   im Bestand;
   3) Die begleitende Umsetzung von Maßnahmen, die nicht den direkten
   Versorgungsauftrag des Klinikums betreffen (Parkhaus,
   Sterilgutversorgungseinheit, Produktionsküche).
   Die vorliegende Ausschreibung der Fachplanung Technische Ausrüstung,
   Anlagengruppen 4-6 umfasst nur Leistungen der vorgennannten Ziff. 1 und
   2.
   Diese Maßnahmen sind gem. Zielplanung unter anderem:
    BA 1: Rückbau der Sterilversorgungseinheit zu einer reinen
   Übergabestation (E10), Tagesklinik (E10),
    BA 2A: Magistrale und zentrale Leitstelle (E00),
    BA 2B und Wirtschaftshof: Freiflächen Haupteingang, Verlegung
   Entsorgungshof + Regenrückhaltebecken, Einhausung
   Liegendkrankenvorfahrt (E00),
    BA 3+4: Nachverdichtung Nebenräume zu Bettenzimmern (E00-30).
   Der Bereich Ziff. 1 enthält zum Teil Maßnahmen, die bereits in 2018
   durch den Ministerrat im Jahres-Krankenhausbauprogramm des Freistaats
   Bayern finanziell abgesichert worden sind. Es handelt dabei um
    den Bestandsbettenflügel B/Süd in den Ebenen 10-30,
    den Bestandsbettenflügel C/West in den Ebenen 00-30,
    den Eingangsbereich des Klinikums inkl. angrenzender
   Funktionsbereiche in der Ebene 00.
   Damit ergibt sich für die zu beauftragenden Fachplaner folgende
   Aufgabenstellung:
    Planungsleistungen für alle Bereiche des Bereichs Ziff. 1
    Abgrenzung von Teilbereichen, die als überarbeiteter Bauabschnitt 5
   zur Beratung in der Planungsrunde 2019 des Freistaats Bayern genehmigt
   werden können. Die Abgrenzung ist in enger Abstimmung mit dem Bauherrn
   und den Förderbehörden des Freistaats so durchzuführen, dass bis
   November 2019 ein überarbeiteter Antrag auf Vorwegfestlegung für einen
   5. Bauabschnitt vorliegt und im Dezember 2019 der Regierung von
   Mittelfranken und den Aufsichtsgremien der ANregiomed zur Prüfung
   vorgelegt werden kann.
   Diese Leistungen sind zu ergänzen um den Bereich Ziff. 2, d. h. die
   ergänzende Umsetzung von Maßnahmen im Bestand. Dies beruht auf der
   Überlegung, dass die überarbeiteten betriebsorganisatorischen
   Grundsätze des Klinikums nur dann Sinn ergeben, wenn die
   zugrundeliegenden Organisationsprinzipien nicht nur in den
   bevorstehenden, sondern auch in bereits fertiggestellten Bauabschnitten
   baulich umgesetzt werden. Daher wird Gegenstand der Leistungen der
   Leistungsphase 1+2 der gesamte Neubau und der Bestand sein.
   Die Maßnahmen sind in besonderem Maße mit den Förderbehörden
   abzustimmen, insbesondere hinsichtlich der Auswirkungen auf bereits
   bewilligte Fördermittel.
   Sollten aus den Leistungsphasen 1 + 2 bzw. der weiteren Baurevision
   weitere Änderungen erfolgen, kann dies zum Wegfall der benannten
   Maßnahmen oder zur Ergänzung der Zielplanung führen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 72
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Das Leistungsziel ist funktional vorgegeben. Die Beendigung des
   Vertrags hängt vom Erreichen des Leistungsziels ab. Bei einer
   Verlängerung des Ausführungszeitraums über den vertraglichen bestimmten
   Zeitraum hinaus gelten die gesetzlichen Regelungen, insb. § 642 BGB.
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Im Teilnahmewettbewerb werden aufgrund der Teilnahmeanträge und der mit
   den Teilnahmeanträgen vorgelegten Erklärungen und Nachweise diejenigen
   geeigneten Bewerber ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebots
   aufgefordert werden. Die Prüfung der Teilnahmeanträge vollzieht sich in
   einem dreistufigen Verfahren:
   1) Stufe: Es wird geprüft, ob der Teilnahmeantrag alle geforderten
   Angaben und Unterlagen enthält. Der AG behält sich vor, fehlende
   Angaben und Unterlagen nach § 56 VgV nachzufordern. Eine Nachforderung
   mit dem Ziel, Referenzen, die nicht den Mindestanforderungen
   entsprechen, durch wertbare Referenzen zu ersetzen, findet nicht statt;
   2) Stufe: Es wird geprüft, ob der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft
   nach den von ihm/ihr eingereichten Angaben und Unterlagen grds.
   geeignet erscheint, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht
   auszuführen, insbesondere die festgelegten Mindestanforderungen an die
   technische Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3)) erfüllt. Soweit sich
   ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der
   wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und/oder der
   technischen Leistungsfähigkeit/fachlichen Eignung auf die Fähigkeiten
   und Kapazitäten anderer (auch verbundener) Unternehmen bezieht und
   insoweit für diese die geforderten Nachweise vorlegt, hat er/sie mit
   der Bewerbung nachzuweisen, dass ihm/ihr im Auftragsfall die Mittel
   dieser Unternehmen grds. zur Verfügung stehen, § 47 Abs. 1 VgV. In
   Bezug auf die Kriterien für die einschlägige berufliche Erfahrung
   (Referenzen) können die Bewerber jedoch nur die Kapazitäten anderer
   Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn diese die Arbeiten ausführen
   beziehungsweise die Dienstleistungen erbringen, für die diese
   Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 Satz 3 VgV);
   3) Stufe: Überschreitet die Anzahl geeigneter
   Bewerber/Bewerbergemeinschaften die Anzahl der
   Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die zur Angebotsabgabe aufgefordert
   werden soll, wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen, um
   den Bewerberkreis zu reduzieren. Diese Prüfung erfolgt anhand der
   Angaben zur Referenzlage gem. Ziff. III.1.3. der Bekanntmachung. Es
   werden diejenigen Bewerber/Bewerbergemeinschaften am weiteren Verfahren
   beteiligt, die anhand ihrer Referenzangaben nachweisen können, im
   Vergleich zu ihren Mitbewerbern über eine noch größere Erfahrung mit
   der Durchführung von Leistungen zu haben, die mit den zu vergebenden
   Leistungen (vgl. Ziff. II.1.4) und Ziff. II.2.4)) nach Art und Umfang
   möglichst vergleichbar sind. Dabei werden nur solche Referenzen
   betrachtet, welche die unter Ziff. III.1.3 festgelegten
   Mindestanforderungen erfüllen.
   Kriterien der Vergleichbarkeit sind:
    Art und Umfang der (über die Mindestanforderungen hinaus) erbrachten
   Fachplanungsleistungen,
    Höhe der Baukosten (KG 200-700 nach DIN 276 netto und bezogen auf die
   jeweiligen Anlagengruppen)
    Auftraggeber des Referenzprojekts ist ein öffentlicher Auftraggeber
   gemäß § 99 GWB,
    das Referenzprojekt wurde mit Zuwendungsmitteln der EU, des Bundes,
   eines Bundeslandes und/oder einer sonstigen Körperschaft des
   öffentlichen Rechts gefördert,
    das Referenzprojekt Umbau wurde bei laufendem Betrieb realisiert
   Die Einzelheiten ergeben sich aus der den Vergabeunterlagen beigefügten
   Bewertungsmatrix. Führt eine Punktgleichheit der Bewerber dazu, dass
   mehr als fünf Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden
   müssten, werden mehr als fünf Unternehmen zur Angebotsabgabe
   aufgefordert, und zwar neben den auf Platz 1-4 der Rangliste
   Platzierten auch alle Unternehmen, die mit gleicher Punktzahl auf Platz
   5 liegen. Bei Punktgleichheit zwischen Unternehmen, die auf den Plätzen
   1-4 liegen, gilt Entsprechendes, das auf Platz fünf liegende
   Unternehmen wird dann aber nicht mehr zur Angebotsabgabe aufgefordert.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung einzelner
   Anlagengruppen und Leistungsphasen vor. Ein Rechtsanspruch auf die
   Übertragung aller Leistungsphasen und Anlagengruppen besteht nicht. Im
   Falle des Abrufs von Leistungsphasen und Anlagengruppen ist der AN aber
   verpflichtet, die Leistungen zu erbringen. Mit Zuschlagserteilung
   werden die Leistungsphasen 1 und 2 für alle ausgeschriebenen
   Anlagengruppen abgerufen.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Der Auftragnehmer bzw. - bei juristischen Personen  dessen
   verantwortliche Mitarbeiter im Sinne des § 75 Abs. 3 VgV müssen
   berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen.
   Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines
   anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen
   Wirtschaftsraum oder eines Staates, dem gegenüber die Mitgliedstaaten
   der Europäischen Union vertragsrechtlich zur Gleichbehandlung seiner
   Staatsangehörigen hinsichtlich der Anerkennung von
   Berufsqualifikationen verpflichtet sind, bzw. juristische Personen, die
   dort ihren Sitz haben, sind zugelassen, wenn sie bzw.  bei
   juristischen Personen  ihre verantwortliche Mitarbeiter im Sinne des §
   75 Abs. 3 VgV nach dem Recht des Freistaats Bayern berechtigt ist, die
   entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik
   Deutschland entsprechend tätig zu werden.
   Für die geforderten Erklärungen und Nachweise ist die Verwendung der
   vom Auftraggeber vorgegebenen Formulare zwingend vorgeschrieben. Die
   Nichtverwendung der vom Auftraggeber bereitgestellten Formulare führt
   zum Ausschluss der Bewerbung. Die Formulare können unter der in Ziff.
   I.3. genannten Internetadresse heruntergeladen werden. In den
   Formularen werden die nachfolgend unter Ziff. III.1.2 bis III.1.3
   geforderten Angaben zur Beurteilung der Eignung bzw. die nach Ziff.
   II.2.9 maßgeblichen Kriterien der Bewerberauswahl eingetragen.
   Gefordert werden die folgenden Erklärungen:
    Eigenerklärung, dass keine Abhängigkeiten von Ausführungs- und
   Lieferinteressen im Sinne des § 73 Abs. 3 VgV bestehen,
    Erklärung, ob und in welcher Art der Bewerber wirtschaftlich mit
   Unternehmen verknüpft ist oder ob und auf welche Art der Bewerber auf
   den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeitet,
    Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB
   vorliegen,
    Firmenprofil mit Angaben zu Gründungsdatum, Gesellschaftsform,
   Anteilseigner,
    sofern nach dem Recht des Staates, in dem der Bewerber ansässig ist,
   erforderlich: Handelsregisterauszug, zum Zeitpunkt des Ablaufs der
   Frist für die Abgabe des Teilnahmeantrages nicht älter als 3 Monate.
   Sämtliche geforderten Unterlagen sind für alle Mitglieder einer
   Bewerbergemeinschaft und für Nachunternehmer oder sonstige Dritte
   vorzulegen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (zum Zeitpunkt des Ablaufs
   der Frist für die Abgabe des Teilnahmeantrages nicht älter als ein
   Jahr) mit Deckungssummen für Personenschäden 5 Mio. EUR und Sach- und
   Vermögensschäden 5 Mio. EUR pro Versicherungsfall und -jahr. Als
   anderer geeigneter Nachweis nach § 45 Abs. 5 VgV wird eine verbindliche
   Deckungsbestätigung für den Auftragsfall durch den Versicherungsgeber
   zugelassen. Es genügt jeweils die (elektronische) Vorlage einer
   unbeglaubigten Kopie. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied
   diesen Nachweis separat zu führen.
    Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3
   abgeschlossenen Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV). Der AG behält
   sich vor, zum Beleg der Richtigkeit der Eigenerklärungen die Vorlage
   von Bankauskünften, testierten Jahresabschlüsse, Bilanzen oder die
   Auskunft eines Steuerberaters zu verlangen,
    Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Anzahl der Technischen
   Mitarbeiter einschl. Büroinhaber und freier Mitarbeiter (Ingenieure) in
   den letzten 3 Geschäftsjahren.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (zum Zeitpunkt des Ablaufs
   der Frist für die Abgabe des Teilnahmeantrages nicht älter als ein
   Jahr) mit Deckungssummen für Personenschäden 5 Mio. EUR und Sach- und
   Vermögensschäden 5 Mio EUR pro Versicherungsfall und -jahr. Als anderer
   geeigneter Nachweis nach § 45 Abs. 5 VgV wird eine verbindliche
   Deckungsbestätigung für den Auftragsfall durch den Versicherungsgeber
   zugelassen. Es genügt jeweils die Vorlage einer unbeglaubigten Kopie.
   Mindestumsatz des Bewerbers von 2 000 000 EUR jährlich im Durchschnitt
   der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Die Umsätze der
   Mitglieder eine Bewerbergemeinschaft bzw. benannter Nachunternehmer,
   auf die sich der Bewerber zum Beleg seiner wirtschaftlichen und
   finanziellen Leistungsfähigkeit beruft, werden kumuliert
   berücksichtigt.
   Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und
   finanziellen Leitungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen,
   müssen jene Unternehmen erklären, im Auftragsfall gemeinsam mit dem
   Bieter für die Auftragsausführung zu haften (§ 47 Abs. 3 VgV).
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Für die geforderten Erklärungen und Nachweise ist die Verwendung der
   vom Auftraggeber vorgegebenen Formulare zwingend vorgeschrieben. Die
   Nichtverwendung der vom Auftraggeber bereitgestellten Formulare führt
   zum Ausschluss der Bewerbung. Die Formulare können unter der in Ziff.
   I.3. genannten Internetadresse heruntergeladen werden.
   Für die Prüfung der Referenzangaben sind die folgenden Nachweise und
   Angaben zwingend erforderlich:
   1) Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnr);
   2) Angaben zur erbrachten Dienstleistung (Angaben zur erbrachten
   Dienstleistung, Leistungsphasen gem. § 55 HOAI, Honorarzone, Angabe der
   Leistungszeit);
   3) wirtschaftliche und termingetreue Abwicklung belegt durch ein
   Referenzschreiben des Auftraggebers;
   4) Gesamtbaukosten KG 200-700 brutto nach DIN 276 und Kosten der
   jeweils einschlägigen Kostengruppe;
   5) Wurde die Maßnahme mit Zuwendungsmitteln der EU, eines
   Mitgliedstaates der EU oder seiner Untergliederungen (z. B.
   Bundesländer) oder einer sonstigen Körperschaft des öffentlichen Rechts
   gefördert?
   6) War Auftraggeber des Referenzprojekts ein öffentlicher Auftraggeber
   im Sinne des § 99 GWB bzw. eine Einrichtung des öffentlichen Rechts
   oder öffentl. Auftraggeber im Sinne des Art. 2 der RL 2014/24/EU?
   7) Projektbeschreibung in Wort und Bild (max. 1 DIN A 4 Seite je
   Referenz).
   Die Unterlagen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind
   auch für Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft und für Nachunternehmer
   und sonstige Dritte vorzulegen, soweit sich der Bewerber zum Nachweis
   seiner Eignung auf die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft oder
   Nachunternehmer/Dritte beruft (Eignungsleihe).
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Referenzen können nur gewertet werden, wenn die folgenden
   Voraussetzungen erfüllt sind:
   Baukosten des Referenzprojekts der Kostengruppen 200-700 nach DIN
   276:2008-12: mindestens 25 000 000 EUR netto.
   Fertigstellung der Leistungsphase 8 des Leistungsbilds Technische
   Ausrüstung für die betroffene Anlagengruppe nach dem 31.12.2012 aber
   vor dem 12.4.2019 (unabhängig davon, ob der Bewerber Leistungen der Lph
   8 erbracht hat) (abgeschlossene Maßnahme)
   Für die nachfolgend genannten Referenzklasse 1+2 ist für die
   Anlagengruppen 4, 5 und 6 mindestens ein Referenzprojekt zu benennen.
   Es sind somit mindestens 3 Referenzprojekte je Referenzklasse zu
   nennen, insgesamt mindestens sechs Referenzprojekte. Eine
   Mehrfachnennung von Bauprojekten ist möglich. Bei Referenz-Bauvorhaben,
   die in mehrere Bauabschnitte aufgeteilt sind und bei denen ein
   Bauabschnitt den Umbau und einer den Neubau betrifft, können die
   Bauabschnitte eines Projekts in beiden Referenzklassen genannt werden,
   sofern jeder Bauabschnitt für sich betrachtet (auch im Hinblick auf die
   Fertigstellung der Lph 8) die Anforderungen der Referenzklasse erfüllt.
   Unabhängig davon, ob der Bewerber die Leistungsphase 8 erbracht hat
   oder nicht, wird die Referenz nur gewertet, wenn die Leistungsphase 8
   des Leistungsbilds Technische Ausrüstung für die betreffende
   Anlagengruppe nach dem 31.12.2012 aber vor dem 15.4.2019 fertiggestellt
   wurde. Referenzen sind auch wertbar, wenn nicht alle Leistungsphasen
   der hier ausgeschriebenen Leistungsphasen 1-9 vom Bewerber erbracht
   wurden, dies führt aber zur Abwertung. Die Referenzleistung muss von
   dem Unternehmen erbracht worden sein, das im Auftragsfall die Leistung
   tatsächlich erbringt (d. h. vom Bewerber, wenn diese die Leistung
   selbst erbringt, vom für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitglied
   der Bewerbergemeinschaft oder vom für die Leistungerbringung benannten
   Dritten).
   Referenzklasse 1: Abgeschlossene Maßnahme (Fertigstellung der
   Leistungsphase 8 (Objektüberwachung) nach dem 31.12.2012 aber vor dem
   15.4.2019) aus dem Bereich Neubau eines Klinikgebäudes (Humanmedizin).
   Baukosten des Referenzprojekts der Kostengruppen 200-700 nach DIN
   276:2008-12: mindestens 25 000 000 EUR netto. Je Referenz sind die
   folgenden Angaben erforderlich: erbrachte Leistungsphasen,
   Gesamtbaukosten (KG 200-700) in Euro netto, Datum der Fertigstellung
   der Leistungsphase 8, anrechenbare Kosten der jeweiligen Kostengruppe
   (also 440, 450, 460)
   Referenzklasse 2: Abgeschlossene Maßnahme (Fertigstellung der
   Leistungsphase 8 (Objektüberwachung) nach dem 31.12.2012 aber vor dem
   15.4.2019) aus dem Bereich Umbau eines Klinikgebäudes (Humanmedizin).
   Baukosten des Referenzprojekts der Kostengruppen 200-700 nach DIN
   276:2008-12: mindestens 25 000 000 EUR netto. Je Referenz sind die
   folgenden Angaben erforderlich: erbrachte Leistungsphasen,
   Gesamtbaukosten (KG 200-700) in EUR netto, Datum der Fertigstellung der
   Leistungsphase 8, anrechenbare Kosten der jeweiligen Kostengruppe (also
   440, 450 und 460); Umbau im laufenden Betrieb ja/nein
   Die Referenzleistungen der Referenzklassen 1+2 müssen von dem
   Unternehmen tatsächlich erbracht worden sein, das im Auftragsfall die
   entsprechende Leistung tatsächlich erbringt (d. h. vom Bewerber, vom
   für die Leistungen vorgesehenen Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder
   vom für die Leistungserbringung benannten Dritten).
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   Bauvorlageberechtigte Ingenieure (Art. 61 BayBO)
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung
   abzugeben,
    mit der alle Mitglieder mit Name und Adresse benannt sind,
    mit der der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte
   Vertreter bezeichnet ist,
    mit der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt
   ist,
    wonach der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem
   Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
    wonach alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
   Referenzen von benannten Nachunternehmern können nur berücksichtigt
   werden, wenn sich diese zur Unterstützung des Bewerbers verpflichten
   und mit Abgabe der Bewerbung entsprechende Verpflichtungserklärungen
   vorlegen. Aufgrund dessen müssen diese Nachunternehmer bereits im
   Teilnahmeantrag verbindlich benannt werden. Die Einzelheiten werden den
   Interessenten mit den Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb mitgeteilt.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 15/04/2019
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 23/04/2019
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVY83Q
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Nordayern bei der Regierung von Mittelfranken
   Postfach 606
   Ansbach
   91511
   Deutschland
   E-Mail: [5]vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
   Fax: +49 981531837
   Internet-Adresse:
   [6]https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg21
   01.htm
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn
   seit Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen
   zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   15/03/2019
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References
   1. mailto:marcus.hoedl@kapellmann.de?subject=TED
   2. http://www.kapellmann.de/
   3. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YYVY83Q/documents
   4. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YYVY83Q
   5. mailto:vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de?subject=TED
   6. https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
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