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Ausschreibung: Supercomputer - DE-Jena
Supercomputer
Dokument Nr...: 129340-2019 (ID: 2019032010481892249)
Veröffentlicht: 20.03.2019
*
  DE-Jena: Supercomputer
   2019/S 56/2019 129340
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Friedrich-Schiller-Universität Jena
   Fürstengraben 1
   Jena
   07743
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Friedrich-Schiller-Universität Jena
   Telefon: +49 36419-31240
   E-Mail: [1]rudolf.imiella@uni-jena.de
   Fax: +49 36419-31242
   NUTS-Code: DEG03
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.uni-jena.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Bildung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   2016-OV 14
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2016/S 027-043217
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   30211100 - FG11
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Erweiterung einer vorhandenen HPCC-Systems einschließlich Anpassung der
   Basis-Infrastruktur, der Service- und Login-Knoten, der Speichersysteme
   und Software. Auf das vorhandene Clustermanagementsystem und die
   Garantieansprüche muss bezüglich Verfügbarkeit aufgebaut werden.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 1 238 490.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEG03
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung von Erweiterungskomponenten, die die existierenden
   Komponenten mit nutzen. Zusätzliche Kühlkomponenten und Sensoren werden
   in das existierende Infrastrukturmanagementsystem integriert. Die
   Speichersysteme werden gezielt ausgebaut, so dass die neuen Komponenten
   in das Cluster-Management-System integrierbar ist. Die vorhandenen
   Garantieansprüche sind sicherzustellen und fortzuschreiben, um den
   entsprechenden Service und den Support aufrecht zu erhalten, da die
   hohe Verfügbarkeit dauerhaft zu gewährleisten ist.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Der Auftraggeber behält sich vor, den zu beauftragenden Auftragnehmer
   auch bei anschließenden Erweiterungen des Gesamtsystems diesen im
   Rahmen technischer Notwendigkeiten erneut zu beauftragen. Die
   technische Notwendigkeit wird insbesondere auch aus dem
   wirtschaftlichen Betrieb abgeleitet und berücksichtigt nicht nur die
   technischen sondern auch ökonomischen Randbedingungen für einen
   wirtschaftlichen Betrieb eines HPCC.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
     * Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
       Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
       werden:
          + nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
   Erläuterung:
   Die neue Ausbaustufe muss als eine Erweiterung des bestehenden Systems
   konzipiert werden  nicht als eigenständiges Teilsystem. Für sich
   allein wäre sie sogar gar nicht lauffähig. Vielmehr wird sie an einer
   Vielzahl von Punkten in das bestehende System integriert und mit diesem
   verzahnt. Jede einzelne dieser Schnittstellen muss einwandfrei
   funktionieren, da sonst das Gesamtsystem nicht lauffähig wäre.
   Technischen Anforderungen für die Integration der Erweiterung in das
   Gesamtsystem:
    Verbindung der Wartungsnetzwerke untereinander,
    Verbindung der Hochgeschwindigkeits-Datennetze untereinander,
    Austausch von Messwerten der Überwachungsnetzwerke,
    Aufteilung der Arbeitspakete auf die einzelnen Rechenknoten,
    Zugriff auf die zentralen Plattenlaufwerke,
    Einheitliche Auftragssteuerung und Nutzerverwaltung.
   Die scheinbare Alternative, keine Integration anzustreben, sondern
   komplett getrennte Segmente zu verwenden (eine fast zwangsläufige Folge
   beim Wechsel auf einen anderen Lieferanten), ist nicht praktikabel und
   widerspricht dem Antrag, einen Hochleistungsrechner als Gesamtsystem
   aufzubauen. Die beschriebene Verzahnung des ursprünglichen Systems mit
   den Erweiterungskomponenten wäre bei einem Wechsel des Lieferanten
   nicht möglich. Bereits vorhandene Zentralkomponenten (Netzwerk,
   zentrales Spei chermedium, Überw achungselemente, Steuerungssoftware,
   etc.) müssten in ihren Entsprechungen auch in der neuen Ausbaustufe
   komplett neu gekauft werden. Zudem wäre der zusätzliche Schulungs- und
   Wartungsaufwand immens hoch.
   Darüber hinaus müsste wiederum zusätzliche Hardware und auch Software
   beschafft, installiert und gewartet werden, die diese neuen
   Zentralkomponenten mit den bereits bestehenden verbinden, was erneut
   Kosten in Beschaffung, Schulung und Support nach sich ziehen würde.
   Eine Wiederverwendung der bereits vorhandenen zentralen Komponenten
   wäre also nicht möglich.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [3]2016/S 027-043217
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   11/12/2017
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   MEGWAE Computer Vertrieb und Service GmbH
   Chemnitz-Roehrsdorf
   Deutschland
   NUTS-Code: DED41
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1 238 490.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt
   Weimarplatz 4
   Weimar
   99423
   Deutschland
   Telefon: +49 364337737276
   E-Mail: [4]vergabekammer@tlvwa.thueringen.de
   Fax: +49 364337739354
   Internet-Adresse: [5]http://www.thueringen.de/de/tlvwa/
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 160 GWB bestimmt,
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag
   hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch
   Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
   darzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
   Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
   Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt
   unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
   benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
   Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 3 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   15/03/2019
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   1. mailto:rudolf.imiella@uni-jena.de?subject=TED
   2. http://www.uni-jena.de/
   3. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:043217-2016:TEXT:DE:HTML
   4. mailto:vergabekammer@tlvwa.thueringen.de?subject=TED
   5. http://www.thueringen.de/de/tlvwa/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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