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Ausschreibung: Arzneimittel - DE-München
Arzneimittel
Dokument Nr...: 128745-2019 (ID: 2019032010340391696)
Veröffentlicht: 20.03.2019
*
DE-München: Arzneimittel
2019/S 56/2019 128745
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
AOK Bayern Die Gesundheitskasse
Carl-Wery-Str. 28
München
81739
Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail: [1]vergabestelle1@by.aok.de
NUTS-Code: DE2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.aok.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6YY88G/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Open house Arzneimittelrabattverträge Somatropin, ATC H01AC01
Referenznummer der Bekanntmachung: 19-054
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33600000
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog.
open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich
deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert.
Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen
mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung
unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses
Formulars nicht verbunden.
Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen interessierten pharmazeutischen
Unternehmen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen über den Wirkstoff
Somatropin, ATC H01AC01 nach § 130a Abs. 8 SGB V zu schließen.
Bitte entnehmen Sie die Einzelheiten den Verfahrensbedingungen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE2
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Bitte entnehmen Sie die Einzelheiten den Verfahrensbedingungen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/05/2019
Ende: 30/04/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache sind, müssen mit deutscher
Übersetzung eingereicht werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
ausgefüllte und unterschriebene Einheitliche Europäische
Eigenerklärung gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der
Europäischen Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des
Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung,
aktuellen (bei Eingang nicht älter als 6 Monate) Berufs- oder
Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes,
in welchem der Anbieter ansässig ist. Zulässig sind auch Ausdrucke aus
dem elektronischen Handelsregister ([4]www.handelsregister.de). Dabei
ist der aktuelle Ausdruck (AD) mit einem Überblick über alle derzeit
gültigen Eintragungen oder der chronologische Ausdruck (CD) mit allen
Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung zu wählen. Bei
Kommanditgesellschaften ist der vorstehende Nachweis zusätzlich für die
persönlich haftende Gesellschafterin zu erbringen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Auszug aus dem öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank, dem
Arzneimittelinformationssystem des Deutschen Instituts für medizinische
Dokumentation und Information (DIMDI) für sämtliche Arzneimittel, für
die der pharmazeutische Unternehmer Rabatte anbietet (die der
pharmazeutische Unternehmer gemäß seiner Erklärung unter Anlage 1 zum
Rabattvertrag zu Beginn des Rabattvertrages in Verkehr bringen wird).
Dabei müssen sich aus den Auszügen die folgenden Informationen zur
aktuellen Zulassungssituation aller künftigen Rabattarzneimittel
ergeben:
a) Name/Bezeichnung des Arzneimittels;
b) Name des Inhabers der Zulassung (alternativ: Name des aus sonstigem
Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels berechtigten
pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung), wobei die Stellung gerade des
Anbieters als pharmazeutischer Unternehmer im Hinblick auf die von ihm
angebotenen Arzneimittel nachgewiesen werden muss anderenfalls ist
eine eidesstattliche Versicherung beizufügen, wonach der Anbieter zum
Inverkehrbringen des Arzneimittels in Deutschland berechtigt ist;
c) Darreichungsform;
d) Wirkstoff;
e) Angabe zur Verkehrsfähigkeit.
Soweit bei einem angebotsgegenständlichen Arzneimittel die aktuelle
zulassungsrechtliche Situation im Hinblick auf die gemäß Buchstaben a
bis e erforderlichen Informationen von dem im öffentlichen Teil der
AMIS-Datenbank bei Angebotsabgabe verfügbaren letzten Stand abweicht
und soweit weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche
Auszug aus dem öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank alle gemäß
Buchstaben a bis e erforderlichen Informationen vollständig ausweist,
hat der Anbieter den aktuellen Stand bzw. die fehlenden Informationen
durch Vorlage geeigneter ergänzender Nachweise (z. B. Kopie des
Zulassungsbescheides, Kopien von Änderungsanzeigen, eidesstattliche
Versicherung etc.) zusammen mit dem Auszug aus dem öffentlichen Teil
(AJ 29) der AMIS-Datenbank glaubhaft zu machen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Auszug aus dem öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank, dem
Arzneimittelinformationssystem des Deutschen Instituts für medizinische
Dokumentation und Information (DIMDI) für sämtliche Arzneimittel, für
die der pharmazeutische Unternehmer Rabatte anbietet (die der
pharmazeutische Unternehmer gemäß seiner Erklärung unter Anlage 1 zum
Rabattvertrag zu Beginn des Rabattvertrages in Verkehr bringen wird).
Dabei müssen sich aus den Auszügen die folgenden Informationen zur
aktuellen Zulassungssituation aller künftigen Rabattarzneimittel
ergeben:
a) Name/Bezeichnung des Arzneimittels;
b) Name des Inhabers der Zulassung (alternativ: Name des aus sonstigem
Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels berechtigten
pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung), wobei die Stellung gerade des
Anbieters als pharmazeutischer Unternehmer im Hinblick auf die von ihm
angebotenen Arzneimittel nachgewiesen werden muss anderenfalls ist
eine eidesstattliche Versicherung beizufügen, wonach der Anbieter zum
Inverkehrbringen des Arzneimittels in Deutschland berechtigt ist;
c) Darreichungsform;
d) Wirkstoff;
e) Angabe zur Verkehrsfähigkeit.
Soweit bei einem angebotsgegenständlichen Arzneimittel die aktuelle
zulassungsrechtliche Situation im Hinblick auf die gemäß Buchstaben a
bis e erforderlichen Informationen von dem im öffentlichen Teil der
AMIS-Datenbank bei Angebotsabgabe verfügbaren letzten Stand abweicht
und soweit weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche
Auszug aus dem öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank alle gemäß
Buchstaben a bis e erforderlichen Informationen vollständig ausweist,
hat der Anbieter den aktuellen Stand bzw. die fehlenden Informationen
durch Vorlage geeigneter ergänzender Nachweise (z. B. Kopie des
Zulassungsbescheides, Kopien von Änderungsanzeigen, eidesstattliche
Versicherung etc.) zusammen mit dem Auszug aus dem Öffentlichen Teil
(AJ 29) der AMIS-Datenbank glaubhaft zu machen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 200
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 06/03/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 08/04/2019
Ortszeit: 12:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Information gemäß § 135 Abs. 3 GWB: Die Auftraggeberin ist der Ansicht,
dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung zur Durchführung eines Vergabeverfahrens im Amtsblatt
der Europäischen Union zulässig ist, da ein vergaberechtsfreies
Zulassungsverfahren (Open-House-Verfahren) durchgeführt wird. Ein
Vertrag wird mit jedem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen, der die hier
bekanntgemachten Eignungskriterien erfüllt und Interesse an einem
Vertragsschluss hat. Es erfolgt keine Auswahl eines oder mehrerer
Wirtschaftsteilnehmer. Jedem Wirtschaftsteilnehmer wird ein
jederzeitiges diskriminierungsfreies Beitrittsrecht zu den gleichen
Bedingungen gewährt. Die Vertragsbedingungen wurden im Vorhinein in der
Weise festgelegt, dass kein Wirtschaftsteilnehmer auf den Inhalt des
Vertrags Einfluss nehmen konnte. Eindeutige Regeln über den
Vertragsschluss und den Vertragsbeitritte werden in dieser
Bekanntmachung sowie den Verfahrensbedingungen festgelegt. Die
Durchführung des Zulassungsverfahrens wird europaweit publiziert.
Vertragsschlüsse werden ebenfalls europaweit publiziert. Die
Auftraggeberin bekundet hiermit die Absicht, den Vertrag mit jedem
Wirtschaftsteilnehmer abzuschließen, der die bekanntgemachten
Eignungskriterien erfüllt und Interesse an einem Vertragsschluss hat.
Bezüglich der Beschreibung des Vertragsgegenstands verweisen wir
zusätzlich auf die Verfahrensbedingungen, die zum Download
bereitgestellt werden. Der Link findet sich in dieser Bekanntmachung.
Der Name sowie die Kontaktdaten der Unternehmen, die den Zuschlag
erhalten sollen, können nicht bekannt gemacht werden, da ein Vertrag
mit jedem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen wird, der die
Eignungskriterien erfüllt sowie Interesse an einem Vertragsschluss hat.
Verträge werden nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6YY88G
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Bonn
Deutschland
Fax: +49 2289499-163
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 135 GWB Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber
1) Gegen § 134 verstoßen hat oder
2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
3) Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
umfassen.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/03/2019
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References
1. mailto:vergabestelle1@by.aok.de?subject=TED
2. http://www.aok.de/
3. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6YY88G/documents
4. http://www.handelsregister.de/
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